Lernzielkatalog. Rechtsmedizin
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- Judith Schumacher
- vor 7 Jahren
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1 Lernzielkatalog Klinischer Studienabschnitt für das Fach Rechtsmedizin Leitbild der Ausbildung an der Medizinischen Fakultät Freiburg ist die/der wissenschaftlich und praktisch geschulte Ärztin/Arzt, die/der ihren/seinen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt, Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz trifft, selbstkritisch und gewissenhaft handelt und sich dem Patienten mit Empathie zuwendet. - Studiendekanat
2 Studiendekanat, Freiburg 2006 orlageentwicklung: Irmgard Streitlein-Böhme, Studiendekanat Prof. Dr. Rudolf Korinthenberg, Studiendekan Dr. Goetz Fabry, Medizinische Psychologie Prof. Dr. Johannes Forster MME, St. Josefskrankenhaus, Freiburg Hilke Hoch, Studiendekanat erantwortlich für den Inhalt des Faches: Prof. Dr. Drs. h. c. Stefan Pollak Prof. Dr. Michael Bohnert 2
3 Leitbild der Ausbildung an der Medizinischen Fakultät Freiburg ist die/der wissenschaftlich und praktisch geschulte Ärztin/Arzt, die/der ihren/seinen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt, Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz trifft, selbstkritisch und gewissenhaft handelt und sich dem Patienten mit Empathie zuwendet. Die / Der nach diesen Grundsätzen ausgebildete Ärztin / Arzt soll in der Lage sein: Krankheiten auf der Grundlage fundierten Fachwissens unter Anwendung geeigneter Untersuchungsverfahren zu diagnostizieren unter Berücksichtigung der evidenzbasierter Medizin Maßnahmen in Therapie, Prävention und Rehabilitation einzuleiten fächerübergreifend zu denken und interdisziplinäre Behandlungen zu koordinieren, das erhalten des Patienten in seinem psycho-sozialen Kontext zu verstehen und ihn als aktiven Partner in die Behandlung mit einzubeziehen mit anderen an der Behandlung Beteiligten konstruktiv zusammenzuarbeiten bei seinem Handeln Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit zu berücksichtigen gesundheitsökonomische Auswirkungen der ärztlichen Tätigkeit zu erkennen eigenständig wissenschaftliche Fragestellungen in der theoretischen oder klinischen Forschung zu entwickeln und mit zeitgemäßer Methodik zu bearbeiten 3
4 Informationen zum Lernzielkatalog Ziele des Lernzielkataloges: Der Lernzielkatalog für den klinischen Studienabschnitt dient vor allem einer erbesserung von Qualität und Transparenz in der Lehre, und zwar sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden des Studiengangs Humanmedizin. Jedes Fach und jeder Querschnittsbereich des klinischen Studienabschnitts hat festgelegt, was für die Studierenden aus Sicht des Faches für das Erreichen des Ausbildungszieles Arzt essentiell ist. Dazu erfolgte eine detaillierte Aufstellung dessen, was jede/r Medizinstudent/in an ärztlichem Grundlagenwissen sowie an Basisfertigkeiten während seiner klinischen Ausbildung erwerben soll. Dies geschah unter besonderer Berücksichtigung des Leitbildes der Ausbildung im Studiengang Humanmedizin (Darstellung des Leitbildes siehe S. 3) Modularer Aufbau des Lernzielkataloges: Jedes Fach, jeder Querschnittsbereich und jedes Blockpraktikum ist in Form von Modulen aufgebaut. Die einzelnen Module sind in die erforderlichen sowie die zu erlernenden praktischen untergliedert. Die innerhalb der Module aufgeführten kognitiven bzw. fertigkeitsbezogenen Lernziele sind nach einem vorgegebenen Stufensystem operationalisiert (= in messbaren Begriffen ausgedrückt). Durch eine Operationalisierung der Lernziele werden die hinsichtlich verschiedener n gewichtet und ermöglichen den Studierenden die Erfassung der notwendigen Lerntiefe. Lernzieloperationalisierung: Wie bereits erwähnt sind im Lernzielkatalog für die Lernziele der einzelnen Fächer zwei Bereiche (Domänen) voneinander zu unterscheiden: Zum einen Wissen, das sich in den rein klinischen Fächern vor allem auf die Krankheitsbilder bezieht, die typischerweise den jeweiligen Fachdisziplinen zuzuordnen sind. Zum anderen praktische, also z.b. Anamnese- und Untersuchungstechniken, die, bezogen auf das jeweilige Fach, zum Repertoire der ärztlichen Tätigkeit gehören. Zum besseren erständnis für alle im Lernzielkatalog aufgeführten n und verwendeten Abkürzungen sind im Folgenden einzelne Beispiele für die fachbezogenen praktischen und das fachbezogene theoretische Wissen aufgelistet: Kompetenzebene: fachbezogenes theoretisches/klinisches Wissen Kognitive Kompetenz K2 Operationalisierung Erkennen, einordnen können: In der Praxis damit umgehen können: Beispiel Der Studierende kennt den Begriff Refluxoesophagitis und kann ihn im Kontext von Literatur oder orträgen einordnen und weiß, wie er sich weitere Informationen einholen kann Der Studierende kann das klinische Bild einer Refluxoesophagitis bei einem Patienten einordnen und hat über die Diagnostik, Therapie, Pathophysiologie usw. des Krankheitsbildes 4
5 Kompetenzebene: fachbezogene praktische kompetenz F1 F2 F3 F4 Operationalisierung über theoretische Grundlagen: kennen, rezipieren von theoretischem Wissen hinsichtlich der praktischen Fertigkeit Anwendungsdemonstration: theoretisches Wissen über die Fertigkeit und Demonstration der Fertigkeit erhalten Praktische Grundfertigkeiten: theoretisches Wissen über die Fertigkeit und mehrmalige Durchführung der Fertigkeit unter Anleitung/mit Hilfestellung Praktische Routine: theoretisches Wissen über die Fertigkeit und eigenständige Durchführung sowie Besprechung der Untersuchungsergebnisse Beispiel Der Studierende kennt die anatomischen Grundlagen des Schultergelenkes und weiß, wie eine Schultergelenksuntersuchung theoretisch durchzuführen ist Der Studierende hat eine Schultergelenksuntersuchung demonstriert bekommen Der Studierende kann unter Anleitung eine Schultergelenksuntersuchung durchführen Der Studierende kann routinemäßig eine Schultergelenksuntersuchung durchführen und die Ergebnisse der Untersuchung mit dem Patienten besprechen Zusatzoperationalisierung (vor allem) für die klinischen Fächer: Durch die zusätzliche Spezifizierung hinsichtlich der Diagnose (D), Therapie (T), Notfallmaßnahmen (N) wird eine stärkere Transparenz der jeweiligen Lerntiefe erreicht werden. Diese Zusatzoperationalisierung findet vor allem für die klinischen Fächer Anwendung, bezieht sich auf das jeweilige Krankheitsbild und erfordert sowohl für die Diagnose (D), als auch für die Therapie (T) eine Zuordnung in die kognitive 2. Kürzel D T N Operationalisierung Diagnose: Der Studierende kann die Diagnose bzw. erdachtsdiagnose des betreffenden Krankheitsbildes mittels Anamneseerhebung, einer körperlichen Untersuchung und einfacher technischer Zusatzuntersuchungen (wie z.b. Laboruntersuchungen, Elektrokardiogramm, Röntgenbild etc.) stellen. Therapie: Der Studierende kann für das Krankheitsbild einen allgemein üblichen Therapieplan erstellen. Notfallmaßnahmen: Der Studierende kann bei diesem Krankheitsbild die akuten Notfallmaßnahmen einleiten sowie eine Erstversorgung durchführen. [N kann nur gleichzeitig mit D (Diagnose) vergeben werden, da eine Notfallmaßnahme nur mit einer wohlbegründeten erdachtsdiagnose eingeleitet werden kann. 5
6 Einordnung in die verschiedenen Lehr- und Lernformen: Jedes Lernziel wurde einer oder mehreren geeigneten Lehr-/Lernformen zugeordnet, um damit Lehrenden und Studierenden transparen zu machen, was zu welchem Zeitpunkt und in welcher Unterrichtsveranstaltung gelehrt wird. Wenn bestimmte aus zeitlichen Gründen während der Unterrichtsveranstaltungen den Studierenden nicht vermittelt werden können, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, vorausgesetzt die sind essentiell dass sich die Studierenden diese im Selbststudium aneignen. Lehr-/Lernform L: Kürzel Lehr-/Lernform Erläuterung orlesung Großgruppenveranstaltung im Hörsaal S Seminar Interaktive Kleingruppenarbeit (max. 20 Studierende) P Praktikum Praktische Umsetzung zuvor erworbener theoretischer H Hospitation 1 : 1-Betreuung, 1 Studierender begleitet einen Lehrenden während seiner alltäglichen Arbeit PÜ Praktische Übungen Erlernen von praktischen unter Anleitung (max. 10 Studierende) (z.b. Untersuchungskurs ohne Patienten) UaK POL Unterricht am Krankenbett Problemorientiertes Lernen Praktische Unterweisung am Patienten: mit Patientenuntersuchung (max. 3 Studierende), mit Patientendemonstration (max. 6 Studierende) Kleingruppenarbeit mit max. 8 Studierenden unter Anleitung eines/r Tutors/in zur gezielten Erarbeitung von Lernzielen unter Anwendung der für das POL typischen 7 Schritte Ex Exkursion Externe Lehrveranstaltung unter Leitung eines/r Dozenten/in EL E-Learning Alle Lernformen, bei denen digitale Medien zum Einsatz kommen LB Selbst-/Eigenstudium Selbständiges Aneignen von Wissen aus Lehrbüchern, etc. PJ Praktisches Jahr Letzter Studienabschnitt ( Semester) des Medizinstudiums 6
7 1. Modul: Thanatologie Tod Definitionen K2 Leichenerscheinungen K2 D Sichere und unsichere Todeszeichen K2 D Supravitalität D Todeszeiteingrenzung Späte Leichenerscheinungen K2 D Rechtsnatur der Leiche Ärztliche Leichenschau Rechtliche Grundlagen K2 Durchführung K2 Unterschied Todesart/Todesursache K2 Obduktion Rechtliche Grundlagen Durchführung Todesfeststellung F4 D PÜ Durchführung der Leichenschau F4 D PÜ Ausfüllen eines Totenscheins F4 D PÜ 7
8 2. Modul: Forensische Pathologie und Traumatologie Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache Erkrankungen K2 D Kriminalistische Aspekte K2 Plötzlicher Säuglingstod Epidemiologie, Risikofaktoren, Erklärungsmodelle, Befunde Differentialdiagnosen Tötungsdelikte an Säuglingen und Kleinkindern Kindstötung und Abtreibung Methoden des illegalen Aborts, Nachweisbarkeit Methoden der Kindstötung, Beurteilung der Lebensfähigkeit, des Gelebthabens und der Reifezeichen Stumpfe Gewalt Biomechanik K2 Innere und äußere erletzungen K2 D Schädel-Hirn-Trauma K2 D Scharfe und halbscharfe Gewalt Biomechanik, Werkzeuge K2 erletzungsformen (Stich, Schnitt, scharfer Hieb) K2 D Abwehrverletzungen K2 D Kriminalistische Aspekte (Selbstbeibringung, Fremdbeibringung, Unfall) K2 D Gefährlichkeit, Todesursachen K2 D 8
9 (Forts.) Schussverletzungen Ballistische Grundlagen Morphologie äußerer Schussverletzungen K2 D (Differenzierung Einschuß/Aus- schuß, Abhängigkeit von Schussentfernung) Wundballistik K2 D Schussentfernungsbestimmung Kriminalistische Aspekte (Selbstbeibringung, Fremdbeibringung, Unfall) Ersticken Pathophysiologie (asphyktisches/anoxisches Ersticken) Strangulation (Hängen, Drosseln, Würgen) Andere Erstickungsformen (Bedecken der Atemöffnungen, Knebelung, Bolustod, Thoraxkompression, eränderungen der Atemluft) Tod im Wasser K2 K2 D K2 D Ertrinken K2 D Badetod K2 D 9
10 (Forts.) Einwirkung von elektrischem Strom Niederspannungsbereich K2 D Hochspannungsbereich K2 D Blitzunfall K2 D Einwirkung von Hitze Formen der Hitzeeinwirkung K2 erbrennungen (Gradeinteilung, Ausdehnung), Morphologie der Brandleiche K2 D Todesursachen italitätsdiagnostik Einwirkung von Kälte Pathophysiologische Grundlagen Befunde bei Erfrierungen und Unterkühlung K2 D Kriminalistische Aspekte erhungern K2 D K2 D Zeichen der italität Erkennen und Einordnen von äußeren erletzungen Todesursachen nach Gewalteinwirkung F2 D 10
11 3. Modul: Klinische Rechtsmedizin Körperverletzungsdelikte Straftatbestände, rechtliche Grundlagen der Untersuchung, Beurteilung der Gefährlichkeit Typische Formen der Gewaltausübung K2 D und ihre erletzungen (Schläge, Tritte, Kopfstöße, Stiche, Schnitte, Strangulation) Abwehrverletzungen K2 D Häusliche Gewalt K2 D Selbstbeschädigung Typische Konstellationen, erletzungsformen, Differentialdiagnosen Sexualdelikte K2 D Rechtliche Grundlagen, Kriminologie der Sexualdelikte Genitale und nicht-genitale erletzungen K2 D Untersuchungstechniken, Asservierung von Spuren und Untersuchungsmaterial Kindesmisshandlung K2 Epidemiologie, Formen (Körperliche Misshandlung, seelische Misshandlung, ernachlässigung) erletzungsmuster bei körperlicher Misshandlung, Differentialdiagnosen K2 D Schütteltrauma K2 D Munchausen-by-proxy-Syndrom K2 D Sexueller Kindesmissbrauch Epidemiologie, Formen Befunde, Nachweisbarkeit, Differentialdiagnosen Untersuchungstechniken, Asservierung von Spuren und Untersuchungsmaterial K2 D K2 11
12 Untersuchung eines lebenden Gewaltopfers Erkennen und Einordnen von erletzungen beim Lebenden F1 F1 D F1 4. Modul: erkehrsmedizin erletzungen bei erkehrsunfällen Asservierung von Spuren und Untersuchungsmaterial Fußgänger K2 D Kfz-Insassen K2 D Zweiradfahrer K2 D Fahreignung Definition, rechtliche oraussetzungen Erkrankungen K2 D Medikamentöse Therapie D Fahrtüchtigkeit Definition, rechtliche oraussetzungen Alkohol K2 D Ermüdung K2 D Drogen und Medikamente K2 D 12
13 F2 D Körperliche Untersuchung im Rahmen der Blutentnahme bei. a. alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit Begutachtung der Fahreignung und der Fahrtüchtigkeit F3 D PÜ F1 5. Modul: Forensische Alkohologie Erkennen und Einordnen von erletzungen Sicherung von Spuren F1 Begriffsbestimmungen, Epidemiologie, rechtliche Grundlagen Pharmakokinetik des Ethanols Pharmakodynamik des Ethanols (körperliche K2 und psychische Wirkungen, Trun- kenheitsgrade) Nachweis der Alkoholisierung (Berechnung K2 D aus Trinkmengenangaben, Bestim- mung der Blutalkoholkonzentration, Rückrechung, Bestimmung der Atemalkoholkonzentration) Tödliche Alkoholvergiftungen Spezielle Fragestellungen (Nachtrunk, Alkoholkonsummarker) Alkohol und Schuldfähigkeit K2 Berechnung der Blutalkoholkonzentration aus Trinkmengenangaben Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration aus einem gemessenen Wert F3 Einschätzung der Schuldfähigkeit F2 F3,PÜ,PÜ 13
14 6. Modul: Forensische Toxikologie Analytische erfahren Grundlagen, Methodenübersicht Illegale Drogen Substanzen, Konsumformen, Wirkungsweisen, klinische Symptomatik, forensische Relevanz, Asservierung von Untersuchungsmaterial Medikamente K2 Akzidentelle und suizidale Intoxikationen K2 D Sonstige Substanzen Gewerbliche und pflanzliche Gifte Klinische Toxikologie Symptomatik, Asservierung von Untersuchungsmaterial, Management Morphologische ergiftungsbefunde K2 D Drogenkonsum K2 D Medikamente K2 D Pflanzenschutzmittel D Arsen D Kohlenmonoxid K2 D Kohlendioxid D Zyanide D Ätzmittel und Haushaltschemikalien D 14
15 F2 D F2 7. Modul: Forensische Molekularbiologie Erkennen und Dokumentation körperlicher Anzeichen von Intoxikationen Asservierung für toxikologische Untersuchungen Forensisch relevante Spuren (Blut, Sperma, Spreichel, Haare, Epidermis) Asservierung von Spuren K2 Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Spurenart (Blut, Speichel, Sperma-Nachweis) Molekulare Grundlagen der forensischen DNA-Analytik Rechtliche Grundlagen für DNA-Analysen D DNA-Datenbanken Identifizierung durch DNA-ergleich Abstammungsbegutachtung K2 K2 Berechnung der aterschaftswahrscheinlichkeit Erkennen biologischer Spuren F1 Sachgerechte Asservierung und Lagerung von biologischen Spuren F1 15
16 8. Modul: Forensische Osteologie und Anthropologie Erkennen menschlicher Skelettteile D Osteologische Geschlechtsmerkmale D Osteologische Altersmerkmale D Identifizierung anhand von radiologischen und posttraumatischen Befunden Erheben eines Zahnstatus, odontologische Identifizierung D K2 D Erstellen eines Zahnstatus F2 D,PÜ Alters- und Geschlechtsdiagnostik bei Skelettteilen F1 D 9. Modul: Medizinrecht Arzt-Patient-ertrag K2 Ärztlicher Eingriff K2 Einwilligung K2 Aufklärung K2 Schweigepflicht K2 Behandlungsfehler K2 Ärztliche Haftpflicht K2 Ausübung der Heilkunde Ärztliches Standesrecht 16
17 (Forts.) Patientenautonomie, Patientenverfügung Regulierung von Medizinschadensfällen Ethikkommissionen Transplantationsrecht, Arzneimittel und Medizinprodukterecht Aufklärungsgespräch F2 Einholung des informed consent F1 10. Modul: Begutachtung Rechtliche Grundlagen (Arzt als Zeuge und Sachverständiger) Atteste und Gutachten (Bedeutung, Form, Inhalt) K2 Gewahrsamsfähigkeit erhandlungsfähigkeit Erstattung eines Attestes F3,PÜ Erstattung eines Gutachtens F2,PÜ Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit F2 Feststellung der erhandlungsfähigkeit F2 17
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