Die E-Bilanz sind Sie gerüstet?
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1 Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten Handwerkskammer Osnabrück Emsland Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim 7. November 2012 Referenten: Ulrike Arndt, Steuerberaterin, Oldenburg, Steuerberaterkammer Niedersachsen Uwe Bürst, DATEV eg, Niederlassung Hannover
2 Agenda Vorstellung des Unternehmens DATEV E-Bilanz Hintergrund Taxonomie Kernstück der E-Bilanz DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Unterstützte Anwenderszenarien Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz Wie geht es weiter? Die E-Bilanz - Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten 2
3 1. Vorstellung des Unternehmens DATEV Auftrag und Unterstützung Mitglieder Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer Sozietäten und Partnergesellschaften Gesellschaften der Berufsangehörigen Unser Auftrag: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieder Unterstützung bei allen Dienstleistungen unserer Mitglieder für deren Mandanten wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder Mitglied Unternehmen Grundsatz: DATEV spricht Unternehmen von sich aus nicht direkt an es sei denn, der Steuerberater gibt sein Einverständnis Was brauchen junge Unternehmen? Sicherheit Stabilität Vertrauen 3
4 1. Vorstellung des Unternehmens DATEV Partnerschaft von Unternehmen, Steuerberatern und DATEV eine starke Allianz Reibungslose Abläufe durch Systeme, die zueinander passen. der steuerlicher Berater kennt die Software und steht beratend zur Seite. DATEV bietet umfassende Dienstleistungen, die erstklassigen Service, Schulungen und Consulting mit einschließen. Aktualität durch laufende Software-Updates ist das Unternehmen bei gesetzlichen Änderungen immer auf dem neuesten Stand. Steuerberater Die E-Bilanz - Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten Unternehmer DATEV unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und deren Mandanten mit passenden Softwarelösungen und Services. 4
5 Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Basis: Datenstandard XBRL faktisch Pflicht ab rechtlich gültig seit elektronisch Kanzlei Finanzamt E-Bilanz 5 Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom Motto: Elektronik statt Papier
6 Faktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung? : BMF-Anwendungsschreiben zu 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie) wichtigste Botschaft: Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen. E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen E-Bilanz 6
7 Gesetzliche Grundlagen zur E-Bilanz Wann wird es verpflichtend? Aber daran denken: E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, heißt: Ab E-Bilanz-konform buchen! Jahresabschluss 2012* Jahresabschluss 2013* Jahresabschluss 2015* Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wie bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden. E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle (das heißt elektronische Übermittlung in 2014) E-Bilanz erstmals verpflichtend bei E-Bilanz 7 Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten) inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen teilweise steuerbefreiten Körperschaften juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art
8 Überblick E-Bilanz Was? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Wie? elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG Wer? alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mio. Unternehmen Wann? analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) Status? Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom E-Bilanz 8
9 XBRL Was ist das? XBRL = EXtensible Business Reporting Language XBRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen. Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt. XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen. PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können E-Bilanz 9
10 Was ist eine Taxonomie? Taxonomie komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) E-Bilanz 10
11 Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien Haupt-Taxonomie Spezial-Taxonomien Ersetzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungs-Taxonomien Ergänzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.) Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 11
12 Aufbau Pilot-Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten-Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV-Format Angaben zur Berichtsperiode Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskenn-Nummern Gesellschafter Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 12 mögliche Berichtsbestandteile Jahresabschluss-Modul Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes) Eigenkapital-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile
13 Anforderungen à Pilot-Taxonomie E-Bilanz Die Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU. Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften E-Bilanz 13
14 Anforderungen à Pilot-Taxonomie E-Bilanz Die Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder rechnerisch notwendig, soweit vorhanden neue Konten im SKR 2012 Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften E-Bilanz 14
15 Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie Durch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden. Zu bedenken hierbei ist: Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durch die Finanzverwaltung die Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen Gemäß Pressemitteilung BMF Mai 2012 und FAQ-Papier Finanzverwaltung Juni Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 15
16 Exkurs: Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 SKR 03 SKR 04 neue Konten angepasste Konten neue Konten angepasste Konten à 175 Kontenrahmenänderungen à 170 Kontenrahmenänderungen Es sind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Konten berücksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird E-Bilanz 16
17 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) 1. relevant zum bzw besonders wichtig für selbstbuchende Mandanten Vorsysteme: Warenwirtschaft/ Kostenrechnung usw Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 17
18 Buchungsverhalten Auszug aus dem angepassten Kontenrahmen Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet. Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht aber die E-Bilanz. Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw. Kontenbereichen E-Bilanz 18
19 Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Mussfelder und neue Konten im Bereich Personalaufwand SKR 04 SKR 03 Kontenbezeichnung E-Bilanz-Taxonomie Position Löhne für Minijobs Löhne für Minijobs neu neu Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für Altersversorgung, davon für Gesellschafter- Geschäftsführer Geschäftsführergehälter der GmbH- Gesellschafter Vergütungen an Gesellschafter- Geschäftsführer Mussfelder Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 19
20 Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Lohn Buchungsbeleg anpassen? Lohn Buchungsbeleg anpassen? Separater Ausweis für alle sichtbar im Unternehmen gewünscht? Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 20
21 Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Beispiel Löhne für Minijobs werden auf Löhne also ein anderes Konto gebucht und somit auf ein anderes Mussfeld zugeordnet. Auswirkung auf Buchungsverhalten Löhne für Minijobs Mussfeld Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? 21 nein Wurden Löhne an Minijobber aufgewendet? ja automatischer Eintrag von NIL (Not In List) differenziert auf: ja Konto 6035 SKR 04 bzw SKR 03 Löhne Minijobs gebucht? nein Posten wird mit Wert gefüllt nein Taxonomieposition Pflichtfeldstatus Auffangposition genutzt? gebucht auf (z. B.) Konto 6010 SKR04 Konto 4110 SKR03 (Löhne) Wert landet in Löhne, Position Minijobber mit NIL
22 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum oder ; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch E-Bilanz-Assistent Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung 7. Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) E-Bilanz 22
23 Unterschiedliche Anwenderszenarien DATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten: Szenarien FIBU = Finanzbuchführung HaBil = Handelsbilanz StBil = Steuerbilanz Szenario A FIBU Abschluss Handelsbilanz Steuerbilanz E-Bilanz Steuern FIBU, Jahresabschluss und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario B Szenario C FIBU im Fremdsystem; HaBil und E-Bilanz mit DATEV HaBil im Fremdsystem; StBil und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario D HaBil im Fremdsystem; Überleitungsrechnung und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV Szenario E StBil im Fremdsystem; E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV E-Bilanz 23
24 Anwenderszenario Import Fremd-FIBU Mandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-Software E-Bilanz- Assistent DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro Auftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-Jahresabschluss Steuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-Jahresabschluss Auftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz (hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-Taxonomie Steuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.) Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum E-Bilanz 24
25 E-Bilanz 25
26 DATEV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04 Inhalt Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-Bilanz- Taxonomie für 2012 vorgesehen sind Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen E-Bilanz 26 Informationsdatenbank, Dok.-Nr bzw.
27 Neue SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF) Informationsdatenbank, Dok.-Nr bzw E-Bilanz 27
28 E-Bilanz wichtige Meilensteine Jahreswechsel 2011/2012 Auslieferung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten Anpassung FIBU an E-Bilanz zum (bei frühzeitiger Anwendung/Vorbereitung) in 2012 DATEV stellt eine Programmlösung zur Aufbereitung und Übermittlung zur Verfügung (Zuordnungstabellen seit März 2012, E-Bilanz-Assistent ab Oktober 2012) Jahreswechsel 2012/2013 Anpassung FIBU an E-Bilanz zum (verpflichtende Anwendung) ab Frühjahr 2013 Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung) ab Frühjahr 2014 Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung) E-Bilanz 28
29 Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? E-Bilanz 29
30 Kontakt Uwe Bürst DATEV eg Niederlassung Hannover Vahrenwalder Straße Hannover Telefon: Internet: Die E-Bilanz - Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten 30
31 E-Bilanz 31
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