1 Ein paar wichtige Worte vorab

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1 Gute Ideen leben von ihrer Verlässlichkeit. 1 Ein paar wichtige Worte vorab 1.1 So füllst Du die Formulare aus 1 In diesem Kapitel erfährst Du, was Du von dem Buch erwarten und 1 wie Du es am besten nutzen kannst. 2 Dieses Arbeitsbuch hilft Dir, beim Ausfüllen der Steuerformulare alle Möglichkeiten des Steuersparens aufzuspüren und den Rahmen der Gesetze trickreich auszuschöpfen. Außerdem kannst Du doppelt sparen: die Steuer und das Steuerberaterhonorar. Denn mit dem Konz bist Du von fremder Hilfe unabhängig. Aber erwarte nicht das Schema F von mir. Auch ist einiges ungewöhnlich dargestellt, aber nur mit dem Ziel, Dich zum Nachdenken anzuregen, wo für Dich steuerlich noch ein Spielraum besteht. 2 3 Mit diesem Buch will ich Deine steuerliche Phantasie anregen. Die steuerlichen Bestimmungen ändern sich fast täglich. Kaum ein Urteil ohne Gegenurteil. Selbst der BFH entscheidet mal so und mal so. Wo Dein Sachbearbeiter in Deiner Steuererklärung noch munter Posten gestrichen hat, macht die Einspruchstelle ein OK-Häkchen dran natürlich nur, wenn Du auch Einspruch einlegst und Dich nicht vorschnell ins Bockshorn jagen lässt. Das Wort»Steuerverkürzung«oder gar»-hinterziehung«sollte Dich nicht schrecken, solange Du fein säuberlich alles vorlegst. Denn das Finanzamt kann ja entscheiden, ob es die»steuerverkürzung«anerkennt oder nicht Benutzerhinweise So macht sich das Buch voll bezahlt Das Buch enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Steuerformulare ob per Hand oder am Bildschirm. Du gehst die Formulare Zeile für Zeile durch und liest im Konz nach, was dazu geschrieben steht. Antworten zu bestimmten Fragen findest Du am schnellsten über das Inhaltsverzeichnis oder das Stichwortregister. 35

2 fl Abschnitte, die mit fi gekennzeichnet sind, sind wichtig. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Abschnitte mit fifi. Hier versäumst Du oft, Chancen zur Steuerersparnis wahrzunehmen. Zur Orientierung: Ab E Rz 89 wird das jeweilige Formular oben auf der Seite genannt. Ab E Rz 96 steht die Nummer der Formularzeile im laufenden Text zwischen zwei Balken. Die nachfolgenden Tipps und Übersichten beziehen sich immer auf diese voranstehende Formularzeile. 5 Es geht auf herkömmliche Art und Weise mit dem Kugelschreiber 5 E Rz 13 oder elektronisch am Bildschirm. fi ElsterOnline die»bürgerfreundliche«steuererklärung 6 Der Fiskus preist uns die Online-Steuererklärung als»bürgerfreundlich«an, wo es ihm in Wirklichkeit nur darum geht, durch unsere Mithilfe die Steuern noch müheloser einsammeln zu können. Letztendlich sollte uns das egal sein, wenn auch wir Vorteile davon haben, als da wären: Der Fiskus verzichtet grundsätzlich auf Belege, soweit deren Vorlage 7 36 nicht unumgänglich ist. Vorzulegen sind weiterhin Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld,...), Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag, Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern, Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung), Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen, Nachweis der Behinderung, Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit, Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistung (Rechnung des Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts Kontoauszug über die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung), Nachweis der Kinderbetreuungskosten (Rechnung des Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts Kontoauszug über die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung) soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden: die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) sowie Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge.

3 Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der vom Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht eingereicht werden. Diese Unterlagen sind allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, ist eine sofortige Belegeinreichung zu empfehlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall. Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. 2. Du kannst sicher sein, dass Deine Daten zutreffend übernommen werden, Eingabefehler im Finanzamt gehören der Vergangenheit an. 3. Die Daten werden automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Gegebenenfalls ergeht ein Fehlerhinweis. 4. Mancher Bearbeiter schaut nicht mehr so genau hin. Er macht mit Deiner Steuererklärung einen schnellen Punkt für seine Statistik, wenn er Deine bereits auf Vollständigkeit geprüften Daten ruck, zuck übernimmt. Im Übrigen sind die Bearbeiter ohnehin angewiesen, die mit ElsterOnline abgegebenen Steuererklärungen zügig zu bearbeiten. 5. Du erfährst sofort, wie hoch die Steuererstattung/Nachzahlung sein wird. Im direkten Vergleich mit dem späteren Steuerbescheid hast Du die 100 %ige Kontrolle, ob alles glatt über die Bühne gegangen ist. 6. Das Programm Elster wird vom Fiskus kostenlos zur Verfügung gestellt, Du hast also keine Mehrausgaben. 7. Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr hast Du eine perfekte Vorlage. Du brauchst nur noch die Änderungen einzugeben. Diese handfesten Vorteile sprechen für sich, oder? Also, dann nichts wie ran an die Elster-Steuererklärung! 8 Die Abgabe der Erklärung mit dem Elster-Steuerprogramm besteht 1. in der Online-Datenübermittlung an das Finanzamt und 2. der postalischen Zustellung der von Dir ausgedruckten und unterschriebenen Erklärung nebst den notwendigen Belegen. So bekommst Du das Elster-Programm: Du gehst auf die Website klickst»elsterformular«im Menü am linken Seitenrand an, dann»downloads«und schließlich»elsterformular 2007/2008«. Das Installationsprogramm wird gestartet. Du gehst entsprechend den Anweisungen am Bildschirm vor. 37

4 Alternativ kannst Du Dir das Elster-Programm über eine CD auf Deinen Computer holen. Lass Dir von Deinem Finanzamt eine zuschicken, kostenlos versteht sich, oder hol Dir eine ab, wenn Du zufällig in der Nähe bist.»was haben die sich bloß dabei gedacht, ihr Programm nach der diebischen Elster zu benennen?«, sinnierst Du.»Wo doch Diebstahl und Steuer so dicht beieinanderliegen.«dabei hat sich keiner was gedacht. Elster ist schlicht die Abkürzung für»elektronische Steuererklärung«. Erscheint das amtliche Formular auf dem Bildschirm, nimmst Du Dir ggf. die Vorjahreserklärung dazu (Option»Datenübernahme aus dem Vorjahr«über Auswahl 05 in der Kopfzeile) und gehst es Zeile für Zeile durch. Mit der Auswahl»Eingabemodus F 5«statt»F 9«in der Kopfzeile wirst Du Schritt für Schritt systematisch durch die Formulare geführt und holst Dir so knappe, aber hilfreiche Erläuterungen. Lies parallel dazu hier nach, ob sich an der jeweiligen Stelle was deichseln lässt. Mit der Auswahl»Extras/Rechnersymbol«in der Kopfzeile wird die tarifliche Einkommensteuer berechnet. Im Fall einer Nachzahlung ist jetzt noch Zeit, an der Steuererklärung zu basteln. Zu Deiner Beruhigung: Bei jedem Rechengang prüft das Programm, ob die Angaben in der Steuererklärung vollständig und in sich schlüssig sind. Andernfalls bekommst Du einen Fehlerhinweis. Es wird also nur dann gerechnet, wenn die Erklärung zumindest formell in Ordnung ist. Wie werden die Formulare abgeschickt? Mit der Auswahl»Datenübermittlung«in der Kopfzeile bringst Du Deine Steuererklärung auf den Weg. Vor der Übertragung prüft das Programm blitzschnell, ob die Angaben vollständig und plausibel sind, und meldet Dir ggf. einen Fehler. Ist die Steuererklärung beim Finanzamt angekommen, wird sie automatisch bei Dir ausgedruckt, jedoch in»komprimierter«form, d. h., es werden nur die Teile des Formulars ausgedruckt, die von Dir ausgefüllt wurden. Dadurch sparst Du jede Menge Papier und Druckerfarbe. 9 Eigenhändig unterschreiben und ab zur Post Die komprimierte Steuererklärung musst Du nun noch unterschreiben. Dann heißt es: Steuererklärung nebst Anlagen (wie z. B. Anlage VL, Belege für Spenden, Steuerbescheinigungen) eintüten und auf dem Postweg ab ans Finanzamt Telenummer 10 Das Programm vergibt bei jeder Datenübermittlung eine gesonderte Telenummer. Sie steht auf Seite 2 der komprimierten Steuererklärung 38

5 und erscheint auch später auf dem Steuerbescheid. Sie dient dazu, Verwechslungen zu vermeiden im Fall, dass eine Steuererklärung berichtigt werden muss. Außerdem kannst Du durch Vergleich der Telenummer in der Steuererklärung und im Steuerbescheid feststellen, ob die richtige Steuererklärung Grundlage des Steuerbescheids ist. 11 Mehr Durchblick mit automatischer Prüfung des Steuerbescheids Hast Du Deinen Steuerbescheid auf dem Postweg erhalten, kannst Du die Daten auch online mit dem Elster-Programm abrufen. Im Anschluss an diesen Download werden die Bescheiddaten mit der Steuerberechnung verglichen und eventuelle Abweichungen am Bildschirm dargestellt Damit dieser automatische Vergleich glatt über die Bühne geht, wählst Du, bevor Du Deine Steuererklärung an das Finanzamt übermittelst, im»senden«-dialog die Option, dass Du die Abholung der Bescheiddaten nutzen willst. Betätige dazu die Schaltfläche»Schlüssel zur Bescheiddatenabholung erzeugen bzw. einlesen«. Nach dem Erzeugen/Einlesen wird die Schaltfläche»Daten mit Möglichkeit der Bescheiddatenabholung übermitteln«aktiviert. Auf diese Weise sicherst Du Dich ab für den Fall, dass das Finanzamt klammheimlich von Deinen Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist. Wie Du Dich gegen einen falschen Steuerbescheid zur Wehr setzen kannst, dazu mehr unter E Rz 1220 ff

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8 1.1.2 Ausfüllen der Formulare mit der Hand 13 Vom Finanzamt hast Du einen doppelten Formularsatz erhalten. Einen davon legst Du erst mal auf die Seite. Der zweite ist sozusagen Deine Ideenschmiede oder Spielwiese: Darauf fertigst Du eine Probeerklärung an. Am besten mit Bleistift, so kannst Du nach Belieben radieren, ändern, ergänzen. Du grast Zeile für Zeile ab: auf der einen Seite die Formulare auf der anderen dieses Arbeitsbuch zum Nachlesen. Dadurch geht Dir nicht durch die Lappen, wo sich etwas deichseln lässt. Die endgültige Fassung überträgst Du auf den unberührten Formularsatz, den Du zu guter Letzt kopierst: Du musst schließlich nachprüfen können, was das Finanzamt von Deinen Angaben (un)freundlicherweise unter den Tisch hat fallen lassen. Vergiss nicht, etwaige Bescheinigungen sowie ggf. die Rückseite der Lohnsteuerkarte zu kopieren und auch Zusammenstellungen von Zahlen aufzubewahren Steuerformulare per Computer besorgen Unser Finanzminister stellt Dir die Steuerformulare auf seiner Internetseite unter zur Verfügung. Im Menü am linken Bildrand wählst Du»Steuern«aus und dann den vierten Punkt,»Ihre Steuererklärung«. 14 Formularkopien genügen Zu überzogenen Anforderungen der Finanzämter an die eingereichten Formulare sagt der Bundesfinanzhof: Alles Unsinn. Die Daten können ohne weiteres auch aus Kopien entnommen werden. Ebenso wenig darf sich das Finanzamt daran stören, wenn der Steuerzahler Vordrucke eines anderen Bundeslands verwendet (BFH-Urt. v , Az VI R 15/02). fl 1.2 Der Umgang mit dem Finanzamt fi 15 Für Dein Finanzamt bist Du kein guter Kunde oder Geschäftspartner, obwohl Du mit Deinen Steuern die Beamtengehälter zahlst. Vielmehr bist Du Steuerpflichtiger, und so wirst Du auch behandelt: Du erhältst keine Briefe, sondern Anhörungen, Verwaltungsakte oder Bescheide. Zwar ist das Finanzamt verpflichtet, Deine Rechte zu achten, aber es schadet ja nichts, wenn Du die wenigen Rechte, die Du hast, kennst. Lies dazu Kapitel 13 Umgang mit dem Finanzamt E Rz 1200 ff

9 16 Denkst Du an Deine Fahrtkosten? 16 Wenn Du diese Hinweise beachtest, werden sich dieses Buch und Dein Tüfteln in den Steuerformularen voll bezahlt machen. Das Buch selbst macht sich voll bezahlt, wenn Du als Werbungskosten in Zeile > 56 der Anlage N nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten ansetzt (Fahrtkosten zur möglicherweise weitentfernten Buchhandlung; 0,30 je gefahrenem Kilometer). 17 Haben Dir die Steuerformulare einen ganzen Abend oder gar ein Wochenende verleidet, so mag Dich vielleicht trösten, dass 48 % der Deutschen ihre Steuererklärung allein ausfüllen, ohne steuerkundigen Beistand. Wenn Du den Knüller gefunden hast, mit dem sich was deichseln lässt, dann geh ran und lass nicht locker, bis der Fiskus einen gehörigen Abschlag vornimmt. Außerdem rate ich Dir: TIPP Stell Dich dümmer, als Du bist Du brauchst Dich dem Finanzamt gegenüber nicht als Steuerexperte zu erkennen geben, selbst wenn Du einer bist. Je dümmer Du Dich stellt, umso weniger erwartet man von Dir. Anders gesagt: Je weniger Du nach Meinung des Finanzamts vom Steuerrecht verstehst, desto weniger wird man es Dir anlasten, wenn Dir der eine oder andere Fehler unterläuft. Bedenke: Du unterschreibst die Steuererklärung mit der Versicherung, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. 19 Aber aufgepasst bei den Einnahmen: Gibst Du bestimmte Einnahmen nicht an, heißt das für das Finanzamt, dass Du sie nicht bezogen hast. Das kann ins Auge gehen, ganz besonders, wenn Du für einen Bekannten oder Verwandten eine Quittung unterschrieben hast, die der seinem Finanzamt präsentiert. Über die tückischen»kontrollmitteilungen«, die meistens Betriebsprüfer auf den Weg schicken, und zwar über alles, was ihnen bedeutsam erscheint, kann der Fiskalritter von den Einnahmen erfahren und ganz scheinheilig nach Nebenjobs als Gärtner, Hauswart oder als Hüter von Kindern fragen.»halb so schlimm, ich bin eben vergesslich«, sagst Du,»dann kann mir keiner was wollen.«in welchen Fällen eine Ausrede zieht, dazu mehr unter E Rz Aber weiter: Bei den Einnahmen regelt das Gesetz klipp und klar, was zu versteuern 20 ist und was nicht. Stammen die Einnahmen aus einer der sieben im Gesetz genannten Einkunftsarten, setzt der Fiskus seine Schröpfköpfe an. 43

10 fl fl Bei den Ausgaben hingegen lässt Dir der Gesetzgeber etwas»spielraum«, den Du unbedingt nutzen solltest: Sie sind nämlich dann absetzbar, wenn sie in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Und ob dieser Zusammenhang gegeben ist, entscheidest zunächst einmal Du selbst. Schöpf also bei den Aufwendungen aus dem Vollen und mach geltend, was nur eben geht. Wenn Du die Karten offen auf den Tisch legst, liegt der Schwarze Peter beim Finanzamt: Es muss die Kosten prüfen und jede Streichung begründen. Und ob der Zusammenhang zwischen Einnahmen und Ausgaben für den steuerlichen Abzug der Kosten ausreicht, darüber kann man trefflich streiten. Da lässt der Bearbeiter schon mal lieber fünfe gerade sein. Und außerdem: Ein steuerlich Unbedarfter setzt oft ganz arglos und meistens mit Erfolg Ausgaben an, die ein Steuerexperte erst überhaupt nicht als abzugsfähig in Erwägung zieht fl fi TIPP Folge Deinem gesunden Rechtsempfinden!»Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß«, sagst Du Dir und setzt frechweg einfach alle Ausgaben an, die nach Deinem natürlichen Empfinden absetzbar sind. So weit, so gut, aber sei so schlau und tu es zunächst ohne jegliche Begründung. Schließlich willst Du ja nicht den Vordenker für den Fiskalritter spielen. Zieht der nicht mit und streicht Dir Kosten, muss er seinen Bescheid stichhaltig begründen. Bist Du mit seiner Begründung nicht zufrieden, legst Du vorsorglich Einspruch ein und bittest um nähere Erläuterung. Dann muss er Farbe bekennen und die Gründe seiner Ablehnung offenlegen. 23 In besonderen Fällen kommst Du also nicht umhin, Gesetzestexte, Richtlinien und Urteile nachzulesen. Du bist gut bedient, wenn Du Dir dafür zulegst: Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, ca. 800 Seiten, 8,40. Wichtige Steuerrichtlinien (in Auszügen), ca. 870 Seiten, 8,40. Beide sind im Buchhandel erhältlich oder direkt beim NWB Verlag in Herne, Eschstraße Die Urteile der Finanzgerichte besorgst Du Dir vom Stollfuß Verlag Bonn, Bonn, indem Du z. B. schreibst: 44

11 Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige für meine Steuerangelegenheit Kopien des oftmals zitierten BFH-Urteils vom... BStBl 200. Teil II S.... und des Urteils des FG... vom..., EFG 200. S... Gern erstatte ich Ihnen die entstandenen Kosten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen (Zu den Abkürzungen siehe Seite 34) Der Verlag liefert Dir dann das Heft, in dem das von Dir angeforderte Urteil veröffentlicht ist. Das Heft mit BFH-Urteilen kostet ca. 2 bis 4 und das mit FG-Urteilen 12,90. Oder Du wendest Dich gleich an die Pressestelle des Bundesfinanzhofs oder des jeweiligen Finanzgerichts. Dort erhältst Du kostenlose Auskunft. Allerdings lässt der Bundesfinanzhof Anfrager oft abblitzen und verweist auf die Veröffentlichungen des Stollfuß Verlags. Aktuelle Entscheidungen und anhängige Verfahren kannst Du beim Bundesfinanzhof auch zum Nulltarif online abfragen ( 24 Zu Deiner Beruhigung Irren ist menschlich, und nur wer gar nichts tut, macht keinen Fehler. Auch keine Übertragungsfehler.»Völlig unverständlich ist mir, wie es dazu gekommen ist, dass in meiner letzten Steuererklärung nur Mieteinnahmen in Höhe von stehen, wo doch laut Mietbuch die Mieten betragen haben. Da muss mir wohl ein Zahlendreher unterlaufen sein«, sagst Du. Dieses Versehen musst Du unverzüglich dem Finanzamt mitteilen, indem Du eine berichtigte Steuererklärung abgibst. Das schreibt die Abgabenordnung für diesen Fall ausdrücklich vor.»und wenn ich den Irrtum gar nicht bemerke?«, fragst Du. Dann schlummert ein Fehler mehr in den Steuerakten. Vielleicht entdeckt ihn das Finanzamt später und berichtigt den Steuerbescheid, aber steuerstrafrechtlich bist Du aus dem Schneider, denn, wie gesagt: Irren ist menschlich Übrigens: Um Zahlendreher oder andere Übertragungsfehler in Steuererklärungen aufzudecken, werden die Angaben vom Bearbeiter im Finanzamt zumindest stichprobenweise mit denen der Vorjahreserklärung verglichen. Denn auch der Fiskus weiß, wie leicht ein Irrtum möglich ist. Zur sog. Schlüssigkeit einer Steuererklärung mehr unter E Rz

12 fl 26 Steuerersparnisse ergeben sich nur aufgrund steuergünstiger Verhältnisse. Sind Deine Verhältnisse nicht steuergünstig, ändere sie entsprechend. Wisse: Eine Änderung kann sich nur für die Zukunft auswirken, weil der Fiskus Änderungen mit Wirkung auf die Vergangenheit nicht anerkennt. Du musst also schon im laufenden Jahr Deine Verhältnisse anpassen, damit Du in der nächsten Steuererklärung davon präsentieren 26 kannst. fi 46

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