E-BILANZ IN 5 MINUTEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK!
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- Leander Waldfogel
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1 E-Bilanz in 5 Minuten 1 E-BILANZ IN 5 MINUTEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK!
2 2 E-Bilanz in 5 Minuten Was ist die E-Bilanz? Unter dem Motto Elektronik statt Papier verfolgt die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen samt dazugehöriger Unterlagen von Unternehmen als künftiges Regelverfahren der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden. Wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes ist die grundsätzliche Verpflichtung des 5b EStG zur Übermittlung standardisierter elektronischer Steuerbilanzen im sog. XBRL-Format an das Finanzamt für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Für das Erstjahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt wird. Diese sind dann wie bisher in Papierform einzureichen. XBRL (extensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Dieser ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen etwa neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden oder Finanzbehörden. Die Struktur eines XBRL-Informationspakets wird mittels einer sog. Taxonomie genau definiert. Die Taxonomie definiert dabei die verschiedenartigen Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aber auch ihre Beziehung zueinander. Im Wesentlichen ist unter dem Begriff Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Standard definiert. Mit dem nun vorliegenden finalen BMF-Schreiben wird die Taxonomie als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach 5b EStG veröffentlicht.
3 E-Bilanz in 5 Minuten 3 Historie BMF-Schreiben: Festlegung von XBRL als Übermittlungsformat Verbandsanhörung zum Entwurf der Steuertaxonomie Verordnung: Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunktes 2. Halbjahr 2011 Strukturierte Vorgehensweise zur Umstellung des Rechnungswesen BMF-Schreiben: Veröffentlichung des finalen Schreibens 2013 Erstmalige Übermittlung der E-Bilanz im Rahmen der Steuererklärung Steuerbürokratieabbaugesetz: Einführung des 5b EStG Vorläufiges BMF-Schreiben: Entwurf der Steuertaxonomie BMF-Schreiben: Bekanntgabe der Steuertaxonomie Beginn der 3-monatigen Pilotphase BMF-Schreiben: Überarbeiteter Entwurf eines Anwendungsschreiben zu 5b EStG Neue Buchungsregeln im Rechnungswesen Im Erstjahr 2012 werden gewisse Nichtbeanstandungsregelungen gewährt
4 4 E-Bilanz in 5 Minuten Gegenstand Die Übermittlungspflicht betrifft die Inhalte y der Bilanz y der Gewinn- und Verlustrechnung y sowie ggf. der Überleitungsrechnung der den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechenden Wertansätze Betroffen sind folgende Bilanzarten: Laufende Bilanzen y Handelsbilanz zzgl. Überleitungsrechnung, oder y Steuerbilanz Bilanzen bei einer Personengesellschaft y Gesamthandsbilanz y Sonderbilanzen y Ergänzungsbilanzen Aperiodische Bilanzen y Eröffnungsbilanz y Berichtigte Bilanz y Geänderte Bilanz y Zwischenbilanz (z. B. bei Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft) y Liquidationsbilanz (im Sinne des 11 KStG) y Bilanzen anlässlich Betriebsveräußerung Betriebsaufgabe Änderung der Gewinnermittlungsart Umwandlung
5 E-Bilanz in 5 Minuten 5 Persönlicher Anwendungsbereich Die Abgabepflicht der E-Bilanz gilt für alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform und Größenklasse. y Gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung: y 140 AO (derivative Steuerpflicht) y 141 AO (originäre Steuerpflicht) y andere Gesetze bzw. Formvorschriften y Freiwillige Bilanzierung y Gewinnermittlung gemäß y 4 Abs. 1 EStG y 5 Abs. 1 EStG y 5a EStG Besonderer persönlicher Anwendungsbereich y Teilweise steuerbefreite Körperschaften y Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art y Betriebsstättensachverhalte y Ausländische Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland Auf persönlich steuerbefreite Körperschaften findet 5b EStG keine Anwendung!
6 6 E-Bilanz in 5 Minuten Zeitlicher Anwendungsbereich Grundsätzlich wird die elektronische Abgabe von Steuerbilanzen gemäß 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (E-Bilanz) mit Wirkung für Wirtschaftsjahre eingeführt, die nach dem beginnen. Nichtbeanstandungsregelung Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bilanzierende Unternehmen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 noch nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bei Kalenderjahr gleichen Wirtschaftsjahren bedeutet dies, dass die E-Bilanz erst für das Wirtschaftsjahr 2013 und damit in 2014 elektronisch übermittelt werden muss. Übergangsregelung Die Übermittlungspflicht gemäß 5b EStG gilt bei y ausländischen Betriebsstätten y inländischen Betriebsstätten y ausländischen Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland y teilweise steuerbefreiten Körperschaften y juristischen Personen öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art y Kapitalkontenentwicklungen bei Personengesellschaften y Sonder-/Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen.
7 E-Bilanz in 5 Minuten 7 Taxonomie Die Taxonomie bildet das Herzstück der E-Bilanz und stellt das Datenschema für die Jahresabschlussdaten dar. Mittels der Taxonomie werden die unterschiedlichen Positionen definiert, die im Rahmen des 5b EStG übermittelt werden müssen. Im Rahmen der E-Bilanz sind die folgenden Taxonomien zu unterscheiden: y Kerntaxonomie y Ergänzungs-/Branchentaxonomie y Spezialtaxonomie Kerntaxonomie Krankenhäuser KHBV Verkehrsunternehmen VuV Pflegeeinrichtungen PBV Wohnungsunternehmer WuV Kommunale Eigenbetriebe EigVO Land- und Forstwirtschaft LuF Ergänzungstaxonomien Banken Versicherungen Spezialtaxonomien
8 8 E-Bilanz in 5 Minuten Elemente und Umfang des Datensatzes Stammdaten-Modul (GCD-Modul) Jahresabschluss-Modul (GAAP-Modul) Dokumentinformationen Informationen zum Bericht Informationen zum Unternehmen Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Ergebnisverwendung Kapitalkontenentwicklung (nur PersHGes/MU) Steuerl. Gewinnermittlung (EU/PersGes) Steuerl. Gewinnermittlung bei PersGes (zusätzl. Felder) Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle Steuerl. Modifikationen (Umgliederung/Überleitung) Detailinformationen zu Positionen Mindestumfang Mussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Summenmussfeld Rechnerisch notwendige Positionen Nach 5b i. V. m. 52 Abs. 15a EStG ist die E-Bilanz nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz (Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Der Mindestumfang des elektronisch zu übertragenden Datensatzes wird in der Taxonomie durch besondere Referenzierungen (Mussfelder) gekennzeichnet.
9 Elemente und Umfang des Datensatzes Mussfeld (zusätzl. Felder) Steuerliche Gewinnermittlung für E-Bilanz in 5 Minuten 9 besondere Fälle Steuerl. Modifikationen (Umgliederung/Überleitung) Detailinformationen zu Positionen Mindestumfang Summenmussfeld Mussfeld Mussfeld, und Mussfeld, Kontennachweis Kontennachweis erwünscht erwünscht Rechnerisch notwendige Positionen Die Übermittlung aller als Mussfeld und Mussfeld, Kontennachweis gekennzeichneten Positionen ist als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes im Sinne des 5b EStG zwingend. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position leer (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). l Summenmussfelder Rechnerisch notwendige Position Werden im Datenschema rechnerisch in eine Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, so sind auch die zugehörigen Oberpositionen (Summenmussfelder) mit zu übermitteln. Da der übermittelte Datensatz auch im Übrigen den im Datenschema hinterlegten Rechenregeln genügen muss, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden gekennzeichnet. Diese Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind. Quelle: BMF-Schreiben vom , BStBl. I 2011, S. 855.
10 10 E-Bilanz in 5 Minuten Übermittlungsvarianten Übermittlungsvariante A StB Bilanz + GuV Übermittlungsvariante B HGB Bilanz & GuV + Strukturierte Überleitungsrechnung Gliederungstiefe entspricht steuerlichem Mindestumfang XBRL Bei der Übermittlungsvariante B kann die notwendige Gliederungstiefe bereits bei der Aufstellung der (handelsrechtlichen) Bilanz berücksichtigt werden. In diesem Fall stellt die Überleitung eine Deltawertermittlung dar. Alternativ kann die notwendige Gliederungstiefe erst im Rahmen der Überleitungsrechnung hergestellt werden. In diesem Fall enthält die Überleitungsrechnung die Deltawertermittlung und die Differenzierung.
11 E-Bilanz in 5 Minuten 11 Übermittlungsstandard Auch wenn lediglich die nach HGB aufgestellte Bilanz übermittelt wird, so ist diese als auch die Überleitungsrechnung im XBRL-Standard zu übertragen. XBRL extensible Business Reporting Language - ist ein international verbreiteter, frei verfügbarer und speziell auf den Umgang mit Finanzinformationen ausgerichteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. XBRL: Vorteile y Daten werden einmal in standardisierter Form aufbereitet und mehrfach etwa neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden oder Finanzbehörden genutzt y die zu erstellenden und weiterzugebenden Informationen können sachgerecht und strukturiert dargestellt sowie automatisiert verarbeitet werden y das berichtende Unternehmen kann den Umfang der weiterzugebenden Daten individuell festlegen y XBRL erhöht die Datenqualität durch die Vermeidung von manuellen Übertragungsfehlern und redundanten Datenerfassungen
12 12 E-Bilanz in 5 Minuten Projektvorgehensweise Phase 1 Projekt- Vorbereitung Festlegung der Zielrichtung und Termine Projektplanung und Meilensteindefinition Projektabgrenzung in organisatorischer und technischer Hinsicht Entwicklungs- und Rahmenvorgaben (organ. und technisch) Projekt-Kick-Off Phase 2 Analyse Mappinganalyse und Untersuchung des Buchungsverhaltens Analyse der organisatorischen Auswirkungen Analyse des Kontenplans und der Bilanzierungsrichtlinie Aufbereitung der steuerlichen Informationen Analyse der IT-Konfiguration und Definition der betroffenen ERP- Module Schnittstellenidentifikation von Vorund Folgesystemen Phase 3 Konzeption Kontenplanstrukturierung Konzeption Prozessveränderungen DV-technische Feinkonzeption Konzeption Schnittstellen Konzeption Steuer-Reporting Aufbereitung Einzelabschlüsse nach Steuer Bilanz- und GuV- Gliederung Erstellung Bilanzierungsrichtlinie
13 E-Bilanz in in 5 Minuten 13 7 Bedarfsanalyse Ziel der Analyse ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen hinsichtlich des Umgangs mit Abweichungen zwischen dem individuellen Kontenrahmen und dem geforderten Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes vom
14 14 E-Bilanz in 5 Minuten BDO ReportFactory Gerne möchten wir Ihnen anbieten, Sie bei der Erfüllung der neuen Anforderungen des 5b EStG (Einführung der E-Bilanz) zu unterstützen. Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang lassen sich in zwei aufeinanderfolgende Projektphasen aufteilen. Zum Einen in eine Bedarfsanalyse und zum Anderen in die Begleitung der Umsetzung auf Basis der Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse. Neben dem Ziel der Bedarfsanalyse, die wesentlichen Abweichungen zwischen Ihrer derzeitigen Verfahrensweise und den künftigen Anforderungen der Finanzverwaltung herauszuarbeiten, dient sie Ihrer Entscheidungsfindung und schafft die Grundlage für die Umsetzungsplanung und Durchführung. Mit Hilfe unseres Softwaretools BDO ReportFactory können wir eine automatische Kontenzuordnungsanalyse Ihres Kontenplans durchführen. Daneben erhalten Sie in Form eines Mappingberichtes Handlungsempfehlungen in Bezug auf ggf. vorzunehmende Anpassung Ihres Kontenrahmens an die neuen gesetzlichen Anforderungen.
15 E-Bilanz in 5 Minuten 15 BDO E-Bilanz vorbereitende Kontenzuordnungsanalyse Die nachfolgende Grafik, verschafft Ihnen einen Überblick des von uns geschätzten Zeitaufwandes in Tagen zur vorbereitenden Kontenzuordnung je nach Kontenumfang Ihres Kontenrahmens.* Konten 2,0 1,0 0, Konten 1,5 1,0 0,5 bis 500 Konten 1,0 1,0 0,5 Mapping Bericht Handlungsempfehlungen * Diese Angaben sind nicht verbindlich und können je nach Unternehmen und Kontenumfang Ihres Kontenrahmens abweichen
16 Kontakt BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berliner Allee Düsseldorf Ralf Widdig Partner Leiter des Fachbereichs Business & Management Consulting Telefon Telefax Über BDO BDO ist die führende mittelständisch geprägte Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in Deutschland. An 25 Standorten betreuen wir in Deutschland mit über Mitarbeitern national und international agierende Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen. BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks, das einzige der vergleichbaren Netzwerke mit seinem Sitz in Europa. Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als grobe Richtlinie gelten. Es ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die hier erörterten Themen in Anbetracht Ihrer spezifischen Beratungssituation zu besprechen. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen. 7/2012
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