E-Bilanz Welche Änderungen kommen auf Sie zu?

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1 E-Bilanz Welche Änderungen kommen auf Sie zu?

2 Die E-Bilanz Ausbau des E-Government bisheriger Ausbau des E-Government elektronische Steuervoranmeldung elektronische Steuererklärung digitale Betriebsprüfung (GDPdU) zukünftiger Ausbau des E-Government elektronische Steuervoranmeldung elektronische Steuererklärung digitale Betriebsprüfung (GDPdU) E-Bilanz (SteuBAG) 2

3 Überblick über die wesentlichen Änderungen Datensatz Frist zwingend elektronische Übermittlung rechtliche Grundlage Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (bei Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG) bis des Folgejahrs für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen; Nichtbeanstandung für Erstjahr 5b EStG Körperschaftsteuererklärung bis des Folgejahrs ab Veranlagungszeitraum (VZ) Abs. 1a S. 1 KStG Gewerbesteuererklärung bis des Folgejahrs ab Veranlagungszeitraum (VZ) a Abs. 1 S. 1 GewStG Umsatzsteuererklärung bis des Folgejahrs ab Veranlagungszeitraum (VZ) Abs. 3 UStG 3

4 Gesetzliche Grundlage Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen Verpflichtung nach 5b Abs. 1 EStG Wird der Gewinn nach 4 Absatz 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Satz 1 Satz 2 Satz 3 Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung gem. 60 EStDV Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Steuerbilanz 4

5 Zeitlicher Anwendungsbereich > Erster Anwendungszeitpunkt E-Bilanz: Zeitliche Verschiebung der Einführung Nach 52 Abs. 15a EStG besteht die Verpflichtung nach 5b EStG erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Mit der Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) vom wurde die erstmalige Verpflichtung auf Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, verschoben. Zielsetzung der AnwZpvV: Herstellung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Überprüfung des Datenumfangs im Rahmen einer Pilotphase der Finanzverwaltung. BMF-Schreiben vom : Allgemeine Nichtbeanstandungsregel bei Einreichung von Bilanz und GuV für 2012 in Papierform. Dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen. E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen. Folge: In der Regel elektronische Übermittlung der E-Bilanz für 2013 in

6 Zeitlicher Anwendungsbereich > Zukünftiger Anwendungszeitpunkt BMF-Schreiben vom weitere Erleichterungen der zeitlichen Umsetzung Wirtschaftsjahr 2015* (d.h. Übermittlung Anfang 2016): E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten bzw. inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art. Wirtschaftsjahr 2015* (d.h. Übermittlung Anfang 2016): E-Bilanz erstmals mit folgenden Berichtsteilen: Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften. Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personenhandelsgesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften. * Wirtschaftsjahre, die nach dem des Vorjahres beginnen. 6

7 Persönlicher Anwendungsbereich Gewinnermittlung nach 5 EStG i. V. m. 4 Abs. 1 EStG Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1 EStG Gewinnermittlung nach 5a EStG Inbound-Fälle Outbound-Fälle besondere Fälle Härtefallregelung 7

8 Sachlicher Anwendungsbereich Im EStG wurde geregelt, dass der Inhalt der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Nach enger Auslegung der gesetzlichen Vorschrift umfasst dies nur Schlussbilanzen und Eröffnungsbilanzen. Dabei kann entweder die Handelsbilanz mit einer Überleitungsrechnung oder eine eigenständige Steuerbilanz übermittelt werden. Strittig hingegen ist eine weite Auslegung des Gesetzes. Danach sollen auch folgende Bilanzen übermittelt werden: Liquidationsbilanz Umwandlungssteuerbilanz Übergangsbilanzen bei Änderung der Gewinnermittlungsart Ergänzungs- und Sonderbilanzen Zwischenbilanzen zum Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels 8

9 E-Bilanz: Amtlich vorgeschriebener Datensatz Mussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Summenmussfeld rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Auffangposition 9

10 Folgen für die Unternehmen Szenario A Szenarien FIBU Handelsbilanz Abschluss Steuerbilanz E-Bilanz Steuern Szenario A: Erstellung mit DATEV- Anwendungen DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Buchführung und Jahresabschluss werden vom Steuerberater oder vom Unternehmen mit DATEV-Software erstellt. Die Konten der DATEV-Kontenrahmen 2012 werden dem Standard entsprechend genutzt. 10

11 Folgen für die Unternehmen Szenario B Szenarien FIBU Handelsbilanz Abschluss Steuerbilanz E-Bilanz Steuern Szenario A: Erstellung mit DATEV- Anwendungen DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario B: Finanzbuchführung über Fremdsoftware Fremdsoftware DATEV DATEV DATEV DATEV Die Buchführung wird im Unternehmen mit einem anderen System als DATEV-Software und der Jahresabschluss wird vom Steuerberater mit DATEV-Software erstellt. 11

12 Folgen für die Unternehmen Szenario C Szenarien FIBU Abschluss Handelsbilanz Steuerbilanz E-Bilanz Steuern Szenario A: Erstellung mit DATEV- Anwendungen DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario B: Finanzbuchführung über Fremdsoftware Fremdsoftware DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario C: Finanzbuchführung und Jahresabschluss über Fremdsoftware Fremdsoftware Fremdsoftware Fremdsoftware DATEV DATEV Das Unternehmen erstellt die Buchführung und den handelsund/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss über sein System (nicht DATEV). Der Steuerberater erstellt die Steuererklärungen. Die E-Bilanz soll von der Kanzlei aufbereitet werden. 12

13 Folgen für Unternehmen Konkret ist mit folgenden grundlegenden Anpassungen/Änderungen zu rechnen: Anpassung der EDV an die Anforderungen der elektronischen Datenübermittlung (DATEV-E-Bilanz-Assistent) staatliches Förderungsprogramm Anpassung der Kontenrahmen an die Anforderungen der vorgegebenen Taxonomie, Schaffung der Voraussetzungen zur Erweiterung der Datenbasis/ Datenschnittstelle Überarbeitung von internen Buchungsvorgaben (auch bei Vorsystemen, z.b. Warenwirtschaft bzw. Lohnbuchungsring bei neuem Konto für Minijobs usw.) Weiterführung der Umstellungen im Rechnungswesen nach BilMoG (Erstellung einer separaten Steuerbilanz bis hin zur separaten Steuerbuchführung) Anpassung und gegebenenfalls Integration von Nebenbuchführungen (Anlagenund Personalbuchführung) 13

14 Folgen (Vorteile) für die Finanzverwaltung Neben einer Kostenersparnis wird sich für die Finanzverwaltung vor allem die Möglichkeit zur Auswertung von Jahresabschlussinformationen erheblich vergrößern. Durch standardisierte Datensätze lassen sich schnell, einfach und ohne größeren Zeitaufwand Auswertungen erstellen. Vorstellbar sind beispielsweise: Analyse von Bilanzkennzahlen Zeitreihenvergleiche externe Betriebsvergleiche dieser Auswertungen Betroffen sind insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen. Statistisch werden im Schnitt mittlere Betriebe alle 13,7 Jahre, kleine Betriebe alle 26,2 Jahre und Kleinstbetriebe nur alle 91,9 Jahre geprüft. Durch die einheitlichen Datensätze der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ergänzenden Unterlagen bei den Unternehmensteuern können Unternehmen mit auffälligen Kennzahlen ausgewählt werden, um gezielt und zeitnah eine Betriebsprüfung anzuordnen. 14

15 Taxonomie Arten und Branchentaxonomien Kerntaxonomie Spezialtaxonomien Ersetzen Kerntaxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungstaxonomien Ergänzende Kerntaxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.), Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV) 15

16 E-Bilanz: Amtlich vorgeschriebener Datensatz BMF vom , Rn. 9: Eine Taxonomie ist ein Datenschema für Jahresabschlussdaten. Durch die Taxonomie werden die verschiedenartigen Positionen definiert, aus denen z. B. eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung bestehen kann (also etwa die Firma des Kaufmanns oder die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), und entsprechend ihrer Beziehungen zueinander geordnet. 16

17 Pflichtangaben in der Steuer- Taxonomie (Bilanz) Steuer-Taxonomie Bilanz 266 HGB Einzelunternehmer Personengesellschaften Körperschaften Kapitalgesellschaften große/ mittelgroße kleine Sonstige Gesamtfelder davon Pflichtfelder davon einfache Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Gliederungsvorgaben 247 Abs. 1 HGB Status: Pilottaxonomie! Summenmussfelder rechnerisch notwendig, wenn vorhanden Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 Stand:

18 Pflichtangaben in der Steuer- Taxonomie (GuV) Steuer-Taxonomie GuV 275 HGB Einzelunternehmer Personengesellschaften Körperschaften Kapitalgesellschaften große/ mittelgroße kleine Sonstige Gesamtfelder davon Pflichtfelder davon einfache Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Gliederungsvorgaben 247 Abs. 1 HGB Status: Pilottaxonomie! Summenmussfelder rechnerisch notwendig, wenn vorhanden Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 Stand:

19 Der zukünftige Prozess mit DATEV Finanzbuchführung/Jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch E-Bilanz-Assistent 3. Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 19

20 Mapping (1) Eine Anpassung des Buchungsverhaltens ist problematisch, wenn inhaltlich gilt: Konto : Mussfelder = Ein Konto / Ein Mussfeld (einfaches Mapping) Konto : Mussfelder = Verschiedene Konten / Ein Mussfeld (summarisches Mapping) Konto Konto Taxonomieposition Konto Taxonomieposition 20

21 Mapping Beispiel 1 FIBU- Konten Konto 6110/4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen Taxonomieposition neu Konto 6120/4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Soziale Abgaben Konto 6130/4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 21

22 Mapping (2) Eine Anpassung des Buchungsverhaltens ist problematisch, wenn inhaltlich gilt: Konto : Mussfelder = Ein Konto / Verschiedene Mussfelder (Aufteilung der Konten erforderlich) Konto : Mussfelder = Verschiedene Konten / Verschiedene Mussfelder (Reorganisation der Konten erforderlich) Konto Taxonomieposition Taxonomieposition Auffangposition Konto Konto Taxonomieposition Taxonomieposition Taxonomieposition Taxonomieposition Taxonomieposition 22

23 Mapping Beispiel 2 Sachanlagevermögen Taxonomiepositionen Bilanzposition alt Taxonomiepositionen neu Davon -Position neu Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: Euro Unbebaute Grundstücke: Euro Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: Euro davon Grund- und Bodenanteil: Euro 23

24 Beispiel: E-Bilanz Positionen für Umlaufvermögen und Wareneinsatz Berichtsbestandteil Ebene Bezeichnung Anforderung Bilanz 3 Umlaufvermögen Summenmussfeld Bilanz 4 Vorräte Summenmussfeld Bilanz 5 davon in den Vorräten verrechnete Wertberichtigungen Bilanz 5 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Mussfeld Bilanz 5 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Mussfeld Bilanz 5 fertige Erzeugnis und Waren Mussfeld GuV 6 Materialaufwand (GKV) Summenmussfeld GuV 7 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Summenmussfeld GuV 8 davon Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für bezogene Waren - verbundene Unternehmen GuV 8 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Summenmussfeld GuV 9 Aufwand zum Regelsteuersatz Mussfeld GuV 9 Aufwand zum ermäßigten Steuersatz Mussfeld GuV 9 Innergemeinschaftliche Erwerbe Mussfeld GuV 9 Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Auffangposition GuV 9 Bestandsveränderungen Mussfeld GuV 8 Aufwendungen für bezogene Waren Summenmussfeld GuV 9 Wareneinkauf zum Regelsteuersatz Mussfeld GuV 9 Wareneinkauf zum ermäßigten Steuersatz Mussfeld GuV 9 Innergemeinschaftliche Erwerbe Mussfeld GuV 9 Wareneinkauf ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Auffangposition GuV 9 Bestandsveränderungen Mussfeld 24

25 Beispiel: E-Bilanz Positionen für Umlaufvermögen und Wareneinsatz (1) Fall: Metzgermeister M stellt seine Fleischwaren größtenteils selbst her. Daneben verkauft er in seinem Ladengeschäft auch zugekaufte Wurst, Salate und Getränke. Seine Einkäufe tätigt er bei der Fleischereigenossenschaft und bei einem Großhandel. Er erhält folgende Rechnungen: Fleischereigenossenschaft 30 Schweinehälften , Kunstdärme 1.000, Salamiwurst ,00 Summe netto ,00 USt 7% auf 8.400, ,00 USt 19% auf 190, ,00 Summe brutto ,00 Großhandel 6000 Flaschen diverse Getränke ,00 30 Gewürze 500, verkaufsfertige Salate ,00 Summe netto ,00 USt 7% auf 1.085, ,00 USt 19% auf 1.900, ,00 Summe brutto ,00 25

26 Beispiel: E-Bilanz Positionen für Umlaufvermögen und Wareneinsatz (2) Bisher wurde wie folgt gebucht: Soll Haben Gegenkonto SKR 04 Gegenkonto SKR 03 Datum Konto SKR 04 Konto SKR Position Fleisch. 7 % Fleisch. 19 % Großhandel 19 % Großhandel 7 % SKR 0411 SKR 03 Kontobezeichnung Wareneingang 7 % Vorsteuer Wareneingang 19 % Vorsteuer Bank 26

27 Beispiel: E-Bilanz Positionen für Umlaufvermögen und Wareneinsatz (3) Die E-Bilanz erfordert nun eine zwangsweise Unterteilung in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und in Waren und eine jeweilige Untergliederung in umsatzsteuerliche Tatbestände: Schweinehälften, Kunstdärme und Gewürze werden erst von Metzgermeister M zu fertigen Fleischwaren verarbeitet. Sie stellen für ihn Rohstoffe dar. Salami, Getränke und Salate stellen für ihn reine Handelsware dar, die er unbearbeitet an Endverbraucher weiterverkauft. Um die für die E-Bilanz notwendigen Positionen füllen zu können, muss auf neu eingeführte Konten zugegriffen werden. 27

28 Beispiel: E-Bilanz Positionen für Umlaufvermögen und Wareneinsatz (4) Die Buchungssätze müssen künftig lauten: Soll Haben Gegenkonto SKR 04 Gegenkonto SKR 03 Datum Konto SKR 04 Konto SKR 03 Position Schweineh Kunstdärme Salami Getränke 535, Gewürze Salate SKR 04 SKR 03 Kontobezeichnung Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Wareneingang 7 % Vorsteuer Wareneingang 19 % Vorsteuer 28

29 Beispiel: E-Bilanz-Positionen Sachanlagevermögen (1) Berichtsbestandteil Ebene Bezeichnung Anforderung Bilanz 4 Sachanlagen Summenmussfeld Bilanz 5 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Summenmussfeld Bilanz 6 unbebaute Grundstücke Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Bilanz 6 grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Bilanz 6 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Bilanz 7 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil Mussfeld Bilanz 6 Bauten auf fremden Grundstücken Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Bilanz 6 übrige Grundstücke, nicht zuordenbar rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 29

30 Beispiel: E-Bilanz-Positionen Sachanlagevermögen (2) Anlagegut SKR 04 SKR 03 Unbebautes Grundstück Fabrikhalle Anteil Gebäude Anteil Grundstück Bürogebäude Anteil Gebäude Anteil Grundstück Hof- und Wegbefestigung Summe

31 Beispiel: E-Bilanz-Positionen Sachanlagevermögen (3) Soll Haben Gegenkto Gegenkto Datum Konto Konto Position SKR 04 SKR 03 SKR 04 SKR , unbebaut , Fabrik Geb , Fabrik GuB , Büro Geb , Büro GuB , Wegebefest. SKR SKR 03 Kontobezeichnung Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Unbebaute Grundstücke Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke Geschäftsbauten Fabrikbauten Hof- und Wegebefestigungen 31

32 Beispiel: E-Bilanz-Positionen Sachanlagevermögen (4) Sachanlagevermögen Taxonomiepositionen Bilanzposition alt Taxonomiepositionen neu Davon -Position neu Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: Euro Unbebaute Grundstücke: Euro Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: Euro davon Grund- und Bodenanteil: Euro 32

33 E-Bilanz Fazit Bilanz und GuV (wenn WJ=KJ) Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie Kapitalkontenentwicklung Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie Kapitalkontenentwicklung Kapitalkontenentwicklung (wenn WJ=KJ) Sonder- und Ergänzungsbilanzen Bilanz und GuV (Nichtbeanstandung) Bilanz und GuV Bilanz und GuV Bilanz und GuV

34 E-Bilanz Anlage 1 (Stammdaten) Datensatz Pflicht zur Übermittlung Anmerkungen Stammdaten (GCD-Modul): Dokumenteninformationen Informationen zum Bericht Informationen zum Unternehmen Pflicht Pflicht Pflicht Diese Daten mussten bisher auch schon bei einem Jahresabschluss in Papierform abgegeben werden. 34

35 E-Bilanz Anlage 1 (Berichtsbestandteile -1-) Datensatz Pflicht zur Übermittlung Anmerkungen Berichtsbestandteile (GAAP-Modul) Bilanz Haftungsverhältnisse Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren Ergebnisverwendungsrechnung Pflicht freiwillig Pflicht Pflicht 35

36 E-Bilanz Anlage 1 (Berichtsbestandteile -2-) Datensatz Pflicht zur Übermittlung Anmerkungen Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften Eigenkapitalspiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel weitere Felder für Text Lagebericht Pflicht freiwillig freiwillig freiwillig, aber i. d. R von FA benötigt freiwillig freiwillig Übergangsregelung: Bis zum Ende des Nichtbeanstandungszeitraums kann man stattdessen auch die Positionen in der Bilanz füllen. Wenn Kapitalkontenentwicklung eingereicht wird, genügt in der Bilanz der kumulierte Ausweis der Kapitalkonten der Komplementäre und Kommanditisten. Die Mussfeldeigenschaft der Positionen im Anhang wurde lediglich von den Bilanz- und GuV-Positionen übernommen. Dies führt nicht zur Übermittlungspflicht des Anhangs. 36

37 E-Bilanz Anlage 1 (Berichtsbestandteile -3-) Datensatz Pflicht zur Übermittlung Anmerkungen steuerliche Modifikationen (für die Überleitungsrechnung und Sonderund Ergänzungsbilanzen) andere Berichtsbestandteile (Bericht des Aufsichtsrats, Beschlüsse, usw.) Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position) Berichtigung des Gewinns bei Ermittlung der Gewinnermittlungsart steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) steuerliche Gewinnermittlung für Personengesellschaften steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle Nur verpflichtend, wenn eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermittelt wird. freiwillig freiwillig nur verpflichtend bei Wechsel der Gewinnermittlungsart Pflicht Pflicht nur verpflichtend in besonderen Härtefällen Überleitungsrechnung: Hierbei müssen unter anderem zwangsweise Positionen, die durch die Handelsbilanz befüllt wurden, aber als steuerlich unzulässig gekennzeichnet sind, aufgehoben werden. Sonder- und Ergänzungsbilanz: Hier können die Kontonummern, -bezeichnungen und -salden für Mussfelder, Kontennachweis erwünscht eingetragen werden. Außerbilanzielle Korrekturen des steuerlichen Gewinns zusätzliche Felder für außerbilanzielle Korrekturen bei Personengesellschaften Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gewinnermittlung gem. 5a EStG. 37

38 E-Bilanz Anlage 2: Gliederung des BMF-Schreibens vom Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie Bundesministerium der Finanzen, IV C 6 - S-2133b / 11 / 10009, Schreiben vom : I. Persönlicher Anwendungsbereich II. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich 1. Betriebsstätten 2. Steuerbefreite Körperschaften 3. Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art 4. Übergangsregelungen III. Übermittlungsformat IV. Taxonomie (Datenschema für Jahresabschlussdaten) 1. Taxonomie 2. Taxonomiearten 3. Technische Ausgestaltung der Taxonomie 4. Unzulässige Positionen 5. Rechnerisch notwendige Positionen / Summenmussfelder 38

39 E-Bilanz Anlage 2: Gliederung des BMF-Schreibens vom V. Mindestumfang nach 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG VI. Ausnahmeregelungen für bestimmte Berichtsteile/Positionen 1. Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften 2. Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personenhandelsgesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen VII. Überleitungsrechnung VIII. Zusätzlich einzureichende Unterlagen IX. Zeitliche Anwendung des 5b EStG 1. Anwendung (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) 2. Aktualisierung X. Härtefallregelung nach 5b Absatz 2 Satz 2 EStG 39

40 E-Bilanz Anlage 2: Gliederung des BMF-Schreibens vom Anlage zu Rn. 11 Ausgestaltung der Taxonomie GCD -Modul GAAP -Modul Bilanz, Haftungsverhältnisse, Gewinn und Verlustrechnung in den Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren, Ergebnisverwendungsrechnung, Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften / Mitunternehmerschaften, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang, Anlagespiegel, diverse Felder zur Aufnahme von textlichen Informationen Lagebericht, steuerliche Modifikationen (Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz, Zusatzangaben), Bericht des Aufsichtsrats, Beschlüsse und zugehörige Erklärungen. Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position) Hinweis: Rechenregeln (calculation link base) davon-positionen 40

41 Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzlei interessiert? Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne! 41

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