Maler- und Lackierbetriebe müssen die Umweltgesetze einhalten!
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- Minna Mareke Krause
- vor 7 Jahren
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1 Umweltschutz im Lackiererhandwerk Maler und Lackierer tragen täglich zur Belastung der Umwelt bei. Viele unserer Abfälle, z.b. abgezogene Alttapeten und entferntes Abdeckmaterial, sind nicht umweltbelastend und können wie normaler Hausmüll entsorgt werden. Gefährliche Arbeitsstoffe z.b. Lösemittel-, Lack- und Holzschutzmittelreste gehören in den Sondermüll. Belastungen Abfälle Beispiele - Anstrichstoff- und Lösemittelreste - entferntes Abdeckmaterial - abgezogene Alttapeten - leere Farbgebinde (Dosen, Eimer) Abgase, Staub - Lösemitteldämpfe - Schleif- und Strahlstaub - Spritznebel Abwasser - Reinigen von Streich-und Walzwerkzeugen - Naßschleifen von blei- und zinkhaltigen Anstrichfilmen - Hochdruckreinigen und Dampfstrahlen bei Abbeizarbeiten Lackierbetriebe müssen die Umweltgesetze einhalten! Nach dem neuen Abfallgesetz müssen die Betriebe Sonderabfälle getrennt sammeln und zur Sondermüllsammelstelle bringen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Abgabe (Emission) luftverunreinigender Stoffe. Durch das Wasserabgabegesetz wird jeder verpflichtet, Abwässer nicht zu verunreinigen. Neu ist die Verpackungsverordnung, nach der Hersteller und Handel eine Rücknahmepflicht ihrer Verpackungen haben.
2 Umweltschutz im Lackiererhandwerk Maler und Lackierer tragen täglich zur Belastung der Umwelt bei. Viele unserer Abfälle, z.b. abgezogene Alttapeten und entferntes Abdeckmaterial, sind nicht umweltbelastend und können wie normaler Hausmüll entsorgt werden. Gefährliche Arbeitsstoffe z.b. Lösemittel-, Lack- und Holzschutzmittelreste gehören in den Sondermüll. Belastungen Beispiele Lackierbetriebe müssen die Umweltgesetze einhalten! Nach dem neuen Abfallgesetz müssen die Betriebe Sonderabfälle getrennt sammeln und zur Sondermüllsammelstelle bringen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Abgabe (Emission) luftverunreinigender Stoffe. Durch das Wasserabgabegesetz wird jeder verpflichtet, Abwässer nicht zu verunreinigen. Neu ist die Verpackungsverordnung, nach der Hersteller und Handel eine Rücknahmepflicht ihrer Verpackungen haben.
3 Verpackungsverordnung Nach der Verpackungsverordnung müssen Verpackungen vom Hersteller und Handel zurückgenommen und wiederverwendet oder verwertet werden. Zu diesem Zweck haben Hersteller und Handel das Duale System Deutschland (DSD) gegründet - zu erkennen an dem,,grünen Punkt''. Auch in der Farben- und Lackindustrie werden nun Verpackungen mit dem grünen Punkt gekennzeichnet. Umweltschonend sind Mehrwegverpackungen (z. B. wiederverwertbare Farbeimer), die bereits von der Farben- und Lackindustrie angeboten werden. Die Verpackungsverordnung unterscheidet: Transportverpackungen: Umverpackungen: Verkaufsverpackungen: z. B. Paletten, Kartons, Styropor z. B. Folien, Kartons, Packpapier z. B. Flaschen, Gebinde, Dosen Die Rücknahme der Verpackungen mit dem Grünen Punkt erfolgt kostenlos über die für das,,dsd'' tätigen Entsorgungsunternehmen. Sie bringen dem Malerbetrieb die,,gelben Tonnen", Rollcontainer oder gelbe Kunststoffbeutel für die Entsorgung der restentleerten Gebinde. Durch das Rücknahmesystem des DSD werden nur vollständig entleerte bzw. spachtelsaubere Altgebinde angenommen. Nicht restentleerte Gebinde müssen als Gefahrgut (Sondermüll) entsorgt werden. Dafür hat der Abfallerzeuger, d.h. der Anwender, allein die Kosten zu tragen. Restentleeren durch: Austropfen, Auslaufen, Auswaschen, Auskratzen
4 Transport und chemische Umsetzung von Anlagen ausgehende UV- Licht Ozonbildung Saurer Regen auf Leben und Sachwerte einwirkende Lackierbetriebe Kraftwerke, Haushalte, Autos usw. SMOG Lösemittelhaltige Gebinde nicht offen stehen lassen MAK - Werte beachten wo möglich, naß schleifen in Hausmüll, Baustellenmüll, Sondermüll und Rückholverpackungen trennen Lackierer Betriebe Vorgeschriebenen Lärmpegel nicht überschreiten als Sondermüll abführen oder neutralisieren und in die Kanalisation leiten
5 Transport und chemische Umsetzung EMISSIONEN von Anlagen ausgehende UV- Licht Ozonbildung Saurer Regen IMISSIONEN auf Leben und Sachwerte einwirkende Lackierbetriebe Kraftwerke, Haushalte, Autos usw. SMOG Abluft filtern Lösemittelhaltige Gebinde nicht offen stehen lassen Schleifstaub absaugen MAK - Werte beachten wo möglich, naß schleifen Abfälle sortierenen in Hausmüll, Baustellenmüll, Sondermüll und Rückholverpackungen trennen Lackierer Betriebe Abwässer auffangenfangen als Sondermüll abführen oder neutralisieren und in die Kanalisation leiten Lärm einschränken Vorgeschriebenen Lärmpegel nicht überschreiten
6 1. Welche Abfälle dürfen zum Hausmüll? 2. Welche Abfälle müssen zum Sondermüll? 3. Was verlangt das Abfallgesetz von den Malerbetrieben? 4. Was bedeutet der Begriff Emission? 5. Was sagt die Verpackungsverordnung? 6. Wer trägt die Kosten bei der Entsorgung nicht restentleerter Gebinde?
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