Steuerliche Verrechnungspreise (Teil I)
|
|
- Fanny Bäcker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerliche Verrechnungspreise (Teil I) Verständigungs-und Schiedsverfahren Dirk Wendel Ludwigsburg, März
2 Verständigungs- und Schiedsverfahren Viele nützliche Informationen auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern Merkblatt zum internationalen Verständigungsund Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (BStBl 2006 I S. 461) Merkblatt Antragsvoraussetzungen zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach der EU- Schiedskonvention 2
3 Verständigungs- und Schiedsverfahren EU-Schiedskonvention Rechtsgrundlage: Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen Überarbeiteter Verhaltenskodex (Amtsblatt Nr. C 322 v. 30/12/2009, S. 1 10) 3
4 Verständigungs- und Schiedsverfahren EU-Schiedskonvention Gegenstand: Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen oder zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (steuerliche Verrechnungspreise; nicht Vorliegen einer Betriebsstätte) Betroffene Steuerarten in D: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 4
5 Verständigungs- und Schiedsverfahren EU-Schiedskonvention Vertragsstaaten: Alle alten EU-Staaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland Italien, Luxemburg, Niederlanden, Portugal Spanien (Vertrag vom ) Österreich, Finnland, Schweden (Vertrag vom ) Mit Wirkung ab 1995 (Verlängerung am rückwirkend zum für unbestimmte Zeit) Die neuen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Vertrag vom ) In Krafttreten 3 Monate nach Ratifizierung bilaterale Anwendung: für D frühestens ab Bulgarien und Rumänien Beitritt durch Ratsbeschluss v Kroatien fehlt 5
6 Verständigungs- und Schiedsverfahren Verständigungsverfahren nach DBA Artikel 25 OECD-MA: Voraussetzung: Abkommenswidrige Besteuerung Die Verständigungsklauseln der meisten DBA setzen nicht voraus, dass eine Doppelbesteuerung eingetreten ist Beispiele: Gewinnabgrenzung, bei Fällen außerhalb EU Vorliegen einer Betriebsstätte 183-Tage-Regelung bei Arbeitnehmern Qualifikationskonflikte 6
7 Verständigungs- und Schiedsverfahren Verständigungsverfahren nach DBA Entwicklung bei der OECD: Schiedsklausel Art. 25 Abs. 5 OECD-Musterabkommen seit Juli 2008 Schiedsklausel weicht von EU-Schiedsverfahren ab, da gültig auch für andere als Verrechnungspreisfälle Wirksamkeit erst bei Aufnahme ins jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen Beispiele Schiedsklausel DBA-USA (Art 25 Abs.5), DBA Schweiz (Art 26 Abs. 5) 7
8 Verständigungs- und Schiedsverfahren Wesentliche Unterschiede Verständigungsverfahren Schiedsverfahren Kein Einigungszwang, außer Schiedsklausel Keine zwischen den Staaten festgelegten Verfahrensvorschriften Einigungszwang Bindung der Vertragsstaaten an gemeinsamen Verhaltenskodex 8
9 Verständigungs- und Schiedsverfahren Zwischenstaatliche Verfahren Bundeszentralamt für Steuern (St III 1 und St III 5) führt die Verfahren als zuständige deutsche Behörde unmittelbar mit der zuständigen Behörde des anderen Staates Im Einzelfall kann BMF Zuständigkeit an sich ziehen 9
10 Verständigungs- und Schiedsverfahren BZSt korrespondiert mit zuständiger Behörde im ausländischen Staat schriftlich oder im Rahmen einer gemeinsamen Kommission (regelmäßige Treffen mit USA, Kanada, Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Spanien, Japan, Korea, Australien) Sprache -Verhandlungssprache ist in der Regel Englisch; - Amtssprache Deutsch 10
11 Verständigungs- und Schiedsverfahren Steuerpflichtiger ist nicht Verfahrensbeteiligter (kein Einfluss auf die vertretene Rechtsposition) Steuerpflichtiger ist lediglich über den Stand des Verfahrens zu unterrichten (kein Anspruch auf Herausgabe von Positionspapieren) 11
12 Schiedsverfahren Vorverfahren nach Artikel 5 der Schiedskonvention Frühzeitiger Hinweis der Betriebsprüfung (Bp) an das Unternehmen über eine beabsichtigte Verrechnungspreiskorrektur Bitte, die betroffenen Unternehmen in den anderen Vertragsstaaten zu unterrichten und die Gegenberichtigung mit den ausländischen Finanzbehörden zu erörtern Bei Gegenkorrektur im Ausland wird kein Schiedsverfahren durchgeführt Bei Einigung im Rahmen der Bp mit dem Steuerpflichtigen muss der Verzicht auf ein Verständigungs-/Schiedsverfahren von allen betroffenen Unternehmen (auch von dem ausländischen Unternehmen) erklärt werden 12
13 Schiedsverfahren Verfahren Das Schiedsverfahren ist in zwei Phasen unterteilt Phase I: Verständigungsverfahren Phase I soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein (Art. 7 der Schiedskonvention) Erzielen die betroffenen Staaten innerhalb der Phase I kein Verständigungsergebnis, folgt Phase II mit der Einsetzung des Beratenden Ausschusses Phase II endet mit Schiedsspruch durch den beratenden Ausschuss 13
14 Schiedsverfahren Antrag I Antrag - Ort Antrag vorzugsweise im Staat des übergeordneten Steuerpflichtigen In Deutschland: Antrag beim Finanzamt oder dem BZSt (für Antragsfrist ist anders als im VV der Eingang beim BZStund nicht beim FA maßgebend ) 14
15 Schiedsverfahren Antrag II Antragsfrist: Drei Jahre nach Mitteilung der Verrechnungspreiskorrektur (Betriebsprüfungsbericht/geänderter Steuerbescheid) Besonderheiten bei der Fristberechnung durch zeitweise Aussetzung der Schiedskonvention vom bis
16 Schiedsverfahren Antrag III Inhalt des Antrags Verhaltenskodex enthält Mindestanforderungen Verpflichtung des Steuerpflichtigen, jede von der Finanzbehörde geforderte angemessene Zusatzinformation zur Verfügung zu stellen, (Zusatzinformationen können jederzeit angefordert werden. Anforderung innerhalb von 2 Monaten nach Antragseingang hindert den Beginn der Zweijahresfrist für Beginn der Phase I) Deutscher Fragenkatalog im Internet unter A) 16
17 Schiedsverfahren (Phase I) Beginn der Zweijahresfrist (Phase I): Datum des Steuerbescheids, mit dem Einkommenserhöhung festgesetzt worden ist oder Eingang des Antrags (in D: beim BZSt) und Eingang aller Zusatzinformationen (Späteres Datum ist maßgebend) Ist bei Antragseingang ein Gerichtsverfahren anhängig, beginnt die Zweijahresfrist erst wenn letztinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist Ein Einspruch hindert nicht den Beginn der Zweijahresfrist; Ruhen des Einspruchs, Aussetzung der Vollziehung 17
18 Schiedsverfahren (Phase I) Positionspapier des Staates, der die Erstkorrektur vorgenommen hat (innerhalb von 4 Monaten nach Beginn der Zweijahresfrist) Positionspapier des Staates, der Gegenkorrektur durchführen soll (innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Positionspapiers des anderen Staates) Persönliches Treffen (innerhalb von 18 Monaten nach Steuerbescheid/Vorliegen aller Zusatzangaben) 18
19 Schiedsverfahren (Phase II) Organisation von dem Staat, der die Verrechnungspreiskorrektur vorgenommen hat Einsetzung des Beratenden Ausschusses 1-2 Vertreter der Fin.Verw. 1-2 unabhängige Vertreter von Deutschland 1 Unabhängiger Vorsitzender 1-2 Vertreter der Fin.Verw. 1-2 unabhängige Vertreter des ausländischen Staates 19
20 Schiedsverfahren (Phase II) Unternehmen haben Recht auf Anhörung Liste der unabhängigen Personen aus Deutschland (siehe Internet) Dr. Thomas Borstell Dr. Jutta Förster Dr. Wolfgang Haas Prof. Dr. Andreas Östreicher Dr. Heinz Jürgen Selling Ausschuss kann Zeugen oder Sachverständige laden 20
21 Schiedsverfahren (Phase II) Beratender Ausschuss gibt Stellungnahme innerhalb von 6 Monaten ab (Schiedsspruch) Bindung der Vertragsstaaten an den Schiedsspruch, wenn sich die Vertragsstaaten nicht innerhalb von weiteren 6 Monaten auf eine andere Lösung einigen können 21
22 Schiedsverfahren Umsetzung des Schiedsspruchs Umsetzung des Schiedsspruchs setzt schriftliches Einverständnis des Steuerpflichtigen voraus, Verzicht/ Rücknahme von Rechtsbehelfen Änderung des Steuerbescheides nach 175a AO Festsetzungsfrist endet mit Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden des Schiedsspruchs Veröffentlichung des Schiedsspruchs 22
23 Verständigungsverfahren nach DBA Antrag I Antrag Ort Antrag im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen bei Verrechnungspreisen im Land des übergeordneten Steuerpflichtigen In Deutschland: Antrag beim Finanzamt oder dem BZSt FA legt Anträge auf VV kurzfristig BZSt vor 23
24 Verständigungsverfahren nach DBA Antrag II Antragsfrist Viele DBA enthalten keine Antragsfrist (DBA mit Antragsfristen, vgl. Anlage 2 des Merkblatts VV und Schiedsverfahren) aber: Innerstaatliche Frist: vier Jahre (vgl. Merkblatt VV und Schiedsverfahren, Tz ) In manchen Staaten gibt es Fristen für die Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen (z.b. Spanien, Schweiz, Polen) 24
25 Verständigungsverfahren nach DBA Antrag III Inhalt des Antrags: Geltendmachung der drohenden oder eingetretenen abkommenswidrigen Besteuerung Sachverhaltsdarstellung (in Verrechnungspreisfällen: Fragenkatalog siehe Internet; wichtig: der Staat, der die Erstkorrektur durchführt, trägt die Beweislast im VV) Vorlage bedeutsamer Dokumente (z.b. Verträge) Angaben zur Besteuerung im anderen Staat (Rechtsbehelfe, Steuerzahlung, Kopien der Steuerbescheide) Bei Erhebung ausländischer Quellensteuer: Angaben zu Erstattungs-/Ermäßigungsanträgen 25
26 Verständigungsverfahren nach DBA Verfahren II Prüfung des Antrags durch das BZSt, Einleitung des Verständigungsverfahrens ist Ermessensentscheidung, Ablehnung ist möglich Ggf. Aussetzung der Vollziehung für die Zeit des VV Verhältnis innerstaatliche Rechtsbehelfe VV - Innerstaatlicher Rechtsbehelf schließt VV nicht aus - Beide Verfahren können parallel geführt werden - Ruhen lassen des VV oder des innerstaatlichen Rechtsbehelfs mit Zustimmung des Steuerpflichtigen, 26
27 Verständigungsverfahren nach DBA Verfahren III Umsetzung durch Landesfinanzbehörde ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts (in D: 175 a AO) Umsetzung des Verständigungsergebnisses nur nach Rücknahme/Verzicht von Rechtsbehelfen/Klagen Bei Ablehnung des Verständigungsergebnisses durch den Steuerpflichtigen, Möglichkeit der Weiterführung des nationalen Rechtsbehelfs- /Klageverfahren Gefahr der Doppelbesteuerung 27
28 Verständigungsverfahren nach DBA Verfahren IV Scheitern eines VV Anrechnung der ausländischen Steuer bei inländischen Einkünften nach 34 c Abs. 6 Satz 5 EStG, wenn kein Missbrauch vorliegt Prüfung von sachlichen Billigkeitsmaßnahmen ( 163 AO) keine Billigkeitsmaßnahmen bei mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen zu spät gestellten Erstattungsanträgen im Ausland falschen Angaben im Ausland durch den Stpfl 28
29 Praktische Probleme Verzicht auf VV nach Bp Dreiecksfälle (Tochter und Enkel in EU, Mutter in Japan oder USA, angemessene Vergütung der Tochter, aber keine angemessene Vergütung der Enkel) Schätzungsfälle wg. Verletzung der inländischen Mitwirkungsverpflichtungen 29
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83
MehrÜBERSETZUNG. Republik Österreich. Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich
ÜBERSETZUNG Republik Österreich e und Notifikationen der Republik Österreich 1 Artikel 2 Auslegung von Ausdrücken Notifikation - Unter das Übereinkommen fallende Abkommen Gemäß Artikel 2 Absatz 1 lit.
MehrVorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA)
Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA) - Steuerliche Verrechnungspreise Teil II Dirk Wendel - Verrechnungspreise Teil II - 1 Statistik Seit dem 1. September
MehrÄgypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2
Anlage 4 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aufgrund persönlich ausgeübter Tätigkeit von unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern Unter den Künstlerbegriff i. S. der DBA fallen
MehrNachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.
Nachhaltigkeitsindex für Pensionssysteme Ergänzungsmaterial zur Presseaussendung Wien, 01. April 2014 Ranking nach Ländern 2014 (absolut) 1 Australien 2 Schweden 3 Neuseeland 4 Norwegen 5 Niederlande 6
MehrAnlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.
Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d)
Mehr10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen Stand am 1. Januar 2016 Korrigenda Randziffern 5, 9, 14, 15, 18 5 Welches ist das massgebende Sozialversicherungssystem bei Erwerbstätigkeit
MehrMARKTDATEN. Schuhe in Europa EU 27 JAHRGANG 2012
MARKTDATEN Schuhe in Europa EU 27 JAHRGANG 2012 IMPRESSUM HERAUSGEBER IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH Dürener Str. 401b / D-50858 Köln Telefon +49(0)221 943607-68 Telefax +49(0)221 943607-64 info@ifhkoeln.de
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrDOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen
DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Europawahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-
MehrHandkommentar der wichtigsten DBA
Handkommentar der wichtigsten DBA DBA-Belgien DBA-Dänemark DBA-Frankreich DBA-Griechenland DBA-Großbritannien DBA-Irland DBA-Italien DBA-Japan DBA-Kanada DBA-Luxemburg DBA-Niederlande DBA-Österreich DBA-Portugal
Mehrindex 2016 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 30 % Emissionsniveau 10 % 20 % 4 % 4 % KLIMASCHUTZ Nationale Klimapolitik
Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index Nationale Klimapolitik Primärenergieverbrauch pro Kopf Internationale Klimapolitik Effizienz-Trend Effizienz-Niveau Entwicklung der Produktion
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrEntsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer)
Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer) Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Juli 2014 Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare,
MehrEM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis
Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer
MehrSteuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Versandhandelsregelung Inhalt 1 Allgemeines 2 Wann greift die Versandhandelsregelung? 3 Lieferung an Unternehmer 4 Maßgebliche Lieferschwelle 4.1 Allgemeines 4.2
MehrMERKBLATT. Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern
MERKBLATT Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern Unterbringung von Kindern in Deutschland durch ausländische Gerichte und Behörden I. EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) 1. Erforderlichkeit des
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET
MehrBürger der Europäische Union
Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union
MehrErwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*
Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen
Mehrindex 2013 Klimaschutz-Index Komponenten 7,5% 10% 7,5% 10% 10% 10% 4% 4% 20% 30% Emissionsniveau 10% 10% 30% Entwicklung der Emissionen KLIMASCHUTZ
Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index Nationale Klimapolitik Primärenergieverbrauch pro Kopf Internationale Klimapolitik 7,5% 7,5% CO 2 -Emissionen pro Kopf Effizienz-Trend Effizienz-Niveau
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrWie die Europäische Union entstanden ist (1)
Europa vereinigt sich Wie die Europäische Union entstanden ist () Begonnen hat das Zusammenwachsen Europas bereits am. März mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
MehrAusländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland
Baden-Württemberg Blatt 1 Ausländer dar.: Berufstätig Europäische Union 3 162 5,9 455 2 707 5,2 2 129 5,3 291 287 Belgien 21 5,0 3 18 5,9 11 10,0 6 1 Bulgarien 196 8,3 18 178 6,6 150 10,3 8 20 Dänemark
Mehr48d. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen. idf des EStG v (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209)
48d 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen idf des EStG v. 19.10.2002 (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209) (1) 1 Können Einkünfte, die dem Steuerabzug nach 48 unterliegen, nach
MehrAnzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013)
Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Einwohner gesamt: 273.517 100,00 % davon Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 63.644 23,27 % davon Einwohner deutsch mit 42.174 15,42 % Deutsche
Mehr1. EU-Mitgliedstaaten
MERKBLATT Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern Unterbringung von Kindern im Ausland durch deutsche Gerichte und Behörden allgemeine Hinweise 1. EU-Mitgliedstaaten a) Konsultations- und Zustimmungsverfahren
Mehrindex 2014 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 7,5 % 20 % Klimapolitik 30 % Emissionsniveau 10 % 5 % 5 % 5 %
Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index Nationale Klimapolitik Primärenergieverbrauch pro Kopf Internationale Klimapolitik Effizienz-Trend Effizienz-Niveau Entwicklung der Produktion
MehrTourismus. Statistisches Jahrbuch 2017
195 Statistisches Jahrbuch 2017 Beherbergungsbetriebe und Gäste 198 Seite Tagungen und Kongresse 204 196 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main 9 Betriebe, Betten und Gäste 2002 bis 2016 260
MehrDr. Hans Jörg Schelling Bundesminister für Finanzen GZ. BMF /0049-VI/8/2017 VORTRAG AN DEN MINISTERRAT
Dr. Hans Jörg Schelling Bundesminister für Finanzen GZ. BMF-010221/0049-VI/8/2017 Zur Veröffentlichung bestimmt 35/13 VORTRAG AN DEN MINISTERRAT betreffend die Erteilung der Verhandlungsvollmacht über
MehrParl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"
8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf
MehrUnternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich
Unternehmen nach n im europäischen Vergleich Unternehmen Anzahl Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Europäische Union (28) : : : : : : : : : : : : : Belgien
MehrHiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2005 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 06 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 06 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 07 Berlin +49
MehrDas europäische Patentsystem
Einleitung Das europäische Patentsystem Abbildung: Nachdruck des ersten offiziellen Patentes aus England von 1617 [4]. Heinrich Meier (ETH Zürich) Das europäische Patentsystem 18. Februar 2009 1 / 16 Überblick
MehrSüß/Haas. Erbrecht in Europa. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg. Prof Dr. Ulrich Haas Mainz. zerb verlag.
\^u Süß/Haas Erbrecht in Europa Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg Prof Dr. Ulrich Haas Mainz zerb verlag Inhaltsübersicht 1 Internationales Erbrecht 1 A. Allgemeine Fragen des Internationalen
MehrÖffentlicher Finanzierungssaldo
In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3
MehrAbrechnung von Valuten und Devisen
und - und kurse, Abrechnung von Inland ist das Gebiet der Republik Österreich. Ausland ist das Staatsgebiet außerhalb der Republik Österreich. Das umfasst das Gebiet aller Mitgliedsstaaten der EU, d. h.
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrInternationaler Abfahrtsplan - Weihnachten/Neujahr 2017/2018
Albanien E-Mail azra.hogeback@koch-international.de Belgien E-Mail belgien@koch-international.de Bosnien- Herzegowina E-Mail bosnien@koch-international.de Abfahrten Stückgut: jeden Dienstag und Donnerstag
MehrDie Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen
Die Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen 8. April 211 Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer Öffentliche Finanzierungssalden*) in Österreich 27
MehrVerbandkasten-Pflicht (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864); Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Belgien & Warndreieck Tragepflicht, auch bei Motorrädern (allerdings keine Mitführpflicht) - Bußgeld bei Verletzung der Tragepflicht! Das Nichtmitführen wird nicht bestraft! Mitführpflicht des s (EG-Richtlinie
MehrKLIENTEN-INFO Ausgabe 03/2005 ZUSATZ
Zusätzliche Information im Überblick 1. Vorsteuerrückvergütung bis 30.6.2005 Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2004
MehrGesetzestexte 1. Säule Aktualisierte Anhänge
Gesetzestexte 1. Säule Aktualisierte Anhänge www.ahv-iv.ch > Webshop > Gesetzestexte 1. Säule Informationsstelle AHV/IV, 2017 Anhänge Anhang 1: Beiträge a. Übersicht A Unselbständigerwerbende B Selbständigerwerbende
MehrWO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker
WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene PD Dr. Beate Hoecker Drei Fragen: Wie sind Frauen auf der europäischen Ebene repräsentiert? In welcher Weise beteiligen
MehrDBA-Tabelle. Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen. Abweichungen vom OECD MA für B&M
DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen Lfd. Nr. DBA-Staat Norm B&M Abweichungen vom OECD MA für B&M Frist in Monaten Dienstleistungsbetriebsstätten Frist in Monaten 0 OECD-MA 2010
MehrEUROPA. Belgien: Februar. Bulgarien: Dänemark: Estland: Ende August/Anfang September Mitte/Ende Dezember Semester: Finnland: Dezember
Referat für Internationale Angelegenheiten FRIEDRICH-ALEXANDER T Akademisches Jahr im Ausland Die folgenden Angaben sollen nur alss Orientierungg dienen! Je nach Gastuniversität sind Abweichungen möglich!
MehrHessisches Statistisches Landesamt. Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium
Hessisches Statistisches Landesamt Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium 16. April 2012 1. Beherbergungsbetriebe und Schlafgelegenheiten
MehrSitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen
Sitzverteilung nach Ländern I. von Nizza von Lissabon -3 99 Deutschland 96 +2 72 Frankreich 74 72 Vereinigtes 73 Königreich 72 Italien 73 +4 50 Spanien 54 50 Polen 51 33 Rumänien 33 25 Niederlande 26 Abweichung
MehrBesteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in wichtigen Staaten Stand 2005
Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in wichtigen Staaten Stand 2005 Die Übersicht stellt stichwortartig die Grundzüge der Besteuerung von Arbeitnehmern in den anderen und Japan, Kanada,
MehrAKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017
AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung Arbeitsmarktdaten - Ende Februar 2017 Veränderung geg. Vorjahr absolut in % Unselbständig Beschäftigte
MehrGesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können
Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Inhalt dieses Buches In diesem Buch finden Sie: Worum es in diesem Buch geht Wichtiges, was Sie sich merken sollten Ihr Recht, selbst zu
Mehrund Zuzüglern Anrechenbarer Quellensteuerabzug;
OFD Rheinland v. 06.11.2006 - S 1300-1008 - St 152 Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in den Staaten der EU und wichtigen anderen Staaten; Stand 2005 Die Übersicht stellt stichwortartig
MehrFrauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich
Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien im Jänner 2017 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich 1. Allgemeines Der Anteil der Frauen in den politischen Spitzenfunktionen der EU-Staaten
MehrUnterbeschäftigung (Teil 1)
Unterbeschäftigung (Teil 1) Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2010 Stille Reserve * Personen die teilzeitbeschäftigt sind, den Wunsch haben, mehr Stunden zu arbeiten und dafür verfügbar sind in Prozent
MehrOffenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum
Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum 30.09.2017 in MEUR Tabelle 1 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen wesentlichen Kreditrisi der Kaufund Kreditrisi Verbriefungsrisi
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:
MehrAllgemeinverbindlicherklärungen Erfahrungen aus Europa
Allgemeinverbindlicherklärungen Erfahrungen aus Europa Thorsten Schulten WSI Tarifpolitische Tagung 2011 Stabilisierung des Flächentarifvertrages Reform der AVE Düsseldorf, 27-28 September 2011 www.wsi.de
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen IV B 5 / StandDBA01012007 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern. Einbürgerungen 1) ,7 % Zunahme. Abnahme 0,3 %
Einbürgerungen 1) 2000-2010 1 Bayern 186.688 178.098 Deutschland 20.622 19.921 17.090 14.640 13.225 13.430 13.099 12.098 Abnahme 0,3 % 12.053 12.021 154.547 140.731 Zunahme 5,7 % 127.153 124.832 117.241
MehrDer Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016
Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 206 Deutscher Export von Holzbearbeitungsmaschinen (HBM)» Export von HBM, gesamt» Export von HS84650» Export von HS84659» Export
MehrMittelstand infoservice
www.mittelstandsbund.de Mittelstand infoservice Fachwissen aus dem Kompetenzcenter Internationalisierung im Mittelstand Mittelstand in Europa Europäischer Mittelstand im Vergleich INHALTSVERZEICHNIS Einleitung
MehrDeutsch als Fremdsprache
Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
Mehr6. Tourismus. Vorbemerkungen. 6.1 Beherbergungsgewerbe in Frankfurt a.m bis 2015 nach Betrieben, Betten, Gästen und Übernachtungen
109 6. Tourismus Vorbemerkungen Beherbergungsstatistik Die Datengrundlage liefert das Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642), das am
MehrWerkstattbericht Nr. 10/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht
Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Nr. 10/2001 Ausländische Beschäftigte in den EU-Staaten nach Nationalität
MehrInhalt und Gang der Untersuchung
Inhalt und Gang der Untersuchung Durch den stetig anwachsenden grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr hat sich die Anzahl von Doppelbesteuerungskonflikten mehr und mehr erhöht. Die Ursache solcher Konflikte
MehrI. gemäß bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland1. Vertrag
RiVASt: Anlage I Anhang IIRechtsgrundlagen für Rechts- und Amtshilfe der Zollverwaltungen in Verfahren wegen Verdachts von Zuwiderhandlungen gegen die Zoll-, Verbrauchssteuer-, Monopol- und Außenwirtschaftsgesetze
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 2/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Oktober Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 0/5 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Oktober 205 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 22.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Oktober Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 0/6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Oktober 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg September Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 9/6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg September 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am:
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juli Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 7/6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juli 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2. September
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juni Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 6/6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juni 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 9. August
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juni Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 6/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Juni 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 22. August
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Mai Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 5/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Mai 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2. Juli
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg April Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 4/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg April 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2. Juni
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg April Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 4/6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg April 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2. Juni
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg März Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 3/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg März 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 9. Mai
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Februar Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 2/7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Februar 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Februar Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 2/8 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Februar 208 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 20.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m /7 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar 207 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 2. März
MehrB 3 - S 1301-GB/11/10003
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrRechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
Anders Leopold Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 17 I. Problemstellung
MehrVERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung:
VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: 28.2.2013 Monat % zu Vorjahr VPI 2010 VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 Ø 1990 3,3.... 109,5 170,2 298,6 380,5 381,7 2881,6 3343,6 2839,9 Ø 1991 3,3....
Mehr8. März 2011: Internationaler Frauentag Frauen und Männer in der EU im Zahlenspiegel
STAT/11/36 4. März 2011 8. März 2011: Internationaler Frauentag Frauen und Männer in der EU im Zahlenspiegel Wie viele der 200 Millionen privaten Haushalte in der EU27 bestehen aus alleinstehenden oder
MehrDas österreichische Atomhaftungsgesetz: Monika Hinteregger, Universität Graz
Das österreichische Atomhaftungsgesetz: ein Vorbild für Europa Monika Hinteregger, Universität Graz EU Hoher Stellenwert in der Elektrizitätserzeugung Kernenergie ist nachhaltig wettbewerbsfähig und garantiert
MehrLesen Mathematik Naturwissenschaften
ANHANG Tab. 1 - Mittelwerte für die Schweiz, PISA 2000 PISA 2009 2000 2003 2006 2009 Lesen 494 499 499 501 Mathematik 529 527 530 534 Naturwissenschaften 495 513 512 517 Fett: Schwerpunkt-Thema Für diesen
Mehr64 der Beilagen XXIII. GP - Staatsvertrag - 25 Protokoll deutsch (Normativer Teil) 1 von 9
64 der Beilagen XXIII. GP - Staatsvertrag - 25 Protokoll deutsch (Normativer Teil) 1 von 9 PROTOKOLL ÜBER DIE UNTERZEICHNUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN BEITRITT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK, DER REPUBLIK
MehrInternetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
NWB Steuerfachkurs. Trainingsprogramm Fallsammlung Internationales Steuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Außensteuergesetz, DBA-Schweiz Von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Franz Lammsfuß Dr.
Mehr5. Ausgaben für Bildungseinrichtungen 3 Jahre bis Schuleintritt 2009 (OECD-34)
Kinderbetreuung international: Deutschland im Vergleich Das internationale Monitoring frühkindlicher Bildungs- und Betreuungssysteme wird hauptsächlich von der OECD und der EU (EUROSTAT) durchgeführt.
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrAuf der Suche nach einer gerechten Steuerbelastung
12.07.17 INSM- DISKUSSIONSVERANSTALTUNG: STEUERPOLITIK IM ZEICHEN VOLLER KASSEN WARUM ENTLASTUNGEN GERECHT SIND Auf der Suche nach einer gerechten Steuerbelastung Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest Agenda
MehrInnsbruck (inkl. Igls) Tourismusjahr 2016: November - Juli Hauskategorien Ankünfte Übernachtungen
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (inkl. Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte) 3-5 Stern Betriebe 756.785 760.825 +4.040 (+0,5%) 1.480.446 1.501.484 +21.038 (+1,4%) 1-2 Stern Betriebe 161.098
MehrInnsbruck (inkl. Igls) Kalenderjahr 2016: Jänner - Juli Hauskategorien Ankünfte Übernachtungen
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (inkl. Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte) 3-5 Stern Betriebe 607.924 604.700-3.224 (-0,5%) 1.195.294 1.208.131 +12.837 (+1,1%) 1-2 Stern Betriebe 135.120
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: G IV 1 - m 12/2016 Gäste und im hessischen Tourismus im Dezember 2016 Februar 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
Mehr