Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind
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- Herbert Michel
- vor 7 Jahren
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1 Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Rechtsanwältin Myriam Güntert Fachanwältin für Familienrecht
2 Seit mehr als 10 Jahren aktuelle Thematik derzeit mehr als 1,2 Mio. angeordnete Betreuungen registrierte Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer unbekannte Zahl nicht registrierter Vollmachten Güntert, FA für FamR 2
3 Was geschieht bei Krankheit, Alter, Unfall, wenn nicht vorgesorgt wurde Jeder besorgt seine Angelegenheiten selbst Tut er dies nicht aus Bequemlichkeit, wird gegen ihn gerichtlich vorgegangen und ggf. auch vollstreckt Was aber passiert bei...? Altersschwäche, Krankheit, Unfälle etc. kann eine Person daran hindern geschäftliche Angelegenheiten ordnungsgemäß zu erledigen notwendige Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen zu treffen Anordnung einer gerichtlichen Betreuung kommt in Betracht Güntert, FA für FamR 3
4 Stellvertretung Wirksames Handeln ist nur möglich durch einen Stellvertreter: durch eine rechtsgeschäftliche Vollmachtserteilung nach 164 ff BGB oder Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht, 1896 ff BGB Güntert, FA für FamR 4
5 Aber ich habe doch Angehörige Angehörige können die betroffene Person nicht gesetzlich vertreten: die Eltern ihre volljährigen Kinder die volljährigen Kinder ihre alten Eltern der eine Ehegatte den anderen der eine Lebensgefährten/Lebenspartner den anderen Angehörige können praktische Hilfe geben aber keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben Gesetzliche Vertretung ist nur möglich, wenn eine Betreuung angeordnet oder eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht eingeräumt wurde Güntert, FA für FamR 5
6 Vorsorgemaßnahmen Generalvollmacht: Allgemein gehaltene Beauftragung einer Person, in der Regel alle Angelegenheiten der Vermögenssorge Vorsorgevollmacht: Detaillierte Vollmacht, Bevollmächtigung in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten Betreuungsverfügung: Alternative zur Vollmacht / Vorschlag, wer später Betreuer werden soll Patientenverfügung: Der Patient legt seinen Willen im Voraus für den Fall des Eintritts einer bestimmten Situation (letzter Lebensabschnitt) nieder und bestimmt die gewünschten oder ablehnenden Maßnahmen Güntert, FA für FamR 6
7 Generalvollmacht Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, alle Angelegenheiten im Ernstfall zu besorgen, die vor allem mit Geld und Vermögen zu tun haben. Über Bankkonten verfügen Abrechnungen mit Versicherungen und Ämtern abwickeln Aber auch Aufgaben im Zusammenhang mit dem Sterbefall Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Wochen, bis die Erben den Nachweis ihres Erbrechts in Händen halten und für den Nachlass handeln können. Bis dahin gibt es viel zu erledigen, was keinen Aufschub duldet Güntert, FA für FamR 7
8 Vorsorgevollmacht Soll der Bevollmächtigte auch die Interessen in besonders sensiblen persönlichen Angelegenheiten wahrnehmen ist eine Vorsorgevollmacht zu errichten: Gesundheitsfürsorge Regelungen zum Aufenthaltsort (Einweisung ins KH / Pflegeheim) Recht des Bevollmächtigten zur Einsicht in Krankenakten Besuchsrecht am Krankenbett Mitbestimmungsrecht in Fragen der Heilbehandlung Übertragung der Entscheidung auf mögliche Transplantationen Wohnungs- Mietangelegenheiten Güntert, FA für FamR 8
9 General- und Vorsorgevollmacht Die Generalvollmacht kann und sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden! Andernfalls kann der Bevollmächtigte in wichtigen Situationen nicht handeln. Beispielsweise bei medizinischen Fragen, selbst wenn Lebensgefahr besteht oder ein schwerer / länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist falls eine geschlossene Unterbringung oder andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen notwendige erscheinen zur Einwilligung in Organspende Das Gesetz verlangt, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine Generalvollmacht genügt also nicht!! Güntert, FA für FamR 9
10 General- und Vorsorgevollmacht Einzige Möglichkeit ein Betreuungsverfahren zu vermeiden durch Auswahl der Vertrauensperson und Bestimmung des Aufgabenbereiches Eine Einschaltung des Betreuungsgerichts ist nur dann notwendig, wenn im Vollmachtstext eine Regelungslücke besteht, dann wird dafür ein Betreuer bestellt Güntert, FA für FamR 10
11 Wie wird eine Vollmacht erteilt? Die Vollmacht kann durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Erteilung anzuraten Grundsätzlich kann die Vollmacht selbst verfasst werden Ausnahme: eine notarielle Beurkundung jedoch nötig oder empfehlenswert: Bei Rechtshandlungen betreffend Immobilieneigentum Bei Anmeldung zum Handelsregister Für die Aufnahme von Darlehen Güntert, FA für FamR 11
12 Schriftform notwendig In Gesundheitssachen, 1904 V BGB für Untersuchung des Gesundheitszustandes des Vollmachtgebers eine Heilbehandlung oder deren Unterbleiben ärztlichen Eingriff ist die Einwilligung des Bevollmächtigten erforderlich. Diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Vollmacht schriftlich erteilt wurde In Unterbringungssachen, 1906 V BGB Bei freiheitsentziehender Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen, gerichtliche Genehmigung zusätzlich notwendig Güntert, FA für FamR 12
13 Was kann in einer Vollmacht geregelt werden? Unterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis Außenverhältnis: Beziehungen zwischen dem Bevollmächtigten und Dritten (das rechtliche Können) Innenverhältnis: zwischen Bevollmächtigten und Vollmachtgeber ist festgelegt, dass die Vollmacht nur benutzt werden darf, wenn der Vollmachtgeber sich um seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr angemessen kümmern kann (das rechtlichen Dürfen) Beispiel: Der Bevollmächtigte hebt ohne Zustimmung Geld vom Konto ab, die Bank ist dafür nicht verantwortlich. Ersatz vom Bevollmächtigten kann verlangt werden Güntert, FA für FamR 13
14 Schutz vor Missbrauch der Vollmacht Eine Vollmacht, die dem Bevollmächtigten ausgehändigt wurde, ist sofort wirksam und absolut bindend für jedermann Vorsorgevollmacht Vertretung erst wenn Einsichtsfähigkeit nicht mehr gegeben ist Bevollmächtigte benötigt zum Handeln das Original bei einer privatschriftlichen Vollmacht oder eine Ausfertigung einer notariell beurkundeten Vollmacht Richtige Aufbewahrung Zwei Personen beauftragen, die nur gemeinsamen agieren dürfen Güntert, FA für FamR 14
15 Widerruf der Vollmacht Widerruf der Vollmacht Diese kann jederzeit widerrufen werden Ohne Angabe von Gründen Bei Vollmachtsurkunde sofortige Rückgabe fordern Güntert, FA für FamR 15
16 Brauchen auch junge Leute eine Vollmacht Auch die eigene Entscheidungsfähigkeit von jungen Leuten kann verloren gehen oder eingeschränkt werden in der Folge von Unfällen im Straßenverkehr oder beim Sport schwere Krankheiten Güntert, FA für FamR 16
17 Betreuungsverfügung Betreuungsverfügung für den Fall einer Betreuung werden Vorschläge zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert - Gericht ernennt Betreuer Kann schriftlich oder mündlich angegeben werden Inhalt einer Betreuungsverfügung: Vorschläge zur Person des Betreuers Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung, Ort der Unterbringung, Wünsche zur Geldanlage Güntert, FA für FamR 17
18 Das Gericht ist grundsätzlich an die benannte Person gebunden und wird diese zum Betreuer ernennen. Ausnahme: Benannte Person ist nicht dazu bereit oder nicht geeignet Vorteil: Der Betreuer unterliegt der staatlichen Kontrolle und wird nur für die erforderlichen Handlungen legitimiert wird erst bei Bedarf legitimiert muß dem Gericht Rechenschaft leisten Güntert, FA für FamR 18
19 Patientenverfügung Gestiegene Lebenserwartung medizinischer Fortschritt ermöglicht das Leben selbst bei schwersten Erkrankungen und im hohen Alter mit erheblichem technischen Aufwand zu verlängern Sog. Apparatemedizin Rechtlicher Hintergrund: Patient darf vom Arzt nur behandelt werden, wenn er in die Behandlung einwilligt. Der Patient entscheidet selbst, ob er sich behandeln lassen will oder nicht, falls er selbst noch einwilligungsfähig ist Güntert, FA für FamR 19
20 Definition der Patientenverfügung Eine Patientenverfügung liegt vor, wenn einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festlegt, ob er bestimmte, zum Zeitpunkt der Feststellung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt; 1901a BGB Seit gesetzlich geregelt Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung, Unterschrift genügt Mündliche Erklärungen aber nicht wertlos, mutmaßlicher Wille ist zu ermitteln Unterschriftserneuerung kann notariell beurkundet werden Güntert, FA für FamR 20
21 Regelungsinhalt einer Patientenverfügung Verfasser erklärt seinen Willen zu einer ganz speziellen Situation Wünsche hinsichtlich folgender Maßnahmen zur Rettung, Behandlung oder Pflege: Lebenserhaltende Maßnahmen Schmerz- und Symptombehandlung Künstliche Ernährung/Flüssigkeitszufuhr Wiederbelebung Künstliche Beatmung Ort der Behandlung Organspende Güntert, FA für FamR 21
22 Patientenverfügung ist keine gesetzlich zulässige Bevollmächtigung einer Vertrauensperson Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung empfehlenswert. Die Patientenverfügung wird berücksichtigt, wenn die Person nicht mehr einwilligungsfähig ist die lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer Zeit zum Tode führen und sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll Als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich, wenn der Inhalt die aktuelle Behandlungssituation erfasst und die Verfügung nicht widerrufen wurde Güntert, FA für FamR 22
23 Patientenverfügung ist keine gesetzlich zulässige Bevollmächtigung einer Vertrauensperson. Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung empfehlenswert. Die Patientenverfügung wird berücksichtigt, wenn die Person nicht mehr einwilligungsfähig ist die lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer Zeit zum Tode führen und sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll Als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich, wenn der Inhalt die aktuelle Behandlungssituation erfasst und die Verfügung nicht widerrufen wurde Güntert, FA für FamR 23
24 Kann man eine Patientenverfügung widerrufen? Sie kann jederzeit geändert und formfrei widerrufen werden Somit ist auch ein mündlicher Widerruf möglich Tipp: In der Verfügung niederlegen, welche Anforderungen an die Ermittlung des Widerrufswillens gestellt werden sollen Güntert, FA für FamR 24
25 Zusammenfassung Vorsorgevollmacht in Kombination mit Patientenverfügung Ratsam, wenn vertrauensvolle Person vorhanden ist Ansonsten Betreuung mit gerichtlicher Kontrolle Güntert, FA für FamR 25
26 Vielen Dank Güntert, FA für FamR 26
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