Frau & Finanzen. Umso wichtiger ist es darum, dass Frauen die eigene finanzielle Lebens planung konsequent im Auge behalten:

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1 s p e z i a l Frau & Finanzen Der Lebensweg von Frauen ist oft geprägt von wechselnden Lebensphasen wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Heirat, Kindererziehung, Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg, um nur die Wichtigsten zu nennen. Bedingt durch tiefere Löhne, Erziehungszeiten und Teilzeitarbeit erzielen sie durchschnittlich niedrigere und unregelmässigere Einkünfte als Männer. Umso wichtiger ist es darum, dass Frauen die eigene finanzielle Lebens planung konsequent im Auge behalten: Bin ich am Vermögensaufbau in der Partnerschaft fair beteiligt? Wie bin ich fürs Alter abgesichert? Habe ich für die Wechselfälle des Lebens ausreichend vorgesorgt? Habe ich einen Überblick über die Familienfinanzen? Wie kann ich als nichterwerbstätige Familienfrau fürs Alter vorsorgen? Kenne ich die Möglichkeiten des Erbrechtes? Was muss ich beim Zusammenleben ohne Trauschein beachten? Dieses infra spezial informiert Sie darüber, was es im Zusammenhang mit Finanzfragen zu beachten gilt. Es ist wichtig, die Weichen für ein Leben ohne finanzielle Sorgen möglichst früh zu stellen. Diese Broschüre soll Ihnen Informationen, Denkanstösse und Tipps geben, wie Sie Ihre Absicherung überprüfen und nach Bedarf verbessern können.

2 Inhalt 3 Vermögensrecht in der Partnerschaft 10 Mitarbeit im Unternehmen 11 Familienfinanzen im Griff 14 Altersvorsorge in jungen Jahren beginnen 16 Erbrecht für den Ernstfall vorsorgen 18 Anlegen ist Frauensache 20 Versicherungen als Vorsorge 22 Wenn alle Stricke reissen 24 Fragen aus der Praxis 25 Die wichtigsten Finanztipps auf einen Blick 26 Test 27 Adressen, Publikationen und Websites 2 infra Frau & Finanzen

3 Vermögensrecht in der Partnerschaft Am Anfang einer grossen Liebe scheuen viele Paare das Thema Finanzen. Romantik, Liebe, Geborgenheit und Fürsorge das alles erwarten wir von einer Partnerschaft und auf Wolke sieben ist vorerst kein Platz für Haushaltsbudget, Konkubinatsvertrag und Co. Doch wenn aus zarten Banden eine fixe Verbindung wird, lässt sich das Thema Geld auf die Dauer nicht ausklammern. Sich mit Finanzfragen bewusst auseinanderzusetzen, ist ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Reife. Finanzaspekte in der Partnerschaft finden selbstverständlich auch im Recht ihren Niederschlag. Wir skizzieren die wichtigsten Punkte. Ehe und Finanzen Die Ehe ist nicht nur eine moralisch-gesellschaftliche Institution, sie ist auch eine kleine Wirtschaftseinheit, für die rechtliche Regeln gelten. Das Eherecht verpflichtet das Paar zu einträglichem Zu sam m enwirken. Ausserdem haben Mann und Frau laut Eherecht untereinander eine Auskunftspflicht. In Liechtenstein gilt das sogenannte Partnerschaftsprinzip. Diese Regeln wirken sich auch auf die finanziellen Belange in der Ehe aus. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den ehelichen Güterstand mit Ehepakten zu regeln. Wenn Ehepakte (Eheverträge) abgeschlossen werden sollen, ist es sehr wichtig, sich vorab von einer unabhängigen Fachperson beraten zu lassen: Was soll wie geregelt werden? Welche Konsequenzen hat der Ehepakt im Falle der Scheidung oder beim Tod des Ehepartners? Ehegüterrecht wem gehört was? In Liechtenstein gilt in der aufrechten Ehe wenn nichts anderes vereinbart wurde der gesetzliche Stand der Gütertrennung. Das heisst, bei einer Heirat bleiben die bisherigen Vermögensverhältnisse aufrecht. Was gilt als Vermögenszuwachs? Das während der Ehe erworbene Vermögen wird als Vermögenszuwachs bewertet. Das ist für den Fall der Scheidung wichtig. Alles, was während der Ehe bis zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gespart oder mit dem gemeinsam erworbenen Vermögen gekauft, gebaut oder investiert usw. wurde, gilt als gemeinsam erzielter Vermögenszuwachs. Dazu zählen auch die Erträgnisse eines Unternehmens (nicht jedoch das infra Frau & Finanzen 3

4 Vermögensrecht in der Partnerschaft Unternehmen selbst siehe nächster Absatz), sofern diese zum Vermögenszuwachs gehörend bestimmt wurden oder für Anschaffungen verwendet wurden, die dem Gebrauch beider Ehegatten dienten. Unabhängig davon, ob das Haus, das Bankkonto, der Versicherungsvertrag auf den Na men des Ehemannes oder der Ehefrau lauten; der Vermögenszuwachs ist im Falle der Scheidung hälftig aufzuteilen (siehe Abschnitt «Scheidung» auf Seite 6). Nicht zum Vermögenszuwachs gehören: was in die Ehe eingebracht wurde oder was Mann und Frau während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen haben. persönliche Gebrauchsgegenstände Unternehmen (dieses soll in der Verfügungsgewalt des/der EhegattIn bleiben, der/die es bisher besass oder leitete) Schmerzensgeldansprüche oder höchstpersönliche Ansprüche Lebenspraxis: partnerschaftlich aushandeln Beispiel Kurt arbeitet als Programmierer. Er verdient den Lebensunterhalt für die Familie. Susi betreut die zwei Kinder im Alter von sieben und zehn Jahren. Ihre Familienarbeit ist nach dem Partnerschaftsprinzip des Eherechtes gleichwertig anzusehen wie der ausserhäusliche Verdienst ihres Mannes. Das bedeutet, beide legen gemeinsam fest, wie das Familieneinkommen verwendet wird. Kurt kann also nach dem geltenden Eherecht nicht einseitig bestimmen, wie das Familieneinkommen ausgegeben wird. Wenn nun Susi eine Erwerbsarbeit aufnimmt, ist ebenfalls gemeinsam festzulegen, wie beide Einkünfte verwendet werden. Auf faire Beteiligung am Familienvermögen achten Sorgen Sie von Anfang an für eine faire Beteiligung am Familienvermögen: Bei Wohneigentum sind nach Möglichkeit beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch einzutragen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Eintragung eines lebenslangen Wohn- bzw. Nutzungsrechts zu prüfen. Beide sind Kontoinhaber (Achtung: Das Zeichnungsrecht reicht nicht aus, es bedeutet nicht, dass Sie Kontomitinhaberin sind!) Mann und Frau sind Vertragspartner der VermieterIn, der Versicherung, bei grösseren Investitionen etc. Haften Sie nicht für Schulden, die nicht beiden oder der Familie dienen und über die nicht gemeinsam entschieden wurde, d.h. unterschreiben Sie keine diesbezüglichen Dokumente. Achtung Vielfach ist beim Erwerb von Wohneigentum nur die Person eingetragen, die das Grundstück geerbt/eingebracht hat oder die zum Haupterwerb beiträgt. Auch wenn Sie als Familienfrau nicht erwerbstätig sind, leisten Sie durch ihre Familienarbeit einen vollwertigen Beitrag zum Unterhalt der Familie. Deswegen ist es nur gerecht, wenn Sie gleichberechtigt als Miteigentümerin von Wohneigentum eingetragen sind. Achten Sie darauf, dass dies von Anfang an so geregelt ist. Spätere anteilsmässige Übertragungen sind selbstverständlich möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden (siehe «Fragen aus der Praxis» auf Seite 24). Geld und Liebe ist eine Mischung explosiver als Dynamit. 4 infra Frau & Finanzen

5 Vermögensrecht in der Partnerschaft Überblick verschaffen Wer in Finanzfragen mitentscheiden will, muss informiert sein: Sichern Sie sich den Zugriff zu allen relevanten Unterlagen (Kontoabschlüsse, Auszüge von Versicherungen etc.). Fertigen Sie davon mindestens einmal jährlich, wenn möglich mehrmals pro Jahr, Kopien an, die Sie ablegen. Kontrollieren Sie den Vermögensstand mindestens einmal jährlich genau. Sie haften mit Ihrem Ehepartner solidarisch für die Angaben in der Steuerklärung. Studieren Sie daher die Steuererklärung genau und fertigen Sie eine Kopie davon an. Sollte das nicht möglich sein, können Sie ohne Angabe von Gründen eine Kopie der letzten gültigen Steuererklärung bei der Gemeindesteuerkasse anfordern. Auskunftspflicht Es ist keineswegs Goodwill, ob die Partner sich gegenseitig über die Finanzen informieren. Das Eherecht verpflichtet die Eheleute, einander über die Höhe des Einkommens, der Schulden, der geplanten Ausgaben usw. zu informieren. Die Auskunftspflicht lässt sich sogar bei Gericht durchsetzen. Verweigert ein Partner die Auskunft, kann das Gericht angerufen werden. Wer haftet für Schulden? Im Normalfall wenn keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde haftet jeder Partner für sich für seine/ihre eigenen Schulden. Kauft z. B. der Mann ein kostspieliges Auto und die Frau eine aufwändige Computeranlage, haftet in beiden Fällen jeder für sich. Die Gläubigerseite kann Forderungen nur an die Person stellen, mit der ein Kaufvertrag besteht und nicht an den/die EhepartnerIn. Ausnahme laufende Bedürfnisse: Anders sieht es bei der Haftung für Ausgaben für die laufenden Bedürfnisse der Familie aus. Gibt beispielsweise die Frau die Reparatur der Waschmaschine in Auftrag, kann die Firma mit ihrer gesamten Forderung auch an den Mann gelangen falls die Frau die Reparaturschulden nicht bezahlt. Zu den laufenden Bedürfnissen zählen Ausgaben für den täglichen Bedarf einer Familie. Die Eheleute haften also nur in Ausnahmefällen für die Ausgaben des jeweils anderen. Vorsicht: Bürgschaft und Co! Anders sieht es mit der Haftung aus, wenn Bürgschaften, Darlehens- und Leasingverträge mitunterschrieben werden. Mit einer Bürgschaft verpflichten Sie sich, für die gesamte Schuld aufzukommen, falls der/die PartnerIn der Zahlungspflicht nicht nachkommt. Bei Unterfertigung von Darlehens- und Leasingverträgen durch beide Ehegatten kann sowohl der Ehegatte als auch die Ehegattin oder beide gemeinsam belangt werden. Die Verpflichtungen bleiben auch bestehen, wenn die Ehe nicht mehr aufrecht ist. Es ist kein Liebesbeweis, sich auf so riskante Rechtsgeschäfte einzulassen. Achtung Überlegen Sie sich genau, ob Sie Bürgschaften, Darlehensverträge mitunterschreiben. Lassen Sie sich vor der Unterschrift von einer unabhängigen Fachperson über die allfälligen Konsequenzen informieren. Sonderfall Ehewohnung Für die Ehewohnung gelten besondere Schutzvorschriften. Das bedeutet, ein Partner kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen eine Mietwohnung kündigen, das Ehewohnhaus verkaufen usw. Um Unklarheiten vorzubeugen, unterzeichnen Sie Mietverträge gemeinsam. Das bedeutet allerdings, dass auch beide haften, und dass Sie bei der Kündigung der Wohnung gemeinsam vorgehen müssen. infra Frau & Finanzen 5

6 Vermögensrecht in der Partnerschaft Scheidung wie steht es um die Finanzen? Für den Fall der Scheidung sieht das Eherecht besondere Regeln vor. Die Aufteilung des Vermögens muss als eine der Nebenfolgen der Scheidung oder gerichtlichen Trennung in der Scheidungskonvention (oder Trennungskonvention) geregelt werden. Aufgeteilt wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs, das sind Einkommens- und Vermögensbestandteile wie: Wohneigentum Achtung: Die Ehewohnung und der Hausrat, auf deren Benützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, sind auch dann in die Aufteilung miteinzubeziehen, wenn sie zum Eigengut eines Ehegatten zählen. Erträgnisse aus Eigengut Soweit diese als zum Vermögenszuwachs gehörend bestimmt wurden oder für Anschaffungen verwendet wurden, die dem Gebrauch der Ehegatten dienen. Beispiel In dem zum Eigengut des Ehemannes zählenden Wohnblock sind einige Wohnungen vermietet. Die Mieteinnahmen werden auf ein Konto überwiesen. Aus den Mieterträgnissen kauft der Mann einen Wohnwagen für die Familienurlaube. Dieser Wohnwagen ist bei der Aufteilung zu berücksichtigen. Ersatzanschaffungen aus dem Eigengut Wenn diese als zum Vermögenszuwachs gehörend bestimmt wurden oder dem dauernden Gebrauch beider Ehegatten dienen. Beispiel Der Ehemann verkauft eine im Wohnblock gelegene Wohnung. Mit diesem Verkaufserlös kauft er sich ein Motorrad, welches nur er benützt, um seinem Hobby zu frönen und ein neues Familienauto, das der ganzen Familie dient. Das Motorrad fällt nicht in die Aufteilungsmasse. Das Auto ist jedoch bei der Aufteilung im Falle einer Scheidung oder gerichtlichen Trennung zu berücksichtigen. Sparguthaben, Aktiendepots, Lebensversicherungen Wenn diese während der Ehe angelegt oder abgeschlossen wurden. Schulden Wenn beide Ehepartner haften, wird in der Scheidungsvereinbarung oder im Urteil bestimmt, wer die Schuld zurückzahlen muss. Dieser wird vom Gericht gegenüber der GläubigerIn zur HauptschuldnerIn, der/die andere 6 infra Frau & Finanzen

7 Vermögensrecht in der Partnerschaft Liechtensteinische Lohn statistik 2008: Frauen verdienen 20 Prozent weniger als Männer zum Ausfallsbürgen erklärt. Auf den Ausfallsbürgen kann nur gegriffen werden, wenn bei dem/der HauptschuldnerIn eine Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben ist. Pensionskassenansprüche Sämtliche Pensionskassenguthaben, die während der aufrechten Ehe bis zur Auflösung der häuslichen Gemeinschaft erworben wurden, sind hälftig aufzuteilen. Dies gilt, wenn beide noch nicht in Pension sind. Ansonsten sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Durch das Splitting in der AHV erhalten beide Eheleute für die Dauer der Ehe genau die gleichen AHV-Gutschriften. (Dieses Splitting erfolgt automatisch von Amtes wegen und wird daher in der Scheidungs- bzw. Trennungskonvention nicht erwähnt.) Folgende Finanzfragen stellen sich bei einer Scheidung Wie hoch ist der Anspruch auf Kindsunterhalt? Besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt und wenn ja, wie hoch ist dieser? Wie sieht die Wohnsituation aus? Wie sieht die Vermögensaufteilung aus? Armutsrisiko Scheidung Nach einer Scheidung müssen die meisten Familien den Gürtel enger schnallen. Nicht selten sinkt das verfügbare Geld unter das Existenzminimum. Es ist daher sehr wichtig, sich vor einer Trennung/Scheidung umfassend beraten zu lassen (infra-rechtsberatung, AnwältIn). Schätzen Sie die Konsequenzen einer Scheidung genau ab und bereiten Sie einen solchen Schritt sorgfältig vor. (Auf den Internetseiten und finden Sie sämtliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Familienförderung.) Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nach einer Trennung/Scheidung auf Sozialhilfe angewiesen sind, nehmen Sie frühzeitig mit dem Amt für Soziale Dienste und sofern Sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzen zusätzlich mit dem Ausländer- und Passamt Kontakt auf. Klären Sie vor einer Trennung die Rahmenbedingungen für die Sozialhilfe. Ausführliche Informationen über die Regeln im Falle der Scheidung gibt der infra-ratgeber «Scheidung» (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). Wie sieht die Einkommenssituation der nächsten Jahre aus? Wie sind Sie bei Erwerbsausfall und Todesfall versichert? Mit welchem Einkommen können Sie nach der Pensionierung rechnen? Wie können Sie Ihr Geld sicher und wertsichernd anlegen? infra Frau & Finanzen 7

8 Vermögensrecht in der Partnerschaft Konkubinat vorsorgen unerlässlich Immer mehr Paare jeden Alters leben ohne Trauschein zusammen. Solange beide erwerbstätig sind, kann nicht allzu viel passieren. Dennoch bestehen bei dieser Form des Zusammenlebens erhebliche Risiken. Während das Eherecht Regeln für das Scheitern der Ehe festlegt, stehen KonkubinatspartnerInnen in vielerlei Hinsicht schlecht da. Rund acht von zehn Frauen, die in Paarhaushalten mit Kindern unter 15 Jahren leben, tragen die Hauptverantwortung der Hausarbeit alleine. (Statistik Schweiz 2007) Beim Scheitern der Beziehung besteht kein Anspruch auf Beistand und Unterhalt für den/die PartnerIn. Im Todesfall gibt es kein gesetzliches Erbrecht, auch jahrzehntelanges Zusammenleben ändert daran nichts (siehe auch «Erbrecht» auf Seite 16). Auch das Wohnrecht im Eigenheim des Partners ist nicht gesichert, falls dem/der PartnerIn etwas zustösst. Es besteht kein Anspruch auf Witwenrente (Witwerrente) in der AHV. Zieht ein Paar zusammen, reduziert nicht selten die Frau ihre Erwerbstätigkeit, um die Hausarbeit zu besorgen. Dabei ergeben sich gravierende Nachteile: Die Frau verdient weniger und zahlt so auch geringere Beiträge in ihre Altersvorsorge ein. Was in jungen Jahren kaum Kopfzerbrechen verursacht, wirkt sich in späten Jahren ganz klar nachteilig aus. Spätestens wenn Kinder geboren werden und die Mutter die Erwerbstätigkeit wesentlich einschränkt oder aufgibt, ist es unerlässlich, selbst für eine Absicherung zu sorgen. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Leistungen in der 2. Säule. 8 infra Frau & Finanzen

9 Vermögensrecht in der Partnerschaft So sorgen Sie vor: Konkubinatsvertrag abschliessen Eine wichtige Möglichkeit sich gegenseitig abzusichern, ist ein Konkubinatsvertrag. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben, ist das bezüglich Ihrer Absicherung ein Muss. Aber auch sonst schützt der Vertrag vor bösen Überraschungen. Im Konkubinatsvertrag können Sie alle wichtigen Punkte des Zusammenlebens insbesondere die Finanzen und die Regeln für das Scheitern der Beziehung vereinbaren: Gemeinsamer Lebensunterhalt: Wer kommt in welcher Form dafür auf (finanzielle Beiträge, Haus- und Familienarbeit)? Was wird aus der gemeinsamen Haushaltskasse bestritten? Persönliche Ausgaben Inventar, von beiden unterzeichnet (siehe unten) Hausarbeit: Wer erledigt sie; falls eine Person mehr damit belastet wird, wie wird sie entschädigt? Mietvertrag: Wer unterzeichnet diesen beide oder nur eine/r? Wie ist das Mietverhältnis intern geregelt? Unterhaltsbeitrag für den/die nichterwerbstätige PartnerIn, falls die Beziehung scheitert. In der infra-broschüre «Konkubinat» finden Sie Muster eines Konkubinatsvertrages und Inventars. Wem gehört was? In einer Lebensgemeinschaft sollten Vermögen und Einkommen, abgesehen von einem Haushaltskonto, strikt getrennt bleiben. Frau und Mann verwalten und nutzen jeweils ihr/sein Einkommen und ihr/sein Vermögen selbst, verfügen darüber und haften auch alleine für die persönlichen Schulden. Wenn Sie gemeinsam Vermögenswerte (z. B. Wohnungseigentum) anschaffen wollen, lassen Sie sich unbedingt vorgängig beraten, wie die Eigentumsverhältnisse fair geregelt werden können. Auf jeden Fall ist es ratsam, in einem vollständigen Inventar festzuhalten, wem was gehört. Das Inventar ist laufend zu aktualisieren und von beiden zu unterzeichnen. Schulden: Wenn Sie innerhalb der Partnerschaft mit Geld aushelfen, vereinbaren Sie die Rückzahlung schriftlich. Ansonsten müssen Sie im Konfliktfall beweisen, dass das Geld geliehen und nicht geschenkt wurde. Erbrecht Mit Testamenten können sich LebenspartnerInnen ebenfalls gegenseitig absichern (siehe «Erbrecht» auf Seite 16). Lebensversicherung Eine andere Möglichkeit der Absicherung ist der Abschluss einer Lebensversicherung. Weitere Informationen über das Zusammenleben ohne Trauschein finden Sie in der infra-broschüre «Konkubinat» (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). infra Frau & Finanzen 9

10 Mitarbeit im Unternehmen In zahlreichen Klein- und Gewerbebetrieben tragen die Partnerinnen mit ihrem Einsatz wesentlich zum Fortbestand der Firma bei. Häufig ist die Frau die gute Seele und springt ein, wo es notwendig ist. Gemäss Umfragen haben Frauen jedoch meistens keinen Arbeitsvertrag und sind nur selten am Betrieb beteiligt, der Mann ist der Chef und Alleininhaber. Machen Sie regelmässig Büroarbeiten im Geschäft Ihres Mannes? Sorgen Sie dafür, dass Soll und Haben stimmen und springen Sie ein, wenn es brennt? Falls ja, regeln Sie Ihre Mitarbeit in einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag hat folgende Vorteile: Der Arbeitsbereich und die Höhe der Entschädigung sind definiert. Es werden Beiträge auf Ihr AHV-Konto einbezahlt. Sie haben je nach Einkommen die Möglichkeit, in die Pensionskasse der Firma einzutreten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für eine bestimmte Dauer gesetzlich vorgeschrieben. Arbeit und Einkommen fair teilen Vielfach scheuen sich mitarbeitende Frauen einen Lohn zu verlangen, weil sie finden, eine Lohnzahlung liege finanziell gar nicht drin. Wir empfehlen, nicht nur die Arbeit, sondern fairerweise auch den Lohn entsprechend Ihrem Arbeitspensum zu teilen. Unterm Strich kommen Sie als Paar wieder auf die gleiche Lohnsumme. Bei den Sozialabgaben ergibt sich zwar eine Erhöhung, als Gegenleistung erhalten Sie dafür eine bessere soziale Absicherung. Achtung Regeln Sie Ihre finanzielle Situation wie Arbeitsvertrag, Beteiligung am Unternehmen in guten Zeiten. Regelmässige Mitarbeit im Unternehmen führt erfahrungsgemäss beim Scheitern einer Beziehung zu bitteren Enttäuschungen. Falls eine Beteiligung am Unternehmen in Frage kommt, klären Sie vorab mögliche Haftungsfragen genau ab. Mit einer betrieblichen Unfallversicherung verbessern sich die entsprechenden Leistungen. Sie sind gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Sie haben einen Vorsorgeschutz bei Invalidität und Tod. 10 infra Frau & Finanzen

11 Familienfinanzen im Griff Wie komme ich mit dem Einkommen über die Runden? Warum geraten wir als Familie immer wieder ins Minus, obwohl das Einkommen eigentlich ausreichen müsste? Ich möchte gerne etwas auf die hohe Kante legen, wie gehe ich vor? Ein detaillierter Budgetplan ist der erste Schritt zur Beantwortung dieser Fragen. Haushaltsbudget erstellen Die eigenen finanziellen Verhältnisse zu kennen und die finanziellen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, sind das A und O der persönlichen Finanzplanung. Die Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbudget ist ein wichtiges Hilfsmittel dazu. Führen Sie über eine gewisse Zeit Buch über Ihre Ausgaben. So bekommen Sie Klarheit, wohin das Geld monatlich fliesst und wo Budgetfallen lauern. Budgetbeispiele nach Familiensituationen und Einkommen finden Sie auf der Website der Budgetberatung Schweiz. Dort finden Sie auch eine Vorlage mit der Sie Ihr Budget online erstellen und berechnen können. Für eine persönliche Beratung empfiehlt sich Marina Kieber, Caritas Liechtenstein (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). Sparen Wer nur das spart, was am Monatsende übrig bleibt, wird kaum erfolgreich Geld auf die hohe Kante bringen. Legen Sie aufgrund des Budgets regelmässig einen festen Betrag zurück und fixieren Sie ein Sparziel. Reserven anlegen Berücksichtigen Sie beim Haushaltsbudget auch Beträge für unvorhersehbare Ausgaben und Rückstellungen für grössere Investitionen. Bankkonten rutschen ins Minus, wenn hohe Rechnungen ins Haus flattern oder sich Anfang Jahr diverse Jahresrechnungen von Versicherun- Ausgaben Fixkosten Wohnung Strom/Gas Versicherungen Krankenkasse Verkehrskosten/Auto Variable Kosten Essen Sonstige Haushaltsausgaben Kleidung Taschengeld Kultur, Sport Freizeit Ferien Zahnarzt Brillen Rückstellungen für Unvorhergesehenes Sparen Einnahmen Lohn Renten Sonstige Einkünfte: Kinderzulagen Unterhaltsbeiträge Diverse Zulagen/Beihilfen etc. infra Frau & Finanzen 11

12 Familienfinanzen im Griff gen und Zeitungsabonnements häufen. Es fehlen Reserven, um die Zahlungen tätigen zu können. Während des Jahres wird monatlich alles ausgegeben, dabei müssten regelmässig Rückstellungen gemacht werden, beispielsweise für Ein Budget aufstellen heisst, dem Geld den Weg vorschreiben statt sich zu wundern, wohin es gegangen ist. einmal jährlich fällige Rechnungen Zahnarzt- und Brillenrechnungen Reparaturen Neuanschaffungen Als Faustregel gilt: Mindestens zwei bis drei Monatsgehälter sollen als Sicherheitspolster zurückgelegt werden. In wirtschaftlich schlechten Zeiten kommen viele Familien nur knapp über die Runden. Ein Haushaltsbudget hilft, Sparmöglichkeiten aufzudecken und Rückstellungen fix einzuplanen. Was Hänschen und Julchen nicht lernen, lernen Hans und Julia nimmer mehr. 80 Prozent der verschuldeten Erwachsenen haben ihre ersten Schulden vor dem 18. Altersjahr gemacht. Mit Pro Juventute Kinder Cash lernen Kinder und Jugendliche früh einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld und Konsum. Die Website bietet neben verschiedenen Hinweisen zum Umgang mit Geld und Spartipps auch ein Lehrmittel zu den Themen Wertevermittlung und Geld in Kindergarten und Unterstufe an ( Für Kinder und Jugendliche von neun bis zwölf Jahren steht das Finanzkompetenz-Lehrangebot Pro Juventute Kinder Cash zur Verfügung (www. kinder-cash.ch). Die Budgetberatung Schweiz weist auf ihrer Website ebenfalls darauf hin, wie Kinder und Jugendliche einen sinnvollen Umgang mit Geld lernen können. Sie erhalten viele Tipps, wofür das Taschengeld verwendet werden sollte, wie der Lehrlingslohn eingeteilt werden kann, wie Fragen bei Studierenden und bei Kostgeldabgaben geklärt werden können. In jungen Jahren den Umgang mit Geld lernen. Zündstoff Geld so entschärfen Sie ihn In vielen Partnerschaften gibt es Streit ums Thema Geld. Was sie kauft, findet er unnütz oder sie spart eisern, während ihm das Geld locker sitzt. Unterschiedliches Finanzgebaren ist Zündstoff für jede Beziehung. Diese Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden: Erstellen Sie gemeinsam ein Haushaltsbudget. Beschliessen Sie grössere Ausgaben immer gemeinsam. Machen Sie zu Jahresbeginn gemeinsam einen Finanzplan mit den grösseren Ausgaben (Zahnarzt, Ferien, Investitionen). Legen Sie zusammen fest, wie hoch der Posten für persönliche Ausgaben sein kann. Für Mann und Frau soll dieser Posten gleich hoch sein, weder Frau noch Mann sind BittstellerIn. Jeder entscheidet für sich allein wofür sie/er das persönliche Taschengeld ausgibt und ist auch keine Rechenschaft schuldig. Legen Sie mit den Kindern Spielregeln für das Taschengeld fest: Wie hoch ist der Betrag was muss der Nachwuchs damit selbst abdecken? 12 infra Frau & Finanzen

13 Familienfinanzen im Griff Wie kann ich Überschuldung vermeiden? Was heisst Überschuldung? Einkommen und Vermögen stehen in einem auffallenden Missverhältnis zu den bestehenden Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten. Daraus entstehen Zahlungsprobleme gegenüber Gläubigern, es fällt zunehmend schwerer, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Übergang von der Verschuldung zur Überschuldung ist oftmals fliessend und wird in vielen Fällen von den Betroffenen nicht oder zu spät wahrgenommen, manchmal aber auch einfach ignoriert. Belastungen, die die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, sollten konsequent vermieden werden (z. B. Abschluss von Kredit- und/oder Leasingverträgen, Nutzung mehrerer Handys oder Kreditkarten). «Neue Schulden zu machen ist nicht die feine Art, die alten Schulden auszugleichen.» George Washington Dirk Flaig, Schuldenberater beim Amt für Soziale Dienste, zeigt auf, wie der Überschuldung durch Beachtung einiger «Faustregeln» entgegengewirkt werden kann bzw. diese erst gar nicht entsteht: Die Mitglieder eines Haushaltes sollten gemeinsam ein detailliertes Budget erstellen und sich so einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation verschaffen. Für grössere Anschaffungen, die Ausbildung der Kinder oder längere Reisen sind Rückstellungen zu machen. Das Haushaltsbudget sollte in regelmässigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden (z. B. bei Veränderung der Wohnsituation, Einkommenseinbussen wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, etc.). «Lockangeboten» in den Medien (Fernsehen, Zeitung, Internet, etc.) sollte man grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Es empfiehlt sich, die Angebote sorgfältig zu prüfen, zu vergleichen und Offerten bei mehreren Anbietern einzuholen (gerade bei grösseren Investitionen). Voreilige Entscheidungen sind möglichst zu vermeiden. Zögern Sie nicht, sich professionellen Rat oder Hilfe zu holen, sobald Sie erste Anzeichen einer finanziell angespannten Lage erkennen. Die Praxis zeigt, dass die Kontaktaufnahme mit dem Schuldenberater oft erst nach einem längeren Leidensweg erfolgt und der Druck nahezu unerträglich geworden ist. Die Grundsätze der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit, Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit und Ganzheitlichkeit sind feste Gesprächsbestandteile bei der Schulden- und Budgetberatungsstelle des Amtes für Soziale Dienste. infra Frau & Finanzen 13

14 Altersvorsorge in jungen Jahren beginnen Liechtenstein kennt ein Drei-Säulen-Modell in der Altersvorsorge. Die 1. Säule soll die Grundversorgung der Bevölkerung sichern. Sie kann aber den normalen Lebensstandard nicht decken. Deshalb ist die 2. Säule, die berufliche Vorsorge (BPV), ein wichtiger Bestandteil der Existenzsicherung im Alter. Die 3. Säule (privat abgeschlossene Versicherungen/privates Sparen) ergänzt die 1. und 2. Säule. Das Drei-Säulen-Modell Das Zusammenspiel der drei Säulen ergibt für Männer in der Regel eine gut funktionierende Absicherung für das Alter. Ein Grossteil der Frauen aber erreicht eine ausreichende Altersvorsorge meist nur über den Ehemann. Warum? Viele Frauen reduzieren wegen der Familienarbeit für Jahre die Erwerbstätigkeit oder geben sie ganz auf. Sie zahlen in dieser Zeit zwar durchgehend die Mindestbeiträge in die AHV ein, aber in die Pensionskasse zahlen sie gar keine oder nur verringerte Beiträge ein. Für nicht erwerbstätige Personen ist es auch nicht möglich, freiwillig Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Das Drei-Säulen-Modell ist im Vergleich zur Rentensituation anderer Länder zwar vorbildlich. Trotzdem berücksichtigt es die typischen Wendepunkte im Leben zahlreicher Frauen zu wenig. 1. Säule In der AHV erwerben Mann und Frau eigenständige Rentenansprüche. Jede in Liechtenstein wohnhafte Person ist ab dem 20. Altersjahr in der AHV versichert. Die nicht erwerbstätige Ehefrau ist mit einem jährlichen Mindestbeitrag in der AHV versichert. Erwerbstätige Personen sind ab dem 18. Altersjahr versicherungspflichtig. In der AHV gilt das Prinzip des Splittings (während der Ehe erzieltes Erwerbseinkommen wird zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt). 1. Säule Staatliche Vorsorge Altersvorsorge 2. Säule 3. Säule Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Berufliche Vorsorge Individuelle Ergänzung Selbstvorsorge AHV IV Obligatorische BPV/UVG Existenzsicherung Ergänzungsleistungen Überobligatorische Vorsorge 14 infra Frau & Finanzen

15 Altersvorsorge In jungen Jahren beginnen Das bedeutet, während der aufrechten Ehe erwerben Mann und Frau gleich hohe Rentenansprüche. Beim Eintritt ins Pensionsalter erhalten Mann und Frau eine eigenständige Rente, bei der auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden. Die nicht erwerbstätige Konkubinatspartnerin ist ebenso in der AHV versicherungspflichtig. Um Beitragslücken zu vermeiden, ist es wichtig, durch Beiträge in der AHV versichert zu sein. Wenn Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben (auch wenn Sie keine Steuern bezahlen müssen), sind Sie automatisch in der AHV erfasst. 2. Säule Die Versicherung in einer Pensionskasse ist an die Erwerbstätigkeit gekoppelt. Dabei muss das Einkommen über einer bestimmten Grenze liegen. Im Gegensatz zur AHV werden Rentenansprüche aus der Pensionskasse nicht generell gesplittet. (Ein Splitting der 2. Säule ist nur im Falle der Scheidung vorgesehen.) Der Nachkauf von fehlenden Versicherungsjahren ist nur während einer bestimmten Frist möglich und je nach Lebensalter und Anzahl der fehlenden Jahre unerschwinglich. Achtung Frauen sind häufig nicht durchgehend erwerbstätig. Dadurch entstehen in der Altersvorsorge Lücken. Diese Lücken können durch private Vorsorge geschlossen werden. So können Sie vorsorgen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vorsorgesituation in der AHV und Ihr Pensionskassenguthaben. Am wirksamsten können Sie die Weichen in jungen Jahren stellen. Prüfen Sie den Pensionskassenauszug regelmässig. Identifizieren Sie Versicherungslücken und prüfen Sie Möglichkeiten, diese zu schliessen. Besonders Frauen, die lange Zeit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind oder nur ein geringes Erwerbspensum haben, sind auf eine gute private Vorsorge (3. Säule, Mitbeteiligung am Familienvermögen, Absicherung durch das Erbrecht) angewiesen. Wer über viele Jahre regelmässig kleine Beträge einzahlt, kann bei Pensionsantritt auf ein Polster zurückgreifen. 3. Säule Die private Vorsorge ist eine Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen. Wann immer es das Familienbudget zulässt, soll ein Teil des Familieneinkommens für die Altersvorsorge der Familienfrau reserviert werden. Die Frau trägt ja ihrerseits durch die Betreuungs- und Hausarbeit zum Familieneinkommen bei. Welche Art der Vorsorge gewählt wird, hängt stark von der Familiensituation ab. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. Das Sozialversicherungsrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die den Umfang dieser Broschüre sprengen. Weiterführende Informationen über Rentenansprüche, Splitting, Witwenrente usw. finden Sie auf der Website der AHV und in der infra-broschüre «Altersvorsorge was Frauen wissen müssen». Die AHV bietet auch an, sich die Rentenansprüche provisorisch ausrechnen zu lassen (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). infra Frau & Finanzen 15

16 Erbrecht für den Ernstfall vorsorgen Das Erbrecht ist ein wichtiger Teil der finanziellen Lebensplanung. Es regelt, was mit dem Vermögen (Erbgut) einer verstorbenen Person geschehen soll. Wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Erbrecht in der Ehe Das Erbrecht kann sich in Liechtenstein für Frauen sehr nachteilig auswirken und zwar dann, wenn der Nachlass nicht geregelt ist. In diesem Falle tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass die Kinder zwei Drittel und die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann nur einen Drittel des Nachlasses erben. Nachdem sich in der Praxis ein Grossteil der Vermögenswerte nach wie vor in den Händen der Männer befindet, steht die überlebende Ehefrau in so einem Fall schlecht da. Sind die Kinder noch unmündig, tritt das Pflegschaftsgericht auf den Plan, und der überlebenden Ehefrau sind bei der Verwaltung des Familienvermögens weitgehend die Hände gebunden. Was erhält der/die überlebende EhepartnerIn? Gesetzlicher Pflicht- Erbteil teil Ehepaar ohne Kinder: überlebende EhegattIn 2/3 1/3 Eltern des/der Verstorbenen 1/3 1/6 Ehepaar mit Kindern: überlebende EhegattIn 1/3 1/6 Kinder 2/3 1/3 16 infra Frau & Finanzen

17 Erbrecht für den Ernstfall vorsorgen Frühzeitig vorsorgen! Deswegen ist es wichtig, mit letztwilligen Verfügungen (z. B. Testamenten, Erbverträgen) für faire Regelungen zu sorgen und die Ehefrau bzw. den Ehemann zu begünstigen. Das bedeutet, die Ehepartner setzen sich gegenseitig mittels Testament oder Erbvertrag zum/r AlleinerbIn ein. Damit erhält beispielsweise die überlebende Ehefrau gegenüber den Kindern zwei Drittel des Erbgutes. Den Kindern steht ein Pflichtteil zu (insgesamt ein Drittel). Frauen, die ein Leben lang ihren Beitrag zum Aufbau des Familienvermögens geleistet haben, sollen für den Ernstfall abgesichert und testamentarisch oder mittels Erbvertrag begünstigt werden. Frisch verheirateten Ehefrauen ist anzuraten, von Anfang an darauf zu achten, hälftig als Miteigentümerin von Grundbesitz (Grundbuch) oder Mitinhaberin von Sparkonten eingetragen zu sein. Achtung Durch eine gerichtliche Trennung oder Scheidung erlischt auch das Erbrecht. Vor der Scheidung oder gerichtlichen Trennung errichtete Testamente sind jedoch nach wie vor gültig! Soll das Erbe nach einer Scheidung oder gerichtlichen Trennung neu geregelt werden, ist ein neues Testament zu errichten und das bestehende zu widerrufen. Kein Erbrecht im Konkubinat Das Liechtensteinische Erbrecht sieht für das Konkubinat kein gesetzliches Erbrecht vor. Wenn der /die LebenspartnerIn erben soll, muss ein Testament errichtet werden. Dabei sind die Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben, z. B. der Kinder, zu berücksichtigen. Was erhält der/die überlebende KonkubinatspartnerIn? Gesetzlicher Pflicht- Erbteil teil Lebensgemeinschaft: überlebende PartnerIn 0 0 Kinder des/der Verstorbenen 1/1 1/2 Ohne Kinder erben die Eltern 1/1 1/3 Sämtliche Vermögenswerte, insbesondere auch der Hausrat, können im Erbfall zu Streitigkeiten mit den gesetzlichen Erben führen. Deswegen ist die sorgfältige Führung des Inventars wichtig. So wird kleinlichem Streit, wer beispielsweise den Fernseher oder Möbel bekommt, vorgebeugt. Machen Sie letztwillige Begünstigungen vom Bestehen der Lebensgemeinschaft abhängig, dann braucht das Testament bei einer Trennung nicht geändert zu werden. Im Erbrecht gelten strenge Formvorschriften. Je nach Familienkonstellation z. B. bei Patchworkfamilien, ist es wichtig, letztwillige Verfügungen zielgerichtet zu verfassen. Lassen Sie sich von einer Fachperson im Detail auf Ihre persönliche Situation bezogen beraten und lassen Sie selbst verfasste Testamente überprüfen (infra-rechtsberatung, Landgericht, AnwältIn). Achtung Als ErblasserIn (FL-BürgerIn oder Ausländer- In) mit letztem Wohnsitz in Liechtenstein können Sie wählen, ob das nationale Erbrecht Ihres Heimatstaates oder liechtensteinisches Erbrecht zur Anwendung kommen soll. Wenn Sie keine Rechtswahl getroffen haben, kommt liechtensteinisches Erbrecht zur Anwendung. Ausführliche Informationen finden Sie in der elektronischen Broschüre «Erben und vererben» (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). infra Frau & Finanzen 17

18 Anlegen ist Frauensache Erfreulicherweise verfügen immer mehr Frauen neben Vermögen auch über ihr eigenes Einkommen. Nach wie vor neigen sie aber dazu, Entscheidungen in Finanzangelegenheiten anderen zu überlassen. Unterschiedliche Voraussetzungen Eine weit verbreitete Meinung lautet noch immer, «Frauen sind weniger risikofreudig und interessieren sich nicht für Geldanlagen!» Aktuelle Untersuchungen kommen jedoch zu einem anderen Schluss. Hätten Frauen und Männer die gleichen Rahmenbedingungen in Sachen Einkommen und Vermögen, würden sie sich in der Geldanlage nicht wesentlich unterscheiden. Doch noch sind die Voraussetzungen keineswegs identisch. Frauen verfügen über rund ein Drittel weniger finanzielle Ressourcen als Männer. Zum einen arbeiten Frauen häufiger als Teilzeitangestellte, zum anderen verdienen sie selbst bei gleicher Arbeit oftmals weniger. Die Folge ist, dass viele Frauen eine ungenügende Altersvorsorge haben und sich dessen oft nicht bewusst sind. Es ist also im Interesse jeder Frau, sich mit ihrer Finanzplanung auseinanderzusetzen. zentrale Bedeutung zu. Eine auf die persönlichen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtete Anlagestrategie ist die Grundlage für Ihr Portfolio. Erfolg hat, wer eine langfristige Anlagestrategie verfolgt und diese systematisch und konsequent umsetzt. Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich die Vorund Nachteile respektive die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlagemöglichkeiten in einer Kundenberatung erklären. Die Anlagen können gut für jeden Anlagetyp klassifiziert werden, denn sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Rendite, die sie erbringen, und dem Risiko, das sie bergen. Generell gilt, mit einer höheren Renditeerwartung geht immer ein höheres Risiko einher und umgekehrt. Um die richtige Strategie festlegen zu können, müssen zuerst einige wichtige Fragen geklärt werden: Möchten Sie beispielsweise in naher Zukunft ein konkretes Ziel erreichen? Steht eine wesentliche Veränderung in Ihrem privaten Umfeld an? Was ist Ihnen wichtiger, Kapitalgewinn oder Werterhaltung Ihres Vermögens? Wie viel Risiko sind Sie bereit einzugehen? Wie viele Jahre beträgt Ihr Anlagehorizont? Diese und noch viele weitere Fragen werden bei einem Beratungsgespräch ausführlich geklärt. Eine gute BeraterIn orientiert sich dabei an Ihrem Risikoprofil und Ihren persönlichen Bedürfnissen. Trauen Sie sich, bei Unklarheiten Fragen zu stellen. Folgende Themen sollten bei einem ganzheitlichen Beratungsgespräch angesprochen werden: Julia Fehr, Kundenberaterin Private Banking Liechtenstein, Liechtensteinische Landesbank, gibt im folgenden Beitrag Einblick in die wichtigsten Anlageregeln: Die richtige Anlagestrategie Die Wahl der persönlichen Anlagestrategie ist zu mehr als 80 Prozent verantwortlich für den langfristigen Anlageerfolg. Ihr kommt daher eine Aktuelles Vermögen/Einkommen Relevant sind sämtliche Vermögenswerte, welche in Form von Liquidität, Wertschriften, handelbaren Edelmetallen aber auch in Form von Immobilien vorhanden sind. Wie hoch ist Ihr momentanes Einkommen und mit wie viel Einkommen kann in den nächsten Jahren gerechnet werden? Wie viel Liquidität möchten Sie jederzeit zur Verfügung haben? Wie hoch ist Ihre Sparquote? 18 infra Frau & Finanzen

19 Anlegen ist Frauensache Risikotoleranz Hier gilt zwischen der Risikofähigkeit und der Risikobereitschaft zu unterscheiden. Die Risikofähigkeit wird aufgrund von objektiven Kriterien wie dem Alter, Einkommen und Vermögen ermittelt. Im Gegensatz dazu richtet sich die Risikobereitschaft nach subjektiven Kriterien wie beispielsweise der Anlegerpersönlichkeit, Schwankungstoleranz oder Erfahrung. Rendite und Risiko unserer klassischen Anlagestrategien Erwartete Rendite Wachstum Ausgewogen Rendite Festverzinslich Aktien Gib einem Mann Geld, und er wird übermütig. Gib einer Frau Geld, und sie wird reich. Persisches Sprichwort Berufliche und private Ziele Wie sehen Sie Ihre berufliche Entwicklung? Haben Sie bereits Ziele im Kopf, welche in Zukunft Auswirkungen auf Ihr Vermögen haben werden? Wichtig ist, sich vor Augen zu halten, was Sie mit Ihren Anlagen erreichen wollen. Arbeiten Sie auf ein längerfristiges Ziel hin oder benötigen Sie den Grossteil Ihres Vermögens bereits in naher Zukunft? Zeithorizont Beim Zeithorizont stellt sich die Frage, wann Sie wieder über Ihre Mittel verfügen möchten. Generell gilt, je langfristiger der Anlagehorizont, desto höher kann der mögliche Aktienanteil im Portfolio sein. Weiters sollten grössere Zu- und Abflüsse unbedingt mitberücksichtigt werden. Veranlagung Liqidität Obligationen Aktien Risiko > Es genügt selbstverständlich nicht, nur die Anlagestrategie festzulegen, sie muss auch dementsprechend umgesetzt werden. Es gibt Situationen, in denen sich «frau» dazu nicht durchringen kann oder will. Dies ist meist darauf zurückzuführen, dass notwendige Voraussetzungen wie Interesse, Motivation, Know-how und Zeit nicht vorhanden sind. Die Liechtensteinische Landesbank bietet in dieser Hinsicht ein sogenanntes Vermögensverwaltungsmandat an. Damit übertragen Sie die Bewirtschaftung Ihres Vermögens an die Bank. Die Anlageentscheide werden im Rahmen der mit Ihnen festgelegten Strategie durch ausgewiesene Fachleute getroffen, die auch die Verantwortung für die sorgfältige Verwaltung des investierten Kapitals tragen. Sie geniessen gleichzeitig viele Vorteile, wie die permanente Portfolioüberwachung, Zeitersparnis, die systematische Durchführung der Bonitäts- und Risikokontrolle sowie die aktive Anpassung Ihres Portfolios an die jeweils aktuellen Marktentwicklungen. Die Grundlage dieses Mandats, für welches ein Honorar verrechnet wird, bildet ein schriftlicher Vertrag zwischen der Kundin und der Bank. Finanzplan weist den Weg Je nach Lebenssituation unterscheiden sich die persönlichen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse. Dadurch ergeben sich in den Bereichen Vorsorge, Anlage, Steuern sowie Nachlass andere Fragestellungen. Was soll «frau» also unternehmen, wenn sie nicht nur ihr Vermögen veranlagen, sondern eine umfassende Beurteilung ihrer gesamten Vermögenssituation vornehmen möchte? Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Finanzplanung. Damit erkennen Sie, wo Deckungs lücken bestehen und wie Sie Ihre Vermögenslage nachhaltig optimieren können. Die Liechtensteinische Landesbank bietet seit vielen Jahren umfassende Lösungen im Bereich der Finanz-, Vorsorge- und Nachlassplanung an. Mein Tipp Verlieren Sie die Berührungsängste! Legen Sie die Entscheidungen über Ihr Vermögen nicht mehr komplett in die Hände von Anderen. Übernehmen Sie Verantwortung und wenden Sie sich an die Person Ihres Vertrauens bei Ihrem ausgewählten Finanzinstitut. infra Frau & Finanzen 19

20 Versicherungen als Vorsorge Neben dem dichten Netz der staatlichen Vorsorge bietet die private Versicherungsbranche eine enorm breite Palette an Produkten an. Hinter Versicherungen steht der Gedanke der Absicherung für die Wechselfälle des Lebens. Heute sind Versicherungsprodukte jedoch häufig auch komplexe Finanzgebilde. Im Dschungel der unzähligen Angebote ist der Durchblick keineswegs einfach. Dichtes staatliches Netz Liechtenstein kennt ein dichtes Netz staatlicher Absicherungen: Krankenversicherung Unfallversicherung Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Betriebliche Personalvorsorge (BPV) Arbeitslosenversicherung Weiters richtet der Staat Familienleistungen aus (Geburtszulagen, Mutterschaftszulagen, Kinderzulagen und Alleinerziehendenzulagen). Für wirt schaftlich bedürftige RenterInnen gibt es ausserdem staatliche Ergänzungsleistungen, bei Bedarf werden eine Hilflosenentschädigung für hilfs- und pflegebedürftige Personen und eine staatliche Blindenbeihilfe ausgerichtet. (Siehe auch «Altersvorsorge» auf Seite 14.) Versicherung als Vorsorge-Instrument Auf dem privaten Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von Produkten mit unterschiedlicher Ausrichtung und Zielsetzung. Bei Lebensversicherungen steht entweder der Versicherungsschutz für die Ereignisse Tod und Invalidität oder die Altersvorsorge im Vordergrund. Bei reinen Risikoversicherungen werden verschiedene Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit durch Invalidität versichert. Versicherbare jährliche Rentenzahlungen bei Erwerbsunfähigkeit schützen vor Einkommensverlust. Die Todesfallrisikoversicherung zahlt in der Regel eine vorbestimmte Todesfallsumme an die eingesetzten Begünstigten. So lassen sich die Folgen eines Unglücks wenigstens finanziell abfedern. Daneben gibt es Kapitalversicherungen. Dabei wird während einer vereinbarten Ansparzeit jährlich ein bestimmter Betrag (Prämie) einbezahlt. Am Ende der Laufzeit erhält die versicherte Person eine vertraglich garantierte Versicherungssumme (plus Überschüsse). Das heisst, das Kapital wird nur fällig, wenn die versicherte Person den Ablauftermin erlebt. In neuester Zeit werden oftmals sogenannte anteilsgebundene oder Fondversicherungen angeboten mit Aussicht auf höhere langfristige Renditen. Vorsicht ist hier geboten, weil das Sparziel meist nicht garantiert wird. Fragen sie nach einer Mindestgarantie! Die meisten dieser Sparversicherungen lassen sich mit Risikoversicherungen kombinieren. Nicht immer ist das sinnvoll, auch wenn es im ersten Augenblick günstiger erscheint. 20 infra Frau & Finanzen

21 Versicherungen als Vorsorge Was es zu beachten gilt Klären Sie vorab genau Ihren Versicherungsbedarf ab. Dieser ist abhängig von Ihrer Lebenssituation (z. B. alleinstehend oder unterstützungspflichtig für minderjährige Kinder), Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihren weiteren Prioritäten. Beziehen Sie dabei Ihre gesamte finanzielle Situation mit ein. Weltweit leisten Frauen 65 Prozent der Arbeitsstunden, erhalten aber nur 10 Prozent des Welteinkommens und verfügen über weniger als 1 Prozent des Weltvermögens. (Weltstatistik der Frauen 2004) Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung genau über die Vor- und Nachteile eines Produktes. Klären Sie sorgfältig ab, welcher Versicherungsschutz für Ihre Lebenssituation Sinn macht. Lassen Sie sich ein Beratungsprotokoll geben. Vergleichen Sie Angebote genau, beachten Sie dabei das Kleingedruckte. Bei langen Laufzeiten überlegen Sie, ob Sie die Prämien wirklich längerfristig aufbringen können. Neben den Personenversicherungen gibt es zahlreiche weitere Versicherungen wie Privathaft pflicht-, Rechtsschutz-, Gebäudeversicherung, usw. Erkundigen Sie sich nach dem Rückkaufwert während der ganzen Laufzeit. So wissen Sie zum Voraus, wie viel Sie beim vorzeitigen Ausstieg aus einer Versicherung verlieren würden. Wenn Sie getrennt vorgehen (Risikoversicherung und Sparen separat), bleiben Sie flexibel. Prüfen Sie grundsätzlich das Sparen via Bank, dies erlaubt Ihnen Unterbrüche im Sparfluss ohne teure Konsequenzen. Familienfrauen ist zu empfehlen, ihre Versicherungsdeckung bei Erwerbsunfähigkeit und Tod genau unter die Lupe zu nehmen. infra Frau & Finanzen 21

22 Wenn alle Stricke reissen Geldsorgen und Existenznöte auch in Liechtenstein sind Menschen davon betroffen. Durch die Wechselfälle des Lebens (z. B. Scheidung, Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbständigkeit, Schulden, Krankheit, Alkoholismus des Partners) können selbst Personen aus guten Verhältnissen in Bedrängnis geraten. Im Rahmen dieser Broschüre soll auf die wichtigsten Hilfsangebote hingewiesen werden (siehe «Adressen, Publikationen und Websites» auf Seite 27). Sie kommen als Familie, Alleinerziehende, Paar oder Einzelperson finanziell nicht über die Runden? Das Amt für Soziale Dienste prüft mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. In Härtefällen können auch die Caritas oder die Stiftung «Liachtbleck» unbürokratisch helfen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Soziale Dienste oder der infra. Sie haben als Familie ein sehr knappes Budget: Welche Förderungen gibt es? Einen umfassenden Überblick über Familienförderungen (Familienzulagen, Leistungen rund um die Mutterschaft, Förderung der Kinderbetreuung, Mietbeihilfen usw.) finden Sie auf den Internetseiten oder www. asd.llv.li. Die Prämien für die Krankenkasse sind für Sie kaum mehr erschwinglich? Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können Sie eine Prämienverbilligung beantragen. Anträge erhalten Sie beim Amt für Gesundheit, bei den Gemeindeverwaltungen und Krankenkassen. Ihnen steht eine Scheidung oder Trennung bevor und Sie machen sich Sorgen um Ihre Existenz? Lassen Sie sich möglichst frühzeitig rechtlich beraten (infra-rechtsberatung, Landgericht, AnwältIn), um in Ruhe Ihre künftige Existenzsicherung zu klären. Wenn Sie annehmen, nach der Trennung auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, nehmen Sie umgehend mit dem Amt für Soziale Dienste Kontakt auf. Klären Sie vorab die Bedingungen für die Sozialhilfe ab. Die Unterhaltszahlungen bleiben aus, was können Sie unternehmen? Der Staat gewährt Kindern und Geschiedenen bzw. Getrennten Unterhaltsvorschüsse. Anspruch auf diese Vorschüsse haben Sie, wenn Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie in dieser Situation sind, lassen Sie sich beraten (Landgericht, infra). Die AHV-Rente reicht zum Leben nicht aus? Sie können Ergänzungsleistungen der AHV beantragen, die Formulare dazu sind bei der AHV oder den Gemeindeverwaltungen erhältlich. 22 infra Frau & Finanzen

23 Wenn alle Stricke reissen Ihnen wurde gekündigt und Sie befürchten arbeitslos zu werden. Nehmen Sie umgehend bereits während der Kündigungsfrist mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) Kontakt auf. Melden Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Amt für Volkswirtschaft/Arbeitslosenversicherung. Diese Stelle ist zuständig für die Ausrichtung der Arbeitslosenentschädigung. Melden Sie sich ausserdem innert 30 Tagen bei Ihrer Krankenkasse, damit Sie die Taggeldversicherung zu denselben Bedingungen weiterführen können. Sie sind arbeitslos und können mit den Taggeldern Ihr Existenzminimum nicht sichern oder Sie sind ausgesteuert? Wenden Sie sich an das Amt für Soziale Dienste, dort wird Ihr Anspruch auf Sozialhilfe abgeklärt. Sie beginnen eine Ausbildung, die Kosten verursacht und Ihre Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit einschränkt? Das Land Liechtenstein gewährt unter bestimmten Voraussetzungen für zahlreiche Ausbildungen (Erst- und Zweitausbildung) Stipendien. Die Antragsformulare sind bei der Stipendienstelle erhältlich. In Liechtenstein sind 80 Prozent der Teilzeit- Angestellten Frauen, während nur 4 Prozent der erwerbstätigen Männer Teilzeit arbeiten. Sie sind überschuldet und wissen nicht mehr weiter? Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern unternehmen Sie sofort etwas. Stopfen Sie auf keinen Fall alte Löcher mit neuen Schulden. Je früher Sie sich an eine Beratungsstelle wenden, desto leichter ist die Entschuldung. Wenden Sie sich an das Amt für Soziale Dienste/Schuldenberatung. infra Frau & Finanzen 23

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