Nr. 16/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 30. Juli 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. 16/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 30. Juli 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes"

Transkript

1 Nr. 16/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 30. Juli 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Foto: Birgit Stecker Die Partnerwehren aus dem Amt bzw. umliegenden Gemeinden und aus Hamburg Winterhude kämpften auf dem Dorffest in Dalkendorf im Löschangriff nass um die begehrten Pokale. Postwurfsendung sämtliche Haushalte Artikel auf Seite 8 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen

2 Mecklenburgische Schweiz 2 Nr. 16/2016 Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Ortsnetz Teterow Ortsnetz Jördenstorf Durchwahlnummer Durchwahlnummer Internet: Ihre Ansprechpartner Sitz der Verwaltung Teterow (T) Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durchwahl- nummer Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Zentrale 0 Amtsvorsteher (T) Rainer Mucke 10 amtsvorsteher@amt-ms.de Leitender Jens Behn 11 jens.behn@amt-ms.de Verwaltungsbeamter (T,J) Fachdienst Zentrale Dienste Fachdienstleiterin (J) Petra Ebert 57 petra.ebert@amt-ms.de Sekretariat Teterow Petra Kirchner 10 petra.kirchner@amt-ms.de Sekretariat Jördenstorf Angelika Stelten 50 angelika.stelten@amt-ms.de Personalwesen (J) Regina Schmidt 62 regina.schmidt@amt-ms.de Standesamt (J) Heiderose Wolter 56 heiderose.wolter@amt-ms.de Kindergärten, Schulen (J) Johannes Krings 53 johannes.krings@amt-ms.de ABM, Sport- u. Spielplätze (J) Christiene Schmeichel 59 christiene.schmeichel@amt-ms.de Fachdienst Ordnungsverwaltung Fachdienstleiterin (J) Alke Graunke 64 alke.graunke@amt-ms.de Wohngeld (J) Regina Mamerow 61 regina.mamerow@amt-ms.de Einwohnermeldeamt (J) Cornelia Becker 63 cornelia.becker@amt-ms.de Fachbereichsleiter Bau- und Gerhard Jackstädt 14 gerhard.jackstaedt@amt-ms.de Odnungsverwaltung (T) Wohngeld (T) Regina Mamerow 30 regina.mamerow@amt-ms.de Meldeamt (T) Ingelore Liginger 32 ingelore.liginger@amt-ms.de Meldeamt (T) Hannes Fischer 32 hannes.fischer@amt-ms.de Ordnungsamt (T) Isolde Deuter 31 isolde.deuter@amt-ms.de Fachdienst Bauverwaltung Fachdienstleiterin (T) Monika Singer 22 monika.singer@amt-ms.de Bauleitplanung Hiltrud Dahlke 34 hiltrud.dahlke@amt-ms.de Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung von Erschließungsbeiträgen, Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen und Hausnummern (T) Liegenschaften (T) Elfi Krüger 24 elfi.krueger@amt-ms.de Straßen, Wege, Straßenlampen, Landpachtverträge, Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T) Antje Wedow 27 antje.wedow@amt-ms.de Fachdienst Finanzen Fachdienstleiterin (J) Karin Zillmann 65 karin.zillmann@amt-ms.de Kasse (J) Gudrun Harm 66 gudrun.harm@amt-ms.de Kasse (J) Margit Konarske 67 margit.konarske@amt-ms.de Christin Becker 74 christin.becker@amt-ms.de Steuern (J) Anne-Marie Krüger 71 anne-marie.krueger@amt-ms.de Steuern (J) Jutta Bunk 72 jutta.bunk@amt-ms.de Telefax Teterow 25 Telefax Jördenstorf 55 Der Amtsvorsteher von-pentz-allee Teterow Der Amtsvorsteher Verwaltungsstelle Jördenstorf Neue Str Jördenstorf Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung von-pentz-allee 7 Tel.: Teterow oder Fax: Wohnungen.teterow@gmx.de Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft e. V. BQG von-pentz-allee Teterow Tel Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH Tel

3 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Schorssow Anlage: Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Bekanntmachung der Gemeinde Schorssow Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Carlshof gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Carlshof, Gemarkung Carlshof, Flur 2 umfasst folgende Flurstücke bzw. Teile von im Klarstellungsbereich: Flurstücksteilflächen: 3, 4/2, 4/1, 7, 37, 36, 35, 33, 32, 34/2 Gesamte Flurstücke: 5/1, 5/2, 5/3, 6/1, 6/2, 34/1 und 35 Straße Zum goldenen Frieden. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt östlich des Eschenweges und umfasst die Flurstücke 12, 13/1, 13/2 und eine Teilfläche von 14/2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches in der am Tag der Bekanntmachung gültigen Fassung wird entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung Schorssow vom die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Carlshof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung erlassen. Der Satzungsbeschluss über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Carlshof wird hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Carlshof tritt mit Ablauf des Erscheinungstages in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung im während folgender Zeiten einsehen: dienstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr freitags von 8:30-12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs.1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Carlshof schriftlich gegenüber der Gemeinde Schorssow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVO- Bl. M-V, S. 777) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Teterow, den 14. Juli 2016 Rainer Mucke Amtsvorsteher 2. Änderungssatzung der Gemeinde Dalkendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz Boddenkette 2016 Die Präambel erhält folgende Fassung: Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Juli 2011 (veröffentlicht im GVO- Bl. M-V Nr. 14 vom S. 777) und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert am 26. November 2015 (GVOBl. M-V S. 474), sowie der 2, 6, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVOBl. M-V S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dalkendorf vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 Der 3 Absatz 2 der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz-Boddenkette ändert sich wie folgt:

4 Mecklenburgische Schweiz 4 Nr. 16/ Abs. 2 Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je Hektar a) 1 Hektar (ha) Ackerland 6,57 EUR Artikel 2 Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt der 3 Abs. 2 der Änderungssatzung vom außer Kraft. Dalkendorf, den Hans Müller Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dalkendorf Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (veröffentlicht im GVOBl. M-V Nr. 14 am S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Dalkendorf vom folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen. Artikel 1 Die Hautsatzung der Gemeinde Dalkendorf vom , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dalkendorf vom , öffentlich bekannt gemacht im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz, wird wie folgt geändert: 1. Der 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung. Er ist gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung wählt für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte eine oder einen 1. und eine oder einen 2. Stellvertreter oder Stellvertreterin. 5. Der 7 erhält folgende Fassung. 7 Entschädigung (1) Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung für die Wahlperiode in Höhe von monatlich 420,00 EUR. (2) Den Stellvertretern des Bürgermeisters wird bei Abwesenheit des Bürgermeisters für seine besondere Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung je nach Dauer der Vertretung von monatlich 420,00 EUR gewährt. (3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 EUR. Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der jeweils gültigen Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 EUR. Artikel 2 Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dalkendorf tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dalkendorf, den Hans Müller Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 2 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (3) Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Dalkendorf Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungs-gegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde soll eine Zeit bis zu 20 Minuten vorgesehen werden, in den Fällen nach Absatz 4 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen. 2. Der 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung. 3 Gemeindevertretung (5) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von einundzwanzig Tagen schriftlich beantwortet werden. 3. Der 4 Abs. 3 wird neu aufgenommen. 4 Ausschüsse (3) Die beratenden Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden und deren 1. und 2. Stellvertreter. 4. Der 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung. 5 Bürgermeister/Stellvertretung (1) Dem Bürgermeister obliegen die ihm gesetzlich und übertragenen Aufgaben. Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 821 K 13/16 Güstrow, Amtsgericht Güstrow Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, 10:30 Uhr Sitzungssaal 114 Amtsgericht Güstrow, Franz-Parr-Platz 2 a, Güstrow öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Güstrow von Prebberede (hälftiger Anteil) 1/2 an Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart Anschrift Hektar Blatt und Lage Prebberede 49 der Wasserfläche, An der Flur 1 Landwirt- Feldbahn schaftsfläche, An der Feldbahn Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück, überwiegend durch Wildwuchs und Weideflächen geprägt, Nähe der Dorfstraße in Prebberede; das Grundstück ist Bestandteil des denkmalgeschützten Parks der Gutsanlage Prebberede und unterliegt dem Bodenordnungsverfahren Prebberede ; der Bodenordnungsplan wurde am genehmigt, über Bekanntgabe an Beteiligten derzeit keine Kenntnis; Verkehrswert: 3.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden.

5 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schütt Rechtspflegerin Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - Gemeindewahlleiter Teterow Von-Pentz-Allee 7 Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses ( 11 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung LKWO) Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Dienstag, den um Uhr, im Beratungsraum des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7, in Teterow mit folgender Tagesordnung statt: 1. Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Lelkendorf. 2. Anfragen und Mitteilungen Teterow, Jens Behn Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 4. September Die Wählerverzeichnisse zu der oben aufgeführten Wahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen werden in der Zeit vom 15. bis 19. August 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im, Von-Pentz-Allee 7, Teterow, Zimmer barrierefrei und in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Neue Straße 1, Jördenstorf, Zimmer 004 barrierefrei, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Absatz 1 und 5 BMG eingetragen ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig und unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 19. August 2016 bis 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde, Von-Pentz- Allee 7, Teterow, Zimmer 001 und in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Neue Straße 1, Jördenstorf, Zimmer 004 unter Angabe der Gründe einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 13. August 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wahlscheine werden bei der Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl des Landtages durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, aa) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 15 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (bis zum 12. August 2016) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (bis zum 19. August 2016) versäumt hat, bb) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist. Wahlscheine können bis Freitag, 2. September 2016, Uhr bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Danach ist die Erteilung von Wahlscheinen nur noch in Ausnahmefällen möglich: Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 3. September 2016, von Uhr, ein neuer Wahlschein in der Gemeindewahlbehörde ausschließlich im Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7, Teterow erteilt werden. Am Wahltag bis Uhr können noch Wahlscheine beantragt werden, - wenn Wahlberechtigte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund (siehe Nummer 5 b) nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder - wenn Wahlberechtigte den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.

6 Mecklenburgische Schweiz 6 Nr. 16/2016 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für die Landtagswahl folgende erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl: - einen amtlichen blauen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Wenn der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abgeholt wird, kann gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung hierzu durch Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer gesonderten schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dieses hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor sie die Unterlagen erhält. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein der Landtagswahl so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Wahlbriefe in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden, müssen vom Wähler nicht freigemacht werden, solange keine besondere Versendungsform gewählt wird. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Teterow, den Die Gemeindewahlbehörde Jens Behn Gemeindewahlleiter Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - Gemeindewahlleiter - Von-Pentz-Allee Teterow Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Absage der Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ eines ehrenamtlichen Bürgermeisters im Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern am 04. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des 67 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin/eines ehrenamtlichen Bürgermeisters im Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern am 04. September 2016 eingereicht wurde. Auf Grundlage des 43 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) sage ich die für den im Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern vorgesehene Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin/eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ab. Damit wählt die Gemeindevertretung die ehrenamtliche Bürgermeisterin/den ehrenamtlichen Bürgermeister. Für diese Wahl findet der 40 Abs. 1 Satz 2-5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Mitglied der Vertretung zu wählen ist. Ein Wahlvorschlagsverfahren nach dem LKWG M-V findet keine Anwendung. Teterow, den Jens Behn Gemeindewahlleiter Der Amtsvorsteher - Gemeindewahlleiter - Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Hohen Demzin über das Freibleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung Auf der Grundlage des 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) habe ich festgestellt, dass der Sitz vom Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschland - SPD in der Gemeindevertretung Hohen Demzin frei bleibt. Die bisherige Inhaberin dieses Sitzes Frau Regina Schröder hat mit Zugang vom gegenüber der Vorsitzenden der Gemeindevertretung erklärt, dass sie auf ihr Mandat verzichtet. Infolge verliert sie gemäß 65 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) den Sitz in der Gemeindevertretung Hohen Demzin und scheidet aus der Vertretung aus. Auf demselben Wahlvorschlag ist keine nachrückende Person als Ersatzperson des Wahlvorschlages vorhanden. Damit stelle ich das Freibleiben des Sitzes in der Gemeindevertretung fest. Teterow, den Jens Behn Gemeindewahlleiter Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung - Der Amtsvorsteher Stellenausschreibung Das - der Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung -schreibt zum eine Stelle einer/ eines Hauswartin/Hauswartes aus. Bei der zu vergebenen Stelle handelt es sich um einen befristeten Arbeitsplatz bis zum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TVöD und ist mit der EG 3 bewertet. Der Einsatz erfolgt im Amtsbereich - Wohnungsbestand der amtsangehörenden Gemeinden. Folgende Schwerpunkte: - allgemeine Hauswarttätigkeiten - Überwachung technischer Anlagen - Reparaturtätigkeiten - Renovierungsarbeiten - Pflege der Außenanlagen Für diese Tätigkeit ist Teamfähigkeit, handwerkliches Geschick, Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft sowie ein guter Umgang mit den Mietern erwünscht. Anforderungen an den/die Bewerber/in: - Facharbeiterabschluss - handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten - Führerschein B Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum mit aussagekräftigen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Führungszeugnis, Qualifizierungsnachweise usw.) an das Amt Mecklenburgische Schweiz, Personalamt, Von-Pentz-Allee 7, Teterow. Bewerbungskosten werden durch das Amt Mecklenburgische Schweiz nicht erstattet. Im Auftrag Schmidt

7 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Büro Teterow Folgende Wohnungen werden zur Vermietung angeboten: Büro Teterow Telefon o Gemeinde Groß Wokern OT Groß Wokern 2-R-Wohnung 49,60 qm KM 256,05 EUR 3-R-Wohnung 62,30 qm KM 302,26 EUR 3-R-Wohnung 55,20 qm KM 321,14 EUR Die nächste Ausgabe erscheint am 13. August Redaktionsschluss ist der03. August Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz gratulieren Ihnen zum Geburtstag In den Gemeinden: Dahmen am Frau Waltraud Wassenhoven zum 75. Geburtstag Groß Wüstenfelde am Frau Eva-Marie Steguweit zum 80. Geburtstag Jördenstorf am Frau Gertrud Dahms zum 80. Geburtstag Schorssow am Herrn Bernd Hoffmann zum 70. Geburtstag Nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ist das Amt Mecklenburgische Schweiz als Meldebehörde gebunden, die Daten für Altersjubiläen ausschließlich nur noch für den 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstag, sowie ab dem 100. Geburtstag für jedes weitere Jahr zu übermitteln. Damit dürfen nur noch diese Jubiläen bekannt gemacht werden. Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei Monaten, dem, v.-pentz-allee 7, Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern oder Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit. Traditionell führte die Gemeinde Dalkendorf am 2. Juli das Gemeindefest durch. Der Vormittag stand wieder ganz im Zeichen der Feuerwehren. Die Partnerwehren aus dem Amt bzw. umliegenden Gemeinden und aus Hamburg Winterhude kämpften wieder im Löschangriff nass um die begehrten Pokale. Und dieses Mal kam das Nass nicht nur aus dem Strahlrohr, sondern pünktlich zu Beginn öffnete auch der Himmel seine Schleusen und es regnete in Strömen. Sieger und nicht zu schlagen war die Feuerwehr Lüningsdorf-Pölitz. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Dalkendorf und Thürkow. Leider nur der Holzpokal aber Sieger der Herzen war Hamburg-Winterhude. Auch der anschließende Spaßwettkampf stieß bei allen Zuschauern auf große Begeisterung. Pünktlich zur Kaffeezeit füllte sich dann das Festzelt. Ein jeder konnte sich einen guten Platz sichern und sich mit Kaffee und Kuchen versorgen, welcher den Gästen in alt bewährter Weise durch den Frauentreff angeboten wurde. Und dann ging es auch schon los. Das Akkordeonorchester The Flying Fingers spielte frisch auf und weckte sogleich das Interesse der Zuhörer. Die gespielten Stücke waren Ohrwürmer und somit sorgten sie für Kurzweil und gute Stimmung. Das Ankleidezimmer aus Teterow zeigte nicht nur, was Mann oder Frau im Alltag so trägt, sondern präsentierte in diesem Jahr Festmoden. Dabei lag neben dem klassischen schwarz die Farbe Lila im Trend. Aber auch die kleinen Gäste kamen an diesem Nachmittag nicht zu kurz. Pony-Reiten, Hüpfburg, Kremserfahrten: Es war für jeden etwas dabei. Am Abend konnte ein jeder das Tanzbein schwingen und es sich bei Getränken und Gegrillten gut gehen lassen oder einfach mal wieder miteinander ins Gespräch kommen. Und auch der Fußball kam nicht zu kurz. Das spannende Spiel Deutschland gegen Italien fand viele begeisterte Zuschauer und war nichts für schwache Nerven. Und auch das Feuerwerk zum Abschluss gehörte wie schon seit vielen Jahren zum Dorffest dazu. Einen herzlichen Dank an alle Akteure und Sponsoren, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Birgit Stecker Gemeindefest in Dalkendorf mit vielen Höhepunkten Foto: Birgit Stecker

8 Mecklenburgische Schweiz 8 Nr. 16/2016 Dorffest Nienhagen Wir hatten schlechtes Wetter, eine Absage für die Verpflegung, wenige Tage vor unserem Dorffest und noch so viele kleinere Krisen zu überwinden. Trotzdem war unser Dorffest wieder gut besucht. Gerade zur Kaffee- Zeit waren die trockenen Plätze belegt, viele saßen mit Schirm draußen. Ein buntes Programm mit dem Blasorchester, dem Kindergarten Groß Wokern und sicherlich auch der leckere Kuchen, den die Nienhägener in jedem Jahr backen, füllten den Festplatz. An dieser Stelle ein dickes Dankschön an die Familien, die den Kuchen, den Kaffee und auch Geld gegeben haben und an die Frauen, die ihn fast restlos verkauft haben. Großen Dank gilt auch dem Hort Krakow, der uns Racer zu Verfügung stellte, als Ersatz für Karussell und Hüpfburg, die wetterbedingt nicht aufgebaut werden konnten. Bogenschießen, Ponyreiten und Voltigieren rundeten das Nachmittagsprogramm ab. Die Feuerwehr Groß Wokern ist nicht nur bei Feuer und Unfällen im Einsatz, nein auch unser Dorffest haben sie gerettet, zu einem sind sie kurzfristig eingesprungen und haben die Festversorgung mit Bratwurst, Steaks und Pommes, sowie einen leckeren Eintopf, übernommen. Auch die Fahrten mit der Feuerwehr brachten so manche Kinderaugen zum Leuchten. Ganz lieben Dank auch für die Einlage ins Sparschwein. Riesig gefreut haben wir uns über eure Zusage, auch im nächsten Jahr unsere Festversorgung zu übernehmen. Die Kremserfahrten bis in die Nacht und das unsere Jungs das Halbfinale erreicht haben, rundeten das Fest ab. Lieben Dank auch an Lutz Wagner, der tagsüber und am Abend, als der Tag bei Tanz aus klang, musikalisch begleitet hat. Sigrid und Jana im Bierwagen und Karo, Steffi und Anja an der Cocktailbar sorgten dafür, dass immer genug zu trinken da war. Gemeindefest Groß Wüstenfelde An alle Bürger der Gemeinde und alle Gäste. Am findet wieder unser Gemeindefest auf dem Sportplatz in Groß Wüstenfelde statt. Hierzu organisieren wir in diesem Jahr die Aktion Bänke für die Gemeinde. Ein jeder kann sich hierbei kreativ entfalten und eine Sitzbank nach seinen Vorstellungen bauen und verzieren. Die schönsten und kreativsten Bänke bekommen einen Preis und alle Bänke, sofern ihr sie nicht selbst behalten wollt, bekommen einen öffentlichen Stellplatz in der Gemeinde Groß Wüstenfelde. Die Präsentation findet am ab 11:00 Uhr auf dem Sportplatz in Groß Wüstenfelde statt. Zu den Wettbewerbsregeln: Materialien sein öffentlichen Ordnung entsprechen Euer Freizeitverein Groß Wüstenfelde Große Unterstützung erhalten wir auch immer von der Gemeinde Groß Wokern, hier geht unser Dank besonders an Herrn Beltz. Den Sponsoren von Sachspenden herzlichen Dank! Im Namen der Wählergemeinschaft Nienhagen Karin Ritter Foto: Karin Ritter

9 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz Bühne frei für Bratwurst und Co Es nahen die Sommerferien. Stressfreiheit im August für die Schüler. Auch für die Akteure der Volkssolidaritätsgruppen. Aber vorher gibt es Party! Bei den Zehn- bzw. Zwölfklässlem große Sause in Resort s oder Hiltonhotels. Bei den Senioren z.b. in Schorssow schlichte Grillparty in der Gemeinde! Und das seit 16 Jahren und immer wieder schön. 13 Jahre lang unter freiem Himmel, die letzten Male wegen des unbe-rechenbarenwetters - El Nino lässt grüßen - in festen Gemäuern. Auch diesmal hatte der böige Sturmwind aus Nordwest die Frauen diskussionslos ins Gemeindehaus geweht. Und selbst die zeltaufbauversierten Männer Herr Tiedtke, Herr Ott und Herr Mache sahen sich außerstande, den Ruck-Zuck-Pavillon an der Stirnseite des Heimatmuseums aufzurichten! Außerdem hätte der Grill den ruppigen Angriffen des Windes sowieso nicht standgehalten und nicht ein Stück Grillgut wäre auf dem Rost liegengeblieben! Was nun? Not macht erfinderisch! Es bot sich die überdachte windgeschützt liegende Bühne im Weidengarten an: Eingebettet in dichtes Strauchwerk ließ sie gerade so viel Luft zu, wie es zum Grillen nötig war. Und Platz war dort außerdem für zwei schnell herbeigeschaffte Bänke und einen Tisch, an dem sich nach und nach sieben Herren zur gemütlichen Runde einfanden. Die Grillmeister Mache und Kitta gaben ihr Bestes, Peter Ott stellte die Verbindung zwischen Herrengrillplatz und dem weiblich besetzten Feuerwehrraum im Gemeindehaus her. Während am Grillplatz über die bevorstehenden Wahlen diskutiert wurde und Herr Kitta über das Angeln in Norwegens Gewässern plauderte, standen bei den Frauen andere Themen im Zentrum. So ging es u.a. um die Lebensart der in Schorssow untergebrachten syrischen Imigranten, um den laufenden Wechsel der Familien, auch um das sorglose Verhalten der Kinder im Straßenverkehr und an der Badestelle. Auch gedachten wir der eigenen, von Krieg, Zerstörung, Mangelernährung und steter Pflichterfüllung gezeichneten frühen Kindheit. Antje und Uschi brachten persönliche Erlebnisse in Plattdeutsch. Sie bedauerten das allmähliche Verlorengehen der plattdeutschen Sprache und begrüßten die Bestrebungen, dieselbe als Unterrichtsfach einzuführen. Wie immer verging die Zeit wie im Fluge. In bewährter Weise griffen viele ordnungsschaffende Hände zu, so clas s benutzte Gegenstände und Örtlichkeiten in einwandfreiem Zustand hinterlassen werden konnten. Dafür möchte sich Familie Tiedtke, verantwortlich für diese Veranstaltung, recht herzlich bedanken. Nun erfolgt im August die Listensammlung der Volkssolidarität und Ende September trifft sich unsere Gruppe zum Forellen- Räucher-Fest. Hausseefest in Schorssow Herzlich willkommen im Hotel Zum flotten Zander. Dieser Einladung folgten viele Gäste aus nah und fern sehr gerne, und sie wurden nicht enttäuscht. Das abwechslungsreiche Menü, in bewährter Form dargeboten von unseren Schorssower Laienkünstlern, hatte in der Tat für jeden etwas bereit. An der Weinverkostung der älteren Herrschaften z.b. hätte manch ein Gast vielleicht auch gerne teilgenommen. Und die Gesundheitsbewußten unter unseren Zuschauern hätten am Aerobic-Kurs ihre Freude gehabt. So folgte eine Attraktion der nächsten. Geschickt verbunden war die Rezeptionstätigkeit im Hotel mit der Moderation. Die Ideenvielfalt war erstaunlich und erstaunlich war auch die große Anzahl junger Mitwirkender. Um die Zukunft des Hausseefestes müssen wir also nicht bangen. Es bedurfte natürlich wieder vieler Helfer, um dieses Fest zu einem Erfolg für die Schorssower werden zu lassen. Hervorheben möchten wir die fleißigen Bäckerinnen, die den herrlichen Kuchen lieferten und die rührigen Damen, die ihn am Büfett verkauften. Ihren Durst konnten die Gäste am Bierwagen stillen. Zusammen mit den Kameraden der FFw kümmerten sich viele umsichtige Helfer um die technischen Belange des Festes. Als Sponsoren unterstützen uns: Die Ostseesparkasse Rostock Die Agrargenossenschaft Schorssow Das Seehotel Schorssow Der Edeka-Markt Malchow In seiner bekannten humorvollen Art eröffnete und beschloss Volker Kuhn das Programm. Das Fest endete mit einem Tanz in den Morgen am Schorssower Haussee. Ahoi! H. Kölzow Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Schorssow Foto: privat

10 Mecklenburgische Schweiz 10 Nr. 16/2016 Förderschule Teterow Kindertag einmal anders Die Kinder der Schule mit den Förderpunkten Lernen und Geistige Entwicklung haben sich für ihre Kindertagsfeier einmal etwas anderes vorgenommen. Sie haben einen weiten Weg auf sich genommen und sind nach Neubrandenburg oder Groß Lüsewitz aufgebrochen. In Neubrandenburg haben die Unterstufe und die Mittelstufe einen tollen Tag im Indoor-spielplatz kunti-bunt verbracht. Nach dem Motto: Spielen, toben, laut sein, einfach Spaß haben, verging die Zeit wie im Flug. Klettergerüste, Riesen-Wabbelberg, Trampoline, Kinder-Lerncomputerspiele sind nur eine kleine Auswahl der Angebote. Selbst die Zug- und Busfahrt waren spannend, da sie nicht alltäglich sind. Natürlich war auch für cooles Essen und Trinken gesorgt. Die Klassen 4, 6, 7, 9 und die Abschlussstufe fuhren ins Schülerlabor BIOlogisCH nach Groß-Lüsewitz. Frau Dr. Scheunemann und ihre Assistentin hatten sich mit besonders spannenden Experimenten aus Haushalt und Fachunterricht auf uns vorbereitet. Unter tollen Laborbedingungen konnten die Schüler selbst herausfinden, wie Rotkohlsaft als Indikator wirkt, wie Chromatographie die Farbzusammensetzung eines schwarzen Filzstiftes erkennen lässt, wie Schwefelsäure auf Zucker wirkt und was Brausepulver mit Kaisernatron gemeinsam hat. Vulkane haben die Schüler entstehen lassen, Pharao-Schlangen entwickelt und zum Schluss fliegende Fotodosen beobachtet. Alles kann hier gar nicht genannt werden. Auf jeden Fall wurde nach den Wünschen ein jeweiliges Programm erstellt. Alle hatten Riesenspaß und die Zeit war zu schnell vergangen. Zur Feier des Tages gab es noch selbstgebackenen Kuchen, Melone und einen prima Spielplatz. Was war sonst noch bei uns los? Die Schüler der 3. Klasse wanderten zum Hohen Holz. Hut ab vor den gelaufenen Kilometern. Natürlich half ein tolles Picknick und spannende Geschichten vom Herthasee. Viel zu schnell verging Zeit beim Spielen und Erkunden der faszinierenden Natur. Auch die 5. Klasse war auf Erkundungstour im Hohen Holz und erfuhr interessante Dinge über den Wald im Zuge des Umwelttages. Begleitet wurden sie auf ihrer Rallye durch den Wald von Forstarbeitern. Es ging über Stock und Stein, Jahresringe wurden gezählt, die kleinsten Waldbewohner wurden mit der Becherlupe bestaunt und auch die Bestimmung von Spuren auf dem Waldboden kam nicht zu kurz. Die Klasse 9 stieg am 7. Juni in Waren in den Zug, ganz gespannt, was Berlin ihnen zu bieten hat. Das Naturkundemuseum mit dem Eisbären Knut, Dinosaurier und vielen anderen Tieren und Steinen, das Brandenburger Tor, der Fernsehturm und der Alexanderplatz sind nur einige Höhepunkte auf ihrer Abschlussfahrt gewesen. Das Wetter spielte super mit und sie hatten viel Spaß, wenn ihrer Lehrerin nur nicht immer versucht hätte Fotos zu machen. Unser Crosslauf war in diesem Schuljahr ein besonderer Höhepunkt. Es ging darum, einen Pokal für die meist gelaufenen Runden zu erkämpfen. Das war bei einer Zeitvorgabe von 20 Minuten und den heißen Temperaturen schon eine ziemliche Herausforderung. Aber die gegenseitige Unterstützung und der Ansporn der Zuschauer halfen kräftig mit. Platzierung der Mädchen: 1. Platz: Fabienne Fischer, Saskia Trost (beide Klasse 6) 3. Platz: Jasmin Gerkuhn (Klasse 7) Platzierung der Jungen: 1. Platz: Andreas Noak (Klasse 9) 2. Platz: Rouven Ullrich (Klasse 8) 3. Platz: Leon Schmidt (Klasse 3), Toni Mago (Klasse 9) Beste Klasse und Wanderpokalgewinner: Klasse 7 Ein ganz großer Dank geht an alle, die uns diese schönen Tage ermöglicht und unvergessen gemacht haben. Unser Musical-Besuch in Hamburg Am Mittwoch, den fuhren die Schüler der Abschlussstufe mit dem Zug in die große Stadt. Abends besuchten sie im Stage Theater Neue Flora das magische Musical aus 1001 Nacht Aladdin. Alle waren sehr aufgeregt. Besonders gefielen den Schülern die Tanzeinlagen der Schauspieler in ihren bunten und glitzernden Kostümen. Über den Flaschengeist Dschinni, der die drei magischen Wünsche erfüllt, konnten alle sehr viel lachen. Der Gesang und Tanz der Darsteller beeindruckte das ganze Publikum. Auch die Liebesgeschichte um Aladdin und Jasmin fesselte alle. Die über 80 Spezialeffekte, unter anderem der sensationelle nächtliche Teppichflug der beiden Hauptdarsteller, waren atemberaubend. An diese Abschlussfahrt werden wir uns ewig erinnern. Überwältigt von den imposanten Eindrücken schliefen wir erst am frühen Morgen ein. Einen besonderen Dank möchten wir dem Mietwagenservice Kaumanns aussprechen, der uns in der Nacht aus Bützow abholte. Christian, Christopher, Jenny, Franziska, Natalie Foto: privat Evangelische Johannesschule Langhagen e. V. Teterower Chaussee Langhagen Tel Fax Unser Mecklenburg-Tag Am 12. Juli feierten wir einen speziellen Mecklenburg-Tag im Rahmen unserer Projektwoche. Um unsere Schüler auf das Thema einzustimmen, sahen wir uns das Video Wir leben MV an. Den Song Land zum Leben kannten bereits viele Schüler. Dieses Video zeigt auf eindrucksvolle Weise die Schönheit unseres Landes. Vielen Dank an Herrn Borchardt. Anschließend sangen wir das Mecklenburglied Wo die grünen Wiesen leuchten. Dieses Lied wird häufig als inoffizielle Hymne von Mecklenburg angesehen. Da Frau Elke Müller schon in der Woche davor mit den Schülern übte, klappte dieser Teil sehr gut. Weiteres Wissen über unsere Heimat eigneten sich die Jungen und Mädchen über einen Vortrag zur Geografie, Geschichte, zu Besonderheiten der mecklenburgischen Küche und zur Sprache Plattdeutsch an. Sara Oberschmidt, Sarah-Luise Spies und Alicia Schumacher haben ihre Aufgabe gut gemeistert. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch von Frau Ingrid Czerwinski aus Groß Wokern. In einem Interview erzählte sie uns von ihrem

11 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz Leben. Die Schüler wollten natürlich wissen, wie es kommt, dass sie so gut plattdeutsch lesen und sprechen kann. Anschließend hörten wir von ihr 2 Streiche von Max und Moritz auf platt. Das hat uns gefallen. Moritz Meinecke bedankte sich im Namen aller Schüler mit einem Blumenstrauß bei Frau Czerwinski. Johann-Pogge-Schule Lalendorf Am 12. Juli fuhren die Grundschüler der Klasse 3a aus Groß Wokern nach Malchin zur Freiwilligen Feuerwehr. Der Opa einer Schülerin ist dort sehr aktiv und hat diesen Tag für uns möglich gemacht. Wir haben viele neue Dinge über die Feuerwehr, ihre Arbeit und auch die Geschichte gelernt. Wir haben uns die verschiedenen Fahrzeuge und Boote angesehen und es wurden uns die Gerätschaften aus den Einsatzfahrzeugen und deren Verwendung erklärt. Außerdem haben wir auch viele interessante Informationen über die Wasserrettung erhalten. Unser Dank gilt Herrn Richter, der sich Zeit für uns genommen hat. Foto:: Johannes-Schule Langhagen Zum Thema Meine Heimat Mecklenburg wurde dann noch ein Mal- und Zeichenwettbewerb gestartet. Wir sind gespannt auf die fertigen Zeichnungen, die zu Beginn des neuen Schuljahres bewertet werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die zum guten Gelingen unseres Projekttages beigetragen haben. B. Saldsieder Alle Informationen über die Johannes-Schule auch im Internet unter Foto: privat Ev.-luth. Kirchengemeinde Belitz Pastorin z. A. Milva Wilkat, Kantor-Müschen-Weg 9, Prebberede, Tel: , belitz@elkm.de Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde Gottesdienste Sonntag, 31. Juli 10:30 Uhr Kirche Belitz Pastorin i.r. Taetow Sonntag, 7. August 10:30 Uhr Kirche Belitz Pastor i.r. Hübener mit Abendmahl Sonntag, 14. August Außengottesdienst 10:30 Uhr SchafScheune Vietschow mit Taufe Seien Sie mit dabei - Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde! Anfang Oktober bekommen Sie Post von der Nordkirche. Die fast zwei Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder, die spätestens am 13. November mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen ihre Benachrichtigung für die Kirchenwahl. Am 27. November 2016, dem 1. Adventssonntag findet in unserer Gemeinde die Wahl des neuen Kirchengemeinderates statt. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden in der Nordkirche den Kirchengemeinderat, ihr zentrales Leitungsgremium. Deshalb suchen wir Sie! Haben Sie Lust nicht nur von außen auf alles zu schauen, sondern sich mit Ihren Ideen, Vorstellungen und Gaben direkt einzubringen und im Kirchengemeinderat mit zu wirken? Bis zum 18. September können volljährige Gemeindemitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Informationen und Formulare gibt es bei der Kirchengemeinde oder unter mitstimmen. Wir freuen uns über alte und neue Gesichter, die unsere Kirchengemeinde leiten und bunt und vielfältig mitgestalten wollen. Nach Abschluss der Wahlvorschlagsliste stellen sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Amtsblatt und mit Aushängen in der Gemeinde vor. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates, der sich sechs Jahre lang um den Gottesdienst, aber auch um Finanzen, die Gebäude und das Personal kümmert, sind vielfältig. Deswegen werden verschiedene Talente und Kompetenzen gebraucht. Sprechzeit Pastorin z.a. Milva Wilkat: mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A.

12 Mecklenburgische Schweiz 12 Nr. 16/2016 Ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Mistorf Die Kirchengemeinde Hohen Mistorf ist eingeladen: im August: - zum Konzert am 04. August in der St. Johanneskirche zu Neukalen findet ein Konzert mit dem Jugendchor vivida banda aus der Singschule der Peterskirche in Weinheim statt - der Eintritt ist frei - am 07. August feiern wir Gottesdienst in Hohen Mistorf um 14:00 Uhr - am 14. August um 14:00 Uhr in Remplin und - am 21. August um 14:00 Uhr in Hohen Mistorf die Gemeinde-Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den Abkündigungen und Aushängen. An dieser Stelle ein Hinweis auf die Kirchengemeinderatssitzung am 18. August 2016 um 19:00 Uhr in Hohen Mistorf. mit herzlichen Grüßen i. V. Pn. Fenner Ev.-luth. Kirchgemeinde Jördenstorf Teterower Str. 10, Jördenstorf Tel: joerdenstorf@elkm.de, Pastorin z. A. Milva Wilkat Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Sonntag, 31. Juli 09:00 Uhr Kirche Jördenstorf Pastorin i.r. Taetow Sonntag, 7. August 09:00 Uhr Kirche Jördenstorf Pastor i.r. Hübener mit Abendmahl Sonntag, 14. August Außengottesdienst 14:00 Uhr Feuerwehrhaus Sukow mit anschließendem Beisammensein Seien Sie mit dabei - Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde! Anfang Oktober bekommen Sie Post von der Nordkirche. Die fast zwei Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder, die spätestens am 13. November mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen ihre Benachrichtigung für die Kirchenwahl. Am 27. November 2016, dem 1. Adventssonntag findet in unserer Gemeinde die Wahl des neuen Kirchengemeinderates statt. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden in der Nordkirche den Kirchengemeinderat, ihr zentrales Leitungsgremium. Deshalb suchen wir Sie! Haben Sie Lust nicht nur von außen auf alles zu schauen, sondern sich mit Ihren Ideen, Vorstellungen und Gaben direkt einzubringen und im Kirchengemeinderat mit zu wirken? Bis zum 18. September können volljährige Gemeindemitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Informationen und Formulare gibt es bei der Kirchengemeinde oder unter Wir freuen uns über alte und neue Gesichter, die unsere Kirchengemeinde leiten und bunt und vielfältig mitgestalten wollen. Nach Abschluss der Wahlvorschlagsliste stellen sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Amtsblatt und mit Aushängen in der Gemeinde vor. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates, der sich sechs Jahre lang um den Gottesdienst, aber auch um Finanzen, die Gebäude und das Personal kümmert, sind vielfältig. Deswegen werden verschiedene Talente und Kompetenzen gebraucht. Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat: mittwochs von 15:00 bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung Verwaltung der Friedhöfe: Andre Dabels Jördenstorf Groß-Wüstenfelder-Str. 6, Tel oder Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A. Ev.-luth. Kirchgemeinde Klaber/Serrahn Nr. 25, Klaber Tel.: /60972, Fax: Monatsspruch August: Habt Salz in euch und haltet Frieden untereinander. Markus 9,50 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Datum Groß Klaber Langhagen Serrahn Kollekte für: Wokern :30 Kirche Serrahn Christl.-jüd. 10.So.n.T. Abschiedsgottesdienst für Dialog Pastorin Reinshagen Friedensarb. in Israel und Palestina :00 10:30 Okumene 11.So.n.T. und Auslandsarbeit :00 10:30 Dt. Kriegs- 12.So.n.T. gräberfürsorge M-V Wir laden herzlich ein zu den regelmäßigen Veranstaltungen: Serrahn im Gemeindehaus Eltern-Kind-Kreis: Ferien Christliche Pfadfinder Ferien Girls-Treff: Ferien Klaber im Pfarrhaus: Kinderstunde Ferien Jugendstunde samstags, 19:30 Uhr Serrahn, Diakoniewerk Werkstattboden Bibelgesprächskreise: Klaber: findet nach vorheriger Absprache bei Fam. Krause statt Groß Wokern: Montag, 19:00 Uhr , Gemeinschaftsraum des Betr. Wohnens Blaukreuz-Begegnungsgruppe dienstags, 19:30 Uhr Serrahn, im Gemeindehaus donnerstags, 19:30 Uhr Langhagen, Johannes-Schule Chor Klaber, Pfarrhaus mittwochs, 19:30 Uhr Besondere Veranstaltungen: Samstag, 19:30 Uhr, Konzert des JugendchorCamps Bülow in der Serrahner Kirche. Abwechslungsreiches Programm von moderner bis zu klassischer Chor- und Instrumentalmusik unter der Leitung von Jürgen Groth. Der Eintritt ist frei! Ev. Kirchengemeinde Klaber/Serrahn i. A. Gisela Oehlke

13 Nr. 16/ Mecklenburgische Schweiz Ev.-luth. Kirchgemeinde Thürkow-Warnkenhagen Zu unseren nächsten Gottesdiensten laden wir herzlich ein 7. Aug. 08:30 Uhr Levitzow 10:00 Uhr Thürkow 14. Aug. 10:00 Uhr Warnkenhagen Allen, die in diesen Tagen ihr Gemeindekirchgeld überwiesen haben, möchten wir auf diesem Weg herzlich danken. Es grüßt Sie ganz herzlich Pastor Uwe Benckendorff Rotdornweg 2, Gutow Tel Ev.-luth. Kirchgemeinde Wattmannshagen Rachower Str. 49, Wattmannshagen Tel Kino in der Pfarrscheune Wattmannshagen In der Kino-Gesprächsreihe Starke Stücke zeigen wir am Donnerstag, d. 25. August 2016 um 19:30 Uhr den Dokumentarfilm: Im Himmel unter der Erde von Britta Wauer (D 2011, 90 min) Hinter dem größten jüdischen Friedhof Europas verbirgt sich nicht nur eine Stätte ewiger Ruhe, sondern ein Raum des Lebens, der Lieben, des Leidens. Durch die Erinnerungen Einzelner wird der Zuschauer in eine Zeit geführt, in der ein Ort sichtbar wird, der heute noch für viele Menschen aus der ganzen Welt Leben bedeutet. Was wir auf dem Friedhof finden, ist jüdische Geschichte, die zugleich Berliner und deutsche Geschichte ist - abgeschlossen aber ist sie nicht. Sommergottesdienst unter freiem Himmel Am Sonntag, d. 28. August 2016 feiern wir wieder einen Sommergottesdienst unter freiem Himmel - in diesem Jahr am See bei Familie Mahnke in Vietgest, Nienhäger Hütte 64 - um 14:00 Uhr. Sie können dort auf dem Gelände der Residenz am See parken und dann sind es nur ein paar Schritte bis zum Flachen Ziest. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle herzlich eingeladen zum Kaffeetrinken. Jeder ist gebeten, sein Kaffeegedeck mitzubringen. Wer mag, kann gern auch einen Kuchen backen. Vielen Dank! Eine schöne Sommerzeit! Gesine Wiechert, Pastorin Rust n Dust Jalopy Zu einem Sommer-Highlight mit Rock n Roll-Feeling hat sich das Rust n Dust Jalopy entwickelt. Mit dem erstmals im Jahr 2009 gestarteten RUST N DUST Jalopy erlebte die Renntradition auf dem Bergring eine Erweiterung durch modifizierte und historische Fahrzeuge bis Baujahr Im Minutentakt starten Hot Rods, US- Bikes, Custom Cars und klassische Grasbahn-Gespanne im Wechsel. Dazu gibt es Rock n Roll und eine passende Händlermeiler. Bereits zum 8. Mal findet das Rust n Dust Jalopy auf dem Bergring in Teterow statt. Dieses Wochenende orientiert sich an amerikanischen Rennveranstaltungen der 40er und 50er Jahre, dies gilt nicht nur für die Fahrzeuge sondern auch für das Abend und Rahmenprogramm. Das Rennen ist eine, in Deutschland einzigartige, Kombination aus Hillclimb und DirtTrack für amerikanische Fahrzeuge vor Baujahr 1959! Hier ein Blick in den Veranstaltungsplan 2016 auf dem Teterower Bergring: gerpokal - Flutlichtrennen Bahnmeisterschaft Kontakt: Torsten Kock, , Bahnsteigfest in der Galerie Teterow Kommen Sie und feiern Sie ein wenig mit uns! Es erwartet Sie das Universal-Druckluft-Orchester Peter Till & eine Modenschau Zum Dreh- und Angelpunkt für Künstler und Kunstliebhaber hat sich in den letzten 25 Jahren die Galerie Teterow entwickelt. Das Domizil im historischen Bahnhofsgebäude ist eine gelungene Symbiose aus Kunst und Architektur. Die Ausstellungen sind hochkarätig und vielseitig. Das Verkaufsangebot lässt keine Wünsche offen. Angefangen von Kunst und Kunstgegenständen verschiedener Genres über Textilien, Keramik und Schmuckunikate ist hier alles in bester Qualität zu haben. Ein besonderer Höhepunkt im Jahr 2016 steht mit dem Bahnsteigfest am 29. Juli auf dem Programm. Show-Acts an diesem Abend: das Universal Druckluft Orchester & eine Modenschau. Einlass ab Uhr, Eintritt 15 Peter Till tourt seit 2007 mit seinem Programm Musik auf Rädern durch ganz Deutschland. Er ist eigentlich so gut wie immer ausgebucht. Denn der gelernte Werkzeugbauer aus Dresden hat mit seinem ideenreichen, pneumatisch betriebenen Universal Druckluft Orchester eine neue Form der Unterhaltungskunst geschaffen. Auf seinem mobilen Dreiradtransporter befinden sich neben einem Schlagzeug ungewöhnliche Musikinstrumente wie beispielsweise ein Atomklavier, eine pneumatische Bassgitarre oder elektromagnetische Triola. Mit dieser selbstgebauten Apparatur ist es dem Musikmaschinisten, wie er sich selbst gerne bezeichnet, möglich aus dem Fundus sämtlicher Musikgenres zu schöpfen. Wer das Universal Druckluft Orchester und Peter Till bislang noch nicht kannte, sollte unbedingt am in die Galerie Teterow kommen. Es wird ein unterhaltsamer und abwechslungsreicher Abend werden. Peter Till wird an diesem Tag so lange musizieren, bis im wahrsten Sinne des Wortes die Luft raus ist. Der Kunstverein Teterow e.v. ist begeistert, Peter Till an diesem Tag in der Galerie Teterow präsentieren zu können. Kontakt: Galerie Teterow Bahnhofstraße Teterow Telefon/Telefax: Mail: info@galerie-teterow.de Web:

14 Mecklenburgische Schweiz 14 Nr. 16/ :00 Uhr Dinner mit klassischer Musik und Feuerwerk für 35, :00 Uhr Silke Gonska Jazz 19:00 Uhr Anne Haigis Blues-Pop 20:30 Uhr Flank Plagge :00 Uhr Frühschoppen, Parkfest musikalische Unterhaltung mit Tessi, Wolfgang Mayer, TEAM 67 u.a.kinderfest mit Flori Ponnyreiten Peter Balsam Geburtstagsgrüße Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im August ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im neuen Lebensjahr. Der Vorstand Information Am planen die Mitglieder der Rheuma-Gruppe Teterow eine Exkursion zum Malchiner See. Die Gruppe trifft sich um 14:00 Uhr beim Fischer in Dahmen, Seestraße 29 (links neben der Badeanstalt). Neben einer Abkühlung im Malchiner See sind eine Wanderung zum Beobachtungsturm sowie eine Fischverkostung und Kaffee und Kuchen geplant. Die Anfahrt erfolgt über Fahrgemeinschaften. Die Kosten sind abhängig von der Teilnehmerzahl. Der Vorstand V. Schiller Treffen der Selbsthilfegruppen Region Teterow - Monat August 2016 Änderungen der Termine vorbehalten Betroffene, die ebenfalls den Austausch in einer Selbsthilfegruppe wünschen, sind herzlich eingeladen. Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Gründungsplanung von Selbsthilfegruppen für: Angehörigengruppe Depression, Alleinerziehende, Bipolare Störungen, Zwänge, Verwaiste Eltern, Migräne, Blasenkrebs, Prostatakrebs Interessierte wenden sich bitte an die KISS der Diakonie Güstrow e. V. in Teterow, Predigerstraße 2: Montag und Dienstag: 9 bis 12 Uhr, Tel.: , kiss@diakonie-guestrow.de

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Amtsgericht Greifswald

Amtsgericht Greifswald Terminsbestimmung: Amtsgericht bis 41 K119/16) 41 K8116 Beglaubigte Abschrift 47/1 der Flur 35 Gebäude- und Freifläche, Sold- Soldmannstraße 16, 17, 0,9101 Blatt 20192, verbunden Nummer 130; Blatt 20193,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 27 vom 20.07.2007 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für -i- _,$-' /&.. tssjßn. ' Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:

Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Versteigerungstermine im Juli 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Amtsgericht Villingen- Schwenningen

Amtsgericht Villingen- Schwenningen Versteigerungstermine im Oktober 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 35 vom 29.08.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukuefft Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 28.08.14

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 über

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 über Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - - Gemeindewahlleiter Von-Pentz-Allee 7 17166 Teterow Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2018 27.03.2018 Nr. 18 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2014 Freitag,

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS / 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-16. Jahrgang 04. November 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 42 / 2011 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 8 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 42 / 2011 ausgegeben am: 16.11.2011 Inhalt: Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 28 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 28 / 2011 ausgegeben am: 10.08.2011 Inhalt: Amtsgericht Merseburg Zwangsversteigerung 31 K 41 / 09 Seite: 1 Amtsgericht

Mehr

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2014 vom 22. Juli 2014

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2014 vom 22. Juli 2014 AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2014 vom 22. Juli 2014 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Einladung zur Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort am

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 10.01.2019 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 8. Oktober 2008 Nummer 16 Versteigerung von Fundgegenständen Am Donnerstag, dem 16.10.2008, findet um 17.00 Uhr im Foyer des Rathauses

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 30 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 7 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 30 / 2012 ausgegeben am: 08.08.2012 Inhalt: Landesverwaltungsamt

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-15. Jahrgang Donnerstag, 08. Oktober 2009 Öffentliche Auslegung im Rathaus

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt,   vollzogen: Nr. 01_Mai_2019 Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Gangelt gem. 6 Absatz 1 der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt Folgende öffentliche Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Schweiz. Mecklenburgische

Schweiz. Mecklenburgische Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Postwurfsendung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,

Mehr

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

für die Stadt Gronau (Westf.)

für die Stadt Gronau (Westf.) AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau

Mehr

8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T

8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T AMTSBLATT für die Stadt Leuna 8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 30.05.2017 1 2. Bekannt

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 14. Jahrgang * Schönefeld, den 20.12.2016 Nummer: 10/16 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr