Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen im Handwerk. IfK-Kammerrechtstag am 6. Oktober 2016

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1 Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen im Handwerk IfK-Kammerrechtstag am 6. Oktober 2016

2 Aktuelle Zahlen zu Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern Flüchtlinge/Asylbewerber: à à ,1 Mio. à (August 2016). Anerkennungsquote als Asylberechtigte: rd. 60 Prozent. Geduldete (Ausreisepflichtige, aber keine Abschiebung aus humanitären Gründen): (insgesamt, Stand Januar 2016). Altersstruktur: Über 55 % jünger als 25 Jahre (damit erhebliches Qualifizierungsund Beschäftigungspotenzial). Seite 2

3 Hauptherkunftsländer Asylbewerber / Flüchtlinge Seite 3

4 Aktivitäten des ZDH Internetseite zu Flüchtlingen unter mit Informationen für Betriebe, Übersicht über regionale Handwerksprojekte und Positionspapiere/Erklärungen. Veranstaltungen zum Informations- und Erfahrungsaustausch ZDH/BMZ-Projekt zur beruflichen Qualifizierung von Flüchtlingen, um nach Rückkehr in Heimatländern den Wiederaufbau zu unterstützen (rd. 350 Teilnehmer). BMWi-Förderprogramm für Willkommenslotsen, Erweiterung des BMWi- Programms der Passgenauen Besetzung um bis zu 150 Willkommenslotsen ZDH/BMBF/BA-Initiative Wege in Ausbildung. Seite 4

5 ZDH/BA/BMBF-Programm Wege in Ausbildung Zielsetzung: Qualifizierung und Ausbildung von bis zu Flüchtlingen bis 2018 Operativer Start: April 2016 Programmkonzeption: à à PerJuF-Handwerk BOF Stand (September 2016): rd beantragte Maßnahmenplätze Seite 5

6 Weitgehend beschäftigungsfreundlicher Rechtsrahmen für Flüchtlinge Im Grundsatz Arbeitserlaubnis nach drei Monaten Aufenthalt (sofern keine Vorrangprüfung nur noch in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit). Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte gleicher Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung wie Deutsche. Für Geduldete - Sonderregelung in 60a AufenthG (Umsetzung der 3+2 -Formel) - Bei Aufnahme einer Ausbildung Duldung für die Dauer der beruflichen Ausbildung. - Möglichkeit der Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb für zwei Jahre (sechs Monate für anderweitige Arbeitsplatzsuche). - Probleme: - Regelung gilt nicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten. - Bußgeldandrohung (von bis Euro) für Betriebe, die Ausbildungsabbrüche nicht oder nicht rechtzeitig melden. Schnellerer Zugang zu ausbildungsbegleitenden Maßnahmen (assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitende Hilfen nach drei Monaten für Asylberechtigte bzw. 15 Monaten für Geduldete). Seite 6

7 Probleme bei der Beschäftigung von Flüchtlingen Mangelnde Qualifikation und Sprachkenntnisse à Erfassung informaler beruflicher Kompetenzen besonders wichtig à B1-Sprachniveau weniger für Arbeitsalltag, aber für Berufsschule zwingend nötig. Interesse an Ausbildung im Handwerk wecken à kein duales Ausbildungssystem und oftmals geringer gesellschaftlicher Stellenwert des Handwerks in den Herkunftsländern. à Interesse vieler Flüchtlinge an schneller einfacher Beschäftigung (Mindestlohnjob statt langer beruflicher Ausbildung). Schaffung von Arbeitsgelegenheiten pro Jahr über das Arbeitsmarktprogramm ( Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM) keine Lösung. Seite 7

8 Ausblick und Herausforderungen Ja, wir schaffen das nur dauert es länger, als alle Akteure anfangs erwartet haben. Integration in Arbeit und Gesellschaft braucht Zeit und Engagement. Mit dem Integrationsgesetz sind die noch bestehenden Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt im wesentlichen beseitigt worden (weitgehende Aufhebung der Vorrangprüfung und des Verbots der Zeitarbeit, 3+2-Regelung und erleichterter Zugang zu Förderleistungen der Berufsausbildung). Jetzt ist die operative Ebene entscheidend (vor allem Zurverfügungstellung qualitativ hochwertiger Sprach- und Integrationskurse in ausreichender Zahl, Aufstockung der Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit). Keine Aufweichung bewährter Standards in der Berufsausbildung. Regel- statt Parallelsysteme. Handwerk braucht Fachkräfte und keine Hilfsarbeiter. Seite 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 9

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