Was muss ich bei der Trennung beachten?
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- Curt Schulze
- vor 7 Jahren
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1 25 Was muss ich bei der Trennung beachten? WENN SICH DER EHEMANN DEM AUSZUG WIDERSETZT Frau Busch möchte sich von ihrem Ehemann trennen, weil er sie und die Kinder in angetrunkenem Zustand schon des Öfteren geschlagen hat. Sie will, dass ihr Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, damit für die Kinder kein Schulwechsel notwendig wird. Ihr Mann widersetzt sich einem Auszug und meint, sie könne ja die Wohnung verlassen, mitnehmen dürfe sie dann allerdings nichts. Wie ist Getrenntleben definiert? Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben ( 1567 Abs. 1 BGB). Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft Trennung heißt bewusste Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft, also Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet aber nicht, dass Sie und Ihr Ehemann in zwei verschiedenen Wohnungen leben müssen. Es ist auch möglich, innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben. In diesem Fall dürfen Sie und Ihr Ehemann nicht mehr in einem Bett schlafen und sich nicht mehr gegenseitig versorgen. Darin ist eingeschlossen, dass Sie nicht mehr für Ihren Ehemann waschen, kochen, putzen, bügeln und einkaufen. Es darf ab dem Zeitpunkt der Trennung außerdem kein regelmäßiger Geschlechtsverkehr stattfinden. Trennungsentschluss Neben der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft ist Ihr Entschluss zur Trennung wichtig. Es muss auch für einen Außenstehenden
2 26 Was muss ich bei der Trennung beachten? klar werden, dass Sie in ehefeindlicher Absicht nicht mehr mit Ihrem Ehemann wie Mann und Frau zusammenleben wollen. Dieser Entschluss ist vor allem bedeutsam, wenn Sie und Ihr Ehemann aus anderen Gründen (beruflich, krankheitsbedingte Abwesenheit oder Verbüßen einer Haftstrafe) ohnehin schon länger verschiedene Haushalte führen. AUSNAHMEN: SO WIRD DAS GETRENNTLEBEN NICHT AUFGEHOBEN Die Trennung wird nicht aufgehoben, wenn Sie Ihren Ehemann bei Krankheit oder in Notsituationen versorgen oder wenn Sie Versorgungsleistungen ausschließlich wegen der Kinder erbringen, zum Beispiel ein gemeinsames Sonntagsessen vorbereiten. Sie können auch trotz Trennung weiterhin im Betrieb Ihres Ehemanns bzw. im gemeinsamen Betrieb arbeiten. Frau Busch sollte als Erstes ihrem Ehemann mitteilen, dass sie ihn ab sofort nicht mehr versorgt, das bedeutet, dass sie nicht mehr für ihn wäscht, kocht, putzt etc. Sie sollte ein Zimmer in der Wohnung als ihren Lebensbereich auswählen und ihren Trennungsentschluss in schriftlicher Form dokumentieren. Wer hilft mir bei der Trennung? Zu einer Trennung müssen Sie sich selbst entschließen. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Wenn Sie im Zuge der Trennung eine neue Wohnung suchen, dann gilt der erste Blick meist dem örtlichen Wohnungsmarkt in der Zeitung. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass die Ehefrauen selbst nicht genug verdienen, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können, vor allem wenn sie noch nicht wissen, wie viel Unterhalt sie von ihrem Ehemann bekommen. Sie sollten dann zum Wohnungsamt Ihrer Stadt gehen und dort einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung beantragen. Damit das Wohnungsamt prüfen kann, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.
3 Wer hilft mir bei der Trennung? 27 HABE ICH ALLE UNTERLAGEN FÜR DAS WOHNUNGSAMT? Personalausweis Geburtsurkunden (Ihre eigene und die der Kinder) Gehaltsbelege Ihres Ehemanns Eigene Einkommensnachweise Mietvertrag der bisherigen Ehewohnung Aufstellung und Belege über laufende Kosten (Heizung, Strom, Gas) Aufstellung über monatliche Kosten (Kindergarten, Kreditraten etc.) Aufforderungsschreiben an Ihren Ehemann, dass Sie Unterhalt beanspruchen ja nein Das Wohnungsamt verlangt zudem einen Nachweis der Trennung. Wenn das Scheidungsverfahren schon läuft, nehmen Sie am besten den Scheidungsantrag mit. Ansonsten genügt Ihre Anwaltskorrespondenz oder die genaue Schilderung, seit wann und wie Sie getrennt leben. Wollen Sie mit Ihren Kindern zusammen in eine Sozialwohnung ziehen, verlangt das Wohnungsamt den Nachweis, dass die Kinder dauerhaft bei Ihnen leben werden. Ist Ihr Ehemann mit dieser Tatsache einverstanden, sollten Sie beide eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben. Ein Muster für eine solche Einverständniserklärung finden Sie auf der CD-ROM. Wenn Ihr Ehemann damit nicht einverstanden ist, dann sollten Sie zunächst über das Jugendamt versuchen, eine Stellungnahme zu erhalten. Wenn diese wegen der ablehnenden Haltung Ihres Ehemanns nicht erfolgt,
4 28 Was muss ich bei der Trennung beachten? bleibt Ihnen nur der Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Ihre Kinder. Diesen Antrag kann Ihr Rechtsanwalt bei Gericht einreichen. Neben den rechtlichen Aspekten dürfen und sollen Sie Ihre psychische Situation nicht vernachlässigen. Ihren Trennungsentschluss haben Sie bestimmt nicht von heute auf morgen getroffen. Ihm ging sicher eine längere Entscheidungsphase voraus. Dies alles kann eine nicht unerhebliche psychische Belastung für Sie bedeuten. Scheuen Sie sich in dieser Situation nicht, sich Hilfe von Fachleuten zu holen. Gerade bei Gewalterfahrungen in der Ehe ist fachkundige psychologische Betreuung anzuraten. Es gibt inzwischen in den meisten Städten Beratungsstellen (Kontaktstellen siehe Anhang), die sich auf die Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung spezialisiert haben. Dort werden Sie ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme finden. Meist haben Sie dort auch die Gelegenheit, Frauen in ähnlichen Situationen kennenzulernen. Diese Gemeinsamkeit macht stärker, als Sie vielleicht jetzt ohne es erlebt zu haben glauben wollen. Welche Beweise muss ich erbringen? Wenn Ihr Ehemann die Trennung bzw. den Trennungszeitpunkt bestreitet, so ist es vor allem beim Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oftmals schwierig, Beweise dafür zu erbringen. Wichtig ist, dem Richter glaubhaft zu machen, dass es ab dem Tag der Trennung kein gemeinsames Leben mehr gab. Sie können als Zeugen natürlich Verwandte oder Freunde anführen, diese Personen können aber immer nur Momentaufnahmen bezeugen. Wenn Sie sich für eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung entscheiden, sollten Sie deshalb Ihrem Mann Ihren Entschluss schriftlich mitteilen. Ein Muster für eine derartige Mitteilung finden Sie auf der CD-ROM. Sie können es direkt in Ihre Textverarbeitung übernehmen und bearbeiten. Ein solcher Brief lässt sich im Streitfall zwar nicht als Beweis nutzen, auf jeden Fall aber stellt er ein Indiz dar. Sie können Ihrem Mann dieses Schreiben durch Ihren Rechtsanwalt zustellen lassen oder direkt an ihn
5 Darf ich ausziehen? 29 schreiben. Sie sollten sich aber unbedingt eine Kopie aufbewahren. Ob Ihr Ehemann mit der Trennung einverstanden ist, spielt keine Rolle. Wenn Sie oder Ihr Ehemann ausziehen, Sie die Trennung also auch räumlich vollziehen, ist der Beweis der Trennung in der Regel einfach. Dann gibt es kaum noch Gemeinsamkeiten im täglichen Leben, die zu Unklarheiten führen könnten. Der Tag des Auszugs oder der Ummeldung lässt sich unschwer mit Zeugen oder der Meldung beim Einwohnermeldeamt beweisen. ACHTUNG: BEWEISNOT BEI TRENNUNG IN STREITIGEN FÄLLEN Bei einer Trennung in streitigen Fällen kann es zu einer Beweisnot kommen. Der Ehepartner, der die Scheidung will, muss den Beweis über die Trennung erbringen. Bei der Trennung innerhalb einer Wohnung kann dies im Streitfall sehr schwierig sein. Hier liegt ein Kostenrisiko, da der Scheidungsantrag zurückgewiesen werden kann, wenn Sie den Beweis für die Trennung nicht leisten können. Sie müssen in einem solchen Fall die gesamten Kosten des Scheidungsverfahrens tragen, auch die Ihres Ehemanns. Darf ich ausziehen? Sie dürfen wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben jederzeit ausziehen. Ihr Ehemann kann Sie nicht daran hindern. Wenn Sie allerdings minderjährige Kinder haben, die Sie bei Ihrem Auszug mitnehmen wollen, müssen Sie vorsichtig sein. Nehmen Sie sie gegen den Willen Ihres Ehemanns mit, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie des Straftatbestands der Kindesentführung bzw. -entziehung nach 235 Strafgesetzbuch (StGB) bezichtigt werden. Wenn Sie die Absicht haben, ins Ausland zu ziehen, dann sollte Ihr Ehemann in jedem Fall damit einverstanden sein. Sonst kann er mithilfe der Gerichte und des Haager Kindesentführungsabkommens die Kinder nach Deutschland zurückholen. Außerdem können Sie durch eine eigenmächtige Mitnahme Ihrer Kinder Ihren eigenen Unterhaltsanspruch gefährden. Unter
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