ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.

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1 ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.

2 ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mehr und mehr Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und Anmeldungen ausgesprochen. Lohnsteuerhilfevereine sind hiervon bisher kaum betroffen, da die Mitglieder in der Regel nicht zu dem Personenkreis gehören, der zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ist. Dennoch bietet das elektronische Verfahren ELSTER auch Lohnsteuerhilfevereinen viele Vorteile, die die tägliche Arbeit erleichtern können. Vorteile des ELSTER-Verfahrens Welche Vorteile bietet das ELSTER-Verfahren? Die Festsetzung und g g f. Erstattung der Steuer kann schneller erfolgen, weil eine erneute Erfassung der Steuererklärungsdaten im Finanzamt nicht mehr erforderlich ist. Die Übernahme der elektronischen Daten vermeidet Erfassungsfehler im Finanzamt. Vor der Übermittlung der Daten wird die Steuererklärung auf formale Richtigkeit geprüft. Dadurch sind weniger Rückfragen durch das Finanzamt erforderlich. Belege sind nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen einzureichen. ELSTER bietet die Möglichkeit der Bescheiddatenabholung. Zusätzlich zum Steuerbescheid in Papierform stehen die Bescheiddaten elektronisch zur Abholung bereit und Ihre Software kann diese mit der Steuererklärung abgleichen. Sie sparen sich die Vorlage und Prüfung des Steuerbescheids in Papierform und können Ihre Mitglieder schneller auf ggf. notwendige Schritte (z. B. Einspruch) hinweisen.

3 ELSTER für Einkommensteuererklärungen Einkommensteuererklärungen können elektronisch authentifiziert oder komprimiert abgegeben werden. Für die Authentifizierung ist grundsätzlich eine Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig, ggf. bietet Ihnen Ihr Dienstleister eine eigene Lösung an. Bei der authentifizierten Übermittlung entfällt die Abgabe der ausgedruckten und unterschriebenen komprimierten Erklärung. Die für die Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt die Steuerverwaltung mit der ELektronischen STeuerERklärung ELSTER unentgeltlich zur Verfügung. Eine Liste der Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle finden Sie im Internet unter in der Rubrik Lohnsteuerhilfe unter Software. Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.

4 Haftung Ein Haftungsrisiko besteht für die Übermittler der Daten entsprechend der S t D Ü V nicht, soweit sie nachweisen, dass eine unrichtige oder unvollständige Übermittlung der Daten, die zu Steuerverkürzung oder zur Erlangung ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile führte, nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Die übermittelten Daten sind dem Mitglied in leicht nachprüfbarer Form (z. B. durch eine komprimierte Erklärung oder das Übertragungsprotokoll) vorzulegen.

5 Rechtliche Grundlagen Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie der sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten an die Steuerverwaltungen der Länder beziehungsweise das Bundeszentralamt für Steuern wird durch die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung S t D Ü V vom 28. Januar 2003 (B G B l. I S. 139) in ihrer jeweils aktuellen Fassung geregelt. Sicherheit und Datenschutz Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt von Ihrem P C in das Rechenzentrum der Steuerverwaltung übermittelt.

6 Die Leistungen von ELSTER werden in einer nach I S O auf Basis der I T-Grundschutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten eigenen I T-Infrastruktur erbracht. Mit der Zertifizierung wird dokumentiert, dass für die zur Verfügung gestellten Dienste der I T-Grundschutz nach I S O vollständig implementiert wurde. Die Gewährung der I T-Sicherheit ist ein essentieller Bestandteil der Ziele der Steuerverwaltung. Nähere Informationen zum Thema Sicherheit und Datenschutz finden Sie im Interne unter in der Rubrik Projekt unter Sicherheit. Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen Abteilung III Steuern Klosterstraße Berlin Tel.: (030) Fax: (030) poststelle@senfin.berlin.de Bilder: e: Falko Matte, Andres Rodriguez, Kzenon, Gina Sanders Gestaltung: bluehouse G m b H, Hannover Stand: April 2013

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