Erfahrungen mit der E- Bilanz. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Finanzverwaltung der Zukunft
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- Maya Abel
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1 Erfahrungen mit der E- Bilanz Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Finanzverwaltung der Zukunft Frau Adden (Finanzamt Wiedenbrück) Herr Besselmann (Steuerberaterkammer) Herr Kamphausen (Finanzamt Wiedenbrück) Frau Banse (Finanzamt Gütersloh) Herr Schwenker (Steuerberaterkammer)
2 Erfahrungen mit der E- Bilanz
3 Erfahrungen mit der E - Bilanz Grundlagen Rechtlicher Rahmen der E Bilanz Gesetzliche Grundlage 5b EStG. Bei Gewinnermittlern gem. 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG: - Inhalte der Bilanz und GuV sind zu übermitteln. Bei Ansätzen oder Beträgen in der Bilanz, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen: - Anpassungen via Überleitungsrechnung und - deren elektronische Übermittlung. Wahlrecht: Übermittlung einer Steuerbilanz.
4 Erfahrungen mit der E - Bilanz Grundlagen: Die sachliche Konkretisierung in Taxonomien Ermächtigung des BMF, die Erklärungen zur Einkommensbesteuerung zu bestimmen. Resultat: Die Bestimmung der bislang veröffentlichten Taxonomien Steuer Aktuell sind die Taxonomien 5.3 sowie 5.4. Sämtliche Taxonomien sind unter abrufbar.
5 Erfahrungen mit der E - Bilanz Erfahrungen Forum E-Bilanz des BMF am Feststellungen: E-Bilanz ist ein Massenverfahren, das weitestgehend problemlos funktioniert. Abgaben in absoluten Zahlen: In 2014 für 2013 : E-Bilanzen, In 2015 für 2014: E- Bilanzen. In 2015 für 2014: freiwillig E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen. In 2016 für 2015: Erw. Anstieg d. E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Inhalte: Steuerpflichtige verhalten sich bei der Datenübermittlung minimalistisch.
6 Erfahrungen mit der E - Bilanz Erfahrungen: Forum E-Bilanz: Die Änderungen in der Taxonomie 5.4 waren redaktioneller Art. Ab WJ 2017: Wegfall Übermittlung des Netto- und Bruttoanlagenspiegels in Kurzform. Es bleibt: Übermittlung eines Brutto Anlagenspiegels. Hinweis: ELBA - Projekt (Elektronische Bilanzabgabe): Ziel des Projekts: Nutzung vorliegender elektronischer Daten, für Kreditentscheidungen. Vorteil: Beschleunigung des Kreditbearbeitungsprozesses. Elektronische Übermittlung an Kreditinstitute ca. 2. VJ 2017 möglich.
7 Erfahrungen mit der E - Bilanz
8 E-Bilanz im Finanzamt Bearbeitung der E-Bilanz maschineller Abgleich der Grunddaten Daten zur Person / Gesellschaft allgemeine Angaben zur Bilanz - z.b. Handelsbilanz oder Steuerbilanz risikoorientierte Bearbeitung im Finanzamt personelle Prüfung - vollständig und schlüssig Einbindung in das maschinelle Risikomanagementsystem (RMS)
9 E-Bilanz im Finanzamt
10 Erfahrungen mit der E - Bilanz
11 E-Bilanz im Finanzamt Gliederung der Bilanz einzelne Gliederungsebenen können nicht nebeneinander angezeigt werden
12 E-Bilanz im Finanzamt getrennte Ansicht der Aktiva und Passiva Ebenen der Bilanz können einzeln aufgeklappt werden
13 E-Bilanz im Finanzamt Vorjahresvergleich für bis zu 3 Jahre möglich
14 E-Bilanz im Finanzamt Risikomanagementsystem Prüfberechnung wird vom Bearbeiter angestoßen entweder Berechnung ohne Hinweis = Freigabe der E-Bilanz oder Ausgabe von Risikohinweisen Abarbeitung durch den Bearbeiter erster Blick in die E-Bilanz ggf. Nachforderung von Unterlagen oder Stellungnahmen
15 E-Bilanz im Finanzamt Mehr sieht der Bearbeiter zukünftig im ersten Arbeitsschritt nicht.
16 E-Bilanz im Finanzamt Ausblick maschinelles RMS wird zur Zeit (u.a. im Finanzamt Wiedenbrück) pilotiert. flächendeckender Einsatz spätestens ab 2017 Einbindung der Daten in BPA-Euro für 2017/2018 geplant Bilanzrückübermittlung (Prüferbilanz) erst in einer späteren Ausbaustufe geplant
17 Erfahrungen mit der E - Bilanz Besonderheiten Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Bis WJ Beginn : Übermittlung via Freitextfeld Berichtsbestandteil: Steuerliche Modifikationen. Ab WJ - Beginn : Elektronische Übermittlung obligatorisch. Kapitalkontenentwicklungen: Ab WJ - Beginn : Elektronische Kapitalkontenentwicklung ebenfalls obligatorisch.
18 Erfahrungen mit der E - Bilanz - separates Mandat - separate Übermittlung Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz Darstellung aus E-Bilanzassistent -> Einstellung Zuordnungstabelle
19 Erfahrungen mit der E - Bilanz - separates Mandat - separate Übermittlung Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz Darstellung aus E-Bilanzmanager -> Einstellung Datenquelle E-Bilanz für Sonderbilanz
20 Erfahrungen mit der E - Bilanz
21 Erfahrungen mit der E - Bilanz
22 Erfahrungen mit der E - Bilanz - Ziel-/Wunschdaten um Rückfragen zu minimieren
23 Erfahrungen mit der E - Bilanz - Ziel-/Wunschdaten um Rückfragen zu minimieren
24 E-Bilanz im Finanzamt Anlagenspiegel wird als Anhang übermittelt. Kapitalkonten werden als Anhang übermittelt. Kontennachweis wird innerhalb der Bilanz ergänzt.
25 E-Bilanz im Finanzamt Gliederung der Buchungskonten werden übernommen
26 E-Bilanz im Finanzamt Übermittlung zusätzlicher Informationen Kontennachweis Anlagenspiegel als Anhang detailliertes Anlagenverzeichnis nur als Fußnote möglich Kapitalkontenentwicklung für jeden Gesellschafter ab Taxonomie 5.3. möglich Nachlieferung erforderlicher Unterlagen auf elektronischem Weg möglich (insbesondere Kontennachweise) Übersendung eines neuen Datensatzes inklusive der angeforderten Bestandteile
27 Noch Fragen?
28 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
29 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und Finanzverwaltung der Zukunft Marktplatz am 18. April 2016 Kontaktgespräch mit Vertretern der Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
30 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Schneller.. Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt Einfacher. Belege müssen nur auf Nachfrage eingereicht werden Effizienter. Einfache Fälle werden automatisiert bearbeitet Mehr Zeit für prüfungsbedürftige Fälle zum Steuerbescheid
31 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens I. Schnellerer Steuervollzug Ausbau der elektronischen Kommunikation ( 122 a AO) Bekanntgabe der Steuerbescheide per Bereitstellung zum Datenabruf daneben weitere IT-Projekte (Zeithorizont ) Übermittlung von Nachrichten per ELSTER zwischen Bürger und FA Rückübermittlung geänderter E-Bilanz-Daten Rückübermittlung der Bescheiddaten elektronisch bekanntgegebene Einspruchsentscheidung elektronische Übermittlung von Belegen per ELSTER Vorausgefüllte Steuererklärung / Belegabruf
32 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens II. Einfacherer Steuervollzug Von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht im Privatbereich Künftig müssen weniger Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden Vorlage nur nach risikoorientierter Anforderung erforderlich Freiwillige Übermittlung der Belege mit der Steuererklärung auch weiterhin möglich Aufbewahrungsfrist im Gesetzentwurf bewusst nicht vorgesehen (Ausnahme: Zuwendungsbestätigungen); jedoch ratsam mindestens bis Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung
33 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens II. Einfacherer Steuervollzug Neuregelung der Steuererklärungsfristen ( 149 AO-E) Schaffung einer gesetzlichen Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige bis zum 28. Februar bzw. bis zum 31. Juli des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres Regelung dient dem gemeinsamen Interesse der Finanzverwaltung und der Beraterschaft an einem kontinuierlichen Arbeitsablauf. Diese Regelung wird verbunden mit einer zufallsgestützten Vorabanforderung oder einer freiwilligen Kontingentierung.
34 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens II. Einfacherer Steuervollzug Verspätungszuschlag ( 152 AO E) Die gesetzliche Fristverlängerung wird durch Neuregelungen zum automatisierten Verspätungszuschlag ( 152 AO-E) begleitet. Nach 152 Abs. 2 AO-E soll der Verspätungszuschlag in den dort bezeichneten Fällen künftig ohne Ermessensspielraum bzw. - entscheidung festgesetzt werden können Beitrag zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu einer gleichmäßigeren Behandlung aller Erklärungspflichtigen Außerhalb des Anwendungsbereichs des 152 Abs. 2 AO-E bleibt die Möglichkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung ( 152 Abs. 1 AO)
35 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens II. Einfacherer Steuervollzug Neue Änderungsmöglichkeit 173a AO-E Eigenständige Vorschrift für Rechen- und Schreibfehler des Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung.
36 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens III. Effizienterer Steuervollzug Einsatz von Risikomanagementsystemen Wirtschaftlichkeitsaspekte beim Untersuchungsgrundsatz ( 88 Abs. 2-4 AO-E) Vereinbarkeit mit Gleichmäßigkeit der Besteuerung Verhältnismäßigkeitsgebot: eingehende Sachverhaltsermittlungen nur, wenn angemessenes Verhältnis zu steuerlichen Auswirkungen und kein Anhaltspunkt für unrichtige oder unvollständige Angaben des Steuerpflichtigen besteht Verstärkung der automationsgestützten Bearbeitung ( 88 Abs. 5 AO-E) Rahmenbedingungen für den Einsatz von Risikomanagementsystemen werden gesetzlich geregelt Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle/Sachverhalte Verhältnismäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sollen gewahrt bleiben
37 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens III. Effizienterer Steuervollzug Einsatz von Risikomanagementsystemen Gesetzliche Regelung der ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung ( 88 Abs. 6 AO-RefE, jetzt: 155 Abs. 4 AO-RegE) Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle/Sachverhalte Aussteuerung des Steuerfalls zur personellen Bearbeitung bei gegebenem Anlass Aussteuerung insbesondere bei Angaben in qualifizierten Freitextfeldern ( 150 Abs. 7 AO-E)
38 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens III. Effizienterer Steuervollzug Neueinführung des 93 c AO (Datenübermittlung durch Dritte) Zusammenfassung der Regelungen für von dritter Seite elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten Durch die Schaffung des 93c AO-E werden die bisher schon in vielfacher Weise im materiellen Recht geregelten elektronischen Datenübermittlungspflichten Dritter vereinheitlicht und Rahmenbedingungen zusammengeführt Abweichungen zwischen Daten in der Steuererklärung und von Dritten gemeldeten Daten Grundlage der Steuerfestsetzung sind auch künftig die Steuererklärungen und sonstige der Finanzverwaltung vorliegende Daten Bei Abweichungen von der Steuererklärung soll auch künftig eine Erläuterung im Steuerbescheid ( 121 AO) erfolgen
39 Finanzverwaltung der Zukunft
40 Finanzverwaltung der Zukunft Das Kabinett hat in seiner Sitzung am den Finanzminister beauftragt, einen Bericht zum Thema Finanzverwaltung der Zukunft vorzulegen.
41 Finanzverwaltung der Zukunft Input für den Lenkungskreis Finanzverwaltung der Zukunft : Tagung aller Dienststellenleitungen der Finanzämter Fachvorträge der niederländischen und österreichischen Steuerverwaltung, der IT- Branche und des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Unterarbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern des FinMin, OFD NRW sowie der Finanzämter
42 Finanzverwaltung der Zukunft Digitalisierung technische Innovationen Demographischer Wandel Globalisierung Herausforderungen der Zukunft Individualisierung der Lebens- und Arbeitswelt Bevölkerungsentwicklung Komplexität des Steuerrechts
43 Finanzverwaltung der Zukunft Empfehlungen des Lenkungskreises Zeitgemäßer Service und Digitalisierungsoffensive: Digitalisierung aller Arbeitsabläufe (elektronische Akte) Elektronische Abgabe aller Steuererklärungen Gesetzliche Sanktionen für Datenzulieferer (z.b. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber), bei verspäteter Zulieferung weitgehende elektronische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatern, Behörden / Bürgeraccount Einheitlicher und verbesserter Bürgerservice/ Bürgernahe Sprache
44 Finanzverwaltung der Zukunft Empfehlungen des Lenkungskreises Flexibilisierung der Arbeit: Landesweiter Personaleinsatz, 29 a AO-E ( Arbeit zum Personal )
45 Finanzverwaltung der Zukunft Empfehlungen des Lenkungskreises Vollmaschinell bearbeitete Steuererklärungen/ Einsatz von Risikomanagementsystemen: Stärkere Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen, 88 Abs. 2 und 3 AO-E Intensivierung des Außendienstes und außendienstlicher Tätigkeiten Auto- Fall, 155 Abs. 4 AO -E
46 Finanzverwaltung der Zukunft Empfehlungen des Lenkungskreises Bündelung steuerrechtlicher Kompetenzen: Ansprechpartnermodell für Großunternehmen und Konzerne Zuständigkeit für alle Tätigkeiten rund um die Prüfung bei Finanzämtern für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
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