SAP Business One Umsetzung der E-Bilanz

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1 SAP Business One Umsetzung der E-Bilanz

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. Was ist unter E-Bilanz zu verstehen? 3. Welche Unternehmen müssen eine E-Bilanz erstellen? 4. Ab wann müssen die Daten zwingend elektronisch übermittelt werden? 5. Gibt es weitere Ausnahmen? 6. Welche Inhalte müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden? 7. Wie wird die E-Bilanz übertragen und was ist XBRL? 8. Was ist eine Taxonomie bzw. E-Bilanz Taxononomie? 9. Welche Taxonomien gibt es? 10. Welche Taxonomie wird in SAP Business One unterstützt? 11. Hat die E-Bilanz Auswirkungen auf die steuerliche Betriebsprüfung? 12. Was sind Auffangpositionen? 13. Wird externe Beratung benötigt und zu welchem Zeitpunkt sollte diese einbezogen werden? 14. Welche Auswirkungen hat die Einführung der E-Bilanz auf die Buchhaltung? 15. Werden neue Konten bzw. ein neuer Kontenrahmen benötigt? 16. Im Fall es werden neue Konten benötigt, ab wann sollten der bestehende Kontenrahmen ergänzt werden? 17. Wie können wir sicher sein, dass der von uns genutzte Kontenrahmen den Anforderungen der E- Bilanz genügt? 18. Wenn die E-Bilanz außerhalb von SAP Business One erstellt wird, wie müssen dann die Daten bereitgestellt werden? 19. Wie bzw. wo erhalte ich den benötigten Kontenrahmen und Konten? 20. Wie werden wir bei der Umstellung auf die E-Bilanz in Bezug auf buchungsrelevante Fragen von SAP unterstützt?

3 Inhaltsverzeichnis 21. Wie kann sichergestellt werden, dass im System Umsatzerlöse nach der Umstellung auf die E-Bilanz nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten gesplittet werden? 22. Wenn wir uns entscheiden die Erlöskonten in der Sachkontenfindung zu ändern, wie können wir sicher sein, dass wir alle Konten in den jeweiligen Ebenen wie Lager, Artikelgruppe oder Artikel geändert haben? 23. Wie müssen bei Erstellung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung die für die Gewinn- und Verlustrechnung die notwendigen Umgliederungen und Wertanpassungen vorgenommen werden? 24. Wird SAP weitere Informationen und Dokumentationen für die Erstellung bzw. Übermittlung der E- Bilanz zur Verfügung stellen? 25. Wie wird die E-Bilanz übertragen und entstehen zusätzliche Kosten? 26. Welche Möglichkeiten gibt es die E-Bilanz zu übermitteln? 27. Ab wann kann mit welcher Änderung in der SAP Business One Software gerechnet werden? 28. Wie kann ich meine Konten den Taxonomie Knoten zuordnen? 29. Welche Möglichkeiten gibt es die Zuordnung zu überprüfen?

4 1. Allgemein Im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Bilanz in Deutschland und der damit verpflichtenden Abgabe der Bilanz in elektronischer Form für das Geschäftsjahr 2012 werden immer wieder Fragen von SAP Business One Kunden an uns gerichtet. Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten sowie das Vorhaben der SAP hinsichtlich E- Bilanz werden in diesem Dokument gesammelt. Aufgrund von Änderungen durch das Steuerbürokratieabbaugesetz sind Unternehmen in Deutschland nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung gemäß 5b EStG zwingend verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. SAP wird diese Änderung im Rahmen der Bereitstellung einer neuen Version des ERiC Moduls in einem der nächsten Patsches im Elster Add On für SAP Business One berücksichtigen. Stand heute ist davon auszugehen, dass die neue Version des ERiC Moduls Mitte 2013 ausgeliefert wird. Der genaue Zeitpunkt der Bereitstellung hängt von der Veröffentlichung der benötigten ERiC Version durch die Behörden ab. Seit dieser Woche stellt SAP zur Thematik E- Bilanz FAQs bereit. Die wichtigsten Antworten liefern wir Ihnen mit diesem Dokument aus. Bei weiteren Veröffentlichungen werden wir dieses Dokument aktualisieren. 2. Was ist unter E-Bilanz zu verstehen? Der Gesetzgeber verfolgt unter dem Motto Elektronik statt Papier und den im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes eingeführten Maßnahmen das Ziel, eine vollelektronische Unternehmenssteuererklärung einzuführen und als Regelverfahren der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung zu etablieren. Hierzu gehören neben den Inhalten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung auch Stammdaten zum Unternehmen und Gesellschaftern. Alle Daten werden dann als elektronische Bilanz im sogenannten XBRL Format standardisiert übermittelt. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der E-Bilanz ist 5b Einkommensteuergesetz(EStG). 3. Welche Unternehmen müssen eine E- Bilanz erstellen? Alle bilanzierenden Unternehmen ohne jegliche Größenklassenunterschiede, die ihren Gewinn nach den 4 Abs. 1, 5 oder 5a Einkommensteuergesetz ermitteln, sind nach Ablauf der Nichtbeanstandungsfirst verpflichtet, ihre Bilanzdaten künftig elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln ( 5b Einkommensteuergesetz). 4. Ab wann müssen die Daten zwingend elektronisch übermittelt werden? Die Änderung durch das Steuerbürokratieabbaugesetz in Deutschland gemäß 5b EStG greift zum ersten Mal für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Der Gesetzgeber räumt aber hier eine Übergangsfrist ein und es ist für das Geschäftsjahr 2012 möglich, die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Anfang 2013 in Papierform einzureichen. Nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung gemäß 5b EStG zwingend verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, den Inhalt der Bilanz

5 sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Zum ersten Mal zwingend muss die E-Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 erstellt werden. Die Erstellung und Übermittlung erfolgt dann in der Regel am Anfang des folgenden Geschäftsjahres Gibt es weitere Ausnahmen? In folgenden Fällen wird eine elektronische Abgabe erst für Geschäftsjahre die nach dem beginnen verpflichtend: Sonder- u. Ergänzungsbilanzen Kapitalkontenentwicklungen für Personenhandelsgesellschaften Ausländische Betriebsstätten von inländischen Unternehmen Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten Steuerbegünstigte Körperschaften, die für ihren wirtschaftlichen Betrieb bilanzieren Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art 6. Welche Inhalte müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden? Verpflichtend müssen ab dem Geschäftsjahr 2013 folgende Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, handelsrechtlich mit Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz oder eine Steuerbilanz mit Gewinn und Verlust Ergebnisverwendung von Kapitalgesellschaften Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunter-nehmen und Personengesellschaften Stammdaten zum Unternehmen und den Gesellschaftern Verpflichtend müssen ab dem Geschäftsjahr 2015, folgende Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: Kapitalkontenentwicklungen und Ergebnisverwendungen von Personenhandelsgesellschaften Die übertragen der folgenden Daten ist nicht verpflichtend und geschieht auf freiwilliger Basis: Kapitalflussrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel Anhang, Lagebericht, Haftungsverhältnisse, Berichte des Aufsichtsrats, Beschlüsse und Erklärungen 7. Wie wird die E-Bilanz übertragen und was ist XBRL? Die E-Bilanz wird elektronisch auf Basis von XBRL übertragen. XBRL (extensible Business Reporting Language) definiert einen offenen international verbreiteten Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Es wird mit XBRL ermöglicht Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen. Es kommt bereits bei der Veröffentlichung von Unternehmensinformationen im elektronischen Bundesanzeiger zum Einsatz. 8. Was ist eine Taxonomie bzw. E-Bilanz Taxononomie? Ähnlich einem Kontenrahmen, besteht eine Taxonomie aus einem gegliederten Daten-

6 schema wie Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die E-Bilanz- Taxonomie ist eine nach 5 EStG amtlich vorgeschriebene Datensatzgliederung. Die E-Bilanz-Taxonomie unterteilt sich nach einem so genannten Stammdatenmodul und einem GAAP-Modul. Die Spezialtaxonomien sind vorgesehen für Banken und Versicherungen. Ergänzungstaxonomien sind für die Wohnwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Landu. Forstwirtschaft vorgesehen. 9.Welche Taxonomien gibt es? Es gibt neben der Kerntaxonomie, welche branchen-neutral ist, Spezial- und Ergänzungstaxonomien. Die Spezialtaxonomien sind vorgesehen für Banken und Versicherungen. Ergänzungstaxonomien sind für die Wohnwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Landu. Forstwirtschaft vorgesehen 10. Welche Taxonomie wird in SAP Business One unterstützt? Grundsätzlich können Sie alle Taxonomien verwenden. Aufgrund der hohen Komplexität werden von Seiten der SAP nur Vorlagen zur Kerntaxonomie geliefert. 11. Hat die E-Bilanz Auswirkungen auf die steuerliche Betriebsprüfung? Mit der E-Bilanz und damit verbundenen Vergleichbarkeit der Daten, erhält die Finanzverwaltung die Möglichkeit steuerliche Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und zeitnah durchzuführen. Auf lange Sicht wird es der Finanzverwaltung durch die neue Datenübermittlung erleichtert prüfungsrelevante Fälle zu identifizieren. 12. Was sind Auffangpositionen? Auch wenn Anpassungen im Kontenrahmen vorgenommen wurden und die Änderungen im Buchungsverhalten berücksichtigt wurden, wird es unter Umständen nicht möglich sein, direkt nach Umstellung auf die E-Bilanz alle Anpassungen im Buchungssystem standardisiert ablaufen zu lassen. Die Finanzverwaltung hat daher eingeräumt die sogenannten Auffangpositionen zu nutzen. Wenn der in der Taxonomie vorgegebene Detaillierungsgrad nicht aus der Buchführung abgeleitet wer-den kann, können Auffangpositionen genutzt werden. 13. Wird externe Beratung benötigt und zu welchem Zeitpunkt sollte diese einbezogen werden? Die Umstellung auf die E-Bilanz stellt ein größeres Projekt in Ihrer Unternehmung dar, daher hängt es von Ihrem interne Wissensstand zum Thema E-Bilanz und ob intern für die Erstellung und Ermittlung der Steuerbilanz ein ausreichendes steuerliches Fachwissen vorliegt ab, ob externe Beratung benötigt wird. Liegt nur teileweises oder kein ausreichendes Wissen in den Bereichen E-Bilanz, Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit steuerrechtlicher Überleitungsrechnung vor, sollten Sie direkt von Beginn des Projektes zur Umstellung ihren Steuerberater oder die für die Bilanzerstellung verantwortliche Person mit einbeziehen.

7 14. Welche Auswirkungen hat die Einführung der E-Bilanz auf die Buchhaltung? Abhängig von der jetzigen Bilanzgliederung kann die Einführung der E-Bilanz umfangreiche Änderungen beinhalten. Für den Fall, es müssen in einer Unternehmung keine großen Änderungen vorgenommen werden, sollte unter Umständen die Einführung der E-Bilanz zum Anlass genommen werden, derzeitige Strukturen, Gliederung und Prozesse zu überarbeiten. In jedem Fall sollten in den Prozess der Umstellungen die für die Bilanzerstellung verantwortlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter der Buchhaltung und naher Abteilungen und ihre Steuerberater mit einbezogen werden. Im Rahmen der E-Bilanz müssen die Daten unter Um-ständen, anders wie bisher im HGB-Abschluss, in einigen Teilbereichen detailliert ausgewiesen werden. Es sollte an dieser Stelle unbedingt geprüft werden wie der Detaillierungsgrad in Ihren Unternehmen benötigt wird oder ob Sie mit Hilfe der sogenannten Auffangpositionen, wie bisher weiter arbeiten können! Um sich entsprechend vorzubereiten und zum Einleiten der richtigen Maßnahmen, sollten im Unternehmen, in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder der für die Bilanzerstellung verantwortlichen Person, folgende Fragen beantwortet werden: Gibt es unterjährige Buchungen die Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung haben? Wie sieht der aktuelle Jahresabschlusserstellungsprozess aus? Wer stimmt die Konten ab und wer erstellt die Jahresabschlussbuchungen? Wer erstellt die handelsrechtliche Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung? Wer erstellt den steuerrechtlichen Jahresabschluss bzw. die Überleitungsrechnung vom Handelsrecht auf das steuerliche Ergebnis? Sind die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz vollständig dokumentiert? Welchen Detaillierungsgrad haben zurzeit die Finanzberichte und welcher wird zukünftig benötigt? Wird neben der Handelsbilanz und Steuerbilanz noch ein weiterer Abschluss(IFRS/ US GAAP) im Unternehmen erstellt? Soll die E-Bilanz selbst erstellt und übermittelt werden oder wird der Steuerberater damit beauftragt? Liegt für die Erstellung und Ermittlung der Steuerbilanz ein ausreichendes steuerliches Fachwissen vor? In welchen Bereichen müssen die Mitarbeiter geschult werden, um sich optimal für die E-Bilanz vorzubereiten? Werden neue Konten bzw. ein neuer Kontenrahmen benötigt? Grundsätzlich sollte hier zuerst geprüft werden, ob Sie aufgrund des höheren Detaillierungsgrades neue Konten benötigen oder ober Sie bereits mit Hilfe des genutzten Kontenrahmens und der automatisierten Kontenfindung den erforderlichen Detaillierungsgrad abdecken können. Sollten Sie hier weitere Konten benötigen, sollte eine Erweiterung des Kontenrahmens in Absprache mit Ihrem Steuerberater oder der für Bilanzerstellung verantwortlichen Person geschehen. Um jedoch die Umstellung auf die E-Bilanz zu erleichtern, erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung von sogenannten Auffangpositionen. Wenn sich der durch ein Muss-Feld vorge-

8 gebene Detaillierungsgrad, für bestimmte Sachverhalte aus der Buchführung nicht ableiten lässt, können Auffangpositionen genutzt werden. 15. Werden neue Konten bzw. ein neuer Kontenrahmen benötigt? Grundsätzlich sollte hier zuerst geprüft werden, ob Sie aufgrund des höheren Detaillierungsgrades neue Konten benötigen oder ob Sie bereits mit Hilfe des genutzten Kontenrahmens und der automatisierten Kontenfindung den erforderlichen Detaillierungsgrad abdecken können. Sollten Sie hier weitere Konten benötigen, sollte eine Erweiterung des Kontenrahmens in Absprache mit Ihrem Steuerberater oder der für Bilanzerstellung verantwortlichen Person geschehen. Um jedoch die Umstellung auf die E-Bilanz zu erleichtern, erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung von sogenannten Auffangpositionen. Wenn sich der durch ein Muss-Feld vorgegebene Detaillierungsgrad, für bestimmte Sachverhalte aus der Buchführung nicht ableiten lässt, können Auffangpositionen genutzt werden. 16. Im Fall es werden neue Konten benötigt, ab wann sollten der bestehende Kontenrahmen ergänzt werden? Um spätere Umbuchungen zu vermeiden, sollten diese bereits zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ergänzt werden. Im Fall, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, empfehlen wir über bestehende Systemberichte die entsprechenden Konten und Buchungen zu analysieren, um im Anschluss manuelle Umbuchungen vorzunehmen. 17. Wie können wir sicher sein, dass der von uns genutzte Kontenrahmen den Anforderungen der E-bilanz genügt? Um spätere Umbuchungen zu vermeiden, sollten diese bereits zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ergänzt werden. Im Fall, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, empfehlen wir über bestehende Systemberichte die entsprechenden Konten und Buchungen zu analysieren, um im Anschluss manuelle Umbuchungen vorzunehmen. 18. Wenn die E-Bilanz außerhalb von SAP Business One erstellt wird, wie müssen dann die Daten bereitgestellt werden? Im Fall, dass die Steuerbilanz oder die Handelsbilanz mit Überleitungsregel wie gewohnt mit Hilfe des Steuerberaters erstellt und von diesem im Anschluss als E-Bilanz übermittelt wird, so können wie gewohnt die Finanzdaten über die DATEV-Schnittstelle übertragen werden. Sollte der Steuerberater noch zusätzliche Information zur Übermittlung der GCD Daten benötigen, so müssen diese zusätzlich übermittelt werden. Die meisten am Markt verfügbaren E-Bilanz-Tools arbeiten nach einem ähnlichen Schema und ermöglichen zum Teil einen Import der Daten. Die genaue Handhabung sollten aber mit dem jeweiligen Hersteller geklärt werden. 19. Wie bzw. wo erhalte ich den benötigten Konten-rahmen und Konten? Für neue Kunden wird bereits ein überarbeiteter SKR03 bzw. SKR04 im SAP Business One System vorinstalliert und kann entsprechend bei der Implementierung ausgewählt werden. Für Bestandskunden werden entsprechende Übersichtslisten bereitstellen, in denen die Änderungen zum bisherigen Kon-

9 tenrahmen dokumentiert sind. Auf diese Weise ist es auf einfache Art mögliche den bestehen Kontenrahmen abzugleichen. Die Übersichtslisten werden voraussichtlich in Q1 von SAP ausgeliefert. Aus diesem Grund haben wir für Sie vorerst eine Übersicht von allen maximal möglichen Zusatzkonten, die Rahmen der E-Bilanz in DATEV hinzugekommen sind, erstellt. Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Dokument einen vollständigen Kontenrahmen auf Basis von SKR03 aus DATEV. Den vollständigen Kontenrahmen SKR04 können Sie bei Bedarf bei Ihrem Steuerberater anfordern. Auch wenn die Kontenrahmen bzw. die Änderungen hierzu zur Verfügung gestellt werden, so ist es den-noch nötig diese mit Ihrem Steuerberater oder der für die Bilanzerstellung zuständigen Person abzustimmen. 20. Wie werden wir bei der Umstellung auf die E-Bilanz in Bezug auf buchungsrelevante Fragen von SAP unterstützt? Als Softwarehersteller dürfen wir Sie leider nicht steuerlich bzw. buchhalterisch beraten. Bei allen steuerlichen und buchhalterischen Fragen die sich durch die Umstellung auf die E-Bilanz ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die für die Bilanzerstellung verantwortliche Person. 21. Wie kann sichergestellt werden, dass im System Umsatzerlöse nach der Umstellung auf die E-Bilanz nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten gesplittet werden? Falls neue Erlöskonten benötigt werden, so können Sie diese in dem von Ihnen genutzten Kontenplan ergänzen und die Zuordnung über unsere Sachkontenfindung steuern. Die bisherige Sachkontenfindung in SAP Business One deckt die meisten Geschäftsvorfälle ab und ermöglicht eine detaillierte automatisierte Erlöstrennung nach steuerlichen Gesichtspunkten. Sollte es bedingt durch den Geschäftsbetrieb Sonderfälle geben, die nicht mit der derzeitigen Kontenfindung abgedeckt sind, kann ab Januar 2013 auf die neue SAP Business One umgestellt werden. Die dort implementierte Matrix zur Sachkontenfindung ermöglichst es selbst Sonderfälle zu steuern. Wenn es nicht möglich ist, direkt auf die neue SAP Business One Version 9.0 umzustellen, müssen Umsätze die sich aus derartigen Sonderfällen ergeben ggf. manuell umgebucht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Upgrade auf Version 9.0 ab Januar nur im Rahmen einer Ramp-Up-Phase möglich ist. Die offizielle Freigabe der Version 9.0 ist für Q geplant. Neben der Steuerung der Erlöse und der damit verbundenen Zuordnung nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten, können die Erlöse auch erst am Geschäftsjahresende auf die entsprechenden Konten manuell umgebucht werden. Zur Ermittlung der steuerlichen Werte können die vorhandenen Standard Berichte wie z.b. den Umsatzsteuerabstimmungsbericht genutzt werden. Falls weitgehende Änderung in der Buchhaltung nicht möglich sind, so können Erlöse auch ohne weitere Detaillierung kumuliert auf den sogenannten Auffangpositionen ausgewiesen werden. 22. Wenn wir uns entscheiden die Erlöskonten in der Sachkontenfindung zu ändern, wie können wir sicher sein, dass wir alle Konten in den jeweiligen Ebenen wie

10 Lager, Artikelgruppe oder Artikel geändert haben? Wenn in Ihren Unternehmen interne Richtlinien und Prozessprozessbeschreibungen vorliegen, prüfen Sie bitte wie die Kontenfindung in Ihren Unternehmen definiert wurde. Mit Hilfe der bestehenden Finanzberichte, prüfen Sie bitte welche Erlöskonten bisher bei Ihnen genutzt wurden. Eine weitere Hilfestellung, gibt die Funktion Expresskonfiguration ab der Version 8.82, über die Konfigurationsverwaltung können Sie einen Bericht der aktuellen Konfigurationseinstellungen ausgeben. Alternativ dazu haben wir 3 Abfragen (jeweils eine für die Sachkontenfindung auf Lager- Artikelgruppe und Artikelebene) erstellt und können Ihnen diese gerne bei Bedarf zur Verfügung stellen. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, damit wir Ihnen die passende Abfrage sowie eine Anleitung zum Ausführen und Exportieren der Abfragen bereitstellen können. 23. Wie müssen bei Erstellung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung die für die Gewinn- und Verlustrechnung die notwendigen Umgliederungen und Wertanpassungen vorgenommen werden? Als Softwarehersteller dürfen wir Sie leider nicht steuerliche bzw. buchhalterisch beraten. Bei allen steuerlichen und buchhalterischen Fragen die sich durch die Umstellung auf die E-Bilanz ergeben, wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater oder die für die Bilanzerstellung verantwortliche Person. Die von Ihnen oder Ihrem Steuerberater angepassten Salden werden dann mit Hilfe der Taxonomie-Knoten mit der E-Bilanz übertragen. 24. Wird SAP weitere Informationen und Dokumentationen für die Erstellung bzw. Übermittlung der E-Bilanz zur Verfügung stellen? Wie jedes Jahr stellt SAP Kunden und Partnern ein aktuelles Dokument mit Hilfestellung zur Erstellung des Jahresabschlusses bereit. Für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013 wird das Dokument um das Kapitel E-Bilanz im kommenden Jahr ergänzt. Neben den Erweiterungen in diesem Dokument wird es auch eine Prozessbeschreibung für den Jahresabschluss direkt im SAP Business One System geben, diese kann dort Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Die im System hinterlegte Beschreibung kann zusätzlich individuell von Kunden und Partner auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden kann. 25. Wie wird die E-Bilanz übertragen und entstehen zusätzliche Kosten Für die Übertragung der E-Bilanz Taxonomie wird die von der Finanzverwaltung bereitgestellte ERiC Software Komponente benötigt? In SAP Business One wird die ERiC Software Komponente bereits seit mehreren Jahren in unserem Elster-Modul verwendet und ist fester Bestandteil der Softwareauslieferung. Wird die E-Bilanz aus dem SAP Business One System heraus übertragen, werden daher keine zusätzliche Kosten durch die Nutzung der ERiC Komponente auf den Nutzer zukommen. Sollte diese Komponente in einer anderen Software als SAP Business One genutzt werden, so unterliegt dieses den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters und sollte entsprechend geprüft werden.

11 26. Welche Möglichkeiten gibt es die E- Bilanz zu übermitteln? Wird der Jahresabschluss von Ihrem Steuerberater auf dessen System erstellt, so ist es naheliegend wenn die Übermittlung direkt über das Steuerbüro durchgeführt wird. Ist es geplant die Daten von Ihrem eigenen System zu übermitteln, so kann die Übertragung mit Hilfe der im Elster Modul vorhandenen ERiC Software Komponente durchgeführt werden. Aber auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Daten vom Steuerberater auf Richtigkeit über-prüfen lassen. 27. Ab wann kann mit welcher Änderung in der SAP Business One Software gerechnet werden? Komponenten wie neue Kontenpläne und Konten sowie neue Finanzberichtsvorlagen werden Ende 2012 / Anfang 2013 mit der Version 9.0 zur Verfügung stehen, damit Anfang 2013 mit der Umstellung begonnen werden kann. Für alle Bestandskunden, die noch nicht auf Version 9.0 upgraden können bzw. wollen (da ohnehin voraussichtlich in Q3 freigegeben wird) stellen wir Ihnen die Konten zur Verfügung. Die notwendigen Konten müssen dann nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater manuelle in SAP Business One angelegt und ggf. die Sachkontenfindung angepasst werden. Beachten Sie, dass Sie Änderungen im Kontenrahmen bzw. bei der Buchungserfassung bereits zum vornehmen sollen, da diese Daten für den Jahresabschluss 2013 benötigt werden. Damit Ihnen eine entsprechende Lösung nach Ablauf der Übergangsfrist zur Verfügung steht, plant SAP die notwendigen Erweiterungen zum Übertragungsmodul ab Mitte 2013 zur Verfügung zu stellen. 28. Wie kann ich meine Konten den Taxonomie Knoten zuordnen? Die Zuordnung der Konten erfolgt in SAP Business One über die Finanzberichtsvorlagen. Die Konten können wie z.b. in einer HGB Bilanz Struktur über Doppelklick und Auswahlliste der jeweiligen Position einfach zugeordnet werden. 29. Welche Möglichkeiten gibt es die Zuordnung zu überprüfen? Wie jede andere Finanzberichtsvorlage kann die E-Bilanz auch in den Standard Berichten verwendet werden und dort ausgeführt werden. Der dortige Bericht kann dann zum Abgleich genutzt werden. Zu Vergleichszwecken können Sie sich auch die von Ihnen bisher genutzten Vorlagen nutzen.

12 COMP.Net GmbH ist ein deutschlandweit tätiges Dienstleistungsunternehmen, dass IT- Lösungen entwickelt und vermarktet. Unser Portfolio umfasst Analyse, Beratung, Entwicklung sowie Support und Schulung. Wir unterstützen unsere Kunden bei IT Unternehmens Projekten und übernehmen dabei die Verantwortung als Generalunternehmen oder bieten uns als Outsourcing-Partner an. Unsere Spezialisten kennen sich mit komplexen IT Umgebungen aus und bewahren in jeder Situation den Durchblick. Unsere Ingenieure sind in den entsprechenden Bereichen zertifiziert und auf die jeweiligen Produkte spezialisiert. Wir übernehmen die Projektverantwortung von der Planung bis zur Abnahme und sind jederzeit Ihr Partner auch in herausfordernden Situationen. Zu unseren Kunden zählen Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Verwaltungen, Regierungsstellen und weitere Institutionen aus den verschiedensten Bereichen. Kontakt COMP.net GmbH Grünbergerstr. 140 Gebäude Giessen Freecall:

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