Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

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1 Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge (Unterschreiten 8,50 bis erlaubt) Geschäftsbereich/Orga-Einheit

2 Ausnahmen und Übergangsregeln - Praktikanten Pflichtpraktika Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie. Geschäftsbereich/Orga-Einheit

3 Ausnahmen und Übergangsregeln - Praktikanten Freiwilliges Praktikum bis zu 3 Monaten Es handelt sich um ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums. Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat. Wird ein zunächst auf 3 Monate befristetes Praktikum verlängert, besteht der Mindestlohnanspruch ab Beginn des Praktikums. Es handelt sich um eine Einstiegsqualifizierung nach 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder um eine Berufsausbildungsvorbereitung nach den 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes. Geschäftsbereich/Orga-Einheit

4 Ausnahmeregelung trifft nicht zu = Phantomlohn»Freiwilliges Praktikum (15 Arbeitstage / 8 Std. am Tag) (gehört nicht zu den Ausnahmen des Mindestlohns)l»Zahlung 520 (zugrunde gelegt wurde die Vergütung für Auszubildende der Firma)» Mindestlohn 2015 = 15 AT x 8 Std x 8,50 = 1020 Geschäftsbereich/Orga-Einheit

5 Phantomlohn sozialversicherungsrechtlich besteht das Anspruchsprinzip, werden geringere Stundenlöhne gezahlt erfolgt die Beitragsberechnung aber auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns Beitragsberechnung - Beispiel freiwilliges Praktikum: 520 gezahlt Anspruch auf 1020 KV = 80,60 KV = 158,10 RV = 97,24 RV = 190,74 AV = 15,60 AV = 30,60 PV = 12,22 PV = 23,97 SV-Beitrag = 205,66 SV-Beitrag = 403,41 = Nachberechnung im Rahmen Betriebsprüfung der DRV 197,75 EUR zzgl. SZ Geschäftsbereich/Orga-Einheit

6 Auswirkungen auf Minijobs - 17 MiLoG Dokumentation der Arbeitszeiten und der hierfür gezahlten Vergütung» Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte beschäftigen, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens 7 Tage nach Erbringung der Arbeitsleistung aufzeichnen und diese Aufzeichnung dann mindestens 2 Jahre (für den Zoll) lang aufbewahren» aber auch weiterhin gültig Aufzeichnungspflicht nach der Beitragsverfahrensverordnung»Betriebsprüfung der Rentenversicherung (Prüfrhythmus alle 4 Jahre) Geschäftsbereich/Orga-Einheit

7 Dokumentation der Arbeitszeiten und der hierfür gezahlten Vergütung Die gleiche Dokumentationspflicht besteht für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den Wirtschaftsbereichen nach 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beschäftigen Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, in der Fleischwirtschaft. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten ( 8s SGB IV) gilt die Aufzeichnungspflicht nicht Geschäftsbereich/Orga-Einheit

8 Achtung bei Minijob - Arbeitsstunden spielen wieder eine Rolle Mindestlohn 8,50 monatliches Entgelt Beurteilung 52 Arbeitsstunden im Monat x 8,50 442,00 Minijob 53 Arbeitsstunden im Monat x 8,50 450,50 SV-Pflicht (12,22 Stunden die Woche, bei Mindestlohn 8,50 ) Hat man den Mindestlohn nicht gezahlt, kann es dann zu einer anderen sozialversicherungspflichtigen Beurteilung kommen - Aus Minijob mit Pauschalbeitrag wird eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geschäftsbereich/Orga-Einheit

9 Gleichbleibender Monatslohn mit fester wöchentlicher Arbeitszeit Durch die unterschiedlichen Arbeitstage im Monat kommt es dazu, dass der Mindestlohn nicht erreicht bzw. gezahlt wird. Beispiel: Arbeitsvertrag mit Festlohn bei 40 Std die Woche/8 Std am Tag 08/2015 = 21 AT = 168 Std. = Mindestlohn (168 x 8,50 ) 09/ AT 176 Std. Mindestlohn (176 x 8,50 ) Keine Mindestlohnzahlung im September Beitragsnachberechnung erfolgt Geschäftsbereich/Orga-Einheit

10 Gleichbleibender Monatslohn mit fester wöchentlicher Arbeitszeit Um diese Nachberechnung zu vermeiden, spielt die regelmäßige monatliche Arbeitszeit eine Rolle wöchentliche Arbeitszeit 40 Std. x 13 = 173,34 Std regelmäßig 3 Neue Berechnung des festen Monatslohns = 173,34 Std. x 8,50 = 1473,39. Werden jeden Monat mindestens 1473,39 gezahlt, erfolgt keine Beanstandung wegen des Mindestlohns. Geschäftsbereich/Orga-Einheit

11 Arbeitszeitkonto»In einem Monat können nur 50 % der monatlichen Arbeitszeit in ein Arbeitszeitkonto eingestellt werden»beispiel:»vertrag mit 100 Std. monatlich 9 EUR AEG 900 EUR»März 2015 = monatliche Arbeitszeit 163 Std., Zahlung 900 EUR»nur 50 Stunden können in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden» Mindestlohn eingehalten?»113 Std. x 8,50 Mindestlohn = 960,50 EUR zu zahlendes AEG»100 Std. x 9,00 Stundenlohn = 900,00 EUR vertragliches AE» = 60,50 EUR Mindestlohndifferenz Geschäftsbereich/Orga-Einheit

12 Stücklohnvereinbarung bzw. Akkordlohn»Der Stücklohn ist vom Arbeitgeber im Rahmen arbeitsanalytischer Verfahren so zu bemessen, dass der Mindestlohn mit einer Durchschnittsleistung erreichbar ist. Eine Überprüfung dieses arbeitsanalytischen Verfahrens ist lediglich hinsichtlich des Mindestlohnanspruchs für eine Durchschnittsleistung möglich. Bei fehlenden oder offensichtlich unschlüssigen Analysen ist die Zollverwaltung zu informieren. Der maßgebende Stücklohn ergibt sich aus dem Quotienten der ermittelten Anzahl der Stücke je Stunde und dem Mindestlohn von 8,50 EUR. Kann die Durchschnittsleistung nicht erreicht werden, besteht ein Differenzlohnanspruch zum Mindestlohn. Geschäftsbereich/Orga-Einheit

13 KURZ NOTIERT Künstlersozialabgabe Prüfung»bei Arbeitgebern mit mehr als 19 Beschäftigten»bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten» bei 40% Prüfungen der Abgabepflicht» bei 60 % Informationspflicht über Künstlersozialabgabe»Eigenes Prüfrecht der Künstlersozialkasse» Gelegentliche Auftragserteilung» 450 Euro Geringfügigkeitsgrenze (Jahresbetrag)»Inkrafttreten: Geschäftsbereich/Orga-Einheit

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