Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud

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1 Lehrgangsplan 2016 zur Ausbildung auf Kreisebene

2 Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken. Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Leiter der Feuerwehren. Im Jahr 2016 werden wie gewohnt verschiedene Workshops und Seminare zu verschiedenen Themen angeboten. Die Termine sind aus nachstehendem Lehrgangsplan zu entnehmen. Der Landkreis Fulda und der Kreisfeuerwehrverband Fulda sind bemüht, die Ausund Fortbildung für seine Mitgliedsfeuerwehren dem Bedarf und dem Stand der Technik angepasst anzubieten. Das Lehrgangsangebot des Verbandes kann die Standortausbildung keinesfalls ersetzen, von daher ist der Aus- und Fortbildung auf Standortebene ein hoher Stellenwert beizumessen. In dem wir auf eine kameradschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Feuerwehren hoffen, verbleiben wir mit kameradschaftlichem Gruß Im Auftrag (Kreisbrandinspektor)

3 Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen. Ein terminliches Überschreiten des jeweils festgelegten Anmeldeschlusses hat die sofortige Freigabe der zugewiesenen Lehrgangsplätze zur Folge! Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl behält sich die Lehrgangsleitung auszusetzen. vor, Lehrgänge Ersatzteilnehmer, die nicht offiziell gemeldet sind, aber bei Lehrgangsbeginn die Voraussetzungen des jeweiligen Lehrgangs (Nachweise sind sofort vorzulegen) erfüllen, können bei freien Lehrgangsplätzen direkt bei der Eröffnung am Lehrgang teilnehmen. Weitere Aktionen: Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr und unverzügliche Nachmeldung im Florix.

4 Voraussetzungen für die Teilnahmee an der Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) Eine Eignung für den Feuerwehrdienst ist Grundvoraussetzung. Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, beginnt die Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann mit dem Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1). Hierfür ist die Vollendung des 17. Lebensjahres, die Aufnahme in die Einsatzabteilung der örtlich zuständigen Feuerwehr und eine Ausbildung in Erster Hilfe Voraussetzung. Lehrgänge, die inhaltlich mit der Ersten Hilfe gleichzustellen sind, sind im Rahmen einer Einzelfallentscheidung im Vorfeld mit der Brandschutzaufsicht auf Ihre Anerkennung abzustimmen. Mindestteilnehmerzahl: 24 Teilnehmer Die Ausbildung und die Leistungen der Angehörigen der Jugendfeuerwehren können auf die Zugangsvoraussetzungen zum Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1) wie folgt angerechnet werden. Angehörige der Jugendfeuerwehren können mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Grundausbildungslehrgang zugelassen werden, wenn: - sie eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr von mindestens zwei Jahren nachweisen können, - sie die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben haben, - die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr vorliegt und - die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang und der Truppmannausbildung Teil 2 in der Einsatzabteilung schriftlich zustimmen (glg:ab16_einverstaendniserklaerung). Bei der Durchführung der praktischen Ausbildung mit den Jugendlichen ist 18 der UVV Feuerwehren (GUV-V C 53) besonders zu beachten.

5 Bedingungen für die Erste Hilfe Ausbildung als Lehrgangsvoraussetzung: - 9 Std. Erste-Hilfe-Lehrgang, zu Lehrgangsbeginn maximal 24 Monate alt und eine 7 Std. Zusatzausbildung Feuerwehrwesen (Curriculum der HLFS). Informationen über die Erste Hilfe Ausbildung und Termine der Hilfsorganisationen im Landkreis Fulda können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

6 Voraussetzungen für die Teilnahme am Sprechfunklehrgang - Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil1 (Grundlehrgang). - Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (bei unter 18-jährigen müssen auch die Erziehungsberechtigtenn die Verpflichtungserklärung unterschreiben). - Mindestteilnehmeranzahl: 16 Teilnehmer Voraussetzungen für die Teilnahme am Atemschutzgeräteträgerlehrgang - Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil1 (Grundlehrgang). - Der Sprechfunklehrgang soll vor dem Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossen sein. (FwDV 2). - Mindestalter bei Lehrgangsbeginn 18 Jahre. - Gültige Tauglichkeit nach G26.3 (bei Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate) muss mit der Anmeldung vorgelegt werden. - Fehlt die G 26.3 Bescheinigung bei der Anmeldung wird der Lehrgangsplatz nach dem Datum des jeweiligen Anmeldeschlusses ohne Rücksprache freigegeben. - Ersatzteilnehmernn ist es gestattet die G 26.3 Bescheinigung bei Lehrgangsbeginn n vorzulegen. - Mindestteilnehmeranzahl: 15 Teilnehmer - Bescheinigungenn mit Einschränkungen aller Art werden nicht akzeptiert! (Ausnahme bildet die Sehhilfe) Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Lehrgangsteilnehmer /-innen verstärkt den physischen und psychischen Belastungen eines Atemschutzgeräteträgerlehrgangs nicht mehr gewachsen sind. Wir bitten deshalb Lehrgangsteilnehmer /-innen im Vorfeld auf ihre Eignungg (z.b. Platzangst, Fitness) zu prüfen. Die Gewöhnung an ein Atemschutzgerät kann auf Standortebene vorbereitet werden. Die jeweils gültige UVV ist dabei zu beachten.

7 Voraussetzungen für die Teilnahme am Maschinistenlehrgang - Abgeschlossene Truppmannausbildung (nach FwDV 2), sie umfasst die Ausbildung gemäß FwDV 2 Teil 1 (Grundlehrgang) und Teil 2 (80 Std. in 2 Jahren). Wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrerfolgskontrolle dokumentiert. - Die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse, jedoch mindesten Führerscheinklasse 3 oder B. - Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Maschinistenlehrgang abgeschlossen sein (FwDV 2). - Mindestteilnehmeranzahl: 17 Teilnehmer Voraussetzungen für die Teilnahme am Truppführerlehrgang - Abgeschlossene Truppmannausbildung (nach FwDV 2), sie umfasst die Ausbildung gemäß FwDV 2 Teil 1 (Grundlehrgang) und Teil 2 (80 Std. in 2 Jahren). Wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrerfolgskontrolle dokumentiert. - Wünschenswert ist die vorherige Teilnahme an ALG und SLG. - Mindestteilnehmeranzahl: 24 Teilnehmer

8 Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang Technische Hilfeleistung nach Bahnunfall Stufe I - Erfolgreich abgeschlossener Truppführerlehrgang - Nach Möglichkeit Einsatzerfahrung - Mindestteilnehmeranzahl: 16 Teilnehmer Voraussetzungen für die Teilnahme am Führungsseminar GrFü - Gruppenführerlehrgang oder - Führungsfunktion n z.b. WeFü oder Stv. WeFü oder - Für die Übernahme einer Führungsfunktion vorgesehen, aber noch keinen GrFü-Lehrgang besucht. - Mindestteilnehmeranzahl: 8 Teilnehmer Voraussetzungen für die Teilnahme am Führungsseminar - Mindestens Gruppenführerlehrgang. - Erfahrung mit Führungsaufgaben (nach FwDV 100). - Mindestteilnehmeranzahl: 8 Teilnehmer

9 Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift 2, Stand Januar 2012, Seite 13

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