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1 Lüdecke Fritzsch Rechtsanwälte Hinüberstraße Hannover thematys.de OHG Eiserfelder Str. 316, Gebäude T / OG Siegen per Hannover, den Unser Aktenzeichen: 1821/13 HL06 (bitte stets angeben) Sache: thematys Shopprüfungen, D2/ Sehr geehrte Herren Matysiak, wir wenden uns heute im Rahmen des Updateservices für die Shopprüfungen mit wichtigen Hinweisen an Sie. Ab dem ändern sich die rechtlichen Anforderungen an den Fernabsatzhandel teilweise erheblich, was zwingend zu Änderungen an Ihren Online-Angeboten und den zughörigen rechtlichen Texten führt. Da es sich um die größte Gesetzesänderungen seit Jahren handelt, welche noch zudem mal wieder vom Gesetzgeber nicht bis zu Ende gedacht worden sind, verkompliziert sich die Rechtslage. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit, und lesen Sie sich die nachfolgenden Darstellungen genau durch und nehmen Sie die beschriebenen Anpassungen vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Lüdecke -Rechtsanwalt-

2 Seite 2/13 I. Überblick über die Gesetzesreform 1. Vorwort Mit der Richtlinie 2011/83/EU, der sogenannten Verbraucherrechterichtlinie, hat die EU umfassende Änderungen des Verbraucherrechts beschlossen, welche der deutsche Gesetzgeber zwischenzeitlich umgesetzt hat. Die neue Rechtslage tritt zum in Kraft (dazu unten mehr, unter I. 4.). Das erklärte Ziel der EU war eine Vereinfachung und größere Sicherheit im Bereich des Widerrufsrechts. Was nun letztlich der Gesetzgeber daraus gemacht hat ist nahe an einer Katastrophe und erhöht die Rechtsunsicherheit gegenüber der alten Rechtslage erheblich. Aber der Reihe nach Eine gute Nachricht vorweg: Die neue(n) Musterwiderrufsbelehrung(en) gelten einheitlich in der gesamten EU. Wer also EU-weit verkaufen möchte, braucht nicht mehr zu fürchten, gegen das Landesrecht des Mitgliedstaates zu verstoßen, wenn er die für Deutschland geltenden Rechtstexte verwendet. Leider überwiegen im Übrigen die negativen Faktoren der Gesetzesänderung. 2. Warum ist die neue Rechtslage problematisch? Der Gesetzgeber hat bei der Erstellung der neuen Musterwiderrufsbelehrung und insbesondere deren Gestaltungshinweisen, derart geschlampt, dass es kaum möglich ist, in Zukunft nur eine einzige, dem Muster und dessen Gestaltungshinweisen entsprechende Widerrufsbelehrung, in seinem Shop zu verwenden. In der Konsequenz birgt die neue Rechtslage damit höheres Abmahnpotential als die alte. In vielen Fällen wird es überhaupt nicht möglich sein, garantiert abmahnsicher über das Widerrufsrecht zu belehren. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diese Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung erkennen und abweichende Formulierungen zulassen werden. Das größte Problem der neuen Gesetzeslage liegt darin, dass der Gesetzgeber völlig praxisferne Gestaltungshinweise für das Ausfüllen der gesetzlichen Muster- Widerrufsbelehrung geschaffen hat. Die Gestaltungshinweise geben Anweisungen, wie der Mustertext der Widerrufsbelehrung mit für bestimmte Situationen vorgefertigten Testbausteinen zu vervollständigen ist. Welche Textbausteine zu verwenden sind, richtet sich maßgeblich nach der individuellen Ausgestaltung des Angebots des betreffenden Shops, z.b. welche Art von Waren angeboten werden, wie diese versendet werden, wer die Rücksendekosten tragen soll, ect.

3 Seite 3/13 Da der Gesetzgeber das Erstellen der Widerrufsbelehrung eigentlich vereinfachen wollte, hat er für sämtliche, möglichen Fallgestaltungen eine entsprechende Formulierungsalternative geschaffen. In der Theorie brauchen diese nur an der vorgesehenen Stelle in den Mustertext eingefügt werden und fertig ist die Widerrufsbelehrung. Was der Gesetzgeber dabei jedoch unbegreiflicher Weise übersehen zu haben scheint, ist, dass in einem Onlineshop meist nicht sämtliche Bestellungen nur einer der Formulierungsalternativen unterfallen können, sondern mehreren. Genau dies wird aber vom gesetzlichen Muster nicht berücksichtigt und somit verhindert. Nach den gesetzlichen Gestaltungshinweisen ist es unmöglich, eine für alle Bestellungen wirksame, einheitliche Widerrufsbelehrung zu erstellen. Dies liegt vor allem daran, dass die vorformulierten Textbausteine nach dem Gesetzestext immer nur alternativ verwendet werden dürfen. Kombinationen der vorformulierten Varianten sind gesetzlich nicht vorgesehen, da das Gesetz immer nur von einem oder, nie jedoch einem und/oder spricht. Es darf daher immer nur einer der genannten Textbausteine verwendet werden. Wieso dies in der Praxis ein erhebliches Problem darstellt, soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: a) Problem Beginn der Widerrufsfrist Gemäß der neuen Rechtslage muss in der Widerrufsbelehrung eindeutig darüber informiert werden, wann die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Statt einer für alle Fälle allgemeingültigen Formulierung, sehen die Ausfüllhinweise jedoch vier verschiedene Formulierungen für den Beginn der Widerrufsfrist vor. Die Auswahl der korrekten Formulierung richtet sich nach der Art der Bestellung und der Lieferung. Folgende vier Varianten werden unterschieden: Kauf von einer oder mehreren Waren welche einheitlich bestellt und auch mit einer Sendung geliefert werden; Kauf von mehreren Waren welche zwar in einer einheitlichen Bestellung bestellt aber mit mehreren Sendungen geliefert werden. in einer Sendung geliefert werden; Kauf einer Ware, die in mehreren Teilsendungen geliefert wird; Kauf von Waren die regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum hinweg geliefert werden (z.b. Abos). Wie gesagt, sieht das Gesetz keine Kombination der Formulierungen vor. Je nachdem, welcher der vorgenannten alternativen die Bestellung eines Kunden unterfällt, muss ihm also eine andere Widerrufsbelehrung angezeigt werden. Eine einzige Widerrufsbelehrung, welche auf alle vier Fälle oder auch nur drei oder zwei der vier Fälle gemeinsam passen würde, kann nicht formuliert werden, wenn man sich an die gesetzlichen Ausfüllhinweise halten will.

4 Seite 4/13 Es bliebe somit nur die Möglichkeit, das eigene Shop-System so umzubauen, dass jede Ware nur einzeln bestellt und deshalb auch einzeln verschickt werden kann. Kunden dürften allerdings kaum bereit sein, Versandkosten für jedes einzelne Paket zu zahlen, wenn die Waren eigentlich auch zusammen versendet werden könnten. Vor allem dann nicht, wenn das vor der Gesetzesänderung von Ihnen auch so gehandhabt wurde. Dennoch wäre auch eine solche extreme Umstellung des Vertriebssystems noch nicht das Allheilmittel. Würde der Kunde nämlich eine besonders sperrige Ware bestellen, welche zwangsläufig in mehreren Paketen versendet werden muss (z.b. ein aus mehreren Komponenten bestehendes Heimkinosystem oder einen Satz komplett montierter Autoräder, welche so sperrig sind, dass sie einzeln verpackt werden müssen) müsste wiederum eine andere Widerrufsbelehrung angezeigt werden, als bei Bestellung einer Ware, welche in einer Sendung geliefert werden kann. b) Problem Rücksendekosten Würden die unterschiedlichen Ausfüllhinweise zum Beginn der Widerrufsfrist bereits zu vier verschiedenen Widerrufsbelehrungen führen, was möglicherweise noch irgendwie handhabbar wäre, hat es der Gesetzgeber jedoch noch an einer anderen Stelle verkompliziert. Es sind nämlich auch im Hinblick darauf, wer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, verschiedene Formulierungsalternativen im gesetzlichen Muster vorgesehen. Diesmal ist die Wahl der richtigen Formulierungsalternative davon abhängig, ob der Kunde oder der Händler die Rücksendekosten tragen soll und ob paketversandfähige oder nichtpaketversandfähige Waren (z.b. Speditionsware) oder beides in der Bestellung enthalten sind. Auch diese verschiedenen Formulierungen sind wiederum nicht miteinander kombinierbar was dazu führt, dass insgesamt um die 40 verschiedene Formulierungsmöglichkeiten für die Widerrufsbelehrung existieren, jeweils aber nur eine (die auf die vorliegende Bestellung genau passende) dem Verbraucher angezeigt werden darf. Eine Lösungsmöglichkeit für den Bereich Rücksendekosten läge zwar darin, das Shopsystem so umzustellen, dass paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren nicht in einer gemeinsamen Bestellung enthalten sein können, sondern der Kunde hierfür zwingend verschiedene Bestellungen aufgeben muss (was natürlich auf Drittsystemen, auf welche man keinen Einfluss hat, wie z.b. Amazon, ohnehin bereits ausscheidet). Eine einheitliche Formulierung zur Tragung der Rücksendekosten ist nur in zwei Fällen möglich: Entweder Sie verkaufen ausschließlich paketversandfähige Waren und können schon genau sagen, wie hoch die Rücksendekosten in allen Fällen sind - dann können Sie die Kosten dem Kunden auferlegen. Oder Sie sind bereit, die Kosten der Rücksendung in allen Fällen selbst

5 Seite 5/13 zu übernehmen, also egal ob es sich um paketversandfähige Ware oder nichtpaketversandfähige Ware (also Speditionsware) handelt. Möchten Sie die Rücksendekosten auch bei Speditionsware auf Ihren Kunden abwälzen, brauchen Sie bereits mindestens zwei verschiedene Texte. Einen für paketversandfähige und einen anderen für die von Ihnen angebotenen nicht-paketversandfähigen Waren. Auch wenn Sie nur paketversandfähige Waren anbieten, können mehrere Textvarianten nötig werde, wenn Sie die Rücksendekosten auf den Kunden abwälzen wollen. Denn dann kommt es für die Wahl des richtigen Textbausteins darauf an, ob Sie die Höhe der Rücksendekosten im Vorfeld bereits berechnen können oder nicht. Bieten Sie beide paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren an und möchten Sie die Übernahme der Rücksendekosten unterschiedlich regeln (beispielsweise die Rücksendekosten nur bei paketversandfähiger Ware übernehmen), sind sogar mehr als zwei Formulierungen erforderlich. 3. Zwischenfazit Die geschilderten Probleme verdeutlichen, dass eine garantiert rechtssichere Gestaltung in vielen Fällen voraussetzen würde, dass für jede einzelne Bestellung durch einen Kunden eine individuell, auf die Bestellung angepasste Widerrufsbelehrung - quasi in Echtzeit - erstellt und ihm vor Abschluss der Bestellung angezeigt werden müsste. Die Erstellung einer einzigen für alle Bestellungen allgemein zutreffenden Widerrufsbelehrung ist bei strikter Einhaltung des gesetzlichen Musters kaum möglich. Eine theoretisch denkbare Lösung für diese Probleme des neuen Rechts wäre es, in das Shopsystem eine Software zu integrieren, welche bei jeder Bestellung erkennt bzw. errechnet, ob diese in einer oder mehreren Lieferungen versendet werden kann bzw. muss und aus paketversandfähigen und/oder nicht-paketversandfähigen Waren besteht. Anhand dieser Ergebnisse müsste die Software zunächst die Gesamtbestellung in solche Einzelbestellungen unterteilen für welche eine gleichlautende Widerrufsbelehrung verwendet werden kann (denn es darf am Ende zu jeder einheitlichen Bestellung nur eine Widerrufsbelehrung angezeigt werden). Die passende Widerrufsbelehrung müsste die Software dann aus den zugehörigen Textbausteinen erstellen und dem Kunden vor Abschluss von dessen Bestellung anzeigen. Dass diese Hürde kaum ein Onlinehändler nehmen kann ist leider offensichtlich. Hier wären also die Hersteller der Shopsoftware gefragt, bzw. die Betreiber der Handelsplattformen wie Amazon oder ebay. Die geschilderten Probleme der neuen Rechtslage, treffen jedoch alle Online-Händler gemeinsam. Ob hier tatsächlich jemand versuchen wird, Abmahnungen wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auszusprechen, ist äußerst fraglich, da derjenige selbst Gefahr läuft, keine ordnungsgemäße Belehrung zu verwenden.

6 Seite 6/13 Eine praxisrelevante Lösung wird letztlich darüber erfolgen müssen, dass von den gesetzlichen Mustervorgaben in gewissem Rahmen abgewichen wird. Darauf gehen wir unten, unter II. 2., ausführlich ein. 4. Wann muss umgestellt werden? Da der Gesetzgeber offenbar vergessen hat, eine Übergangsfrist ins Gesetz aufzunehmen, muss die Umstellung auf die neuen Texte und Rechtslage zum erfolgen. Ganz genau genommen gilt die alte Rechtslage bis zum :59:59 Uhr und die neue Rechtslage ab dem :00 Uhr. Es müsste theoretisch also in der Sekunde vor dem :00 Uhr umgestellt werden. Das dies praktisch kaum machbar sein wird versteht sich von selbst. Wir empfehlen deswegen, Betreibern von Onlineshops den Shop einige Zeit vorher vom Netz zu nehmen. Je nachdem, wie lange man für die Umstellung benötigt kann dies Minuten, Stunden oder gar Tage bedeuten. Erst nachdem die Änderungen vorgenommen sind, sollte der Shop wieder erreichbar geschaltet werden. Dieser Zeitpunkt sollte dann natürlich nach dem :00 Uhr liegen. Händler, welche über Amazon oder eine ähnliche Plattform verkaufen sollten ebenso verfahren und ihre Angebote vor Ablauf des abschalten, danach die Rechtstexte umstellen und erst dann wieder loslegen. ebay-händler sollten ihre Angebote so timen, dass diese ebenfalls am enden. Neue Angebote sollten erst eingestellt werden, nachdem die Texte geändert worden sind. 5. Weitere Vor- und Nachteile der Reform a) Vorteile: Es gibt kein unbegrenzt langes Widerrufsrecht mehr, wenn eine falsche oder gar keine Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Zukünftig erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher automatisch. Der Widerruf muss nun vom Kunden ausdrücklich erklärt werden. Die frühere Möglichkeit, den Widerruf einfach durch kommentarlose Rücksendung der Ware auszuüben, entfällt. Der Kunde muss ausdrücklich erklären, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu wollen. Der Händler muss zwar bei einem Widerruf dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten, allerdings werden diese nunmehr gedeckelt und zwar auf den vom Händler angebotenen günstigsten Standardversand. Hat also der Kunde per 24h-Express beim

7 Seite 7/13 Händler bestellt und widerruf anschließend, muss der Händler nicht die teuren Express- Versandkosten erstatten, sondern nur die Kosten des günstigsten Standardversands, welchen er für die Ware angeboten hat ( 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Verkäufer hat künftig ein Zurückbehaltungsrecht, bis der Verbraucher den Rückversand der widerrufenen Ware nachweist. Die Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten muss der Händler er also erst vornehmen, wenn er einen Nachweis hat, dass der Kunde die Ware an ihn zurückgesandt hat. Dieser Nachweis liegt spätestens mit Eingang der zurückgesendeten Ware beim Verkäufer vor. Die Rückabwicklung im Falle des Widerrufs hat nicht mehr binnen 30 Tagen zu erfolgen sondern nunmehr innerhalb von maximal 14 Tagen. b) Nachteile: Für den Widerruf des Verbrauchers ist nicht mehr Textform vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Verbraucher seinen Widerruf nicht mehr per , Fax oder Brief erklären muss, sondern auch eine mündliche Erklärung genügen würde, etwa ein Anruf. Neben der Widerrufsbelehrung muss der Händler den Verbrauchern nunmehr ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches die Kunden zur Ausübung des Widerrufsrechts verwenden können, allerdings nicht müssen (Art. 246a 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB i.v.m. 312d Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Formular muss dem Verbraucher dabei vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer muss dem Kunden eine Mitteilung in Textform zukommen lassen (also per , Fax oder Brief) darüber, dass er den Widerruf erhalten hat. Die Rückabwicklung im Falle des Widerrufs hat nicht mehr binnen 30 Tagen zu erfolgen sondern nunmehr innerhalb von maximal 14 Tagen. Es gibt neben dem Widerrufsrecht kein Rückgaberecht mehr. Damit entfällt die Möglichkeit, sich besonders kundenfreundlich hervorzutun, indem man ein über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgehendes Rückgaberecht gewährt (etwa 60 oder 90 Tage). Ob möglicherweise im Rahmen des Widerrufsrechts längere Fristen als die standardmäßige 14-Tages-Frist zulässig werden, bleibt abzuwarten. Denkbar wäre dies jedenfalls, da der Verbraucher durch eine längere Widerrufsfrist nicht beeinträchtigt wird. Dennoch sollte vorerst strikt an den gesetzlichen Vorgaben festgehalten werden, da die Sichtweise der Rechtsprechung noch nicht absehbar ist.

8 Seite 8/13 II. Praktische Umsetzung was muss ich tun? Kommen wir nun zu der praktischen Umsetzung, sprich den Änderungen, welche am eigenen Shop oder den Angeboten auf Handelsplattformen wie Amazon oder ebay vorzunehmen sind. 1. Formular für die Erklärung des Widerrufs Wie bereits oben gesagt worden ist, ist es in Zukunft notwendig, dem Kunden ein Formular zur Verfügung zu stellen, über das er seinen Widerruf erklären kann. Das Formular muss dabei dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung (eine Übermittlung per erst nach der Bestellung des Kunden scheidet somit aus) und in einer dem benutzen Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden. Betreiben Sie einen eigenen Onlineshop, sollten Sie daher das Formular in Ihrem Shop unter einem eigenen Link zum Download bereitstellen. Handeln Sie über ebay oder Amazon oder ähnliche Plattformen, sollte ein Link zum Download des Formulars in die Rechtstexte eingefügt werden. Wir empfehlen, dies in die Belehrungstexte zu den Informationspflichten im Fernabsatzhandel und elektronischen Geschäftsverkehr aufzunehmen. Eine entsprechende Änderungsanweisung zu diesen Texten werden wir Ihnen Anfang der nächsten Woche übersenden. Den Text des dann zu verwendenden Musterformulars finden Sie als Anlage 5 bereits diesem Schreiben beigefügt. 2. Die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen Die Widerrufsbelehrungen, welche Sie bislang verwenden, müssen durch die neuen ersetzt werden, da die alten ab dem nicht mehr der Rechtslage entsprechen. Die grundsätzlichen Probleme im Zusammenhang mit den neuen Widerrufsbelehrungen haben wir oben bereits erläutert. Die neuen Widerrufsbelehrungen gelten für Onlineshops sowie für Handelsplattformen wie ebay oder Amazon gemeinsam. Es kann überall dieselbe Widerrufsbelehrung verwendet werden.

9 Seite 9/13 Nachfolgend stellen wir insgesamt vier Varianten einer Widerrufsbelehrung dar. Die ersten beiden Varianten (1 und 2) entsprechen genau den gesetzlichen Formulierungsvorschlägen und sind damit zweifelsfrei rechtssicher. Leider werden diese nicht in vielen Shops Anwendung finden können, da sie an sehr enge Voraussetzungen gebunden sind. Einzelheiten finden Sie nachfolgend unter 3. dargestellt. Die Varianten 3 und 4 weichen von den gesetzlichen Musterformulierungen teilweise ab, stellen jedoch aus unserer Sicht die einzig praktikable Lösung dar, wenn man ein umfangreicheres Warensortiment besitzt und dennoch nur eine allgemeingültige Widerrufsbelehrung verwenden möchte. Einzelheiten finden Sie unten unter 4. dargestellt. 3. Varianten der Widerrufsbelehrung, die den gesetzl. Gestaltungshinweisen entsprechen Einige kleinere Shops, mit begrenztem Artikelangebot können Glück haben und zu denjenigen zählen, bei welchen eine einzige, den gesetzlichen Musterformulierungen entsprechende Widerrufsbelehrung für alle denkbaren Bestellungen ausreicht. Dies wäre der Fall, wenn der eigene Shop folgende Voraussetzungen erfüllt: a) es muss sichergestellt sein, dass bei einer Bestellung auch mehrerer Artikel die Bestellung immer in einer Lieferung versandt werden kann (dies z.b. auch dann, wenn ein Verbraucher denselben, 15kg schweren Artikel x-mal bestellt) und b) es dürfen insgesamt keine nicht-paketversandfähigen Waren (also Speditionsware) bestellt werden können oder c) wenn nicht-paketversandfähige Waren bestellt werden können, muss man sich bereit erklären, bei sämtlichen widerrufenen Bestellungen, egal ob paketversandfähig oder nicht-paketversandfähig, die Rücksendekosten selbst zu tragen

10 Seite 10/ Widerrufsbelehrung Variante Liegen die vorgenannten Voraussetzungen 3. a) und c) vor, kann die Widerrufsbelehrung Variante 1, welche Sie als Anlage 1 zu diesem Schreiben finden, von Ihnen für alle Verträge verwendet werden. Checkliste: Sie können sicherstellen, dass, egal wie die Bestellung des Kunden ausfällt, die mit der Bestellung enthaltenen Artikel immer in einer Sendung an den Kunden geschickt werden können. Sie verkaufen paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren. Sie sind bereit, bei allen Widerrufen die Rücksendekosten immer selbst zu tragen, egal ob paketversandfähig oder Speditionsware. Die entsprechende Widerrufsbelehrung (Variante 1) finden Sie in der Anlage 1 zu diesem Schreiben. --- Widerrufsbelehrung Variante Liegen die oben unter 3. a) und b) genannten Voraussetzungen vor, kann die Widerrufsbelehrung Variante 2 für alle Verträge verwendet werden. Die entsprechende Widerrufsbelehrung (Variante 2) finden Sie in der Anlage 2 zu diesem Schreiben. Checkliste: Sie können sicherstellen, dass, egal wie die Bestellung des Kunden ausfällt, die mit der Bestellung enthaltenen Artikel immer in einer Sendung an den Kunden geschickt werden können. Sie verkaufen nur paketversandfähige Waren (also keine Speditionsware). Sie haben daher hier den Vorteil, dass der Kunde bei allen Widerrufen die Rücksendekosten zu tragen hat. 2. Varianten der Widerrufsbelehrung, welche von den Gestaltungshinweisen der Muster-Widerrufsbelehrung abweichen Wie oben bereits aufgezeigt worden ist, lässt sich nach dem gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung und dessen Ausfüllhinweisen nur in den unter II. 1. dargestellten Fällen eine einheitliche Widerrufsbelehrung erstellen. Die meisten Shops werden die dafür notwendigen Voraussetzungen jedoch nicht erfüllen. Insbesondere wenn man nicht über den eigenen Onlineshop verkauft sondern über Drittportale, wie etwa Amazon oder ebay, hat man keine Möglichkeit, auf das Shopsystem selbst Einfluss zu nehmen.

11 Seite 11/13 Die Möglichkeit, eine Software die jeweils richtige Widerrufsbelehrung - quasi in Echtzeit - anhand der individuellen Bestellung des Kunden erstellen und anzeigen zu lassen, dürfte in der Praxis auch kaum umsetzbar sein. Will man trotzdem weiter Onlinehandel betreiben, muss ein Kompromiss gefunden werden, welcher es ermöglicht, trotzdem nur eine Widerrufsbelehrung für den gesamten Shop zu verwenden. In der juristischen Fachwelt wird hierzu empfohlen, in gewissem Maße von den Formulierungshinweisen der Muster-Widerrufsbelehrung abzuweichen und die verschiedenen Formulierungsalternativen doch miteinander zu kombinieren bzw. sinnvoll zu ergänzen. Die so erschaffenen Widerrufsbelehrungen weichen zwar von den Gestaltungshinweisen der Muster-Widerrufsbelehrung ab, halten sich aber dennoch so nah wie möglich an den Vorgaben der Gestaltungshinweise. Auch wir sehen diese Kompromisslösung als einzig vernünftig gangbaren Weg. Hierzu muss man noch wissen, dass allein das Abweichen von den gesetzlichen Musterformulierungen noch nicht zwangsweise einen Abmahngrund darstellt. Die Verwendung der gesetzlichen Musterformulierungen garantiert zwar, dass man nicht abgemahnt werden kann. Umgekehrt ist es jedoch nicht so, dass deren Nichtverwendung zwingend rechtswidrig sein muss. Letztlich bezweckt das ganze Regelungssystem einen fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher. Werden diese beiden Grundziele nicht verletzt, kann auch eine von den gesetzlichen Ausfüllhinweisen abweichend formulierte Widerrufsbelehrung wettbewerbsrechtlich in Ordnung sein. Die nachfolgend dargestellten Varianten 3 und 4 einer einheitlichen Widerrufsbelehrung, stellen nach Meinung der Fachwelt wettbewerbskonforme Abweichungen vom Muster dar und sollten daher keine rechtlichen Probleme verursachen. Das dabei verbleibende Restrisiko wird man in Kauf nehmen müssen, wenn man weder einen Shop besitzt, der die oben unter II. 3. a) und b) oder c) genannten Voraussetzungen erfüllt oder Sie die oben beschriebene Software programmieren können. Kommen wir nun zu den beiden angepassten Varianten 3 und 4: --- Widerrufsbelehrung Variante Bei der Widerrufsbelehrung der Variante 3 werden alle Formulierungsmöglichkeiten zum Beginn der Widerrufsfrist kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass es für die Verwendung dieser Widerrufsbelehrung egal ist, ob Sie die Bestellung des Kunden in einer oder in mehreren Sendungen verschicken.

12 Seite 12/13 Variante 3 bietet den Vorteil, dass Sie die Kosten des Rückversands im Falle eines Widerrufs dem Kunden auferlegt werden. Die Variante 3 setzt aber voraus, dass Sie nur paketversandfähige Ware verkaufen. Bieten Sie zudem auch Speditionsware an, können Sie die Variante 3 nicht verwenden, sondern müssen zur Variante 4 greifen. Auch wenn Sie, z.b. aus Gründen der Kundenfreundlichkeit, die Rücksendekosten selbst tragen wollen, können Sie Variante 3 nicht verwenden sondern müssen Variante 4 verwenden. Checkliste: Es werden alle drei Formulierungsmöglichkeiten zum Beginn der Widerrufsfrist kombiniert. Es ist unerheblich, ob Sie die Bestellung des Kunden in einer oder in mehreren Sendungen verschicken. Sie verkaufen nur paketversandfähige Waren (also keine Speditionsware). Sie haben daher hier den Vorteil, dass der Kunde bei allen Widerrufen die Rücksendekosten zu tragen hat. Die entsprechende Widerrufsbelehrung (Variante 3) finden Sie in der Anlage 3 zu diesem Schreiben. --- Widerrufsbelehrung Variante Bei der Widerrufsbelehrung der Variante 4 werden alle Formulierungsmöglichkeiten zum Beginn der Widerrufsfrist kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass es für die Verwendung dieser Widerrufsbelehrung egal ist, ob Sie die Bestellung des Kunden in einer oder in mehreren Sendungen verschicken. Bieten Sie neben paketversandfähiger Ware auch Speditionsware an, können Sie die Kosten des Rückversands im Falle eines Widerrufs nicht auf den Kunden abwälzen, ohne mehrere Widerrufsbelehrungen zu verwenden und während des Bestellprozesses dynamisch erstellen zu lassen. Dass dies derzeit technisch kaum möglich ist, ist oben bereits erläutert worden. Um nur eine einzige Widerrufsbelehrung zu benötigen, müssen Sie daher die Variante 4 verwenden, wenn Sie paketversandfähige Ware und auch Speditionsware anbieten. Checkliste: Es werden alle drei Formulierungsmöglichkeiten zum Beginn der Widerrufsfrist kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass es bei dieser Widerrufsbelehrung egal ist, ob Sie die Bestellung des Kunden in einer oder in mehreren Sendungen verschicken.

13 Seite 13/13 Sie verkaufen paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren (Speditionsware). Sie müssen bei allen Widerrufen die Rücksendekosten immer selbst tragen, egal ob paketversandfähig oder Speditionsware. Die entsprechende Widerrufsbelehrung (Variante 4) finden Sie in der Anlage 4 zu diesem Schreiben. 3. Abschließende Übersicht zu den Varianten der Widerrufsbelehrung Um hoffentlich alle Unklarheiten zu beseitigen, nochmals die Varianten der Widerrufsbelehrung im Überblick: Sie können sicherstellen, dass Sie jede Bestellung, egal wie sich diese zusammensetzt, immer in einer Sendung (also einem einzigen Paket) verschicken können und Sie bieten ausschließlich paketversandfähige Waren an o und Sie wollen, dass der Kunde im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung trägt? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 1 (Anlage 1) o aber Sie wollen dennoch selbst die im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten übernehmen? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 2 (Anlage 2) Sie können sicherstellen, dass Sie jede Bestellung, egal wie sich diese zusammensetzt, immer in einer Sendung (also einem einzigen Paket) verschicken können aber Sie bieten paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren an? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 2 (Anlage 2) Sie können nicht sicherstellen, dass Sie jede Bestellung, immer in einer Sendung (also einem einzigen Paket) verschicken können und Sie bieten ausschließlich paketversandfähige Waren an o und Sie wollen, dass der Kunde im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung trägt? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 3 (Anlage 3) o aber Sie wollen dennoch selbst die im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten übernehmen? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 4 (Anlage 4) Sie können nicht sicherstellen, dass Sie jede Bestellung, immer in einer Sendung (also einem einzigen Paket) verschicken können und Sie bieten sowohl paketversandfähige als auch nicht-paketversandfähige Waren an? dann verwenden Sie die Widerrufsbelehrung Variante 4 (Anlage 4)

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