EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN WÜRTTEMBERG OBERKIRCHENRAT

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1 EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN WÜRTTEMBERG OBERKIRCHENRAT Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart Finanzamt Freiburg-Land Freiburg Sachgebiet Steuern Gerokstraße 11 B Stuttgart Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Internet: http// Auskunft erteilt: Herr Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Kostenloser Telefonservice: / Aktenzeichen Datum: 30. März 2009 Evangelische Kirchensteuer von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia, Kleinefeld 1, Billigheim, Steuernummer: 420; Steuerbescheid 2007 vom unter Hinweis auf 21 Absatz 2 KiStG ermäßigen wir die evangelische Kirchensteuer 2007 von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia um 2.732,75. Bitte berücksichtigen Sie den Teilerlass kassenmäßig. Der Steuerberater von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia erhält unmittelbar eine Mehrfertigung dieses Schreibens. Hinweis für die Finanzkasse: Kappungsfall, Buchungstext 831 für den Betrag von 2.733

2 EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN WÜRTTEMBERG OBERKIRCHENRAT Mehrfertigung Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart Finanzamt Freiburg-Land Freiburg Sachgebiet Steuern Gerokstraße 11 B Stuttgart Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Internet: http// Auskunft erteilt: Herr Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Kostenloser Telefonservice: / Aktenzeichen Datum: 30. März 2009 Evangelische Kirchensteuer von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia, Kleinefeld 1, Billigheim, Steuernummer: 420; Steuerbescheid 2007 vom unter Hinweis auf 21 Absatz 2 KiStG ermäßigen wir die evangelische Kirchensteuer 2007 von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia um 2.732,75. Bitte berücksichtigen Sie den Teilerlass kassenmäßig. Der Steuerberater von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia erhält unmittelbar eine Mehrfertigung dieses Schreibens. gez. Hinweis für die Finanzkasse: Kappungsfall, Buchungstext 831 für den Betrag von Hinweis für den Steuerzahler bzw. den steuerlichen Berater: Der Teilerlass wurde nach den Zahlen des im Betreff genannten Steuerbescheids errechnet. Bei einer Änderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheids bitten wir um Übersendung einer vollständigen Kopie des geänderten Steuerbescheids.

3 EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN WÜRTTEMBERG OBERKIRCHENRAT Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart Steuerer Sparstraße Winzigheim Sachgebiet Steuern Gerokstraße 11 B Stuttgart Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Internet: http// Auskunft erteilt: Herr Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Kostenloser Telefonservice: / Aktenzeichen Datum: 30. März 2009 Evangelische Kirchensteuer 2007 von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia Ihr Schreiben vom auf Ihr Schreiben vom erhalten Sie beiliegende Mehrfertigung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Benachrichtigung von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia. Für Kirchensteuererlassanträge gilt eine Antragsfrist von einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei folgenden von Ihnen übersandten Einkommen- und Kirchensteuerbescheiden ist die Antragsfrist überschritten: 2007 vom Ausnahmsweise haben wir Ihren Antrag dennoch bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aber bei künftigen Anträgen aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kirchensteuerzahler auf die Einhaltung der Antragsfrist bestehen müssen. Für 1988 haben wir die Kirchensteuer auf 4 % des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, da die Regelung mit 3,5 % erst 1990 eingeführt wurde. Für das Veranlagungsjahr 1989 ergibt sich nach dieser Berechnung kein steuerlicher Vorteil. Der Erlass der Kirchensteuer erfolgt ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Teilerlass wurde nach den Zahlen des vorgelegten Steuerbescheids errechnet. Bei einer Änderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheids bitten wir um Übersendung einer vollständigen Kopie des geänderten Steuerbescheids. Für Fragen können Sie unsere kostenlose Servicenummer 0800/ nutzen.

4 2 Anlage

5 (2007) 30. März 2009 Vorakten vorhanden F. 11 SF/Ralf Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart 1. Schreiben Finanzamt Freiburg-Land Freiburg ausgefertigt und abgesandt Ziffer Sachgebiet Steuern Gerokstraße 11 B Stuttgart Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Internet: http// Auskunft erteilt: Herr Telefon: (07 11) Telefax: (07 11) Kostenloser Telefonservice: / Aktenzeichen Datum: 30. März 2009 Evangelische Kirchensteuer von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia, Kleinefeld 1, Billigheim, Steuernummer: 420; Steuerbescheid 2007 vom unter Hinweis auf 21 Absatz 2 KiStG ermäßigen wir die evangelische Kirchensteuer 2007 von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia um 2.732,75. Bitte berücksichtigen Sie den Teilerlass kassenmäßig. Der Steuerberater von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia erhält unmittelbar eine Mehrfertigung dieses Schreibens. gez. Hinweis für die Finanzkasse: Kappungsfall, Buchungstext 831 für den Betrag von 2.733

6 2 2. Schreiben Steuerer Sparstraße Winzigheim Evangelische Kirchensteuer 2007 von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia Ihr Schreiben vom auf Ihr Schreiben vom erhalten Sie beiliegende Mehrfertigung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Benachrichtigung von Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia. Für Kirchensteuererlassanträge gilt eine Antragsfrist von einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei folgenden von Ihnen übersandten Einkommen- und Kirchensteuerbescheiden ist die Antragsfrist überschritten: 2007 vom Ausnahmsweise haben wir Ihren Antrag dennoch bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aber bei künftigen Anträgen aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kirchensteuerzahler auf die Einhaltung der Antragsfrist bestehen müssen. Für 1988 haben wir die Kirchensteuer auf 4 % des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, da die Regelung mit 3,5 % erst 1990 eingeführt wurde. Für das Veranlagungsjahr 1989 ergibt sich nach dieser Berechnung kein steuerlicher Vorteil. Der Erlass der Kirchensteuer erfolgt ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Teilerlass wurde nach den Zahlen des vorgelegten Steuerbescheids errechnet. Bei einer Änderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheids bitten wir um Übersendung einer vollständigen Kopie des geänderten Steuerbescheids. Für Fragen können Sie unsere kostenlose Servicenummer 0800/ nutzen. gez. Anlage

7 3 3. z. d. A.

8 Evang. Oberkirchenrat Stuttgart Kappung Nr. /7.1.3 A. Berechnung Herrn Dr. Muster Richard und Frau Muster Amelia Kleinefeld Billigheim Datum des Steuerbescheids Antragstyp...Kappung zu versteuerndes Einkommen ohne a.o. Einkünfte ,00 Monate (ev/ev) Kirchensteuer (ev/ev) ,96 Kirchensteuer nach Kappung ,69 Kappungsbetrag ,75 B. Bemerkungen C. Verfügung 1. Der Erlassbetrag wird festgesetzt 2. Bei geändertem Erlassbescheid ist die Änderung auf dem vorhergegangenen Bescheid zu vermerken 3. Erlassbescheid ist auszufertigen (Fertigung für Finanzamt, Steuerzahler bzw. Bevollmächtigter, ggfs. Diözese Rottenburg-Stuttgart) und nachzuprüfen Datum/Nz. Datum/Nz. 4. Bescheide zur Post am Datum/Nz. 5. Registratur 6. Vermerk auf Aktenvorblatt und z.d.a. Datum/Nz. Stuttgart, 30. März 2009

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