E-Bilanz Nachfragen der Finanzverwaltung vermeiden

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1 E-Bilanz Nachfragen der Finanzverwaltung vermeiden Unter dem Motto Elektronik statt Papier soll die Steuererhebung so bürokratiearm wie möglich gestaltet werden. Ein Baustein dazu ist die E- Bilanz. In der Taxonomie hat der Gesetzgeber einen Mindestumfang definiert, der im Rahmen des Jahresabschlusses an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss. In der Praxis führt die Übermittlung des Mindestumfangs regelmäßig dann zu Nachfragen seitens der Finanzverwaltung, wenn weniger Informationen als in der Papierwelt bereitgestellt werden. Mit der DATEV-Software haben Sie die Möglichkeit, den Pflichtumfang mit wenigen Klicks um freiwillige Bestandteile zu erweitern. So können zum Beispiel einzelne oder alle Kontennachweise, ein Anlagenspiegel oder die Entwicklung des Anlagevermögens im Rahmen der E-Bilanz übermittelt werden. E-Bilanz-Assistent Möglich macht diese weitestgehend automatisierte Unterstützung ein in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro integrierter Assistent, der E-Bilanz- Assistent. Dieser führt Schritt für Schritt durch den Erstellungs- und Übermittlungsprozess der E-Bilanz. Dabei sind die einzelnen Schritte und Vorbelegungen auf den jeweiligen Mandanten (Gesellschaftsform, Branche etc.) abgestimmt.

2 Berichtsbestandteile Im Bearbeitungsschritt Berichtsbestandteile werden in der Liste Verfügbare Berichtsbestandteile alle für den Mandanten möglichen Berichtsbestandteile wie Kontennachweis, Anlagenspiegel etc. angezeigt. Vorbelegt in der Liste Gewählte Berichtsbestandteile ist zunächst der z.b. von der Rechtsform des jeweiligen Mandanten abhängige Mindestumfang. Abbildung enthält das Beispiel für eine GmbH Mit Doppelklick auf die anderen verfügbaren Berichtsbestanteile kann der Übermittlungsumfang entsprechend erweitert werden. Kontennachweise Mit Kontennachweisen lassen sich Taxonomiepositionen näher erläutern. Sie bieten einen schnellen Überblick über die Konten und die dazugehörigen Salden, aus denen sich sämtliche Bilanz- und GuVpositionen zusammensetzen. Wurde der Berichtsbestandteil Kontennachweis zu einer oder mehreren Positionen ausgewählt, wird der Bearbeitungsschritt Kontennachweis aktiv. Hier entscheiden Sie, zu welcher Position der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung der Finanzverwaltung zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Auswahl stehen die Möglichkeiten alle Kontennachweise, nur einzelne oder die von der Finanzverwaltung als erwünscht gekennzeichneten Nachweise zu übermitteln.

3 Nur bei der Auswahl individuell sind noch die Angaben nötig, welche Konten der Finanzverwaltung mitgeteilt werden sollen. Dazu genügt ein Klick bei der gewünschten Taxonomieposition in das entsprechende Kontrollkästchen. Anlagenspiegel Auch der Anlagenspiegel kann in einen separaten Berichtsbestandteil einfach aus der Finanz- oder aus der Anlagenbuchführung übernommen werden. Liegen die Informationen dort nicht vor, können die Werte jederzeit manuell erfasst werden. Die manuelle Erfassung erfolgt im Bearbeitungsschritt Ergänzung E-Bilanz.

4 Abbildung: Ausschnitt eines Anlagespiegels aus der Vorschau als Muster Entwicklung des Anlagevermögens Darüber hinaus kann auch ein detailliertes Anlageverzeichnis (Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermittelt werden. Das Anlagenverzeichnis wird in Form einer Fußnote zum Anlagevermögen in der Bilanz übertragen. Die ebenfalls mögliche manuelle Erfassung erfolgt im Bearbeitungsschritt Ergänzung E-Bilanz.

5 Abbildung: Ausschnitt des Anlageverzeichnisses aus der Vorschau als Muster Steuerliche Gewinnermittlung Nachfragen der Finanzverwaltung gibt es erfahrungsgemäß auch bei Pflichtbestandteilen, soweit Angaben nicht schlüssig sind. Ein Beispiel dafür ist die steuerliche Gewinnermittlung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die steuerliche Gewinnermittlung ein Pflichtberichtsbestandteil der E-Bilanz. Die steuerliche Gewinnermittlung enthält außerbilanzielle Korrekturen in Form von Zu- und Abrechnungen. Diese stimmen aber in der Praxis oftmals nicht mit der Ermittlung des Steuerlichen Gewinns in der Steuererklärung überein. Dies ist durch Einsatz der DATEV-Programme vermeidbar, indem die Werte aus den DATEV-Steuerprogrammen in den E-Bilanz-Assistenten übernommen werden. Eine Datenübernahme ist aus folgenden Programmen möglich: Gewerbesteuer, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Einkommensteuer und Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass die Werte

6 zusammenpassen, es werden auch unnötige Mehrfacherfassungen vermieden. Mehr Informationen zu diesen und anderen Sachverhalten finden Sie direkt bei der Bearbeitung im Programm. Zu jedem Schritt im E-Bilanz- Assistenten wird die entsprechende Programmhilfe angeboten. Quelle: DATEV eg

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