Donnerstag, den 29. Juni. Verantwortlicher Redacteur: O. Opitz. Druck, Verlag und Expeditiom O. Opitz in Namslau. A. sämtlich er Theil.

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1 n Yinmslnner Ztreis No Donnerstag, den 29. Juni. Verantwortlicher Redacteur: O. Opitz. Druck, Verlag und Expeditiom O. Opitz in Namslau. A. sämtlich er Theil. NO 2751 Namslau, den 26. Juni Während meines Urlaubs vom 3. Juli bis 5. August wird mich mit Genehmigung des Königlichen 9tegierungs-Präsidii zu Breslau während der ersten 14 Tage der Königliche Kreis-Seeretair Herr Hoffmann und während der übrigen Zeit der Kreis-Deputirte Herr Freiherr von Qhlen und Adlerskron auf Reichen vertreten, was ich hierdurch zur Kenntniß der Kreisbewohner zu bringen mich beehre. JE Namslau, den 16. Juni Nach 19 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreis-Ausschüssen vom 2. April 1878 hält der Kreis-Ausschuß Ferien währen der Zeit vom 21. Juli bis zum l. September Jndem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, mache gleichzeitig darauf aufmerksam, daß in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen dürfen. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß. No 2771 Namslau, den 27. Juni Pach 36 des Gesetzes vom 27. Januar 1877 hat der Vorsteher einer jeden Gemeinde oder eines landesgesetzlich der Gemeinde gleichftehenden Verbands Gutsvorste«her! - alljährlich ein Verzeichniß der in dem Bezirk wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schössen resp. Geschworetten berufen werden können, auszustellen. Dieses Verzeichniß - Urliste ist eine Woche zu Jedermanns Einsicht auszulegen undder Zeitpunkt der Auslegung vorher öffentlich bekannt zu machen. e Gemäß dieser Bestimmung fordere ich die Guts- und Gemeinde-Vorstände des Kreises aus, mit der Aufstellung dieser Listen nunmehr vorangehen, so daß spätestens vom 17. Juli er. deren Offenlegung erfolgen kann. Die Urlisten sind nach dem umstehenden Formular aufzustellen, jedoch erfolgt die Ausfüllung der Spalte 6 erst nach der Auslegung, da an dieser Stelle namentlich die Bemerkungen über das Vorhandensein von Ablehnungsgründen und eingegangenen Einsprachen zu machen sind. Jn diesen Urlisten sind nicht aufzunehmen: I. Personen, welche nicht Deutsche sind, _ 2. Personen, welche die Befähigung zum Schöffen resp. Geschworenen Folge in strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben, 3. Personen, gegen welche das Haupt-Verfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 4. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, 5. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste noch nicht volle zwei Jahre in der Gemeinde wohnen. 7. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 8. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 9. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschast, s 10. gerichtliche und polzeiliche Vollstreckungsbeamtg

2 Religionsdieney 12. Volksschullehrey 13. Dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonem 14. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren empfangen haben, 15. Personen, welche wegen körperlicher und geistiger Gebrechen zu dem Amte eines Schöffen refp. Geschwornen nicht geeignet sind. 16. Dienstboten. Nach Ablauf der einwöchentlichen Einspruchsfrift die Urlisten mit find dem vorgefchriebenen zu versehen und mit den etwa dazu eingegangenen Einsprüchen bis spätestens zum 15. Ausitst c. an das Königliche Amts-Gericht hierfelbft einzureichem Die Formulare sind in der Druckerei von O. Opitz vorräthig. Jch mache den Guts- und Gemeinde-Vorständen die forgfältige Aufstellung der Urlisten zur Pflicht. «U r l i st e der in der Gemeinde dem Gutsbezirk! wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder eines Geschworenen berufen werden können. L d V ok - Lebensf e' und Beruf. Wohnort. 23g B e m r e k n n g n. e No Zunamem Jahren» Daß die vorstehende Urliste eine Woche lang, und zwar in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeinde im Gutsbezirk!......, und zwar im zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat, und daß vorher der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, bescheinigt hiermit , den Der Gemeinde-Vorsteher. Der Guts-Vorsteher. JIIL 2781 Namslau, den 27. Juni Weideräumung betreffend. Der Herr. Commissarius für die Weideräumung, Amts-Vorfteher-Stellvertreter Brauner Wilkau hat mir über den Verlauf der am 24. d. 9Jits. stattgefundenen Versammlung mündlichen Bericht erstattet und soll in Folge dessen die diesjährige Weideräurnung im Kreise, den in der Versammlung ausgesprochenen Wünschen der betreffenden Interessenten Rechnung tragend, nicht auf einmal, sondern in zwei Abschnitten erfolgen und zwar zunächst von Laubsky bis zur Grabke- Mühle; die bezügliche Anordnung des Herrn Commissariirs folgt unten. Jch erwarte, daß auch in diesem Jahre sämmtliche Guts- und Gemeinde: Vorstände den Herrn Commissarius nach Möglichkeit in der Ausübung seines Amtes unterstützen werden und bestimme meinerseits noch Folgendes: 1. An jedem der bezeichneten Räumungstage hat der betreffende Bezirks-Gendarni an Ort und Stelle zu sein, die Behörden in der Ausführung ihrer Anordnungen zu unterstützen, und die oberhalb liegenden Müller zu berichtigen, sobald die Räumung des unterhalb liegenden Abschnittes beendet ist. Ohne diefe Benachrirhtigung darf kein Niiiller die Schleufzen ziehen. 2. Aus jeder zur Räumung verpflichteten Gemeinde ist mit den Viannschaften entweder der Gemeinde-Vorfteher oder, wenn dieser durch triftige Gründe verhindert, ein Schöffe zur Stelle. Ebenso muß, wenn Gutsbezirke betheiligt find, der Guts - Vorfteher oder cin Stellvertreter vorhanden fein. «Zuwiderhandlungen würde ich mit Ordnungsstrafeii ahnden müssen. 3. Jch warne vor Nachlässigkeiteti der bei Ausführung dieser nothwendigen Arbeit. Die Säumigeri würden es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn ihnen sehr viel höhere Kosten dadurch erwiichseiy daß die versäumten Arbeiten durch dritte ausgeführt werden müßten. Etwaige Streitigkeiten bezüglich der Räumungsverpflichteten müssen bei der competenten Behörde zum Austrage gebracht werben, die auf wenige Tage beschränkte Arbeit aber kann unmöglich einen Aufsrhub erleiden.

3 273 Die Termine bezüglich der Räumung der Strecke von der Grabke-Niühle bis zur Kreisgrenze werden s. Z. durchs Kreisblatt veröffentlicht werden. Die Weide ist zu räumen: Am 3. und 4. Juli von Laubsky bis zur Stadtmühla Von den Gemeinden resp. den dazu verpflichteten Gutsbezirken Damnig, TliamslauHospital, Ellguth, Ober- und Nieder-Wilkau, Deutsch-Marchwitz und Namslau Es haben hierzu das Wasser abzulassem Sonntag den 2. Juli Früh 3 Uhr die Laubskyer, Damniger, Früh 6 Uhr auch die Weder-Mühle, anzuhalten: den 2. Juli von Mittag 12 Uhr ab die Namslauer Stadtmiihle, von Abends 9 Uhr ab die Altstiidter und Grabke-Mühle. Den 6. und 7. Juli ist zu räumen von der Namslauer Stadt-Mühle bis zur Grabke-Miihle. Von den Gemeinden: resp. Gutsbezirken Nanislau, Strehlitz, Reichen, Grambschütz, Altstadt, Böhmwitz und Giesdorf. «Jn diesem Bezirk ist auch der Hauptweidearin durch den Namslauer Weidebruch möglichst zu räumen und auszukrauten 1 Es haben hierzu das Wasser abznlassem Mittwoch den 5. Juli Früh 6 Uhr die Stadtmühlc und die Altstädtcr Mühle, anzuhalten: Mittwoch den 5. Juli. von Mittag 12 Uhr ab die Grabke-Mühle, Abends 6 Uhr auch die Kaulwitser und Schmograubr Mühle. Erfahrungsmäßig wird das Weide-Räuniungsgeschäft wesentlich erleichtert, wenn schon vor dem Räumen der Weide selbst die sogenannten Abschlag-Schleußen und Altweidearme, hauptsächlich aber sämmtliche Wiesengräbem die mit einem Weidearnie in Verbindung stehen, von den Wiesenbesitzern und Adjacenten geräumt werden, damit die Weide möglichst durch diese Abflüsse abläuft. Es wird auch dann das Hinterwasser, welchcs von den anhaltenden Stauwerken auf die Wiesen kommt, nicht wie im Vorjahre hauptsächlich in Ellguth und Altstadt die Wiesen geradezu überschwemmen undemnächst versumpfen Jch ersuche daher die Herren Amts-Vorsteher ganz ergebenst, in ihren resp. Bezirken sämmtlichen Wiesenbesitzern aufzugeben, alle Abschlagsschleußen und Wiesengräben die mit den Weidenrmen in Verbindung stehen, schon jetzt im ganzen Weidebezirl noch vor dem Haupträumeii gründlich auszugraben und vorfluthsgeitiäß zu räumen. Bezüglich der außerhalb des Kreises Namslau gelegenen Ijtühle in Laubsky, ist das KöniglicheLandraths-Amt mit dem zuständigen Landraths-Amte in Oels in Verbindung getreten. Die Viüller innerhalb des Namslauer Kreises fordere ich hierdurch auf, die festgesetzten Anhaltungs- und Ablassuiigsteritiine auf das Pünktlicljfte inne zu halten und drohe hierdurch auf Grund des 68 des Organisationsgesetzes vom 26. Juli 1880 für jede Zuwiderhandlung resp. Unterlassung eine Executivstrase von fünfzig Mark an. Die Räumung der Weide ist in folgender Weise auszuführen: Die den Guts- und Gemeinde-Vorständen genau bekannten Verengungen und Sandbänke sind zu beseitigen, die peretiirendeii Wasserpflanzen sind diesmal mit der Wurzel zu vertilgen, die alten außerhalb des Flusses lagerndeii Sandhaufen sind noch vor dem Räumen wegzufahren und der frische Auswurf ist wenigstens 2ållieter vom Ufer zu entfernen. Die in den betreffenden Bezirken observanzmäßig gegebenen Getränke sind während der Arbeit in nur geringer Quantität, besser aber nach geschehener Arbeit zu verabreichen. Das Fischen und Krebsen ist untersagt. Die tiefer mit Wasser angefüllten Stellen der Weide sind als Zufluchtsorte der Fische zu betrachten und nicht zu stören. Jm Interesse der Fischerei stelle ich den Berechtigten anheim, während des Ablassens die kleinen Fische nach diesen Tiefen zu bringen. Der Magistrat Namslau, sowie die betreffenden Amts-, Guts- und Gemeinde-Vorstände werden hiermit ergebenst ersucht, die zur Räumung Verpflichteten diesmal rechtzeitig mit der Weisung zu bestellen, daß auch genügende und geeignete Arbeitskräfte alle mit Schaufeln und Grabeisen, einzelne noch mit Sensen versehen unter entsprechender Aufsicht an den Räumungstagen in den betreffenden Abschnitten unterhalb Früh 6 Uhr erscheinen. Sollte ich bei der Revision ungenügendes Räumen hauptsächlich auch der bezeichneten Abschlags- und Wiesengräben vorfinden, werde ich auf Kosten der Verpflichteten eine gründliche Nachriiumung ungesäumt veranlassen und höheren Orts Anzeige machen. Der Commissarius für die Weideräumung. Brauneu ««2791 Groß-Deutschen, den 12. Juni Nachdem ich auf Grund der Seitens des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien dem Kreis -Ausschuß des Kreises Kreuzburg OJS - ertheilten Ermächtigung in Gemäßheit des 61alin. 2der Kreis-Ordnung und des 47 des Organisations-Gesetzes 26. vom Juli 1876

4 274 zum Eommissarius für die Räumung des Stoberbaches innerhalb des Kreises Kreuzburg und Namslau bestellt worden, ordne ich hierdurch für den Kreis Namslau Folgendes an: 1. Die gründliche Räumung und Auskrautungdes Stoberbachs ist von der Brieger Kreisgrenze beggnnend 10. und am 11. Juli er. durch die hierzu verpflichteten zur Adjaeenten Ausführung zu ringen.. Die Oeffnung sämmtlicher Schleußen der Stobermiihlen hat am 10. Juli er. früh 6 Uhr,. die Schließung derselben am 11. Juli er. Abends 6 Uhr stattzufinden. man:. Diejenigen Strecken, welche am 11. Juli er. Abends gar nicht oder nur mangelhaft geräumt fein follten, werde ich auf Grund des 68 ad 2des Organifations-Gesetzes vom 26. Juli 1880 auf Kosten der Verpflichteten im Exeeutionswege räumen lassen. Die Herren Amts-Vorfteher der betheiligten Bezirke ersuche ich ergebenst, für die rechtzeitige Inangriffnahme und gründliche Durchführung der Räumungsarbeiten innerhalb der oben bestimmten Frist gefälligft Sorge zu tragen. Die Gendarmen der adjaeirenden Patrouillenbezirke werden aufgefordert, diejenigen Grundbesitzer, welche der Räumungspflicht gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht genügend nachgekommen find, mir unverzüglich namhaft zu machen. Yet FstoberkziiiiumnngsxpgommiIsaria-z. gez. v. Wissell, Kreisdeputirten 2801 Namslau, den 23. Juni Der Herr Ober-Präsident hat dem Vorstande der Kranken- und Waisen-Anstalt,,Bethesda«zu Peterswaldau die Genehmigung ertheilt, im Laufe des Jahres 1882 zum Besten der genannten Anstalt eine eine einmalige Sammlung milder Beiträge in Form einer Haus-Eollekte in den bemittelten evangelischen Haushaltungen des Regierungs-Bezirks Breslau zu veranstalten Die von dem Vorstande mit der Sammlung zu beauftragenden Personen haben sich durch Borzeigung der Genehmigungs-Verfügung einer oder beglaubigten Abschrift derselben zu legitimiren. M2811 «Nanislau, den 24. Juni Nachdem die Reparatur der Brücke an der sogenannten Schädlitz-Mühle beendet, ist der Weg von Kaulwitz nach Michelsdorf wieder passirbar. NO«2821 Namslau, den 24. Juni Vereidet: für die Gemeinde Schmograu der Bauergutsbesitzer Karl Pieczonka daselbst zum Waisenrath für die Gemeinde? der Sgorsellitz Freigärtner Paul Sewina daselbst Gemeinde-Exeeuto zum Verpfli tet: für den Guts bezirk Strehlitz I der Gastwirth August Berger daselbst zum Waisenrath der Wirthfchafts-Jnfpeetor Strutz zum Amtsvorsteher-Stellvertreter Amtsbezirkes des Eckersdorf. No. 283] _ Namslau, den 28. Juni Termine zur Schutzpocken-Jmpfung. Es sind zu bestellen: Für! Honnabend den 1. Juki: Sämmtliche Geimpften von Ellguth und Damnig zur Revision in Ellguth, Nachm. Punkt 51/2 Uhr. Zsür Mittwoch den 5. Juki: Sämmtliche Geimpften von Deutsch-Marchwitz und Altstadt zur Revision in Deutsch-Marchwitz, Nachm. Punkt Uhr. 572 _Für Montag 3. den Juki: Sämmtliche Geimpften von Groß- und Klein-Hennersdorf, Herzberg und Polkowitz zur Revision in Groß- Hennersdory Nachm. 4 Uhr. Unter den ausgeführten Ortfchaftsnamen ist stets der betreffende Guts- und Gemeindebezirk verstehen. zu Hierbei mache ich auf 14 und 15 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 R.- Ges. -Blatt 1874 S. 31! wiederholt mit dem Bemerken aufmerksam, daß I. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den nach 12 a. a. O. ihnen obliegenden Nachweis, daß die Jmpfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, mit einer Geldbuße bis zu 20 Mark. 2. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trug erfolgter amtlicher Aufforderung der Jmpfung oder der ihr folgenden Gestellung 5! entzogen geblieben sind, mit Geldbuße bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen und 3. Aerzte und Schulvorsteher, welche den durch 8 Abs. 2, 7 und durch 13 a. a O. ihnen aufer legten Verpflichtung nicht nachkommen mit Geldbuße bis zu 100 Mk. bestraft werden. Die ftädtifchen Polizei-Verwaltungen, Guts- und Gemeinde-Vorsteher ersuche resp. veranlasfe ich, unter Hinweis auf 20 des Jmpfregulativs vom 4. Januar 1875 Auß. Beilage zu No. 9 des Amtsblattes pro 1875! die Eltern der Jmpflinge oder deren Stellvertreter zu den von den Bezirks-Jmpfärzten angesetzten Jmpfterminen mindestens acht Tage vorher durch Cireular vorzuladen und ihnen dabei bemerklich zu machen, daß nach 14 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen gesetzlichen ohne Grund und trug erfolgter amtlicher Aufforderung derjmpfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit» Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden und daß nach 22 des Jmpfregulativs die Vorgeladenen pünktlich zu erscheinen haben. Das Cireular ist von den Vorgeladenen zum Zeichen der Kenntnißnahme unterschriftlich zu vollziehen und von dem insinuirenden Beamten die richtige Jnsinuaion am Schlusse

5 275 zu bescheinigen. Ferner mache ich auf die 32, 33 und 34 des Jmpsregulatios, welche im vorigten Jahre wenig beachtet worden sind, noch besonders aufmerksam, wonach: a. die Gemeinde- bezw. Guts-Vorsteher und Polizei-Verwalter in den Städten bei Ordnungsstrafe verpflichtet sind, den öffentlichen Jmpf- und Revisionsterminen persönlich beizuwohnen im Behinderungsfalle aber einen Gerichtsmann mit der Stellvertretung zu beauftragen, b. sie ebenso an diesen Terminen eine des Schreibens hinreichend kundige Person dem Bezirksarzte zur Seite stellen und mit der Führung der Listen währendes Termins zu beauftragen haben, c. die Gemeinde- bezw. und Guts-Vorsteher und Polizei-Verwalter in den Städten oder deren Stellvertreter bei«ordnungsstrafe gehalten sind, diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz, erfolgter amtlicher Aufforderung der Jmpfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, am Schlusse des Termins sofort zu notiren und dem betreffenden Amts - Vorsteher zur Bestrafung ungesäumt anzuzeigen, auch daß solches geschehen, der in Liste zu bescheinigen. Die Duplicate der Jmpflisten sind im Termin ebenfalls zu«berichtigen. «Der Königliche Laudrath und Vorsitkende des Kreis-Ausschusses. Dr. v. Heydebrand u. d. Lasa Vrieg, den 27. Juni Bekanntmachung. Die untengenannten Ersatzdieservisteti 1. Klasse erhalten hiermit den Befehl, bis spätestens zum 8. f.mts. an ihren Bezirks-Feldwebel in Namslau den Ersatz-Reserve-Schein behufs Ueberführung zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse, abzugeben. Die Magisträte, Guts: und Gemeinde-Vorstände werden ersucht, qu. Mannschaften baldigst zu beordern. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. Groß -Butfchl«au: Johann Wolley, Niaximiliaii Reedichz Dziedzity Valentin Jendritzaz Eisdorst Robert Kirsch; Glaufchæ Johann Stasch, Gottfried Skupin, Johann Piasexni alias Jedzejewskiz Grambschütz: Johann Hoffmann; Giihlkhem Christian Urban, Gottlieb Miska, Franz Kostorsz Hönigernt Karl Sänger; Jauchendorst August Prätschz Kaulwilx Franz Kittelmann, Heinrich Schützz Lorzendorst Johann Schwalbe; Deuifch-Aiarrl!wilz: Adalbert Falkowsky; Windifchs Marchwiix Heinrich Glatzz Minkowsklp Karl Pirlich, Wilhelm Schlag; Namslam Paul Büttney Robert Müller, Rudolph Rapke, Paul Bochechowsky, Richard Rothe, Karl Kwak, Gustav Posselt, Herrniaiiti Winzek, Paul Leonhard, August Steuer, Ntichael Aniol, Albert Klimke; Paulsdorst Friedrich Graupe; Polkowilz: Christian Skupin; Reichthak Johann Lykoz Sande: Johann Szuppa; Schwirz: Johann Klose, Joseph Slabik, Christian Kampa, Johann Purrmannz Simmelwilx Johann Schimschoh Franz Schwarzerz Städleh Gottlieb Biewaldz Slrehliiy Paul Maleckez Wilkam Karl Kaufmann, Johann Weda. r Namslau, den 28. Juni Die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 20. Mai cr., betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Staatsbeamten, geben auch neue Muster zu den Gehalts- und Pensionsquittungen. Da nur auf Grund solcher nach dieser Vorschrift ausgefertigter Quittungen Zahlung geleistet werden darf, folgt nachstehend ein Abdruck der beiden Muster: a. Zu Gehaltsquittungem M. Gehalt M. Wohnungsgeldznschusz M zusammen M., buchstäblich habe ich für das te Quartal des Etatsjahres 1882/83 und zwar:... M. baar und - M. durch Anrechnung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge aus der Königl. Regierungsösauhtkasse Breslau gezahlt zuerhalten, worüber ich hiermit quittire. N., den ten Name! Amtscharactev b. Zu Pensionsquittungetu.... Mark Pension Wartegeld!, buchstäblich.«.. habe ich für den Monat und zwar:.... Mark baar und.... Mark durch Anrechnung der Wittwen- und Waifengeldbeiträge aus der Königl. Regierungsäjauptkasse Breslau zu gezahlt erhalten, worüber ich hiermit quittire. Zugleich versichere hierdurch, daß ich in dem obigen Zeiträume an weiterem Diensteinkotnmen in Folge einer Anstellung oder Beschäftigung im Reichs: oder Staatsdienste, oder in einem sonstige öffentlichen Dienste.... bezogen habe. N., den ten Name früherer Amtscharacterx

6 l276 Anmerkung. 1. Jn den vorgeschriebenen Quittungsbescheinigungen wird nichts geändert. 2. Die Worte:,,oder in einem sonstigen öffentlichen Dienste«können von den Petisionairem welche eine Civilpension lediglich aus preußischen Staatsfonds beziehen von welcher also nicht etwa ein Theil aus Reichsfonds zu erstatten ist! - nicht aber von den Wartegeldempfängern gestrichen werden. O!. Die im Schlußsatze offen gelassene Stelle ist von dem Pensionair oder Wartegeldempfänger mit dem Worte..nichts«auszufüllen, wenn dies zutrifft. Sonst ist an diese Stelle das Wort»nur«zu setzen und dann die Art der neuen Anstellung oder Beschäftigung, sowie das bezogene weitere Diensteinkommen näher anzugeben, unter Bezeichnung der Kasse, aus welcher dasselbe gezahlt ist. Königliche Kreis-Kasse. S t e ck b r i e f. Gegen den unten beschriebenen früheren Knecht Carl Hoppe gebürtig aus Polniscl!-Steine, zuletzt in den Kreisen Brieg und Namslau in Diensten, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des früheren Königlichen Kreis-Gerichts zu Eliamslaii vom 20. September 1872 erkannte Gefängnißstrase von 1 Jahr vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an das nächste Amtsgericht abzuliefern. Oels, den 21. Juni Königliche Staats-Anwaltscljaft. B e s d! r e i b U U g. Alter: 34 Jahr; Statur: stark; Stirn: bedeckt; Augenbrauen: blondz Nase: dick; Zähne: schlechtz Sprache: poluisch und deutsch; Größe: 5 2"; Haare: blond; Bart: blond; Augen: blau; Mund: breit; Kinn: rund. Besondere Kennzeichen: am rechten Unterarm eine Narbe. «. B. Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung Montag, den 3. Juli cr., Vormittags von ll bis 12 Uhr, wird in unserem Biireau der Anbau für 24 Pferde an das vorhandene Stallgebäude der 4. Escadron neben der Promenade excl. Ziegeln, Sand, Kalk und Cement wiederholt mindestfordernd vergeben werden. Wir bemerken hierbei, das; die Gebote in Procenten unter dem Kostenanschlage abzugeben sind und daß die Träger, Säulen, Eiseubahnschienem Krippen und; Rauffen gesondert zur Vergebung gelangen. Kostenanschlag und Zeichnung können vorher während der Amtsstunden im Stadtsekratariat eingesehen werden. Namslath den 27. Juni Der Bekanntmaschung Magisirajsp Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Allerh. Kabinetsordre vom 8. August 1835 und des Regulativs vom 25. Oktober 1835 wird mit Rücksicht auf die neuerdings in hiesiger Stadt sich mehrenden Erkrankungen an Scharlach und Diphtheritis, welche in zahlreichen Fällen einen tödtlichen Ausgangenommen haben, für den Polizeibezirk Namslau nachstehendes angeordnet: 1. Von jedem Falle einer Erkrankung an Scharlach oder Diphtheritis ist ungesäumt und spätestens innerhalb 24 Stunden der Polizeiverwaltung mündlich oder schristlich Anzeige zu erstatten. Zur Anzeige verpflichtet sind die Familienhäupter, die Hauswirthe und die Aerzte. 9 der vorbez. Kabinetsordre.! 2. Kinder aus Familien, in denen eine der vorbezeichneten Krankheiten ausgebrochen ist, dürfen während der Dauer der Krankheit die Schulen, einschließlich die Kleinkinderschule, nicht. besuchen und sind erst auf Grund eines polizeilich beglaubigten ärztlichen Attestes wieder zum Schulbesuch zuzulassen. g 14.! 3. An Scharlach oder Diphtheritis Gestorbene sind möglichst zu isoliren. Alle Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in der Wohnung des Verstorbenen sind verboten; ebenso wird die Begleitung der Leiche durch die Schule verboten. 22.!. 4. Nach erfolgter Genesung oder nach erfolgtem Ableben eines Kranken sind die Wohnung, Kleider, Wäsche und Betten desselben nach näherer Anweisung des behandelnden Arztes gründlich zu desinficiren; ebenso ist eine Desinfection derjenigen» Personen und der Effekten derselben erforderlich, welche mit dem Kranken in nähere Berührung gekommen sind. Aus insicirten Häusern dürfen weder Kleider, noch Wäsche oder Lumpen und dergl. verkauft oder verschenkt werden. Wir machen bei der großen Wichtigkeit der Sache den Familienvorständen und Hauswirthem sowie den Herren Aerzten, Lehrern und Geistlichen die strengste Befolgung der vorstehenden Vorschriften zur besonderen Pflicht und werden Uebertretungen derselben nachdrücklich mit Strafe ahnden. Namslau, den 27. Juni Die Polizei-Verwaltung. Katze.

7 -_ «.» E.«";:«-:J-; -:- «- :; «.. t s - -, Hat-ritt innen. Maschinen, Miitilentian nnd Ynmpfschneidemiiyle «e amslau,. «empfiehlt zur bevorstehenden Saison seitureichhaltiges Lager von: f} "» Sehlagerdrefchmaschinem Sttftendrefchmm V schincn zum Göpel- Handbetrieb und und mit ohne Schiittelwerh sowie Siedemafchinem Pferderechew Haferqttetschery Wurfmaschinem Riniieb maßen, Sämafchinen te. I I O ergene e abukate! zu den billigftett Preisen und coulante ten Zahlungsbedingurigen Zugleich erlaube ich mir. auf mein Lager von diversen Seh11itt-Hölzern, z; als Bretter, Bohlen, Kreuzholzey Latten 2c. ganz besoriders aufmerksam zu machen Rep araturen its-geführt. Silesia, Herein ekiemifeiter Fabriken zu saarau Stat. d. BreslxFreiln Bahn! Breslau Scl!weidn. Stadtgr. 12! und Merzdorf an der Schles Geb.-B.! Unter Gehalts-Garantie offeriren wir unsere bekannten Dünger-Präparate, sowie die sonstigen gangbaren Diingmitteb Proben und Preis-Courants auf Verlangen franco. Aufträge Fabrikpreis zu übernehmen en Herren die Krause G, Landsherger iu Kempen. Osskfsntliche Verstsigrsrungs Iklkssi«.ki»3?"33;s«åiFäjkkä f: figen leere: Äucotiotisloeale g! «I sssssssxsisiisusssiissiissis 3 "5 snljlkr-handwelrk mit l Prägepresse mit Zicbehör und Paar l5 krzlas?izxaxsfssdbessszsls Heu«DUUWUZHUUYJYsGeUY l Ledcrpreffe ««2c «ormittag 11 r im Gasthause des s. «., Herrn chenke S der in deutschen Vorstadt aus-- fiir Der Gertchtsvollztehcu JUMUL wärtige Rechnung bestimmt Elne m1? icbmaröe l Roll-Biireau, 1Sopha, Kleiderschränkh 2 HUhUcrhUUdUI TsschkzSkkkhlksskdmmddkUs VJIDPW SPTESPL im vierten Felde ist zu verkaufen bei 1 Wåscherolle und 1 BranntweunFtltrm V»ktsch, Fokstaufsehexz Mafchiue sausen,» J G eri»«! svo H ie» er. l». z Dachpappsd Poet. Vorstadt. Zwangsverstecgerung in Reichthal. ««D te l«m ' Montag den 3. Juli er. Vorm. 9 Uhr. ngen VerstHigertEZTUIHDU m u«e da s elbt l V ierde be «s timmt - empfiehlt I - btntgst

8 278 VI. «!. Montag den 3. Juli wird die hiesige Sonsibetidpzen YIUID Abends 8 Uhr, Generalversammlung in Rückervs Lokal. 1. Rechnungslegung 2.Wahl des Vorstandes. 3.Etwaige Anträge. Der Vorstand. Am 1. Juki1882 beginnt ei«neuen Quart-il der» lllustrirten Berliner Wochenschrift»Der Bär«Herausgegeben von Gmel Yommili Verlag von ist zu haben: Eebriider Yaetek in Berlin W., glühen-sit. 7. Die Amtsvorsteher, Gemeinde- und Zsöchentlich eine Nummer von 1216 Euartseiten Gutsvorsteher nnd die Polizeiverwab mit zahlreichen Jlkustrationem ter in den Städten als Vermittler der K«Preis pro Quartal nur 2 Mk. Strafrechtspflega Handbuch für den amt- Verkehr dieser Beamten mit der Staatsan- Diese» Ukcllssislljc das»best-lichecitirteste Blatt Deutschlands, wie es vor kurzem in waltschaft, von Stein, Erstem Staatsanwalt einem größeren literarischen Kreise genannt wurde, bei dem Landgericht zu Oels. Preis 1Mk. 50 Pf. bringt gut und spannend geschriebene «Die Königliche Regierung zu Breslau macht hkstbklschc Erzählungen aus der Vergangenheit unseres Vaterlandes, aus der Geschichte mittelst Verfügung vom 26. März 1880 im hiesigen Kreisblatt pro 1880 Stück 15 Nr. 120 unseres Herrscherhausesk z Das Blatt giebt in den größeren, mit historisch g aus vorstehend bezeichnetes Handbuch besonders getreuen Portraits 2c. illustrirten Abhandlungen. aufmerksam.. einen reichen Beitrag zur Spezialgeschichte unseres Vaterlandes, zur Geschichte unserer Fürsten, unserer Städte und der alten Familiensitze «Daneben bringt»der Bär«, was Alles aus als praktifches Handbuch: Vergangenheit und Gegenwartder Reichshaupv «. Zusammenstellung der in den Jahren stadt der Beachtung Werth erschienenen Kreisblatt -Versiigungen, nebst einer Bau- und Wege- An historischen Romanen bringt das nächste Quartal:»Der schwedische Oberft«, eine märkische Erzählung von Oskar Schwebeh ferner:,,die Polizei- Ordnung der Königb Regierung und einer Jnstruction für die goldene Rette, Erzählung von Heinrich Busch. An größeren Artikelm Hofrath Dr. Horn, Orts-Polizei-Behörden. Voltaire in Potsdam; Lorenz, Abt Tritheim und Joachim V.; die Berliner Sprache von einem Berliner; von Engelkem das königliche Stadtschloß in Vorläufige Anzeige Potsdam; M. v. Oesfeld, die Prophezeihungen des Schlossermeisters Rhode in otsdam; Bibliothekar Sr. Majestät des Kaisers Dr. ohme, Daniel Chodowieckyz Schubert, Geschichte der Berliner Volks- - schulen; A. Uhlmann, die weiße Frau der Quitzows, eine märkische Sage; O. Schwebel, Geschichte der Städte Frankfurt a.-o., Kiistrin, Königsbergz Ludovika Hesekieh Potsdamer Spukgeschichten 2c. 2c. " Abonnements werden jederzeit entgegengenommen von allen Buchhandlungem Zeitungsspeditionen oder Postexpeditionen der»bär«ist eingetragen im Post- ausgeführt von dem Z eitungskatalog unter Nr. 2198!, wie auch vonder Pyrotechniker E. Riihe aus Expedition des,,biir«, Verein w.. Liitzowstix 7. - Probenummern - - aus Wunsch jederzeit» gratis u.franco von derexpedition. Naehm. 2 Uhr FeuerarbeitewJnnung das Johanni-Quartal abhalten, wozu die betheiligten Mitglieder hierdurch eingelanden werden. Der Vorstand der Jnuung und Sterbekasfe der vereinigten Feuerarbeiter TE CHNI MITTWEIDA CUM Sachen!- Masclunenbauschu/e. Ein bi der Thierschau gewonnenes Pferd steht Verkauf. zum bei Eliäheres Tarteyna. Jn 0.OpitZ Buchhandlung, Namslau, o. Opitz Buchhandlung empfiehlt Berlin, verbunden mit Großem Concert der Militscher Ulanen-Kapelle. Alles Nähere durch Anschlagzettel AC. Ileinze. ziseinzes Garten in Zsöljinwilz Sonntag den 2. Juli Grases Kiesenxbriltant-illracl1t-Yeuerm -.:-k- Rebst BeilageJ

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