Nürnberger Steuergespräche Modernisierung der Steuerverwaltung. Ralph Hoffmann, BMF 2. Juli Bundesministerium der Finanzen.
|
|
- Eleonora Bäcker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2015 Modernisierung der Steuerverwaltung Ralph Hoffmann, BMF
2 Agenda Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Motivation und Ausgangslage Vorgehen Erläuterung zur Umsetzungsplanung Wesentliche Inhalte Effizienzsteigerung der Finanzverwaltung Ausbau der elektronischen Kommunikation mit den am Verfahren Beteiligten Weitere Maßnahmen 2
3 Motivation Technische Rahmenbedingungen Alle am Steuerverfahren Beteiligten wollen medienbruchfrei elektronisch kommunizieren können Situation der Steuerverwaltung Aufgabenzuwachs, sinkende Personalausstattung Komplexität des Steuerrechts Gleichmäßige Besteuerung nur noch durch moderne IT zu bewältigen 3
4 Aufgaben- und Personalentwicklung Fallzahlen ESt Personal FÄ * Indexierte Entwicklung 2005 = Nürnberger Steuergespräche
5 ESt-Veranlagung Arbeitnehmer 2010 bis % 60 98% 96% 94% 97,0% 46 Tage 51 Tage 53 Tage 94,2% 94,3% 56 Tage 94,9% 95,9% 47 Tage % 44 90% Durchlaufzeit im Bj. Erledigungsquote Eingang VZ Nürnberger Steuergespräche
6 Ausgangslage Bund und Länder sehen die Notwendigkeit, die Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren weiter zu optimieren und zu modernisieren. Dies soll zum gemeinsamen Nutzen aller am Steuerverfahren Beteiligten geschehen. Zu diesem Zweck hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Januar 2014 auf Fachebene konstituiert und ihre Arbeiten aufgenommen. 6
7 Zielsetzung Ziel ist es, für die politische Entscheidungsfindung Vorschläge zu erarbeiten, um die Prozessabläufe im Besteuerungsverfahren, insbesondere unter weiterer Zuhilfenahme moderner Datenverarbeitung einfacher auszugestalten. Die zu entwickelnden Maßnahmen sollen bereits bestehende ITgestützte Kommunikationsangebote mit der Finanzverwaltung, wie die elektronische Steuererklärung, ausbauen und ergänzen. 7
8 Vorgehen Die eingesetzte AG besteht aus Vertretern der Organisation, der Automation und der Fachbereiche der Länder und des Bundes Die steuerberatenden Berufe und die Wirtschaftsverbände wurden um Beiträge gebeten Die von diesen vorgetragenen Themenvorschläge wurden im Rahmen der Arbeiten in der AG Modernisierung des Besteuerungsverfahren überprüft und z.t. bei den vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt Die von der AG Modernisierung des Besteuerungsverfahren vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen sind im Wesentlichen auf das Verfahrensrecht bezogen 8
9 Vorgehen Ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist in Arbeit Dabei werden die eingegangenen Stellungnahmen der Kammern und Verbände zum veröffentlichten Diskussionsentwurf berücksichtigt Ein entsprechender Regierungsentwurf soll nach derzeitiger Planung nach der Sommerpause vorliegen Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für 2016 vorgesehen Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens so schnell wie möglich, spätestens zum 1. Januar 2017 besondere Anwendungsregeln soweit erforderlich 9
10 Vorgehen Gelegenheit zu Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Juli/August 2015) Beteiligung in geeigneter Weise an der Ausarbeitung der Fachkonzepte zu Maßnahmen zum Ausbau der elektronischen Kommunikation Weiterhin Thema in Gesprächskreisen beim BMF 10
11 Erläuterung zur Umsetzungsplanung Der Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 30. Oktober 2014 enthält neben gesetzlichen auch untergesetzliche Maßnahmen Grobplanung der Umsetzungsmaßnahmen sowie der voraussichtlichen Kosten der IT-Umsetzung ist erfolgt Ein entsprechender Bericht ist der FMK im Mai 2015 vorgelegt worden 11
12 Erläuterung zur Umsetzungsplanung Umsetzung untergesetzlicher Maßnahmen kann z. T. bereits parallel zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab 2016 erfolgen Regelmäßig muss vor der technischen Umsetzung zunächst eine Fachkonzeption erarbeitet werden Nach der Grobplanung ist der zeitliche Rahmen für die schrittweise Umsetzung bis 2022 veranschlagt 12
13 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Effizienzsteigerung innerhalb der Finanzverwaltung 13
14 Risikoorientierte Fallbearbeitung Ziel: Mehr vollautomatische Steuerveranlagungen ( Autofallquote ) Gesetzliche Verankerung der Zulässigkeit vollautomatischer Steuerfestsetzungen und des Einsatzes von RMS in 88 AO vorgesehen Regeln über den Einsatz von RMS werden von Bund und Ländern einvernehmlich bestimmt. Regelmäßige Evaluation der RMS-Verfahren 14
15 Risikoorientierte Fallbearbeitung Überarbeitung des Systems der Prüfhinweise, Risikohinweise und Plausibilitäten Ziel: Elektronisch übermittelte und digitalisierte (eingescannte) Einkommensteuererklärungen sollen soweit möglich nur unter Risikogesichtspunkten einschließlich Turnusprüfung, Zufallsauswahl und personeller Vorauswahl des Falls angehalten werden Es muss die Möglichkeit der personellen Fallauswahl für eine umfassende Prüfung gewährleistet sein 15
16 Risikoorientierte Fallbearbeitung Einführung von gruppenbezogenen Risikoabschätzungen z.b. bei der Auswertung von Kontrollmaterial (neuer 88 Abs. 3 AO, vgl. auch Neuregelung in 156 Abs. 2 AO) Ziel: Konzentration auf gewichtige Anlässe für den Fallaufgriff, insbesondere wenn keine veranlagungsbegleitende Auswertung möglich ist Prüfung bei steuerlich nicht erfassten Personen, ob Steuererklärungen anzufordern sind 16
17 Reduzierung des Umfangs der Einkommensteuererklärung Eine Verschlankung der Steuererklärungen (Beschränkung auf unbedingt notwendige Informationen) wäre der vollmaschinellen Verarbeitung förderlich Die Vordrucke der Einkommensteuererklärung sind auf mögliche Reduzierung des Erklärungsumfangs zu prüfen Daten, die der Finanzverwaltung bereits aufgrund elektronischer Datenübermittlungspflichten Dritter bekannt sind Erleichterungen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung werden geprüft Dabei ist weiterhin sicherzustellen, dass der Steuerbürger von den vom Dritten übermittelten Daten abweichende Angaben in der Steuererklärung machen kann. In diesem Fall muss die Finanzbehörde wie bisher in geeigneter Weise die Sachlage aufklären (kein Grundlagenbescheid ) 17
18 Umgang mit Freitexten Ziel: Im Massenverfahren der Einkommensteuer sollen Steuererklärungen weitgehend maschinell bearbeitet werden. Voraussetzung: vom EDV-System verarbeitbare, strukturierte Daten ( Kennziffer und Wert ) Problem: Sogenannte Freitexte sind unstrukturiert und können vom EDV- System deshalb nicht analysiert und verarbeitet werden Gleichwohl muss auch künftig die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der Steuererklärung auch unstrukturierte Informationen zu übermitteln 18
19 Umgang mit Freitexten Lösung: Bei Nutzung dafür bestimmter qualifizierter Freitextfelder wird die Steuererklärung zwingend zur personellen Prüfung ausgesteuert Entsprechende Kriterien sind noch festzulegen (z.b. Prüfbitten, Anträge, Mitteilung einer von der Finanzverwaltung abweichenden Rechtsauffassung) Andere Freitexte wie z.b. Hinweise auf ergänzende Aufstellungen oder Belege bewirken für sich keine Aussteuerung der Steuererklärung Keine besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen mehr erforderlich (vgl. u.a. 172a AO des Diskussionsentwurfs) 19
20 Vorlage von Belegen Belegvorlagepflichten (z.b. bei Spenden, bescheinigten Kapitalertragsteuern, bestimmten agb) werden weitestgehend durch Belegvorhaltepflichten ersetzt; für Feststellungen zur Behinderung wird mittelfristig ein elektronisches Übermittlungsverfahren eingeführt Belege, ergänzende Aufstellungen etc. sollen nach Möglichkeit nur noch auf Aufforderung des FA vorgelegt werden Die freiwillige Übermittlung der Belege mit der Steuererklärung ist jedoch weiterhin möglich und soll künftig elektronisch ermöglicht werden 20
21 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Ausbau der elektronischen Kommunikation mit den am Verfahren Beteiligten 21
22 ELSTER Quote 22
23 Weiterentwicklung von ELSTER Erhöhung der ELSTER-Quote durch: nicht durch zusätzliche gesetzliche Verpflichtung Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit vereinfachte Authentifizierung verbesserte Verständlichkeit der Plausibilitäts- und Fehlerhinweise Perspektivisch: Ablösung ELSTER-Formular durch ELSTER-Online- Portal Vollumfänglicher Verzicht auf Papier angestrebt (auch die papierbasierte Komprimierte Steuererklärung sollte mittelfristig entfallen) 23
24 Weiterentwicklung von ELSTER Elektronische Bekanntgabe insbes. von Steuerbescheiden mittels ELSTER (Einsicht im Portal bzw. Download) Voraussetzung: Zustimmung des Steuerpflichtigen ( 122 Abs. 2b AO-Entwurf) Erweiterung bei der Rückübermittlung von Bescheiddaten Umsetzung in Stufen wird geprüft Voraussetzung für Endausbaustufe: Vereinheitlichung der Datenformate im Eingangskanal und in der weiteren Verarbeitung Übermittlung der vom Finanzamt geänderten E-Bilanz ist in der Fachkonzeption vorgesehen 24
25 Weiterentwicklung von ELSTER Schaffung einer Möglichkeit für die elektronische Übermittlung von strukturierten und frei formulierten Nachrichten in beide Richtungen, insbesondere Einsprüche / Anträge auf Änderungen Aussetzungsanträge Elektronische Einspruchsentscheidungen Allgemeiner Schriftverkehr 25
26 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Serviceangebot der Steuerverwaltung, ab Januar 2014 bereitgestellt vom Verfahren ELSTER elektronischer Abruf von Belegdaten Information über die bei der Steuerverwaltung vorliegenden Daten bereits vor Abgabe der Einkommensteuererklärung elektronische Ausfüllhilfe, um das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zu erleichtern vor Übernahme in die Steuererklärung müssen die Daten vom Steuerbürger auf Korrektheit und Vollständigkeit hin kontrolliert werden Abruf möglich über ElsterOnline-Portal, ElsterFormular und Produkte kommerzieller Softwareanbieter 26
27 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) neben allgemeinen Daten (z. B. Identifikationsnummer, Religionszugehörigkeit) Anzeige folgender Daten vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen Vorsorgeaufwendungen Erweiterungen Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden perspektivisch: Einbeziehung weiterer der Steuerverwaltung vorliegender Daten, z.b. Grundinformationen, vermögenswirksame Leistungen 27
28 Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfs Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Weitere Maßnahmen 28
29 Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation In einem neuen 93c AO sollen die Rahmenregelungen der im EStG verstreuten Übermittlungspflichten vor die Klammer gezogen und vereinheitlicht werden Keine neuen Datenübermittlungspflichten, sondern nur Harmonisierung bestehender Pflichten Von Dritten (z.b. Arbeitgeber, Krankenversicherung, Rentenversicherung) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelte Daten sind auch künftig für die Besteuerung nicht verbindlich (wie bisher: kein Grundlagenbescheid) Ermittlungs- und Entscheidungskompetenz obliegt weiterhin den Finanzämtern und Finanzgerichten 29
30 Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Aufklärung des Sachverhalts unverändert. Gesonderte (verschuldensunabhängige) Änderungsnorm (angelehnt an 10 Abs. 2a Satz 8 EStG) erforderlich. Der Steuerpflichtige ist vom Dritten in geeigneter Weise über die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten zu informieren. Die Finanzverwaltung erleichtert die Kontrolle der an die Finanzverwaltung übermittelten Daten zusätzlich mithilfe der vorausgefüllten Steuererklärung 30
31 Sonstige Regelungen Flexibilisierung der landesinternen Zuständigkeiten (Neuregelung 29a AO) Flexibilisierung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltungen der Länder zur kurzfristigen Reaktion auf (vorübergehenden) veränderten Arbeitsanfall in den Finanzämtern Gewährleistung einer kontinuierlichen, zügigen und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Behandlung der Steuerfälle Der Steuerpflichtige wird bei Bedarf über eine Anordnung nach 29a AO informiert z.b. bei Rückfragen zur Steuererklärung Nachrichtlich: Neuregelung 109, 149, 152 AO - Verlängerung von Fristen, Abgabe der Steuererklärungen, Verspätungszuschlag (außerhalb der AG Modernisierung) 31
32 Vielen Dank!
56. Berliner Steuergespräche. Besteuerungsverfahrens. (BMF, Referat IV A7) 21. September Bundesministerium der Finanzen.
- Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Angelika Buchwald (BMF, Referat IV A7) 21. September 2015 Agenda 1. Einführung 2. Motivation und Ausgangslage 3. Vorgehen 4. Zeitplan zum Gesetzgebungsvorhaben
MehrGut informiert, richtig platziert. die vorausgefüllte Steuererklärung! w w w.elster.d e/ Belegabruf
* Gut informiert, richtig platziert * die vorausgefüllte Steuererklärung! w w w.elster.d e/ Belegabruf Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung? Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses
MehrElektronisches Steuerverfahren
Elektronisches Steuerverfahren 46. Berliner Steuergespräch 18. Februar 2013 in Berlin StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer Seite 1 Elektronisches Steuerverfahren
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 23. September
MehrModernisierung des Besteuerungsverfahrens: Auswirkungen auf die Beratungspraxis
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Auswirkungen auf die Beratungspraxis von RAin/StBin Sylvia Mein Leiterin der Steuerabteilung des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. 26.04.2016 Kultur und Klima
MehrNEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN. Susanne Funk Finanzamt Koblenz
NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN Susanne Funk Finanzamt Koblenz Übersicht Besteuerungsverfahren Belege zur Steuererklärung Belegaufbewahrungspflichten NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN DES VZ 2017
MehrUnterschiedliche Bearbeitungsdauer von Einkommen - steuererklärungen in Finanzämtern in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3794 27. 03. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Unterschiedliche Bearbeitungsdauer
MehrMartin Schlüter Finanzamt Lüdinghausen
Übersicht Einführung Automatisierung der Besteuerung Steuerung des Erklärungseingangs Personelle und organisatorische Herausforderung Ausblick F-FÄ Einführung Automatisierung der Besteuerung Risikomanagementsystem
MehrErfahrungen mit der E- Bilanz. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Finanzverwaltung der Zukunft
Erfahrungen mit der E- Bilanz Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Finanzverwaltung der Zukunft Frau Adden (Finanzamt Wiedenbrück) Herr Besselmann (Steuerberaterkammer) Herr Kamphausen (Finanzamt
MehrElektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Vollmachtdatenbank
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung Vollmachtdatenbank Ginster - Vollmachtdatenbank Einführung eines modernen Übermittlungsverfahrens für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne
MehrMandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017
Mandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017 Inhalt Privatbereich 1. Elektronische Zustellung eines Verwaltungsakts jetzt möglich 2. Steuerbescheide: Bekanntgabe und Abruf auch elektronisch möglich
MehrOberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrBericht. nach 88 Abs. 2 BHO. an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Dieser Bericht des Bundesrechnungshofes
MehrElektronische Übermittlung
Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Authentifizierte Übermittlung aktivieren 3.2. Versand über
MehrElektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung. , Elster, KONSENS,
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung E-Mail, Elster, KONSENS, eposteingang 2 10. Mai 2017 Kultur und Klima - Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung eposteingang Realisiert:
MehrELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.
ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mehr und mehr Verpflichtungen zur
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A Berlin. Düsseldorf,
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 7 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: IVA7@bmf.bund.de Düsseldorf, 02.02.2015 613/515 Diskussionsentwurf Modernisierung des
MehrWichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1
AO wiwiweb.de bibukurse.de 1 Verfahrensrecht Abgabe der Steuererklärung ( 149 AO) Ermittlungsverfahren ( 85 ff., 134 ff., 149 ff. AO) Festsetzungsverfahren ( 155 ff. AO) Erhebungsverfahren ( 218 ff. AO)
Mehr64 Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig (Kapitel 6001 Titel )
Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 64 Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig (Kapitel 6001 Titel 012 01) 64.0 Die Besteuerung der
Mehr7. Mittelhessischer Stiftungstag 2018
Hessisches Ministerium der Finanzen 7. Mittelhessischer Stiftungstag 2018 Elektronische Steuererklärung für Stiftungen 1. Was muss die Stiftung machen? Im 3-jährigen Turnus eine Steuererklärung einreichen!
MehrInhaltsverzeichnis. V o rw o rt... 11
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 11 1 Überblick... 13 1.1 Motive des Gesetzgebers... 14 1.2 Untersuchungsgrundsatz... 16 1.3 Datenübermittlung durch D ritte... 19 1.4 Bekanntgabe... 21 1.5 Mitwirkungspflichten...
MehrSteuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015, Fristverlängerung / vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2015
Senatsverwaltung für Finanzen Runderlass AO-Nr. 61 Senatsverwaltung für Finanzen, 12032 Berlin An alle Finanzämter außer FA 38 Nachrichtlich: An das Finanzamt 38 Geschäftszeichen III E 11 S 0320 1/2012
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 11
Vorwort...................................................... 11 Überblick............................................... 13 1.1 Motive des Gesetzgebers.................................. 14 1.2 Untersuchungsgrundsatz..................................
Mehr(für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der 3 und 4 StBerG)
(für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der 3 und 4 StBerG) Präambel Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog.
MehrBesteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1
Besteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1 vom 05. November 2015 Besteuerungsverfahren 2.0 Version 1.1 2 Zielsetzung und Notwendigkeit Besteuerungsverfahren
MehrUpdate-Info Simba Steuern Komfort Version inkl. Online-Update 1
Update-Info Simba Steuern Komfort Version 2015.1 inkl. Online-Update 1 Simba Computer Systeme GmbH Zeppelinstraße 42-44 info@simba.de Tel. 0711 45 124-0 73760 Ostfildern www.simba.de Fax 0711 45 124-49
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Regionaler Stiftungstag in Nord- und Osthessen Digitalisierung im Gemeinnützigkeitsund Spendenrecht
Hessisches Ministerium der Finanzen Regionaler Stiftungstag in Nord- und Osthessen 2018 Digitalisierung im Gemeinnützigkeitsund Spendenrecht Überblick 1. 2. Spendenrecht 3. Weitere Hilfestellungen 1. Was
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrElektronisches Steuerverfahren
46. Berliner Steuergespräch Elektronisches Steuerverfahren 18. Februar 2013 MDirig. Eckehard Schmidt Bayerisches Staatsministerium 46. Berliner Steuergespräch Elektronisches Steuerverfahren 18. Februar
MehrBundesministerium der Finanzen Leiter der Steuerabteilung Herrn Michael Sell Wilhelmstraße Berlin. Nö/Mo
Bundesministerium der Finanzen Leiter der Steuerabteilung Herrn Michael Sell Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Per E-Mail: IVA7@bmf.bund.de Nö/Mo 30.01.2015 Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
MehrVorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrModernisierung des Besteuerungsverfahrens
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur verabschiedet. Es wurde am 22. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt (BGB!. I S. 1679) verkündet. Dem gingen eingehende Beratungen der obersten Finanzbehärden des
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder
Pos tanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg
MehrGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
GESETZGEBUNG Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Stellungnahme Bundesrat 29.1.2016 / Gegenäußerung Bundesregierung 3.2.2016 I. Gesetzgebungsverfahren Die Bundesregierung beschloss am 9.12.2015,
MehrDenkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg
Auszug aus Denkschrift 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 19 Umgang der Steuerverwaltung mit Rentenbezugsmitteilungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
Mehram 25. Juni 2012 in Köln Dipl.-Kfm. Manfred Dehler Präsident Steuerberater, vbp, RB
Vollmachtsdatenbank und Zugriff auf Datenpools am 25. Juni 2012 in Köln Dipl.-Kfm. Manfred Dehler Präsident Steuerberater, vbp, RB 1 Datenpool Datenpool = Sammlung von Daten zur EKSt-Veranlagung, die aufgrund
MehrVordrucke zur Abgabe der Einkommensteuer- /Feststellungserklärungen; Vordruckentwürfe 2018
Bundesministerium der Finanzen Referat IV C 4 Herrn Stephan Thaens Wilhelmstr. 97 10117 Berlin Per E-Mail: Stephan.Thaens@bmf.bund.de; IVC4@bmf.bund.de Berlin, 19. Januar 2018 Vordrucke zur Abgabe der
MehrProzessänderungen zur Vollmachtsdatenbank 2.0
Dok.-Nr.: 1071585 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 26.04.2017 Relevant für: Vollmachtsdatenbank Prozessänderungen zur Vollmachtsdatenbank 2.0 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund
MehrInformationen zu ELSTER / ElsterFormular
Informationen zu ELSTER / ElsterFormular Homepage des Finanzamt Günzburg www.finanzamt finanzamt-guenzburg.de Hilfestellungen auf der Homepage des Finanzamtes. Hier werden eventuelle Probleme, die auftauchen,
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrEmpfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017
Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017 Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht.
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9930. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9930 16. Wahlperiode 07. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrFestsetzungsverjährung
Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung
MehrUpdate StModernG Die wesentlichen Änderungen der AO (Stand: Februar 2017)
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II - Steuer- und Wirtschaftsrecht - Prof. Dr. Stefan Holzner, LL.M. Update StModernG Die wesentlichen Änderungen der AO (Stand: Februar
MehrAuthentifiziertes Versenden von Steuerdaten
Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Bereich: ZDÜ - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Rechtliche Information 3 4. Vorgehensweise 5 4.1. Registrierung bei Mein ELSTER 5 4.2. Zertifikat
MehrNeuorganisation im Finanzamt Speyer-Germersheim
Neuorganisation im Neue Ansprechpartner und neue Steuernummern Aufgrund von internen Neuorganisationen und Anpassungen an die Kommunalreformen ändern sich für Bürger in folgenden Gemeinden die Zuständigkeiten:
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf,
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin ausschließlich per E-Mail an: IVA2@bmf.bund.de Düsseldorf, 23.09.2015 564/515 Referentenentwurf
MehrDie E-Bilanz. Kompaktwissen für Berater. Prof. Dr. Dietmar Strube, Simon Kuhn
Prof. Dr. Dietmar Strube, Simon Kuhn Die E-Bilanz Eine große Herausforderung für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten Umstellung auf die E-Bilanz Steuer-Taxonomie 5.2 und geänderte Kontenrahmen SKR 03 und SKR
MehrFinanzministerium des Landes Nordrhein~Westfalen Dar Minister. Vorlage an den Haushalts - und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein..
Finanzministerium des Landes Nordrhein~Westfalen Dar Minister 1~,042015 Seite 1 von 7 - A7 Vorlage an den Haushalts - und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein.. Westfalen 70. Sitzung des Haushalts- und
MehrStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Stellungnahme 03.02.2015 Rn. 1 bis 8 Grundsätzliche
MehrElster: E Government in der deutschen Steuerverwaltung
Elster: E Government in der deutschen Steuerverwaltung Roland Krebs Oberfinanzdirektion München Deutschland ELSTER eine Erfolgsstory Die Steuerverwaltung realisiert ein umfassendes egovernment-projekt
MehrPraxisticker Nr. 508: BMF veröffentlicht neues Vollmachtsformular
Praxisticker Nr. 508: BMF veröffentlicht neues Vollmachtsformular Am 1. August 2016 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen eine Neufassung des amtlichen Muster-Vollmachtsformulars im Besteuerungsverfahren
MehrVorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten
Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrInformationsveranstaltung. Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank
Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank 1. Ein Baustein der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) Einführung der VaSt ist für Anfang 2014 vorgesehen Allen Bürgern wird auf Wunsch eine vorausgefüllte
MehrEinführung Vollmachtsdatenbank
Einführung Vollmachtsdatenbank Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung grundlegend zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung, die Vorausgefüllte Steuererklärung bundesweit ab dem Frühjahr
Mehr(BStBl I S. 214); TO-Punkte 5, 6 und 31 der Sitzung AO II/2006 vom 20. bis 22. September 2006
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrPraxisticker Nr. 580: Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017
Praxisticker Nr. 580: Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die
MehrAbgabe von Steuererklärungen von (Spezial-)-Investmentfonds nach dem InvStG 2018
Finanzamt Frankfurt am Main V Höchst Investmentbezirk Abgabe von Steuererklärungen von (Spezial-)-Investmentfonds nach dem InvStG 2018 Nach Inkrafttreten des InvStG 2018 zum 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8106 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter
MehrAuthentifiziertes Versenden von Steuerdaten
Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Bereich: ZDÜ - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Rechtliche Information 3 4. Vorgehensweise 5 4.1. Registrierung bei Mein ELSTER 5 4.2. Zertifikat
MehrELSTER - eine Kurzübersicht (die digitale Übertragung von Steuermeldungen)
ELSTER - eine Kurzübersicht (die digitale Übertragung von Steuermeldungen) zusammengestellt von Ulrich H. Meyer beratender Diplom Betriebswirt An der Barbarakirche 5 44628 Herne Inhaltsverzeichnis 1. ELSTER,
MehrESt: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER)
ESt: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) 1. Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) 2. ELSTER-Verfahren mit elektronischer Authentifizierung 3. Automatischer Bescheidabgleich 4. Geschäftsfeldübersicht
MehrAnlage EÜR übermitteln
Anlage EÜR übermitteln Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1254 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. EÜR Betriebseinnahmen 3.2. EÜR Betriebsausgaben 3.3. EÜR Ermittlung
MehrGut besuchtes DStV-Symposium widmete sich der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
6.4.2018 Gut besuchtes DStV-Symposium widmete sich der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens Die Finanzverwaltung ist mit ihren Projekten, die das Besteuerungsverfahren für Steuerpflichtige und Steuerberater
MehrSteuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 2. Abgabenordnung 2.1 Inhalt und Gliederung der AO! Begriffsbestimmungen Die in der Fassung der Neubekanntmachung
MehrFinanzsenator Sarrazin: ELSTER ist einfach, schnell und sicher
Pressestelle Presseerklärung 06 012 25. Januar 2005 Finanzsenator Sarrazin: ELSTER ist einfach, schnell und sicher Die Senatsverwaltung für Finanzen setzt auf die elektronische Steuererklärung (ELSTER):
Mehrx Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.
Vollmachtgeber/-in 1 Exemplar für den Steuerberater IdNr. 2, 3 Geburtsdatum Vollmacht 4 zur Vertretung in Steuersachen Lorenz H. Freiburg, Steuerberater, 64646 Heppenheim Bevollmächtigte/r - in diesem
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7613 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter
MehrPflichtinformation gemäß Art. 12 ff DSGVO
Pflichtinformation gemäß Art. 12 ff DSGVO Kontaktdaten des Verantwortlichen Dr. Schur und Partner, Otto-Hahn-Straße 48, 89584 Ehingen (Donau) Dr. Raimund Schur Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
MehrESt Einkommensteuer. Inhalt. Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Versions-Info
Inhalt Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr. 971200) 1. Rechtliche Änderungen 3 1.1. ELSTER 3 1.2. Vorausberechnung 2013 3 Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr. 971150) 1. Rechtliche Änderungen 3 1.1.
MehrVollmachtsdatenbank. Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Ulrich Hesse
Vollmachtsdatenbank Vorstandsmitglied kammer Westfalen-Lippe Steuerberater Ulrich Hesse Münster, Übersicht 1) Vorteile 2) Vollmachtsdatenbank Zero 3) Vollmachtsdatenbank 2.0 1 Vorteile 2 Ziele der Vollmachtsdatenbank
MehrElektronische Übermittlung
Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Rechtliche Information 4. Vorgehensweisen 4.1. Versand über Agenda ZDÜ 4.2. Direktversand
MehrLeistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017.
VBL. 76240 Karlsruhe Frau Ingrid Kraeft Unser Zeichen Service-Telefon Montag, Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag Telefax E-Mail Karlsruhe 1507446994 0721 93 98 93 7 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 16:30
Mehr(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung)
FG München, Urteil v. 22.10.2013 2 K 1993/10 Titel: (Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) Normenketten: 163 AO 149 Abs 1 S 1
MehrBeispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen
So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 3 Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler. Da auf die
MehrVorausgefüllte Steuererklärung
Vorausgefüllte Steuererklärung Bereich: ZDÜ - Info für Anwender Nr. 86227 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Berechtigungsmanagement 3.2. Belege abrufen 3.3. Belege übernehmen
MehrHDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber?
HDE-Sonderinfo Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 18. Oktober 2010 Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1.1.2012 - was ändert sich für die Arbeitgeber? Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
MehrVereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX
Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND
MehrDeutsche Besteuerung der Auslandsrentner in Thailand
Deutsche Besteuerung der Auslandsrentner in Thailand Vortrag Am 11.09.2018 Begegnungszentrum Pattaya Von Dipl.-Betriebsw. (FH) Reiner Seel Steuerberater. Wirtschaftsprüfer 1 Ausgangslage Fallvarianten
MehrBitte prüfen Sie die vorausgefüllten Felder auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ergänzen Sie die Angaben, wo dies notwendig ist.
Dokart : ASN Schedule : DVN KundenNr. : Printer : Jumbo Logo : J Kopf : EMI Barcode : N Duplex : J Beilage : 000 A4 : N RWB PrivateCapital GmbH, Grabenweg 64, 6020 Innsbruck Herrn Max Mustermann Musterstraße
MehrAktuelle Themen zur Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die elektronische Kommunikation
1. Elektronische Steuererklärung / Verwaltungsanweisung Nachreichung / Nachforderungen von Papierbelegen Mangels elektronischer Möglichkeit ist nach wie vor die Übermittlung von Papierbelegen an die Finanzverwaltung
MehrGeänderte Zuständigkeiten im Finanzamt
Geänderte Zuständigkeiten im Finanzamt Das übernimmt ab 1. Juli 2015 das Finanzamt Frankenthal. Der Standort Frankenthal bleibt als Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen mit eigenem Service-Center erhalten.
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD.
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 1221 08. 05. 2007 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Aufgabenanfall und Personaleinsatz in
MehrVeröffentlichungstermine der einzelnen Steuerarten bzw. Datenarten
Veröffentlichungstermine der einzelnen Steuerarten bzw. Datenarten Unterschieden wird zwischen den Veröffentlichungsterminen für die Datenübermittlungskomponente ERiC (ElsterRichClient), ElsterFormular
MehrVeröffentlichungstermine der einzelnen Steuerarten bzw. Datenarten
Veröffentlichungstermine der einzelnen Steuerarten bzw. Datenarten Unterschieden wird zwischen den Veröffentlichungsterminen für die Datenübermittlungskomponente ERiC (ElsterRichClient), ElsterFormular
MehrVorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)
Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Prozess Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) mit Vollmachtsdatenbank Das kennen Sie, die vorausgefüllte Buchungszeile aus dem digitalen Belegbuchen DATEV-Thementag
MehrS t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber
MehrNiedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1259. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens
MehrFG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)
Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche
Mehrzdie Neuregelungen auf einen Blick
52b EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Aufhebung der Übergangsregelungen zur weiteren Anwendung der allgemeinen Vorschriften des LStAbzugsverfahrens im Übergangszeitraum des Jahres 2011-2012 z Fundstelle:
Mehr31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel )
Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel 015 01) 31.0 Das BMF hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes ab dem
MehrDatenerhebung und Datenabgleich 91
Datenerhebung und Datenabgleich 91 91 Datenerhebung und Datenabgleich idf des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346) (1) 1 Für die Berechnung und Überprüfung der Zulage sowie die Überprüfung
MehrOrdnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: 2JG
et05dgdogqq3oh2jb33adfnwx2 Taberski Isabell Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Finanzamt Brühl 1 01 ID: 0003 Datenübermittlung 15.03.201 0::52 Uhr Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung
MehrUnternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v.
Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen... Referent: Dipl.-Kfm. WP/StB Michael Sackmann Partner bei JANTZEN EMDE TJARKS Betriebsprüfung und Gelassenheit...???
Mehrzu Punkt... der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Bundesrat Drucksache 679/1/10 12.11.10 Empfehlungen der Ausschüsse Fz zu Punkt.. der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) Der Finanzausschuss empfiehlt
MehrAn die Mitglieder des DStV-Vorstands
An die Mitglieder des DStV-Vorstands Nachrichtlich: Mitglieder des DStV-Steuerrechtsausschusses Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der DStV-Mitgliedsverbände die Vorstände/Bezirksgruppen der Mitgliedsverbände
Mehr