E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen und echte Informationsfreiheit? Claas Hanken ifib GmbH
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- Uwe Ackermann
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1 E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen und echte Informationsfreiheit? Claas Hanken ifib GmbH
2 Idealvorstellung und Verwaltungspraxis Alle Rechte vorbehalten Informationsfreiheit und Informationsweiterverwendung
3 Gemeingut, frei verwendbar Foto: Wikimedia Commons unter cc by-sa/3.0/de/ Frei wie in Freiheit frei nach Richard Stallman Foto: ESA/NASA
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5 Creative Commons Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/ Rechteinhabers (Lizenzgeber). Quelle: CreativeCommons.org Creative Commons by/3.0/de/ Foto: flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
6 Deutsche Behörden und CC Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland: mittlerweile über Fotos, mehrheitlich zum Thema deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA). Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.b. Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick unter Creative Commons Attribution License 2.5 Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind (Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.
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8 Creative-Commons-Vater Lawrence Lessig zu : Überregulierung erstickt Kreativität. Sie bremst Innovation. Die außerordentlichen Möglichkeiten, die digitale Technologien für die Entfaltung der Kreativität der Massen bieten, werden verschenkt. Frei nach Free Culture (2004) Foto: flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
9 Alle Rechte vorbehalten vs. 5 UrhG? Amtliche Werke genießen nach 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Lediglich ein Hinweis auf die Quelle ist gesetzlich vorgesehen. Des ungeachtet kann man in den Nutzungsbedingungen zu Verwaltungs-Websites regelmäßig lesen Alle Rechte vorbehalten. Woran liegt das? Ministerium für Mustererklärung Alle Rechte vorbehalten.
10 Gründe für einschränkende Bedingungen Es könnten Rechte Dritter betroffen sein. Das war schon immer so. Angst um das Außenbild der Behörde Datenschutz Das ist geistiges Eigentum der Behörde. Das wäre für Unternehmen schädlich. Unbestimmte Ängste und Befürchtungen Foto: flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
11 Ähnlich: Proprietäre Software vs. OSS Freie und Open Source Lizenzen (etwa GNU, EUPL, Bremer Lizenz) finden bei Softwareentwicklungen im Auftrag der öffentlichen Verwaltung immer noch selten Anwendung Altes verwaltungsspezifisches Modell: Kieler Beschlüsse (kostenlose Nutzung durch andere Behörden). Beispiele: Ginfis, EPOS, Favorit OfficeFlow, GSB
12 Gründe gegen freie Lizenzmodelle Da könnte ja jeder Änderungen vornehmen! Das war schon immer so. Zusammengefrickelt und fehlerhaft. Datenschutz Was wir bezahlen, soll uns auch gehören. Das wäre für etablierte Softwareunternehmen schädlich. Unbestimmte Ängste und Befürchtungen Foto: flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
13 Informationsfreiheit Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewähren einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen: Endgültiger Abschied vom Amtsgeheimnis Ähnliche Ansprüche aus Umweltinformationsund Verbraucherinformationsgesetzen Teils hohe Ablehnungsquote, Kostenrisiko
14 Amtliche Dokumente als Legal torrents? Darf man einmal gegen Gebühr befreite amtliche Dokumente unverändert und ohne kommerzielle Interessen weiter verbreiten? Häufig: Nein. US-FoI-Beispiel: Download for Democracy (Bereitstellung in P2P-Netzwerken) Ausbaufähiges Experiment des CCC und FoeBuD e.v.: Befreite Dokumente
15 Informationsweiterverwendungsgesetze Das IWG gilt für die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen (etwa Informationen zu Wirtschaft, Bildung und zum Sozialbereich, Geo- und Wetterinformationen). Die Freigabe der Informationen ergibt sich aus anderen Normen, z.b. aus einem IFG. Öffentliche Stellen können Gebühren oder Entgelte für die Weiterverwendung verlangen. (Fragwürdig: Gehören viele der Informationen nicht schon dem Steuerzahler?)
16 Remix von öffentlichen Datenquellen? Datenquellen zusammenführen Inhalte neu mischen und filtern Informationen mit RSS-Feeds managen Beispiel: Google News stellt aktuelle Nachrichten automatisch zusammen Beispiel: Yahoo! Pipes macht es möglich, Inhalte zu kombinieren und modifizieren ( Mashups )
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18 Beispiel: swim & fun Nordwest
19 Offene Programmierschnittstellen Eine offene API (Application Programming Interface) ermöglicht, dass Drittanwendungen Funktionalitäten und Inhalte der Software nutzen. Beispiele für APIs der Verwaltung in Deutschland: ecard-api-framework, ELSTER COALA Java-APIs
20 Raw Data Now! WWW-Begründer Berners-Lee (2009) TED Talks: Wunschvorstellung: Frei verfügbare Informationen der öffentlichen Verwaltung als Rohdaten in maschinell verwertbarer Form Foto: flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic
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22 Rohdaten aus Ämtern und Behörden Beispiel USA: Data.gov bietet strukturierte Rohdaten, Geodaten und Tools Wozu kann das gut sein? Überwachungskameras / Kriminalitätsrate? Fördergelder / lokale Wirtschaftsentwicklung? [Platz für Ihre Idee.] Foto: flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic
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24 Anregungen zur Förderung der Freiheit Behörden sollten: gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter freien Lizenzen einfordern bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten Dritter ausräumen Rohdaten frei bereitstellen strukturierte Datenformate nutzen freie APIs zu Verfügung stellen
25 Kontakt: Claas Hanken Am Fallturm 1, Bremen Telefon: ++49(0) Telefax: ++49(0) Internet: Diese Präsentation steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Als Urheber ist Claas Hanken zu nennen. Das ifib-logo und das Logo der E-Government-Akademie sind eingetragene Wort-Bild-Marken der ifib GmbH.
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