Systemevaluation der Blauen Liste Stellungnahme des Wissenschaftsrates zum Abschluß der Bewertung der Einrichtungen der Blauen Liste

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1 Drs. 4703/00 Leipzig, 17. November 2000/wa-ju Systemevaluation der Blauen Liste Stellungnahme des Wissenschaftsrates zum Abschluß der Bewertung der Einrichtungen der Blauen Liste Inhalt Seite Vorbemerkung... 2 Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen und Empfehlungen... 4 I. Entwicklung und wissenschaftspolitische Bedeutung der Blauen Liste... 9 I.1. Entwicklung... 9 I.2. Wissenschaftspolitische Bedeutung I.2.1. Forschung 15 I.2.2. Serviceleistungen für die Forschung 18 I.2.3. Wissenschaftliche Politikberatung und Dienstleistungen für die Politik 20 I.2.4. Ausbildung für den akademischen und nichtakademischen Arbeitsmarkt 21 II. Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung II.1. Gesamtbewertung und Indikatoren II.2. Ausgewählte Gruppen III. Zur künftigen Entwicklung der Blauen Liste III.1. Allgemeine und übergreifende Gesichtspunkte III.2. Zu den Aufgaben der Steuerung und der Selbstorganisation III.3. Zur Qualitätssicherung III.3.1. Empfehlungen zum Verfahren 40 III.3.2. Empfehlungen zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen 42 III.4. Zur Finanzierung III.5. Flexibilisierung der Forschungsförderung Anhänge Abkürzungsverzeichnis... 67

2 - 2 - Vorbemerkung Der Wissenschaftsrat hat entsprechend der Bitte der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) vom April 1994 die Einrichtungen der Blauen Liste, beginnend im Jahre 1995, bewertet und schließt das Projekt mit der vorliegenden Systemevaluation ab. Die Systemevaluation der Blauen Liste 1) ist in Zusammenhang mit den bereits vorliegenden Systemevaluationen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Fraunhofer-Gesellschaft zu sehen. 2) Eine enge Verbindung besteht auch zur Erarbeitung der Systemevaluation der Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) durch den Wissenschaftsrat und zu seinen Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland. 3) Die Systemevaluation der Blauen Liste hat im wesentlichen die Frage zu beantworten, ob die Förderungsform als solche, die bisherigen Strukturen, die Qualitätssicherung und die forschungspolitische Steuerung der Blauen Liste künftig angemessen sind. Zur Frage der Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung hat der Wissenschaftsrat die einzelnen Einrichtungen überprüft; die Stellungnahmen zu den Einzelinstituten bilden die Grundlage für die in der vorliegenden Systemevaluation enthaltenen Einschätzungen und Schlußfolgerungen. Zu den Fragen der Förderungsform, der Angemessenheit der Strukturen und der forschungspolitischen Steuerung hat der Wissenschaftsrat die Einrichtungen der Blauen Liste insgesamt und ihre Position im deutschen und internationalen Forschungssystem bewertet. 1) 2) 3) Im folgenden wird Blaue Liste im Sinne der gemeinsamen Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung verstanden. Die Bezeichnung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz wird dann verwendet, wenn die Selbstorganisation der Einrichtungen der Blauen Liste gemeint ist. Vgl. Forschungsförderung in Deutschland. Bericht der internationalen Kommission zur Systemevaluation der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft, Hannover 1999 sowie Systemevaluierung der Fraunhofer-Gesellschaft. Bericht der Evaluierungskommission, November Wissenschaftsrat: Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland, Köln 2000.

3 - 3 - Im Unterschied hierzu hat der Wissenschaftsrat bei seiner Systemevalution der HGF direkt einen systemischen Ansatz gewählt, ohne zuvor eine detaillierte Bewertung der Einzeleinrichtungen durchzuführen. Hierzu hat er Aussagen zur Leistungsfähigkeit unter anderem aus übergreifenden Daten abgeleitet und durch Gespräche mit Vertretern der Großforschungszentren und ihrer Partner sowie einzelne Ortsbesuche die Strukturen und Prozesse der HGF analysiert. Die Systemevaluation ist vom Ausschuß Blaue Liste des Wissenschaftsrates erarbeitet worden, dem auch Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Der Ausschuß hat im April 2000 ein Gespräch mit Vertretern der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz geführt und im September Vertreter von Hochschulen zu Fragen der Kooperation von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen angehört; auch ihnen ist an dieser Stelle zu danken. Der Wissenschaftsrat hat nach einer ersten Lesung eines Entwurfs im Juli 2000 die Stellungnahme am 17. November 2000 verabschiedet.

4 - 4 - Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen und Empfehlungen Wissenschaftspolitische Bedeutung der Blaue Liste Die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern im Rahmen der Blauen Liste hat sich zu einem wichtigen Instrument der Forschungspolitik in Deutschland entwickelt. In der Blauen Liste werden Forschungs-, Service- und Beratungsaufgaben von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse wahrgenommen, deren institutionelle Förderung in anderen Sektoren des Wissenschaftssystems nicht oder nur schwer möglich ist. Bund und Ländern haben durch die Blaue Liste die Möglichkeit, flexibel auf Entwicklungen zu reagieren. Die gemeinsame Finanzierung der Einrichtungen der Blauen Liste durch Bund und Länder hat sich bewährt; sie hat wichtige länderübergreifende Forschung von gesamtstaatlicher Bedeutung ermöglicht, die bei alleiniger Finanzierung jeweils durch ein Land nicht durchführbar gewesen wäre. Die Einrichtungen werden im deutschen Forschungssystem benötigt. Die Qualität der wissenschaftlichen Leistungen von Einrichtungen der Blauen Liste rechtfertigt den Koordinierungsaufwand zwischen Bund und Ländern bei der Förderung dieser Einrichtungen. Die Förderung dieses Bereichs der Forschung nach Artikel 91b GG sollte fortgeführt werden. Bei der deutschen Vereinigung war die Blaue Liste der Bereich der gemeinsamen Forschungsförderung, in dem besonders rasch reagiert und qualifiziertes Forschungspotential gesichert werden konnte. Im Unterschied zu anderen außeruniversitären Institutionen wurden die Einrichtungen der Blauen Liste zweimal extern nach einem einheitlichen Verfahren und in einzelnen Fällen mit harten Konsequenzen begutachtet. Generelle Bedenken hinsichtlich der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Einrichtungen der Blauen Liste sind nicht länger gerechtfertigt. Viele Forschungseinrichtungen der Blauen Liste können gute bis sehr gute Forschungsleistungen vorweisen, ein Teil sogar internationale Spitzenleistungen. Eine große Zahl verfügt über wichtige Anwendungspotentiale. Die Serviceeinrichtungen der Blauen Liste nehmen forschungspolitisch wichtige Aufgaben wahr, die so in anderen Sektoren des Wissenschaftssystems nicht erfüllt werden und die die Einrichtungen zu wichtigen Partnern anderer wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Industrie, Politik und staatlichen Institutionen machen. Die Museen in der Blauen Liste nehmen neben ihrer auf der Sammlungs- und Ausstellungstätigkeit aufbauenden Forschungsarbeit wichtige Aufgaben auf dem in Deutschland vernachlässigten Gebiet der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit wahr, die ebenfalls von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse sind. Die meisten Einrichtungen der Blauen Liste kooperieren eng mit Hochschulen und betreuen intensiv wissenschaftlichen Nachwuchs. Viele Einrichtungen stellen appa-

5 - 5 - rative Ausstattung auch für Forschung und Lehre an Hochschulen zur Verfügung und leisten damit wichtige Dienste für die Wissenschaft. Mehrere Einrichtungen der Blauen Liste verfügen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen, Kooperationsbeziehungen und Ausstattung über geeignete Voraussetzungen für eine führende Rolle in ihren jeweiligen Fachgebieten und für den Aufbau von Netzwerken. Beispiele hierfür sind Atmosphärenforschung, Materialwissenschaften oder Transformationsforschung, aber auch die Bearbeitung wichtiger gesellschaftlicher Probleme, wie soziale Sicherung, Arbeitslosigkeit oder Gesundheit. Die Einrichtungen der Blauen Liste haben im Rahmen ihres Zusammenschlusses zur WGL die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 1993 zur stärkeren Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstorganisation aufgegriffen und aktiv umgesetzt. Die Neugliederung der Sektionsstruktur der WGL hat zu höherer Leistungsfähigkeit in bezug auf Informationsaustausch und Förderung der Zusammenarbeit von Einrichtungen, auch über die Blaue Liste hinaus, beigetragen. Empfehlungen Zu Leistungen und Leistungsmöglichkeiten Einrichtungen der Blauen Liste sollten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet eine Führungsrolle anstreben und zum Aufbau von Netzwerken aus Wissenschaftlern und Institutionen beitragen. Die Forschungseinrichtungen sollten verstärkt in internationalen Fachzeitschriften publizieren oder andere adäquate Veröffentlichungsformen wählen. Den Forschungseinrichtungen wird empfohlen, Drittmittelprojekte im Rahmen ihres jeweiligen Forschungsprogramms auszuwählen und eine zu hohe Abhängigkeit von einzelnen Drittmittelgebern zu vermeiden. Es wird erwartet, daß sie in verstärktem Maße auch kompetitive Mittel, zum Beispiel der DFG oder EU einwerben. Dieses sollte auch Anreiz für eine engere Kooperation mit den Universitäten sein. Zur Verstärkung von Anwendungspotentialen ist den Einrichtungen zu empfehlen, bereits bei der Auswahl der Forschungsthemen einen Fokus auf künftige Anwendungsmöglichkeiten zu legen. Als ein besonders erfolgreiches Instrument für den Wissenstransfer in die Praxis haben sich Ausgründungen erwiesen; Ausgründungen sind deshalb zu fördern. Die technologisch-naturwissenschaftlich ausgerichteten Institute der Blauen Liste sollten zusammen mit der Wirtschaft eine geeignete Patentstrategie entwickeln. Es wird empfohlen, patentfähige Entwicklungen, sofern Aussicht auf eine künftige Nutzung besteht, im Interesse der Sicherung der Rechte zum Patent anzumelden. Aber Patente müssen auch genutzt werden.

6 - 6 - Bund und Länder sollten zur Initiierung und Verstärkung von Kooperationen zwischen Forschung und Wirtschaft noch stärker das Instrument der Verbundforschung nutzen und Ausgründungen durch geeignete Programme stärker fördern. Die Museen in der Blauen Liste sollten über ihre nicht im Rahmen der Gemeinschaftsförderung finanzierte Sammlungs- und Ausstellungstätigkeit hinaus ihr Engagement auf dem Gebiet der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit weiter ausbauen und verstärken. Die Serviceeinrichtungen der Blauen Liste müssen ihre Angebote und Dienstleistungen durch Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit breiteren Nutzerkreisen bekannt machen. Sofern noch nicht geschehen, sollten sie Nutzerbeiräte einrichten oder Nutzer verstärkt in die Wissenschaftlichen Beiräte einbeziehen. Serviceleistungen müssen auf qualifizierter servicebezogener Forschung basieren. Aufgaben in der Politikberatung müssen fachlich qualifiziert und auf der Grundlage guter wissenschaftlicher Arbeit wahrgenommen werden. Zu ausgewählten Institutsgruppen Es wird empfohlen, zu einem späteren Zeitpunkt die Institute der Halbleiterphysik, die raumwissenschaftlichen Institute, die Zentralen Fachbibliotheken, die Fachinformationszentren und die Forschung in den Museen der Blauen Liste noch einmal vertieft zu begutachten. In die Untersuchung der Forschungsinstitute sollten über die Blaue Liste hinaus auch Einrichtungen von universitären und außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen einbezogen werden. Zur künftigen Entwicklung der Blauen Liste Bund und Länder sollten auch weiterhin die Entwicklung der Blauen Liste wissenschaftspolitisch steuern. Hierzu gehört, daß sie ihre Aufsichtsfunktionen in den entsprechenden Gremien der Einrichtungen intensiv wahrnehmen und die Mittel für Wissenschaft und Forschung stärker gebündelt werden, unter anderem dadurch, daß die Zuständigkeiten bei den Wissenschaftsministerien konzentriert werden. Bei der wissenschaftspolitischen Steuerung der Blauen Liste muß Flexibilität gewährleistet sein. Dies bedeutet, daß Einrichtungen oder Teile von Einrichtungen, die die geforderte Leistungsfähigkeit nicht aufweisen, in der Blauen Liste nicht weitergefördert werden und Forschungsfelder, die nicht mehr von gesamtstaatlichem Interesse sind, abgebaut werden. Umgekehrt muß der Aufbau neuer Forschungsfelder und Einrichtungen gewährleistet sein. Bund und Länder sollten die in der Vergangenheit geübte Praxis aufgeben, neue qualifizierte Einrichtungen nur dann in die Blaue Liste aufzunehmen, wenn gleichzeitig durch das Ausscheiden von Einrichtungen aus der Blauen Liste Mittel frei werden ( Omnibus-Prinzip ).

7 - 7 - Neue, erfolgversprechende Themen sollten rasch aufgegriffen werden können, etwa dadurch, daß nach dem Modell von Fiebiger-Professuren personelle Kapazitäten befristet in der Weise geschaffen werden, daß zeitversetzt durch Abbau an anderer Stelle der Aufbau insgesamt langfristig kapazitätsneutral geschieht. Die Einrichtungen der Blauen Liste sollten auch in Zukunft regelmäßig ca. alle fünf bis sieben Jahre extern begutachtet werden. Bund und Länder sollten die WGL als internes Instrument zur Wahrnehmung wichtiger Aufgaben der Selbstorganisation unterstützen. Die Entwicklung der WGL zu einer eigenständigen Trägerorganisation ist nicht zu empfehlen, doch sollte sie eine koordinierende und Kooperationen fördernde Aufgabe wahrnehmen sowie die Bildung von Netzwerken fördern. Die Sektionen der WGL sind weiter zu stärken, damit einheitliche Standards durchgesetzt, die wechselseitige Transparenz verbessert, die gemeinsame Nutzung von Geräten und Ausstattung sowie die Patentaktivitäten gefördert, die interdisziplinäre Ausbildung von Wissenschaftlern verstärkt und die Bildung von Forschungsverbünden stimuliert werden. Die Aufgaben und die Organisation der Wissenschaftlichen Beiräte, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftspolitischen Steuerung der Blaue-Liste-Einrichtungen leisten, sollten entsprechend den Hinweisen des Ausschusses Blaue Liste gestaltet werden. 4) Zur Qualitätssicherung Die Einrichtungen der Blauen Liste sollten ihre Forschungsprogramme auf zentrale Themen fokussieren; ihre Forschungsprogramme mit denen anderer Einrichtungen der Blauen Liste abstimmen; regelmäßig durch ihre Wissenschaftlichen Beiräte begutachtet werden; personelle Flexibilität anstreben. In der Regel sollten bei Forschungseinrichtungen 30 bis 50 % und bei Serviceeinrichtungen ca. 20 % der institutionellen Stellen für Wissenschaftler befristet besetzt werden. Ist eine Beschäftigung auf Dauer möglich und sinnvoll, sollte die Stelle auf fünf Jahre befristet besetzt und vor Ablauf der Frist die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung geprüft werden (tenure track); Wissenschaftlerstellen international ausschreiben; ihre Kooperation mit Hochschulen intensivieren; die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern (z. B. Einführung von Doktorandenseminaren); 4) Vgl. Hinweise des Ausschusses Blaue Liste zu Aufgaben und Organisation der Wissenschaftlichen Beiräte für Institute, Museen und Serviceeinrichtungen der Blauen Liste (Drs. 4587/00 vom 20. Juni 2000 im Anhang 8).

8 - 8 - verstärkt wissenschaftliche Mitarbeiter für einen Forschungsaufenthalt in Institutionen im Ausland entsenden und selbst Gastwissenschaftler aus der internationalen Fachwelt aufnehmen. Zur Finanzierung Bund und Länder sollten bei der finanziellen Steuerung die erforderliche Planungssicherheit gewährleisten und übermäßige Haushaltsrestriktionen vermeiden. Bund und Ländern wird empfohlen, die von den Regierungschefs beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Forschung (1997) baldmöglichst umzusetzen. Zur Forschungsförderung allgemein Außeruniversitäre Forschung muß auch weiterhin in einem subsidiären Verhältnis zur Hochschulforschung stehen. Es muß immer wieder neu geprüft werden, ob Aufgaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Hochschulen verlagert werden können. Die institutionenübergreifende Kooperation zwischen den einzelnen Bereichen des Forschungssystems muß verstärkt werden und sollte zur Bildung von fachspezifischen Clustern führen. Hochschulen sind auf Dauer nur dann attraktive Partner für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wenn die Ausstattung der Hochschulen qualitativ und quantitativ die entsprechenden internationalen Standards aufweist. Zwischen den Forschungsorganisationen sind stärkere Vernetzungen dringend erforderlich. Dies wird u. a. Änderungen in der Trägerschaft von Einrichtungen oder Abteilungen ermöglichen, wenn deren Schwerpunkte oder Zielsetzungen einen solchen Wechsel nahelegen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Hochschulen auf Dauer nur dann attraktive Partner für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind, wenn die Ausstattung der Hochschule qualitativ und quantitativ die entsprechenden internationalen Standards aufweist.

9 - 9 - I. Entwicklung und wissenschaftspolitische Bedeutung der Blauen Liste I.1. Entwicklung Bei den 82 Einrichtungen der Blauen Liste (Stand: 1998) 5) handelt es sich um selbständige außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtungen, die aufgrund überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden. Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG (RV-FO). Als Blaue Liste existiert diese Gruppe von Forschungs- und Serviceeinrichtungen erst seit Sie tritt damit in die Reihe anderer staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland, die ebenfalls mit unterschiedlichen Anteilen von Bund und Ländern gefördert werden, wie: - die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.v. (MPG), die 1948 gegründet wurde und mit ihren 80 Instituten und Forschungsstätten neben den Universitäten als Fördereinrichtung schwerpunktmäßig der Grundlagenforschung in Deutschland gilt (Finanzierung Bund/Länder 50:50), - die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die 1949 gegründet wurde und sich mit ihren 43 Instituten als Einrichtung schwerpunktmäßig der angewandten Forschung etablieren konnte (90:10), - die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die sich 1995 als Nachfolgerin der 1970 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrichtungen (AGF) neu konstituierte und zur Zeit 16 Forschungseinrichtungen umfaßt (90:10). Die Helmholtz-Zentren haben einen Schwerpunkt bei der Forschung mit Großgeräten bzw. in der Vorsorgeforschung. Die in der Blauen Liste von Bund und Ländern gemeinsam geförderten und bis auf eine Institution in der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) zusammengeschlossenen Einrichtungen haben zum Teil eine weit bis in das 5) Seit 1. Januar 2000 umfaßt die Blaue Liste nur noch 81 Einrichtungen, da für die mit Ablauf des Jahres 1998 (Forschungsinstitut für Kinderernährung(FKE), Dortmund, Institut für Erdölforschung (IfE), Clausthal) bzw (Deutsches Bibliotheksinstitut (DBI), Berlin) ausgeschiedenen Einrichtungen bisher zwei Einrichtungen hinzugekommen sind (das Institut für Neue Materialien (INM), Saarbrücken zum 1. Januar 1999, der Berliner Elektronenspeicherring Gesellschaft für Synchrotronstrahlung (BESSY II) zum 1. Januar 2000).

10 Jahrhundert zurück reichende Vorgeschichte. 6) Von grundsätzlicher Bedeutung für die Entstehung, wissenschaftspolitische Steuerung und Zukunft der Einrichtungen der Blauen Liste war und ist die Entwicklung des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Schon im Staatsabkommen der Länder der Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen (Königsteiner Staatsabkommen) aus dem Jahre 1949 verpflichtete sich die Gesamtheit der Länder bei größeren Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung, deren Zuschußbedarf die finanzielle Leistungskraft eines einzelnen Landes übersteigt, die zur Erfüllung der Forschungsaufgaben erforderlichen Mittel nach den Bestimmungen dieses Abkommens gemeinsam aufzubringen. In einer Anlage zu dem Abkommen waren Einrichtungen aufgeführt, die auch heute zur Blauen Liste gehören. 7) Durch die Aufnahme des Artikels 91b 8) in das Grundgesetz im Jahre 1969 wurde verfassungsrechtlich abgesichert, daß Bund und Länder bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse zusammenwirken können. Nach umfangreichen Beratungen zwischen Bund und Ländern in den 70er Jahren, in die über 300 Einrichtungen einbezogen wurden, umfaßte die 1977 in Kraft getretene Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) 46 Einrichtungen (Blaue Liste). Bund und die Länder verbanden mit der Blauen Liste vor allem Erwartungen an eine flexible Form der Forschungsförderung, wobei die Kriterien der überregionalen Bedeutung und des gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesses maßgebend 6) 7) 8) Zu den Einrichtungen mit besonders langer Tradition gehören u. a. das Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg in Frankfurt am Main (1817 als Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft gegründet), das Römisch-Germanische Zentralmuseum in Mainz, das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg (die beide 1852 gegründet wurden) und das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (das seinen Ursprung in dem 1899 gegründeten Staatswissenschaftlichen Seminar der Universität Kiel hat). Daneben enthielt die Anlage auch Max-Planck-Institute sowie die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, die Vorgängerin der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Art. 91b GG (Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Bildungsplanung und Forschung) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung geregelt.

11 sein sollten, um Einrichtungen neu in die Blaue Liste aufzunehmen bzw. andere Einrichtungen, die diese Kriterien nicht mehr erfüllen, wieder aus der Gemeinschaftsfinanzierung entlassen zu können. Bund und Länder hatten deshalb von Beginn an vorgesehen, regelmäßige Evaluationen der Einrichtungen durchzuführen. Diese Zielsetzungen entsprachen dem Wunsch von Bund und Ländern, wissenschaftspolitische Bedarfssituationen zügig und adäquat aufgreifen zu können. Die Einrichtungen der Blauen Liste werden auf Bitten der BLK seit 1979 vom Wissenschaftsrat evaluiert. Von den seinerzeit 46 Einrichtungen sind bis 1994 fünf aus der gemeinsamen Förderung ausgeschieden: - Zentralarchiv für Hochschulbau (ZA), Stuttgart (bis 1980); - Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK), Bonn (bis 1983); - Forschungsinstitut für Rationalisierung (FIR), Aachen (bis 1984); - Institut für Meeresforschung (IfM), Bremerhaven (bis 1985); - Gesellschaft für Information und Dokumentation (GID), Frankfurt (bis 1987). Die beiden letzten Einrichtungen gingen zum Teil in Großforschungseinrichtungen, das Zentralarchiv in der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) auf. Das Aachener Institut wird als Landesinstitut weitergeführt. Für die DGFK wurden für eine bestimmte Zeit gebundene Mittel im Rahmen der DFG-Förderung vorgesehen. Neben dem Deutschen Schiffahrtsmuseum (DSM), Bremerhaven, und dem Institut für Spektrochemie und angewandte Spektroskopie (ISAS), Dortmund, die seit 1980 zur Blauen Liste gehören, wurden in dieser Zeit fünf Serviceeinrichtungen in die Blaue Liste aufgenommen. 9) 9) Es handelte sich dabei um die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW), Kiel (seit 1980), das Fachinformationszentrum Chemie (FCH), Berlin (seit 1982), die Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Mannheim, Köln, Bonn, Berlin (seit 1987), die Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) an der Universität Trier (seit 1988) und die Deutsche Zentralbibliothek für Landbauwissenschaften (ZBL), Bonn (seit 1992).

12 Die wissenschaftspolitischen Flexibilitätserwartungen an die Blaue Liste wurden in den Folgejahren nur teilweise erfüllt. Zu- und Abgänge gab es lediglich in begrenzter Zahl, die fachliche Struktur der Blauen Liste veränderte sich kaum wurden 46 Einrichtungen im Rahmen der Blauen Liste gefördert, 1989 waren es 47. In diesem Zeitraum wurden wie bereits dargestellt - fünf Einrichtungen aus der gemeinsamen Förderung heraus- und sechs hineingenommen. Daneben wurden sechs Anträge auf Neuaufnahme 10) in die Blaue Liste vom Wissenschaftsrat befürwortet, für die aber von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) aus finanzpolitischen Gründen keine entsprechende Aufnahmeentscheidung getroffen wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt galt faktisch das von der Finanzseite geforderte Omnibus-Prinzip, nach dem bei Aufnahme einer Einrichtung in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung vorab Mittel durch die Herausnahme einer Einrichtung frei werden müssen. Eine nachhaltige Veränderung in Größe und Struktur erfuhr die Blaue Liste durch die deutsche Einigung. Artikel 38 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) sah eine Einpassung von Wissenschaft und Forschung im Beitrittsgebiet in die gemeinsame Forschungsstruktur der Bundesrepublik Deutschland vor. Nach Evaluation der Institute verschiedener wissenschaftlicher Akademien der DDR (Akademie der Wissenschaften, Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Bauakademie) durch den Wissenschaftsrat folgten entsprechende Institutsneugründungen in den neuen Bundesländern. Dadurch wuchs die Blaue Liste von 47 Einrichtungen im Jahre 1989 auf 81 Einrichtungen im Jahre Die Blaue Liste war unter den seinerzeit gegebenen zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Bereich der gemeinsamen Forschungsförderung, in dem besonders flexibel reagiert werden konnte. 10) Es handelt sich um folgende Einrichtungen: Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim; Zentralinstitut für Versuchstierforschung, Hannover; Wissenschaftskolleg zu Berlin; Institut für Arterioskleroseforschung, Münster; Deutsches Forschungsnetz e.v., Berlin; Sozio-oekonomisches Panel, Berlin.

13 Die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat führte zu Empfehlungen, in deren Folge 34 Institutionen als Einrichtungen der Blauen Liste in den neuen Ländern gegründet wurden. In der Blauen Liste wurde dadurch die Anzahl der Einrichtungen erheblich vergrößert, ebenso die Zahl ihrer Mitarbeiter (von Personen in 1989 auf Personen in 1992). Einen qualitativen und quantitativen Zuwachs dieser Größenordnung erfuhr keine der anderen gemeinschaftlich finanzierten außeruniversitären Förderformen. In fachlicher Hinsicht veränderte sich das Forschungsprofil der Blauen Liste dadurch, daß die Einrichtungen in Ostdeutschland in der überwiegenden Zahl natur-, technik-, agrar-, lebens- und raumwissenschaftliche Forschung betreiben. Die Förderungsform der Blauen Liste hat sich damit in einer Phase bedeutsamer wissenschaftspolitischer Umgestaltungen als Instrument der Forschungspolitik bewährt. Hinsichtlich der forschungspolitischen Steuerung leiteten Bund und Länder unmittelbar, nachdem eine neue gesamtdeutsche Forschungslandschaft Gestalt angenommen hatte, Strukturüberlegungen zum Status und zur Zukunft der Blauen Liste ein. Der Wissenschaftsrat wurde gebeten, Empfehlungen zur Neuordnung der Blauen Liste abzugeben. 11) Daran schloß sich der Auftrag der BLK an den Wissenschaftsrat an, von 1995 an alle Einrichtungen der Blauen Liste zu evaluieren und in jedem einzelnen Fall eine Empfehlung über die Weiterförderung oder Nichtweiterförderung durch Bund und Länder abzugeben. Neben der Sicherung der wissenschaftlichen Qualität war es das Ziel der Evaluation, die Flexibilität innerhalb der Blauen Liste dadurch zu erhöhen, daß mit negativem Ergebnis evaluierte Einrichtungen aus der gemeinsamen Förderung ausscheiden, andere dagegen neu aufgenommen werden können. Im Jahre 1990 wurde mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Blaue Liste (AG- BL), die sich 1995 als Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) neu konstituiert hat und sich 1997 den Namen Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz" (WGL) gab, ein Prozeß der Selbstorganisation der Einrichtungen der Blauen Liste begonnen. Dieser wird von Seiten der WGL durch die Einrichtung von Gremien 11) Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Neuordnung der Blauen Liste, in: Empfehlungen und Stellungnahmen 1993, Köln 1994, S. 468.

14 der Selbststeuerung weiter vorangetrieben. Seit November 1998 verfügt die WGL über einen extern besetzten Senat. Vorrangiges Ziel des Zusammenschlusses ist eine stärkere Zusammenarbeit der Einrichtungen der Blauen Liste durch einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch, die Zusammenarbeit in gemeinsam interessierenden Angelegenheiten sowie die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der Mitglieder nach außen. I.2. Wissenschaftspolitische Bedeutung Die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern im Rahmen der Blauen Liste hat sich in den letzten 25 Jahren zu einem wichtigen Instrument der Forschungspolitik in Deutschland entwickelt. Auf diese Weise ist es gelungen, Forschungs-, Service- und Beratungsaufgaben von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse wahrzunehmen, deren institutionelle Förderung in anderen Sektoren des Wissenschaftssystems nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Dieses betrifft neben den Forschungseinrichtungen auch die Serviceeinrichtungen für die Forschung, die durch die Bereitstellung von Informationen, Daten oder Infrastruktur eine unverzichtbare Unterstützung für die Forschung innerhalb und außerhalb der Hochschulen leisten, aber auch die Forschungsbereiche der Museen. Als Beispiele für gleichsam unikale Einrichtungen der Blauen Liste mit erheblicher Ausstrahlung in die Wissenschaftslandschaft sind das Leibniz-Institut für Neurobiologie (IfN), Magdeburg, mit seiner Verbindung von Hirn- und Lernforschung, das Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg (FIS), Frankfurt/Main, mit seiner taxonomischen Forschung sowie das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) mit seinen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu nennen. Weitere Beispiele ließen sich hinzufügen. Die Einrichtungen der Blauen Liste sind in unterschiedlichen Funktionsbereichen tätig, die ein modernes Wissenschaftssystem ausfüllen muß. Das Verhältnis von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Entwicklung ist nicht durch ein lineares Stufenmodell beschreibbar, bei dem die einzelnen Stufen des Forschungsprozesses institutionell scharf getrennt werden können. Wissenschaftliche und tech-

15 nologische Innovationen verlangen vielmehr danach, Schnittstellen zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung zu identifizieren und Forschungsverbünde zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, Staat und Industrie zu gestalten. Die Forschungseinrichtungen der Blauen Liste verfügen zum überwiegenden Teil über hervorragende Voraussetzungen, an strategisch ausgerichteten Forschungsprogrammen mitzuwirken. Neben den Universitäten und den Instituten der Max-Planck- Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft stellen die Forschungseinrichtungen der Blauen Liste ein wichtiges Potential für notwendige Synergien im Forschungssystem bereit. Die Einrichtungen der Blauen Liste erbringen auch wichtige Serviceleistungen für die Forschung, führen wissenschaftliche Politikberatung durch und leisten einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Ausbildung. I.2.1. Forschung Eine Reihe von Einrichtungen der Blauen Liste verfolgt vorrangig oder teilweise grundlagenorientierte Fragestellungen. Der größte Teil der Einrichtungen beschreibt seine eigene Forschungsarbeit ausdrücklich als problemorientierte oder anwendungsorientierte Grundlagenforschung. Dahinter steht das Ziel, durch die Verbindung von erkenntnisorientierter und anwendungsorientierter Forschung in oftmals interdisziplinären Arbeitsfeldern zu wissenschaftlichen und technologischen Innovationen zu gelangen. Der Anteil der Einrichtungen der Blauen Liste, der im eigenen Selbstverständnis in einem signifikanten Maße Grundlagenforschung betreibt, hat seit der deutschen Vereinigung zugenommen. Bei der Evaluation der Einrichtungen durch den Wissenschaftsrat wurden mehrfach Fällen internationale Spitzenleistungen in der Grundlagenforschung identifiziert. Nach der deutschen Einigung, als 29 naturwissenschaftlich-technikwissenschaftliche Forschungsinstitute als Einrichtungen der Blauen Liste neu gegründet wurden, bot sich für Bund und Länder die Gelegenheit, an diese die ausdrückliche Erwartung zu richten, sich an industriellen Forschungskooperationen zu beteiligen und einen Beitrag zur angewandten industrienahen Forschung zu leisten. In einer Stellungnahme

16 des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 1991 wird der Erwartung Ausdruck verliehen, daß einige dieser Einrichtungen insgesamt bis zur Hälfte ihres Gesamtbudgets durch Drittmittel mit einem hohen Industrieanteil einwerben. 12) Diese Erwartungen waren unrealistisch. 13) Dennoch bleibt richtig, daß die Anwendungspotentiale eines Teils der Forschungsarbeiten in der Blauen Liste immer noch nicht hinreichend genutzt werden, insbesondere ist der Anteil an Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft steigerungsfähig. Die Einrichtungen der Blauen Liste sollten bereits bei der Auswahl ihrer Forschungsthemen einen Fokus auf künftige Anwendungsmöglichkeiten legen. Die Gründe für die in vielen Fällen geringe Vernetzung von Forschung und Industrie liegen in der Zurückhaltung sowohl auf Seiten der Einrichtungen als auch der Industrie. 14) In den neuen Ländern kommt das Problem des Neuaufbaus einer Industriestruktur hinzu. Zur Initiierung von Kooperationen zwischen Forschung und Industrie sollten Bund und Länder noch gezielter das Instrument der Verbundforschung nutzen, in die gleichermaßen Einrichtungen der Blauen Liste, staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen, Hochschulen und die Industrie einzubeziehen sind. Einrichtungen der Blauen Liste können auch in ihrer jeweiligen Region die Ansiedlung von klein- und mittelständischer Industrie fördern, indem sie Mitarbeiter ermutigen, sich mit eigenen Entwicklungen selbständig zu machen. In dieser Hinsicht sollten die Einrichtungen der Blauen Liste ihre Anstrengungen weiter verstärken. Es wäre zudem erfreulich, wenn Bund und Länder durch entsprechende Programme Ausgründungen aus öffentlich geförderten Einrichtungen stärker unterstützen würden. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind die natur- und technikwissenschaftlichen Blaue-Liste-Institute vielfach Wachstumskerne für kleine und mittlere Unternehmen. Die Zuwendungsgeber sollten diese Entwicklung aktiv unterstützen und auch die notwendigen Transferaktivitäten fördern. 12) 13) 14) Wissenschaftsrat: Stellungnahme zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den neuen Ländern und in Berlin, Allgemeiner Teil, Köln 1991, S. 18 und 28. Wissenschaftsrat: Empfehlung zur Sicherung der Flexibilisierung von Forschungs- und Personalstrukturen in zehn außeruniversitären Einrichtungen in den neuen Ländern, in: Wissenschaftsrat: Empfehlungen und Stellungnahmen 1995, Bd. 1, Köln 1996, S Vgl. Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur außeruniversitären Materialwissenschaft, Köln 1996, S. 10.

17 Ein Hauptanliegen der Forschungs- und Technologiepolitik ist die Förderung von Schlüsseltechnologien, da diese von besonderer Bedeutung für die Konkurrenzfähigkeit nationaler Volkswirtschaften sind. Als Schlüsseltechnologien werden im Rahmen der Fachprogramme des Bundes gegenwärtig vor allem die Informationstechniken, die Biotechnologie und die Materialforschung gefördert. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Förderung der Erforschung von Schlüsseltechnologien auf allen Ebenen der Wissensgenerierung von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung stattfindet. 15) Deshalb richten sich die Erwartungen nicht nur an die Fraunhofer-Gesellschaft, sondern auch an die Hochschulen, die MPG, die HGF-Institute und die Einrichtungen der Blauen Liste. Bei der Blauen Liste werden vor allem von den Einrichtungen der Lebenswissenschaften und der Natur- und Ingenieurwissenschaften entsprechende Beiträge erwartet. Die bisher abgeschlossenen Arbeiten und die programmatische Ausrichtung eines Teils dieser Einrichtungen zeigen, daß hier Forschungspotential für die Entwicklung von Zukunftstechnologien vorhanden ist. Bei den anwendungsbezogenen Forschungsaktivitäten der Blauen Liste ist zwar grundsätzlich darauf zu achten, daß diese überwiegend im vorwettbewerblichen Bereich bleiben und im Schnittbereich von Grundlagenforschung und Anwendung angesiedelt sind. In Einzelfällen müssen anwendungsbezogene Arbeiten aber bis hin zur Entwicklung industrieller Prototypen getrieben werden, um die Prozesse eng mit den jeweiligen industriellen Partnern abstimmen und optimale Nutzbarkeit erreichen zu können. 16) Aufgaben des Wissens- und Technologietransfers sollten grundsätzlich in allen Bereichen des Forschungssystems wahrgenommen werden. Im einzelnen geht es darum, die Prozesse der Gewinnung neuen Wissens in Wissenschaft und Wirtschaft stärker als bisher zu vernetzen. Es gibt im deutschen Forschungssystem kaum geeignete Anreize, um eine Fokussierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf die Anwendung und das Produkt zu erreichen. Auch in der Blauen Liste werden die Anwendungspotentiale und Synergieeffekte aus gemeinsamen Projekten mit der Industrie noch zu wenig genutzt. Da zahlreiche Einrichtungen der Blauen Liste auf- 15) 16) Vgl. a. a. O. Ein Beispiel hierfür sind die Forschungsarbeiten an Hochleistungslaserdioden im Ferdinand-Braun- Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH), Berlin. Vgl. Stellungnahme des Wissenschaftsrates vom Januar 1999, in: Stellungnahmen zu Instituten der Blauen Liste. Physik-Institute in Berlin. Bd. VI, Köln 2000, S. 42f.

18 grund ihrer Anwendungsorientierung potentiell bedeutsame Partner für den Technologietransfer sind, sollten sie den Wissens- und Technologietransfer durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Lizenzgewährung und Patentübertragung, verstärkt unterstützen und rechtzeitig Partner aus der Wirtschaft einbeziehen. Ein weiterer Teil der Einrichtungen der Blauen Liste-, vor allem in den Lebens- und Umweltwissenschaften, ist erfolgreich auf dem Gebiet der Vorsorgeforschung tätig. Die von staatlicher Seite gegenwärtig prioritär geförderten Gebiete umfassen vor allem die Energie-, Umwelt-, Klima- und Krankheitsforschung. Sie ist in der Regel langfristig angelegt, stark grundlagenbasiert sowie experimentell aufwendig und komplex. Institutionell findet ein Großteil dieser Forschung in der Bundesrepublik innerhalb einiger Zentren der Helmholtz Gemeinschaft statt, die mit der staatlichen Vorsorgeforschung ein neues Betätigungsfeld nach einer Phase der Umorientierung gefunden hatte. In der Blauen Liste sind unter anderem das Deutsche Institut für Ernährungsforschung (DIfE), Potsdam, das Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie (HPI), Hamburg, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Potsdam, das Institut für Troposphärenforschung (IfT), Leipzig, und das Institut für Atmosphärenphysik (IAP), Kühlungsborn, in diesem Forschungssektor tätig. Auf diesem wesentlich durch Forschungsprogramme des Bundes gesteuerten Gebiet ist eine stärkere Fokussierung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Forschungsorganisationen in Deutschland unerläßlich. 17) I.2.2. Serviceleistungen für die Forschung Serviceaufgaben für die Forschung werden in Deutschland von verschiedenen Einrichtungen wahrgenommen, die auch unterschiedlich gefördert werden. Während solche Aufgaben bei den Hochschulen und den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen, nehmen sie in anderen Wissenschaftsorganisationen einen breiteren Raum ein. Die DFG fördert vier sogenannte 17) Vgl. hierzu die Überlegungen zur künftigen Entwicklung von HGF-Zentren und weiteren Teilen der außeruniversitären Forschung im Rahmen von Programmsteuerungsverfahren in: Wissenschaftsrat, Stellungnahmen zur Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) (Entwurf, Drs. 4665/00 vom 23. Oktober 2000), S. 95 ff.

19 Hilfseinrichtungen der Forschung; hier handelt es sich um Einrichtungen von überregionaler Bedeutung, in denen personelle bzw. apparative Voraussetzungen für wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Dienstleistungen für die Forschung zentriert sind. 18) Auch die Einrichtungen der Ressortforschung nehmen Serviceaufgaben für die Forschung wahr. Im Rahmen der Blauen Liste bilden Einrichtungen, die auftragsgemäß Serviceaufgaben für die Forschung wahrnehmen, einen Schwerpunkt; sie erbringen ihre wissenschaftlichen Dienstleistungsaufgaben nicht nur für die Einrichtungen der Blauen Liste, sondern auch für alle anderen Bereiche der universitären und außeruniversitären Forschung. Bund und Länder fördern 17 Institutionen dieser Art, zu denen unter anderem das Fachinformationszentrum Chemie Berlin, das Fachinformationszentrum Karlsruhe, das Deutsche Primatenzentrum (DPZ), Göttingen, das Institut für Kristallzüchtung (IKZ), Berlin sowie die Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (Mannheim, Köln, Bonn, Berlin) und die vier Zentralen Fachbibliotheken 19) gehören. Forschungspolitisch erfüllen die Serviceeinrichtungen der Blauen Liste eine wichtige Aufgabe, die so in anderen Sektoren des Wissenschaftssystems nicht erfüllt wird und die eine konstitutive Grundlage für ihre Rolle als Partner von Hochschulen, anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Industrie, Politik und staatlichen Behörden darstellt. Neben den Serviceeinrichtungen nehmen auch in vielen Forschungseinrichtungen Abteilungen oder Gruppen Serviceaufgaben für die Forschung wahr. 18) 19) Es handelt sich um: Zentrallaboratorium für Geochronologie, Münster; Seismologisches Zentralobservatorium, Gräfenberg; Forschungsschiff Meteor, Hamburg; Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen, Bonn und Brüssel. Dies sind die Technische Informationsbibliothek (TIB), Hannover, die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZBM), Köln, die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW), Kiel, und die Deutsche Zentralbibliothek für Landbauwissenschaften (ZBL), Bonn. Die ZBL scheidet Ende des Jahres 2000 auf der Grundlage der Empfehlung des Wissenschaftsrates aus der gemeinsamen Förderung im Rahmen der Blauen Liste aus.

20 I.2.3. Wissenschaftliche Politikberatung und Dienstleistungen für die Politik Bei Bund und Ländern ist grundsätzlich ein Interesse festzustellen, fachlich renommierte Wissenschaftler beratend in die Vorbereitung von Entscheidungen einzubeziehen. Diese Erwartungen richten sich an Wissenschaftler sowohl der Hochschulen als auch außeruniversitärer Forschungseinrichtungen - allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im institutionellen Selbstverständnis der meisten Hochschulen und der Max-Planck-Gesellschaft spielen Beiträge zur Politikberatung keine herausgehobene Rolle, während solche Leistungen für die Institute der Ressortforschung und der HGF insgesamt bedeutsamer sind. In der Blauen Liste nehmen eine Reihe von Einrichtungen nachgefragte Beratungsaufgaben für Politik und Öffentlichkeit wahr, so zum Beispiel das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), Speyer, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und das Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) in Müncheberg. Daneben sind einige Einrichtungen der Blauen Liste auch mit dem ausdrücklichen Ziel der Politikberatung gegründet wurden. Das trifft besonders für die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute, aber auch für andere Einrichtungen zu, die Beratungs- und Dienstleistungen anbieten. In einigen Fällen sollten Bund und Länder die Beratungskapazitäten der Einrichtungen der Blauen Liste aber noch intensiver nutzen. Der Wissenschaftsrat hat in einer Reihe von Einzelstellungnahmen, wie z. B. zum Deutschen Institut für Ernährungsforschung (DIfE), zum Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und zu raumwissenschaftlichen Instituten entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Die Erwartungen der Politik an die Wissenschaft, Dienstleistungsaufgaben mit zu übernehmen, sind grundsätzlich legitim; Voraussetzung ist allerdings, daß die Dienstleistungen fachlich qualifiziert und auf der Grundlage guter wissenschaftlicher Arbeit erfolgen. Prämisse sollte sein, daß die Einrichtungen der Blauen Liste- als selbständige, wissenschaftlich unabhängige Forschungseinrichtungen zuallererst ihren Forschungsprogrammen verpflichtet sind. Um diese Grundvoraussetzung der Forschungsförderung in der Blauen Liste zu stärken, erinnert der Wissenschaftsrat an seine Empfehlung aus dem Jahre 1993, Blaue-Liste-Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft anderer Ressorts befinden, künftig den jeweiligen Forschungsressorts

21 in Bund und Ländern zuzuordnen (vgl. auch Kapitel III.4). Entsprechende Bestrebungen zur Veränderung der Ressortzuständigkeiten sind in einigen Fällen auf Länderebene bereits in Gang gekommen. Regulatorische Aufgaben, wie z. B. Umweltmonitoring, Mitwirkung bei der europäischen Normenfestsetzung oder Festlegung von Grenzwerten im Gesundheitsbereich, gehören weder zum institutionellen Auftrag der Einrichtungen der Blauen Liste noch der Hochschulen, der MPG, der FhG oder der HGF. Regulatorische Aufgaben sind vielmehr das zentrale Feld der Ressortforschungseinrichtungen von Bund und Ländern. Neben ihren hoheitlichen Aufgaben erbringen sie aber auch Leistungen in Forschung und Entwicklung. In einzelnen Einrichtungen der Blauen Liste, die ressortforschungsähnliche Aufgaben wahrnehmen, stellen diese nur einen sehr kleinen Teil des Aufgabenspektrums dar. Im Sinne einer notwendigen und wünschenswerten Abgrenzung der Aufgaben von Einrichtungen der Blauen Liste und Ressortforschungseinrichtungen sollten Bund und Länder derartige Aufgaben vorrangig den Ressortforschungseinrichtungen übertragen. Dies schließt nicht aus, daß in Einzelfällen, in denen entsprechende fachliche Kompetenzen, etwa in der Normung, vorhanden sind, auch Einrichtungen der Blauen Liste entsprechende Aufgaben wahrnehmen. I.2.4. Ausbildung für den akademischen und nichtakademischen Arbeitsmarkt Die Ausbildung von Studenten und wissenschaftlichem Nachwuchs gehört zu den zentralen Aufgaben der Hochschulen. In der Forschung wirkt sich dies als eine große Stärke der Hochschulen aus, da die Einbeziehung von Studierenden höherer Semester und des wissenschaftlichen Nachwuchses der Forschung permanent dadurch zugute kommt, daß Forschungsfragen neu gesehen und Paradigmen kritisch analysiert werden. In einem Wissenschafts- und Forschungssystem, in dem sich Hochschulen und außeruniversitäre Forschung gegenseitig abschotten, würde Distanz der außeruniversitären Forschung zur Ausbildung von Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf längere Sicht unvermeidlich zu Erstarrung und Innovationsschwäche außeruniversitärer Institute führen. Ergänzend zu den Hochschulen

22 beteiligen sich deshalb in Deutschland auch Wissenschaftler der MPG, der FhG, der HGF und der Blauen Liste an der Hochschullehre, vor allem aber an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Einrichtungen der Blauen Liste ergänzen mit ihren speziellen Forschungsgebieten und zum Teil mit aufwendigen Forschungsinstrumenten das Angebot der Hochschulen für die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern. In Einrichtungen der Blauen Liste sind derzeit rund Doktoranden und etwa 300 Postdocs tätig; hinzu kommen ca. 100 Habilitanden. Insgesamt beteiligen sich Einrichtungen der Blauen Liste an 34 Sonderforschungsbereichen (12 % der 283 Sonderforschungsbereiche insgesamt) und 19 Graduiertenkollegs. Damit nehmen Einrichtungen der Blauen Liste auch im Vergleich mit anderen Bereichen der außeruniversitären Forschung in signifikantem Maße Aufgaben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung wahr. In Einzelfällen werden zudem Studiengänge von Wissenschaftlern getragen, die Mitglieder sowohl der jeweiligen Fakultät als auch der Blaue-Liste-Einrichtung sind. Der Wissenschaftsrat begrüßt, daß Bund und Länder darauf achten, daß das Lehrdeputat der Wissenschaftler einer Einrichtung der Blauen Liste nicht über Gebühr ausgeweitet wird. An verschiedenen Standorten hat sich aufgrund sinkender Studienanfängerzahlen in einzelnen naturwissenschaftlichen und technischen Fächern eine Konkurrenz um Diplomanden und Doktoranden zwischen Hochschule und Blaue-Liste-Einrichtung ergeben. Unter diesen Voraussetzungen sollte Kooperationsproblemen zwischen Hochschule und Blaue-Liste-Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen vorgebeugt werden. Dazu gehört die Bereitstellung von Stipendien für ausländische Doktoranden und die Rekrutierung qualifizierter Absolventen der Fachhochschulen. II. Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung II.1. Gesamtbewertung und Indikatoren Im Unterschied zu anderen außeruniversitären Institutionen wurden alle Einrichtungen der Blauen Liste von externen Sachverständigen nach einem einheitlichen Verfahren begutachtet, wobei die betroffenen Einrichtungen keinen Einfluß auf die Aus-

23 wahl der Experten hatten. Für die Einrichtungen in den alten Ländern war dies bereits die zweite Evaluation durch den Wissenschaftsrat. 20) Die Begutachtung der 82 Einrichtungen der Blauen Liste, die der Wissenschaftsrat in den Jahren 1995 bis 2000 vorgenommen hat, stand hinsichtlich ihrer Konsequenz auch unter dem Eindruck der Erfahrungen bei der Begutachtung ehemaliger Akademie-Institute im Prozeß der deutschen Einigung. Sie hat für bislang 65 21) Einrichtungen zu einem positiven Ergebnis geführt. In acht 22) Fällen wurde aufgrund unzureichender Leistungen eine Beendigung der Förderung im Rahmen der Blauen Liste empfohlen. Für drei weitere Einrichtungen wurde mit dem Ziel einer besseren Nutzung der vorhandenen Kompetenzen die Umwandlung von einer Forschungs- in eine Serviceeinrichtung für die Forschung empfohlen. Bei sechs Einrichtungen ist das Verfahren derzeit noch nicht abgeschlossen (Stand: November 2000). Als ein wichtiges Ergebnis der Begutachtungen ist festzuhalten, daß exzellente Leistungen sowohl in Einrichtungen der neuen als auch der alten Länder zu verzeichnen sind. Die überwiegende Zahl der Institute hat gute bis sehr gute wissenschaftliche Leistungen vorzuweisen. Bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen in den Einrichtungen der neuen Länder ist zu beachten, daß die Institute Anfang der 90er Jahre aufgrund von Empfehlungen des Wissenschaftsrates neu gegründet wurden und infolgedessen über an aktuellen Fragestellungen orientierte Forschungsprogramme und moderne Strukturen verfügen. Ein Großteil von ihnen geht auf Vorgängereinrichtungen zurück, aus deren Arbeitsspektrum die vielversprechendsten Gebiete ausgewählt wurden. Die Einrichtungen in den neuen Ländern haben sich in die deutsche Forschungslandschaft sehr gut eingepaßt, wenngleich einige aufgrund von Anfangsschwierigkeiten ihre volle Leistungsfähigkeit noch nicht erreicht haben. 20) 21) 22) Die erste Begutachtung aller Einrichtungen der Blauen Liste (mit Ausnahme der Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben, Hannover) begann mit der Bitte der BLK im Jahre 1979, gutachtlich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Einrichtungen des Sektors Geisteswissenschaften der Blauen Liste die Voraussetzungen der gemeinsamen Förderung noch erfüllten. In den Folgejahren wurde der Wissenschaftsrat immer wieder gebeten, verschiedene Sektoren zu begutachten, zuletzt den Sektor Naturwissenschaftliche Forschungseinrichtungen, dessen Evaluation im Jahre 1995 abgeschlossen war. Darunter zwei vorläufige Stellungnahmen. Darunter ist auch das Institut für Erdöl- und Erdgasforschung mit erfaßt, für das schon vor Beginn des aktuellen Begutachtungsverfahrens die Beendigung der Weiterförderung in der Blauen Liste empfohlen worden war.

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