JUGENDLICHE GEFLÜCHTETE AUF DEM WEG IN AUSBILDUNG UND BERUF MITTWOCH, 17. AUGUST 2016 I COMCENTER BRÜHL

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1 JUGENDLICHE GEFLÜCHTETE AUF DEM WEG IN AUSBILDUNG UND BERUF MITTWOCH, 17. AUGUST 2016 I COMCENTER BRÜHL

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3 Schwerpunkte des Thüringer IvAF- Netzwerkes: Berufliche und aufenthaltsrechtliche Beratung von Flüchtlingen Schulungen zu Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen Informationsbereitstellung für Behörden und Migrationsakteure zu Fluchterfahrungen, Qualifikationen und Möglichkeiten der beruflichen Unterstützung Übergang Schule Beruf in Thüringen Berufsorientierungskurse

4 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; 2016

5 Junge Flüchtlinge in Thüringen (Quelle: AZR, März 2016) Aufenthaltsgestattung zwischen 16 und 18 Jahren: 360 zwischen 18 und 25 Jahren: zwischen 25 und 35 Jahren: von insges Personen, d.h. 56% sind zwischen 16 und 35 Jahre inklusive der unter 16 Jährigen insgesamt 82 % Duldung (Aussetzung der Abschiebung) zwischen 16 und 18 Jahren: 187 zwischen 16 und 25 Jahren: 491 zwischen 25 und 35 Jahren: 625 von insges , d.h. 46% Inklusive der unter 16 Jährigen insgesamt 79 %

6 FOKUS: BILDUNGSGRAD VON FLÜCHTLINGEN Quelle: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (2016): An die Arbeit Wie lokale Initiativen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt beitragen können. Berlin: Laserline, S. 7

7 ARBEITSMARKTLICHE BERATUNG FÜR FLÜCHTLINGE setzt Wissen voraus über: Aufenthaltsstatus ( Ausweisersatzpapier / Aufenthaltstitel) und Wortlaut der Nebenbestimmungen (z.b. zum Arbeitsmarktzugang) Einreisedatum Datum der Asylantragstellung bzw. der Meldung als Asylsuchender (sog. Ankommensnachweis) Grundsicherung durch AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) SGB II-Leistungen (Hartz IV) SGB VIII-Leistungen (Kinder- und Jugendhilfe) SGB XII-Leistungen (Sozialhilfe)

8 Entscheidungsgrundlage: Aufenthaltsstatus

9 ASYLBEWERBER/-INNEN ASYLSUCHENDE Personen mit Aufenthaltsgestattung ( 55 AsylVfG) Zur Durchführung des Asylverfahrens wird die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Asylbewerber/-innen im laufenden Asylverfahren erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig

10 SPRACHE Integrationskurs für Länder mit guter Bleibeperspektive (Eritrea, Iran, Irak, Syrien, Somalia) Berufsbezogene Sprachkurse (ESF BAMF): Ausgangsniveau A 1 Vermittlung über IvAF Projekte Problem: zu wenig Angebote in der Fläche Start Deutsch: Ausgangsniveau A0 Ziel A1, bisher 10 Modellstandorte AUSBILDUNG nach 3 Monaten mit Zustimmung der Ausländerbehörde Berufsausbildungsbeihilfe nach 15 Monaten für Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia; BAB und BaföGnach 5 Jahren für alle anderen HKL befristeter Aufenthalt auf max. 6 Monate ARBEIT Nach drei Monaten mit Zustimmung der Ausländerbehörde Prüfung der Beschäftigungsbedingungen (über ABH an die ZAV Bundesagentur für Arbeit)

11 PERSONEN MIT EINER DULDUNG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG) v.a. abgelehnte Asylsuchende, deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, da: Bürgerkrieg im Herkunftsland Transport unmöglich, z.b. mangelnde Flugverbindung gesundheitliche Gründe fehlende Einreisepapiere Personen mit Duldung erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig.

12 SPRACHE Integrationskurs für 60 a Abs. 2 Satz 3 AufentG AUSBILDUNG sofort mit Zustimmung der Ausländerbehörde Berufsausbildungsbeihilfe ab 16 Monaten, befristeter Aufenthalt nach 60 a Abs. 2 Satz 4 ff. für Dauer der Berufsausbildung möglich ARBEIT Nach drei Monaten mit Zustimmung der Ausländerbehörde, nach 4 Jahren ohne Prüfpflicht Prüfung der Beschäftigungsbedingungen bis 4 Jahre (über ABH an die ZAV Bundesagentur für Arbeit)

13 Weitere Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz 25a, Absatz 1 (gut integrierte Jugendliche) 25b stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung 60a befristeter Aufenthalt, später in Verbindung mit 18a AufentG (Qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung)

14 Bedeutung von Flucht für die Biografie Abbruch der vertrauten sozialen Beziehungen Verarbeitung gefährlicher Fluchtrouten: eingesperrt im Lastwagen/ Fahrt in Schlauchbooten oft: Auftrag von der Familie / Schuldgefühle für Situation in Heimatland Verlust von Orientierungswissen Schwierigkeit Dokumente/ Zeugnisse aus Herkunftsland zu erhalten Perspektivlosigkeit durch fehlende Systemkenntnis im Ankommensland

15 Ressourcen von (jungen) Asylsuchenden im Übergang Schule - Beruf Mehrsprachigkeit hohe Motivation Bereitschaft sich auf neue Herausforderungen einzulassen Ich bin Profi im Neuanfang (N., 16 Jahre altes kurdisches Mädchen) berufspraktische Erfahrungen (im Herkunftsland ausgeübte Tätigkeiten/ Erfahrungen)

16 Handlungsempfehlungen in Vorbereitung der Ausbildung Erweiterung der Vollzeitschulpflicht Angebote zum Erlernen der Sprache in Verbindung mit schulischen Grundkompetenzen Angebote zur Lernförderung nicht-lateinisch Alphabetisierter schnellere Möglichkeit der Umverteilung bei Berufsschulbesuch frühzeitige Bildungsberatung mit Chance auf selbstbestimmte Bildungsplanung breite Angebote der Berufsorientierung, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden Regenerationszeiten während der Ausbildung berücksichtigen, um Nachbereitung von Fachwissen und weiteren Spracherwerb zu ermöglichen

17 IBS ggmbh Projektkoordination BLEIBdran Christiane Götze Tel.: Das Thüringer Netzwerk BLEIBdranwird im Rahmen des ESF Bundesprogramms ESF Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen (IvAF) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert

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