RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate

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1 RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 3 vom zum Prospekt vom Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr 3") stellt einen Prospektnachtrag im Sinne des Art 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom (wie durch die Richtlinie 2010/73/EU geändert) dar und ist in Verbindung mit dem Prospekt vom (der "Original Prospekt" und zusammen mit dem Nachtrag Nr 1 vom und dem Nachtrag Nr 2 vom der "Ergänzte Prospekt") der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (die "Bank") für ein Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate, der am von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") gebilligt wurde, zu lesen. Anleger, die nach Eintritt der in diesem Nachtrag Nr 3 angeführten Umstände, aber vor Veröffentlichung dieses Nachtrags Nr 3 einen Erwerb oder eine Zeichnung der Schuldverschreibungen zugesagt haben, haben gemäß Art 13 Abs 2 des luxemburgischen Wertpapierprospektgesetzes (loi relative aux prospectus pour valeurs mobilières) vom das Recht, ihre Zusagen innerhalb einer Frist von zwei Bankarbeitstagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags Nr 3 zurückzuziehen. Die Rücktrittsfrist endet folglich am Die Bank hat die CSSF ersucht, den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich eine Bescheinigung über die Billigung zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass dieser Nachtrag Nr 3 gemäß der Verordnung (EG) 809/2004 der Kommission vom in der geltenden Fassung erstellt wurde (die "Notifizierung"). Die Bank kann die CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen des Nachtrags Nr 3 zu übermitteln. Begriffe, die in diesem Nachtrag Nr 3 verwendet werden, haben dieselbe Bedeutung wie im Ergänzten Prospekt. Im Fall von Widersprüchen zwischen (a) Angaben in diesem Nachtrag Nr 3 und (b) Angaben im Ergänzten Prospekt oder durch Verweis aufgenommenen Angaben, gelten die Angaben des Nachtrags Nr 3. Dieser Nachtrag Nr 3 ist auf der Internetseite der Luxemburger Börse unter

2 - 2 - " veröffentlicht und auf der Internetseite der Bank verfügbar. Eine Kopie des Nachtrags ist während der üblichen Geschäftszeiten an der Geschäftsanschrift der Bank, Europaplatz 1a, 4020 Linz, kostenlos erhältlich. Soweit durch diesen Nachtrag Nr 3 Änderungen in Bezug auf die Emissionsbedingungen vorgenommen werden, finden diese nur auf Emissionen von Wertpapieren Anwendung, die am Tag der Billigung dieses Nachtrags Nr 3 oder später begeben werden. WICHTIGE NEUE UMSTÄNDE Die Bank hat am ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht, der den geprüften konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr, das am geendet hat, enthält (der "Konzernabschluss 2015"). Der Konzernabschluss 2015 enthält Informationen, die wichtige neue Umstände in Bezug auf die im Ergänzten Prospekt enthaltenen Informationen, die die Bewertung der Wertpapiere beeinflussen können, darstellen können, weshalb folgende Änderungen des Original Prospekts erfolgen: I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROGRAMMES I.1 In Punkt B.12 "Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen" auf Seite 8 des Original Prospekts werden die in der rechten Spalte enthaltenen Informationen durch die folgenden Informationen ergänzt: "in Millionen Gesamtvermögen Verbindlichkeiten Eigenkapital Zinsüberschuss Jahresüberschuss nach Steuern (exkl. Minderheitenanteil) Quelle: Geschäftsbericht 2015 der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Seiten 63 und 65" I.2 In Punkt B.12 "Erklärung zu den Aussichten der Emittentin" auf Seite 8 des Original Prospekts wird die Information in der rechten Spalte durch folgende Information ersetzt: "Die Emittentin erklärt, dass sich vorbehaltlich der Entwicklungen in Bezug auf die RBI und im Zusammenhang mit der Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG die Aussichten der Emittentin seit dem Datum des letzten

3 - 3 - veröffentlichten geprüften Jahresabschlusses, das heißt seit dem , nicht wesentlich verschlechtert haben." I.3 In Punkt B.12 "Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder den Handelsposition der Emittentin", der auf Seite 8 des Original Prospekts beginnt, wird die Information in der rechten Spalte durch folgende Information ersetzt: "Entfällt; es gab keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum, das heißt nach dem , eingetreten sind." I.4 In Punkt B.13 "Ereignisse, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin in hohem Maße relevant sind", der auf Seite 9 des Original Prospekts beginnt, wird in der rechten Spalte der dritte Aufzählungspunkt durch folgenden Aufzählungspunkt ersetzt: " Auf Grund der zum bestehenden Forderungen gegenüber der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") bzw. nicht ausgenützten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank (Österreich) AG (bei Ausnutzung Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurden von der Salzburger Landes- Hypothekenbank Aktiengesellschaft ("Hypo Salzburg") Vorsorgen in Höhe von EUR 27,9 Mio (Vorjahr: EUR 15,5 Mio) getroffen (Wertberichtigungen in Höhe von EUR 15,2 Mio und Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von EUR 12,7 Mio). Zu den at equity bilanzierten Kreditinstituten zählt weiters der 42%- Anteil am Konzern der Oberösterreichischen Landesbank AG ("Hypo Oberösterreich"), welcher über die vollkonsolidierte Hypo Holding GmbH gehalten wird. Die Emittentin sieht sich als langfristiger, strategischer Partner der im Mehrheitsbesitz des Landes Oberösterreich befindlichen Regionalbank mit Sitz in Linz. Per wurde die Beteiligung an der Hypo Oberösterreich einem Impairment-Test unterzogen. Auslöser für das Impairment stellen insbesondere bewertungsrelevante Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Schuldenmoratorium der HETA sowie gedämpfte Zukunftserwartungen im Hinblick auf die aktuelle Zins- und Konjunkturentwicklung dar. Als erzielbarer Wert wurde ein Nutzungswert auf Basis des Barwertes der zu erwartenden Cashflows (Discounted-Cash-Flow-Verfahren)

4 - 4 - ermittelt. Die für die Detailperiode herangezogene Dreijahres-Planung basiert auf der vom Management genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Planung. Die Diskontierung der mit dem Bewertungsobjekt erzielbaren Cashflows erfolgt mit Hilfe eines risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes. Für die Hypo Oberösterreich wurde ein Kapitalkostensatz von 7,39 % herangezogen. Dabei ergab sich ein Wertberichtigungsbedarf von TEUR (Vorjahr: TEUR ) auf einen IFRS-Buchwert per von TEUR (Vorjahr: TEUR ). Am leitete die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") als Abwicklungsbehörde gemäß dem "Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken" (BaSAG) die Abwicklung der HETA ein: Mit Vorstellungsbescheid vom verhängte die FMA in Bestätigung des Mandatsbescheids vom eine bis befristete Stundung von bestimmten Verbindlichkeiten der HETA (Schuldenmoratorium der HETA). Weiters ordnete die FMA mit Mandatsbescheid vom die Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung (bail-in tool) hinsichtlich bestimmter Verbindlichkeiten der HETA an (bail-in): Dadurch wurde (i) der zum bestehende Nennwert oder ausstehende Restbetrag der Verbindlichkeiten samt der bis zum aufgelaufenen Zinsen mit sofortiger Wirkung bei nachrangigen Verbindlichkeiten auf 0% und bei nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten auf 46,02 % des Nominales herabgesetzt; (ii) der Zinssatz auf die Verbindlichkeiten auf null gesetzt; und (iii) die Fälligkeit der Verbindlichkeiten dahingehend geändert, dass sie mit dem Auflösungsbeschluss der HETA, jedoch spätestens am eintritt. Die weitere Vorgehensweise, insbesondere ob und gegebenenfalls in welcher Höhe weitere Vorsorgen erforderlich sind, wird unter Einholung externer Expertise festgelegt." II. II.1 RISIKOFAKTOREN Im Risikofaktor 2.27 "Risiko aufgrund von Wertverlusten aus den Beteiligungen der Emittentin (Beteiligungsrisiko)", der auf Seite 67 des Original Prospekts beginnt, werden der achte bis vierzehnte Absatz durch folgende Absätze ersetzt: "Die Emittentin ist zudem zu rund 60 % an der Salzburger Landes- Hypothekenbank Aktiengesellschaft ("HYPO Salzburg") und zu rund 42 % an der Oberösterreichischen Landesbank AG ("Hypo Oberösterreich") beteiligt. Daraus ergeben sich für die RLB OÖ zusätzlich speziell Risiken (einschließlich Risiken aufgrund deren Zugehörigkeit zum Sektor der

5 - 5 - Hypothekenbanken und dem Verband der österreichischen Landes- Hypothekenbanken). In Zusammenhang mit dem Schuldenmoratorium der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") ergaben sich für die im IFRS-Konzern der Emittentin vollkonsolidierte Hypo Salzburg im Geschäftsjahr 2015 betreffend Risikovorsorge folgende Entwicklungen: Mit Bescheid vom ordnete die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß 3 Abs 1 des Bundesgesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken ("BaSAG") an, dass infolge des Vorliegens der Abwicklungsvoraussetzungen nach 49 BaSAG die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung bis zum aufgeschoben werden ("Moratorium"). Von diesem Moratorium sind emittierte Schuldtitel der Pfandbriefbank (Österreich) AG in Höhe von EUR 1,2 Mrd. betroffen. Mit bzw wurde zwischen der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Pfandbriefbank (Österreich) AG sowie den einzelnen Mitgliedsinstituten und dem Land Kärnten die "Vereinbarung über die Erfüllung und Abwicklung der Solidarhaftung gemäß 2 Pfandbriefstelle-Gesetz sowie die Abwicklung von Ausgleichsansprüchen im Innenverhältnis" abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat sich die Hypo Salzburg unter Berücksichtigung des auf ihren zugehörigen Gewährträger entfallenden Kopfanteils verpflichtet, Finanzmittel bis zu einer Höhe von EUR 155,0 Mio der Pfandbriefbank (Österreich) AG zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten aus den HETA- Emissionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt die Pfandbriefbank (Österreich) AG sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, Sicherheiten und sonstigen Rechte aus oder im Zusammenhang mit den konkreten HETA-Finanzierungen an die zahlenden Solidarschuldner ab. Zum wurden von der Pfandbriefbank (Österreich) AG Finanzmittel in Höhe von EUR 84,0 Mio abgerufen, wovon auf den eigenen Kopfanteil EUR 42,0 Mio entfallen. Am hat der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) ein Angebot gemäß 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) zum Kauf von Schuldtitel der HETA gelegt. Die Schuldtitel werden zu einer Quote von 75,00 % angekauft. Die Angebotsfrist endet mit Am wurde das Ergebnis des Tenderverfahrens veröffentlicht. Eine notwendige Gläubigermehrheit ist nicht zustande gekommen. Auf Grund der zum bestehenden Forderungen gegenüber der HETA bzw. nicht ausgenützten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank

6 - 6 - (Österreich) AG (bei Ausnutzung Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurden Vorsorgen in Höhe von EUR 27,9 Mio (Vorjahr: EUR 15,5 Mio) getroffen (Wertberichtigungen in Höhe von EUR 15,2 Mio und Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von EUR 12,7 Mio). Für die Berechnung der Risikovorsorge wurden die Vermögensaufstellungen aus den veröffentlichten Gläubiger- und Investoreninformationen der HETA sowie mögliche Zahlungen aus der Ausfallbürgschaft des Landes Kärntens berücksichtigt. Die Höhe eines zu erwartenden Mittelabflusses sowie die Einbringlichkeit möglicher Ansprüche gegenüber der HETA und dem Land Kärnten sind mit Unsicherheiten behaftet. Zu den at equity bilanzierten Kreditinstituten zählt weiters der 42%-Anteil am Konzern der Hypo Oberösterreich, welcher über die vollkonsolidierte Hypo Holding GmbH gehalten wird. Die Emittentin sieht sich als langfristiger, strategischer Partner der im Mehrheitsbesitz des Landes Oberösterreich befindlichen Regionalbank mit Sitz in Linz. Per wurde die Beteiligung an der Hypo Oberösterreich einem Impairment-Test unterzogen. Auslöser für das Impairment stellen insbesondere bewertungsrelevante Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Moratorium sowie gedämpfte Zukunftserwartungen im Hinblick auf die aktuelle Zins- und Konjunkturentwicklung dar. Als erzielbarer Wert wurde ein Nutzungswert auf Basis des Barwertes der zu erwartenden Cashflows (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt. Die für die Detailperiode herangezogene Dreijahres-Planung basiert auf der vom Management genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Planung. Die Diskontierung der mit dem Bewertungsobjekt erzielbaren Cashflows erfolgt mit Hilfe eines risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes. Für die Hypo Oberösterreich wurde ein Kapitalkostensatz von 7,39 % herangezogen. Dabei ergab sich ein Wertberichtigungsbedarf von TEUR (Vorjahr: TEUR ) auf einen IFRS-Buchwert per von TEUR (Vorjahr: TEUR ). Mit Vorstellungsbescheid vom verhängte die FMA in Bestätigung des Mandatsbescheids vom eine bis befristete Stundung von bestimmten Verbindlichkeiten der HETA (Moratorium). Weiters ordnete die FMA mit Mandatsbescheid vom die Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung (bail-in tool) hinsichtlich bestimmter Verbindlichkeiten der HETA an (bail-in): Dadurch wurde (i) der zum bestehende Nennwert oder ausstehende Restbetrag der Verbindlichkeiten samt der bis zum aufgelaufenen Zinsen mit sofortiger Wirkung bei nachrangigen Verbindlichkeiten auf 0 % und bei nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten auf 46,02 % des Nominales herabgesetzt; (ii) der Zinssatz auf die Verbindlichkeiten auf null gesetzt; und (iii) die Fälligkeit der

7 - 7 - Verbindlichkeiten dahingehend geändert, dass sie mit dem Auflösungsbeschluss der HETA, jedoch spätestens am eintritt. Die weitere Vorgehensweise, insbesondere ob und gegebenenfalls in welcher Höhe weitere Vorsorgen erforderlich sind, wird unter Einholung externer Expertise festgelegt." II.2 Im Risikofaktor 2.30 "Risiko, dass die Eigenmittel der Finanzholding der Emittentin nicht ausreichend sind" wird auf Seite 77 des Original Prospekts der erste Satz durch folgenden Satz ersetzt: "Per verfügt die oberste Finanzholdinggesellschaft der Emittentin (Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund egen) auf konsolidierter Ebene über eine Gesamtkapitalquote von 16,79 % (Eigenmittel gemäß CRR) und eine Kernkapitalquote von 13,82 % (Quelle: Konsolidierter Geschäftsbericht 2015 der Emittentin zum , S. 155)." II.3 Im Risikofaktor 2.35 "Risiko der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen, insbesondere betreffend die Stabilitätsabgabe und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer", der auf Seite 79 des Original Prospekts beginnt, wird der letzte Satz des zweiten Absatzes durch folgenden Satz ersetzt: "Im Ergebnis kommt es für die Emittentin zu einer Belastung für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 32,6 Mio (Geschäftsjahr 2014: EUR 31,7 Mio)." III. III.1 ALLGEMEINE HINWEISE UND VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN Der erste Absatz unter der Überschrift "Durch Verweis in den Prospekt aufgenommene Dokumente" auf Seite 112 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Dieser Prospekt ist in Verbindung mit den folgenden Informationen zu lesen, die vor oder zugleich mit dem Prospekt veröffentlicht wurden (ausgenommen die Endgültigen Bedingungen, die jeweils vor dem Angebot der jeweiligen Schuldverschreibungen veröffentlicht werden) und die bei der CSSF hinterlegt wurden: Die in diesem Prospekt (siehe die "Liste der Angaben, die in Form eines Verweises in diesem Prospekt übernommen wurden" auf Seite 194) angeführten Teile der Geschäftsberichte der Bank für die Geschäftsjahre 2015, 2014 und 2013 (der "Geschäftsbericht 2015", der "Geschäftsbericht 2014" und der "Geschäftsbericht 2013") und des ungeprüften Halbjahresfinanzberichts der Bank zum (der "Halbjahresfinanzbericht 2015") werden durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommen. Die Geschäftsberichte 2015, 2014 und 2013 sowie der Halbjahresfinanzbericht 2015 sind bei der CSSF hinterlegt und werden auf der

8 - 8 - Internetseite der Emittentin ( sowie auf der Website der Luxemburger Börse ( veröffentlicht." III.2 Der erste Satz des Absatzes unter der Überschrift "Informationsquellen" auf Seite 112 des Original Prospekts wird durch folgenden Satz ersetzt: "Soweit in diesem Prospekt nichts anderes angegeben ist, wurden die hierin enthaltenen Daten und Informationen den in den Geschäftsberichten 2015 und 2014 enthaltenen geprüften konsolidierten Jahresabschlüssen der Bank zum und zum oder dem ungeprüften konsolidierten Halbjahresfinanzbericht der Bank zum entnommen." IV. ANGABEN ZUR BANK IV.1 Im Punkt 2.1 "Name und Anschrift der Abschlussprüfer" wird auf Seite 122 des Original Prospekts der letzte Absatz durch folgenden Absatz ersetzt: "Die unkonsolidierten Einzelabschlüsse und die konsolidierten Konzernabschlüsse der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2015, 2014 und 2013 wurden geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen." IV.2 Im Punkt "Wichtigste Ereignisse aus jüngster Zeit in der Geschäftstätigkeit der Bank" wird auf Seite 123 des Original Prospekts der zweite Aufzählungspunkt durch folgenden Aufzählungspunkt ersetzt: " Auf Grund der zum bestehenden Forderungen gegenüber der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") bzw. nicht ausgenützten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank (Österreich) AG (bei Ausnutzung Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurden von der Salzburger Landes- Hypothekenbank Aktiengesellschaft ("Hypo Salzburg") Vorsorgen in Höhe von EUR 27,9 Mio (Vorjahr: EUR 15,5 Mio) getroffen (Wertberichtigungen in Höhe von EUR 15,2 Mio und Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von EUR 12,7 Mio). Zu den at equity bilanzierten Kreditinstituten zählt weiters der 42%- Anteil am Konzern der Oberösterreichischen Landesbank AG ("Hypo Oberösterreich"), welcher über die vollkonsolidierte Hypo Holding GmbH gehalten wird. Die Emittentin sieht sich als langfristiger, strategischer Partner der im Mehrheitsbesitz des Landes Oberösterreich befindlichen Regionalbank mit Sitz in Linz. Per wurde die Beteiligung an der Hypo Oberösterreich einem Impairment-Test unterzogen. Auslöser für das Impairment stellen

9 - 9 - insbesondere bewertungsrelevante Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Schuldenmoratorium der HETA sowie gedämpfte Zukunftserwartungen im Hinblick auf die aktuelle Zins- und Konjunkturentwicklung dar. Als erzielbarer Wert wurde ein Nutzungswert auf Basis des Barwertes der zu erwartenden Cashflows (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt. Die für die Detailperiode herangezogene Dreijahres-Planung basiert auf der vom Management genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Planung. Die Diskontierung der mit dem Bewertungsobjekt erzielbaren Cashflows erfolgt mit Hilfe eines risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes. Für die Hypo Oberösterreich wurde ein Kapitalkostensatz von 7,39 % herangezogen. Dabei ergab sich ein Wertberichtigungsbedarf von TEUR (Vorjahr: TEUR ) auf einen IFRS-Buchwert per von TEUR (Vorjahr: TEUR ). Am leitete die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") als Abwicklungsbehörde gemäß dem "Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken" (BaSAG) die Abwicklung der HETA ein: Mit Vorstellungsbescheid vom verhängte die FMA in Bestätigung des Mandatsbescheids vom eine bis befristete Stundung von bestimmten Verbindlichkeiten der HETA (Schuldenmoratorium der HETA). Weiters ordnete die FMA mit Mandatsbescheid vom die Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung (bail-in tool) hinsichtlich bestimmter Verbindlichkeiten der HETA an (bail-in): Dadurch wurde (i) der zum bestehende Nennwert oder ausstehende Restbetrag der Verbindlichkeiten samt der bis zum aufgelaufenen Zinsen mit sofortiger Wirkung bei nachrangigen Verbindlichkeiten auf 0% und bei nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten auf 46,02 % des Nominales herabgesetzt; (ii) der Zinssatz auf die Verbindlichkeiten auf null gesetzt; und (iii) die Fälligkeit der Verbindlichkeiten dahingehend geändert, dass sie mit dem Auflösungsbeschluss der HETA, jedoch spätestens am eintritt. Die weitere Vorgehensweise, insbesondere ob und gegebenenfalls in welcher Höhe weitere Vorsorgen erforderlich sind, wird unter Einholung externer Expertise festgelegt."

10 IV.3 Der Absatz im Punkt 7.1. "Erklärung betreffend negative Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss" auf Seite 133 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Seit dem , dem Datum des letzten geprüften Jahresabschlusses, gab es vorbehaltlich der Entwicklungen in Bezug auf die RBI und im Zusammenhang mit der Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Bank." IV.4 Der Absatz im Punkt 11.1 "Historische Finanzinformationen" auf Seite 140 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Siehe die konsolidierten Jahresabschlüsse der Emittentin zum , zum und zum sowie den ungeprüften konsolidierten Halbjahresfinanzbericht der Emittentin zum , die durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert sind." IV.5 Der Absatz im Punkt 11.2 "Jahresabschluss" auf Seite 140 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Die konsolidierten Jahresabschlüsse der Emittentin zum , zum und zum sind durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert." IV.6 Der Absatz im Punkt 11.4 "Alter der jüngsten Finanzinformationen" auf Seite 141 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Die letzten geprüften Finanzinformationen datieren vom und sind damit jünger als 18 Monate." IV.7 Der Absatz im Punkt 11.7 "Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage der Bank" auf Seite 142 des Original Prospekts wird durch folgenden Absatz ersetzt: "Seit dem gab es keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage der Gruppe." IV.8 Im Punkt 14. "Einsehbare Dokumente", der auf Seite 146 des Original Prospekts beginnt, wird der zweite Spiegelstrich durch folgenden Spiegelstrich ersetzt: "- die geprüften konsolidierten Jahresabschlüsse der Bank zum , zum und zum sowie der ungeprüfte konsolidierte Halbjahresfinanzbericht der Bank zum , welche bei der CSSF hinterlegt wurden;"

11 V. WERTPAPIERBESCHREIBUNG Im Punkt 7.4 "Angaben von Seiten Dritter" wird auf Seite 192 des Original Prospekts der erste Satz des Absatzes durch folgenden Satz ersetzt: "Soweit in diesem Prospekt nichts anderes angegeben ist, wurden die hierin enthaltenen Daten und Informationen den geprüften konsolidierten Jahresabschlüssen der Emittentin zum und zum oder dem ungeprüften konsolidierten Halbjahresfinanzbericht der Bank zum entnommen." VI. LISTE DER ANGABEN, DIE IN FORM EINES VERWEISES IN DIESEN PROSPEKT ÜBERNOMMEN WURDEN In der "Liste der Angaben, die in Form eines Verweises in diesen Prospekt übernommen wurden", die auf Seite 194 des Original Prospekts beginnt, wird vor den Angaben zum geprüften konsolidierten Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am geendet hat, folgende Tabelle eingefügt: "Geprüfter konsolidierter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am geendet hat Jahresabschluss 2015 (dem Geschäftsbericht 2015 entnommen) Erfolgsrechnung Gesamtergebnisrechnung Bilanz Eigenkapitalentwicklung Geldflussrechnung Erläuterungen/Notes Bestätigungsvermerke "

12 Verantwortlichkeitserklärung Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Europaplatz 1a, 4020 Linz, ist für die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Nachtrag gemachten Angaben verantwortlich und erklärt, dass die erforderliche Sorgfalt angewendet wurde, um sicherzustellen, dass die in diesem Nachtrag gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen weggelassen wurden, die die Aussagen des Nachtrages wahrscheinlich verändern können. Linz, am Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft

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