Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
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- Franz David Martin
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1 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2012 aus der Einkommensteuer vom Prüfungsteil: EStG Teil II Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. Sachverhalt 1 (12 Punkte): Die Eheleute Regina Dierolf und Hans Martin Dierolf erscheinen am zu einem Beratungsgespräch in Ihrer Beratungsstelle, dabei geht es um die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr Regina ist als Regierungsdirektorin im höheren Dienst der Verwaltung tätig. Hans Martin ist seit vielen Jahren nicht berufstätig, als Hausmann kümmert er sich um das Wohl der Familie. Die gemeinsame Tochter (Anne, 19 Jahre) ist als Beamtenanwärterin ganzjährig in Berufsausbildung. Aus den Unterlagen der Familie Dierolf entnehmen Sie die folgenden Informationen zur Tochter Anne: Summe der Einkünfte Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer usw.) 185 Beitrag Basiskrankenversicherung 840 Beitrag Wahlleistungen zur Krankenversicherung 180 Beitrag Pflegepflichtversicherung 75 Frau Dierolf hat weiterhin eine Bescheinigung ihrer Krankenversicherung mitgebracht. Die Bescheinigung enthält die für sie selbst und ihren Mann in 2011 gezahlten Beiträge. Die Bescheinigung ist nachfolgend auszugsweise dargestellt. Zusätzlich zu den dort aufgeführten Beträgen hat Frau Dierolf insgesamt an Beiträgen für Unfall- und Haftpflichtversicherungen aufgewendet. 1
2 Aufgabe zu Sachverhalt 1: Ermitteln Sie die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der Eheleute Dierolf für das Kalenderjahr 2011! Begründen Sie Ihre Ermittlung anhand der genauen gesetzlichen Fundstelle im EStG (mit Absatz und ggf. Nummer bzw. Satz innerhalb der Vorschrift). Soweit für Ihre Lösung notwendig, begründen Sie diese bitte auch anhand der Einkommensteuer-Richtlinien. Bearbeitungshinweise zu Sachverhalt 1: Die Eheleute möchten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Alle genannten Beträge sind der Höhe nach zutreffend und belegt. Auf 10 Abs. 4a EStG ist nicht einzugehen. 2
3 Sachverhalt 2 (11 Punkte): Während des Beratungsgesprächs zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2011 gibt Ihnen Herr Batelli folgende Informationen: Am ist sein Sohn Justin zur Welt gekommen. Mit der 28jährigen Mutter (Lena) lebt er seit Jahren ohne Trauschein zusammen in einem gemeinsamen Haushalt. Zunächst auf Grund der Schwangerschaft, danach wegen der Betreuung des kleinen Justin, konnte Lena das gesamte Jahr 2011 ihren Beruf nicht ausüben. Lena hat während des Jahres 2011 folgende Einnahmen bzw. Einkünfte erzielt: Summe der Einkünfte ( 21 EStG) 350 Pauschal besteuerter Arbeitslohn ( 40a Abs. 2 EStG) 500 ausgezahltes Elterngeld (Mindestbetrag nach 2 Abs. 5 BEEG) Das monatliche Kindergeld für Justin wird von der Familienkasse auf ein Konto von Lena überwiesen. Herr Batelli möchte von Ihnen wissen, in welcher Form sich Unterstützungen für Lena und Justin im Rahmen der Einkommensteuer auswirken. Konkrete Zahlungsnachweise für den Unterhalt kann er nicht vorlegen. Das eigene Vermögen von Lena beträgt Aufgaben zu Sachverhalt 2: 1. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen des 33a Abs. 1 EStG erfüllt sind! Nehmen Sie zu allen Tatbestandsmerkmalen kurz Stellung und begründen Sie Ihre Auffassung, ggf. mit Hilfe der Einkommensteuer-Richtlinien oder den Hinweisen zu den Richtlinien. Gehen Sie bei der Prüfung auch auf die aus Ihrer Sicht eindeutig erfüllten Voraussetzungen ein! 2. Unabhängig von Ihrer Lösung zu 1.: Berechnen Sie die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Informationen. Eine Begründung der Berechnung ist nicht erforderlich. 3. Ändert sich etwas an Ihrer Berechnung zu 2., wenn Herr Batelli konkrete Unterhaltszahlungen nachweisen kann? Könnte er durch Nachweis von bestimmten Unterhaltsleistungen auch die Erhöhung des Höchstbetrages von erreichen? Begründen Sie kurz Ihre Lösung! 3
4 Sachverhalt 3 (12 Punkte): In den Unterlagen für die Einkommensteuer-Erklärung 2011 Ihres Mitglieds, Herrn Muster, sind u.a. die beiden folgenden Belege. Diese betreffen die Herrn Muster gehörende Eigentumswohnung, die von ihm ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Beleg 1 auszugsweise abgedruckt 4
5 Beleg 2 auszugsweise abgedruckt 5
6 Aufgaben zu Sachverhalt 3: 1. Prüfen Sie, ob Herr Muster für die genannten Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kann! Ordnen Sie bei Ihrer Lösung zunächst allgemein die Aufwendungen möglichen Steuerermäßigungen zu. Begründen Sie Ihre Lösung anhand der genauen gesetzlichen Fundstelle im EStG (mit Absatz und Satz innerhalb der Vorschrift). 2. In welchem Veranlagungszeitraum können die betreffenden Aufwendungen berücksichtigt werden? Sollten mehrere Möglichkeiten bestehen, stellen Sie die Varianten kurz dar. 3. Unabhängig von Ihrer bisherigen Lösung: Unterstellen Sie, dass sämtliche Aufwendungen im Jahr 2011 zu berücksichtigen sind und ermitteln Sie die Höhe der möglichen Steuerermäßigung. Eine Begründung ist hier nicht erforderlich. 4. Ihre unter 3. ausgerechnete Steuerermäßigung wird vom Finanzamt entsprechend festgesetzt. Das zu versteuernde Einkommen beträgt zutreffend , die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grundtarif somit Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge sind nicht zu berücksichtigen. In welcher Höhe kann Herr Muster mit einer Steuererstattung rechnen? Begründen Sie kurz Ihre Lösung. Bearbeitungshinweise zu Sachverhalt 3: Herr Muster wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Weitere Steuerermäßigungen kann Herr Muster nicht in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen sind dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden. Die ordnungsgemäßen Rechnungen liegen vor, sämtliche Beträge sind per Banküberweisung bezahlt worden. Keine der Maßnahmen sind in anderer Weise öffentlich gefördert worden. 6
1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1
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