Hintergrundinformation zu Artikel 11 der Tabakrahmenkonvention
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- Ingrid Holst
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1 Hintergrundinformation zu Artikel 11 der Tabakrahmenkonvention Artikel 11: Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen (1) Jede Vertragspartei beschließt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens für sie in Übereinstimmung mit ihrem innerstaatlichen Recht wirksame Maßnahmen und führt solche Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass a) die Verpackungen und Etikettierungen von Tabakerzeugnissen deren Verkauf nicht mit Mitteln fördern, die falsch, irreführend, täuschend oder geeignet sind, einen falschen Eindruck über deren Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken, einschließlich etwaiger Begriffe, Beschreibungen, Warenzeichen, Bildzeichen b) oder sonstiger Zeichen, die unmittelbar oder mittelbar den falschen Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere Tabakerzeugnisse sei. Hierzu gehören unter anderem Begriffe wie "niedriger Teergehalt", "light", "ultra-light" oder "mild"; c) auf jeder Packung und Verpackung von Tabakerzeugnissen und auf jeder Außenverpackung und Etikettierung dieser Erzeugnisse außerdem gesundheitsrelevante Warnhinweise angebracht sind, die auf die schädlichen Aus-wirkungen des Tabakgebrauchs hinweisen und auch andere geeignete Aussagen umfassen können. Diese Warnhinweise und Aussagen i. müssen von den zuständigen nationalen Behörden genehmigt sein, ii. müssen abwechselnd erscheinen, iii. müssen groß und deutlich sicht- und lesbar sein, iv. sollen 50 % oder mehr der Hauptflächen abdecken, müssen jedoch v. mindestens 30 % der Hauptflächen einnehmen, vi. können in Form von bildlichen Darstellungen oder Piktogrammen gestaltet sein oder solche umfassen. (2) Jede Packung und Verpackung von Tabakerzeugnissen sowie jede Außenverpackung und Etikettierung dieser Erzeugnisse müssen zusätzlich zu den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Warnhinweisen Angaben zu den relevanten Bestandteilen und Emissionen von Tabakerzeugnissen nach Maßgabe der nationalen Behörden enthalten. (3) Jede Vertragspartei schreibt vor, dass die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 genannten Warnhinweise und sonstigen Textangaben auf jeder Packung und Verpackung von Tabakerzeugnissen und auf jeder Außenverpackung und Etikettierung dieser Erzeugnisse in ihrer Hauptsprache oder ihren Hauptsprachen erscheinen. (4) Im Sinne dieses Artikels bezieht sich der Ausdruck "Außenverpackung und Etikettierung" in Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen auf jede Verpackung und Etikettierung, die im Einzelhandelsverkauf für das Erzeugnis benutzt wird.
2 Warnhinweise für Tabakprodukte Grundsätzlich wissen viele Raucher, dass der Tabakkonsum ihrer Gesundheit schadet, doch die wenigsten sind sich der wahren Risiken bewusst - selbst in Ländern, in denen ausführlich über die Gesundheitsgefahren des Rauchens informiert wurde (1). Wie es scheint, haben die Menschen ein bestenfalls partielles Wissen über die Gesundheitsrisiken des Rauchens, besonders in Niedrig- und Mitteleinkommensländern, in denen Informationen über diese Risiken begrenzt sind, vermerkt die Weltbank in ihrem Bericht von 1999 (2). Noch weniger bewusst sind den meisten Rauchern die Risiken des Rauchens für ihre Mitmenschen (3). Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sowie auf allen Marketingartikeln helfen dabei, die Verbraucher über diese Gefahren zu informieren. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Komponente eines nationalen Gesundheitserziehungsprogramms, die den Staat nichts kostet. Umsetzung der FCTC Laut Artikel 11 der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) sollen Warnhinweise mindestens 50 Prozent der Hauptflächen (also der vorderen und hinteren Breitseite) abdecken. Als Mindestmaß müssen sie 30 Prozent der Hauptflächen der Packungen einnehmen und sie müssen abwechselnd erscheinen. Empfohlen werden bildliche Darstellungen und Piktogramme sowie nicht gesundheitsbezogene Botschaften (wie Nichtrauchen spart Geld ). Die Gestaltung wirksamer Warnhinweise Sollen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen wirksam sein, müssen sie auffällig, aussagekräftig und einprägsam sein. Außerdem sollten sie Raucher und potentielle Raucher gleichermaßen ansprechen (4). Wissenschaftliche Studien zeigen: Um Aufmerksamkeit zu erregen, sollten die Warnhinweise mindestens 50 Prozent der oberen Vorder- und Rückseite einer Packung einnehmen. Sie sollten in Farbe sein und Schriftart und -größe müssen festgelegt sein, um die Hersteller daran zu hindern, die Warnwirkung abzuschwächen. Die Hinweise sollten vermitteln, welche Gesundheitsgefahren in welchem Ausmaß drohen. Denn Studien zufolge unterschätzen Raucher die meisten Risiken des Tabakkonsums. Zusätzlich sind - insbesondere in Ländern mit hoher Analphabetenquote bildliche Warnhinweise erforderlich oder wenn es sich zeigt, dass die Raucher die Standardwarnhinweise ignorieren. Um Abstumpfung zu vermeiden, müssen die Warnhinweise regelmäßig ausgetauscht werden. Beispiele für Hinweistexte sind: Rauchen ist tödlich; Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an!; Rauchen führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle; Rauchen verursacht Lungenkrebs; Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu; Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen. Warnhinweise sollten für alle Tabakerzeugnisse gelten, nicht nur für Zigaretten (5).
3 Warnhinweise nehmen unter den Maßnahmen zur Tabakkontrolle eine Sonderstellung ein: Da sie beim Rauchen wahrgenommen werden, erreichen sie auf direktem Wege praktisch jeden Raucher. Raucher, die eine Packung pro Tag konsumieren, werden im Lauf eines Jahres potenziell über 7000 Mal mit den Warnungen konfrontiert (6). Auffällige Gesundheitshinweise auf Tabakwarenpackungen erhöhen nachweislich - selbst bei jugendlichen Rauchern (7) - das Risikobewusstsein und verstärken den Wunsch, das Rauchen aufzugeben (8). So wissen Raucher viel wahrscheinlicher über ein bestimmtes Gesundheitsrisiko des Rauchens wie beispielsweise Impotenz Bescheid, wenn es in ihrem Land einen Warnhinweis zu diesem Risiko gibt, wie eine internationale Vergleichsstudie zeigte (9). Weltweit verbessern die Regierungen die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen enorm. Die Warnhinweise werden größer und immer mehr Länder verlangen bildliche Warnhinweise bereits jetzt schon oder aber in Kürze. Weltweit werden im Zuge der Umsetzung der FCTC immer mehr Länder immer bessere Warnhinweise einsetzen (10). Ein Bild sagt mehr als tausend Worte Bildliche Darstellungen können Rauchern eine Vorstellung von tabakbedingten Erkrankungen vermitteln. Sie erreichen auch in Ländern mit vielen Analphabeten die Raucher (11) und auch die Kinder, insbesondere Kinder von Rauchern, die besonders anfällig dafür sind, mit dem Rauchen anzufangen. Bisher schreiben fünf Länder bildliche Warnhinweise gesetzlich vor: Kanada, Brasilien, Singapur, Thailand und Australien. In einer Richtlinie über Tabakprodukte aus dem Jahr 2001 legt es die Europäische Union ins Ermessen der Mitgliedsländer, die obligatorischen Textwarnungen auf Tabakerzeugnissen durch gesundheitsbezogene Warnhinweise in Form von Farbfotografien oder anderen Abbildungen zu ergänzen. Somit akzeptieren alle fünf Kontinente das Prinzip großer Warnhinweise in Bildform. Die Größe zählt Da Tabak ausgesprochen gesundheitsgefährdend ist und weil die Tabakindustrie die rauchbedingten Risiken nicht bekannt machte, sollten die Warnhinweise auf Tabakwarenpackungen mindestens gleich viel Raum einnehmen wie jegliche Bebilderung, Markenzeichen oder Slogans, welche die Tabakprodukte attraktiv machen sollen (12). In Kanada, Brasilien, Australien, Finnland, Belgien, Singapur und Thailand müssen die Gesundheitshinweise nach gesetzlicher Vorschrift im Durchschnitt mindestens 50 Prozent der Vorder- und der Rückseite der Packungen einnehmen. Je größer die Warnungen sind, desto besser wirken sie. Daher sollten alle Staaten die größtmöglichen Warnhinweise einführen. Die Staaten können und sollten verlangen, dass mindestens 80 Prozent der Vorder- und Rückseite den Warnhinweisen vorbehalten bleibt, wobei die Vorderseite der Packung wichtiger ist als ihre Rückseite. Argumente der Tabakindustrie gegen Warnhinweise Die Tabakindustrie widersetzt sich den Bestimmungen hinsichtlich der Warnhinweise mit zahlreichen Argumenten, darunter folgende: Für uns ist es zu teuer und technisch zu schwierig, die Warnhinweise auf den Packungen ständig zu wechseln. Diese Behauptung ist schlicht falsch. Die Tabakfirmen wechseln ihre Verpackungen routinemäßig im Rahmen von Werbeaktivitäten und der Einführung von Markenerweiterungen. Entgegen ihrer Behauptung, es sei zu schwierig und zu teuer,
4 druckte die Tabakindustrie in Kanada und in Brasilien mit Inkrafttreten neuer Bestimmungen Warnhinweise in Bildform auf die Packungen. Weder größere Warnhinweise noch der Einsatz von Bildern werden mehr bewirken als die bestehenden Warnungen. Tatsächlich ist jedoch eindeutig erwiesen, dass die Wirksamkeit von Warnhinweisen mit der Größe zunimmt und dass bildliche Warnhinweise weitaus wirkungsvoller sind als reine Textwarnungen (13). Die Branche widersetzt sich nur deswegen, weil sie weiß, dass bessere Warnhinweise ihren Umsatz und Gewinn verringern werden. Raucher kennen bereits die gesundheitlichen Folgen des Rauchens. Tatsächlich ist wissenschaftlichen Studien zufolge das Wissen der Raucher um die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens nur unzureichend. Viele Raucher unterschätzen die Gesundheitsrisiken - selbst diejenigen Raucher, denen bewusst ist, dass Rauchen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringt. Als Motivation zum Ausstieg ist es aber laut wissenschaftlicher Untersuchungen notwendig, nicht nur zu wissen, dass ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht, sondern auch dessen Ausmaß zu verstehen. Wie ernsthaft die durch das Rauchen bedingten Gesundheitsgefahren sind, können bildliche Warnhinweise wirkungsvoll vermitteln. Obligatorische Gesundheitshinweise nehmen der Tabakindustrie ihre individuellen Verpackungen und Markenzeichen. In den Ländern, die bereits bildliche Warnhinweise eingeführt haben, wiesen die Regierungen diesen Vorwurf zurück und entgegen ihren anfänglichen Behauptungen reichte bisher kein Tabakunternehmen Klage ein, die Warnhinweise verstießen gegen WTO-Handelsübereinkünfte zur Achtung intellektuellen Eigentums. Die Umsetzung von Bestimmungen der FCTC (wie die Mindestgröße für Warnhinweise oder die optionale Verwendung von Bildern) verstößt zudem nicht gegen internationale Handelsgesetze. Die Warnhinweise verteufeln die Raucher und geben ihnen das Gefühl, geächtet zu sein. Die Warnhinweise liefern in Wahrheit hilfreiche Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens. Die meisten Raucher wollen diese Informationen und wollen mit Sicherheit auch, dass ihre Kinder sie bekommen. Die Tabakindustrie setzt nur ihre jahrzehntelange Strategie fort, mit der sie versucht, die Wirksamkeit von Packungshinweisen so niedrig wie möglich zu halten. Der Staat soll diese Botschaften über Plakatflächen oder Fernsehspots verbreiten. Das wichtigste und kosteneffektivste Kommunikationsmedium ist die Zigarettenpackung: Sie erreicht jeden und die Kosten der Warnhinweise auf Packungen tragen die Tabakkonzerne, nicht der Staat. Zudem ist eine Kombination aus massenmedialer Kampagne und besseren Packungshinweisen wirksamer als lediglich eine Kampagne nur in den Massenmedien. Links beim Deutschen Krebsforschungszentrum: Warnhinweise auf Zigarettenschachteln (Abstract) in Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschungs - Gesundheitsschutz, Springer Verlag GmbH, 2004,Ausgabe 48, Nummer 4, Seite (Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Volltext nicht zur Verfügung gestellt werden.) referrer=parent&backto=issue,12,18;journal,11,90;browsepublicationsresults,199,1548;
5 Englischsprachige Links im Internet Evaluation of New Warnings on Cigarette Packages, Prepared for the Canadian Cancer Society (2001) 0,3182,3172_334419_436437_langIden,00.html Proposals for combined text and photo warnings which - after adoption by the commission - Member States of the European Union may voluntarily put on cigarette packages. Literatur (1) R. Nathan. Model Legislation for Tobacco Control: A Policy Development and Legislative Drafting Manual; Paris: International Union for Health Promotion and Education, (2) World Bank. Curbing the Epidemic: Governments and the Economics of Tobacco Control, Washington, D.C.: World Bank, (3) R. Nathan, op. cit. (4) Health Canada. Regulatory Impact Analysis Statement. Canada Gazette Part II, Vol. 134, No. 15, July (5) R. Borland. Tobacco Health Warnings and Smoking-Related Cognitions and Behaviours. Addiction, Vol. 92, 1997; International Union Against Cancer Tobacco Control Fact Sheet No. 2. Health Warnings/Messages on Tobacco Products < (6) D. Hammond, G T. Fong, et al. Impact of the graphic Canadian warning labels on adult smoking behaviour. Tobacco Control. Vol. 12, No. 4 December 2003, p (7) G.T. Fong, et al. Effects of the Canadian Graphic Warning labels Among High School Students: A Quasi-Experimental Longitudinal Survey. Paper presented at the National Conference on Tobacco or Health, San Francisco, November (8) R. Nathan, op. cit. (9) D. Hammond, et al. The effects of warning labels on knowledge about the health risks of smoking: Findings from the International Tobacco Control Policy Evaluation Survey. Paper presented at the meeting of the Society for Research on Nicotine and Tobacco, Prague, Czech Republic, March (10) E.J. Strahan, et al. Enhancing the Effectiveness of Tobacco Package Warning Labels: A Social Psychological Perspective. Tobacco Control. Vol. 11, No. 3 September 2002, p (11) Canadian Cancer Society. Confronting the Tobacco Epidemic: Recommendations for Regulations Under the Tobacco Act. March (12) Framework Convention Alliance. Packaging & Labeling: Recommended Text. Briefing Paper for INB-3, (13) G.T. Fong, et al. Quasi-experimental evaluation of the enhancement of warning labels in the United Kingdom: Findings from the International Tobacco Control Policy Evaluation Survey. Paper presented at the International Congress of Behavioral Medicine, Mainz, Germany, August Framework Convention Alliance on Tobacco Control Rue Henri-Christiné 5, Case Postale 567, CH-1211 Genève, Switzerland tel ; fax fca@globalink.org Adapted and updated with permission from the 2000 World Conference on Tobacco OR Health fact sheets. June 2005
6 Die Ausführungen der Framework Convention Alliance on Tobacco Control wurden im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg von Stefanie von Kalckreuth aus dem Englischen übersetzt.
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