Studienplan zum Diplomstudiengang Fahrzeug- und Motorentechnik

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1 Universität Stuttgart Studienplan zum Diplomstudiengang Fahrzeug- und Motorentechnik Herausgegeben von der Studienkommission Fahrzeug- und Motorentechnik auf der Basis der Studien- und Prüfungsordnung vom Stand: Juli 007 Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Prüfungsordnung

2 Inhalt. Einführung 3. Aufbau des Studiums 3 3. Industriepraktikum 3 4. Beurlaubung 4 5. Grundstudium 5 5. Vorlesungen/Übungen/Praktika 5 5. Prüfungsleistungen zum Vordiplom Vordiplom-Zeugnis 8 6. Hauptstudium 9 6. Aufbau des Hauptstudiums 9 6. Versuchs- und Messtechnik Nichttechnische Fächer Pflichtfächer Hauptfächer 6.6 Studienarbeit 6.7 Prüfungen 6.8 Diplomarbeit 6.9 Übersichtsplan Gesamtübersicht Hauptstudium 4 7. Informationen und Auskünfte 5

3 . Einführung Die Fahrzeug- und Motorentechnik ist ein bedeutender Faktor unserer Wirtschaft. Der Transport von Gütern im Nah- und Fernverkehr und ganz besonders die Mobilität des Einzelnen sind unverzichtbare Elemente unseres täglichen Lebens. Die ständig steigende Zahl der Fahrzeuge auf unseren Straßen, die daraus resultierende zunehmende Belastung unserer Umwelt durch Lärm, gasförmige und feste Schadstoffe, die begrenzte Verfügbarkeit der Primärenergie sowie der Verbrauch der Rohstoffe haben die Anforderungen an die Fahrzeuge und ihre Antriebsquellen in den vergangenen Jahren stark verändert und vervielfacht. Ingenieurinnen und Ingenieure in der Fahrzeug- und Motorentechnik sind heute aufgefordert, neue Produkte umwelt- und ressourcenfreundlich zu gestalten. Die Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einerseits zunehmend mechanische, elektronische und informationstechnische Komponenten zu sogenannten mechatronischen Systemen integrieren und andererseits Nutzungs- und Recyclingaspekte im Rahmen der Betrachtung von Produktlebenszyklen berücksichtigen. Hierbei werden ganzheitliche Betrachtungsweisen hinsichtlich technischer, ökonomischer und ökologischer Zusammenhänge gefordert. Der Studiengang Fahrzeug- und Motorentechnik ermöglicht ein strukturiertes, interdisziplinäres und zielorientiertes Studium. Die Ausbildung befähigt nicht nur zur Lösung konkreter industrieller Aufgaben sondern auch zur grundsätzlichen Analyse und Lösung von Problemen und insbesondere zur Forschungsarbeit. In der industriellen Entwicklung und in der Forschung gib es in der Zukunft auf diesem Gebiet noch zahlreiche und große Aufgaben.. Aufbau des Studiums Die Fakultät Maschinenbau trägt diesen Studiengang. Sie wird unterstützt durch Universitätslehrer der Mathematik, Physik, Chemie, Elektrotechnik und Betriebswirtschaftslehre. Der Fakultätsrat hat für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben die Studienkommission Fahrzeug- und Motorentechnik eingesetzt. Deren Aufgabe ist es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Inhalt und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik zu organisieren. Das Studium ist so aufgebaut, dass es in neun Semestern absolviert werden kann. Es gliedert sich in Grundstudium (Vorexamen) und Hauptsstudium (Hauptexamen) von jeweils vier Semestern Dauer. Den Abschluss bildet die Diplomarbeit. Es wird empfohlen, sich an die Zeitfolge - speziell im Grundstudium - der unter Ziffer 5 und 6 genannten Studienpläne zu halten. 3. Industriepraktikum Ein wichtiger Bestandteil des Studiums ist das Industriepraktikum. Die praktische Ausbildung in Industriebetrieben ist förderlich zum Verständnis der Vorlesungen und Übungen. Man lernt die Fertigung der Werkstücke, deren Formgebung und Bearbeitung sowie die Erzeugnisse in ihrem Aufbau und in ihrer Wirkungsweise praktisch kennen. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Der Praktikant soll 3

4 den Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen und das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennen lernen, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einzuordnen. Verlangt werden 6 Wochen Grundpraktikum und 0 Wochen Fachpraktikum. Einzelheiten zum Industriepraktikum enthält die Praktikumsrichtlinie Maschinenwesen, die auch für den Studiengang Fahrzeug- und Motorentechnik gilt. Es wird dringend empfohlen, das Grundpraktikum vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Es ist zur Beantragung des Vordiplomzeugnisses nachzuweisen. Das gesamte Industriepraktikum muss vor Beantragung der Diplomarbeit abgeleistet sein. 4. Beurlaubung Sollten Studierende aus zwingenden Gründen die Lehrveranstaltungen eines Semesters über längere Zeit hinweg nicht besuchen können, können sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Das Universitätsgesetz Baden-Württemberg führt allerdings die Gründe abschließend auf, die zu einer Beurlaubung führen können. Einen Antrag auf Beurlaubung kann beim Studiensekretariat gestellt werden, wenn der Student / die Studentin an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachenschule studieren will (Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Schule ist vorzulegen); als Fremdsprachenassistent/-in oder Schulassistent/-in im Ausland tätig sein will (Einstellungsbescheid der ausländischen Schule bzw. Schulbehörde ist vorzulegen); eine praktische Tätigkeit aufnimmt, die dem Studienziel dient (Praktikantenvertrag ist vorzulegen; die Praktikantenzeit muss im Wesentlichen während der Vorlesungszeit liegen); wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen kann oder dadurch in seiner/ihrer Leistungsfähigkeit erheblich behindert ist (ärztliches Attest unter Angabe der Dauer der Erkrankung bzw. Studierunfähigkeit ist beizubringen; die Erkrankung muss im Wesentlichen während der Vorlesungszeit liegen); zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird (Einberufungsbescheid ist vorzulegen); seinen/ihren Ehegatten oder eine/n in gerader Linie Verwandte/n oder ersten Grades Verschwägerte/n, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen muss (amtliche oder ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen); wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen kann (ärztliches Attest bzw. Geburtsurkunde ist vorzulegen); in Fällen besonderer Härten, insbesondere wenn er/sie vorübergehend seinen/ihren Unterhalt nicht auf andere Weise sichern oder seinen/ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen kann, zur Werktätigkeit verpflichtet ist (Arbeitsvertrag oder ähnliches ist vorzulegen; die Werktätigkeit muss mehr als 0 Stunden/Woche betragen und im Wesentlichen während der Vorlesungszeit liegen). 4

5 Während der Beurlaubung besteht keine Berechtigung, Lehrveranstaltungen an der U- niversität Stuttgart zu besuchen. An Prüfungen, die nicht studienbegleitend in Verbindung mit Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, kann teilgenommen werden. Für ein Urlaubssemester kann in aller Regel keine finanzielle Förderung in Anspruch genommen werden. Eventuell bereits bezahlte Förderungen müssen üblicherweise zurückgezahlt werden. Urlaubssemester werden bei der Berechnung der Fristen, wie sie die einschlägigen Prüfungsordnungen vorschreiben, nicht mitgezählt. Die Beurlaubung kann regelmäßig nur bis zu höchstens zwei aufeinanderfolgenden Semestern ausgesprochen werden. Sollten Studierende länger als zwei Semester an einem ordentlichen Studium verhindert sein, müssen sie sich exmatrikulieren. Soweit für den Studiengang keine Zulassungszahlen festgelegt sind, gibt es keine Schwierigkeiten bei der Rückkehr; für die Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studiensekretariats zur Verfügung. 5. Grundstudium Im Grundstudium werden die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen wie Mathematik, Physik, Thermodynamik, Technische Mechanik, Werkstoffkunde und Konstruktionslehre vermittelt. Daneben werden auch die für die Fahrzeug- und Motorentechnik besonders wichtigen Fächer Technische Akustik und Technische Schwingungslehre geboten. Die Vorprüfung entspricht den Richtlinien des Fakultätentages Maschinenbau. Damit ist ein Weiterstudium an einer anderen Universität oder Technischen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel unter Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen ohne weiteres möglich. 5. Vorlesungen, Übungen und Praktika Abbildung zeigt den Studienplan des Grundstudiums mit den zu besuchenden Lehrveranstaltungen und ihren zeitlichen Umfang in Semesterwochenstunden (SWS). Im Fach Konstruktionslehre III und IV kann zwischen zwei gleichwertigen Fächerangeboten gewählt werden. Ein Wechsel zwischen diesen beiden Möglichkeiten wird nach Beginn des dritten Semesters nicht mehr empfohlen. Die Fächerangebote sind entweder: # Konstruktionslehre III und IV an den Instituten für Maschinenelemente (Bertsche) bzw. Konstruktionstechnik und Technisches Design (Binz), die sich jahrgangsweise in den Lehrveranstaltungen abwechseln, oder # Konstruktionslehre / Feinwerktechnik III und IV am Institut für Konstruktion und Fertigung in der Feinwerktechnik (Schinköthe). Diese beiden Wahlmöglichkeiten werden im Rahmen der Erstsemester- Einführungswoche vorgestellt. Alle Vorlesungen sind so aufeinander abgestimmt, dass sich bei einer Belegung gemäß Abb. keine zeitlichen Überschneidungen ergeben. 5

6 . Semester. Semester 3. Semester 4. Semester Summe Höhere Mathematik I, II und III / Numerik V Ü P V Ü P V Ü P V Ü P (SWS) Technische Mechanik I, II und III Technische Thermodynamik I und II 7 Grundlagen der Informatik I + II 6 Technische Akustik Technische Schwingungslehre Konstruktionslehre I bis IV mit Einführung in die Festigkeitslehre 3 6 Einführung in die Elektrotechnik I + II 6 Werkstoffkunde I + II mit Werkstoffkundepraktikum Naturwissenschaften # Experimentalphysik mit physikalischem Praktikum # Einführung in die Chemie 4 Fertigungslehre Einführung in die Fahrzeug- und Motorentechnik Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Summe V = Vorlesung Ü = Übung P = Praktikum 6 8 Abb. : Stundentafel Grundstudium 5. Prüfungsleistungen zum Vordiplom Zum Vorexamen sind Prüfungsvorleistungen als Zulassung zu den Fachprüfungen, studienbegleitende Leistungsnachweise (Scheine) und Fachprüfungen zu erbringen. Prüfungsvorleistungen: Höhere Mathematik I + II Thermodynamik I + II Werkstoffkunde I + II Übungen Übungen Praktikum Studienbegleitende Leistungsnachweise (Scheine) Zum Abschluss der Diplom-Vorprüfung müssen folgende studienbegleitende Leistungsnachweise (Scheine) vorliegen: Konstruktionslehre I + II und III + IV*) Naturwissenschaften (Einführung in die Chemie und Experimentalphysik) *) Technische Akustik und Technische Schwingungslehre *) Technische Mechanik III Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 6

7 Für die mit *) gekennzeichneten Leistungsnachweise muss jede studienbegleitende Teilleistung bestanden werden. Art, Umfang und Termine für die Leistungsnachweise werden von den verantwortlichen Universitätslehrern bekannt gegeben. Fachprüfungen Durch die Diplom-Vorprüfung soll nachgewiesen werden, dass in den grundlegenden Fächern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben wurden, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Die Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters die Teilprüfungen Konstruktionslehre I und II mit Einführung in die Festigkeitslehre erfolgreich bestanden sind. Die Prüfung kann einmal im darauf folgenden Semester wiederholt werden. Wer diese Prüfung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden die dem Prüfungsausschuss vorsitzende Person. Die als Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen werden im Rahmen der Diplom-Vorprüfung anerkannt. Schriftliche Prüfungen in folgenden Fächern: Höhere Mathematik I + II und III und Numerik*) Technische Mechanik I und II *) Konstruktionslehre I + II mit Einführung in die Festigkeitslehre und III + IV *) Technische Thermodynamik I + II Einführung in die Elektrotechnik I und II Werkstoffkunde I + II Grundlagen der Informatik I + II Fertigungslehre Für die mit *) gekennzeichneten Prüfungsleistungen muss jede der Teilprüfungen bestanden sein. Wer die Fachprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Semesters bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet auf Antrag des Studierenden der Prüfungsausschuss. Für die Erbringung der Prüfungsleistungen zum Vordiplom wird folgender zeitlicher Ablauf empfohlen: Nach dem ersten Semester: 7

8 Leistungsnachweise: Fachprüfung: Nach dem zweiten Semester: Fachprüfung: Nach dem dritten Semester: Leistungsnachweis: Fachprüfung: Nach dem vierten Semester: Leistungsnachweis: Fachprüfung: Einführung in die Chemie Experimentalphysik (Voraussetzung für die Zulassung zum physikalischen Praktikum im SS) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Fertigungslehre Konstruktionslehre I + II mit Einführung in die Festigkeitslehre (Orientierungsprüfung) Höhere Mathematik I + II Werkstoffkunde I + II Technische Mechanik I Technische Akustik Höhere Mathematik III Technische Mechanik II Einführung in die Elektrotechnik I und II Technische Schwingungslehre Technische Mechanik III Technische Thermodynamik I + II Konstruktionslehre III + IV Grundlagen der Informatik I und II Numerik Für alle Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung finden jährlich zwei ordentliche Prüfungstermine statt. Die Termine ca. 7 bis 8 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters - werden vom Prüfungsamt festgelegt und durch Anschlag bekannt gemacht. Die Prüfungsanmeldung erfolgt auf einem Formblatt, das während des Anmeldezeitraumes im Prüfungsamt ausliegt und auch dort abgegeben werden muss. Ein Rücktritt von Prüfungen ist möglich. Die Regelungen für eine kurzfristige oder nachträgliche Abmeldung können der Prüfungsordnung entnommen oder beim Prüfungsamt erfragt werden. 5.3 Vordiplom-Zeugnis Nachdem alle Leistungsnachweise und Fachprüfungen sowie das erforderliche Grundpraktikum erbracht sind, kann das Vordiplom-Zeugnis beim Prüfungsamt beantragt werden. Daraufhin wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Gesamturteil ergibt sich aus dem mit der Semesterwochenstundenzahl gewichteten Durchschnitt aller Fachnoten. 8

9 6. Hauptstudium 6. Aufbau des Hauptstudiums Das Hauptstudium enthält im Einzelnen: - Versuchs- und Messtechnik - Nichttechnische Fächer - Pflichtfächer - Hauptfächer - Diplomarbeit 6. Versuchs- und Messtechnik Die Versuchs- und Messtechnik ist obligatorisch für alle Studierenden und umfasst folgende Lehrveranstaltungen: Nummer im Vorlesungsverzeichnis Versuchs- und Messtechnik Teil A V (Vorlesung - Institut für Thermische Strömungsmaschinen und Maschinenlaboratorium - Wintersemester) Versuchs- und Messtechnik Teil B V (Vorlesung - Institut für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen - Sommersemester) Versuchs- und Messtechnik Teil C P (Praktikum - Institut für Thermische Strömungsmaschinen und Maschinenlaboratorium - Sommersemester) Leistungsnachweis: Klausur am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters. 6.3 Nichttechnische Fächer Mit den nichttechnischen Fächern wird das Ziel verfolgt, die Denkkategorien außerhalb der Technikwissenschaften kennen zu lernen. Im Hauptstudium des Studiengangs Fahrzeug- und Motorentechnik sind insgesamt 4 Semester-Wochenstunden (SWS) für nichttechnische Fächer vorgeschrieben. Es sind studienbegleitende Leistungsnachweise ( Scheine ) durch erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) in den gewählten Fächern zu erbringen. Die Scheine werden von dem für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortlichen Prüfer (Professor) ausgestellt. Die Anzahl der Semester-Wochenstunden muss angegeben werden. Zur Wahl stehen: # Lehrveranstaltungen aus den Studienfächern Anglistik / Germanistik / Geschichte / Geschichte der Naturwissenschaften und Technik / Kunstgeschichte / Linguistik / Pädagogik / Philosophie / Politikwissen- 9

10 schaft / Romanistik / Soziologie und Volkswirtschaftslehre / Betriebswirtschaftslehre # Lehrveranstaltungen aus den Studienfächern Psychologie / Recht und Sportwissenschaften # Sprachkurse (max. SWS) # Geschichte des Transportation-Design Empfohlen wird ein Sprachkurs mit max. SWS und eine weitere Lehrveranstaltung mit SWS. Den Studierenden wird empfohlen, sich bei Beginn einer als Nichttechnisches Fach gewählten Lehrveranstaltung beim betreffenden Hochschullehrer vorzustellen und die Einzelheiten des Erwerbs des Scheines abzuklären. Für die Bescheinigung der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, die als Nichttechnisches Fach genehmigt ist, ist beim Prüfungsamt ein Formular erhältlich. 6.4 Pflichtfächer Es sind Pflichtfächer mit insgesamt 38 SWS Vorlesungen und Übungen zu belegen. Obligate Pflichtfächer: Nr. Fachgebiet Umfang Einführung in die Regelungstechnik/Steuerungstechnik oder Regelungstechnik I 4 SWS Leichtbau 4 SWS 3 Technische Strömungslehre 4 SWS 4 Wärme- und Stoffübertragung 4 SWS 5 Methode der Finiten Elemente 4 SWS 6 Projekt- und Qualitätsmanagement SWS 7 Kraftfahrzeuge I und II 4 SWS 8 Verbrennungsmotoren I, II und III 4 SWS Die Pflichtfächer Nr. bis Nr. 5 und 7 und 8 sind durch eine Prüfung, das Pflichtfach Nr. 6 durch einen Leistungsnachweis (Schein) abzuschließen. Es wird empfohlen, die Prüfungen zu diesen Pflichtfächern nach dem 5. bzw. 6. Semester abzulegen. Wählbare Pflichtfächer Nr. Fachgebiet Umfang 9. Softwareentwurf technischer Systeme 4 SWS 9. Festigkeitslehre I oder Werkstofftechnik und -simulation 4 SWS 9.3 Grundlagen der Kunststofftechnik 4 SWS 9.4 Umformtechnik I und II 4 SWS 9.5 Simulationstechnik 4 SWS 0

11 9.6 Getriebelehre oder Konstruktion der Fahrzeuggetriebe 4 SWS 9.7 Grundlagen Thermischer Strömungsmaschinen 4 SWS 9.8 Maschinendynamik 4 SWS 9.9 Brennstoffzellentechnik I und II 4 SWS 9.0 Technisches Design I und II 4 SWS 9. Elektrische Antriebe 4 SWS 9. Simultaneous Engineering und Technologiemanagement 4 SWS 9.3 Zuverlässigkeitstechnik 4 SWS 9.4 Grundlagen technischer Verbrennungsvorgänge I und II 4 SWS 9.5 Grundlagen der Schienenfahrzeuge 4 SWS 9.6 Kraftfahrzeugmechatronik 4 SWS Aus dieser Liste sind Pflichtfächer zu wählen, die durch eine Prüfung abzuschließen sind. Es wird empfohlen, die Pflichtfachprüfungen nach dem 5. bzw. 6. Semester abzulegen. 6.5 Hauptfächer Die Hauptfächer sind in zwei Gruppen eingeteilt. Gruppe enthält die die Fahrzeugund Motorentechnik bestimmenden Fachgebiete. In Gruppe werden ergänzende Fachgebiete angeboten. Gruppe : Gruppe : Kraftfahrzeuge Verbrennungsmotoren Kraftfahrzeugmechatronik Bahntechnik Straßenverkehrstechnik Angewandte Informatik Konstruktionstechnik Pkw-Karosseriebau Strömungsmechanik und Wärmeübertragung Landmaschinen Technische Dynamik Zu wählen ist ein Hauptfach aus Gruppe und ein Hauptfach aus Gruppe oder. Ein Hauptfach umfasst 0 Semesterwochenstunden (SWS) Vorlesungen und Übungen, Studienarbeit mit Seminarvortrag, Hauptfachpraktikum mit 8 Versuchen. Pro Hauptfach sind 5 Seminarbesuche nachzuweisen. Eine detaillierte Aufstellung des Angebots der Lehrveranstaltungen in den Hauptfächern enthält der Studienkatalog für den. Abschnitt des Diplomstudiengangs Fahrzeug- und Motorentechnik, der jeweils zum Ende des Sommersemesters aktualisiert wird und dann für die Studierenden des 4. Semesters bereit liegt.

12 Zu Beginn des 5. Semesters finden Fachübersichtsvorträge statt, in denen die Hauptfachprofessoren ihre Hauptfächer bezüglich Lehr- und Forschungsinhalten vorstellen. Ort und Zeit dieser Vorträge werden durch Anschlag bekannt gemacht. 6.6 Studienarbeit In der Studienarbeit soll innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus einem Hauptfach mit geeigneten Methoden studienbegleitend bearbeitet werden. Die Studienarbeiten sind in der Regel im 7. und 8. Fachsemester durchzuführen. Die Studienarbeiten werden von den für das jeweilige Hauptfach zuständigen Professoren bzw. Professorinnen ausgegeben und betreut. Eine Studienarbeit kann experimenteller, konstruktiver oder theoretischer Art sein. Detaillierte Angaben zur Art enthält die Prüfungsordnung. Bestandteil jeder Studienarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und ein Seminarvortrag über den Inhalt. Die Studienarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. 6.7 Prüfungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Prüfungen für die Diplomprüfung erst nach vollständig bestandener Diplom-Vorprüfung abgelegt werden können. Es kann jedoch beantragt werden, dass Pflichtfachprüfungen angemeldet und abgelegt werden können, wenn zum selben Prüfungstermin noch eine Teilprüfung und ein Leistungsnachweis zur Diplom-Vorprüfung abgelegt werden müssen. Für alle Fachprüfungen der Diplomprüfung finden jährlich zwei ordentliche Prüfungstermine statt. Die Termine ca. 7 bis 8 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters - werden vom Prüfungsamt festgelegt und durch Anschlag bekannt gemacht. Die Prüfungsanmeldung erfolgt auf einem Formblatt, das während des Anmeldezeitraumes im Prüfungsamt ausliegt und auch dort abgegeben werden muss. Ein Rücktritt von einer Fachprüfungen ist bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. 6.8 Diplomarbeit Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Fahrzeug- und Motorentechnik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann. Sie kann in jedem der angebotenen Hauptfächer angefertigt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 5 Monate. Ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschlie-

13 ßender Diskussion über die Ergebnisse der Arbeit im Umfang von ca. 30 Minuten ist Teil der Diplomarbeit. 6.9 Übersichtsplan Der Studierende muss innerhalb des ersten Semesters nach abgeschlossener Diplom- Vorprüfung auf einem hierfür vorgesehenen Vordruck (Übersichtsplan) seine Hauptund Pflichtfächer festlegen und von den Hauptfachprofessoren genehmigen lassen. Je eine Ausfertigung des Übersichtsplans erhalten die beiden Hauptfachprofessoren und das Zentrale Prüfungsamt. Änderungen dieses Übersichtsplans bedürfen der Zustimmung der betroffenen Hauptfachprofessoren. Änderungen sind nicht zulässig in Fächern, in denen bereits Prüfungsleistungen erbracht wurden. Vordrucke für den Übersichtsplan sind am Prüfungsamt erhältlich. Fachsemester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester Summe Lehrveranstaltung in SWS V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P V+Ü/P Versuchs- und Messtechnik 0 4 Nichttechnische Fächer 4 Pflichtfächer Pflichtfach Nr. : Regelungstechnik/Steuerungstechnik oder Regelungstechnik I 3 4 Pflichtfach Nr. : Leichtbau 3 4 Pflichtfach Nr. 3: Technische Strömungslehre 3 4 Pflichtfach Nr. 4: Wärme- und Stoffübertragung 3 4 Pflichtfach Nr. 5: Methode der Finiten Elemente 4 Pflichtfach Nr. 6: Projekt- und Qualitätsmanagement Pflichtfach Nr. 7: Kraftfahrzeuge I und II 3 4 Pflichtfach Nr. 8: Verbrennungsmotoren I, II und III 3 4 Pflichtfach Nr. 9: Nach Wahl 4 4 Pflichtfach Nr. 0: Nach Wahl 4 4 Hauptfächer. Hauptfach Vorlesungen / Übungen 0 0 Seminar und Praktikum 3 3 Studienarbeit 4 Monate. Hauptfach Vorlesungen / Übungen 0 0 Seminar und Praktikum 3 3 Studienarbeit 4 Monate Industriepraktikum Diplomarbeit Insgesamt 6 Wochen 5 Monate Summe 7 Abb : Empfohlene Stundentafel Hauptstudium 3

14 6.0 Gesamtübersicht Hauptstudium Umfang o / zw LN / P Versuchs- und Messtechnik 3 V + Pr o LN Nichttechnische Fächer 4 SWS nach eigener Wahl LN o = obligatorisch / zw = zur Wahl / Pr = Praktikum / V = Vorlesung / Ü = Übungen / SWS = Semesterwochenstunden LN = Leistungsnachweis (Schein) P = Prüfung Pflichtfächer Umfang o / zw LN / P Einführung in die Regelungstechnik/Steuerungstechnik oder Regelungstechnik I 4 SWS o P Leichtbau 4 SWS o P 3 Technische Strömungslehre 4 SWS o P 4 Wärme- und Stoffübertragung 4 SWS o P 5 Methode der Finiten Elemente 4 SWS o P 6 Projekt- und Qualitätsmanagement SWS o LN 7 Kraftfahrzeuge I und II 4 SWS o P 8 Verbrennungsmotoren I, II und III 4 SWS o P 9. Softwareentwurf technischer Systeme 4 SWS zw P 9. Festigkeitslehre I oder Werkstofftechnik und -simulation 4 SWS zw P 9.3 Grundlagen der Kunststofftechnik 4 SWS zw P 9.4 Umformtechnik I und II 4 SWS zw P 9.5 Simulationstechnik 4 SWS zw P 9.6 Getriebelehre oder Konstruktion der Fahrzeuggetriebe 4 SWS zw P 9.7 Grundlagen thermischer Strömungsmaschinen 4 SWS zw P 9.8 Maschinendynamik 4 SWS zw P 9.9 Brennstoffzellentechnik I und II 4 SWS zw P 9.0 Technisches Design I und II 4 SWS zw P 9. Elektrische Antriebe 4 SWS zw P 9. Simultaneous Engineering und Technologiemanagement 4 SWS zw P 8.3 Zuverlässigkeitstechnik 4 SWS zw P 9.4 Grundlagen technischer Verbrennungsvorgänge I und II 4 SWS zw P 9.5 Grundlagen der Schienenfahrzeuge 4 SWS zw P 9.6 Kraftfahrzeugmechatronik 4 SWS zw P Zu wählen sind noch Pflichfächer mit je 4 SWS aus 9. bis 9.6 Hauptfächer Zu wählen sind Hauptfächer: Ein Hauptfach aus Gruppe und ein Hauptfach aus Gruppe oder Pro Hauptfach: 0 SWS V + Ü Studienarbeit Seminarvortrag zur Studienarbeit [5 Seminarbesuche sind nachzuweisen] Praktikum (8 Versuche, mind. 4 im Hauptfach + 4 APMB-Vers.) eine Prüfung pro Hauptfach 4

15 7. Informationen und Auskünfte Auskünfte: # Studiendekan: Prof. Dr.-Ing. M. Bargende Institut für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen (IVK) Pfaffenwaldring, Stuttgart (Vaihingen) Tel: 07 / Fax: 07 / michael.bargende@ivk.uni-stuttgart.de # Studienberatung: Dr.-Ing. B. Bäuerle Institut für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen Pfaffenwaldring Stuttgart Tel: 07 / oder Fax: 07 / bernhard.baeuerle@ivk.uni-stuttgart.de # Prüfungsausschuss: Fahrzeug- und Motorentechnik Prof. Dr.-Ing. G. Baumbach Institut für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen (IVD) Pfaffenwaldring Stuttgart (Vaihingen) Tel: 07 / baumbach@ivd.uni-stuttgart.de # Prüfungsamt, NWZ, Pfaffenwaldring 57, Tel: Öffnungszeiten; Mo, Di, Do, Fr Uhr; Mi Uhr Informationen: # Studien- und Prüfungsordnung Fahrzeug- und Motorentechnik vom erhältlich beim Dekanat der Fakultät Maschinenbau bzw. im Internet verfügbar. # Industriepraktikum: Praktikumsrichtlinie Maschinenwesen gilt auch für den Studiengang Fahrzeug- und Motorentechnik Praktikantenamt für Maschinenwesen Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb Allmandring 35, Stuttgart, Raum 0.05 Tel: 07 / pa-masch@iff.uni-stuttgart.de # Vorlesungsverzeichnis für das aktuelle Semester, ca. Wochen vor Vorlesungsbeginn im Buchhandel erhältlich. Im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester ist der Personalteil enthalten. 5

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