Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am in Bernau

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1 Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht Hebbelstraße e 7, Potsdam - Zweigstelle Kurfürstendamm rstendamm 194, Berlin -

2 I. Anspruchshöhe he 1 MiLoG Mindestlohn Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem brutto 8,50 je Zeitstunde 2

3 Kann vom Mindestlohn abgewichen werden? Sämtliche Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, sind insoweit unwirksam. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf Mindestlohnansprüche ist nur durch gerichtlichen Vergleich möglich. Beispielhaft drei Probleme: 1. Akkordlohn Leistungsbezogener Akkordlohn führt zu schwankenden Einkünften je Stunde. 2. Erfolgsbeteiligungen Darf ein Monatsgehalt vereinbart werden, welches unterhalb des Mindestlohns liegt, wenn der Arbeitnehmer mit der Erfolgsbeteiligung über den Mindestlohn kommen kann? 3. Überstunden Grundsatz: Auch Überstunden müssen bei Fälligkeit des Gehalts für den Monat, in welchem Sie geleistet wurden, mit 8,50 brutto bezahlt werden. 3

4 II. Anwendungsbereich Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen ( 22 MiLoG): 1. Pflichtpraktika 2. sonstige Praktika bis zu 3 Monaten 3. Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung 4. Auszubildende 5. Ehrenamtlich Tätige 6. Langzeitarbeitslose bis zu 6 Monaten Zeitungszusteller werden bis 2017 an den Mindestlohn herangeführt. 4

5 III. Dokumentationspflicht Pflicht des Arbeitgebers, - Beginn, - Ende und - Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche aufzuzeichnen und 2 Jahre aufzuheben. 5

6 III. Dokumentationspflicht Dokumentationspflicht gilt für geringfügig Beschäftigte (mit Ausnahme der Beschäftigung in Privathaushalten), für alle Arbeitnehmer in den Wirtschaftszweigen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Aufund Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft 6

7 IV. Haftung des Auftraggebers 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes findet Anwendung: Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das Mindestentgelt im Sinne des Satzes 1 umfasst nur den Betrag, der nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung nach entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen auszuzahlen ist (Nettoentgelt). 7

8 IV. Haftung des Auftraggebers Nach der Rechtsprechung zum AEntG tritt die Haftung ein, wenn ein Unternehmer eine eigene vertragliche Pflicht zur Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen übernommen hat und zur Erfüllung dieser Pflicht einen zusätzlichen Unternehmer beauftragt. 8

9 V. Sanktionen Arbeitsrechtlich: Nachforderung Lohn bis zu 3 Jahre, Ausschlussfristen greifen nicht Sozialversicherungsrechtlich: Beiträge sind auch für geschuldetes, bei Fälligkeit aber nicht gezahltes Arbeitsentgelt zu zahlen, Nachforderung mindestens 4 Jahre ( 25 SGB IV). Ordnungswidrigkeiten: 21 MiLoG - insbesondere für Verletzung der Dokumentationspflicht und Unterschreitung des Mindestlohns. Strafbarkeit: 266a StGB: Vorenthalten von Arbeitsentgelt 9

10 VI. Handlungsempfehlungen Prüfung Entgelthöhe auf Mindestlohn Betriebliche Regelung der Dokumentation Anpassung Arbeitsverträge (Prüfung insb. Überstundenregelung, Ausschlussfrist) Prüfung, ob Freistellungserklärungen eingeholt werden müssen 10

11 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Wendelin Monz Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht Berlin Potsdam Kurfürstendamm rstendamm 194 Hebbelstraße e 7 Tel. 030/ Tel. 0331/ Fax 030/ Fax 0331/ post@rechtsanwalt-monz.de Internet 11

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