Bundesprogramm: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Baden-Baden am

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1 Annette Hanfstein, Geschäftsführerin Operativ Bundesprogramm: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Baden-Baden am

2 Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge Eckdaten: Bundesprogramm bis 2020 Bei Bedarf stehen jährlich bis zu Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung Differenzierung zwischen internen und externen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Mittelvolumen für die Zeit 2017 bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro Programmstart: Verteilungsquoten wurden nach dem Königsteiner-Schlüssel festgelegt Rechtsgrundlage: 421a SGB III sowie 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Teilnehmen können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Weiterführende Integrationsmaßnahmen haben Vorrang. Teilnahmedauer bis zu 6 Monate (bis zu 30 Wochenstunden) Seite 2

3 Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge Vorteile: Dauer des Asylverfahrens durch sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen nutzen Heranführen an den deutschen Arbeitsmarkt Erfahrungen sammeln Erlernen der Sprache in der Praxis und der gesellschaftlichen Grundregeln Wichtig: Verpflichtende Teilnahme für Asylbewerber Bei Ablehnung oder Abbruch ohne wichtigen Grund können die Asylbewerberleistungen gekürzt werden Gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie vollziehbare Ausreisepflichtige und Geduldete Seite 3

4 Das neue Integrationsgesetz Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Externe (zusätzliche) FIM: Anteil für externe FIM 75% - Stadt Baden-Baden 51 Plätze Arbeitsgelegenheiten außerhalb der Unterkünfte, z.b. dabei helfen, Grünanlagen zu pflegen Grundsatz: Förderung ist möglich, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden Nicht dazu gehören z.b.: o Arbeiten, die keinen zeitlichen Aufschub dulden o Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen o Arbeiten, die zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten gehören (z. B. Schneeräumung von Verkehrswegen) o Pflichtaufgaben im Rahmen der Pflegeversicherung oder zwingend anfallende Arbeiten (z. B. Betten wechseln und sterilisieren, waschen und umbetten von Patienten) o Arbeiten, die zu den laufende Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten gehören Seite 4

5 Das neue Integrationsgesetz Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Interne FIM: Anteil für interne FIM 25% - Stadt Baden-Baden 17 Plätze Arbeitsgelegenheiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung (z.b. durch Mitarbeit in den Unterkünften bei der Essens-ausgabe, in Kleiderkammer, bei der Reinigung etc.) Pauschalen / Mehraufwandsentschädigung: Für jeden besetzten Platz wird dem Träger für die Durchführung der internen FIM eine monatliche Pauschale in Höhe von 85 erstattet. Bei externen FIM erfolgt eine pauschale Erstattung von monatlich 250 Die Teilnehmer/innen erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von 0,80 / Stunde und gegen Nachweis entstandene höhere, notwendige Kosten Seite 5

6 Das neue Integrationsgesetz Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Antragstellung Interne FIM staatlichen Träger der Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen, sowie staatliche Stellen, welche einen Träger mit dem Betrieb der Aufnahmeeinrichtung beauftragt haben Maßnahmenträger Interne FIM staatlichen Träger der Aufnahmeeinrichtungen nach 44 AsylG und vergleichbare Einrichtungen, sowie staatliche Stellen, welche einen Träger mit dem Betrieb der Aufnahmeeinrichtung beauftragt haben externe FIM die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sachlich zuständige Behörde externe FIM kommunale, staatliche oder gemeinnützige Träger Aufgaben der zuständigen Behörde Auswahl der Teilnehmenden (gleichberechtigter Zugang für weibliche Flüchtlinge und die Belange für Menschen mit Behinderung sind zu beachten) Entscheidung zu Sanktionen bei Fehlverhalten des Teilnehmenden Aufgaben der Träger Unterstützung der zuständigen Behörde (Antragsteller) bei der Auswahl der Teilnehmenden. (gleichberechtigter Zugang für weibliche Flüchtlinge und die Belange für Menschen mit Behinderung sind zu beachten) Durchführung der FIM Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung Übermittlung der für die Abrechnung relevanten Informationen an die Agentur für Arbeit (z.b. auch bei Abbruch) Übermittlung der festgestellten Fähigkeiten und Kenntnisse Seite 6

7 Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Ergänzungen Antragsunterlagen wurden bereits dem Fachbereich Bildung und Soziales zur Verfügung gestellt Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Büro der Geschäftsführung Martina Bürgy Tel: 0721/ Seite 7

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