Anhang zur Vermessungsverordnung Zeichenschlüssel
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- Maria Meyer
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1 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr. 307 von 6 Anhang zur Vermessungsverordnung Zeichenschlüssel Triangulierungspunkte (TP) TP-Hauptpunkt schwarz 2 2,5 2 TP-Kirche schwarz 2 2,5 ebenfalls EP-Kirche mit Grundsymbol 4 3 TP-Hochpunkt schwarz 2 2,5 Stangensignal, Blitzableiter, Fahnenstange, usw. Einschalt-, Polygon-, Mess- und Höhenpunkte 4 Einschaltpunkt (EP)-Hauptpunkt schwarz 2 2,5 Hauptpunkt, Hochpunkt oder Kirche Katastralgemeindenummer kann vorgesetzt werden. 5 Polygonpunkt (PP),5 2,5 6 Messpunkt (MP),5 2,5 7 Höhenpunkt (HP) schwarz 2,8 2,0 2,5 Höhenbolzen im Mauerwerk wird mit halber Größe und in Halbkreisen dargestellt Staatsgrenzpunkte 8 direkt vermarkter Staatsgrenzpunkt,5 Staatsgrenzpunktnummer in blauer 9 direkt unvermarkter Staatsgrenzpunkt,5 Staatsgrenzpunktnummer in blauer 0 indirekter Punkt des Staatsgrenzoperats,5 Staatsgrenzpunktnummer in blauer Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs. 2 Grundsymbol, 2 Grenzstein behauen (geformt) 3 Grenzstein unbehauen schwarz Kreuz oder Lochmarke im Fels oder Mauerwerk Metallrohr (Eisenrohr), Marke Kunststoff oder Metall, Grenzbolzen, Grenznagel aus der Katastralmappe übernommene Punkte schwarz nähere Bezeichnung "KR" ist zusätzlich neben dem Zeichen nähere Bezeichnung "ER" ist zusätzlich neben dem Zeichen
2 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr von Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs. 4 Z 7 Grundsymbol, 8 Hausecke 9 Mauerecke 20 Zaunsäule 2 Bordsteinkante nähere Bezeichnung "HE" ist zusätzlich neben dem Zeichen nähere Bezeichnung "ME" ist zusätzlich neben dem Zeichen nähere Bezeichnung "ZS" ist zusätzlich neben dem Zeichen nähere Bezeichnung "BK" ist zusätzlich neben dem Zeichen Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs Grundsymbol, 23 Grenzpunkt 24 Zeichen 2-6 und Maßzahlen zwischen den gekennzeichneten Punkten; Verbindungslinie punktiert indirekte Kennzeichnung 26 Punkte der Mappenberichtigung bzw. Qualitätsverbesserung Symbol und Beschriftung in gleicher 27 Grenzpunkte, gem 52 Z5 bzw. Z7 VermG es können die Zeichen 2-6, 8-2 und verwendet werden blau,, Grenzpunkte, die in der Natur vorhanden waren, sind in "blauer"/"er", bzw. die, die neu gekennzeichnet wurden, in "er" darzustellen sonstige Punkte 28 sonstige Punkte, blau 0,75 0,75 können amtliche Punktnummer haben - nähere Bezeichnung kann hinzugefügt werden (z.b. Kilometerstein) Grenzlinien Linientyp gibt es nur eine Darstellung nach 9 Abs., sind die Zeichen gemäß Spalte 3 zu verwenden 29 Grundstücksgrenze schwarz 30 Grundstücksgrenze - aus dem Kataster übernommen schwarz 3 Grundstücksgrenze nicht messbar schwarz 32 Grundstücksgrenze strittig schwarz durchgehend; Grundstücksgrenze, die im Sinne der 4 und 5 VermV in die Vermessung einzubeziehen ist strichliert; z.b. abstoßende Grundstücksgrenzen entlang einer Geraden, bei denen gem. 2 Abs. 5 VermV auf Wunsch der Eigentümer die Festlegung und Kennzeichnung entfallen kann (Verhältnis Linie-Zwischenraum 4:) strichliert; nicht zugängliche Grundstücksgrenze (z.b. wegen Verbauung) (lang - kurz - lang) strichpunktiert; der strittige Teil ist zum faktischen Besitz zu klammern 33 Grundstücksgrenze neu durchgehend 34 Grundstücksgrenze des Katasters - mappenberichtigt oder qualitätsverbessert blau, durchgehend, für Qualitätsverbesserung: "" 35 Grundstücksgrenze des Katasters - Einbindung der Mappenberichtigung oder Qualitätsverbesserung des Katasters blau, strichliert, für Qualitätsverbesserung: "" (lang -kurz - lang)
3 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr von Nutzungsgrenze erhoben grün durchgehend 37 Nutzungsgrenze des Katasters - übernommen grün strichliert (Verhältnis Linie-Zwischenraum 4:) sonstige Linien und Klammern 38 sonstige Linien grau 0,5 39 eckige Klammer - Zugehörigkeitsklammer verschiedener Nutzungen innerhalb eines Grundstücks grün 2 40 runde Klammer für sonstige Linien grau 2 ist bei sonstigen Linien zu setzen; verdeutlicht, dass die Linie keine Grundstücks- oder Nutzungsgrenze ist 4 Servituts-, Baurechts- und Superädifikatsgrenze alle n mit Beschriftung; muss klar vom Kataster, von Mappenberichtigungen und neuen Grenzen unterscheidbar sein 42 sonstige unterirdische Linie - symbolisch alle n mit Beschriftung; muss klar vom Kataster, von Mappenberichtigungen und neuen Grenzen unterscheidbar sein; (Verhältnis Linie-Zwischenraum :) gelöschte Linien und Zeichen beispielhaft 43 gelöschte Grenze und gelöschter Grenzpunkt Grundstücksgrenze entweder "aus dem Kataster übernommen" oder "gegenständlich" (verhandelt) 43a Grundstücksgrenze wird zur Nutzungsgrenze Wird aus einer Grundstücksgrenze eine Nutzungsgrenze, so ist anstelle der en Streichung eine Zugehörigkeitsklammer in "" zu setzen. 44 gelöschte Nutzung oder Nutzungsgrenze 44a Nutzungsgrenze wird zur Grundstücksgrenze Wird aus einer Nutzungsgrenze eine Grundstücksgrenze, so ist die neue Grundstücksgrenze "" darzustellen und die Zugehörigkeitsklammer in "" zu streichen. Verwaltungsgrenzen Signatur in Spalte 3 nur in Verbindung mit Zeichen 29 bis Staatsgrenze 46 Landesgrenze, blau, 47 politische Gemeindegrenze, blau, 48 Katastralgemeindegrenze, blau,
4 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr von weitere Darstellungen 49 Mauer grau 0,5 die Mauerstärke kann angegeben werden 50 Mauer mit verhandelter oder neu festgelegtergrenze grau 0,5 und "graue" Linie für dieseite der Mauer, die nicht Grundstücksgrenze ist 5 Zaun mit verhandelter Grenze, blau; grau 0,5 "graue" Querstriche symbolisieren die Zugehörigkeit des Zauns zum Grundstück 52 Gebäude grün Gebäudefläche kann auch zusätzlich schraffiert oder farblich hinterlegt werden, nicht oder blau 53 Bauwerk (Keller) unter fremdem Grund orange Frontmaß ist lage- und maßstabsrichtig darzustellen 54 Hausecke liegt nicht auf Grenze grün beispielhafte Darsellung eines Punktes (Hausecke), der nicht auf der Grenze liegt Gebäudegrenze in grüner 55 Trennstück Sperrmaße und Maßzahlen 56 Sperrmaß gemessen Maßzahlen, blau oder 57 Sperrmaß gerechnet Maßzahlen, blau oder 58 Sperrmaß übernommen (aus Vorplan) Maßzahlen, blau oder 59 Sperrmaß nicht messbar Maßzahlen, blau oder 60 Läufermaß Maßzahlen, blau oder 6 Kreisbogen mit Sperrmaß zwischen den Grenzpunkten Maßzahlen, blau oder 62 Kreisbogen mit Bogenmaß zwischen den Grenzpunkten Maßzahlen, blau oder
5 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr von weitere in der Darstellung können Zeichen nach gültigen Normen oder Planzeichenverordnungen aufgenommen werden, sofern die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird Grundstücksnummern 63 Grundstücksnummer des Grundsteuerkatasters 2 einzeilig 64 Grundstücksnummer des Grenzkatasters 2 einzeilig 65 Orientierungsnummer 54 schwarz,5 Haus- oder Konskriptionsnummer Benützungsarten, Nutzungen und rechtliche Informationen zugehöriger Code Definition gemäß Benützungsartenverordnung (BANU-V) 66 Gebäude grün 0 67 Gebäudenebenflächen grün landwirtschaftlich genutzte Grundflächen - Äcker, Wiesen oder Weiden grün Dauerkulturanlagen oder Erwerbsgärten grün verbuschte Flächen grün Gärten grün Weingarten grün Alpen grün Wälder grün Krummholzflächen grün Forststraßen grün fließendes Gewässer (Wasserläufe) grün stehendes Gewässer (Wasserflächen) grün Gewässerrandflächen grün 7 03
6 BGBl. II - Ausgegeben am 0. November Nr von Benützungsarten, Nutzungen und rechtliche Informationen zugehöriger Code Definition gemäß Benützungsartenverordnung (BANU-V) 80 Feuchtgebiete grün Straßenverkehrsanlagen grün Schienenverkehrsanlagen grün Verkehrsrandflächen grün Parkplätze grün Betriebsflächen grün Abbauflächen, Halden oder Deponien grün Freizeitflächen grün Friedhöfe grün Fels- und Geröllflächen grün vegetationsarme Flächen grün Gletscher grün 8 92 rechtlich Weingarten orange rechtlich kein Weingarten orange rechtlich Wald orange rechtlich nicht Wald orange Bauwerk (Keller) unter fremdem Grund orange 9 05
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