FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN IM UNTERNEHMEN
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- Hermann Hummel
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1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN IM UNTERNEHMEN 11. Februar 2016 Dipl.-Ing. Thorsten Henkes 2. Workshop Projektrunde ÖKOPROFIT Hochschule Koblenz twitter.com/energie_rlp
2 GLIEDERUNG Förderprogramme der KfW Förderprogramme des BAFA Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung in Rheinland-Pfalz (EFRE) KMU-Definition Beihilferecht
3 ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN IN UNTERNEHMEN Gebäude Sanierung der Fassade Effiziente Ergänzungen Beleuchtung Druckluft Energiepotentiale in Unternehmen TGA und Querschnittstechnologien Prozesse und Betrieb Sonstiges Lüftung und Klimatisierung Pumpensysteme Wärmeversorgung Kälte- und Kühlwasseranlagen Elektrische Antriebe Abwärmenutzung / Wärmerückgewinnung Managementsysteme / Arbeitsabläufe KWK Versorgung Fuhrpark Abfall
4 ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN IN UNTERNEHMEN Präsenzmelder Beleuchtung Tageslichtabhängiges automatisches Dimmen / Helligkeitssteuerung Leuchtenart und -form / Lichtverteilung / Position der Leuchten (Höhe, Wartung) / Beleuchtungsstärke Reflektoren Druckluft Regelung des Kompressors (Interne Regelung / übergeordnete Regelung) Druckluftaufbereitung (Filterelemente => Verunreinigungen u. Feuchtigkeit) TGA und Querschnittstechnologien Lüftung und Klimatisierung Pumpensysteme Speicherung von Druckluft Druckluftverteilung (Leckagen beheben) freie Lüftung/Kühlung oder Zu- und Abluftsystem Vermeidung von Überdimensionierung Druck anpassen Wärmeversorgung Kälte- und Kühlwasseranlagen Abgastemperatur Reduzierung der Kesselwassertemperatur anpassbarer Brenner / modellierender Brenner Absenkung und Einstellung freie Kühlung Absorptionskälteanlagen
5 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN
6 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 1. Energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden (KfW 70, 100 und Denkmal) 2. Umsetzung von Einzelmaßnahmen Dämmung Neue Fenster und Türen Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Einbau/Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen Erneuerung/Optimierung Heizung Austausch/Optimierung Beleuchtung Einbau/Optimierung Steuerungstechnik
7 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 3. Errichtung energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude (KfW 55 und 70) 4. Sonstige Maßnahmen Ausbau und Entsorgung von Altanlagen Planungskosten Maßnahmen zur Einregulierung der Anlage Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
8 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN ANTRAGSBERECHTIGTE» in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft» freiberuflich Tätige» Unternehmen, die bestehende gewerblich genutzte Gebäude erwerben» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
9 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERHÖHE» bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten» Darlehen bis max. 25 Mio. Euro je Vorhaben TILGUNGSZUSCHÜSSE» Sanierung KfW 70 17,5% des Zusagebetrags (max. 175 EUR/qm) KfW ,0 % des Zusagebetrags (max. 100 EUR/qm) KfW Denkmal 7,5 % des Zusagebetrags (max. 75 EUR/qm) Einzelmaßnahmen 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm)» Neubau KfW 55 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm) KfW 70 nur zinsverbilligter Kredit
10 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN ANTRAGSSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN» Kombination im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich WEITERE INFOS»
11 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN/-PROZESSE
12 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 % (Premiumstandard) erzielen, bspw. in den Bereichen Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik Elektrische Antriebe/Pumpen Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse) Mess-, Regel- und Steuerungstechnik IuK Prozesskälte und Prozesswärme
13 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Endenergieeinsparung: Modernisierungsinvestitionen: mind. 10%/30% (Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre) Neuinvestitionen: mind. 10%/30% (gegenüber dem Branchendurchschnitt)» Weiterer Fördergegenstand: Aufwendungen für Planung- und Umsetzungsbegleitung und für Energiemanagementsysteme
14 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN/- PROZESSE ANTRAGSBERECHTIGTE» in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Gruppenumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (Ausnahme: mit Zustimmung des BMWi: bis zu 4 Mrd. Euro)» freiberuflich Tätige» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
15 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN/- PROZESSE ANTRAGSSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN» Kombination im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich FÖRDERHÖHE» bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten» Darlehen bis max. 25 Mio. Euro je Vorhaben WEITERE INFOS
16 KFW KONSORTIALKREDIT ENERGIE UND UMWELT
17 KFW KONSORTIALKREDIT ENERGIE UND UMWELT FÖRDERGEGENSTAND» Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz Energieeffizienzmaßnahmen, die eine Endenergieeinsparung von mind. 10 % erzielen Sanierung und Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden» Innovationsvorhaben zur Neu- bzw. Weiterentwicklung von Technologien zur Energieeinsparung, effizienten Energieerzeugung, Energiespeicherung und effizienten Energieübertragung mind. 10 % Endenergieeinsparung bzw. signifikante absolute Endenergieeinsparung» Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien Windkraftanlagen Photovoltaikanlagen
18 KFW KONSORTIALKREDIT ENERGIE UND UMWELT FÖRDERGEGENSTAND (Neu)» Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz Vorhaben zur Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung Abfallvermeidung Abwasserverminderung/-vermeidung Verminderung/Vermeidung von Luftverschmutzung
19 KFW KONSORTIALKREDIT ENERGIE UND UMWELT MINDESTBETRAG» 15 Mio. Euro ANTRAGSBERECHTIGT» Unternehmen» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen FÖRDERART» Direktkredit von Bankenkonsortien» Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Konsortialkredit der KfW ANTRAGSSTELLUNG» Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank WEITERE INFOS»
20 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM
21 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND» Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung» KWK-Biomasseanlagen» Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden» Große Wärmespeicher» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen» Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie
22 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM ANTRAGSBERECHTIGT» Privatpersonen» gemeinnützige Antragssteller und Genossenschaften» freiberuflich Tätige» Landwirte (nicht Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse)» Unternehmen» Kommunen, kommunale Zweckverbände und Gemeindeverbände
23 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Förderart/Förderhöhe» Darlehen (in der Regel max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben)» Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten» Tilgungszuschüsse (abhängig von Art und Größe der Anlage) Antragstellung» Vor Beginn der Maßnahme bei Kreditinstitut» Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden Weitere Infos»
24 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Neu: Zusatzförderung für KMU» 10 Prozent des Zuwendungsbetrags Neu: Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)» Erhöhung der Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent, wenn besonders ineffiziente Heizungsanlagen ersetzt oder solarthermisch modernisiert werden» Zusätzliche Förderung umfasst: Thermische Solaranlagen Große Biomasseanlagen KWK-Biomasseanlagen Große effiziente Wärmepumpen Nahwärmenetze
25 FÖRDERUNG VON ENERGIEEFFIZIENTEN UND KLIMASCHONENDEN PRODUKTIONSPROZESSEN
26 ENERGIEEFFIZIENTE UND KLIMA- SCHONENDE PRODUKTIONS- PROZESSEN FÖRDERZIEL» Förderung von Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen» Senkung des Energieverbrauchs und von Energiekosten» Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit» Senkung von Treibhausgasemissionen FÖRDERGEGENSTAND» Umstellung von Produktionsprozessen und Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien» Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung)» Sonstige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen
27 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: 20 Prozent der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten (Investitionsmehrkosten) WETTBEWERB» Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs (viermal jährlich)» Voraussetzungen: Investitionsmehrkosten von mind Euro Endenergieeinsparung von mind. 5 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre Mind. 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 Euro Investitionsmehrkosten
28 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND ANTRAGSTELLUNG» Vor Maßnahmenbeginn beim Projektträger Karlsruhe» Anträge können kontinuierlich eingereicht werden» Auswahl der Projekte zum , , und » Weitere Infos:
29 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND
30 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND FÖRDERZIEL» Förderung einer sparsame Energieverwendung im Unternehmen FÖRDERGEGENSTAND» Qualifizierte, unabhängige Energieberatung Wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten identifizieren» eine sich ggf. anschließende Umsetzungsbegleitung Umsetzung von entsprechen Maßnahmen fachlich begleiten
31 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: 80 % d. förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) Jährliche Energiekosten d. Unternehmens = max Jährliche Energiekosten d. Unternehmens > = max ANTRAGSTELLUNG» Vor Maßnahmenbeginn direkt beim BAFA» Elektronisches Antragsverfahren unter: Ausgefülltes Antragsformular Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Beraters/der Berater» Auswahl eines vom BAFA anerkannten Energieberaters» Beratersuche unter:
32 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN
33 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERGEGENSTAND» Erstzertifizierung eines vollständigen Energiemanagementsystems (nach den Vorgaben der DIN EN ISO 50001)» Erstzertifizierung eines alternativen Systems» Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik)» Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Zusätzlich zur Erstzertifizierung können folgende Maßnahmen gefördert werden:» Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems» Schulung der Mitarbeiter zum Energie- und Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem
34 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERHÖHE» Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems (DIN EN ISO 50001) Zuschuss: 80% der förderfähigen Kosten, max » Erstzertifizierung eines alternativen Systems Zuschuss: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max » Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme Zuschuss: 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Kosten zur Installation der Messtechnik : pauschal zu einem Anteil von max. 30% der Netto-Investitionskosten förderfähig» Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Förderhöchstgrenze: max innerhalb von 36 Monaten
35 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERHÖHE» Externe Beratung Zuschuss: 60% der förderfähigen Beratungskosten, max » Schulung zum Energie- bzw. Managementbeauftragten Zuschuss: 30% der Schulungskosten, max
36 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ANTRAGSTELLUNG» Vor Vorhabenbeginn beim BAFA»
37 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNTTSTECHNOLOGIEN IM MITTELSTAND
38 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERGEGENSTAND» Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien Zwei Verfahren sind zu unterscheiden:» Einzelmaßnahmen» Komplexe Optimierung von Systemen oder Teilsystemen
39 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 1: EINZELMAßNAHMEN» Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate: Elektrische Motoren und Antriebe» Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und -antriebe» Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben Pumpen» Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen» Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen» Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen Ventilatoren» Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen» Drehzahlregelung bei Ventilatoren» Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in raumluft-technischen Anlagen
40 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 1: EINZELMAßNAHMEN» Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate: Druckluftsysteme» Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger» Nachrüstung einer übergeordneten Regelung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren» Ersatzinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen» Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
41 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (KMU)» Zuschuss: bis zu 20% der förderfähigen Kosten (sonstige Unternehmen)» Investitionsvolumen von mind bis max je Antragsteller
42 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 2: SYSTEMISCHE OPTIMIERUNG» Ersatz und Erneuerung von mind. zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Raumlufttechnische Anlagen Druckluftsysteme» Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen» Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen» Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung (auch Neuinvestitionen)» Energieberatung für die Erstellung eines Energiesparkonzepts» Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs
43 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss je nach Endenergieeinsparung: 25% bis 35% Einsparung = 20% Förderung (KMU) = 10% Förderung (sonstige Unternehmen) > 35% Einsparung = 30% Förderung (KMU) = 20% Förderung (sonstige Unternehmen)» Investitionsvolumen von mind je Antragsteller» Zuschuss von max je Antragssteller FÖRDERVORAUSSETZUNG» Erstellung eines Energiesparkonzepts durch einen Energieberater
44 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)» Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem max. Jahresumsatz von 100 Mio. ANTRAGSTELLUNG» Vor Kauf und Installation» Elektronisches Antragsverfahren unter: Prüfung und Bewertung des Systems durch das BAFA»
45 FÖRDERPROGRAMME BAFA BAFA: ZUSCHUSS FÜR MINI-KWK-ANLAGEN
46 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Neuerrichtung von hocheffizienten strom- und wärmeführbaren Mini- KWK-Anlagen bis 20 kwel im Bestand FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Nicht rückzahlbare Zuschuss in Abhängigkeit der el. Leistung zw und 3.500» Boniförderung für besonders effiziente Anlagen ANTRAGSTELLUNG UND KUMULIERBARKEIT» vor Kauf und Installation» BAFA» Möglich mit anderen Fördermitteln
47 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN BASISFÖRDERUNG JE INSTALLIERTEM KILOWATT ELEKTRISCH Leistung Min. kw el Leistung Max. kw el Förderbetrag je kwel kumuliert über die Leistungsstufen > > > >
48 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN BONIFÖRDERUNG FÜR BESONDERS EFFIZIENTE ANLAGEN WÄRMEEFFIZIENZBONUS:» Installation eines zweiten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind.» Förderhöhe Wärmeeffizienzbonus: 25 % der Basisförderung BEISPIEL:» Mini-KWK-Anlage :7,4 kwel» Basisförderung : Euro» Wärmeeffizienzbonus: 785 Euro.
49 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN BONIFÖRDERUNG FÜR BESONDERS EFFIZIENTE ANLAGEN STROMEFFIZIENZBONUS:» Der Stromeffizienzbonus wird für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad gemäß folgender Tabelle gewährt: Leistung Min. kw el Leistung Max.kW el elektrischer Wirkungsgrad bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der Mini-KWK- Anlage > 0 1 > 31 % > 1 4 > 31 % > 4 10 > 33 % > > 35 % Stromeffizienzbonus beträgt 60 Prozent der Basisförderung
50 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN U.A.» Neuerrichtung im Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem )» Anlage aus BAFA-Liste (Primäreinsparung mind. 15% bei Anlagen bis 10 kw, mind. 20% bei größeren; Gesamtjahresnutzungsgrad mind. 85%)» Wartungsvertrag» kein Anschluss- und Benutzungsgebot von Fernwärme für das Gebäude» Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Volumen von mindestens 60 Liter pro installierte Kilowatt thermisch (kwth),» einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements.
51 EFFCHECK PIUS-ANALYSEN IN RHEINLAND-PFALZ
52 EFFCHECK PIUS ANALYSEN IN RHEINLAND-PFALZ FÖRDERGEGENSTAND» Beratung zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) und technologieorientierte Beratung (Grundlage VDI-Richtline 4075) FÖRDERART UND FÖRDERHÖHE» Zuschuss» max. 75 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro ANTRAGSBERECHTIGT» Unternehmen KONTAKT» Landesamt für Umwelt WEITERE INFOS» Analysen-in-Rheinland-Pfalz/
53 MWKEL ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR (ZEIS)
54 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR GEGENSTAND DER FÖRDERUNG» Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen die aus folgenden Energieträgern versorgt werden Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen Errichtung von Wärmepumpenanlagen» Bau und Ausbau von oben genannten Anlagentechniken sowie von Wärmespeichern» Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme» Anlagen zur Abwasserwärmenutzung» Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte Anmerkung: Nahwärmeverbünde auch als Einzelanalagentechniken sind förderfähig
55 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN» Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten» Planungs- und Ingenieurleistungen NICHT GEFÖRDERT WERDEN IM RAHMEN DIESER RICHTLINIE» Ausgaben für den allgemeinen Betriebsmitteldarf» Der Erwerb von Grundstücken sowie übergeordnete Planungskosten» Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht» Investitionen in EEG- und KWKG-geförderte Anlagen» Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen» Eigenleistungen des Antragstellers» Spitzenlastkessel auf Basis fossiler Ressourcen sowie sonstige fossile Energieträger
56 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR ANTRAGSBERECHTIGTE» Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände» Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)» Energiegenossenschaften ANMERKUNG» Kommunale Antragsteller benötigen eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme» Unternehmen müssen De-minimis-Beihilfeerklärung einreichen Ausnahmeregelung über AGVO möglich» Contracting möglich Zweckbindungsfrist 10 Jahre» Privatpersonen können nicht gefördert werden» Die Anlage muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden
57 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Zuschuss beträgt 12 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben» Förderfähige Aufwendungen müssen mindestens betragen» Projekte bis zu 5 Millionen Investitionsmittel sind förderfähig FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Kumulierung mit andere Förderprogrammen ist möglich Betrachtung anderweitiger Förderrichtlinien (z.b. KfW- Erneuerbare Energien Premium-Programm) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH INFOS:
58 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE)
59 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG IN RLP ALLGEMEINE ZIELE» Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts» Ausgleich der größten regionalen Unterschiede» Leitidee: Nachhaltiges, qualitatives und umweltverträgliches Wachstum durch die Verbesserung der Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz» Schwerpunkt auf Mittelständische Unternehmen Klimaschutz und Energiewende» Regionale Verankerung des Programms» Im Oktober 2013 hat die EU Kommission das EFRE OP des Landes Rheinland-Pfalz genehmigt
60 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG IN RLP LEITBILD UND PRIORITÄTENACHSEN Leitidee der Strategie EFRE-OP Nachhaltiges, umweltverträgliches Wachstum durch die Verbesserung von Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz, insb. KMU Prioritätsachse 1: Forschung, technologische Entwicklung, Innovation Mittelvolumen 74 Mio. Prioritätsachse 2: Wettbewerbsfähigkeit von KMU Mittelvolumen 58 Mio. Prioritätsachse 3: Ressourcenschutz CO2-Reduzierung Mittelvolumen 47 Mio.
61 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG IN RLP PRIORITÄTSACHSE 1: INNOVATION» Ziel 1: Stärkung der anwendungsnahen FuE-Infrastruktur der rheinland-pfälzischen Forschungseinrichtungen mit Bezug zur regionalen Wirtschaft» Ziel 2: Erhöhung der Innovationskraft der rheinland-pfälzischen Wirtschaft PRIORITÄTSACHSE 2: KMU» Ziel 3: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den strukturschwächeren Landesteilen» Ziel 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen KMU durch den Ausbau von barrierefreien touristischen Dienstleistungsketten PRIORITÄTSACHSE 3: CO2-REDUZIERUNG/RESSOURCENSCHUTZ» Ziel 5: CO2-Reduktion durch die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien» Ziel 6: Entwicklung und Umsetzung von integrierten Strategien zur CO2-Reduktion in Kommunen und in Unternehmen» Ziel 7: Etablierung neuer Technologien zur CO2- und Ressourceneinsparung im Rahmen von Modell- und Demonstrationsprojekten, Netzwerk- und Clusterstrukturen
62 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) ZUSAMMENFASSUNG» Zielgruppen Prinzipiell offen, vor allem Unternehmen (KMU) und Kommunen» Förderhöhe Maximal 50 Prozent» Budget Ca. 177 Mio. Euro für den Zeitraum 214 bis 2020 Ca. 46 Mio. Euro für Prioritätenachse Verringerung der CO2-Emissionen (25 Prozent der Mittel)» Mittelvergabe Federführend ist MWKEL MBWWK, ISIM, MULEWF» Weitere Infos
63 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 FÖRDERUNG DER BESTREBUNGEN ZUR VERRINGERUNG DER CO2-EMISSIONEN IN ALLEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Programmstart Anfang des Jahres 2016» Fördergegenstand Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, wie z.b.» Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienten Energienutzung» Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen» Vermeidung von Verminderung von Abfällen
64 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 FÖRDERUNG DER BESTREBUNGEN ZUR VERRINGERUNG DER CO2-EMISSIONEN IN ALLEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Fördervoraussetzung Dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mind. 20 Prozent oder dauerhafte Steigerung der Ressourceneffizienz um mind. 10 Prozent Mindesteinsparvolumen muss jährlich 40 t CO2 betragen Bestätigung der geplanten Einsparungen durch einen Sachverständigen Geförderte Anlagen und die durchgeführten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen
65 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON KMU Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Antragsberechtigte Gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe» Antragsstellung Ab 2016 bei der ISB» Mindestförderbetrag Euro» Fördersätze 25 % der förderfähigen Kosten Mindestinvestitionsvolumen Euro
66 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 2 STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON KMU Regionales Landesförderprogramm» Fördergegenstand Förderung von Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte» Antragsberechtigt Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft» Fördervoraussetzung Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen (15 % bei Erweiterung, jedoch mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz) Identität von Investor und Nutzer; eigenbetriebliche Nutzung
67 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 2 STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT VON KMU Regionales Landesförderprogramm» Antragsstellung Ab bei der ISB» Mindestförderbetrag Euro» Fördersätze KU: 20 % (Mindestinvestitionsvolumen: EUR) MU: 10 % (Mindestinvestitionsvolumen: EUR) Förderfähige Investitionen > 10 Mio. EUR: 5 %
68 KMU-DEFINITION
69 KMU-DEFINITION» Mittleres Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 250 Personen Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro» Kleines Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 50 Personen Jahresumsatz oder Jahresbilanz max. 10 Mio. Euro» Kleinstunternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 10 Personen Jahresumsatz oder Jahresbilanz max. 2 Mio. Euro
70 BEIHILFERECHT
71 BEIHILFERECHT» Beihilferechtliche Regelungen der EU: Allgemeines Beihilfeverbot (AEUV)» Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht aber Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfeverbot De-minimis-Verordnung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
72 DE-MINIMIS-VERORDNUNG» Beihilfen mit einem Subventionswert von bis zu Euro innerhalb von drei Jahren (d.h. im laufenden sowie den beiden vorangegangenen Jahren) beeinträchtigen nicht den Wettbewerb und den Handel» Konsequenz: Beihilfen müssen nicht angemeldet und genehmigt werden
73 ALLGEMEINE GRUPPEN- FREISTELLUNGSVERORDNUNG» Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt Maximale Beihilfeintensität in Abhängigkeit von Förderzweck und Unternehmensgröße Höchstwert für Investitionsvorhaben (Unterscheidung hinsichtlich große, mittleren und kleinen Unternehmen) Beihilfeintensität wird ermittelt, indem der Beihilfebetrag ins Verhältnis zu den Investitionsmehrkosten gesetzt wird
74 ALLGEMEINE GRUPPEN- FREISTELLUNGSVERORDNUNG» Umweltschutzbeihilfen Abschnitt 7, Artikel 36 bis 49 AGVO Nur Beihilfen, die nach den Vorschriften der AGVO geleistet werden können, sind zulässig. Andere Zahlungen sind nicht zulässig. Quelle: KfW
75 ENERGIEATLAS RHEINLAND-PFALZ
76 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Kontakt Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon: Ansprechpartner Dipl.-Ing. Thorsten Henkes Kontakt:
AKTUELLES ZUR FÖRDERLANDSCHAFT
AKTUELLES ZUR FÖRDERLANDSCHAFT - BEREICH ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 26. November 2015 Dr. Tobias Woll Akteuersnetzwerktreffen 2015 Kaiserslautern www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp GLIEDERUNG
MehrFÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN
FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN 14. März 2016 Dr. Tobias Woll Unternehmerfrühstück Gebr. Thiel GmbH Dudeldorf www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp DER FÖRDERDSCHUNGEL Rheinland-Pfalz KfW
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ENERGIEEFFIZIENZ IN UNTERNEHMEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN NUTZEN, KOSTEN REDUZIEREN 25.11.2016 Dipl. Ing. Irina Kollert Unternehmerfrühstück Neustadt a.d. Weinstraße Gefördert durch: Gliederung Förderprogramme
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Energieeffizienz im Unternehmen Fördermöglichkeiten nutzen, Kosten sparen 26.10.2017 Dipl.-Ing. Irina Kollert Koblenz factor e Energieeffizienz im Unternehmen Zukunftsperspektive Unternehmen Profitieren
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