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1 PP Stadt Waldenbuch und Kreisseniorenrat laden ein zu Vorträgen und Diskussion über Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht in Waldenbuch im Forum Oskar-Schwenk-Schule Schulstraße 2 Mittwoch, 3. Feb. 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Jan Haubold, Notar jetzt in Plieningen Dr. Gabriele Doster, Ärztin in Waldenbuch Horst Hörz, Stellv. Vors. Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die KSR Vorsorge- Broschüre und Formulare für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden verteilt. Michael Lutz Bürgermeister Manfred Koebler Kreisseniorenrat

2 Begrüßung: Bürgermeister Michael Lutz Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

3 Kurze Vorstellung: Kranken- und Alten- pflegeverein KAPV Pfarrer Georg List Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

4 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Thomas Veil, Notar in Böblingen 3. Dr. Gabriele Doster, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Waldenbuch 4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR Moderation: Manfred Koebler Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

5 Vorsorgende Verfügungen: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

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12 Filialleiter in Waldenbuch: Tobias Gauß

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14 Filialleiter in Waldenbuch: Jürgen Schwab

15 Inge Heidtmann, Hasenhof im erw. Vorstand des KSR:

16 Inge Heidtmann, Hasenhof im erw. Vorstand des KSR: Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

17 Allgemeinmedizin in Waldenbuch 4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR mit Demenzagentur Schönbuch

18 Besuchsdienst Schönbuch: Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

19 Hospizgruppe Schönbuch

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22 Nachbarschaftshilfe Waldenbuch in Altenbegegnungsstätte Sonnenhof

23 Altenpflegeheim Haus an der Aich

24 BürgerStiftung Waldenbuch Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

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29 Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Waldenbuch,

30 Gesetzliche Betreuung Keine automatische Vertretung für Ehepartner bzw. erwachsene Kinder Derzeit ca bestehende Betreuungen im LKR BB 440 Verfahren in % Angehörigenbetreuungen Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat - jährliche Berichtspflichten Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen

31 Vollmacht Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier Grundsätzlich gilt Formfreiheit Ausnahmen: Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro durch Betreuungsbehörde 650 x in 2015 JM BW und BMJ empfehlen wegen der vielen Vorteile Beurkundung der Vollmacht beim Notar Notarielle Beurkundungsgebühr

32 Zusammenfassung Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster Stelle Thema nicht zu lange vor sich herschieben - im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht sein Verantwortung für sich übernehmen und große Entlastung für Angehörige Keine Vertrauensperson Betreuungsverfügung! Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine rechtliche Betreuung für Familienfremde übernehmen!

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

34 NOTARIAT BÖBLINGEN NOTAR THOMAS VEIL Wilhelmstraße Böblingen Telefon Telefax

35 Vollmacht Betreuung Patientenverfügung SCHENKUNG Wer hilft mir, wenn?

36 Wer hilft mir, wenn? Betreuungsrecht Generalund Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Richtlinien

37 Wer hilft mir, wenn? Betreuungsrecht

38 Wer hilft mir, wenn?

39 Wer hilft mir, wenn? 1. staatliches Eingreifen erforderlich, wenn keine Vorsorge getroffen wurde (Subsidiaritätsprinzip) 2. bei Betroffenen, die nicht in der Lage sind, eigene Vorsorge zu treffen (geistig behindert, allein stehend ohne Vertrauenspersonen) wichtig 3. gerichtliches Verfahren passt bei intakten Familienverhältnissen nicht.

40 Wer hilft mir, wenn? Betreuungsrecht Generalund Vorsorgevollmacht

41 Wer hilft mir, wenn? General- und Vorsorgevollmacht A. Allgemeines B. Generalvollmacht C. Vorsorgevollmacht D. Fazit

42 Wer hilft mir, wenn? A. Allgemeines 1. Umfang (1) alles, was rechtlich möglich ist! (2) ohne Einschränkung! (3) kein Dritter darf dagegen argumentieren können

43 Wer hilft mir, wenn?

44 Wer hilft mir, wenn? 2. Wirksamkeit (1) ab Unterschrift! (2) ohne Bedingung! (3) keinem Dritten beweisen müssen, dass Vollmacht bereits gilt. (4) Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer

45 Wer hilft mir, wenn? 3. Bevollmächtigte (1) nur absolute Vertrauensperson (2) auch mehrere Bevollmächtigte (entweder jeweils einzeln oder mehrere gemeinschaftlich) (3) im Regelfall Ehegatte / Partner und Kinder

46 Wer hilft mir, wenn? 4. Kontrolle erfolgt durch Zurückhalten der Vollmachtsurkunde

47 Wer hilft mir, wenn? 5. Auswirkungen (1) kein Verlust eigener Rechte, keine Entmündigung (2) nahtlose Handlungsfähigkeit der Familie (3) Nutzbar bei Auslandsaufenthalt / Terminkollision (4) keine Bürokratie, Ausnahme: bei Entscheidung über Leben / Tod und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sind betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich

48 Wer hilft mir, wenn? 6. Form (1) gesetzlich im Prinzip keine Form vorgeschrieben (2) mindestens und bei einzelnen medizinischen Maßnahmen zwingend erforderlich: Schriftform (3) empfehlenswert und bei Grundbesitz zwingend erforderlich: öffentliche Beglaubigung/notarielle Beurkundung (Prüfung der Person, deren Geschäftsfähigkeit, Erläuterung des Vollmachtsinhalts)

49 Wer hilft mir, wenn? B. Generalvollmacht 1. finanzielle und rechtliche Angelegenheiten einschließlich unternehmerischer/selbständiger Tätigkeit! 2. behördliche Angelegenheiten 3. sozialrechtliche Angelegenheiten 4. Postangelegenheiten

50 Wer hilft mir, wenn? C. Vorsorgevollmacht 1. persönliche Angelegenheiten 2. Pflege / Versorgung 3. Gesundheitsfürsorge (einschließlich der Aufgabe, einer Patientenverfügung Beachtung und Geltung zu verschaffen!) 4. Aufenthaltsbestimmung / Freiheitsentzug

51 Wer hilft mir, wenn? D. Fazit 1. kein staatliches Eingreifen erforderlich (mit wenigen Ausnahmen) 2. keine Automatik, eigenes Handeln erforderlich 3. blindes Vertrauen erforderlich 4. Altersunabhängig ab Volljährigkeit erforderlich 5. Unbedingt erforderlich!

52 Wer hilft mir, wenn? Betreuungsrecht Generalund Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Richtlinien

53 Vorsorgende Verfügungen: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

54 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Thomas Veil, Notar in Böblingen 3. Dr. Gabriele Doster, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Waldenbuch 4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR Moderation: Manfred Koebler

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57 P a t i e n t e n v e r f ü g u n g Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Wohnort:... Straße: Falls ich in einen Zustand gerate, in welchem ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann und ich nach der Einschätzung zweier erfahrener Ärzte mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, unwiederbringlich verloren habe, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.b. einer Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen fordere ich, dass man auf lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet, die nur den Todeseintritt verzögern. Sollte eine lebensbedrohliche Situation eingetreten sein, die hier nicht konkret geregelt ist, so ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. In allen anderen Situationen erwarte ich ärztlichen Beistand unter Ausschöpfung aller angemessenen medizinischen Maßnahmen.

58 4 Krankheitssituationen: unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen verlaufenden Krankheit Gehirnschädigungen, die künftig selbstbestimmtes Leben verhindern Fortgeschrittene Hirnabbauprozesse, z.b. Demenz

59 die nur den Todeseintritt verzögern. Sollte eine lebensbedrohliche Situation eingetreten sein, die hier nicht konkret geregelt ist, so ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. In allen anderen Situationen erwarte ich ärztlichen Beistand unter Ausschöpfung aller angemessenen medizinischen Maßnahmen. 2. In den unter Ziffer 1 angekreuzten Situationen wünsche ich lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie das wirksame Bekämpfen von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen. Eine ungewollte Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich dabei in Kauf wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung zu sterben. Begleitung durch einen Hospizdienst/Seelsorger bzw. Beistand durch folgende Personen:...

60 3. In den unter Ziffer 1 angekreuzten Situationen, in denen ich ausdrücklich allen lebensverlängernden und lebenserhaltenden Maßnahmen widerspreche, fordere ich insbesondere, dass keine künstliche Ernährung erfolgt. Eine Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr kann nach ärztlichem Ermessen geschehen. Ich lehne Versuche zur Wiederbelebung ab. Ein ggf. hinzugezogener Notarzt bzw. der Arzt in der Klinik soll unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert werden. Des weiteren fordere ich, dass keine künstliche Beatmung durchgeführt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Es soll keine Dialyse mehr durchgeführt werden. Die Gabe von Antibiotika und die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen sollen unterbleiben. Bereits begonnene lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen sind zu beenden. Dies Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen gilt insbesondere auch für maschinelle Beatmung und andere organersetzende Maßnahmen.

61 4. Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und unabhängig von Einflüssen Dritter erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Deshalb wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Mir ist bekannt, dass ich die Patientenverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann. Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.

62 5. Vollmacht/Betreuungsverfügung Ich habe zusätzlich zu dieser Patientenverfügung o o o o eine Gesundheitsvollmacht bzw eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, eine Betreuungsverfügung zur Auswahl meiner Betreuungsperson erstellt. Ich habe den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person bzw. der gewünschten Betreuungsperson besprochen:

63 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Thomas Veil, Notar in Böblingen 3. Dr. Gabriele Doster, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Waldenbuch 4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR Moderation: Manfred Koebler

64 Vorsorgende Verfügungen: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

65 Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, in der man im Voraus festlegen kann, ob und wie man in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte

66 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 2: Meine ausdrücklichen Wünsche In Ziffer 3: Meine Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen

67 Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und an das behandelnde Team

68 Die Patientenverfügung und ist eine große Hilfe für die Bevollmächtigten und Angehörigen

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70 Die Patientenverfügung - schriftlich - ist verbindlich und muss beachtet werden BGB 1901a: ist dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen

71 Der Eid des Hippokrates ( )

72 Der Eid des Hippokrates ( )

73 Die Patientenverfügung: PV schriftlich abfassen und unterschreiben die letzte PV ist gültig, keine jährliche Erneuerung eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich

74 Die Patientenverfügung: Aufbewahren so, dass man sie im Bedarfsfalle findet >>> gelbes Kärtchen Registrieren im zentralen Vorsorgeregister:

75 Die Patientenverfügung: Ärzte, Kliniken und Pflegeheime legen großen Wert auf eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht

76 Die Patientenverfügung nicht allein lassen: Es wird dringend empfohlen, ergänzend zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen

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79 Vorsorgende Verfügungen Unsere Empfehlung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

80 Vorsorgevollmacht ist wichtig da keine automatische Vertretung durch den Ehepartner gegeben ist Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

81 Ohne eine Vorsorge- Vollmacht.. ggfs. Gesetzliche Betreuung

82 Vorsorgevollmacht ist wichtig da ohne eine Vorsorgevollmacht droht ein aufwändiges, zeitintensives Gesetzliches Betreuungsverfahren: o Betreuungsgericht o medizin. Gutachten o Betreuungsbehörde o Betreuungsperson o Aufgabenkreis o staatliche Kontrolle

83 Die gesetzliche Betreuung: ist vom Staat eingesetzt, wird vom Staat kontrolliert: Genehmigungen durch das Betreuungsgericht Jährliche Berichtspflichten Darstellung Vermögenslage Hohe Kosten je nach Vermögen

84 Die gesetzliche Betreuung Beispiele für solche Genehmigungen: Übertragung von 2000 vom Sparbuch des Betreuten auf dessen Girokonto Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

85 Eine gesetzliche Betreuung kann vermieden werden durch eine umfassende Vorsorge- vollmacht vollmacht

86 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die VV schriftlich abfassen und unterschreiben Die VV nur einer Person des Vertrauens erteilen Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich nur bei Grundstücksgeschäften Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen

87 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die Kreissparkasse und die Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Böblingen erkennen die öffentlich beglaubigte VV des KSR an Die Vorsorgevollmacht gilt sofort evtl. nicht gleich aushändigen!

88 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Empfohlen wird die Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister: Weitere Hinweise findet man auf der KSR Homepage:

89 bitte nehmen Sie das bald in Angriff! Ein guter Rat zum Schluss: Fertigen Sie in Zeiten, wo Sie noch gesund und entscheidungsfähig sind, eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht. Das ist eine Erleichterung für Sie und Ihre Angehörigen

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100 Unsere Internetadressen: Weitere Informationen und die heutigen Vorträge finden Sie unter: / Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde

101 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Diese muss schriftlich verfasst werden und handschriftlich unterschrieben sein Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Beurkundung durch Notar

102 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Diese öffentlich beglaubigte VV erkennen die KSK und VOBA im LK an! Bei Grundstücksgeschäften: Notarielle Vollmacht!

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