Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013

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1 Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013 Gebührenart Gebühr/ monatlich in Euro und Cent Clubbeitrag monatlich: Einschließlich enthaltener Flugpauschale von 180,00 Euro jährlich - nicht in das Folgejahr übertragbar Mitgliedschaft auf Probe für max. 6 Monate, nach 6 Monaten wird die Aufnahmegebühr fällig. Aktive Mitglieder Segel-/ Motorflug 52,00 Lehrlinge/ Studenten... und Wehrdienstleistende bis zum vollendetem 25. Lebensjahr 44,00 Schüler 38,00 Aktive Mitglieder Fallschirmsprung 12,00 Aktive Mitglieder Modellflug bis 13 Jahre 3, Jahre 6,00 über 21 Jahre 9,00 Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung richten sich nach der aktuellen Versicherungs-Police ( z.z. 17,00 ) Startgebühren Nichtmitglieder für sportliche Veranstaltungen pro Tag 5,00 Passive Mitglieder Segelflug 10,00 Ehrenmitglieder und Förderer zahlen ihre aktuelle Versicherung 5,00 Quax - Fonds Alle Piloten, die als verantwortlicher Luftfahrzeugführer fliegen, einschließlich Flugschüler, die einsitzig fliegen 50,00 Aufnahmegebühr Aktive Mitglieder Segelflug 250,00 Lehrlinge/Studenten/Schüler als aktive Mitglieder Segelflug 60,00 Aktive Mitglieder Modellflug bis 13 Jahre 20, Jahre 40,00 Über 21 Jahre 60,00 Passive Mitglieder Modellflug 60,00 1/5

2 Grundpreis Start Windenstart 4,00 Flugzeugstart pro Minute Motorflugzeit 3,00 Fluggebühren Einsitzer (GFK) pro Flugstunde 9,00 Doppelsitzer (GFK) pro Flugstunde -Lizenzpiloten 18,00 -Flugschüler 9,00 Die Bezahlung der Flugzeit auf Segelflugzeugen ist gedeckelt auf 15 Flugstunden pro Jahr. Aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgt über diese 15 Stunden hinaus, mit der letzten Fluggebührenabrechnung im Jahr eine Verrechnung pro vollendete Flugstunde auf den Zahlbetrag. Eine Erstattung von Beträgen ist nicht möglich. Motorsegler Pro Stunde Flugzeit regulär- 90,00 Für einen Überland-Rückschlepp berechnen wir für die Rückschlepp pro min 2,00 Landegebühren für Vereinsmitglieder 0,00 Baustunden Ableistung der Baustunden vom bis des folgenden Jahres 30 Stunden (Objektbezogen) Gegenwert für jede nicht geleistete Baustunde 15,00 Der Vorstand entscheidet jährlich, je nach Arbeitsbedarf über die Erhöhung auf 40 Baustunden oder auf Verringerung auf 25 Baustunden. 2/5

3 Unterstellgebühr Segelflugzeuge im Hangar, auf einem Hänger für aktive Clubmitglieder monatlich 26,00 Segelflugzeuge im Hangar, auf einem Hänger für clubfremde Mitglieder monatlich 52,00 Segelflugzeuge im Hänger auf dem Freigelände des FCS für aktive Clubmitglieder unter Ausschluß jeglicher Haftung für den FCS monatlich 12,00 Segelflugzeuge im Hänger auf dem Freigelände des FCS für clubfremde Mitglieder unter Ausschluß jeglicher Haftung für den FCS monatlich 30,00 Flugzeuge auf dem Gelände des FCS unter Ausschluß jeglicher Haftung für den FCS täglich 6,00 Sonstige Regelungen Theoretischer Unterricht für Neuausbildung je Stunde 1,00 Theoretischer Unterricht für Nichtmitglieder je Stunde 5,00 Bußgeld für nicht angetretene Dienste 25,00 Mit Privatfahrzeugen für den Verein gefahrene Kilometer werden bei anerkanntem Nachweis nach der jeweils gültigen gesetzlichen Kilometerpauschale aus Mitteln des Vereins durch den Schatzmeister beglichen. Grundpreis Startgebühren Fremde zahlen eine Startgrundgebühr pro Tag (an max. 20 Tagen /Jahr) 25,00 Für clubfremde Piloten( nicht Mitglied im Luftsportverband Sachsen-Anhalt) mit eigenen Segelflugzeugen werden berechnet: - Flugzeugschlepp je Schleppminute 5,00 - Windenstart je Start 10,00 3/5

4 Gästeflüge und Landegebühren Gästeflugpreise Segelflug: F-Schlepp auf 600 m und ca. 20 min Segelflugzeugzeit 50,00 je Verländerungsminute 0,50 Motorflug: je Flugstunde 300,00 Motorsegler je Flugstunde 120,00 F-Schlepp: Motorflugzeug pro min 5,00 Segelflugzeug pro min 0,50 Landegebühren 1. Die Landegebühr beträgt für Flugzeuge und selbststartende Motorsegler, die den erhöhten Schallschutzanforderungen nach der Verordnung vom (LSL) entsprechen / nicht entsprechen: bei einem MTOW entsprechen nicht entsprechen bis kg 4,00 5,00 Schul- und Einweisungsflüge im DAeC: bei einem MTOW entsprechen nicht entsprechen bis kg 2,00 3, Die Landegebühren für Hubschrauber die den erhöhten Schallschutzanforderungen nach der Verordnung vom (LSL)entsprechen / nicht entsprechen beträgt die Landegebühr (ohne Regierungsflüge) 10,00 15,00 3. Für UL-Flugzeuge wird eine Landegebühr von 5,00 erhoben. 4. Für Freiballone wird eine Startgebühr von 10,00 erhoben Übernachtungsgebühren Übernachtungsgebühren für Nichtmitglieder betragen einheitlich: - für Wohnwagen oder Zelt pro Nacht pro Person 5,00 - für Bungalows pro Nacht pro Person 5,00 4/5

5 Übernachtungsgebühren für Mitglieder betragen einheitlich Wohnwagenstandgebühr + 1 Person jährlich 100,00 Für jede weitere Person 50,00 Miete für die vereinseigenen Bungalows + 1 Person jährlich 150,00 Für jede weitere Person 50,00 Diese Gebühren beziehen sich auf die Wochenenden und sind in der Woche nur zu Vereinsaktivitäten wie Fliegerlager etc. gültig. Innerhalb der Woche kostet eine Übernachtung 2,50 /Person. Stromverbrauch der Wohnwagen und Hütten wird nach Zähler abgerechnet. Anschlussgebühr für Strom pro Anschluß 50,00 Dieser Gebührenkatalog wurde auf der Mitgliederversammlung am beschlossen. Er tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird damit der alte Gebührenkatalog außer Kraft gesetzt. Schönebeck, Henning Schulte Versammlungsleiter Andrea Hamvas Protokollführer 5/5

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