ÖH-Jus Startvorlesung Privatrecht I

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1 ÖH-Jus Startvorlesung Privatrecht I Sommersemester 2013 Ass.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger Institut für Zivilrecht

2 Allgemeine Information Homepage des Instituts für Zivilrecht < Rubrik Aktuelles, Download diese PowerPoint-Folien weitere Informationen zu den Lehrveranstaltungen aus Privatrecht I (allgemeine Informationen, Lernunterlagen, Vorlesungsgliederung) KUSSS (Kepler University Study Support System) aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen (Termine, Hörsaal etc) alle erwähnten Entscheidungen mit Aktenzeichen (zb 9 Ob 69/11d) abrufbar unter < Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 2

3 Jus Studieren in Linz Herausgeber Prof. Hauer (Öffentliches Recht) Dekan Lukas (Privatrecht) Themen (Auswahl) Jus-Studium an der JKU im Detail Organisation der JKU Kosten/Finanzierung des Studiums Auslandsaufenthalte Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 3

4 Das Fach Privatrecht I Lernunterlagen Die einzelnen Lehrveranstaltungen Fachprüfung Privatrecht I Fragen Übersicht Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 4

5 Das Fach Privatrecht I Was ist unter Privatrecht zu verstehen? Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch 1812 in Kraft getreten (letztes Jahr 200 Jahre; 1811 kundgemacht) 1 ABGB: Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privatrechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus. Das Privatrecht regelt also das Verhältnis der Rechtsunterworfenen untereinander, während das öffentliche Recht das Verhältnis des Einzelnen zum Staat im Auge hat. Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 5

6 Das Fach Privatrecht I Erbrecht Allgemeiner Teil Bürgerliches Recht / Privatrecht / Zivilrecht Familienrecht Sachenrecht Schuldrecht Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 6

7 Das Fach Privatrecht I Bärenführer-Beispiel (Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie I) An der Eingangstür zu einem Wartesaal ist angeschlagen: Hunde müssen draußen gelassen werden! Eines Tages kommt ein Bärenführer vorbei und fragt sich, ob er samt seinem Bären eintreten darf. Ein Bär ist kein Hund. Gilt die Regel trotzdem auch für andere Tiere? Wenn ja, welche (Bären, Meerschweinchen, Schlangen)? OGH zum Haustierverbot in Mietverträgen (OGH , 2 Ob 73/10i): Heißt kein Haustiere auch keine Goldfische? Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr s nicht aus, so legt was unter! (Johann Wolfgang von Goethe) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 7

8 Das Fach Privatrecht I Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 8

9 Das Fach Privatrecht I AGB zu einem Mobilfunkvertrag (OGH , 4 Ob 227/06w) Wird der Vertrag vor Ablauf [der Bindungsfrist] durch einvernehmliche Auflösung beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre. Bsp: 20/Monat, Bindung 1 Jahr ( 240); nach 5 Monaten einvernehmlich (!) beendet Restentgelt (= 140) zahlen, aber nicht mehr telefonieren Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 9

10 Das Fach Privatrecht I Highlights aus der AGB-Praxis: deutscher Verbraucherschutzverband qualifiziert als rechtswidrig: 25 Klauseln bei Googles Play Store und bei itunes, 19 bei Samsung Apps, 15 bei Nokia, 10 bei Microsofts Windows Phone Store Bindungsfrist von 3 Jahren in Fitnessstudio-Vertrag (OGH , 9 Ob 69/11d) selbst bei Umzug kein Recht zur Vertragsauflösung ohne finanzielle Nachteile Automatischer Verfall von Gutscheinen nach 6 Monaten / 2 Jahren / 3 Jahren (zb OGH , 7 Ob 22/12d) Unternehmer darf bei Rechtsstreitigkeiten selbst den Rechtsanwalt des Verbrauchers aussuchen und beauftragen; wer eigenen Rechtsanwalt wählen will, zahlt 15 % der Vertragssumme als Vertragsstrafe (EuGH , C-76/10 [Pohotovosť]) Beispiel: Kredit von Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 10

11 Das Fach Privatrecht I Welche Anforderungen werden an die Studierenden gestellt? Erfassen von rechtlichen Normen und von deren Zusammenhängen kritische Auseinandersetzung Umgang mit Sprache Verständnis für Lebenssachverhalte Ziel: Recht auf konkrete Sachverhalte anwenden = Falllösung Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 11

12 Lernunterlagen: Gesetzestext Gesetzessammlung = Grundausstattung jedes/r Juristen/in aktuelle Auflage, Mindestinhalt für 1. Abschnitt: ABGB & KSchG am häufigsten verwendete Gesetzestexte (zum Teil Hörerscheine = -20 %): Kodex Bürgerliches Recht (44. Auflage kommt Ende Februar, Stand Februar 2013) Grundlagen Privatrecht (7. Auflage, Stand August 2012), für 1. Abschnitt ausreichend Zivilrecht (7. Auflage, Stand August 2012) mögliche Auswahlkriterien: Aktualität, Druckbild, Stichwortverzeichnis Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 12

13 Lernunterlagen: Lehrbücher mehrere Möglichkeiten, die relevanten Stoffgebiete (Allgemeiner Teil und Ausschnitte des Sachrechts) durch Lehrbücher abzudecken gängigste Lehrbücher: Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil (5. Auflage, 2010) im Medienkoffer: Riedler, Privatrecht I Allgemeiner Teil (5. Auflage, 2010) Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Bände I & IV Peter Bydlinski, Allgemeiner Teil (5. Auflage, 2010; 6. Auflage im März 2013) Iro, Sachenrecht (4. Auflage, 2010) Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts, Band I (13. Auflage, 2005; 14. Auflage für Herbst 2013 geplant) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 13

14 Lernunterlagen: Lehrbücher Falllösungstechnik Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht für Anfänger (7. Auflage, 2012) im Medienkoffer: Riedler, Privatrecht I - Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle (3. Auflage, 2010) weitere Lernbehelfe Riedler, Zivilrecht I Glossar (5. Auflage, 2010) Welser (Hrsg), Fachwörterbuch zum bürgerlichen Recht (1. Auflage, 2005) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 14

15 Lernunterlagen: weitere Literatur Einführung Peter Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts + Fälle & Fragen zum Privatrecht (8. Auflage, 2010) Krejci, Privatrecht (8. Auflage, 2010) Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht + Glossar (3. Auflage, 2012) Skripten zum Bürgerlichen Recht Methodenlehre Franz Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre (2. Auflage, 2011) Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und -methodik für Juristen (5. Auflage, 2006) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 15

16 Lernunterlagen: Kommentare Klang, Kommentar zum ABGB (2. Auflage, ; 3. Auflage, teilweise erschienen) Kletečka/Schauer, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB-ON, Online-Kommentar zum ABGB) Koziol/Bydlinski/Bollenberger, Kurzkommentar zum ABGB (3. Auflage, 2010) Rummel, Kommentar zum ABGB (3. Auflage, ) Schwimann, ABGB-Praxiskommentar (3. Auflage, ; 4. Auflage, teilweise erschienen) Schwimann, ABGB-Taschenkommentar (2. Auflage, 2012) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 16

17 Lernunterlagen: Sonstiges Zeitschrift JAP = Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (insbesondere Prüfungen mit Lösungen) Abkürzungs- und Zitierregeln Friedl/Loebenstein, AZR Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (7. Auflage, 2012) Jahnel/Sramek, NZR Neue Zitierregeln (2012) Keiler/Bezemek, leg cit 2 (2010, Neuauflage erscheint 2013) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 17

18 Lernunterlagen Gesetzestext unerlässlich! Auswahl der Lernunterlagen Welches Lehrbuch das richtige ist, hängt stark vom Lerntyp und von persönlichen Präferenzen ab. Die Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen! Großteils am Campus erhältlich (ÖH shop, Thalia) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 18

19 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Gesamtangebot Vorlesung (VO) Privatrecht I Arbeitsgemeinschaft (AG) Privatrecht I Übung (UE) Privatrecht I Repetitorium (REP) Privatrecht I Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 19

20 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung (VO) Privatrecht I Organisatorisches: wird nur im Wintersemester abgehalten! Ziel: theoretischen Kenntnisse, die für die Lösung konkreter Fälle notwendig sind Prüfung: keine Vorlesungsklausur, daher wird über die Vorlesung auch kein Zeugnis ( Schein ) ausgestellt Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 20

21 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Arbeitsgemeinschaft (AG) Privatrecht I Organisatorisches: wird von den verschiedenen LVA-Leitern zu unterschiedlichen Zeiten angeboten (Termine und Anmeldung im KUSSS); 6 im WS, 2 im SS; im WS sind Arbeitsgemeinschaft und Vorlesung aufeinander abgestimmt Ziel: Übung und Festigung des Stoffes der Vorlesung, Vermittlung effizienter Falllösungsmethodik in den zentralen Gebieten des Einführungsstoffes; Vorbereitung für die Übung Privatrecht I Prüfungen: 2 Klausuren Studieneingangs- und Orientierungsphase (1x wiederholen) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 21

22 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Übung (UE) Privatrecht I Organisatorisches: verschiedene Formen innerhalb eines Semesters semesterübergreifend = Übung beginnt im WS und wird im SS fortgesetzt Ziel: Begutachtung praktischer Fälle, Anwendung des Einführungsstoffes; Vorbereitung für die Teildiplomprüfung Privatrecht I Prüfungen: 2 Klausuren und eigenständiges Verfassen einer Hausarbeit Hausarbeit: umfassendere rechtliche Fragestellungen in einem Fall bearbeiten Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 22

23 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Repetitorium (REP) Privatrecht I Organisatorisches: verschiedene Formen innerhalb eines Semesters geblockt (= innerhalb weniger Tage/Wochen) semesterübergreifend = REP beginnt im WS und wird im SS fortgesetzt Ziel: Wiederholung und Vertiefung des prüfungsrelevanten Stoffes für Übung und Fachprüfung Privatrecht I; Prüfungsvorbereitung Prüfungen: Im Repetitorium findet keine Prüfung statt. Der Besuch wird dringend angeraten! Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 23

24 Die einzelnen Lehrveranstaltungen Im Sommersemester AG Falllösung PR I: Windsteiger und Bachl UE PR I: Dullinger/Riedler (Nachname) REP PR I geblockt, im April (Bleier/Sagerer) und im Juni (Bleier/Kepplinger) semesterübergreifend (Schmid) Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 24

25 Fachprüfung Privatrecht I Ziel im 1. Studienabschnitt Dauer: 3 Stunden schriftliche Lösung eines Falles (und je nach Fallverfasser zusätzlich Theoriefrage/n) (Mindest-)Antrittsvoraussetzung: Zeugnis aus AG Öffentliches Recht I oder Privatrecht I; und ein Übungszeugnis des jeweils anderen Faches Beispiel: AG Öffentliches Recht I und Übung Privatrecht I Empfehlung: Besuch und Absolvierung beider Arbeitsgemeinschaften und beider Übungen richtige Falllösung = Übungssache Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 25

26 Fragen? Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 26

27 Viel Freude und Erfolg mit Privatrecht I! Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man s einmal getrunken, kann man s nicht mehr lassen. (Johann Wolfgang von Goethe) Ass.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger Institut für Zivilrecht Abteilung für Grundlagenforschung (Dekan Lukas) andreas.geroldinger@jku.at Geroldinger, Start-VO Privatrecht I ( ) 27

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