Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011

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1 Sachverhalt 1 (5½ Punkte) Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung selbst erstellt. Der Bescheid wurde am wirksam bekannt gegeben und wurde am bestandskräftig. Michael Müller hatte bei der Einkommensteuererklärung 2009 Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung (Instandhaltungskosten) erklärt, diese wurde vom Finanzamt im Bescheid jedoch nicht berücksichtigt. Michael Müller hatte dies nicht bemerkt. Erst bei Durchsicht des Bescheides durch Sie wurde diese Abweichung entdeckt. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt am gleichen Tag ( ) finden Sie heraus, dass die beantragten Instandhaltungsaufwendungen vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, weil keine Nachweise vorgelegt wurden. Der Sachbearbeiter des Finanzamts hat die Abweichung vorgenommen, ohne eine Begründung für die Abweichung in den Bescheid aufzunehmen. Gibt es eine Möglichkeit für Sie, die noch nicht vorgelegten Belege nachzureichen und erfolgreich eine Änderung des Bescheides herbeizuführen? 1. Prüfen Sie die Möglichkeit der Änderung durch die Korrekturvorschriften! Skizzieren Sie jeweils mit einem Satz, ob und warum die jeweilige Korrekturvorschrift zutrifft oder nicht! 2. Angenommen es findet keine der Korrekturvorschriften Anwendung gibt es eine Möglichkeit, trotz versäumter Einspruchsfrist gegen den Bescheid vorzugehen und unter welchen Voraussetzungen wäre das möglich und liegen diese Voraussetzungen hier vor?

2 Sachverhalt 2 (6½ Punkte) Sie erhalten den Einkommensteuerbescheid 2010 für Ihre Mitglieder Hans und Claudia Schmid (wohnhaft: Bahnhofstraße 1, in Regensburg) am Postaufgabe durch das Finanzamt Regensburg am Welches Finanzamt ist für die Veranlagung der Eheleute Schmid zuständig? Bitte gesetzliche Fundstelle angeben! 2. Wann läuft die Rechtsbehelfsfrist ab? Berechnung! Kalender liegt bei! 3. Sie legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Das Einspruchsschreiben gelangt versehentlich unter Ihren Stapel Post für das Finanzamt Nürnberg. Sie reichen den Einspruch am beim Finanzamt Nürnberg ein. Die Poststelle des Finanzamts Nürnberg erkennt sofort, dass das Finanzamt Nürnberg nicht zuständig ist und leitet unverzüglich den Einspruch am ans Finanzamt Regensburg weiter, wo er am eingeht. Ist die Einspruchsfrist gewahrt? Bitte gesetzliche Fundstellen angeben! 4. Die Eheleute Schmid kommen am (Freitag) bei Ihnen persönlich vorbei und bringen die Unterlagen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2007 mit, da sie für dieses Jahr noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben und eine hohe Erstattung zu erwarten haben. Es handelt sich um eine Antragsveranlagung. Wie lange kann der Antrag auf Veranlagung für das Jahr 2007 gestellt werden?

3 Sachverhalt 3 (10 Punkte) Ihr Mitglied Heinrich Heine kommt am in Ihre Beratungsstelle und beauftragt Sie, die Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) für das Jahr 2010 zu erstellen. Herr Heine erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und fährt täglich eine Strecke von 18km einfach mit dem PKW zur Arbeit (220 Tage/Jahr). Er beauftragte sie bisher immer im Folgejahr mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung schon seit vielen Jahren. Sein Körperbehinderten-Ausweis fällt ihm zufällig aus der Tasche. Er steckt ihn mit der Bemerkung der wird mir ja steuerlich nichts bringen wieder ein. Der Körperbehinderten-Ausweis (Grad der Behinderung 80% und Merkmal G ) ist am ausgestellt. Er gilt seitdem unverändert fort. 1. Welche steuerlichen Auswirkungen hätte der Körperbehinderten-Ausweis ganz grundsätzlich für den Steuerpflichtigen? Gehen Sie dabei auf alle steuerlichen Vorteile ein und begründen Sie mit Paragraphenangaben! 2. Sie machen die steuerlichen Vorteile im Jahr 2010 geltend. Herr Heine möchte von Ihnen wissen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Steuervorteile für frühere bereits bestandskräftige Bescheide - zu beantragen. Gibt es diese Möglichkeit? 3. Unabhängig vom Ergebnis aus Aufgabe 2, wie lange wären bestandskräftige Bescheide änderbar? Welche Frist wird zugrunde gelegt? Bitte Frist berechnen und gesetzliche Fundstellen angeben! 4. Abwandlung: Herr Heine hat den Körperbehindertenausweis erst im Jahr 2010 erhalten, gültig ist er jedoch bereits seit dem Jahr 2001 (ein Rechtsstreit hat sich über die Jahre hingezogen). Ändert sich an der rückwirkenden Berücksichtigung des Grads der Behinderung in früheren Jahren und bei der Änderung der bereits bestandskräftigen Bescheide etwas? Ändert sich die Berechnung der Frist? Paragraphen!

4 Sachverhalt 4 (3 Punkte) Ihr langjähriges Mitglied Anton Bruckner, der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, bringt Ihnen zum Beratungsgespräch am 29. Juli 2011 einen Einheitswertbescheid für sein Eigenheim mit. Der Einheitswertbescheid wurde am 22. Juli 2011 wirksam bekannt gegeben. Sie stellen gemeinsam mit Herrn Bruckner fest, dass der Bescheid einen Berechnungsfehler enthält. Auf Drängen des Mitglieds legen Sie gegen den Einheitswertbescheid am 03. August 2011 Einspruch ein. 1. Ist hinsichtlich des Einspruchs gegen den Einheitswertbescheid Beratungsbefugnis gegeben? 2. Nehmen Sie an, es läge keine Beratungsbefugnis vor, wäre der eingelegte Einspruch wirksam und die Einspruchsfrist gewahrt?

5 Sachverhalt 5 (5 Punkte) Die Eheleute Reiner und Maria Rilke sind beide Mitglieder Ihres Lohnsteuerhilfevereins. Die beiden erzielen neben ihrem Arbeitslohn von insgesamt Mieteinnahmen von insgesamt Außerdem erzielt Herr Rilke bei der VHS (Volkshochschule) aus einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit Ist der Lohnsteuerhilfeverein zur Hilfeleistung in Steuersachen in diesem Fall befugt? Prüfen Sie die einzelnen Einkunftsarten und erläutern Sie die Beratungsbefugnis der einzelnen Einkunftsarten mit Paragraphenangabe! Zu welchem Ergebnis kommen Sie für die Beratungsbefugnis insgesamt? 2. Wie wäre das Ergebnis, wenn Herr Rilke aus der Tätigkeit bei der VHS erzielt hätte? 3. Wie wäre das Ergebnis, wenn Herr Rilke statt der Einnahmen der VHS ein Honorar für eine schriftstellerische Tätigkeit von 400 (ohne Umsatzsteuer) bezogen hätte? 4. Angenommen, Sie haben festgestellt, dass Sie für die Erstellung der Einkommensteuererklärung von Herrn Rilke Beratungsbefugnis haben. Dürfen Sie auf seine Bitte hin die Lohnsteuer-Anmeldung für seine Hausangestellte erstellen (sie ist für Reinigungsarbeiten eingestellt)? 5. Wie sähe es aus, wenn die Mieteinnahmen des Ehepaares Rilke aus der Vermietung eines Ladenlokals mit Umsatzsteuer stammen würden? Wäre insgesamt noch Beratungsbefugnis gegeben? 6. Wie sähe es aus, wenn neben dem Arbeitslohn von und den Mieteinnahmen von noch aus der Vermietung eines Wohnmobils (Einkünfte nach 22 Nr. 3 EStG) 800 Einnahmen im Jahr erzielt würden (keine UST)? Wäre Beratungsbefugnis hinsichtlich der Einnahmen aus der Wohnmobil-Vermietung gegeben? Wäre Beratungsbefugnis insgesamt gegeben?

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