Infoblatt für Förderungswerber (LE Achse 4: Leader)

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1 Infoblatt für Förderungswerber (LE Achse 4: Leader) (Stand Juni 2011) Sehr geehrte(r) FörderungswerberIn! Die nachstehenden Informationen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dar, die im Zusammenhang mit der Förderschiene "Leader" zu berücksichtigen sind. Das Infoblatt erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller EU-rechtlichen und nationalen Regelungen und Bestimmungen. Das Infoblatt soll vielmehr der ersten allgemeinen Orientierung dienen und Ihnen einen Überblick verschaffen. Inhalt: 1. Antragstellung 2. Bewilligung/Projektdurchführung 3. Abrechnung 4. Nicht förderbare Kosten 5. Wichtige Bestimmungen nach Projektende 1. Antragstellung Der Antrag auf Förderung ist beim jeweiligen LAG-Management in Ihrer Region zu stellen. Das LAG-Management unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Neben dem eigentlichen Förderantrag sind eine Reihe von Beilagen beizubringen (Verpflichtungserklärung, Jahresabschlüsse, Satzungen, Vereinsregisterauszug, ). Besonders wichtig für die Förderentscheidung sind eine möglichst genaue Kostenaufstellung sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Eine endgültige Förderentscheidung kann nur nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen und Beibringung eines positiven LAG- Beschlusses erfolgen.

2 2. Bewilligung/ Projektdurchführung Lesen sie die Förderbewilligung gründlich durch. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an das LAG-Management oder auch direkt an den zuständigen Sachbearbeiter beim Amt der Salzburger Landesregierung. Der angegebene Förderbetrag in der Bewilligung ist der maximal mögliche Förderbetrag. Dieser wird nur in voller Höhe ausbezahlt, wenn ausreichend förderfähige Kosten nachgewiesen werden. Das Projekt ist entsprechend den vorgelegten und bewilligten Projektinhalten durchzuführen. Das Projekt ist im bewilligten Zeitraum durchzuführen. Kosten die vorher oder nachher entstehen sind nicht förderbar. Treten bei der Projektdurchführung Änderungen bzw. Verzögerungen auf, so sind diese dem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt der Salzburger Landesregierung schriftlich zu melden. Änderungen und Verzögerungen bedürfen einer schriftlichen Bewilligung. Es geht um öffentliche Mittel! Ein sparsamer Umgang ist verpflichtend! Holen Sie deshalb bei größeren Kostenpositionen Vergleichsangebote ein (Richtwert 1.500,--). Bewahren sie alle Belege und Unterlagen die das Projekt betreffen geordnet auf. Das erleichtert später die Abrechnung des Projekts. Führen Sie bei Personalkosten, Eigenleistungen und Maschineneinsätzen genaue Stunden- und Tätigkeitsaufzeichnungen. Musterformulare dazu erhalten Sie vom LAG- Management. Halten Sie die Publizitätsbestimmungen ein. Dabei geht es vor allem um die Anbringung der Logoleiste auf Druckwerken, Hompages, Informationstafeln,. Das LAG- Management stellt Ihnen die Logoleiste digital zur Verfügung. Ein Belegexemplar mit Logoleiste ist der Abrechnung beizulegen.

3 3. Abrechnung Die Abrechnungsunterlagen sind beim LAG-Management einzureichen. Das LAG- Management unterstützt Sie bei der ordnungsgemäßen Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen. Die Belegliste ist in digitaler Form zu erstellen. Eine Rechnung muss folgende Mindestbestandteile enthalten: o Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers o Name und Anschrift des Empfängers (bei Rechnungen über 150,--) o Ausstellungsdatum o Beschreibung der Leistung und Lieferung (Hinweis: ist die Rechnung aufgrund der Leistungsbeschreibung nicht eindeutig dem Projekt zuordenbar ist eine erklärende Ergänzung des Förderwerbers bei der Beurteilung der Förderfähigkeit durch den zuständigen Sachbearbeiter hilfreich) o das Entgelt o Angaben zum Steuersatz (10%, 12% oder 20%, bzw. Hinweis dass keine Umsatzsteuer verrechnet wird (z.b. wegen Kleinstunternehmerregelung gemäß 6 Abs 1 Z 27 UStG)) Gewisse Kosten sind nicht förderbar (siehe Punkt 4) Die Schlussabrechnung ist ehest möglich zu erstellen und muss beim zuständigen Sachbearbeiter spätestens 3 Monate nach Projektende einlangen. Nachdem die Abrechnungsunterlagen vom LAG-Management an den zuständigen Sachbearbeiter beim Amt der Salzburger Landesregierung übermittelt wurden und die Unterlagen vollständig sind, erfolgt die Abrechnung des Projektes. Vor allem bei der Förderung von Investitionen wird vom zuständigen Sachbearbeiter eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Etwa 3 Monate nach Fertigstellung der Abrechnung durch den Sachbearbeiter beim Amt der Salzburger Landesregierung erfolgt die Auszahlung über die Agrarmarkt Austria. Vor Auszahlung werden 5% aller Förderfälle von der AMA kontrolliert. Vor Auszahlung erhalten Sie ein Auszahlungsschreiben samt den eingereichten Originalunterlagen, sowie ein Beiblatt wie die Förderung berechnet wurde.

4 4. Nicht förderbare Kosten (nicht abschließend) Öffentliche Abgaben und Gebühren Verfahrenskosten Finanzierungs- und Versicherungskosten Lizenzgebühren Steuerberatungs-,Anwalts- und Notarkosten Leasingraten Kosten für Investitionen die nicht dem Stand der Technik entsprechen Skonto/Rabatte (auch wenn dieses nicht in Anspruch genommen wurde) Laufende (Betriebs-) Kosten Geldverkehrs- und Mahnspesen Speisen, Getränke Geschenke Kosten des Projektträgers für die Förderabwicklung Postgebühren Werkzeug Kosten die bei Förderung unter den "Tatbestand" der Doppelförderung fallen würden Kosten die vor der Antragstellung erwachsen Kosten die nach Ende der Projektlaufzeit entstehen Nicht beantragte Kosten Nicht bewilligte Kosten Kosten die dem Projekt nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können Rechnungen/Honorarnoten unter 50,-- Rechnungen/Honorarnoten die nicht auf den Förderwerber lauten Kosten ohne Zahlungsnachweis (außer bei Eigenleistung und Maschinenstunden) Eigenleistungen und Maschinenstunden können nur bei Investitionen anerkannt werden Bei bestimmten Förderwerbern ist die Erbringung von Eigenleistung ausgeschlossen (z.b. Gemeinden und Tourismusverbände)

5 5. Wichtige Bestimmungen nach Projektende Bewahren Sie alle Unterlagen die die Förderung betreffen für den Fall einer Prüfung durch Organe des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union 10 Jahre ab Ende des Jahres der Letztauszahlung sicher und überprüfbar auf. Kontrollen durch EU, Bund und Land sind auch nach Auszahlung möglich. Sollten auch Investitionen gefördert worden sein, sind diese mindestens 5 Jahre ab Letztzahlung ordnungsgemäß instand zu halten und den Zielen der Maßnahme entsprechend zu nutzen. Wir hoffen Ihnen mit diesem Infoblatt einen ersten Überblick über den Ablauf einer Leaderförderung verschafft zu haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das LAG- Management Ihrer Region. Dieses steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Für die Landeshauptfrau Dr. Josef Guggenberger

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