Bilanz zum Arbeitsmarktprogramm Flucht

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1 5. Juli 2016 I Ulrike Sommer I Leiterin Fachbereich Markt und Integration Jugendliche Bilanz zum Arbeitsmarktprogramm Flucht Ausblick auf die Auswirkungen des Integrationsgesetzes (des Bundes) Landesausschuss für Berufsbildung

2 Agenda Die Lage auf Bayerns Arbeitsmarkt Lage der Flüchtlinge in Bayern Geplantes Integrationsgesetz (des Bundes) Seite 2

3 Bayerns Arbeitsmarkt im Juni 2016 Arbeitslosenquote 3,2 % Arbeitslose, davon Langzeitarbeitslose und Arbeitslose aus den 15 Hauptherkunftsländern von Geflüchteten Rückgang der Anzahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Juni 2015 um (-2,1 %) auf Zielgruppen profitieren besonders vom Abbau der Arbeitslosigkeit (gegenüber Vorjahresmonat): Ältere (50 Jahre und älter): -2,7 % Schwerbehinderte: -2,9 % Langzeitarbeitslose: -6,1 % Die Spreizung reicht von 1,2 % in Eichstätt bis 6,4 % in Nürnberg/Stadt und 6,8 % Hof/ Stadt. Stand: Mai 2016 Seite 3

4 Flucht führt 2016 nicht zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen Bayern Jahresdurchschnitte SGB II SGB III ,2 % ,5 % 56,5 % 47,7 % ,8 % ,9 % ,4 % ,7 % ,9 % ,1 % ,1 % ,4 % ,6 % Fluchtinduzierter Anteil von ,3 % 49,2 % 46,1 % 52,6 % 50,3 % 47,1 % 48,9 % 50,9 % 50,6 % 49,4 % Statistik der BA / IAB-Prognose v. 04/2016 Seite 4

5 Flucht zeigt auch keine Auswirkungen auf dem Ausbildungsmarkt zum zum Vorjahr: -0,3% Vorjahr: +5,1% Bewerber Stellen Juni 2015 Juni 2016 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Juni 2016 Industrie 4.0 Bundesagentur für Arbeit Seite 5

6 Agenda Die Lage auf Bayerns Arbeitsmarkt Lage der Flüchtlinge in Bayern Geplantes Integrationsgesetz (des Bundes) Seite 6

7 Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden in Bayern seit 2002 bis 2016 Zur Erläuterung: Die neu ankommenden Asylsuchenden (= Asylbewerber) werden in einem ersten Schritt nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Erst in einem zweiten späteren Schritt stellen diese ihren Asylantrag beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen Zugang und formaler Antragstellung erfolgt in obiger Tabelle die Darstellung beider Zahlen zum Vergleich. Quelle: BayStMAS Seite 7

8 Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund im schulpflichtigen Alter (6-21 J.) in Bayern, Stand: Berufsschulpflichtige Quelle: BayStMAS Seite 8

9 Absolventen des zweiten Jahres der BIJ-Klassen in Bayern BIJ-Absolventen Inklusion ca ca ca ca / / / / 2018 Quelle: BayStMBW Seite 9

10 Wir schaffen Transparenz über die Integrationswege junger Menschen mit Fluchtgeschichte Beruf Lernen Heranführen Ausbilden Bayern-Modell: 4-Phasen zur Integration von jugendlichen Flüchtlingen in den Ausbildungsmarkt Transparenz Lernen Heranführen Ausbildung Transparenz schaffen Schule Vereinbarung mit dem StMBW: : Jour fixe Herr Dr. Schmitz und Herr Dr. Spaenle Vereinbarung über das bayerische Vier-Phasen-Modell : 1. Jugendliche werden von der 8. Klasse bzw. dem ersten Berufsintegrationsjahr bis zum Ende der Ausbildung als Ratsuchende begleitet: Keiner geht verloren 2. Lernen in Regelschulen, BIJ an Berufsschulen, Berufsorientierung und Berufsberatung durch die Beratungsfachkräfte der AA für alle Formen der Beschulung 3. Heranführung an den Ausbildungsmarkt durch Unterstützungsangebote (Berufsvorbereitende Maßnahmen, Aktivierungsmaßnahmen, EQ, etc.) 4. Vermittlung in Ausbildung, bei Bedarf Begleitung und Unterstützung durch AsA oder abh Seite 10

11 Arbeitsmarktprogramm Arbeitsmarktprogramm für Jugendliche mit Fluchtgeschichte der RD Bayern Allgemeinbildende Schule Klasse (i.r.<16 Jahre) Berufsschulpflichtig Jahre Ohne Berufsschulpflicht 21 max. 35 Jahre* Ausbildung Berufliches Übergangsjahr BOM Modul Bayern-Turbo Brückenjahr 21 plus Assistierte Ausbildung (2. Phase) Einstiegsqualifizierung oder Assistierte Ausbildung Phase 1 Ausbildungsbegleitende Hilfen Modulare Integrations- und Förderketten *Für Jugendliche und junge Erwachsene (U 35) steht die berufliche Ausbildung gut vorbereitet und begleitet im Vordergrund! Seite 11

12 Der erste Teil des Arbeitsmarktprogramms Flucht der RD Bayern wurde umgesetzt 1 2 Beginnend im März 2015 wurden flächendeckend Netzwerk-Strukturen für das Thema Flucht aufgebaut. Im Jahr 2015 wurden von den bayerischen Agenturen über Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme erteilt. 3 Im November und Dezember 2015 haben über Syrer, Iraner, Iraker und Eritreer einen Einstiegskurs der BA begonnen (Nothilfe-Programm der BA). Die bayerischen Agenturen haben Förderangebote für über Teilnehmer eingekauft, um Geflüchteten Angebote zur Kompetenzfeststellung, Qualifizierung und Berufsvorbereitung zu unterbreiten. 4 Seite 12

13 Koordinierungs-Center Asyl & Arbeit Auf Landkreisebene soll in allen Arbeitsagenturen ein zentraler Ort zur Koordinierung von Fluchtthemen mit allen relevanten Stellen und Partnern geschaffen werden. In den Koordinierungs-Centern Asyl & Arbeit sollen regelmäßig Abstimmungsgespräche zu arbeitsmarktrelevanten Themen stattfinden. Die Informationen sollen dort zusammengefasst und abgebildet werden. Die Initiative für diese Informationsgespräche übernehmen die Agenturen für Arbeit. Landratsamt / Ausländer -amt Arbeitsagentur Jobcenter Kommune Wohlfahrtsverbände Engerer Bereich: AA, JC, Ausländerbehörde, Kommune, Schulen HWK, IHK, vbw Gewerkschaften Schulen Ehrenamtliche Initiativen (Austausch über Zahlen, Daten, Fakten ) Bei Bedarf Erweiterung um: Kammern, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Initiativen Seite 13

14 In Bayern werden weiterhin die meisten Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerber/Geduldete erteilt Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme - gesamt nach RD Bezirken bundesweit Zustimmungen Asylbewerber; Geduldete) 28% aller Zustimmungen erfolgen in Bayern Zustimmungsquote Bund 76%, Bayern 91% Jahresfortschrittswert Mai Geduldete Asylbewerber Nord NSB NRW H RPS BW BY BB SAT S Seite 14

15 Geflüchtete haben an einem Sprachkurs der BA teilgenommen (Nothilfe-Programm) Über Syrer, Iraner, Iraker und Eritreer haben einen Sprachkurs der BA begonnen (Nothilfe-Programm der BA). 80 % der Kurse wurden von der RD Bayern bekannten Bildungsträgern durchgeführt. Fast jeder zweite Einstiegskurs findet bei den Trägern VHS, bfz, Kolping oder DEKRA statt. Seite 15

16 Die Förderangebote der BA für Geflüchtete stehen bayernweit bereit und werden intensiv abgerufen Die Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms Flucht der RD Bayern sind planmäßig gestartet. Seite 16

17 Agenda Die Lage auf Bayerns Arbeitsmarkt Lage der Flüchtlinge in Bayern Geplantes Integrationsgesetz (des Bundes) Seite 17

18 Das neue Integrationsgesetz des Bundes (1) Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Mehr Berufsausbildungsförderung Befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig vom regionalen Arbeitsmarkt Pflicht zur Mitwirkung bei Integrationsmaßnahmen Befristete Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung sozialer Brennpunkte Erweiterte Integrationskurse mit Wertevermittlung Sicherer Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016 Seite 18

19 Geplantes Integrationsgesetz (IntG) (2) Bei der Kabinettsklausur in Meseberg am wurde das neue Integrationsgesetz (IntG) beschlossen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde es zwischenzeitlich dem Bundesrat zugeleitet. Das IntG tritt generell einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Für junge Flüchtlinge sind folgende Regelungen vorgesehen: Für Gestattete mit einer guten Bleibeperspektive, für Geduldete die nicht einem Beschäftigungsverbot unterliegen und für Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel soll der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch befristet bis Ende des Jahres 2018 erleichtert werden. Gestattete mit einer guten Bleibeperspektive: - nach drei Monaten: ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen; - nach 15 Monaten: Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (Anschluss an Grundleistungen nach dem AsylbLG) Seite 19

20 Geplantes Integrationsgesetz (IntG) (3) Geduldete: - nach 12 Monaten ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung, wenn der Geduldete über einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder eine Einstiegsqualifizierung oder die konkrete Zusage eines Betriebes verfügt und er nicht einem Beschäftigungsverbot unterliegt. - nach sechs Jahren: berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen einschließlich paralleler Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsgeld, sofern kein Beschäftigungsverbot vorliegt. Weitere bestimmte humanitäre Aufenthaltstitel: - nach drei Monaten Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung. Seite 20

21 Geplantes Integrationsgesetz (IntG) (4) Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Ausbildung: Dazu soll Folgendes geregelt werden: während einer gesetzlichen oder tariflichen Ausbildungszeit erhält der Auszubildende eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung bei Abbruch des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erlischt der Titel automatisch der Ausbildungsbetrieb wird zur Meldung eines Abbruchs der Ausbildung verpflichtet es gibt keine Altersgrenze für den Auszubildenden für den Beginn der Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erhält der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche, sofern er nicht im Betrieb verbleibt für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt das Aufenthaltsrecht wird bei Straffälligkeit widerrufen Seite 21

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