Ausschreibung Vergleichsfliegen 2015 der Luftsportjugend Sachsen Anhalt

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1 Anreise: Briefing: Unterkunft: Abreise: Ausschreibung Vergleichsfliegen 2015 der Luftsportjugend Sachsen Anhalt Freitag, 21. August 2015 ab Uhr Samstag, 22. August 2015 um Uhr Camping (Bitte Zelt, Schlafsack, Isomatte, Decke etc. mitbringen) Sonntag, 23. August 2015 ab 14:00 Uhr Die Luftsportjugend im Landesverband Sachsen -Anhalt e. V. gibt für das Landesvergleichsfliegen einen Rahmen vor. Das Vergleichsfliegen soll jährlich von einer Vereinsluftsportjugend, nach Möglichkeit im Wechsel, ausgerichtet werden. Es ist gemäß den hier vorgegebenen Ausführungsbestimmungen durchzuführen. Das Vergleichsfliegen will unter dem Gesichtspunkt, das in der Ausbildung erworbene Können zu vergleichen, gegenseitiges Kennenlernen und den Gedankenaustausch der Teilnehmer und Helfer untereinander fördern. Es ist daher wünschenswert, dass neben den Pilotinnen und Piloten auch eine Vielzahl von Begleitmannschaften möglichst aus allen Vereinen anreist. Der fliegerische Vergleich setzt sich aus Elementen der Segelflugausbildung zusammen. Über die Bewertung einer vorbildlichen Flugdurchführung soll das Sicherheitsbewusstsein gefördert und die Gelegenheit geschaffen werden, auf fremden Flugplätzen Erfahrungen zu sammeln. Ziel jedes Teilnehmers sollte es sein, sich bei diesem Vergleich für das Bundesjugendvergleichsfliegen zu qualifizieren. Teilnahmeberechtigte / Teilnahmebedingungen: Mitglieder des Luftsportverbandes Sachsen Anhalt e.v., wenn Sie am des Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Segelflug Lizenzinhaber (nicht länger als 2 Jahre) und Flugschüler mit Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnitts (B Prüfung). In diesem Fall ist es notwendig, dass ein zuständiger Fluglehrer anwesend ist Die Teilnehmer sind über ihren Verein dem Landesjugendleiter oder die Geschäftsstelle des Luftsportverbandes Sachsen Anhalt e.v. zu melden Die Teilnehmer werden nach folgenden Verfahren ermittelt: o 3 Teilnehmer pro Verein o Sollten sich nicht alle Vereine des Luftsportverbandes Sachsen Anhalt e.v. anmelden, so können offenstehende Plätze an die übrigen Vereine verteilt werden Startart: Winde; F-Schlepp mit MoSe nur nach Voranmeldung Flugzeuge: Bitte vorrangig eigenes Flugzeug mitbringen! Wer kein Flugzeug zur Verfügung hat, kann mit Fluglehrer auf dem "ASK 13" D-4135 des Luftsportvereins Laucha-Dorndorf e.v. fliegen. Verpflegung: Freitag: Abendessen nach Bedarf (Clubheim) Samstag: Frühstück, Abendessen Sonntag: Frühstück, Mittagessen Jury Fluglehrer und erfahrene Segelflieger - jeder Verein sollte einen Fluglehrer oder einen erfahrenen Segelflieger als Jury-Mitglied stellen Siegerehrung Der Ausrichter erstellt Urkunden für alle Teilnehmer. Die Luftsportjugend übernimmt die Kosten. Der Ausrichter besorgt mit Rücksprache mit der Geschäftsstelle oder dem Landesjugendleiter die Pokale und Preise. Meldung Die Anmeldung erfolgt im Internet auf der Homepage der Luftsportjugend Sachsen Anhalt, mit einer formlosen Anmeldung an die Geschäftsstelle oder telefonisch an die Landesjugendleitung spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Mit der Anmeldung werden die Ausführungsbestimmungen anerkannt. Kosten Teilnehmerpauschale (Piloten): 25,00 Helferpauschale: 25,00 Die Beiträge werden mit der Anmeldung fällig, und beinhalten die Verpflegung.

2 Programm Freitag ab 10:00 Uhr Anreise der Teilnehmer 15:00-19:00 Einweisungsflüge der Teilnehmer (entfällt für ortsansässige Teilnehmer oder Teilnehmer an der Jugendausbildungswoche, wenn dort bereits der Einweisungsflug erfolgte) 19:00-19:30 Begrüßung 19:30-21:00 Abendessen 23:00 Bettruhe Samstag 07:30 Wecken 08:00-09:00 Frühstück 09:00-10:00 Briefing und Festlegung des Startreihenfolge 10:00-11:00 Startaufbau, Aufrüsten der Gastflugzeuge (falls nicht schon am Vortag erfolgt) 11:00-19:00 Wertungsflüge, dazwischen Mittagessen 19:00-19:30 Startabbau, Flugzeugpflege 20:00 Grillabend 23:00 Bettruhe Sonntag 08:30 Wecken 09:00-10:00 Frühstück 10:00-11:00 Startaufbau und ggf. Wertungsflüge bzw. theoretischer Teil des Wettbewerbes 11:00-12:00 Mittagessen 12:00-13:00 Siegerehrung und Abschlussbriefing ab 13:00 Abbau und Verladen der Gastflugzeuge, anschließend Abreise der Teilnehmer. Haftung Ansprüche an den Veranstalter oder Ausrichter können, gleichviel und aus welchem Rechtsgrund, nicht geltend gemacht werden. Mit Einreichen der Unterlagen erkennen die Teilnehmer diese Bedingungen an. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (siehe auch Enthaftungserklärung). Mitzuführende und vorzulegende Dokumente Flugbuch Ausbildungsnachweis oder Segelfluglizenz Gültiges Tauglichkeitszeugnis Vollständige Flugzeugpapiere ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Enthaftungserklärung Für Rückfragen bzw. weitere Informationen Luftsportjugend: Verein: Webseiten: Flugplatz: Luftsportverein Laucha-Dorndorf e.v. Luftsportverein Laucha-Dorndorf e.v. Flugplatz Laucha-Dorndorf Am Flugplatz Laucha

3 Einverständniserklärung LANDESJUGENDVERGLEICHSFLIEGEN SEGELFLUG in Laucha Hiermit erkläre(n) ich (wir) uns mit der Teilnahme unserer/s Tochter/Sohnes Name, Vorname: geb. am: am Jugendvergleichsfliegen 2015 in Sachsen-Anhalt vom als Veranstaltung der Landesluftsportjugend Sachsen-Anhalt des Luftsportverbandes Sachsen-Anhalt e.v. einverstanden. Für die Zeit der Veranstaltung übertragen wir die Aufsichtspflicht auf die Jugendleiter und Betreuer. Unser/e Sohn / Tochter ist verpflichtet allen Weisungen der Jugendleiter und Betreuer Folge zu leisten. Wir sind über den Umfang und Inhalt der Veranstaltung in vollem Umfang informiert. Für eventuelle erforderliche medizinische Versorgung erklären wir ebenfalls unser Einverständnis. Die Versicherungskarte der Krankenkasse führt unser/e Sohn / Tochter bei sich. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Kontaktdaten Erziehungsberechtigte: Name: Anschrift: Telefon: Der ausgefüllte und unterzeichnete Vordruck ist dem Ausrichter bei der Anreise auszuhändigen!

4 Enthaftungserklärung Ich verzichte auf alle Ansprüche, die mir gegenüber dem Luftsportverband Sachsen-Anhalt e.v. beziehungsweise seinen Organen und Mitgliedern und Angestellten, sowie den sonstigen unmittelbaren wie mittelbaren Mitgliedern des Luftsportverband Sachsen-Anhalt e.v., daraus entstehen könnten, dass ich anlässlich meiner Beteiligung an der Veranstaltung Veranstalter: LANDESJUGENDVERGLEICHSFLIEGEN SEGELFLUG vom in Laucha Ausrichter: Luftsportverein Laucha-Dorndorf e.v. sei es am Boden oder in der Luft, Unfälle oder sonstige Nachteile erleide. Diese Erklärung gilt, gleichviel aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden könnten. Sie erstreckt sich gleichzeitig auf solche Personen und Stellen, die aus meinem Unfall selbständig sonst Ansprüche herleiten könnten. Sie ist keine Enthaftung eigenständig abgeschlossener Versicherung gleich welcher Art und schließt die Haftung aufgrund grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz nicht aus! Name, Anschrift ( in Druckbuchstaben) Ort, Datum / Unterschrift Teilnehmer Ort, Datum / Unterschrift Erziehungsberechtigter bei Piloten unter 18 Jahren

5 Ausführungsbestimmungen 1. Allgemeine Hinweise 1.1. Der Ausrichter/Veranstalter hat für ein ausreichendes Briefing Sorge zu tragen 1.2. Besondere Verhaltensweisen sind sowohl den Piloten als auch der Jury mitzuteilen 1.3. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Pilotensprecher gewählt 1.4. Sieger des Vergleichsfliegens ist der Pilot mit den wenigsten Minuspunkten 2. Wertungsflüge 2.1. Jeder Teilnehmer, der noch nicht den 3. Ausbildungsabschnitt (C Prüfung) abgeschlossen hat, fliegt die Wertungsflüge auf einem Doppelsitzer mit Sicherheitsfluglehrer. Dieser darf nur im Gefahrenfall eingreifen. Die absolvierte Übung wird mit der vollen Punktezahl belegt. Für diese gravierenden Fehler dürfen in diesem Falle noch einmal 5 Strafpunkte zusätzlich durch die Jury erteilt werden Jeder Teilnehmer, der bereits den 3. Ausbildungsabschnitt (C Prüfung) abgeschlossen hat, darf mit seinem Einsitzer und einem entsprechenden Flugauftrag seines Fluglehrers die Wertungsflüge fliegen Jeder Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung mindestens einen Überprüfungsflug zu absolvieren. Jeder Teilnehmer, der Flugschüler ist und mit seinem Einsitzer die Wertungsflüge fliegen will, hat 3 Überprüfungsflüge zu absolvieren. Der Fluglehrer entscheidet, ob der Teilnehmer einsitzig an der Veranstaltung teilnehmen darf. 3. Beurteilung des fliegerischen Teils 3.1. Die Beurteilung wird von mind. 3 Wertungsrichtern in zwei Gruppen vorgenommen, damit zwei Segelflugzeuge unabhängig voneinander beurteilt werden können Die Wertungsrichter bestehen aus Fluglehrern der einzelnen Vereine und werden entsprechend gleichmäßig aufgeteilt Teilnehmer dürfen nicht von Familienangehörigen bewertet werden Die Wertungsrichter treffen sich rechtzeitig vor dem fliegerischen Teil zu einem gemeinsamen Abstimmungsbriefing Teilnehmer oder Vertreter der Mannschaften haben sich von der Jury fernzuhalten Punktesammler sammeln während des fliegerischen Teils die vorgegebenen Formulare ein, um keine Manipulation und eine schnellere Auswertung zu gewährleisten Nach dem Durchgang wechseln die Wertungsrichter ihre Position (siehe Landefeldskizze) 3.8. Zwischen dem 1. Einweisungsflug und dem letzten Wertungsflug darf von den Teilnehmern außerhalb der Wertung nicht geflogen werden. 4. Wertungsverfahren 4.1. Vor jedem Durchgang findet ein Teilnehmerbriefing statt Gestartet wird grundsätzlich an der Winde. In Ausnahmefällen kann, wenn die persönlichen Voraussetzungen es erfordern, auch F-Schlepp angeboten werden (It. Ausbildungsstand). Der ausrichtende Verein hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen Jeder Teilnehmer hat 3 Flüge durchzuführen. Dabei sind verschiedene Flugübungen durchzuführen. Der Veranstalter legt vor den jeweiligen Durchgängen die Übungen fest. 5. Wertungskriterien 5.1. Die Wertungsrichter sollen die Flüge anhand nachstehender Kriterien bewerten. Die Auflistung dient als Richtlinie. Je nach Gesamteindruck oder hier nicht aufgeführten Fehlern, können die Wertungsrichter Abzüge vornehmen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien innerhalb der maximal möglichen Minuspunkte bleibt ihnen vorbehalten Im Falle gravierender Schwächen oder undisziplinierten Verhaltens können die Wertungsrichter einen Piloten disqualifizieren Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, einen Kurzfragentest durchzuführen.

6 Wertungselemente Vor jedem Durchgang findet ein Teilnehmerbriefing statt. Darin werden die Wertungselemente erläutert und Fragen der Piloten können geklärt werden. Jeder Teilnehmer hat drei Wertungsflüge durchzuführen. Dabei sind verschiedene Flugübungen durchzuführen. A1 WINDENSTART MAX. MINUSPUNKTE 15 Ausbrechen, fehlende Richtungskorrektur, Flügel hängen lassen "Kavalierstart" Fehlende Richtungskorrektur im Schlepp, Vorhalten Steigfluglage (zu steil / flach) Ausklinken unter Zug, nicht in Normalfluglage, "Wippen" A2 FLUGZEUGSCHLEPP MAX. MINUSPUNKTE 15 Ausbrechen beim Anrollen -Gefährliches Übersteigen der Schleppmaschine Falsche Höhen-und Richtungskorrekturen (Wippen, Pendeln) Fehlerhafter Ausklinkvorgang (z. B. Falsches Wegkurven) Zu bedenken ist, dass beim Startvorgang auch Fehler durch die Bodenmannschaft verursacht werden können. Ebenso sind äußere Umstände, wie beispielsweise böiger Seitenwind bei der Beurteilung zu bedenken. Bei Seilriss ist der Start zu wiederholen. B SEITENGLEITFLUG MAX. MINUSPUNKTE 15 Fehlerhaftes Einleiten -Fehlender stationärer "Slip" (min. 4 Sek.) Mangelhafte Richtungskorrektur Querneigung zuwenig oder zuviel Zu spät beendet (min. 30m GND = ca. 2 x Spannweite) Kein Seitengleitflug = max. Minuspunkte C LANDUNG MAX. MINUSPUNKTE 16 Das Aufsetzen soll mit einem sauberen Abfangvorgang in einer sauberen Zweipunktlandung Sporn und Rad erfolgen. Schlechte Landeeinteilung oder sehr unschöne Landungen (unruhiger Anflug, Richtungsfehler oder "Bums"landungen) können von den Wertungsrichtern mit bis zu 5 zusätzlichen Minuspunkten belegt werden. Nach dem Ausrollen der Segelflugzeuge ist unmittelbar die Landefläche (Zielfläche) freizumachen (evtl. Vergabe von Strafpunkten bei entsprechender Absprache der Wertungsrichter). Seitliches Hinausrollen ist damit jedoch nicht gemeint. Für die Ziellandung ist ein Feld mit folgenden Abmessungen herzurichten. Die Grundlinie für Feld B (Nullfeld) ist besonders zu kennzeichnen: Die Trennlinien zählen zum nächsten Feld Als Merkmal für die Bewertung gilt das Hauptrad Den Wertungsrichtern bleibt es vorbehalten, bei krassen Landefehlern die volle Fehlerpunktzahl zu vergeben, selbst wenn die Landung im ersten Feld erfolgt sein sollte! Nach jedem Durchgang "rotieren" die Wertungsrichter um eine Position. Landebewertung: Aufsetzen in Feld A = 2 Minuspunkte Aufsetzen in Feld B = 0 Minuspunkte Aufsetzen in Feld C = 2 Minuspunkte Aufsetzen in Feld D = 4 Minuspunkte

7 Aufsetzen außerhalb = 6 Minuspunkte Richtungsfehler beim Ausrollen o Auf die Kufe drücken, Flügel hängen lassen ohne Seitenwind o Richtungsfehler beim Landeanflug D ROLLEN UM DIE LÄNGSACHSE MAX. MINUSPUNKTE 10 Das Rollen um die Längsachse sollte nach jeder Seite 3 Mal erfolgen. Geachtet wird hierbei auf eine gleichmäßige Ausführung nach beiden Richtungen. Die zu erreichende Schräglage nach jeder Seite beträgt mindestens 30. Hierbei sollte sich das Flugzeug weder um die Hoch- oder Querachse bewegen. Die Jury gibt vor dem Flug die Anfangsrichtung vor. Unterschiedliche oder zu geringe Querneigung Ungleichmäßige Drehbewegung Überziehen des Segelflugzeuges Schieben / Schmieren Ausbrechen oder Drehen um die Hochachse Zu spätes / frühes Beenden E KREISWECHSELFLUG MAX. MINUSPUNKTE 10 Diese Übung besteht aus mindestens je einem Vollkreis rechts und links mit einer Querneigung nicht unter 30. Nach Beendigung des ersten Kreises soll ohne Geradeausfluganteil kontinuierlich der Gegenkreis eingeleitet werden Unterschiedliche Querneigung Ungleichmäßige Drehbewegung Überziehen des Segelflugzeuges Aufbäumen beim Kurvenwechsel und Ende Schieben / Schmieren Zu spätes / frühes Beenden F KREISFLUG NACH SCHNELLFLUG MAX. MINUSPUNKTE 10 Hier sollen die Teilnehmer unter Beweis stellen, dass sie ein Segelflugzeug koordiniert um alle drei Achsen bewegen können. Das Segelflugzeug ist aus dem Schnellflug (je nach Muster ca km/h) heraus gefühlvoll in eine Steigfluglage von etwa 30 zu steuern. Das Einleiten der Kurve soll noch in der Steigfluglage kontinuierlich in einen stationären Kreisflug mit einer Querneigung von min. 30 überleiten. Bei ausreichender Höhe ist die Übung sowohl rechts-als auch linksherum zu fliegen. Abfangbogen zu klein (heftiges, abruptes Knüppelziehen) Steigflug zu steil / flach (ca. 30 ) Fahrt beim Einkreisen zu gering geworden / Sackfluggefahr Unterschiedliche Querneigung für Rechts-und Linkskreise Richtungsfehler (kein Vollkreis)

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