An ZVK Bau sind 18 % der Jahres- Bruttolohnsumme aufgrund der allgemeinverbindlichen
|
|
- Heini Kurzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzielle Vorteile der Verbandsmitgliedschaft LEISTUNG VORTEIL 1. Schutz vor Inanspruchnahme durch Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) für Betriebe, die baugewerbliche Tätigkeiten ausführen, z. B. Montage von Trapezblechen An ZVK Bau sind 18 % der Jahres- Bruttolohnsumme aufgrund der allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifverträge abzuführen; auch rückwirkend für mehrere Jahre 2. Gewerkspezifische Musterverträge und Broschüren, z. B. - Arbeitsverträge - AGB en - VOB-Musterschreiben Keine Zeit- und Personalkosten für die Erstellung dieser Formulare 3. Teilnahme am kostenlosen und Fax-Abruf von ca stets aktuellen Dokumenten - Keine Zeit- und Personalkosten für die Erstellung dieser Formulare - Vermeidung von Vertragsfehlern - 24-Stunden-Verfügbarkeit täglich 4. FACHBERATUNG RECHT - Baurecht inkl. VOB - Arbeits- und Sozialrecht (inkl. Prozessvertretung) - Tarifrecht - Wettbewerbsrecht - Zivilrecht (Kauf, Pacht, Miete Leasing) - Konfliktmanagement 2 Stunden p.a., zum Beispiel: Entwurf einer Aufhebungsvereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters mit 2.300,00 Monatseinkommen Rechtsanwaltskosten ca. 325,00 p.a. Seite 1/5
2 5. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG - Finanzierung - Nachfolgeregelung - Rechtsformgestaltung - Rechnungswesen - Demografieberatung 4 Stunden p.a., zum Beispiel: betriebswirtschaftliche Beratung zum Kostenmanagement Freier Berater ca. 400,00 p.a. 6. TECHNISCHE BERATUNG - Materialwirtschaft - Fertigungs- und Leistungsfluss - Betriebsstättenplanung/ Maschinenbewertung - Technische Regeln und Normen - Berufsausbildungsfragen - Weiterbildung/ Zertifizierung 4 Stunden p.a., zum Beispiel: - Arbeitssicherheit/ Umweltschutz Freier Berater ca. 400,00 p.a. 7. Vereinbarung von gewerkspezifischen Tarifverträgen. Für den Arbeitgeber günstige Regelungen, ohne dies im Einzelarbeitsvertrag wiederholen zu müssen. Vorteile der Tarifverträge: - flexible Arbeitszeit, z. B. aufgrund von Arbeitszeitkonten - kürzere Kündigungsfristen - kurze tarifliche Verfallfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - eigener Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung - Tarifvertrag zur Senkung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich Verhinderung der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, die nur in wenigen Bereichen für den Arbeitgeber günstiger sind, als die Tarifverträge Seite 2/5
3 8. Schutz vor Haustarifverträgen Unternehmer muss nicht allein gegen Sozialpartner verhandeln 9. Streikfonds: Von Arbeitskampfmaßnahmen betroffene Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung Umlage ist im Jahresbeitrag enthalten. 10. Interessenvertretung gegenüber Politik Öffentlichkeit, Behörden und anderen Organisationen kostenlose Lobbyarbeit 11. Seminarangebote (auch ortsunabhängig als E-Learning!) für - Betriebsinhaber - Führungskräfte und - leitende Mitarbeiter unter anderem - an der eigenen Landesfachschule - Kompetenzzentrum Befestigungstechnik - Kompetenzzentrum Edelstahl - Internationales Kompetenzzentrum Metall Günstige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote von Praktikern für Praktiker 12. Teilnahme an Fachveranstaltungen und Arbeitskreisen z. B.: - ERFA-Jungunternehmer - ERFA Fassade - ERFA Zulieferer - Arbeitskreis Hufbeschlag - Arbeitskreis Waagenbau - Landesfachgruppentagungen und andere Direkte Informationen für die täglichen unternehmerischen Tätigkeiten Seite 3/5
4 13. Nutzung der M-Card Mit den Vergünstigungen der zahlreichen Kooperationspartner der Metall&mehr GmbH können jedes Jahr über 3.000,00 gespart werden, z. B.: Produkt: - Fahrzeugkauf - Tanken - Mietfahrzeuge - Expressversand - Büromaterial - Fachliteratur - Mobilfunk - Werkzeuge - Fahrzeugeinrichtungen Nutzung für Innungs- und Verbandsmitglieder - 400,00 p.a ,00 p.a ,00 p.a ,00 p.a ,00 p.a. - 90,00 p.a ,00 p.a ,00 p.a ,00 p.a. 14. Kautionsversicherung über die VHV-Versicherung AG: Kostengünstige Stellung von Ausführungs- und/ oder Gewährleistungsbürgschaften zu einem Avalzinssatz von 0,2 % Beispiel: Bei jährlichen Bürgschaften in Höhe von , , Forderungsausfallversicherung über die VHV-Versicherung AG: nach Muster der Kautionsversicherung (s. o.) 16. Nutzung des geschützten Bereichs unserer Internetpräsentation Aktuelle fachspezifische Informationen Einsparung von Zeit Z und Personalkosten Seite 4/5
5 17. Informationsdienst über aktuelle Veränderungen von - Gesetzen - Normen - betriebswirtschaftlichen und technischen Themen 18 Fachzeitschrift metall aktuell mit Artikeln für das metallverarbeitende Handwerk 19. Nutzung des rechtlich geschützten Verbandszeichens 20. Teilnahme an Vorträgen aus - juristischen - technischen und - betriebswirtschaftlichen Bereichen 21. Begünstigter Erwerb von Normen (Beuth-Verlag) bzw. fachspezifischer Software ca. 100,00 p.a. 22. Gestaltung von Sach-/ Image- und Fach-Flyern Seite 5/5
Finanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Maler- und Lackierer-Innung Oldenburg
Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. die Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Recht kostenlos keine Rechtsanwaltgebühren Prozessvertretung
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Maler- und Lackierer-Innung Oldenburg
Finanzielle e der Innungsmitgliedschaft Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. die Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Recht kostenlos
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Dachdecker-Innung Oldenburg
Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über die Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Rechtsvertretung vor
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Tischler-Innung Oldenburg
Finanzielle e der Innungsmitgliedschaft Recht Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über die Kanzlei Wandscher
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Dachdecker-Innung Oldenburg
Finanzielle e der Innungsmitgliedschaft Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über die Kanzlei Wandscher &
MehrTarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
MehrManteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrSozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrSteinmetz- und Bildhauer-Innung. für den Handwerkskammerbezirk Lüneburg-Stade und Stadt Bremerhaven
Steinmetz- und Bildhauer-Innung für den Handwerkskammerbezirk Lüneburg-Stade und Stadt Bremerhaven INNUNGSMITGLIEDSCHAFT UND WARUM? Markenzeichen schaffen Identität und sind ein unverwechselbares Erkennungszeichen
MehrDas Metallhandwerk eine starke Truppe Die Leistungsoffensive der Innungen
Das Metallhandwerk eine starke Truppe Die Leistungsoffensive der Innungen Seite 0 Kammer / Innung Wo liegen die Unterschiede? Kammer Innung Pflichtmitgliedschaft Körperschaft d. öffentlichen Rechts gesetzlich
MehrBaugewerken-Innungen INNUNGSMITGLIEDSCHAFT UND WARUM?
Baugewerken-Innungen INNUNGSMITGLIEDSCHAFT UND WARUM? Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung Arbeitsrecht Allgemeine Rechtsberatung Tarifrecht Miet- und Gewerberecht Zivilrecht Betriebswirtschaftliche
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines
MehrNetzwerk Von Schreinern für Schreiner Engmaschiges Netzwerk für Unternehmer
Netzwerk Von Schreinern für Schreiner Engmaschiges Netzwerk für Unternehmer Schreiner-Innung Das klassische Netzwerk vor Ort mit vielen Möglichkeiten zur Kooperation. Schreiner-Innung und Landesfachverband
MehrFleischer-Innungen. Mitgliedschaft und warum?
Fleischer-Innungen Mitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschrift für das Fleischerhandwerk Kostenlos für jedes Innungsmitglied Ihr geldwerter Vorteil 41,00 / Jahr Sie erledigen Ihre Büroarbeit am Wochenende
MehrM e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Elektro-Innung Oldenburg
Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten
MehrDer Dachverband für kreative Handwerksbetriebe
Der Dachverband für kreative Handwerksbetriebe Kompetenter Dienstleister Die Interessen selbständiger Handwerksbetriebe gegenüber Politik, Industrie und Öffentlich keit lassen sich nur gemeinsam durchsetzen.
MehrInnungsmitgliedschaft. und warum?
Friseur-Innung Celle Thema: Innungsmitgliedschaft und warum? Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung - Arbeitsrecht - allgemeine Rechtsberatung - Tarifrecht - Miet- und Gewerberecht
MehrVorteile für Innungsfachbetriebe
Toller Tipp: der Innungstischler Vorteile für Innungsfachbetriebe Von Berufsorganisation profitieren Mitgliedschaft lohnt sich Exklusivleistungen für Mitglieder der Tischler-Berufsorganisation Vorteile
MehrNordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär - Heizung - Klima. Abschluß: gültig ab:
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 054 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Sanitär - Heizung - Klima Abschluß: 04.06.1987 gültig ab:
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einführung 1.1 Arbeitsrecht im Dachdeckerhandwerk 1.1.1 Gesetze 1.1.2 Tarifverträge 1.1.3 Arbeitsvertrag 1.1.4 Betriebliche Übung 1.1.5 Vorgehensweise in
MehrDachdecker-Innungen. Innungsmitgliedschaft und warum?
Dachdecker-Innungen Innungsmitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschrift für das Dachdeckerhandwerk Kostenlos für jedes Innungsmitglied Ihr geldwerter Vorteil: 41,00 /Jahr Sie erledigen Ihre Büroarbeit
MehrZu jedem Topf gibt es den passenden Deckel Kurzvorstellung des MB und seiner (rechtlichen) Angebote
Zu jedem Topf gibt es den passenden Deckel Kurzvorstellung des MB und seiner (rechtlichen) Angebote Vortrag Networking-Event Hamburg, den (Datum) Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung
MehrUnternehmenserfolg ist Maßarbeit!
Unternehmenserfolg ist Maßarbeit! Ihre Interessenvertretung in Bayern, Deutschland und Europa (FIEC) Europäischer Bau-Verband Einflussnahme in Europa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Einflussnahme in
MehrErfolg und Sicherheit für Vertriebsunternehmer.
CDH Baden-Württemberg. Infobroschüre Erfolg und Sicherheit für Vertriebsunternehmer. Eine Vielfalt an Angeboten und Vorteilen. Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Baden-Württemberg (CDH)
MehrZimmerer Innungen. Innungsmitgliedschaftund warum?
Zimmerer Innungen Innungsmitgliedschaftund warum? Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung Arbeitsrecht Allgemeine Rechtsberatung Tarifrecht Miet- und Gewerberecht Zivilrecht Betriebswirtschaftliche
MehrArbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrVorstellung Swissolar Aufnahmebedingungen Solarprofis
Vorstellung Swissolar Aufnahmebedingungen Solarprofis 18. November 2017 Tagung Selbstbaugenossenschaften VESE Christian Moll, Leiter Technik Photovoltaik und Mitglieder, Swissolar Themen Vorstellung Swissolar
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrDas Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -
Das Urlaubsverfahren - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Übersicht 1. Vorstellung von SOKA-BAU 2. Zweck des Urlaubsverfahrens 3. Rechtliche Grundlagen 4. Urlaubsverfahren 5. Monatsmeldungen 6.
MehrENTSCHEIDENDE VORTEILE FÜR INNUNGSFACHBETRIEBE
ENTSCHEIDENDE VORTEILE FÜR INNUNGSFACHBETRIEBE Profitieren Sie von Ihrer Innung! Angebot Anbieter Konditionen Rabatte Beispiel Nutzen Ersparnis Service Betriebsberatung: Fachverband HKH M-V Ab 3 Std.-Dauer
MehrTarifbindung - das unbekannte Wesen
Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge
MehrRichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung
MehrDer Prokurist - Rechte und Pflichten
Haufe Praxisratgeber Der Prokurist - Rechte und Pflichten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fissenewert 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 251 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01945 0 Recht > Handelsrecht,
MehrIhre Rechte an Computer-Programmen
Ihre Rechte an Computer-Programmen Ein aktueller Rechtsratgeber für die Gestaltung von Arbeits- und Nutzungsverträgen mit Programmentwicklern von Rechtsanwalt Dr. F. A. Koch 3., überarbeitete Auflage WRS
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig
Mehr// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten
// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten Stand: September 2015 Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich in Deutschland zwischen 2001 und 2013 auf etwa 896.000 verdoppelt.
MehrNordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 077 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Sanitär-Heizung-Klima Abschluß: 27.06.1983
MehrDas können wir für Sie tun.
Das können wir für Sie tun. Wir beraten Sie. Damit in Ihrem Betrieb alles reibungslos läuft. Wir sorgen heute für morgen. Damit Sie sich morgen nicht sorgen müssen. Jochem Hunecke und Hans-Josef Berkenkopf
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrSB 4: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Unterschwerpunkt Individualarbeitsrecht
SB 4: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Unterschwerpunkt Individualarbeitsrecht Modul: Individualarbeitsrecht mit Qualifikationsziele Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das
MehrTischler Innungen. Thema: Innungsmitgliedschaft und warum?
Tischler Innungen Thema: Innungsmitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschrift für r das Tischlerhandwerk Kostenlos für r jedes Innungsmitglied Ihr geldwerter Vorteil 30,00 / Jahr Kostenlose Prozessvertretung
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Oldenburg
Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten
MehrTarifvertragsrecht Ein Überblick
Tarifvertragsrecht Ein Überblick Inhaltsverzeichnis I. Tarifvertrag... 2 II. Funktionen eines Tarifvertrages... 2 1. Schutzfunktion... 2 2. Friedensfunktion... 2 3. Ordnungsfunktion... 2 4. Verteilungsfunktion...
MehrGeschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
MehrArbeitsverträge in Textbausteinen
Haufe Fachbuch Arbeitsverträge in Textbausteinen Mit 300 rechtssicheren Musterformulierungen - auch zum Download Bearbeitet von RAIn Friederike Göbbels 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 362 S.
MehrVorteile für Innungsfachbetriebe
Toller Tipp: der Innungstischler Vorteile für Innungsfachbetriebe Von Berufsorganisation profitieren Mitgliedschaft lohnt sich Exklusivleistungen für Mitglieder der Tischler-Berufsorganisation Vorteile
MehrVorstellung Michael Bliesner Organisationsberater für Bau-Handwerksbetriebe Tätigkeitsschwerpunkte Organisation und Optimierung innerbetrieblicher Abl
Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im GaLaBau Michael Bliesner, BRZ Deutschland GmbH Vorstellung Michael Bliesner Organisationsberater für Bau-Handwerksbetriebe Tätigkeitsschwerpunkte Organisation
MehrM u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am
M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrGehaltsabkommen 2015
IG Metall Gehaltsabkommen 2015 Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereich Metallbau - Abschluss: 12.11.2015 Gültig ab: 01.11.2015 Kündbar zum: 31.10.2017 Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende
MehrRunderlass für Hilfskräfte
Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,
MehrLichtbogenhandschweißen
Lichtbogenhandschweißen (E) Das Lichtbogenhandschweißen wird hauptsächlich zum Verbinden von Blechen und Rohren aus unlegierten und legierten Stählen eingesetzt. Es können nahezu alle Blech- bzw Rohrwanddicken
MehrBeschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrWiedereingliederungsteilzeit und fit2work
18. Wiener Forum Arbeitsmedizin Wiedereingliederungsteilzeit und fit2work Abläufe, Wiedereingliederungsplan und vereinbarung Seite 1 Mag. (FH) Sigrid Röhrich WIETZ und fit2work Beratung zur Wiedereingliederungsteilzeit
MehrProdukte der VHV Kautionsversicherung
Produkte der VHV Kautionsversicherung Andreas Stein VHV Leipzig Seite: 1 Wir über uns - 1875 und 1919 sind in Hannover die Kerngesellschaften der heutigen VHV Gruppe gegründet worden, im gewerblichen Bereich
Mehr1. Wirtschaftslehre. 2. Rechnungswesen. 3. Datenverarbeitung. Wirtschaftslehre. Fachrichtung Wirtschaft im Beruflichen Gymnasium
Fachrichtung Wirtschaft im Beruflichen Gymnasium 1. Wirtschaftslehre 2. Rechnungswesen 3. Datenverarbeitung Wirtschaftslehre 1 Wirtschaftslehre Hauptfach in der gewählten Fachrichtung Leistungskurs ab
MehrSUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ. RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft. Arbeitsrecht
SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft Arbeitsrecht Unsere Kanzlei Wir über uns Unsere überwiegend wirtschaftsberatend tätige Kanzlei besteht derzeit aus fünf Rechtsanwältinnen und
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Elektro-Innung Oldenburg
Finanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Elektro-Innung Oldenburg Leistung Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über die Kanzlei
MehrQuelle:
Quelle: http://www.elektro-innung.org/mitgliedschaft.html?type=2 MITGLIEDSCHAFT Profitieren Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft! Mit dem Beitritt zu unserer elektro- und informationstechnischen
MehrMitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband Vor - und Nachteile für ein Mitglied der Bauinnung Landshut
Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband Vor - und Nachteile für ein Mitglied der Bauinnung Landshut Landshut, im Juli 2013 Als Arbeitgeberverband wollen wir den Erfolg unserer Mitglieder sichern! Ist
MehrHinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer
Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag
MehrTeilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft
www.soka-bau.de Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Kurzinformation für Betriebe im Tarifgebiet Ost Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Kurzinformation möchten wir
MehrProf. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 3: Die B-AG (B), ein Unternehmen der Metallindustrie mit nur einem Betrieb, war
MehrZimmerer -Innung Soltau-Fallingbostel INNUNGSMITGLIEDSCHAFT UND WARUM?
Zimmerer -Innung Soltau-Fallingbostel INNUNGSMITGLIEDSCHAFT UND WARUM? Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung Arbeitsrecht Allgemeine Rechtsberatung Tarifrecht Miet- und Gewerberecht
MehrJETZT BEWERBEN! IST IHR UNTERNEHMEN EIN VORBILD FÜR FAMILIENFREUNDLICHKEIT? Viel Erfolg beim Wettbewerb! WAS HABEN SIE DAVON?
IST IHR UNTERNEHMEN EIN VORBILD FÜR FAMILIENFREUNDLICHKEIT? JETZT BEWERBEN! Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, wir freuen uns über Ihr Interesse am Wettbewerb Unternehmen Familie. Familienorientiertes
Mehr70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
MehrHinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer
Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag
MehrVermögenswirksame Leistungen
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005
MehrDie vorliegende Information gibt einen Überblick über wichtige Maßnahmen, schwerpunktmäßig die Kurzarbeit.
KURZARBEIT Stand: Dezember 2015 Befindet sich ein Unternehmen in einer vorübergehenden Krise, etwa durch Auftragsrückgang, stellt sich die Frage, wie dieser Zeitraum überbrückt werden kann. Ein Mittel
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrInstallateur- und Heizungsbauer- Innungen. Mitgliedschaft und warum?
Installateur- und Heizungsbauer- Innungen Mitgliedschaft und warum? Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung - Arbeitsrecht - allgemeine Rechtsberatung - Tarifrecht - Miet- und Gewerberecht
MehrDifferenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto
Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Geltungsbereich:
MehrTarifvertrag T-ZUG 2019
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag T-ZUG 2019 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2019 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres Zwischen dem
MehrFinanzielle Vorteile der Innungsmitgliedschaft Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Oldenburg
1. Recht Beratung in allen arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen Angelegenheiten über die Innungsgeschäftsstelle bzw. über die Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten
MehrFachseminare für die Versicherungswirtschaft
Fachseminare für die Versicherungswirtschaft Rechtliche Aspekte im Vertrieb von Versicherungsunternehmen PPO GmbH Gesellschaft für Prozessoptimierung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung Bahnhofstraße
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV
MehrInhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Selbstverständnis der Personalberatung 2 Akquisition, Auftragsklärung und vereinbarung mit Arbeitgebern
Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Selbstverständnis der Personalberatung........ 1 1.1 Einige Anforderungen an Personalberater................... 1 1.2 Ein Überblick über die Dienstleistungen....................
MehrWiedereingliederungsteilzeit und fit2work
18. Wiener Forum Arbeitsmedizin Wiedereingliederungsteilzeit und fit2work Abläufe, Wiedereingliederungsplan und -vereinbarung Seite 1 Mag. (FH) Sigrid Röhrich WIETZ und fit2work Beratung zur Wiedereingliederungsteilzeit
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
MehrClaus Schneider. Fachanwalt für Steuerrecht. Hauptsitz Heinrichstraße 17/19. Niederlassung Langenfelder Str Bad Salzungen
Claus Schneider Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Hauptsitz Heinrichstraße 17/19 36037 Fulda Niederlassung Langenfelder Str. 15 36433 Bad Salzungen ( 0 66 1-97 79-0 Fax 0 66 1-97 79-22 Mail gm@gebhardtmoritz.de
MehrInnungsmitgliedschaft und warum?
Elektro Innung Osterholz Elektro Innung Verden Thema: Innungsmitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschriften für r das Elektrohandwerk Kostenlos für r jedes Innungsmitglied Sie erledigen Ihre Büroarbeit
MehrGesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]
Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrVermögenswirksame Leistungen 2000
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen 2000 Schlosser/Schmiede Baden-Württemberg Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrEmpirische Befunde zur Verbreitung und Gestaltung beruflicher Auszeiten in Deutschland
Empirische Befunde zur Verbreitung und Gestaltung beruflicher Auszeiten in Deutschland Management Summary Sarah Altmann M. A. Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für BWL,, Universitätsstraße
Mehr2 Übernahme des Auszubildenden
Tarifvertrag zur Übernahme von Auszubildende im Baugewerbe 2 Übernahme des Auszubildenden (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht
MehrHolger Kircher. Der Personalkauf. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Holger Kircher Der Personalkauf PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 7 Gliederung Einleitung 33 I. Naturalleistungen als Form des Arbeitsentgelts 33 II. Kaufverträge im besonderen 35 Dl. Methodik
MehrZwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7
Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1
MehrNebenerwerbsgründungen
Nebenerwerbsgründungen Silke Quentmeier Frau und Arbeit in der Region Existenzgründung für Arbeitslose in Lippe 22. Juni 2017 Ein bisschen selbstständig geht das überhaupt? Teilzeitgründungen sind nicht
MehrSAP -Basiskurs Rechnungswesen mit SAP-Anwenderzertifizierung "Foundation Level"
Foundation Level 1 SAP -Basiskurs Rechnungswesen mit SAP-Anwenderzertifizierung "Foundation Level" Starten Sie beruflich durch mit dem SAP-Basiskurs für Anwender - Rechnungswesen. Der einsteigerfreundliche
Mehr