Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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1 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Arnsberg, 1. Oktober 2015 Referent: RA Thomas Tauscher CDH im Norden

2 Übersicht I. Einleitung II. Begriffe III. Was ist zu tun? IV. Hinweise

3 I. Einleitung

4 Unfall Daten und Fakten zur Verkehrssicherheit Im Jahr 2013 sind pro Tag 9 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, das heißt alle 157 Minuten starb ein Mensch weitere wurden verletzt Alle 8 Minuten wurde ein Verkehrsteilnehmer schwer verletzt Alle 5,5 Stunden wurde ein Pkw-Insasse getötet Alle 16 Stunden wurde ein Fußgänger getötet Alle 25 Stunden verlor ein Fahrradfahrer sein Leben Es ereignen sich jährlich rund 8,6 Millionen Unfälle bei der Arbeit, im Straßenverkehr, zu Hause, in der Schule und in der Freizeit (Quelle: Verkehrssicherheitsrat) (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

5 Alter/Krankheit/PflegebedürHigkeit Im Dezember 2011 waren in Deutschland 2,5Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes(SGB XI). 2011waren 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von Demenz betroffen. Die Wahrscheinlichkeit an Demenz zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter steil an. Laut Berlin-Institut verdoppelt sich das Erkrankungsrisiko allefünf Lebensjahre. (Quellen: Statistische Bundesamt ; Demenz-Report des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung)

6 II. Begriffe 1. Vorsorgevollmacht (Exkurs Betreuungsverfügung und Generalvollmacht) 2. Patientenverfügung

7 1. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmachtkann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Ein Gericht wird nur dann eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte also zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. (Quelle: BMJV)

8 Das heißt: Die Vorsorgevollmacht gilt, wenn der freie Wille durch den Betroffenen nicht mehr gebildet oder geäußert werden kann Sie kann für einzelne Situationen oder generell gelten Letzteres bezeichnet man als Generalvollmacht

9 Was kann Inhalt einer Vorsorgevollmacht sein? a) Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit b) Aufenthalt / Wohnung c) Behörden, Versicherungen, Renten-und Sozialversicherungsträgern d) Vermögenssorge e) Post f) Gericht g) Sonstiges

10 Darf der Bevollmächtigte alles allein entscheiden? Nein! In bestimmten Situationen muss bei Einwilligungsunfähigkeit die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden

11 Exkurs: Betreuungsverfügung Mit der Betreuungsverfügungkann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. (Quelle: BMJV)

12 Wann kommt es zu einer solchen Situation? Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen können. Wichtig: Der Betreuer/die Betreuerin hat die Patientenverfügung zu beachten. Allgemein gilt: Wird vom Arzt die Einwilligungsfähigkeit des Patienten festgestellt, ist die Meinung des Betreuers (oder auch der Angehörigen) rechtlich nicht relevant.

13 Was kann ich machen? a) Betreuer b) Ersatz c) Ausschluss d) Wünsche

14

15 Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Vorteileder Vorsorgevollmacht: Keine staatliche Bevormundung Bevollmächtigte können selbst bestimmt werden Es können bindende Weisungen erteilt werden (bei Betreuungsverfügung Vorbehalt des Wohls des Betreuten) Vermögensverwaltung ohne gerichtliche Genehmigungen möglich (Achtung: Vollmachten, die mit Grundstücken zu tun haben, müssen über Notare abgewickelt werden) Jederzeit widerrufbar Nachteile der Vorsorgevollmacht: Sie setzt zwingend Geschäftsfähigkeit voraus Missbrauchsgefahren sind ohne Kontrolle höher Kontrollsystem erfordert mehrere vertrauenswürdige Personen Kosten

16 Exkurs: Generalvollmacht Eine Generalvollmachtnach 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen. Generalvollmacht hat, wer den Vollmachtgeber in allen Rechtsgeschäften vertreten kann. Eine Generalvollmacht geht meistens über den Umfang einer Prokura hinaus und kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtgebung voll geschäftsfähig ist. Allerdings deckt die Generalvollmacht mehrere wichtige Fälle wie zum Beispiel medizinische Untersuchungen oder Eingriffe, freiheitbeschränkende Maßnahmen oder Organspende nicht ab.

17 2. Patientenverfügung In der Patientenverfügungkann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Sie ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe.

18 Das bedeutet: Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig, d. h. er kann nicht mehr selber entscheiden. Der Patient befindet sich in einer Situation, bei der jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung ist und das Sterben nur verlängern würde. Es stellt sich die Frage, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll. Wichtig: Wenn besondere Verfügungen getroffen wurden, gelten diese, zum Beispiel Organspende, Verfügung zur Durchführung/ Nichtdurchführung von Amputationen

19 Welche Situationen können geregelt werden? 1. Wenn ich mich unabwendbar im Sterbeprozess befinde 2. Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit 3. Schwerstwiegende Gehirnschädigungen, zb. aufgrund von Unfall oder Schlaganfall 4. Weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess (Demenz) 5. Weitere frei wählbare Situationen

20 Was kann geregelt werden? 1. Welche lebenserhaltenden Maßnahmen, ggfs. wie lange und welche nicht 2. Schmerz- und Symptombehandlung 3. Künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und Beatmung 4. Wiederbelebung 5. Wo möchte ich sterben? 6. Welche Personen sollen mich dabei begleiten?

21 Ist eine Patientenverfügung verbindlich? Ja! Die Befolgung der beschriebenen Behandlungswünsche ist nach geltendem Recht keine Tötung auf Verlangen ( aktive Sterbehilfe ) und keine Beihilfe zur Selbsttötung.

22 Kann ich meine Meinung ändern? Ja! Der freie Wille gilt fort! Eine Patientenverfügung kann ebenso wie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung jederzeit widerrufen oder geändert werden. Zum Beispiel: Vernichtung der alten und Erstellung einer neuen schriftlichen Patientenverfügung Rückforderung früher erteilter Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

23 III. Was ist zu tun? 1. Vertretung regeln 2. Unterlagen und Daten bereit stellen 3. Verfügungen treffen 4. Informieren Sie und besprechen sich mit den betroffenen Personen

24 IV. Hinweise Vorlagen zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügungund zur Patientenverfügungfinden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums unter Registrierung unter Vorlagen zur Kontovollmacht: Fragen Sie Ihre Bank!

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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