Vorsorgende Verfügungen:

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2 Vorsorgende Verfügungen: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

3 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Alexandra Goller, Notarin in Holzg. 3. Dr. Markus Rupprecht, Arzt und Palliativmediz. in Holzgerlingen 4. Manfred Koebler Vors. des KSR Moderation: Alfred Schmid, Sozialdezernent LRA Böblingen

4 Andreas Kleiß Leiter der Betreuungsbehörde Landkreis Böblingen, Landratsamt Was bedeutet Betreuung?

5 Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Stadthalle Holzgerlingen,

6

7 Vorsorgevollmacht ist wichtig da keine automatische Vertretung durch den Ehepartner gegeben ist, auch nicht für erwachsene Kinder und umgekehrt

8 Ein Gehirnschlag oder Herzinfarkt kann jeden treffen. Was dann.? 8

9 Wenn der Sohn zu schnell unterwegs war 9

10 Unsere Oma kann sich nicht mehr selbst versorgen 10

11 Vorsorgevollmacht ist wichtig da ohne eine Vorsorgevollmacht droht ein aufwändiges, zeitintensives Gesetzliches Betreuungsverfahren: o o o o Medizin. Gutachten Betreuungsbehörde ggf. Verfahrenspfleger Betreuungsgericht/Notar

12 Die gesetzliche Betreuung: ist vom Staat eingesetzt, wird vom Staat kontrolliert: Genehmigungen durch den Notar Jährliche Berichtspflichten Darstellung Vermögenslage Hohe Kosten je nach Vermögen

13 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Privatschriftliche Vollmacht Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Beurkundung durch Notar

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15

16

17 Formular BETREUUNGSVERFÜGUNG

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

19 # / Service und Verwaltung / Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde

20 Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr.med. Markus Rupprecht, Innere Medizin, Palliativmedizin, Geriatrie Internisten Holzgerlingen, Böblingerstrasse 34, Holzgerlingen

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23 Entscheidungswege 1. Besteht eine Indikation für ärztliches ST Handeln? Nein >> OP 2. Besteht eine Einverständnis des Patienten? Nein >> ST OP

24 Fallbeispiel 1 74-Jährige erleidet bei einem Traktorunfall einen Bruch eines Halswirbelkörpers mit Lähmungen aller 4 Gliedmaßen. Nach initialer Stabilisierung zeichnet sich eine zunehmende Lähmung der Atemmuskulatur ab, so daß eine dauerhafte Heimbeatmung notwendig wäre. Pat. lehnt dies in klarem Bewußtsein ab ( möchte unter diesen Umständen nicht weiterleben. ). Eine PV wurde bei Erstdiagnose Lymphknotenkrebs ein Jahr zuvor verfaßt.

25 Fallbeispiel 2 83-Jähriger mit seit 6 Jahren zunehmender Demenz vom Alzheimer-Typ hat vor dem Verlust der Einwilligungsfähigkeit in einer PV festgehalten, daß im fortgeschrittenen Stadium der Demenz bei Pneumonie auf eine Antibiotikagabe verzichtet werden soll. Allerdings scheint der Patient in seinem stark reduzierten Zustand sein eingeschränktes Leben zu genießen (Essenseingabe, Raussetzen für Stunden in den Pflegerollstuhl).

26 Fallbeispiel 3 89-Jähriger mit akutem Koronarsyndrom unterzieht sich einer Bypass-Operation. Postoperativ entwickelt er eine Niereninsuffizienz und eine Lungeninsuffizienz mit Indikation zur Dialyse und zum Luftröhrenschnitt (Tracheotomie). Eine PV hat er vor 8 Jahren verfaßt, eine Woche vor der Operation erneut unterschrieben. Darin heißt es u.a.: Sofern keine Aussicht auf meine Gesundung [ ] besteht, fordere ich, daß man mich sterben läßt

27 Fazit: 1.Eine PV ist hilfreich. 2.Eine PV ist keine Checkliste. 3.Eine PV ist kein Vertrag, schon gar nicht über Lebenlassen oder Sterbendürfen. 4.Eine PV ist Teil einer Beziehungsmedizin. 5.Eine PV sollte regelmäßig oder in bestimmten Situationen aktualisiert werden. 6.Alle Beteiligten sollten um die PV wissen. 7.Was ist gutes Sterben?

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