BGBl. II - Ausgegeben am 15. April Nr von 6
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1 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 von 6 Anhang zur Vermessungsverordnung Zeichenschlüssel Größe Grundsymbol in Triangulierungspunkte (TP) Punktbezeichnungen und -nuern sind so TP-Hauptpunkt schwarz 2 2,5 2 TP-Kirche schwarz 2 2,5 3 TP-Hochpunkt schwarz 2 2,5 Stangensignal, Blitzableiter, Fahnenstange, usw. Einschalt-, Polygon-, Mess- und Höhenpunkte Punktbezeichnungen und -nuern sind so 4 Einschaltpunkt (EP)-Hauptpunkt schwarz 2 2,5 die Katastralgemeindenuer kann vorgesetzt werden 5 Polygonpunkt (PP) rot,5,75 6 Messpunkt (MP) rot,5,75 7 Höhenpunkt (HP) schwarz 2,8 2,0 2,5 Höhenbolzen im Mauerwerk wird mit halber Größe und in Halbkreisen dargestellt Staatsgrenzpunkte Punktbezeichnungen und -nuern sind so 8 direkt vermarkter Staatsgrenzpunkt rot,5 Staatsgrenzpunktnuer in blauer 9 direkt unvermarkter Staatsgrenzpunkt rot,5 Staatsgrenzpunktnuer in blauer 0 indirekter Punkt des Staatsgrenzoperats rot,5 Staatsgrenzpunktnuer in blauer Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs. 2 Punktbezeichnungen und -nuern sind so Grundsymbol rot 2 Grenzstein behauen (geformt) rot 3 Grenzstein unbehauen schwarz 4 Kreuz oder Lochmarke im Fels oder Mauerwerk rot 5 6 Metallrohr (Eisenrohr(ER)), Marke Kunststoff oder Metall, Grenzbolzen aus der Katastralmappe übernoener Punkt rot schwarz nähere Bezeichnung, zb "ER", ist neben dem Zeichen oder im Koordinatenverzeichnis in der sspalte anzuführen
2 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 2 von 6 Größe Grundsymbol in Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs. 3 Punktbezeichnungen und -nuern sind so 7 Grundsymbol rot 8 Hausecke rot 9 Mauerecke rot 20 Zaunsäule rot 2 Bordsteinkante rot Grenzpunkte (GP) gem. 2 Abs. 4 Punktbezeichnungen und -nuern sind so 22 Grundsymbol rot 23 Grenzpunkt rot und 8-2 rot 25 indirekte Kennzeichnung Maßzahlen zwischen den gekennzeichneten Punkten; Verbindungslinie punktiert 26 Punkte der Mappenberichtigung Symbol und Beschriftung in gleicher 27 Grenzpunkte, gem 52 Z. 5 VermG es können die 2-6, 8-2 und verwendet werden blau sonstige Punkte 28 sonstige Punkte 0,75 0,75 können amtliche Punktnuer haben - nähere Bezeichnung kann hinzugefügt werden (zb Kilometerstein) Grenzlinien Linientyp gibt es nur eine Darstellung gem. 9 Abs., sind die Zeichen gemäß Spalte 3 zu verwendet 29 Grundstücksgrenze schwarz 30 3 Grundstücksgrenze - aus dem Kataster übernoen Grundstücksgrenze des Katasters - gegenständlich, war aber nicht verhandelbar schwarz schwarz 32 Grundstücksgrenze strittig schwarz durchgehend; Grenzen, die im Sinne des 27 VermG gegenständlich waren (Verhältnis Linie-Zwischenraum 4:) (lang - kurz - lang) strichpunktiert; der strittige Teil ist zum faktischen Besitz zu klaern 33 Grundstücksgrenze neu rot durchgehend Grundstücksgrenze des Katasters - mappenberichtigt Grundstücksgrenze des Katasters - Einbindung der Mappenberichtigung in den Kataster blau durchgehend blau (lang -kurz - lang) 36 Nutzungsgrenze erhoben grün durchgehend 37 Nutzungsgrenze des Katasters - übernoen grün (Verhältnis Linie-Zwischenraum 4:)
3 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 3 von 6 Größe Grundsymbol in sonstige Linien und Klaern 38 sonstige Linien übernoen 39 eckige Klaer - Zugehörigkeitsklaer verschiedener Nutzungen innerhalb eines Grundstücks schwarz grau 0,5 grün 2 kann bei Nutzungsgrenzen gesetzt werden 40 runde Klaer für sonstige Linien schwarz 2 ist bei sonstigen Linien zu setzten; verdeutlicht, dass die Linie keine Grundstücks- oder Nutzungsgrenze ist 4 Servituts-, Baurechts- oder Superädifikatsgrenze alle n mit Beschriftung; muss klar vom Kataster, von Mappenberichtigungen und neuen Grenzen unterscheidbar sein 42 sonstige unterirdische Linie - symbolisch alle n mit Beschriftung; muss klar vom Kataster, von Mappenberichtigungen und neuen Grenzen unterscheidbar sein; (Verhältnis Linie-Zwischenraum :) gelöschte Linien und Zeichen beispielhaft 43 gelöschte Grenze und gelöschter Grenzpunkt 44 gelöschte Nutzung oder Nutzungsgrenze rot Zeichen in Spalte 3 nur in Verbindung mit Verwaltungsgrenzen 29 bis Staatsgrenze rot 46 Landesgrenze rot, blau 47 politische Gemeindegrenze rot, blau 48 Katastralgemeindegrenze rot, blau weitere Darstellungen 49 Mauer schwarz 0,5 die Mauerstärke kann angegeben werden 50 Mauer mit verhandelter Grenze 0,5 und 5 Zaun mit verhandelter Grenze 0,5 Querstriche symbolisieren die Seite, auf der die Zaunsteher sind 52 Gebäude grün Gebäudefläche kann auch zusätzlich schraffiert oder farblich hinterlegt werden; nicht rot oder blau 53 Bauwerk (Keller) unter fremdem Grund orange Frontmaß ist lage- und maßstabsrichtig darzustellen 54 Hausecke liegt nicht auf Grenze, grün beispielhafte Darstellung eines Punktes (Hausecke), der nicht auf der Grenze liegt; Gebäudegrenze in grüner 55 Trennstück rot
4 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 4 von 6 Größe Grundsymbol in Sperrmaße und Maßzahlen 56 Sperrmaß gemessen Maßzahlen rot oder blau 57 Sperrmaß gerechnet Maßzahlen schwarz 58 Sperrmaß übernoen (aus Vorplan) Maßzahlen schwarz 59 Sperrmaß nicht messbar Maßzahlen rot oder blau 60 Läufermaß Maßzahlen rot oder blau 6 Kreisbogen mit Sperrmaß zwischen den Grenzpunkten Maßzahlen rot oder blau 62 Kreisbogen mit Bogenmaß zwischen den Grenzpunkten Maßzahlen rot oder blau Weitere in der Darstellung können Zeichen nach gültigen Normen oder Planzeichenverordnungen aufgenoen werden, sofern die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird Grundstücksnuern 63 Grundstücksnuer des Grundsteuerkatasters rot 2 einzeilig 64 Grundstücksnuer des Grenzkatasters rot 2 einzeilig 65 Orientierungsnuer 54 schwarz,5 Haus- oder Konskriptionsnuer Benützungsarten, Nutzungen und rechtliche Zusatzinformationen Definition gemäß Benützungsarten-Nutzungen- Verordnung (BANU-V) 66 Gebäude grün 67 Gebäudenebenflächen grün 68 landwirtschaftlich genutzte Grundflächen- Äcker, Wiesen oder Weiden grün 69 Dauerkulturanlagen oder Erwerbsgärten grün
5 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 5 von 6 Größe Grundsymbol in 70 verbuschte Flächen grün 7 Gärten grün 72 Weingärten grün 73 Alpen grün 74 Wälder grün 75 Kruholzflächen grün 76 Forststraßen grün 77 fließende Gewässer (Wasserläufe) grün 78 stehende Gewässer (Wasserflächen) grün 79 Gewässerrandflächen grün 80 Feuchtgebiete grün 8 Straßenverkehrsanlagen grün 82 Schienenverkehrsanlagen grün 83 Verkehrsrandflächen grün 84 Parkplätze grün 85 Betriebsflächen grün 86 Abbauflächen, Halden oder Deponien grün 87 Freizeitflächen grün 88 Friedhöfe grün 89 Fels- und Geröllflächen grün 90 vegetationsarme Flächen grün 9 Gletscher grün
6 BGBl. II - Ausgegeben am 5. April Nr. 5 6 von 6 Größe Grundsymbol in 92 rechtlich Weingarten orange 93 rechtlich kein Weingarten orange 94 rechtlich Wald orange 95 rechtlich nicht Wald orange 96 Bauwerke (Keller) unter fremdem Grund orange
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