Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2014
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- Elisabeth Althaus
- vor 8 Jahren
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1 Mandanten-Rundschreiben September Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2014 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Mi Lohnsteuer, Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer Mi Einkommensteuer, Kirchen steuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Der Mindestlohn kommt! Unbedingt jetzt handeln! Der Bundestag hat nunmehr dem umstrittenen Entwurf über die Einführung eines Mindestlohns zugestimmt. Das bedeutet: Ab dem steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 brutto pro Stunde zu. Hiervon gibt es insbesondere folgende Ausnahmen: Für Pflichtpraktikanten besteht keine Mindestlohnpflicht. Hierunter fallen aber wirklich nur Praktika, die im Rahmen der
2 Ausbildung oder des Studiums vorgeschrieben sind! Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu 3 Monaten zur Berufs- oder Studienwahl absolvieren sind ebenfalls ausgenommen. Alle anderen Praktikanten Mindestlohn erhalten! müssen den Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind von dem Mindestlohnanspruch ausgeschlossen. Auszubildende erhalten keinen Mindestlohn. Langzeitarbeitslose haben während der ersten 6 Monate der neuen Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Durch Tarifverträge kann unter bestimmten Voraussetzungen noch für eine Übergangszeit von dem Mindestlohn abgewichen werden. Dies wird insbesondere auch für Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft eine Rolle spielen. Für Zeitungszusteller gibt es eine Übergangsfrist. Zu beachten ist insbesondere: Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn keine der o.g. Ausnahmen auf sie anzuwenden ist! Wer daher bisher Minijobbern einen geringeren Stundenlohn zahlt, sollte bereits jetzt überlegen, wie dies angepasst werden kann. Wird die 450,00-Grenze bereits ausgeschöpft, dürfte nur eine Herabsetzung der Arbeitszeit in Frage kommen. Dieser Bereich ist besonders sensibel, da bei unterlassener Anpassung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch einen höheren Lohnanspruch automatisch Sozialversicherungspflicht eintritt und zwar unabhängig davon, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird. Achtung: Die Vereinbarung einer Vergütung unterhalb des Mindestlohns ist unwirksam, wenn ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf den Stundenlohn von 8,50 hat, sondern auf den üblichen Lohn. Dieser kann je nach Fall auch höher sein als der Mindestlohn. Arbeitnehmer können nicht erfüllte Ansprüche innerhalb der Verjährungsfristen von 3 Jahren geltend machen. Vertragliche Ausschlussfristen haben für diesen Anspruch keine Wirkung.
3 Was gehört zum Mindestlohn? Diese Frage ist leider im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob z.b. Provisionen, Zulagen oder ein 13. Monatsgehalt den Mindestlohn abdecken können. Unter Umständen wird daher im Bereich Vergütungsstruktur eine Änderung zu überlegen sein. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig, ob bei Ihren Arbeitnehmern Anpassungsbedarf besteht und teilen Sie uns die Änderungen rechtzeitig mit, wenn wir die Gehaltsabrechnungen für Sie erstellen. Unsere Personalserviceabteilung steht Ihnen für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Neue Dokumentationspflicht Für folgende Arbeitnehmer sind künftig spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages nach der Arbeitsleistung der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren: geringfügig Beschäftigte Leiharbeitnehmer (Achtung: die Pflicht trifft denjenigen, der Leiharbeit in Anspruch nimmt!) alle Arbeitnehmer in Unternehmen, die in 2a SchwarzarbeitsG genannt sind. Dies sind alle Unternehmen, die auch Sofortmeldungen zu erstatten haben, z.b. Speditionen, Baugewerbe und Hotels und Gaststätten. Bei Verstoß sind Geldbußen vorgesehen. Haftung des Auftraggebers Ab dem gilt zudem, dass Auftraggeber den Arbeitnehmern ihrer Auftragnehmer im Insolvenzfalle für die Zahlung des Mindestlohns haften. Dies bedeutet z.b., dass ein Arbeitnehmer eines insolventen Subunternehmers den Mindestlohn von dessen Auftraggeber verlangen kann, wenn der Subunternehmer diesen nicht gezahlt hat. Es empfiehlt sich daher, zu prüfen ob der Auftragnehmer den Mindestlohn zahlt.
4 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Erleichterungen für Kapitalgesellschaften Der Deutsche Steuerberaterverband hat darauf hingewiesen, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seine Fragen-Antworten-Kataloge zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens ergänzt und damit weitere Ausnahmen für Kapitalgesellschaften geschaffen hat. Grundsatz Wegen einer gesetzlichen Änderung müssen ab dem neben Banken u.a. auch Kapitalgesellschaften im Zuge einer Ausschüttung die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge ermitteln und die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, hat der Abzugsverpflichtete beim BZSt das Kirchensteuerabzugsmerkmal abzufragen. Ausnahmen für Kapitalgesellschaften Die geforderte Registrierung und Abfrage beim BZSt kann bei Kapitalgesellschaften in folgenden Ausnahmefällen vorerst unterbleiben: 1. Ausnahme: Ein-Mann-Gesellschaften, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Beachten Sie: Sobald dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten eine zweite natürliche Person angehört, gilt diese Erleichterung nicht. 2. Ausnahme: Kapitalgesellschaften, die eine Ausschüttung im Folgejahr mit Sicherheit ausschließen können. Steht zum Zeitpunkt der Regelabfrage (jeweils vom 1.9. bis ) mit Sicherheit fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung erfolgt, weil diese z.b. vertraglich oder durch einen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen wurde, muss keine Registrierung und keine Abfrage erfolgen. 3. Ausnahme: Kapitalgesellschaften, die nicht beabsichtigen, im Folgejahr eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vorzunehmen. In Einzelfällen kann eine Ausschüttung beispielsweise infolge der aktuellen Ertragslage oder wegen Verlustvorträgen sehr unwahrscheinlich sein. In diesem Fall können Registrierung und Abfrage ebenfalls zunächst unterbleiben.
5 Beachten Sie: Jeder Kirchensteuerabzugsverpflichtete muss dennoch in der Lage sein, auch im Fall einer ungeplanten steuerpflichtigen Ausschüttung die Abfrage unterjährig nachzuholen (Anlassabfrage). Um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden, wird von allen Gesellschaftern vorab das Einverständnis zur Anlassabfrage beim BZSt benötigt. Haftungsausschluss bei Firmenfortführung muss rechtzeitig eingetragen werden Ein Haftungsausschluss bei Firmenfortführung kann nur dann Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung unverzüglich nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Zum Hintergrund: Nach einer Regelung im Handelsgesetzbuch ( 25 HGB) haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn das Geschäft unter der bisherigen Firma im Kernbereich fortgeführt wird. Im Gegensatz zur Haftung nach der Abgabenordnung ( 75 AO) kann diese Haftung durch Eintragung im Handelsregister oder durch Mitteilung an die Gläubiger ausgeschlossen werden. Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen nach dem Wechsel alsbald bewirkt werden. Das Oberlandesgericht Hamm weist darauf hin, dass das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung den neuen Unternehmensträger trifft. Es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichts an. Hinweis: In der älteren Rechtsprechung sind die Wirkungen eines Haftungsausschlusses verneint worden, wenn zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung sechs oder zehn Wochen verstrichen sind. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist eine Eintragung neun Monate nach der Geschäftsübernahme keinesfalls ausreichend.
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