E-Bilanz rechtliche Basis

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1 E-Bilanz rechtliche Basis Stand Steuerberaterin Ines Schumann Torsten Hehenberger

2 Themen Ausgangssituation rechtliche Rahmenbedingungen gesetzliche Regelungen Taxonomie E-Bilanz rechtliche Basis 2

3 Bisheriger Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz Bilanz Kanzlei Finanzamt E-Bilanz rechtliche Basis 3

4 E-Bilanz Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Basis: Daten- Standard XBRL Bilanz elektronisch Bilanz Kanzlei Finanzamt E-Bilanz rechtliche Basis 4 Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom Motto: Elektronik statt Papier

5 Überblick E-Bilanz Was? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Wie? elektronisch auf Basis von XBRL Wer? bilanzierende Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede Wann? analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für Veranlagungszeitraum 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für Erstjahr) Status? Pilot-Taxonomie mit Pflichtfeldern liegt vor; Pilotierung durch die Finanzverwaltung seit dem ersten Halbjahr 2011 Taxonomien stehen unter bereit E-Bilanz rechtliche Basis 5

6 Exkurs: Analogien zwischen E-Bilanz und EHUG-Offenlegung EHUG-Offenlegung E-Bilanz rechtliche Grundlage Handelsrecht: 325 HGB Steuerrecht: 5b EStG Betroffene Umfang größenabhängige Zugeständnisse Kapitalgesellschaften, KapCo-Gesellschaften, handelsrechtlicher Jahresabschluss Ja alle Bilanzierungspflichtigen, das heißt auch EU, PersGes (1) Steuerbilanz oder (2) Handelsbilanz inkl. GuV und Überleitungsrechnung Nein Adressat der Offenlegung Öffentlichkeit; Interessierte Dritte Finanzverwaltung elektronische Offenlegung auf Basis von XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) XBRL inhaltliche Anforderungen vgl. 266, 275 HGB amtlich vorgegebener Datensatz E-Bilanz rechtliche Basis 6

7 Rechtliche Rahmenbedingungen

8 Gesetzliche Regelungen E-Bilanz 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] elektronische Einreichung Gewinneinkunftsarten Inhaltsbestimmung E-Bilanz E-Bilanz rechtliche Basis 8

9 Gesetzliche Regelungen E-Bilanz 52 EStG (15a) 5b in der Fassung des [SteuBAG] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. 51 Abs. 4 EStG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 1c) durch Rechtsverordnung [] Vorschriften über einen [] abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt zu erlassen, wenn bis zum erkennbar ist, dass die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung [] nicht ausreichen E-Bilanz rechtliche Basis 9 Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunkts der Verpflichtung nach 5b des Einkommensteuergesetzes für Wirtschaftsjahre 2011 ff. aber:

10 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Jahresabschluss E-Bilanz Pflicht zur elektronischen Abgabe Handelsbilanz und GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz Vorsysteme z. B. WaWi/Kost 2 Steuerdeklaration Finanzbuchführung 1 3 und wegen BilMoG latente Steuern E-Bilanz rechtliche Basis 10

11 BMF-Schreiben Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom Mussfeld Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summenmussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen (vgl. Rn. 14). Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechenden Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln E-Bilanz rechtliche Basis 11

12 BMF-Schreiben Beispiel für Mussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten jeweils Mussfeld E-Bilanz rechtliche Basis 12

13 BMF-Schreiben Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom Mussfeld, Kontonachweis erwünscht Für die als Mussfeld, Kontonachweis erwünscht gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontonachweis auch für jedwede andere Taxonomie-Position durch Datenfernübertragung (Angaben der Kontonummer, Kontobezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich E-Bilanz rechtliche Basis 13

14 BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom Auffangspositionen (RZ. 19) Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangspositionen eingeführt (erkennbar durch die Formulierung im beschriebenen Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen E-Bilanz rechtliche Basis 14

15 Exkurs: Jahresabschluss-Auswertung auf Basis E-Bilanz- Zuordnungstabelle (ZOT) HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT E-Bilanz rechtliche Basis 15

16 E-Bilanz Umsetzung in der Software

17 Anforderungen XBRL Die Finanzverwaltung hat sich im Frühjahr 2009 nach sondierenden Gesprächen (Berufsstand, Softwareanbieter, XBRL Deutschland e.v.) für XBRL als Format für die Übertragung und Darstellung von (Jahres-)Abschlüssen entschieden. Auf Ebene des XBRL Deutschland e.v. wurde Anfang 2009 eine Kern-AG Taxonomie Steuern eingerichtet : BMF-Schreiben mit Veröffentlichung, des für die Übermittlung amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (Taxonomie), der Basis für die Pilotierung im 1. Halbjahr 2011 war E-Bilanz rechtliche Basis 17

18 Was ist eine Taxonomie? Taxonomie komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) E-Bilanz rechtliche Basis 18

19 Taxonomie-Arten Haupt-Taxonomie Spezial-Taxonomien Ersetzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungs-Taxonomien Ergänzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.) E-Bilanz rechtliche Basis 19

20 mögliche Berichtsbestandteile Aufbau Pilot-Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul Stammdaten-Modul GAAP-Modul Jahresabschluss-Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV-Format Angaben zur Berichtsperiode Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskenn-Nummern Gesellschafter E-Bilanz rechtliche Basis 20 Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes) Eigenkapital-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile

21 Anforderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften E-Bilanz rechtliche Basis 21

22 Taxonomie und 5b EStG 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] Taxonomie 51 Abs. 4 EStG Mussfelder Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen E-Bilanz rechtliche Basis 22

23 XBRL Was ist das? XBRL = extensible Business Reporting Language Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können E-Bilanz rechtliche Basis 23

24 Daten-Schema Bilanz Meta-Postenplan Bilanz Strukturierung Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? E-Bilanz rechtliche Basis 24

25 XBRL Wie sieht das aus? <t:bs.ass.currass.inventory contextref="31dec2010" > </t:bs.ass.currass.inventory> <t:bs.ass.currass.inventory contextref ="31DEC2009" > </t:bs.ass.currass.inventory> Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren fertige Erzeugnisse Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände E-Bilanz rechtliche Basis 25

26 Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? name = eindeutige Bezeichnung, darf innerhalb einer Taxonomie nur einmal vorkommen periodtype = Zeitpunkt- oder Zeitraumangabe? instand vs. duration balance = Hilfestellung für den Nutzer bei der Interpretation der Daten, debit vs. credit id = zusätzlicher Identifier type = möglicher Wertebereich, monetary vs. string vs. date E-Bilanz rechtliche Basis 26

27 DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase positives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz Datensätze via E-Bilanz-Assistent weiterhin Kritik am verpflichtenden Mindestumfang der zu übermittelnden Informationen Mindestumfang hat unmittelbare Auswirkung auf das Buchungsverhalten aber: für KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) nur geringer Mehraufwand soweit Standardkontenrahmen und Auffangpositionen genutzt werden größerer Aufwand bei Unternehmen mit: heterogener IT-Infrastruktur, Datensammlung und Kontenrahmen komplex strukturierten Personengesellschaften IFRS bzw. US-GAAP Jahresabschlussersteller E-Bilanz rechtliche Basis 27

28 Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen Zusätzliche Konten (> 100) werden nach aktuellem Stand unter anderem in folgenden Bereichen notwendig: Differenzierung der Umsatzerlöse, des Materialaufwands, der Roh- Hilfs- Betriebsstoffe und Waren, nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals Sonderposten) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z. B. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter) unsystematische Einzelfälle Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! E-Bilanz rechtliche Basis 28

29 Auswirkungen auf den DATEV-Standardkontenrahmen 03/04 Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! E-Bilanz rechtliche Basis 29

30 Neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom Nachbesserung aufgrund der Pilotphasenerkenntnisse Streichung von 13 Muss-Feldern zusätzlich 32 neue Auffangposten Auffangposten bleiben mind. 4 5 Jahre bestehen - aktuelle Diskussion sogar 10 Jahre Nichtbeanstandungsregelung nur für 2012 nicht für 2013 gegebenenfalls weite Auslegung der Härtefallregelung Übergangsregelungen für bestimmte Konstellationen Betriebsstätten, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art, steuerbegünstigte Körperschaften Zielsetzung auf Redundanzen zu Deklarationsformularen zumindest mittelfristig zu verzichten offen bleibt, ob E-Bilanz dadurch auf steuerliche Gewinnermittlung begrenzt wird/bleibt E-Bilanz rechtliche Basis 30

31 Neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden unter folgenden Voraussetzungen Nutzung aller (auch jetzt neu diskutierten) Auffangposten entsprechende Festlegungen seitens BMF zur Befüllung von Nullwerten in Pflichtfeldern zu bedenken hierbei ist: Auffangposten bleiben ca. 4 5 Jahre bestehen endgültige Festlegungen des BMF stehen noch aus Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen E-Bilanz rechtliche Basis 31

32 Pilot-Taxonomie E-Bilanz Auswirkungen auf Buchungsverhalten

33 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert ja SV differenziert auf Konto verbucht? ja Mussfeld NIL; SV landet im Auffangposten nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten E-Bilanz rechtliche Basis 33

34 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein automatischer Eintrag von NIL xyz Mussfeld Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung vorhanden? ja ja differenziert auf: Konto 1378 SKR 04 bzw. Konto 1355 SKR 03 (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung) gebucht? Konto wird mit Wert gefüllt ja Auffangposition vorhanden? Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! nein gebucht auf (z. B.) Konto 1300 SKR 04 Konto 1500 SKR 03 (sonstige Vermögensgegenstände) E-Bilanz rechtliche Basis 34

35 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Pflichtfeld leer xyz rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja SV differenziert auf Konto verbucht? ja nein Pflichtfeld gefüllt mit Kontenwert ja Auffangposition vorhanden? nein Pflichtfeld leer; SV landet im Auffangposten Pflichtfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten E-Bilanz rechtliche Basis 35

36 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: neues Konto Genussrechte Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status rechnerisch notwendig, soweit vorhanden E-Bilanz rechtliche Basis 36 Auswirkung auf Buchungsverhalten Genussrechte nein ja Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! Pflichtfeld leer differenziert auf: Konto 1393 SKR 04 bzw. Konto 1522 SKR 03 gebucht? ja nein Konto wird mit Wert gefüllt ja gebucht auf (z. B.) Konto 1300 SKR 04 Konto 1500 SKR 03 (sonstige Vermögensgegenstände) Auffangposition vorhanden? Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten

37 Exkurs Materialaufwand Materialaufwand (Gesamtkostenverfahren) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwand zum Regelsteuersatz Aufwand zum ermäßigtem Steuersatz innergemeinschaftliche Erwerbe übrige Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Bestandsveränderungen Aufwendungen für bezogene Waren Anschaffungsnebenkosten Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! Gegenwärtig keine Auffangpositionen in diesem Bereich vorgesehen! Buchungsverhalten E-Bilanz rechtliche Basis 37

38 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld ohne Auffangposten Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert ja SV differenziert auf Konto verbucht? nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten E-Bilanz rechtliche Basis 38

39 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ohne Auffangposten) Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status Mussfeld Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Einkauf Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe 19 % vorhanden? Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! ja automatischer Eintrag von NIL differenziert auf: Konto 5130 SKR 04 gebucht? ja nein gebucht auf (z. B.) Konto 5000 SKR 04 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe für bezogene Waren Mussfeld gefüllt mit Kontenwert Auffangposition vorhanden? entweder: Konto buchen oder: manuell füllen (im Assistenten) nein E-Bilanz rechtliche Basis 39

40 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss 1. (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) relevant zum Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch BilMoG? latente Steuer? E-Bilanz rechtliche Basis 40

41 ESt-/KSt- Deklaration Steuerbilanzgewinn E-Bilanz Empfehlung: 2-Bereich-Bilanzierung Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz HGB-ZOT E-Bilanz-ZOT Kreis 1 Habilitationsschrift (HaBil) Kreis 2 SteuBil Inhalt SteuBil xbrl- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ Jahresabschluss Handelsbilanz Finanzamt GuV Analyse Überleitungsrechnung HaBil SteuBil per DFÜ E-Bilanz rechtliche Basis 41 Ermittlung latente Steuern

42 ESt-/KSt- Deklaration Überleitungsrechnung E-Bilanz Bei 1-Bereich-Bilanzierung Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung Kreis 1 Habilitationsschrift (HaBil) Inhalt HaBil und GuV xbrl- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ Jahresabschluss Handelsbilanz Finanzamt GuV Analyse Überleitungsrechnung 60 II S. 1 EStDV neue Anforderungen an ÜLR E-Bilanz per DFÜ E-Bilanz rechtliche Basis 42 Ermittlung latente Steuern Überleitungsrechnung

43 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch E-Bilanz-Assistent Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung 7. Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) E-Bilanz rechtliche Basis 43

44 Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? E-Bilanz rechtliche Basis 44

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