6LFKHUKHLW YRQ 1DKUXQJVHUJlQ]XQJHQ.RPPLVVDU %\UQHEHJU WSROLWLVFKH(LQLJXQJLP5DW
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- Siegfried Bösch
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1 ,3 Brüssel, 27. September LFKHUKHLW YRQ 1DKUXQJVHUJlQ]XQJHQ.RPPLVVDU %\UQHEHJU WSROLWLVFKH(LQLJXQJLP5DW.RPPLVVDU'DYLG%\UQHHUNOlUWHVLFKKHXWH]XIULHGHQGDU EHUGDVVGHU5DW HLQH SROLWLVFKH (LQLJXQJ EHU GLH YRUJHVFKODJHQH 5LFKWOLQLH ]X 1DKUXQJV HUJlQ]XQJHQHU]LHOWKDW'HU5DW%LQQHQPDUNW7RXULVPXVXQG9HUEUDXFKHU DQJHOHJHQKHLWHQ HLQLJWH VLFK KHXWH PRUJHQ DXI HLQHQ YRP EHOJLVFKHQ 9RUVLW] YRUJHOHJWHQ.RPSURPLVVZRUWODXW GHU LP :HVHQWOLFKHQ DXI GHP XUVSU QJOLFKHQ 9RUVFKODJ GHU.RPPLVVLRQ EHUXKW 6HLQ =ZHFN LVW GLH +DUPRQLVLHUXQJ GHU GHXWOLFK YRQHLQDQGHU DEZHLFKHQGHQ QDWLRQDOHQ 5HJHOXQJHQ I U GHQ 9HUNDXI YRQ 1DKUXQJVHUJlQ]XQJHQ LQ )RUP YRQ 3LOOHQ XQG.DSVHOQ 'HU YRUJHVFKODJHQH 5HFKWVWH[W HQWKlOW KDUPRQLVLHUWH 6LFKHUKHLWVYRUVFKULIWHQ I U 1DKUXQJVHUJl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lJOLFKH 'RVLV JHEHQ XQG DXFK HLQHQ :DUQKLQZHLV I U GHQ )DOO HQWKDOWHQ GDVV GLH LQ GHQ $QZHLVXQJHQ GHV +HUVWHOOHUV YRUJHVHKHQ $XIQDKPH EHUVFKULWWHQZLUG(VLVW]XHUZDUWHQGDVVGHU5DWLQ. U]HHLQHQ JHPHLQVDPHQ 6WDQGSXQNW IHVWOHJW XQG GDQQ QDFK GHU ]ZHLWHQ /HVXQJ LP (XURSlLVFKHQ3DUODPHQWGLH5LFKWOLQLHHQGJ OWLJHUOlVVW "Ich bin sehr zufrieden mit dem heute erzielten Kompromiss," sagte David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. "Darin geht es vor allem um die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Sicherheit und ihr Recht auf freie Auswahl in Kenntnis der Sachlage, und es werden die Probleme gelöst, denen sich die Hersteller bei der Vermarktung ihrer Produkte aufgrund der gegenwärtig unterschiedlichen nationalen Vorschriften gegenübersehen. Manche Menschen kommen aufgrund ihrer unzureichenden Aufnahme essenzieller Vitamine und Mineralien zu dem Schluss, dass sie Nahrungsergänzungen brauchen. Ihnen muss die Etikettierung eindeutige Informationen darüber geben, wie diese Stoffe zu verwenden sind und wie sie nicht verwendet werden dürfen. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass die chemischen Ausgangsstoffe für die Herstellung von Vitaminen und Mineralien zur Nahrungsergänzung sicher sind und einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung unterliegen. Diese Grundsätze der Lebensmittelsicherheit und der transparenten Information sind im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit niedergelegt und gelten hier wie für alle anderen Lebensmittel auch. Es muss jedoch klar sein, dass eine abwechslungsreiche Ernährung der beste Weg zu einem gesunden Leben ist."
2 Die Kommission legte den Vorschlag für diese Richtlinie im Mai 2000 vor und reagierte damit auf die zunehmende Verwendung von Pillen und Kapseln als Nahrungsergänzungen und auf die unterschiedlichen nationalen Regelungen und Haltungen in Bezug auf das immer größere Angebot an derartigen Produkten. Der Vorschlag verfolgt einen doppelten Zweck. Er soll erstens einen allgemeinen Rahmen und Sicherheitsregeln für Nahrungsergänzungen aufstellen. Als einen ersten Schritt enthält er detaillierte Bestimmungen über Vitamine und Mineralien. Die Kommission plant, in den kommenden fünf Jahren einen Bericht und entsprechende Maßnahmen für andere Arten von Zutaten für Nahrungsergänzungen vorzulegen. Zweitens sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Etikettierung detaillierte Informationen erhalten, damit sie ihre Auswahl in voller Sachkenntnis treffen können. In seiner heute beschlossenen Form sieht der Text beispielsweise vor, dass die Etikettierung von Flaschen mit Vitaminpillen eindeutige Angaben zur täglichen Dosis, einen Warnhinweis auf mögliche Gesundheitsrisiken bei Überdosierung und eine Erklärung dahingehend enthalten muss, dass die Pillen eine abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzen können. Es ist verboten, die Behauptung anzubringen, dass das Erzeugnis Krankheiten verhüten, behandeln oder heilen könne. Ebenfalls verboten ist jedwede Formulierung, mit der suggeriert wird, dass die Zufuhr der erforderlichen Nährstoffmengen im Rahmen einer abwechslungsreichen Ernährung nicht möglich sei. Die vorgeschlagene Richtlinie enthält eine Positivliste derjenigen Chemikalien, die nach ihrer wissenschaftlichen Bewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss "Lebensmittel" bei der Herstellung von Vitaminen und Mineralien verwendet werden dürfen (siehe Anhang I und II). Ferner ist vorgesehen, dass Höchst- und Mindestwerte für den Vitamin- und Mineralstoffgehalt in der täglichen Dosis der Nahrungsergänzungen vom zuständigen Regelungsausschuss (d. i. der Ständige Lebensmittelausschuss) festgelegt werden. Bei der Bestimmung der Höchstwerte soll eine wissenschaftliche Risikoanalyse zugrunde gelegt werden, und die Aufnahme von Vitaminen und Mineralien durch andere Lebensmittel sowie die sog. "Referenzzufuhr der Bevölkerung" sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Unter der "Referenzzufuhr der Bevölkerung" wird die Gesamtaufnahme an Vitaminen und Mineralien verstanden, die der zuständige wissenschaftliche Ausschuss (Wissenschaftlicher Ausschuss "Lebensmittel") als angemessenen Durchschnittswert betrachtet. Die Richtlinie definiert Nahrungsergänzungen als Lebensmittel, die aus Ein- oder Mehrnährstoff-Konzentraten bestehen, in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden und dazu bestimmt sind, die Zufuhr dieser Nährstoffe im Rahmen der normalen Ernährung zu ergänzen. Nahrungsergänzungen können in verschiedenen "dosierten Formen" verkauft werden, wie Kapseln, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen und Flaschen mit Tropfeinsätzen. Der vollständige Wortlaut des ursprünglichen Kommissionsvorschlags vom Mai 2000 kann abgerufen werden unter: Der Vorschlag für eine Richtlinie über Nahrungsergänzungen ist Teil des Maßnahmenpakets, das im Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit angekündigt wurde. Er stützt sich auf Artikel 95 und muss vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden. Geplant ist, dass die Richtlinie am 31. Mai 2002 in Kraft tritt, sodass ab Juni 2002 Produkte, die ihr entsprechen, vermarktet werden dürfen und die Vermarktung von Produkten, die ihr nicht entsprechen, spätestens bis Juni 2004 zu untersagen ist. 2
3 $1+$1*, 9LWDPLQH XQG 0LQHUDOLHQ GLH EHL GHU +HUVWHOOXQJ YRQ 1DKUXQJVHUJlQ]XQJHQYHUZHQGHWZHUGHQG UIHQ 9LWDPLQH - Vitamin A (µg RE) - Vitamin D (µg) - Vitamin E (mg a-te) - Vitamin K (µg) - Vitamin B1(mg) - Vitamin B2(mg) - Niacin (mg NE) - Pantothensäure (mg) - Vitamin B6 (µg) - Folsäure(µg) - Vitamin B12 (µg) - Biotin (µg) - Vitamin C (mg) 0LQHUDOLHQ - Calcium (mg) - Magnesium (mg) - Eisen (mg) - Kupfer (µg) - Jod (µg) - Zink (mg) - Mangan (mg) - Natrium (mg) - Kalium (mg) - Selen (µg) - Chrom (µg) - Molybdän (µg) - Fluor (mg) - Chlor (mg) - Phosphor (mg) 3
4 $1+$1*,, &KHPLVFKH 6XEVWDQ]HQ LQ 9LWDPLQHQ XQG 0LQHUDOVWRIIHQ GLH EHL GHU +HUVWHOOXQJYRQ1DKUXQJVHUJlQ]XQJHQYHUZHQGHWZHUGHQG UIHQ 9LWDPLQH VITAMIN A - Retinol - Retinylacetat - Retinylpalmitat - Beta-Carotin VITAMIN D - Cholecalciferol - Ergocalciferol VITAMIN E - D-alpha-Tocopherol - DL-alpha-Tocopherol - D-alpha-Tocopherylacetat - DL-alpha-Tocopherylacetat - D-alpha-Tocopherylsäuresuccinat VITAMIN K - Phylloquinon (Phytomenadion) VITAMIN B1 - Thiaminhydrochlorid - Thiaminmononitrat VITAMIN B2 - Riboflavin - Riboflavin 5'-phosphate, Natrium NIACIN - Nicotinsäure - Nicotinamid PANTOTHENSÄURE - Calcium-D-pantothenat - Natrium-D-pantothenat - D-Panthenol VITAMIN B6 - Pyridoxinhydrochlorid - Pyridoxin-5'-phosphat FOLSÄURE - Pteroylmonoglutaminsäure VITAMIN B12 - Cyanocobalamin - Hydroxocobalamin 4
5 BIOTIN - D-Biotin VITAMIN C - L-Ascorbinsäure - Natrium-L-ascorbat - Calcium-L-ascorbat - Kalium-L-ascorbat - L-Ascorbyl 6-palmitat 0LQHUDOVWRIIH - Calciumcarbonat - Calciumchlorid - Calciumsalze der Zitronensäure - Calciumgluconat - Calciumglycerophosphat - Calciumlactat - Calciumsalze der Orthophosphorsäure - Calciumhydroxid - Calciumoxid - Magnesiumacetat - Magnesiumcarbonat - Magnesiumchlorid - Magnesiumsalze der Zitronensäure - Magnesiumgluconat - Magnesiumglycerophosphat - Magnesiumsalze der Orthophosphorsäure - Magnesiumlactat - Magnesiumhydroxid - Magnesiumoxid - Magnesiumsulphat - Eisencarbonat - Eisencitrat - Eisenammoniumcitrat - Eisengluconat - Eisenfumarat - Eisennatriumdiphosphat - Eisenlactat - Eisensulphat - Eisendiphosphat (Eisenpyrophosphat) - Eisensaccharat - elementares Eisen (Carbonyl + elektrolytisch + wasserstoffreduziert) - Kupfercarbonat - Kupfercitrat - Kupfergluconat - Kupfersulphat - Kupferlysinkomplex 5
6 - Natriumiodid - Natriumiodat - Kaliumiodid - Kaliumiodat - Zinkacetat - Zinkchlorid - Zinkcitrat - Zinkgluconat - Zinklactat - Zinkoxid - Zinkcarbonat - Zinksulphat - Mangancarbonat - Manganchlorid - Mangancitrat - Mangangluconat - Manganglycerophosphat - Mangansulphat - Natriumbicarbonat - Natriumcarbonat - Natriumchlorid - Natriumcitrat - Natriumgluconat - Natriumlactat - Natriumhydroxid - Natriumsalze der Orthophosphorsäure - Kaliumbicarbonat - Kaliumcarbonat - Kaliumchlorid - Kaliumcitrat - Kaliumgluconat - Kaliumglycerophosphat - Kaliumlactat - Kaliumhydroxid - Kaliumsalze der Orthophosphorsäure - Natriumselenat - Natriumhydrogenselenit - Natriumselenit - Chrom (III) Chlorid - Chrom (III) Sulphat - Ammoniummolybdat (Molybdän (VI)) - Kaliummolybdat (Molybdän (VI)) - Kaliumfluorid - Natriumfluorid 6
1HXH %HVWLPPXQJHQ EHU 9LWDPLQH XQG 0LQHUDOLHQ DOV 1DKUXQJVHUJlQ]XQJ ± 6FKZHUSXQNW 6LFKHUKHLW XQG,QIRUPDWLRQGHU9HUEUDXFKHU
,3 Brüssel, 10. Mai 2000 1HXH %HVWLPPXQJHQ EHU 9LWDPLQH XQG 0LQHUDOLHQ DOV 1DKUXQJVHUJlQ]XQJ ± 6FKZHUSXQNW 6LFKHUKHLW XQG,QIRUPDWLRQGHU9HUEUDXFKHU 'LH (XURSlLVFKH.RPPLVVLRQ KDW M QJVW HLQHQ 5LFKWOLQLHQYRUVFKODJ
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