Die E-Bilanz. Badische Treuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Lahr/Schwarzwald, Villingen-Schwenningen
|
|
- Alfred Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die E-Bilanz Badische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Lahr/Schwarzwald, Villingen-Schwenningen Referenten: WP/StB Wolfgang Teufel, WP/StB Thomas Adam 1 Agenda A. Verpflichtung zur Einreichung B. Endgültige Struktur der E-Bilanz (Taxonomie) C. Vorüberlegungen zur Umstellung D. Der Umstellungsprozess E. Datenübermittlung 2 1
2 A. Verpflichtung zur Einreichung I. Zeitplan zur Einführung II. Ziele der Finanzverwaltung III. Rechtsgrundlagen und BMF-Schreiben IV. Zur Einreichung verpflichtete Steuerpflichtige V. In elektronischer Form einzureichende Bilanzen VI. Betroffene Wirtschaftsjahre VII. Folgen fehlender oder falscher Datenübermittlung 3 I. Zeitplan zur Einführung 4 2
3 II. Ziele der Finanzverwaltung Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen ab VZ 2011 In Ergänzung hierzu sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, elektronisch zu übermitteln E-Handelsbilanz mit GuV und Überleitungsrechnung auf steuerlichen Gewinn oder E-Steuerbilanz Ziele der Finanzverwaltung Bürokratieabbau Überführung in ein elektronisches Risikomanagement der Finanzverwaltung EDV-gestützte Validitätsprüfungen, Verprobungen, Mehrjahresvergleiche Kennziffernbasierte automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle Verbesserung des Besteuerungsverfahrens Genauere Evaluation steuerlicher Regelungen Hinweis: Interesse der Banken an der E-Bilanz 5 III. Rechtsgrundlagen & BMF Schreiben 5b EStG 60 Abs. 1, 84 Abs. 3d EStDV 51 Abs. 4 EStG, 52 Abs. 15a EStG BMF-Schreiben vom , veröffentlicht Taxonomie unter einsehbar 6 3
4 Wortlaut 5b EStG III. Rechtsgrundlagen & BMF Schreiben (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze und Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. 150 Abs. 7 AO gilt entsprechend. Im Fall der Eröffnung des Betriebs sind die Sätze 1 bis 4 für den Inhalt der Eröffnungsbilanz entsprechend anzuwenden. (2) Auf Antrag kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. 150 Abs. 8 AO gilt entsprechend. 7 IV. Zur Einreichung verpflichtete Steuerpflichtige Alle Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 EStG ermitteln, d. h. alle für steuerliche Zwecke bilanzierende Einzelpersonen (Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Freiberufler) Personengesellschaften Körperschaften Unternehmen mit Betriebsstätten (BS; Tz. 2 ff) größenunabhängig, also auch alle anschlussgeprüften Unternehmen 8 4
5 V. In elektronischer Form einzureichende Bilanzen Nach dem Wortlaut des 5b EStG Handelsbilanz sowie GuV nebst Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz auch Eröffnungsbilanz Nach dem BMF-Schreiben zur E-Bilanz auch Liquidationsbilanzen einer KapGes Übertragungs- und Übernahmebilanzen nach UmwStG Übergangsbilanzen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart Ergänzungs- und Sonderbilanzen Zwischenbilanzen zum Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels Rechtsgrundlage dieser weitergehenden Verpflichtung zweifelhaft 9 VI. Betroffene Wirtschaftsjahre zunächst 52 EStG Abs. 15a: 5b in der Fassung des SteuBAG ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. dann Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) Abweichend von 52 Abs. 15a EStG sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln Bei kalendergleichen WJ erstmals für 2012 Bei abweichenden WJ erstmals für 2012/
6 VI. Betroffene Wirtschaftsjahre Nichtbeanstandungsregelung für 2012 in allen Fällen Weiterhin gesetzliche Pflicht zur elektronischen Einreichung der Bilanz und der GuV für WJ, die nach dem beginnen Neu BMF-Schreiben vom , Tz. 26 f, Nichtbeanstandung im Erstjahr Einreichung in Papierform und nicht nach Taxonomie gegliedert Bei kalendergleichen WJ noch für 2012 Bei abweichenden WJ noch für 2012/2013 Faktisch Verschiebung der erstmaligen Anwendung um ein Jahr 11 VI. Betroffene Wirtschaftsjahre Übergangsregelung in besonderen Fällen Neu BMF-Schreiben vom , Tz. 7, Übergangsregelung für Sonderfälle Einreichung der E-Bilanz erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, d.h. für das WJ 2015 bzw. 2015/2016 für Betriebsstätten für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen für bestimmte Teilbereiche von steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des ör 12 6
7 VI. Betroffene Wirtschaftsjahre Übergangsregelung in besonderen Fällen - Besonderheiten bei Personengesellschaften BMF-Schreiben vom , Tz. 20 f. Kapitalkontenentwicklung Weitere E-Bilanzen BMF-Schreiben vom , Tz. 22 Ergänzungsbilanzen Sonderbilanzen 13 VI. Betroffene Wirtschaftsjahre 14 7
8 VII. Folgen fehlender oder falscher Datenübermittlung Fehlende und wohl auch zurückgewiesene Datenübermittlung: Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld nach Aufforderung des Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen Keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags Falsche Datenübertragung: Bilanz und GuV nicht Bestandteil der Steuererklärung, sondern der Steuererklärung beizufügende Unterlagen Keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit und Richtigkeit der Steuererklärung Keine Sanktionen Risikopotential bei Betriebsprüfungen Ungeklärt: Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO von Zumindest im Fall der Anforderung der E-Bilanz im Rahmen der BP wohl zulässig 15 B. Endgültige Struktur der E-Bilanz (Taxonomie) I. Aufbau der Taxonomie II. Grundstruktur der Kernelemente III. Verpflichtende Berichtsbestandteile 16 8
9 I. Aufbau der Taxonomie Kerntaxonomie Module Stammdaten (GCD) Jahresabschluss (GAAP) Berichte Bilanz G+V Ergebnisverwend ung Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung Eingabefelder Mussfelder Summenmussfelder Auffangpositionen usw. 17 II. Grundstruktur der Kernelemente Welche Informationen verlangt die Finanzverwaltung? Modul 1 GCD Stammdaten GCD = Global Common Document Stammdaten Gesellschaft z.b. Name, Rechtsform, SteuerNr., etc. Eigenschaften zum übermittelten Dokument z.b. Status (final), verwendetes GAAP, Erstellungsdatum für jede einzelne E-Bilanz Modul 2 GAAP Finanzdaten Bilanz (Ausgangsbasis HGB) GuV (Ausgangsbasis HGB) Haftungsverhältnisse Ergebnisverwendungsrechnung Steuerliche Modifikationen, insb. Überleitungsrechnung von der HBil zur StBil Steuerliche Gewinnermittlung (für EU / PersGes) Sonder-, Ergänzungsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung für PersGes (ab 2015) 18 9
10 III. Verpflichtende Berichtsbestandteile Teile des Stammdaten-Moduls (GCD-Modul; Anhang a) Aus dem GAAP-Modul; Bilanz (Anhang b)) Gewinn- und Verlustrechnung (Anhang b)) Ergebnisverwendung (Anhang c)) u.a. Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften (ab 2015; Anhang d) Steuerliche Überleitungsrechnung Sonder-/Ergänzungsbilanzen (ab 2015 als E-Bilanz) Übergangsgewinn/Übergangsverlust Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Handels-/ Steuerbilanz; Buchhaltung Steuerliche Gewinnermittlung; Deklaration 19 Anhang a) Beispiel: GCD-Modul (Auszug bisherige Visualisierung) 20 10
11 Anhang b) Beispiel: GAAP-Modul (Auszug bisherige Visualisierung) 21 Anhang b) Beispiel aus GAAP-Modul: Umsatzerlöse 22 11
12 Anhang c) Ergebnisverwendungsrechnung Auszug 23 Anhang d) Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften Auszug 24 12
13 III. Verpflichtende Berichtsbestandteile Bedeutung der Felder am Beispiel aus GAAP-Modul: Grundstücke 25 III. Verpflichtende Berichtsbestandteile Spalten der Taxonomie Ebene Ebene 1 5 entsprechend der Bilanzgliederungsebene des HGB Ebene 6 und 7 taxonomiespezifisch Rechnerisch verknüpft Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis (SuSa) erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendige Positionen Unzulässige Positionen Auffangpositionen 26 13
14 Die Umstellung 27 C. Vorüberlegungen zur Umstellung I. Individualität der Umstellung II. Gesamtübersicht III. Auswirkungen durch Abgleichungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung IV. Wahl der Übermittlungsvariationen V. Steuer-Strategie 28 14
15 I. Individualität der Umstellung Probleme bei der Taxonomie verschiedene zeitliche Einführungserleichterung unterschiedliches Rewe (Organisation) unterschiedliche Software Einfluss auf Zeitlicher Ablauf Mitarbeiterplanung 29 II. Gesamtübersicht Datenflüsse zur E-Bilanz 30 15
16 III. Auswirkungen durch Abgleichungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung? Analyse der Bilanz- und GuV-Struktur Zeitreihenvergleiche Externer Betriebsvergleich Ziffernanalyse Betriebsprüfungen Kleine und mittelgroße Unternehmen im Fokus 31 IV. Wahl der Übermittlungsvariationen Überleitung/Anpassung der Buchhaltungsdaten Bestehende Anpassungen/ taxonomie-konforme Buchhaltung + Überleitungen = Daten HGB- Bilanz mit taxonomie-konforme Daten XBRL Überleitungsrechnung (HGB-)Buchhaltungssystem Bilanz + GuV Steuerbilanz taxonomie-konforma Daten XBRL Zur Ermittlung von latenten Steuern im handelsrechtlichen Einzelabschluss sind zwingend die jeweiligen Steuerbilanz-Positionen zu ermitteln. Die rein GuV-orientierte Überleitungsrechnung dürfte somit langsam aussterben
17 IV. Wahl der Übermittlungsvariationen Überleitungsrechnung fehleranfällig, daher Steuerbilanzen empfehlenswert Entscheidung bei Einführung Taxonomie a) für Steuerbilanz Nachteil: Ergänzung Finanzbuchhaltung um Steuerbuchhaltung, differenzierte Verbuchung Vorteil: geschlossenes Buchhaltungssystem, weniger fehleranfällig b) für Überleitungsrechnung Nachteil: kein geschlossenes Buchhaltungssystem Vorteil: kein neues Buchhaltungssystem erforderlich, nur Ausdehnung der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung 33 V. Steuer-Strategie a) Maximalstrategie Ziel Vermeidung von Rückfragen durch die Veranlagungsstelle positive Einstufung durch die Finanzverwaltung zeitnahe Steuerfestsetzung ohne Nachprüfungsvorbehalt Umsetzung Umfassende Umsetzung der Datentiefe der Steuer- Taxonomie keine Nutzung von Auffangposten Bereitstellung von Kontennachweisen keine Inanspruchnahme der zeitlichen Erleichterungen hinsichtlich der erstmaligen Anwendung 34 17
18 V. Steuer-Strategie b) Minimalstrategie Ziel Minimierung des Einführungsund Pflegeaufwands hinsichtlich der E-Bilanz Umsetzung Möglichst weitgehende Nutzung von Auffangpositionen Ausschließliche Übermittlung von Mussfeldern Inanspruchnahme aller zeitlichen Erleichterungen hinsichtlich der erstmaligen Anwendung 35 V. Steuer-Strategie c) Neutralstrategie Ziel Ausrichtung des Informationsgehaltes weitgehend an den Gegebenheiten der betrieblichen Abläufe und der vorhandenen EDV Vermeidung einer negativen Einstufung durch die Finanzverwaltung Umsetzung Ausrichtung an den Anforderungen der Finanzverwaltung Freiwillige Informationen werden dann gegeben, wenn dies mit geringerem Aufwand möglich ist Inanspruchnahme der zeitlichen Erleichterungen hinsichtlich der erstmaligen Anwendung nur dann, wenn dadurch zusätzliche Umstellungskosten vermieden werden können 36 18
19 D. Der Umstellungsprozess I. Prozessbetrachtung zur Implementierung der E-Bilanz II. Ermittlung Ist-Zustand III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Mapping V. ERP-Systeme: Notwendige Schritte 37 I. Prozessbetrachtung zur Implementierung der E-Bilanz 38 19
20 II. Ermittlung Ist-Zustand (1) 1. Zeitbezug 2. Bestandsaufnahme IT 3. Ermittlung des steuerlichen Buchungsstoffes a) Einkommenszurechnungen - Organschaft - Personengesellschaft b) Sonderbetriebsvermögen c) Ergänzungsbilanzen d) UmwStR (Rückwirkung) 39 Ermittlung Ist-Zustand (2) Wer macht was wann? Mitarbeiterplanung Festlegung der Verantwortlichkeiten IT-Systeme 40 20
21 III. Analyse des Ist-Zustandes 1. Beurteilung des steuerlichen E-Bilanz-Profils Haupttaxonomie? Wie folgt Erfassung von steuerlich relevanten Geschäftsvorfällen Steuerliche Situation der Unternehmensgruppe 2. Sonstige Gegebenheiten Konzernkontenrahmen Kostenrechnung/Betriebswirtschaftliche Auswertungen 3. Abgleich vorhandener Buchungsdaten Kann GCD Modul mit Informationen versorgt werden? 4. Zuordnung von Taxonomie-Positionen Mapping 41 IV. Mapping Unter Mapping versteht man die Überleitung einer vorhandenen Informationsstruktur auf eine andere. D.h. die einzelnen Posten des Kontenrahmens sind den entsprechenden Positionen der Steuertaxonomie zuzuordnen. Das beinhaltet syntaktische wie semantische Inhalte. Zwei Varianten zum Taxonomie ( Mapping ) denkbar: 1. Manuelle Zuordnung 2. Automatisierte Zuordnung 42 21
22 Zuordnungsvarianten des Mapping Überleitungsarten Variante Kurzbeschreibung Variante a: Ein Konto bzw. eine Bilanz-/GuV-Position imkontenplan kann genau einer Taxonomie-Position 1:1 - Situation (i.s. eines Mussfelds) zugeordnet werden. Variante b: Mehrere Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen im Kontenplan können in Summe einer n:1 - Situation Taxonomie-Position zugeordnet werden Variante c: Einem Konto im Kontenplan kann die Summe der Wertansätze mehrerer Taxonomie-Positionen 1:n - Situation zugeordnet werden. Variante d: n:m - Situation Mehreren Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen imkontenplan kann die Summe der Wertansätze mehrerer Taxonomie-Positionen zugeordnet werden. 43 1:1 Situation 44 22
23 n:1 Situation 45 1:n Situation 46 23
24 n:m Situation 47 Zu Mapping Bsp: Umsatzerlöse Ebene Gliederung der Taxonomie: Bezeichnung EU KapGes PersGes Feldtyp 7 Umsatzerlöse (GKV) X X X Summenmussfeld 8 in Umsatzerlöse GKV enthaltener Bruttowert X X X Summenmussfeld 9 Erlöse aus Leistungen nach 13b UStG (Reverse Charge) X X X Mussfeld 9 Sonstige Umsatzerlöse, nicht steuerbar X X X Mussfeld 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhr Drittland) X X X Mussfeld 9 steuerfreie EG-Lieferungen 4 Nr. 1b UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung) 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 8 ff. UStG (z.b. Gewährung und Vermittlung von Krediten) 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr UStG (z.b. bestimmte Vermittlungsleistungen) X X X Mussfeld X X X Mussfeld X X X Mussfeld 9 sonstige umsatzsteuerfreie Umsätze X X X Mussfeld 9 Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz X X X Mussfeld 9 Umsatzerlöse Regelsteuersatz X X X Mussfeld 9 Umsatzerlöse nach 25 und 25a UStG (Reiseleistungen, Differenzbesteuerung) X X X Mussfeld 9 Umsatzerlöse sonstige Umsatzsteuersätze X X X Mussfeld 9 Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen X X X Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 8 in Umsatzerlöse (GKV) verrechnete Erlösschmälerungen X X X Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Problem: Trennung nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen nicht unbedingt üblich. Ggf. Nutzung der Auffangposition 48 24
25 Zu Mapping Materialaufwand Ebene Gliederung der Taxonomie: Bezeichnung EU KapGes PersGes Feldtyp 6 Materialaufwand (GKV) X X X Summenmussfeld 7 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen X X X Summenmussfeld 8 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe X X X Summenmussfeld 9 Aufwand Regelsteuersatz X X X Mussfeld 9 Aufwand zum ermäßigten Steuersatz X X X Mussfeld 9 Innergemeinschaftliche Erwerbe X X X Mussfeld 9 übrige Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuerarten X X X Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 9 Bestandsveränderungen X X X Mussfeld 8 Aufwendungen für bezogene Waren X X X Summenmussfeld 9 Wareneinkauf zum Regelsteuersatz X X X Mussfeld 9 Wareneinkauf zum ermäßigten Steuersatz X X X Mussfeld 9 Innergemeinschaftliche Erwerbe X X X Mussfeld 9 übriger Wareneinkauf ohne Zuordnung nach Umsatzsteuerarten X X X Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 9 Bestandsveränderungen X X X Mussfeld 8 Anschaffungsnebenkosten X X X Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 8 Aufwand für bezogene Leistungen X X X Summenmussfeld Problem: Trennung von Aufwand RHB und Aufwand für bezogene Waren bzw. Leistungen teilweise nicht möglich; keine übergeordnete Auffangposition, Gliederungstiefe muss beachtet werden Trennung nach umsatzsteuerlichen Kriterien (nur bei DATEV-Buchungslogik möglich, die meisten Systeme buchen jedoch den Wareneinkauf nicht in den Aufwand sondern in den Bestand) 49 Zu Mapping Personalaufwand Ebene Gliederung der Taxonomie: Bezeichnung EU KapGes PersGes Feldtyp 5 Personalaufwand (GKV) X X X Summenmussfeld 6 Löhne und Gehälter X X X Summenmussfeld 7 Löhne für Minijobs X X X Mussfeld 7 Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer X Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 7 Vergütungen an angestellte Mitunternehmer 15 EStG X Mussfeld 7 übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter X X X Mussfeld 7 davon Sachbezüge X X X Mussfeld 7 davon freiwillige Zuwendungen X X X Mussfeld 6 soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung X X X Summenmussfeld 7 soziale Abgaben X X X Mussfeld 8 davon soziale Abgaben für angestellte Mitunternehmer 15 EStG X X X Mussfeld 7 Aufwendungen für Altersversorgung X X X Mussfeld 8 davon für Gesellschafter-Geschäftsführer X Mussfeld 8 davon für angestellte Mitunternehmer 15 EStG X Mussfeld Problem: Bei den Bezügen von Gesellschafter-Geschäftsführern und Mitunternehmern handelt es sich um vertrauliche Daten. Diese würden durch die Einrichtung neuer Konten für sämtliche Buchhaltungsmitarbeiter einsehbar. Ausweis Minijobs unüblich; Einrichtung Lohnart erforderlich. Diverse davon-vermerke. Entschärfung durch neue Auffangposition: übrige und nicht zuordenbare L und G ; erforderlichenfalls Aufgliederung 50 25
26 V. ERP-Systeme: Notwendige Schritte 1. Vollständiges Mapping (Vergleich) 2. Ermittlung fehlende Hauptbuchkonten kurz- und mittelfristige Lösungen: Kurzfristig: Auffangpositionen Mittelfristig: Implementierung einer technischen Lösung 3. Vollständiges XBRL-Tagging (Zuordnung) entweder direkt im ERP-System oder außerhalb 4. Generierung einer E-Bilanz-Importdatei 5. Hochladen der Importdatei Erstellen einer E-Bilanz mit Auffangpositionen Manuelle Nachbearbeitung zur Vermeidung von Auffangpositionen 6. Elektronische Übermittlung der E-Bilanz 51 FiBu-Systeme (z.b. DATEV): Notwendige Schritte 1. Einspielen des automatischen E-Bilanz-Updates Manuelles Nach-Mapping aller individuellen Konten 2. Prüfung auf vollständige Zuordnung der Konten 3. Bei fehlenden Konten Kurzfristig: Erstellen der E-Bilanz mit Auffangpositionen Mittelfristig: Ergänzung fehlender Buchungskonten im Kontenplan 4. Generierung einer E-Bilanz-Importdatei 5. Hochladen der E-Bilanz-Importdatei Erstellen einer E-Bilanz mit Auffangpositionen Manuelle Nachbearbeitung 6. Elektronische Übermittlung der E-Bilanz 52 26
27 E. Datenübermittlung Keine händische Erfassungsmöglichkeit für die Übertragung der Daten an die Finanzverwaltung Probeübertragungen in Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 54 27
Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Schnelleinstieg E-Bilanz.......................................... 1 1.1 Einführung und Definition..................................... 1 1.2 Wer bilanziert, ist betroffen....................................
MehrASK THE EXPERTS AKTUELLE UND GEFRAGETE THEMEN BELEUCHTET
ASK THE EXPERTS AKTUELLE UND GEFRAGETE THEMEN BELEUCHTET DIE ELEKTRONISCHE STEUERBILANZ Heike Molnar Program Manager GFM - Global Financial Management Team Agenda Gesetzesgrundlagen Taxonomien und Aufbau
MehrDie E-Bilanz in kleinen und
Benjamin J. Feindt Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 4^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis 1 Schnelleinstieg E-Bilanz 1 1.1 Einführung und Definition 1 1.2 Wer bilanziert, ist betroffen
MehrGroßes gelingt, wenn s im Kleinen stimmt.
Großes gelingt, wenn s im Kleinen stimmt. Maßgeschneiderte Lösungen für Sie. Herbsttagung 2012 Informationsveranstaltung am 8. November 2012 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
MehrDie E- Bilanz kommt was ist zu tun?
Die E- Bilanz kommt was ist zu tun? Tagesordnung 1. Das kleine 1 x 1 der E- Bilanz 2. Übertragungsformat und Taxonomie 3. Umsetzung in der Praxis 4. Unser Angebot E- Bilanz was ist das? Die E- Bilanz ist
MehrGut vorbereitet für die E-Bilanz
Gut vorbereitet für die E-Bilanz Matthias Rohr, Steuerberater WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER 1. Ziele der E-Bilanz 2. Begriffe 3. Folgen der E-Bilanz 4. Die Taxonomie der E-Bilanz 5. Umsetzung der E-Bilanz
MehrDie Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben
Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben Agenda 1. Entstehung der E-Bilanz 2. Persönlicher Anwendungsbereich 3.
MehrDie Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben
Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben Agenda 1. Entstehung der E-Bilanz 2. Anwendungsbereich 3. Sachlicher
Mehr( 04. November 2011, IHK Köln
Fit für die ebilanz 04. November 2011, IHK Köln Rüdiger Hoffmann Seite 1 LiNKiT Consulting GmbH, 2011 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der
Mehre-bilanz Stand: 2/2012
e-bilanz E-Bilanz Neue Instrumente der Finanzverwaltung Stand: 2/2012 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0, Fax 0 59 61 / 9406-29 Email: info@toennemann.de
MehrSonderinformation. Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) 1. Die E-Bilanz eine Herausforderung. 2. Zeitliche Anwendung und Härtefallregelung
Sonderinformation Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) 1. Die
MehrFinanzamt Trier. Die E-BILANZ. Udo Britten, Simon Schramer. Finanzamt Trier, 19.11.2012. E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1
Die E-BILANZ Udo Britten, Simon Schramer Finanzamt Trier, 19.11.2012 E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1 Themenübersicht A) Grundlagen der E-Bilanz 1. Was ist die E-Bilanz? (Folie 4) 1.1 Definition 1.2
Mehr6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften
Besonderheiten bei der Taxonomie 6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz
MehrBilanzen auf der Datenautobahn
Bilanzen auf der Datenautobahn Elektronik statt Blätterwald HLB Ratgeber II/2012 Elektronik statt Papier Unternehmer sind ab dem kommenden Wirtschaftsjahr verpflichtet, ihre Bilanzen der Finanzverwaltung
MehrVortrag Kanzlei Melzl & Prechtel
15 Jahre syscon 21. Oktober 2011 Pyramide Fürth Vortrag Kanzlei Melzl & Prechtel Die E-Bilanz als Chance begreifen Ingrid Prechtel Steuerberaterin Folie 1 1. Einführung A u s g a n g s l a g e Steuerpflichtiger
MehrE-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung. Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz
E-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz Überschrift 1. Das Veranlagungsverfahren bedarf dringend
MehrEinkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2015/6
Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein Bildungszentrum Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt Kiel-Nord Redaktion: Matthias Mausolf matthias.mausolf@fimi.landsh.de
MehrE-BILANZ IN 5 MINUTEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK!
E-Bilanz in 5 Minuten 1 E-BILANZ IN 5 MINUTEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK! 2 E-Bilanz in 5 Minuten Was ist die E-Bilanz? Unter dem Motto Elektronik statt Papier verfolgt die Finanzverwaltung
MehrOberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. E-Bilanz im Alltag angekommen?
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen E-Bilanz im Alltag angekommen? 1 Aktuelles zur E-Bilanz Folie 2 Aktuelles zur E-Bilanz 35.000 E-Bilanz - Eingänge NRW pro Monat 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000
Mehr5 Ausgestaltungder Taxonomie
5 Ausgestaltungder Taxonomie Das Datenschema, das für steuerliche Zwecke verwendet werden muss,basiert auf der aktuellen HGB-Taxonomie und enthält sowohl die Bilanzpositionen als auch die Positionen der
MehrElektronische Bilanz
6. Bonner Unternehmertage, 11. Oktober 2011 Bernhard Lindgens, Bundeszentralamt für Steuern Elektronische Bilanz Rechtzeitig die betriebliche Praxis anpassen! Bürokratieabbau oder Bürokratieaufbau? Von
MehrJahresabschluss-Schemas und deren Schnittstellen
s und deren Schnittstellen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1147 Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht über s und deren Schnittstellen 2. Übersicht über verfügbare s 3. Übersicht über Schnittstellen zu
MehrAnforderungen von E-Bilanz und BilMoG an das Rechnungswesen
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Anforderungen von E-Bilanz und BilMoG an das Rechnungswesen Monika Völkel, SAP-Anwenderforum, Nürnberg, 6. Juli 2011 Erfolg kennt keine
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrDIE MANDANTEN I INFORMATION
Sonderausgabe zur E-Bilanz I. Worum geht es bei der E-Bilanz? II. Wer ist von der E-Bilanz betroffen? III. Was muss übermittelt werden? 1. Welche Inhalte sind zu übermitteln? 2. In welchem Umfang müssen
MehrE-Bilanz. Rechnungswesen. Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle. für alle Branchen und Umsatzvolumen.
Rechnungswesen Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle für alle Branchen und Umsatzvolumen. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Taxonomie und Konten... 2 3 SelectLine E-Bilanz... 3 3.1 E-Bilanz-gerecht
MehrDIE MANDANTEN I INFORMATION
STEUERBERATUNGSKANZLEI JAHN & MOCK Ihre Steuerberater in Wunstorf Jahn&Mock Steuerberater Postfach 1237 31502 Wunstorf WOLFGANG JAHN Steuerberater MARKUS MOCK Steuerberater Georgstr. 1 31515 Wunstorf 05031
MehrE-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern
E-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern Richard Roos Elektronische Bilanz nach 5b EStG Für nach dem 31. 12. 2011 beginnende Wirtschaftsjahre sind Bilanzen und GuV in einheitlichem Format elektronisch
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
Mehrwww.pwc.de E-Bilanz Fachlicher Überblick DOAG Applications- Konferenz Berlin, 10. Oktober 2013
www.pwc.de E-Bilanz Fachlicher Überblick DOAG Applications- Konferenz Berlin, 10. Agenda 1 Gesetzliche Anforderungen 2 Erfolgsfaktoren für die E-Bilanzeinführung 3 Implementierungserfahrungen aus fachlicher
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSonderrundschreiben 01/2013 Die elektronische Steuerbilanz
MERZARNOLDWÜPPER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte DARMSTADT BERLIN FRANKFURT/M. Sonderrundschreiben 01/2013 Die elektronische Steuerbilanz Nur kurze Zeit nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
MehrE-Bilanz Aktueller Handlungsbedarf
Beilage zum Mandanten-Rundschreiben 6/2012 E-Bilanz Aktueller Handlungsbedarf 1. E-Bilanz Inhalt und Bedeutung 2. Anwendungsbereich der E-Bilanz 3. Elektronisch zu übermittelnde Rechenwerke 4. Mindestumfang
MehrSchnelleinstieg Jahresabschluss
Schnelleinstieg Jahresabschluss Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1203 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Anwendung 2. Einrichtung zum Start 3. Navigation 4. Arbeitsablauf 5. Wichtige Begriffe 6. Weitere
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrE-Bilanz Mit Wilken. Sind Sie startbereit für den E-Bilanz Marathon? Wilken Unternehmensgruppe CSF.EBL Juli 2012 V1.1
E-Bilanz Mit Wilken Sind Sie startbereit für den E-Bilanz Marathon? BILANZ Wilken Unternehmensgruppe CSF.EBL Juli 2012 V1.1 Ab dem Wirtschaftsjahr sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrBesondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,
MehrRechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrXBRL Publisher 1.10. ProduktNEWS XBRL Publisher. Mehr Informationen zu XBRL Publisher und unseren anderen Produkten & Dienstleistungen
Die Version 1.10 wartet sowohl mit den Standard-Updates hinsichtlich der Taxonomie 5.3 und des ERiC 22 als auch mit deutlichen Verbesserungen bei der Bearbeitung und Versendung von E-Bilanz-Datensätzen
MehrLatente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des
MehrE-Bilanz. 07. Dezember 2011
E-Bilanz 07. Dezember 2011 Agenda 1. Überblick 2. gesetzliche Grundlagen 3. persönlicher Anwendungsbereich 4. sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 5. E-Bilanz Taxonomie 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen
MehrAufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher
Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrKontenaktualisierung in Lexware buchhalter
Kontenaktualisierung in Lexware buchhalter Inhalt 1. Kontenaktualisierung durchführen... 1 1.1. Willkommen... 1 1.2. Prüflauf... 1 1.3. Status... 2 1.4. Neue Konten... 3 1.5. Nicht bebuchte Konten... 4
MehrDie E-Bilanz kommt unaufhaltsam
E-Bilanz Die E-Bilanz kommt unaufhaltsam Anforderung des Finanzministeriums Ende für die Nischenprodukte ist 1.2.2016 z.b. ELV (deutsches Elektronisches Lastschriftverf.) Nach 5b EStG haben Steuerpflichtige,
MehrBuchführung und Bilanzwesen
Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel
MehrE-Bilanz Zentrale: Überleitungsrechnung
E-Bilanz Zentrale: Überleitungsrechnung Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Voraussetzungen... 1 2.1. Bilanzierungsstandard wählen... 1 2.2. Konten zuordnen... 2 2.2.1. Kontenzuordnung auf Summenpositionen und
MehrMUSTEREXEMPLAR! DIE MANDANTEN I INFORMATION. Sonderausgabe zur E-Bilanz. I. Worum geht es bei der E-Bilanz? Steuerberater Max Mustermann 25 mm
14 mm 174 mm 18 mm Steuerberater Max Mustermann 25 mm Musterweg 111 35461 Musterhausen 0 03 / 12 34 56 0 03 / 12 34 56 StB-Mustermann@x.de 78 mm 18 mm 80 mm DIE MANDANTEN I INFORMATION Sonderausgabe zur
MehrE-Bilanz. Entscheidungshilfe für die Tool-Auswahl. Stand: Oktober 2012
E-Bilanz Entscheidungshilfe für die Tool-Auswahl Stand: Oktober 2012 Überblick Lösungsansätze Variante 1 Externes E-Bilanz Tool Variante 2 SAP -Architektur Variante 3 Integriertes Tool (z. B. ebilanz-cockpit
MehrDokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting
Dokumentation Bonuspunkteverwaltung Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Stand 05/2006 1 In Jack können die erreichten Bonuspunkte je nach Vorgabe und Bedarf des Büros automatisch berechnet werden.
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrHerzlich Willkommen zum Seminar E-Bilanz - Die permanente Betriebsprüfung
Herzlich Willkommen zum Seminar E-Bilanz - Die permanente Betriebsprüfung Folie 1 Agenda Was ist die E-Bilanz? Was bedeutet das für Ihre Finanzbuchhaltung? Wie können wir Ihnen helfen? Folie 2 E-Bilanz
MehrGoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker
GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom
MehrDie E-Bilanz Aktuelle Informationen zur praktischen Umsetzung
1 1. Grundlagen Die E-Bilanz Aktuelle Informationen zur praktischen Umsetzung Die Einführung der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten an das Finanzamt, die sogenannte E-Bilanz, beschäftigt uns schon
MehrSPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN
SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Buchführung was ist das? = laufende, planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kriterien: vollständig chronologisch
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrE-Bilanz - Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen zu?
E-Bilanz - Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen zu? Definition Electronic-Government (E-Government) = alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidungsfindung und Leistungserstellung
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrErgebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften
Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 2 2 4 1.2.1.
MehrADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2
ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5
MehrInformation des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz )
Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz ) Wien, im September 2006 Rechtsgrundlage Elektronische Steuererklärungen betreffend die Ertragsteuern 2-42
MehrAbgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur
1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrFACHBEITRAG. Volle Fahrt für die E-Bilanz Interview mit dem E-Bilanz-Experten Dr. Christian Zwirner
Volle Fahrt für die E-Bilanz Interview mit dem E-Bilanz-Experten Dr. Christian Zwirner Auswirkungen auf das Buchungsverhalten von Unternehmen Strategien in der Übersicht Probleme bei der Umsetzung und
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrFAQ ZUR E-BILANZ GRUNDSÄTZLICHES. 1 Was ist eine E-Bilanz?
FAQ ZUR E-BILANZ GRUNDSÄTZLICHES 1 Was ist eine E-Bilanz? Unternehmen sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, verpflichtet den Inhalt ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrE- Bilanz in SAP Business One Häufig gestellte Fragen und Antworten. Product and Solution Management SAP Business One, SAP AG, November 2012
E- Bilanz in SAP Business One Product and Solution Management SAP Business One, SAP AG, November 2012 Was ist unter E-Bilanz zu verstehen? Der Gesetzgeber verfolgt unter dem Motto "Elektronik statt Papier"
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
MehrE-Bilanz. Ein praktischer Leitfaden
E-Bilanz Ein praktischer Leitfaden von Dr. Eckart Ebner, Dr. Hansjörg Stolz, Dr. Johann H. Mönning, Dr. Hellmuth Bachem, Dr. Erdogan Atilgan, Jens Geiger, Thomas Herzogenrath, Jochen Kirsammer, Prof. Dr.
MehrDie Digitalisierung und das Risikomanagement der Finanzverwaltung. Von der E-Bilanz zur digitalen Betriebsprüfung. 02.
Die Digitalisierung und das Risikomanagement der Finanzverwaltung Von der E-Bilanz zur digitalen Betriebsprüfung 02. November 2011 Inhaltsübersicht 1) E-Bilanz 2) E-Rechnung und Umsatzsteuer 3) Praxisteil
MehrEU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG
EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer
MehrE-Bilanz rechtliche Basis
E-Bilanz rechtliche Basis Stand 28.09.2011 Steuerberaterin Ines Schumann Torsten Hehenberger Themen Ausgangssituation rechtliche Rahmenbedingungen gesetzliche Regelungen Taxonomie 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche
MehrElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrE-Bilanz Zentrale: Konten zuordnen (SKR-03, SKR-04)
E-Bilanz Zentrale: Konten zuordnen (SKR-03, SKR-04) Inhalt 1 Allgemeine Funktionen... 2 1.1 Standardzuordnung...2 1.2 Funktion der Positionen in der Taxonomie...3 2 Konten zuordnen... 4 2.1 Manuelle Kontenzuordnung...4
MehrCorporate Actions in epoca
in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position
MehrÄnderungen bei der Rechnungsstellung nach 13b UStG für Gebäudereiniger und Bauunternehmer
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchalter Seite 1. Zur Agenda zurück Gesetzesänderungen 2015 KroatienAnpG und BMF-Schreiben vom 26.09.2014 BMF-Schreiben vom 20.10.2014 Ausweitung der Regelungen des 13b UStG
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrMERKBLATT ELEKTRONISCHE BILANZ. Inhalt: Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern ELEKTRONISCHE BILANZ Mit Einführung der elektronischen Abgabe der Bilanzen beim Finanzamt (kurz: E-Bilanz) hat jetzt auch im Bereich der Bilanzen das Zeitalter digitaler Kommunikation
MehrVorbereitung auf die SEPA-Umstellung
Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der
Mehr