KiStAM: Abruf durch Steuerberater
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- Linus Langenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KiStAM: Abruf durch Steuerberater Bereich: KSt - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise: Kirchensteuerabzugsmerkmale abfragen 2 4. Details Rechtliche Informationen Regelabfrage und Anlassabfrage Zulassungsnummer für Steuerberater beantragen Zulassungsnummer für Gesellschaft beantragen Wichtige Informationen 14
2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt den Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) durch den Steuerberater. Hinweis Zum Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale durch eine Gesellschaft siehe Info: Nr KiStAM: Abruf durch Gesellschaft. 2. Voraussetzung Für die Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale benötigen Sie als Datenübermittler: a) ELSTER-Zertifikatsdatei, siehe: Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten b) Zulassungsnummer des Kirchensteuerabzugsverpflichteten siehe: Zulassungsnummer für Kirchensteuerabzugsverpflichtete beantragen c) Zulassung als Datenübermittler (z. B. Steuerberater), siehe: Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren stellen 3. Vorgehensweise: Kirchensteuerabzugsmerkmale abfragen 1. Mandant öffnen 1. Agenda KSt starten. 2. Mandant öffnen:»bestand Mandanten-Auswahl«. 2. Anteilseigner erfassen Hinweis Führen Sie die folgenden Schritte nur durch, wenn die Anteilseigner noch nicht vollständig erfasst sind. Anderenfalls wechseln Sie zum nächsten Schritt»Anteilseigner für BZSt-Portal exportieren«. Die Erfassung der Anteilseigner erfolgt über den Kapitalertragsteuer-Assistent. 1. Kapitalertragsteuer-Assistent starten:»bearbeitung Kapitalertragsteuer«. 2. Neue Gewinnausschüttung erstellen.
3 Seite 3 3. Als Zahlungstag den des Kalenderjahres erfassen, das dem abzufragenden Jahr vorausgeht. Beispiel: Für den Abruf der Kirchensteuermerkmale für das Kalenderjahr 2018 erfassen Sie den Zahlungstag Anteilseigner anlegen. Erfassen Sie folgende Angaben: Name, Vorname Straße PLZ, Ort Geburtsdatum 5. Kapitalertragsteuer-Assistent <Beenden> und Änderungen speichern. 3. Anteilseigner für BZSt-Portal exportieren 1. KiStA-Assistent starten.
4 Seite 4 2. Informationen beachten. 3. Anfrageliste exportieren. Typ der Anfrage wählen. Rote Datensätze vervollständigen. Zu exportierende Datensätze mit <Strg> markieren. Alternativ: <Alle> Datensätze markieren. <Anfrageliste erstellen>. 4. Anfrage durch Hochladen in das BZSt-Portal durchführen.
5 Seite 5 4. Voraussetzungen für Abfrage prüfen Um die Kirchensteuerabzugsmerkmale abzufragen benötigen Sie als Datenübermittler: 1. Eine ELSTER-Zertifikatsdatei. (siehe Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten) 2. Die Zugangsnummer des Datenübermittlers. 3. Die Zugangsnummer des Kirchensteuerabzugsverpflichteten. 5. Kirchensteuerabzugsmerkmale abfragen 1. BZSt-Portal (BOP) öffnen <Jetzt einloggen>. 3. <Zertifikatsdatei> wählen. Zertifikatsdatei über <Durchsuchen> auswählen und zugehörige PIN erfassen.
6 Seite 6 4. Alle Formulare <Anzeigen> oder <+> wählen. 5. Link <Kirchensteuerabzugsverfahren: IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage> verwenden.
7 Seite 7 6. Zulassungsnummern erfassen. Zulassungsnummer des Kirchensteuerabzugsverpflichteten erfassen. Zulassungsnummer des Datenübermittlers erfassen. 7. Typ der Anfrage wählen und Anfragekennzeichen erfassen. <Regelabfrage> wählen. Mandantennummer als Anfragekennzeichen erfassen.
8 Seite 8 8. Anfrageliste importieren. Gruppierung»Import von Daten«aufklappen. Exportdatei aus KSt über <Durchsuchen> auswählen. Hinweis Die Anfrageliste wird standardmäßig in folgendem Ordner gespeichert: \Agenda\Stamm\Transfer\KISTA_ANFRAGENLISTEN_...csv <Daten importieren>. 9. <Prüfen des gesamten Formulars>. Ggf. Fehler korrigieren.
9 Seite <Versenden Ihrer Daten>. 11. Angaben überprüfen und Formular <Absenden>. 6. Kirchensteuerabzugsmerkmale erfassen Das Ergebnis der KiStAM-Anfrage erhalten Sie als PDF-Datei. Erfassen Sie die KiStAM der Beteiligten im Kapitalertragsteuer-Assistent. Nr Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln
10 Seite Details 4.1. Rechtliche Informationen Gemäß 51a Abs. 2c EStG müssen alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen einmal pro Kalenderjahr die Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Anteilseigener abfragen. Diese Regelabfrage ist im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchzuführen. Über diesen Abruf sind die Anteilseigner frühzeitig zu informieren (mindestens zwei Monate vor Abruf). Gegen die Herausgabe der Religionszugehörigkeit besteht für die Anteilseigner die Möglichkeit des Widerspruchs ( 51a Abs. 2e EStG). Dieser Sperrvermerk löst automatisch für das Folgejahr die Pflichtabgabe einer Einkommensteuererklärung aus ( 149 Abs. 1 AO). Das Ergebnis der Abfrage ist bei Gewinnausschüttungen des folgenden Kalenderjahrs anzuwenden. Infolgedessen hat die ausschüttende Gesellschaft die Kirchensteuer für die Anteilseigner einzubehalten. Die einbehaltene Kirchensteuer ist mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt anzumelden und abzuführen Regelabfrage und Anlassabfrage Das KiStAM-Verfahren sieht zwei Abfragearten vor: Regelabfrage Anlassabfrage Regelabfrage Die Regelabfrage ist jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchzuführen. Anlassabfrage Die Anlassabfrage ist zusätzlich zur Regelabfrage bei besonderem Anlass vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere folgende Fälle: Neugründung einer Kapitalgesellschaft Wechsel von Gesellschaftern Antrag des Gesellschafters wegen Änderung seiner Religionszugehörigkeit
11 Seite Zulassungsnummer für Steuerberater beantragen Als Datenübermittler (z. B. Steuerberater) benötigen Sie eine elektronische Verfahrenszulassung (Vollzugang). Vorgehensweise 1. BZSt-Portal (BOP) öffnen: 2. <Jetzt einloggen>. 3. <Zertifikatsdatei> wählen. Zertifikatsdatei über <Durchsuchen> auswählen und zugehörige PIN erfassen.
12 Seite Alle Formulare <Anzeigen> oder <+> wählen. 5. Link <Antrag auf Zulassung zum Verfahren gemäß 51a Abs. 2c EStG> verwenden.
13 Seite Antrag ausfüllen. Antragsart: Erstzulassungsantrag. Art der Zulassung: Zulassung als Datenübermittler für Dritte. Weitere Angaben ausfüllen. 7. <Prüfen des gesamten Formulars>. Ggf. Fehler korrigieren.
14 Seite <Versenden Ihrer Daten>. 9. Angaben überprüfen und Formular absenden. Zulassungsnummer wird nach Bearbeitung des Antrags durch das BZSt per Brief mitgeteilt Zulassungsnummer für Gesellschaft beantragen 1. Antragsformular auf der Homepage des BZSt ausfüllen und in Papierform an das BZSt senden. Hinweis Mit diesem Antrag erhält der Kirchensteuerabzugsverpflichtete keinen eigenen Zugang zum BZSt- Portal. Die Abfrage der KiStAM muss zwingend über einen Datenübermittler (z. B. Steuerberater) erfolgen. 2. Zulassungsnummer nach Bekanntgabe durch das BZSt dem Datenübermittler (z. B. Steuerberater) mitteilen. Dieser benötigt die Zulassungsnummer für den Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale. 5. Wichtige Informationen Internet Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt): Informationen des BZSt für Abzugsverpflichtete: Informationen des BZSt für Bürger: Erklärung zum Sperrvermerk für Anteilseigner: Info für Anwender Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Nr Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln Nr KiStAM: Abruf durch Gesellschaft
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