Nürnberger Steuergespräche Modernisierung der Steuerverwaltung. Ralph Hoffmann, BMF 2. Juli Bundesministerium der Finanzen.

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1 2015 Modernisierung der Steuerverwaltung Ralph Hoffmann, BMF

2 Agenda Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Motivation und Ausgangslage Vorgehen Erläuterung zur Umsetzungsplanung Wesentliche Inhalte Effizienzsteigerung der Finanzverwaltung Ausbau der elektronischen Kommunikation mit den am Verfahren Beteiligten Weitere Maßnahmen 2

3 Motivation Technische Rahmenbedingungen Alle am Steuerverfahren Beteiligten wollen medienbruchfrei elektronisch kommunizieren können Situation der Steuerverwaltung Aufgabenzuwachs, sinkende Personalausstattung Komplexität des Steuerrechts Gleichmäßige Besteuerung nur noch durch moderne IT zu bewältigen 3

4 Aufgaben- und Personalentwicklung Fallzahlen ESt Personal FÄ * Indexierte Entwicklung 2005 = Nürnberger Steuergespräche

5 ESt-Veranlagung Arbeitnehmer 2010 bis % 60 98% 96% 94% 97,0% 46 Tage 51 Tage 53 Tage 94,2% 94,3% 56 Tage 94,9% 95,9% 47 Tage % 44 90% Durchlaufzeit im Bj. Erledigungsquote Eingang VZ Nürnberger Steuergespräche

6 Ausgangslage Bund und Länder sehen die Notwendigkeit, die Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren weiter zu optimieren und zu modernisieren. Dies soll zum gemeinsamen Nutzen aller am Steuerverfahren Beteiligten geschehen. Zu diesem Zweck hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Januar 2014 auf Fachebene konstituiert und ihre Arbeiten aufgenommen. 6

7 Zielsetzung Ziel ist es, für die politische Entscheidungsfindung Vorschläge zu erarbeiten, um die Prozessabläufe im Besteuerungsverfahren, insbesondere unter weiterer Zuhilfenahme moderner Datenverarbeitung einfacher auszugestalten. Die zu entwickelnden Maßnahmen sollen bereits bestehende ITgestützte Kommunikationsangebote mit der Finanzverwaltung, wie die elektronische Steuererklärung, ausbauen und ergänzen. 7

8 Vorgehen Die eingesetzte AG besteht aus Vertretern der Organisation, der Automation und der Fachbereiche der Länder und des Bundes Die steuerberatenden Berufe und die Wirtschaftsverbände wurden um Beiträge gebeten Die von diesen vorgetragenen Themenvorschläge wurden im Rahmen der Arbeiten in der AG Modernisierung des Besteuerungsverfahren überprüft und z.t. bei den vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt Die von der AG Modernisierung des Besteuerungsverfahren vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen sind im Wesentlichen auf das Verfahrensrecht bezogen 8

9 Vorgehen Ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist in Arbeit Dabei werden die eingegangenen Stellungnahmen der Kammern und Verbände zum veröffentlichten Diskussionsentwurf berücksichtigt Ein entsprechender Regierungsentwurf soll nach derzeitiger Planung nach der Sommerpause vorliegen Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für 2016 vorgesehen Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens so schnell wie möglich, spätestens zum 1. Januar 2017 besondere Anwendungsregeln soweit erforderlich 9

10 Vorgehen Gelegenheit zu Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Juli/August 2015) Beteiligung in geeigneter Weise an der Ausarbeitung der Fachkonzepte zu Maßnahmen zum Ausbau der elektronischen Kommunikation Weiterhin Thema in Gesprächskreisen beim BMF 10

11 Erläuterung zur Umsetzungsplanung Der Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 30. Oktober 2014 enthält neben gesetzlichen auch untergesetzliche Maßnahmen Grobplanung der Umsetzungsmaßnahmen sowie der voraussichtlichen Kosten der IT-Umsetzung ist erfolgt Ein entsprechender Bericht ist der FMK im Mai 2015 vorgelegt worden 11

12 Erläuterung zur Umsetzungsplanung Umsetzung untergesetzlicher Maßnahmen kann z. T. bereits parallel zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab 2016 erfolgen Regelmäßig muss vor der technischen Umsetzung zunächst eine Fachkonzeption erarbeitet werden Nach der Grobplanung ist der zeitliche Rahmen für die schrittweise Umsetzung bis 2022 veranschlagt 12

13 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Effizienzsteigerung innerhalb der Finanzverwaltung 13

14 Risikoorientierte Fallbearbeitung Ziel: Mehr vollautomatische Steuerveranlagungen ( Autofallquote ) Gesetzliche Verankerung der Zulässigkeit vollautomatischer Steuerfestsetzungen und des Einsatzes von RMS in 88 AO vorgesehen Regeln über den Einsatz von RMS werden von Bund und Ländern einvernehmlich bestimmt. Regelmäßige Evaluation der RMS-Verfahren 14

15 Risikoorientierte Fallbearbeitung Überarbeitung des Systems der Prüfhinweise, Risikohinweise und Plausibilitäten Ziel: Elektronisch übermittelte und digitalisierte (eingescannte) Einkommensteuererklärungen sollen soweit möglich nur unter Risikogesichtspunkten einschließlich Turnusprüfung, Zufallsauswahl und personeller Vorauswahl des Falls angehalten werden Es muss die Möglichkeit der personellen Fallauswahl für eine umfassende Prüfung gewährleistet sein 15

16 Risikoorientierte Fallbearbeitung Einführung von gruppenbezogenen Risikoabschätzungen z.b. bei der Auswertung von Kontrollmaterial (neuer 88 Abs. 3 AO, vgl. auch Neuregelung in 156 Abs. 2 AO) Ziel: Konzentration auf gewichtige Anlässe für den Fallaufgriff, insbesondere wenn keine veranlagungsbegleitende Auswertung möglich ist Prüfung bei steuerlich nicht erfassten Personen, ob Steuererklärungen anzufordern sind 16

17 Reduzierung des Umfangs der Einkommensteuererklärung Eine Verschlankung der Steuererklärungen (Beschränkung auf unbedingt notwendige Informationen) wäre der vollmaschinellen Verarbeitung förderlich Die Vordrucke der Einkommensteuererklärung sind auf mögliche Reduzierung des Erklärungsumfangs zu prüfen Daten, die der Finanzverwaltung bereits aufgrund elektronischer Datenübermittlungspflichten Dritter bekannt sind Erleichterungen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung werden geprüft Dabei ist weiterhin sicherzustellen, dass der Steuerbürger von den vom Dritten übermittelten Daten abweichende Angaben in der Steuererklärung machen kann. In diesem Fall muss die Finanzbehörde wie bisher in geeigneter Weise die Sachlage aufklären (kein Grundlagenbescheid ) 17

18 Umgang mit Freitexten Ziel: Im Massenverfahren der Einkommensteuer sollen Steuererklärungen weitgehend maschinell bearbeitet werden. Voraussetzung: vom EDV-System verarbeitbare, strukturierte Daten ( Kennziffer und Wert ) Problem: Sogenannte Freitexte sind unstrukturiert und können vom EDV- System deshalb nicht analysiert und verarbeitet werden Gleichwohl muss auch künftig die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der Steuererklärung auch unstrukturierte Informationen zu übermitteln 18

19 Umgang mit Freitexten Lösung: Bei Nutzung dafür bestimmter qualifizierter Freitextfelder wird die Steuererklärung zwingend zur personellen Prüfung ausgesteuert Entsprechende Kriterien sind noch festzulegen (z.b. Prüfbitten, Anträge, Mitteilung einer von der Finanzverwaltung abweichenden Rechtsauffassung) Andere Freitexte wie z.b. Hinweise auf ergänzende Aufstellungen oder Belege bewirken für sich keine Aussteuerung der Steuererklärung Keine besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen mehr erforderlich (vgl. u.a. 172a AO des Diskussionsentwurfs) 19

20 Vorlage von Belegen Belegvorlagepflichten (z.b. bei Spenden, bescheinigten Kapitalertragsteuern, bestimmten agb) werden weitestgehend durch Belegvorhaltepflichten ersetzt; für Feststellungen zur Behinderung wird mittelfristig ein elektronisches Übermittlungsverfahren eingeführt Belege, ergänzende Aufstellungen etc. sollen nach Möglichkeit nur noch auf Aufforderung des FA vorgelegt werden Die freiwillige Übermittlung der Belege mit der Steuererklärung ist jedoch weiterhin möglich und soll künftig elektronisch ermöglicht werden 20

21 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Ausbau der elektronischen Kommunikation mit den am Verfahren Beteiligten 21

22 ELSTER Quote 22

23 Weiterentwicklung von ELSTER Erhöhung der ELSTER-Quote durch: nicht durch zusätzliche gesetzliche Verpflichtung Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit vereinfachte Authentifizierung verbesserte Verständlichkeit der Plausibilitäts- und Fehlerhinweise Perspektivisch: Ablösung ELSTER-Formular durch ELSTER-Online- Portal Vollumfänglicher Verzicht auf Papier angestrebt (auch die papierbasierte Komprimierte Steuererklärung sollte mittelfristig entfallen) 23

24 Weiterentwicklung von ELSTER Elektronische Bekanntgabe insbes. von Steuerbescheiden mittels ELSTER (Einsicht im Portal bzw. Download) Voraussetzung: Zustimmung des Steuerpflichtigen ( 122 Abs. 2b AO-Entwurf) Erweiterung bei der Rückübermittlung von Bescheiddaten Umsetzung in Stufen wird geprüft Voraussetzung für Endausbaustufe: Vereinheitlichung der Datenformate im Eingangskanal und in der weiteren Verarbeitung Übermittlung der vom Finanzamt geänderten E-Bilanz ist in der Fachkonzeption vorgesehen 24

25 Weiterentwicklung von ELSTER Schaffung einer Möglichkeit für die elektronische Übermittlung von strukturierten und frei formulierten Nachrichten in beide Richtungen, insbesondere Einsprüche / Anträge auf Änderungen Aussetzungsanträge Elektronische Einspruchsentscheidungen Allgemeiner Schriftverkehr 25

26 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Serviceangebot der Steuerverwaltung, ab Januar 2014 bereitgestellt vom Verfahren ELSTER elektronischer Abruf von Belegdaten Information über die bei der Steuerverwaltung vorliegenden Daten bereits vor Abgabe der Einkommensteuererklärung elektronische Ausfüllhilfe, um das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zu erleichtern vor Übernahme in die Steuererklärung müssen die Daten vom Steuerbürger auf Korrektheit und Vollständigkeit hin kontrolliert werden Abruf möglich über ElsterOnline-Portal, ElsterFormular und Produkte kommerzieller Softwareanbieter 26

27 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) neben allgemeinen Daten (z. B. Identifikationsnummer, Religionszugehörigkeit) Anzeige folgender Daten vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen Vorsorgeaufwendungen Erweiterungen Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden perspektivisch: Einbeziehung weiterer der Steuerverwaltung vorliegender Daten, z.b. Grundinformationen, vermögenswirksame Leistungen 27

28 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Weitere Maßnahmen 28

29 Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation In einem neuen 93c AO sollen die Rahmenregelungen der im EStG verstreuten Übermittlungspflichten vor die Klammer gezogen und vereinheitlicht werden Keine neuen Datenübermittlungspflichten, sondern nur Harmonisierung bestehender Pflichten Von Dritten (z.b. Arbeitgeber, Krankenversicherung, Rentenversicherung) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelte Daten sind auch künftig für die Besteuerung nicht verbindlich (wie bisher: kein Grundlagenbescheid) Ermittlungs- und Entscheidungskompetenz obliegt weiterhin den Finanzämtern und Finanzgerichten 29

30 Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Aufklärung des Sachverhalts unverändert. Gesonderte (verschuldensunabhängige) Änderungsnorm (angelehnt an 10 Abs. 2a Satz 8 EStG) erforderlich. Der Steuerpflichtige ist vom Dritten in geeigneter Weise über die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten zu informieren. Die Finanzverwaltung erleichtert die Kontrolle der an die Finanzverwaltung übermittelten Daten zusätzlich mithilfe der vorausgefüllten Steuererklärung 30

31 Sonstige Regelungen Flexibilisierung der landesinternen Zuständigkeiten (Neuregelung 29a AO) Flexibilisierung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltungen der Länder zur kurzfristigen Reaktion auf (vorübergehenden) veränderten Arbeitsanfall in den Finanzämtern Gewährleistung einer kontinuierlichen, zügigen und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Behandlung der Steuerfälle Der Steuerpflichtige wird bei Bedarf über eine Anordnung nach 29a AO informiert z.b. bei Rückfragen zur Steuererklärung Nachrichtlich: Neuregelung 109, 149, 152 AO - Verlängerung von Fristen, Abgabe der Steuererklärungen, Verspätungszuschlag (außerhalb der AG Modernisierung) 31

32 Vielen Dank!

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