VORWORT ZU DIESEM RATGEBER

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2 VORWORT ZU DIESEM RATGEBER Bevor Sie sich in die Broschüre vertiefen, hier einige Hinweise aus Sicht der Herausgeber: Wir wissen, wie betroffen man ist, wenn man liest...hiermit kündigen wir Ihnen fristlos das Mietverhältnis... geben Sie die Wohnung bis zum... (manchmal nur 14 Tage) an den Vermieter geräumt heraus. Viele Menschen geraten in Panik und versuchen schnell eine andere Wohnung zu finden. Wer sich allerdings genauer auf dem Wohnungsmarkt in Potsdam umschaut, wird feststellen, dass ein schneller Umzug selten möglich ist. Natürlich kann man vorübergehend zu Freunden und Verwandten ziehen, aber deren Geduld ist erfahrungsgemäß nicht unendlich und letztlich bleibt man Gast. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist vor allem bei 1 und 2 Raumwohnungen sehr zeit- und kräfteintensiv. Kommt man aus einer Mietschuldensituation, sind die Möglichkeiten noch mehr eingeschränkt. Alle größeren Vermieter in Potsdam verlangen eine Bescheinigung vom letzten Vermieter über die Mietschuldenfreiheit und/oder prüfen Einträge bei der Schufa. Bestehen Mietschulden und/oder Schufaeinträge, so lehnen die Vermieter es häufig ab, einen Mietvertrag zu schließen. Was also bleibt zu tun? Aufgrund des derzeitigen Wohnungsmarktes sollte jeder Betroffene alles dafür tun, seine bestehende Wohnung zu erhalten. Die nachfolgend genannten Hilfsangebote sind bestehende und funktionierende Unterstützungsmöglichkeiten, die jedem offen stehen. In diesem Sinne nehmen Sie Kraft und Ihren Mut zusammen und machen sich auf den Weg auch wenn er manchmal schwierig ist, es lohnt sich! Herzlichst Katja Fisch Arbeitsgruppenleiterin Arbeitsgruppe Wohnungssicherung im Bereich Wohnen Georg Jatzwauk Leiter der Ambulanten Wohnhilfe Der Laden der AWO Potsdam

3 2. überarbeitete Auflage,

4 INHALTSVERZEICHNIS: Seite Schaubild: Umgang mit drohender Wohnungslosigkeit 4 Wann darf der Vermieter überhaupt fristlos kündigen? 5 a) Zahlungsverzug 5 b) Mietwidriges Verhalten 6 Was passiert, wenn man die Mieten nicht zahlen kann? 7 1. Mahnung 7 2. Fristlose Kündigung 7 3. Räumungsklage 8 4. Gerichtsverhandlung wegen Räumungsklage 9 5. Termin für Zwangsräumung Zwangsräumung Wohnungslosigkeit 12 Sonderfälle 13 a) eigener Wohnraum und Untersuchungshaft/ rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe 13 b) eigener Wohnraum und Sanktionen im Arbeitslosengeld II bei Jugendlichen unter 25 Jahren 13 c) Energieschulden 14 Alle Hilfemöglichkeiten auf einen Blick 15 Beispiel für den Antrag auf Übernahme von Mietschulden 25 3

5 SCHAUBILD: UMGANG Umgang MIT mit DROHENDER drohender WOHNUNGSLOSIGKEIT Wohnungslosigkeit Kündigung Vermieter Räumungsklage Amtsgericht Zwangsräumungstermin Gerichtsvollzieher Mieter Stadtverwaltung Bereich Wohnen Wohnungssicherung Haus 2 3.Etage Hilfe der Wohnungssicherung durch Beratung Begleitung Prüfung Mietschuldenübernahme Ordnungsrechtliche Unterbringung Vermittlung in Wohnraum Ambulante Wohnhilfe der AWO Der Laden Ambulante Wohnhilfe des Diakonischen Werkes Gegebenenfalls Nachbetreuung -Ambulante Wohnhilfe der AWO Der Laden -Ambulante Wohnhilfe des Diakonischen Werkes 4

6 WANN DARF DER VERMIETER ÜBERHAUPT FRISTLOS KÜNDIGEN? a) bei Zahlungsverzug b) bei mietwidrigem Verhalten zu a) Zahlungsverzug ( 543 Bürgerliches Gesetzbuch): Der Vermieter kann wegen Zahlungsverzug kündigen, wenn der Mieter mit zwei Mieten im Rückstand ist oder der Mieter über mehrere Monate hinweg weniger Miete gezahlt hat und dieser fehlende Betrag die Höhe von einer Monatsmiete überschritten hat. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug wird unwirksam, wenn der Mietrückstand bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen wurde (siehe unter 3.). Wichtig dabei ist, dass der Mietrückstand vollständig ausgeglichen werden muss. Das heißt, wurden nach der fristlosen Kündigung weitere Mieten nicht gezahlt, so gilt nicht der Rückstand, der in der fristlosen Kündigung beziffert wurde, sondern der Rückstand zum Zeitpunkt des Ausgleiches! Wurde der Rückstand ausgeglichen, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Anders ist es, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre bereits schon einmal eine fristlose Kündigung ausgesprochen und durch Zahlung der Mietschulden unwirksam gemacht wurde. In diesem Fall kann der Vermieter Sie dennoch aus der Wohnung klagen. Hier hilft nur das persönliche Gespräch mit dem Vermieter, eventuell auch mit Unterstützung durch den Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung. Kann der Mietrückstand nicht in einer Summe ausgeglichen werden, so besteht die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung mit dem Vermieter. (siehe unter Vermieter oder Sozialarbeiter der Vermieter ) Lässt sich der Vermieter nicht auf eine Ratenvereinbarung ein, bzw. ist das eigene Einkommen für eine solche Ratenvereinbarung zu gering, so kann ein Antrag auf Mietschuldenübernahme gestellt werden. Alg II-Empfänger sowie alle anderen Einkommensbezieher stellen den Antrag bei der Stadt Potsdam, Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung (siehe unter Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung). Es ist sinnvoll, den Antrag bei der PAGA bekannt zu geben. 5

7 zu b) Mietwidriges Verhalten ( 543 Abs. 2 und 569 Abs. 2 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch): Ein Mietverhältnis kann aufgrund von mietwidrigem Verhalten fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter schuldhaft seine Verpflichtungen (siehe Mietvertrag) verletzt. Dazu zählen: ständig unpünktliche Mietzahlungen Störung des Hausfriedens durch Krach, (Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten) fehlende Sauberkeit, insbesondere nicht durchgeführte Hausreinigung dauerhafte Mitnutzung der Wohnung durch andere Personen, ohne dass der Vermieter das Einverständnis dazu gab vertragswidriger Gebrauch der Wohnung z.b. als Tischlerwerkstatt nach neuster Rechtsprechung auch Cannabisanbau auf dem Balkon. Der Vermieter muss alle schuldhaften Verletzungen der Vertragspflichten des Mieters belegen. 6

8 WAS PASSIERT, WENN MAN DIE MIETEN NICHT ZAHLEN KANN? Grundsatz: Nicht den Kopf in den Sand stecken! Denn es gibt Lösungen! ABLAUF BEI MIETSCHULDEN: 1. MAHNUNG Meist ist es so, dass der Computer des Vermieters bereits nach einer (!!) fehlenden Monatsmiete automatisch eine Mahnung versendet. Nicht jeder Vermieter schickt eine Mahnung, denn er ist dazu nicht verpflichtet! Eine Mahnung heißt: Achtung! Hier fehlen die Mietzahlungen, Herr Mieter kümmern Sie sich darum, dass die Mieten nachgezahlt werden! Für den Mieter heißt das also, schauen, ob Angaben zu Mietschulden korrekt sind ob die Mieten tatsächlich überwiesen worden sind ob die Kontonummer und die Bankleitzahl der Überweisung mit der im Mietvertrag übereinstimmt bei Dauerauftrag: ob das Konto gedeckt war bei Einzugsverfahren: ob das Konto gedeckt war. Was können Sie tun? Die fehlenden Mieten sollten schnell überwiesen werden. Ist kein Geld dafür vorhanden, dann beim Vermieter in der Mietenbuchhaltung nach einer Ratenzahlung fragen (siehe unter Vermieter, Mietenbuchhaltung). Ist das nicht möglich, dann die Arbeitsgruppe Wohnungssicherung aufsuchen (siehe unter Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung). 2. FRISTLOSE KÜNDIGUNG Kommt nach der Mahnung keine Reaktion vom Mieter (siehe unter 1.) schickt der Vermieter in der Regel eine fristlose Kündigung. Darin fordert er Sie auf, die fehlenden Mieten nachzuzahlen und die Wohnung in einem bestimmten Zeitraum selbst zu räumen und die Schlüssel beim Vermieter abzugeben. 7

9 Was können Sie tun? Die fehlenden Mieten sollten schnell überwiesen werden. Ist das nicht sofort möglich, dann beim Vermieter (Verwalter oder Mietenbuchhaltung) nach einer schriftlichen Ratenvereinbarung fragen (siehe unter Vermieter, Mietenbuchhaltung). Der Vermieter sollte in der Ratenvereinbarung bestätigen, dass er mit Ausgleich der Mietschulden die fristlose Kündigung unwirksam machen wird. Wenn das nicht möglich ist, dann die Arbeitsgruppe Wohnungssicherung (Bereich Wohnen) aufsuchen und einen schriftlichen Antrag auf Mietschuldenübernahme nach 22 SGB II bzw. nach 34 SGB XII stellen. (siehe unter Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung und Seite 25) oder Sie fragen bei einer der beiden Ambulanten Wohnhilfen nach Hilfe (siehe Ambulante Wohnhilfe). Auf alle Fälle müssen Sie bei einer fristlosen Kündigung noch nicht die Wohnung räumen, wie es der Vermieter in seinem Schreiben gefordert hat! 3. RÄUMUNGSKLAGE Hat der Mieter seine Mietschulden trotz Aufforderung durch eine fristlose Kündigung nicht beglichen, dann wird der Vermieter beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. Um die Räumungsklage dem Mieter zuzustellen, klingelt der Briefbote beim Mieter. Wird die Tür nicht geöffnet, vermerkt der Briefbote das Datum auf der Zustellurkunde und gibt den Brief mit Zustellurkunde in den Briefkasten. Man sollte den Brief mit Umschlag und Zustellurkunde unbedingt aufheben. Der Tag der vermerkten Zustellung ist wichtig, um noch rechtzeitig den Mietrückstand ausgleichen zu können. Die sogenannte Schonfrist beginnt am Tag nach der persönlichen Übergabe an den Mieter. Die Schonfrist beträgt 2 Monate. Werden die Mietschulden innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten ausgeglichen, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Ausnahme: innerhalb der letzten zwei Jahre gab es bereits einmal eine fristlose Kündigung, die unwirksam gemacht wurde. 8

10 Was können Sie tun? Die fehlenden Mieten sollten schnellstens überwiesen werden. Ist kein Geld dafür vorhanden, beim Vermieter nach einer Ratenzahlung fragen (siehe unter Vermieter). Der Vermieter soll schriftlich zusichern, dass die Klage zurückgenommen wird. Wenn das nicht möglich ist, dann den Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung aufsuchen und schriftlich den Antrag auf Mietschuldenübernahme nach 22 SGB II bzw. 34 SGB XII stellen (siehe unter Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung und Seite 25). Fragen Sie bei einer der beiden Ambulanten Wohnhilfen nach Hilfe (siehe Ambulante Wohnhilfe). 4. GERICHTSVERHANDLUNG WEGEN RÄUMUNGSKLAGE Wurde nicht rechtzeitig auf die Klage durch Ausgleich der Mietschulden reagiert (siehe 3.), wird meist a) eine mündliche Gerichtsverhandlung angesetzt. Das Gericht wird dann die Entscheidung fällen, dass die Wohnung zwangsgeräumt werden darf, soweit dem Vermieter Recht gegeben wurde. Es kann aber auch: b) ein schriftliches Verfahren durchgeführt werden. Äußert man sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Klage, wird das Amtsgericht ein Versäumnisurteil verkünden, welches jedoch mit Mehrkosten verbunden ist. Besser ist, darauf schriftlich zu reagieren und sofern die Mietschulden gerechtfertigt sind, diese anzuerkennen. Was können Sie tun? Es ist wichtig im Fall: a) zur Verhandlung zu gehen. Sofern der Vermieter Recht hat, ist anzuraten, auf eine Begründung des Urteils und Rechtsmittel zu verzichten. Die Gerichtskosten verringern sich dadurch. Vor Ende der Gerichtsverhandlung sollte ein Antrag auf Räumungsfrist nach 721 Zivilprozessordnung (ZPO) gestellt werden, wenn beispielsweise im Haushalt Kinder leben, Behinderung oder Schwangeschaft vorliegt oder in Kürze eine andere Wohnung zur Verfügung steht. Der Antrag auf Räumungsfrist kann aber auch später gestellt werden. Aufgrund eines erneuten Antrags kann die Räumungsfrist nochmals verlängert werden. 9

11 bzw. im Fall: b) schriftlich zu reagieren oder zum Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle zu gehen. Die Mitarbeiter helfen und beraten kostenlos dazu, auch beim Antrag auf Räumungsfrist. Bis 14 Tage nach Zustellung des Versäumnisurteils kann dagegen Einspruch erhoben werden (z.b. bei Formfehlern; wenn die Klage nicht zugestellt wurde). Bei der Arbeitsgruppe Wohnungssicherung (Bereich Wohnen) schriftlich den Antrag auf Mietschuldenübernahme nach 22 SGB II bzw. nach 34 SGB XII (Beispiel Seite 25) stellen und bitten, dass sich die Sachbearbeiterin mit dem Vermieter in Verbindung setzt. Außerdem sollte bei der AG Wohnungssicherung nach Ersatzwohnraum gefragt werden. Bitten Sie bei einer der beiden Ambulanten Wohnhilfen um Hilfe (siehe Ambulante Wohnhilfe). 5. TERMIN ZUR ZWANGSRÄUMUNG Das Amtsgericht hat den Räumungsanspruch des Vermieters durch Urteil bestätigt. Nun beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher, welcher die Wohnung räumen wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Termin der Zwangsräumung in der Regel per Post bekannt geben. Was können Sie tun? Um nicht wohnungslos zu werden, kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes (siehe unter Amtsgericht) ein Antrag auf Vollstreckungsschutz nach 765a Zivilprozessordnung (ZPO) gestellt werden. Dieser Antrag kann bis spätestens 14 Tage vor dem Räumungstermin gestellt werden, z.b. wenn: die Frau in sechs Wochen Geburtstermin hat oder die sechste Woche nach dem Geburtstermin noch nicht verstrichen ist. Weitere schutzwürdige Gründe sind: hohes Alter des Schuldners, akute, nachweisbare Selbstmordgefährdung, eine in Aussicht stehende Wohnung, ein erheblich gefährdeter Gesundheitszustand des Schuldners. 10

12 Nochmals über die Arbeitsgruppe Wohnungssicherung (Bereich Wohnen) versuchen, eine Mietschuldenübernahme zu bekommen. Dazu schriftlich den Antrag auf Mietschuldenübernahme nach 22 SGB II bzw. nach 34 SGB XII (Beispiel Seite 25) stellen und bitten, dass sich die Sachbearbeiterin dringend mit dem Vermieter in Verbindung setzt und verhandelt, dass Sie in der Wohnung bleiben können, wenn die Mietschulden von der Behörde bezahlt werden. Außerdem sollte bei der AG Wohnungssicherung nach Ersatzwohnraum gefragt werden. Bitten Sie bei einer der beiden Ambulanten Wohnhilfen um Hilfe (siehe Ambulante Wohnhilfe). Kann die Zwangsräumung nicht abgewendet werden, so ist es ratsam, mindestens 1 Woche vor dem Räumungstermin die Wohnung selbst zu beräumen. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass bei Auszug gemalert werden muss, dann sollte die Wohnung zusätzlich gestrichen werden. Die Schlüssel sollten dann vor dem Räumungstermin direkt beim Vermieter gegen Unterschrift abgegeben werden. Das ist wichtig, damit dem Gerichtsvollzieher abgesagt wird. Für Sie entfallen dann ggf. ein Teil der Räumungskosten, die insgesamt durchaus mehrere Tausend Euro betragen können. 11

13 6. ZWANGSRÄUMUNG Haben Sie dem Vermieter nicht die Wohnung und die Schlüssel übergeben, dann sollten Sie am Tag der Räumung unbedingt zu Hause sein und die Tür öffnen. Ansonsten lässt der Gerichtsvollzieher die Tür öffnen, was wieder mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist. Wichtige Unterlagen, Zeugnisse, Rentennachweise, etc. sowie Bekleidung sollten unbedingt zusammengepackt und selbst mitgenommen werden, da alles aus der Wohnung herausgeholt wird, um dann kostenpflichtig verschrottet oder beim Möbelunternehmen kostenpflichtig eingelagert und nach einer Frist versteigert zu werden. Haben Sie die Wohnung nicht beräumt und waren Sie nicht bei der Zwangsräumung anwesend, so sollten Sie bis spätestens 2 Monate nach der Zwangsräumung zum Gerichtsvollzieher gehen, um Ihre persönlichen Unterlagen zu holen. Sie ersparen sich dadurch später erhebliche Wege wegen verlorengegangener Unterlagen für z.b. Arbeitsagentur, Rente, Sozialamt etc.! Auch die Möbel können innerhalb der Einlagerungsfrist von 2 Monaten ausgelöst werden (siehe Gerichtsvollzieher). 7. WOHNUNGSLOSIGKEIT Haben Sie keine Unterkunft mehr, besteht die Möglichkeit, sich in eine der Obdachlosenunterkünfte, wie z. B. das Obdachlosenheim, das Familienhaus oder das Betreute Gruppenwohnen einweisen zu lassen. Zuständig dafür ist die Arbeitsgruppe Wohnungssicherung (siehe Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung). Benötigen Sie Unterstützung, um eine neue Wohnung zu finden und ggf. weitere Schwierigkeiten zu lösen, besuchen Sie eine der beiden Ambulanten Wohnhilfen (siehe Ambulante Wohnhilfe). 12

14 SONDERFÄLLE a) eigener Wohnraum und Untersuchungshaft/rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe Zahlung der laufenden Miete bei Untersuchungshaft Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden, können im Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung einen Antrag auf Übernahme der laufenden Miete stellen. Wenn zeitlich möglich, kann man sich das entsprechende Formular und die miteinzureichenden Unterlagen von der AG Wohnungssicherung schon vorher geben lassen. Diese Personen erhalten auf Antrag von der AG Wohnungssicherung auch ein Taschengeld gewährt. Mietzahlung bei Inhaftierung bzw. Mietschulden durch Inhaftierung Bei einer Verurteilung unterhalb von 2 Jahren kann Wohngeld im Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohngeldstelle beantragt werden. Antragsformulare werden bei formloser Antragstellung in die Justizvollzugsanstalten verschickt. Wenn die Antragsprüfung einen Anspruch auf Wohngeld ergibt, wird allerdings nur ein Mietzuschuss inklusive einer Heizkostenpauschale gezahlt, der nicht der Bruttowarmmiete entspricht. Der Differenzbetrag muss dann auf andere Weise selbst gezahlt werden. Wurde während der Inhaftierung kein Wohngeldantrag gestellt und sind Mitschulden entstanden, so kann nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt ein Antrag auf Mietschuldenübernahme bei der Wohnungssicherung gestellt werden. Es ist vorteilhaft, sich umgehend nach Entlassung bei der AG zu melden. Hinweis: Es wird empfohlen, sich bei Verurteilungen vor Haftantritt in der Arbeitsgruppe Wohnungssicherung beraten zu lassen. b) eigener Wohnraum und Sanktionen im Arbeitslosengeld II bei Jugendlichen unter 25 Jahren Seit dem können die Arbeitsgemeinschaften nach 31 Absatz 5 SGB II die Leistungen auch um die Kosten der Unterkunft mindern. 13

15 In diesen Fällen sollte umgehend der Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung zur Beratung aufgesucht werden. c) Sonderfall Energieschulden Sind Energieschulden aufgelaufen und droht der Energieversorger mit der Einstellung der Stromlieferung in Form eines konkreten Termins, so sollte umgehend der Kontakt zur AG Wohnungssicherung aufgenommen werden. Es kann ein Antrag auf Übernahme der Schulden nach 34 SGB XII und 22 Abs. 5 SGB II geprüft werden. 14

16 ALLE HILFEMÖGLICHKEITEN AUF EINEN BLICK: Allgemeine Soziale Beratung der Caritas und des Diakonischen Werkes: Jeden Donnerstag findet in der Arbeitsagentur/PAGA eine offene soziale Beratung statt. Dort kann man sich auch Rat holen, wenn z.b. Anträge abgelehnt wurden. Adresse: PAGA Potsdam, Horstweg , Potsdam Zimmer D 3077 (bzw. Zimmer am Tresen erfragen) Öffnungszeiten: Donnerstag von und Uhr Telefon: 0331/ Frau Wittwer: (tel. auch über Diakonie, Lindenstr. 56: erreichbar unter: ) Herr Schicktanz: (tel. auch über Caritas, Plantagenstr. 23/24 erreichbar unter: ) Ambulante Wohnhilfe Der Laden der AWO: Bei Mietschulden, drohender Zwangsräumung und anderen Problemballungen kann hier Rat und Unterstützung geholt werden. Adresse: Ambulante Wohnhilfe, Potsdam, Jägerstr. 36 (Innenhof, rechter Seitenflügel) Öffnungszeiten: Di. und Do.: 9 16 Uhr nach tel. Vereinbarung Telefon: Herr Jatzwauk, Herr Sasse, Frau Thieme: 0331/ Fax: 0331/ Ambulante Wohnhilfe Projekt 72 des Diakonischen Werkes: Bei Mietschulden, drohender Zwangsräumung, Haftentlassung und anderen Problemballungen kann hier Rat und Unterstützung geholt werden. Adresse: Ambulante Wohnhilfe, Potsdam, Gutenbergstr. 62 Öffnungszeiten: nach tel. Vereinbarung Telefon: Frau Simon, Herr Lehmann 0331/ Herr Dorn 0331/ Fax: 0331/

17 Amtsgericht, Rechtsantragsstelle: Geringverdiener können sich hier einen Beratungsschein holen, um sich bei einem Rechtsanwalt für 10,- Euro beraten zu lassen. Mit dem Beratungsschein hat man freie Anwaltswahl (Anwälte siehe Gelbe Seiten). Es kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz nach 765a Zivilprozessordnung (ZPO) gestellt werden (siehe 5.). Die Mitarbeiterin des Gerichts hilft dabei! Dieser Antrag kann bis zu 14 Tagen vor dem Räumungstermin gestellt werden. Auch Prozesskostenhilfe kann hier beantragt werden. Es müssen alle Belege über das derzeitige Einkommen, Mietvertrag, Unterlagen Auto, Versicherungsbelege, Schwerbeschädigtenausweis, etc. mitgenommen werden. Adresse: Rechtsantragsstelle, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, Zimmer 146 (unter dem Namen Bürgerservice) Öffnungszeiten: Mo.: 9 12 Uhr Di.: 9 12 und Uhr Do.: 9 12 und Uhr Fr.: 9 15 Uhr Telefon: oder Bereich Wohnen, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung: Hat man Miet- und/oder Energieschulden, die nicht selbst gezahlt werden können, so sollte man die Arbeitsgruppe Wohnungssicherung aufsuchen. Günstig ist, einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Miet-/Energieschulden nach 22 SGB II o. 34 SGB XII zu stellen (Beispiel Seite 26). Es müssen alle Unterlagen zum Mietverhältnis, zum Einkommen und zu anderen Schuldverpflichtungen mitgebracht werden. Hat der Mieter nur geringes Einkommen, so sollte er sich vom Mitarbeiter der Wohnungssicherung errechnen lassen, ob ihm nicht sogar ergänzende Leistungen von der Arbeitsagentur, von der PAGA, der Wohngeldstelle bzw. vom Sozialamt zustehen. 16

18 Die Mitarbeiter der AG Wohnungssicherung nehmen Kontakt zum Vermieter auf, um nach Möglichkeit ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Adresse: Bereich Wohnen, AG Wohnungssicherung, Potsdam, Hegelallee 6 10, Haus 2, 3. Etg. Öffnungszeiten: Di: 9 12 und Uhr Do: 9 12 und Uhr Telefon: Frau Breuer, Zi.: 326, Tel.: , Herr Garzke, Zi.: 343, Tel.: , Frau Gnielka, Zi.: 342, Tel.: , Frau Gutschmidt, Zi.: 325, Tel.: , Herr Hiersemann, Zi.: 324, Tel.: , Frau Klingner, Zi.: 327, Tel.: , Herr Weise, Zi.: 323, Tel.: DRK (Deutsches Rotes Kreuz): Hier können Stiftungsgelder beantragt werden für Schwangerschaftsund Babyausstattung, Ferienfahrten, aber auch Miet- und Energieschulden, etc. Notwendig sind Ablehnungsbescheide der Ämter, Einkommensunterlagen, Mietvertrag, etc. Adresse: Öffnungszeiten: Alleestr. 5, Frau Kmetzig, Frau Göhler nach Terminvereinbarung Mo. Fr.: 9 12 Uhr Mo.: Uhr Di. Do.: Uhr Telefon: , -3 Fax: Gerichtsvollzieher: Den Namen des zuständigen Gerichtsvollziehers findet der Mieter im Brief, in welchem der Räumungstermin angegeben wurde. Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle kann der Mieter auch später den zuständigen Gerichtsvollzieher erfragen. 17

19 Adresse: Gerichtsvollzieherverteilerstelle, Hegelallee 8, Potsdam Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do.: Uhr Di.: 7 17 Uhr Fr.: 7 14 Uhr Telefon: Kompetenzagentur Landeshauptstadt Potsdam: Lotsen und Begleiten durch das Potsdamer Hilfesystem für Jugendliche von Jahren (kostenloses Angebot) Adresse: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft ggmbh Kompetenzagentur Landeshauptstadt Potsdam Am Kanal 12 Haus D, Potsdam Öffnungszeiten: Di.: Uhr, Do.: Uhr Fr.: Uhr oder nach Vereinbarung Telefon: Frau Portev, Frau Borrmann, Herr Marquardt 0331/ ; 0331/ Fax: 0331/ Mietervereine in Potsdam: Die Wohnung ist in einem schlechten Zustand, so dass der Mieter die Miete mindern will? Der Mieter hat eine Mietminderung aufgrund von Schäden gemacht, der Vermieter meint jedoch, dass das Mietschulden seien? Ihre Wohnung wird modernisiert und soll viel teurer werden? Der Mieter glaubt, seine Mieterhöhung ist nicht korrekt? Dann sollte der Mieter beim Mieterbund nachfragen. Meist ist damit ein Eintritt in den Mieterbund notwendig, was mit Kosten verbunden ist. 18 Adresse: Telefon: Adresse: Telefon: Mieterverein Potsdam und Umgebung e.v., Potsdam, Schopenhauerstr. 31 Babelsberger Mieterverein e.v., Potsdam, Plantagenstr. 18

20 PAGA, eigene/r Fallmanager/in: Sind Mietschulden aufgetreten, obwohl die Miete eigentlich von der PAGA gezahlt wird, so sollte zur Leistungsstelle gegangen werden. Sie kann prüfen, ob die Mietzahlung vergessen oder ob die Zahlung eingestellt wurde, weil der Mieter z.b. einen Vorsprachetermin nicht wahrgenommen hat. Der Mieter sollte gleich beantragen, dass die Mietzahlung wieder aufgenommen wird. Hat man Mietschulden, die nicht selbst gezahlt werden können, so sollte man die PAGA informieren und danach einen Antrag bei der Arbeitsgruppe Wohnungssicherung stellen. Die PAGA kann das aber auch weitervermitteln. Es müssen alle Unterlagen zum Mietverhältnis, zum Einkommen, zu anderen Schuldverpflichtungen mitgebracht werden. Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ Fallmanager. Dieser soll sie entsprechend beraten. Adresse: Öffnungszeiten: Telefon: PAGA Potsdam, Horstweg , Potsdam bzw. Schlaatzweg 1, Potsdam: für auf der Straße lebende Menschen (sog. Nichtsesshafte) Mo.: Uhr, Di.: Uhr u Uhr, Mi.: nur mit Termin, Do.: Uhr u Uhr, Fr.: Uhr , bzw. siehe Alg II-Bescheid 19

21 Schuldnerberatungsstelle der AWO: a) Unterstützung bei allgemeinen Schulden und bei Insolvenzverfahren (Potsdamer Str. 90) b) nur für Gewoba-Mieter bei allgemeinen Schulden, bei Pfändungen, Ratenzahlungen, etc. Die MitarbeiterInnen fertigen Schreiben z.b. an Banken und helfen Ihnen bei Verhandlungen (Falkenhorst 14 bzw. Jägerstr. 36). c) Offene Schuldnerberatung: Unterstützung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Haushalts- und Budgetplanung, Überschuldung, Erarbeiten eines Überblicks, Pfändungen, Gläubigerverhandlungen (Fr.-Ebert-Str. 4, Alter Markt) Adresse: zu a) Insolvenzberatungsstelle: Potsdam, Potsdamer Str. 90 Telefon: Fax: Öffnungszeiten: nach tel. Vereinbarung zu b) Schuldnerberatung für Gewobamieter: Potsdam, Falkenhorst 14 Telefon: oder -1 Fax: Öffnungszeiten: Di.: Uhr bzw Potsdam Jägerstr. 36 Öffnungszeiten: Mi.: Uhr Telefon: Fax: zu c) Offene Schuldnerberatung: Potsdam, Fr.-Ebert-Str. 4 (Am Alten Markt) im Familienzentrum der Fachhochschule Potsdam Telefon: Öffnungszeiten: Mo.: 9 12, Di.: Uhr und Do.: 9 12 u Uhr 20

22 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Arbeitslosenzentrums: Umfassende Unterstützung bei allgemeinen Schulden, bei Pfändungen, Ratenzahlungen, etc. Hier gibt es auch Adressen für Schuldnerberatungsstellen außerhalb von Potsdam Adresse: Potsdam, Templiner Str. 19 Telefon: oder -7, oder -8 Öffnungszeiten: Di.: und Uhr und Do.: und Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes: Umfangreiche Unterstützung bei allg. Schulden, bei Pfändungen, Ratenzahlungen, etc. Hier gibt es auch Adressen für Schuldnerberatungsstellen außerhalb von Potsdam. Adresse: Öffnungszeiten: Diakonisches Werk Potsdam e.v., Lindenstr. 56, 1. OG., Potsdam Frau Statkus Tel.: Frau Borns Tel.: offene Sprechstunde: Do.: Uhr oder nach tel. Terminvereinbarung Sozialarbeiter der Vermieter (jeweils zuständig für die eigene Gesellschaft/ Genossenschaft): a) PRO POTSDAM (Gewoba) hat als größter Vermieter in Potsdam einen Sozialarbeiter, der ein offenes Ohr für die Mieter hat. Evtl. Unstimmigkeiten können aufgeklärt, bei Mietschulden Ratenzahlungen vereinbart werden. Er zeigt Wege und Möglichkeiten auf, wie ein Wohnungsverlust verhindert werden kann. Sollte tatsächlich eine Zwangsräumung angekündigt werden müssen, so unterstützt zusätzlich die Sozialarbeiterin, Frau Prefi, um eine Zwangsräumung noch zu vermeiden. 21

23 Darüber hinaus haben Gewoba-Mieter die Möglichkeit der kostenlosen Schuldnerberatung durch die AWO (siehe Schuldnerberatungsstelle der AWO). Adressen: Geschäftsstelle Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 18/19 Herr Beermann Telefon: Geschäftsstelle Potsdam, Konrad-Wolf-Allee 63, Frau Prefi Telefon: bzw. PRO POTSDAM allgemein: b) Die Wohnungsgenossenschaft Karl-Marx Potsdam e.g. hat ebenfalls eine Sozialarbeiterin, die in allen Fragen Unterstützung und Hilfe anbietet: Adresse: Potsdam, Jagdhausstr. 27 Frau Beutke Telefon: Verbraucherzentrale: Hier gibt es Beratung und Unterstützung zu Themen wie Mietminderung, Verträge, Versicherungen, etc. Meist muss ein kleines Entgelt dafür gezahlt werden Adresse: Lange Brücke 2 (Eingang BfA), Potsdam Öffnungszeiten: Mo.: und Uhr, Di: Uhr Do.: 9 13 und Uhr Fr.: 9 13 Uhr Telefon: 01805/ (Mo. Fr.: 9 16 Uhr) 22

24 Vermieter, Mietenbuchhaltung (soweit vorhanden): Hier kann der Mietkontenspiegel ausgedruckt werden. Darauf sieht man, welche Mietzahlungen eingegangen sind und welche Mieten fehlen. In der Mietenbuchhaltung können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Adressen: a) PRO POTSDAM (Gewoba) Potsdam, Behlertstr. 28 Mietenbuchhaltung, Tel.: bzw b) Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam e.g., Potsdam, Jagdhausstr. 27 Mietenbuchhaltung, Tel.: oder -161 c) Wohnungsbaugenossenschaft 1903 Potsdam e.g., Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 40 Sekretariat, Tel.: d) bzw. bei anderen Vermietern danach fragen! Vermieter, Hilfe durch Sozialarbeiter: siehe unter Sozialarbeiter der Vermieter Wohngeldstelle: Hier kann ein Wohngeldantrag gestellt werden. Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Fehlende Unterlagen können auch noch später abgegeben werden. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, soweit darin Kosten der Unterkunft enthalten sind. Adresse: Wohngeldstelle Potsdam, Hegelallee 6-8, Haus 2, 2. Etage Öffnungszeiten: Di.: 9 12 und Uhr Do.: 9 12 und Uhr Telefon: , -3920, -3923, -3924,

25 BEI SUCHTPROBLEMEN: Bemerkt der Mieter, dass er Schwierigkeiten oder Probleme mit Alkohol oder Drogen hat, kann er sich kostenlos beraten lassen: Adressen: a) Suchtberatungsstelle und Selbsthilfegruppen der AWO Soziale Dienste ggmbh Potsdam, Berliner Str. 61 a, Potsdam Telefon: b) Chillout im Haus der Jugend, Schulstraße 9, Potsdam-Babelsberg Telefon: c) Selbsthilfegruppe des Diakonischen Werkes, Lindenstr. 56, Potsdam, Tel d) Selbsthilfegruppe bei SEKIZ, Hermann-Elflein-Str. 11, Potsdam, Telefon:

26 Beispiel für den Antrag auf Übernahme der Mietschulden nach 22 SGB II bzw. 34 SGB XII bei der AG Wohnungssicherung: Name, Vorname Straße Potsdam An die Stadtverwaltung der LHS Potsdam FB Soziales, Gesundheit und Umwelt Arbeitsgruppe Wohnungssicherung Hegelallee Potsdam Potsdam, Datum Antrag auf Übernahme der Mietschulden nach 34 SGB XII u. 22 SGB II Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem... konnte ich keine Miete bei meinem Vermieter (Name) mehr zahlen. Am... erhielt ich eine Mahnung (Kündigung, Klage) von meinem Vermieter. Zu den Mietschulden ist es wie folgt gekommen: (Jetzt die Gründe für die Mietschulden benennen. Das können Probleme finanzieller Art sein, aber auch persönliche / familiäre Probleme. Je umfangreicher der Mieter die Gründe aufschreibt, desto besser kann sich die Sachbearbeiterin ein Bild über seine Lage machen.) Aufgrund dieser persönlichen Situation bin ich nicht in der Lage, die Mietschulden selbst zu tilgen. Ich stelle deshalb den Antrag auf Übernahme der Mietschulden nach 22 SGB II und 34 SGB XII. Ich bitte um eine ausführliche Beratung, auch über eventuell mögliche Sozialhilfeansprüche. Ich bitte um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) 25

27 Dazu sollten folgende Unterlagen mitgenommen werden: Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben, Einkommensunterlagen, Unterlagen über Versicherungen, Schulden, Unterhaltszahlungen, Kontoauszüge, Mietkontenspiegel (beim Vermieter erhältlich) 26

28 NOTIZEN 27

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30 Unser Wegweiser wurde mit freundlicher Unterstützung der Frenkelson Werbeagentur ermöglicht.

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